Signatur: BStU, MfS, HA VI, Nr. 17059, Bl. 60-61
Im November 1970 lieferten sich an der US-Luftwaffenbasis in Ramstein drei Mitglieder der "Black Panther Party" einen Schusswechsel mit einem deutschen Wachmann der Basis. Einer der Angreifer konnte fliehen – und setzte sich mit Hilfe der Stasi nach Algerien ab.
An der US-amerikanischen Militärflugbasis in Ramstein ereignete sich am 19. November 1970 ein bewaffneter Zwischenfall: Drei Mitglieder der Black Panther Party, einer revolutionär-sozialistischen Bewegung für die Rechte von Schwarzen in den USA, lieferten sich mit einem deutschen Wachposten im Einfahrtsbereich einen Schusswechsel. Der Wachmann wurde verletzt, die Black Panther-Mitglieder flohen. Ein Suchtrupp fasste zwei von ihnen. Einem dritten Mitglied der Gruppe, dem ehemaligen amerikanischen Soldaten David Jenkins, gelang die Flucht. Mit Hilfe von zwei westdeutschen Unterstützern der Black Panther-Bewegung sollte Jenkins mit dem Auto in die DDR gebracht und von dort über den Ost-Berliner Flughafen Schönefeld nach Algerien fliegen.
Zwei Tage später entdeckten Stasi-Mitarbeiter am Grenzübergang Helmstedt/Marienborn bei der Passkontrolle Jenkins im Kofferraum eines Frankfurter PKWs. Zu Befragungen brachte die Stasi alle drei in das konspirative Objekt "Loburg". Die Stasi-Bezirksverwaltung in Magdeburg registrierte die beteiligten Personen in ihrem Karteikartensystem und meldete das "Vorkommnis" wenige Stunden später mit dem Zusatz "dringend" an die Zentrale nach Berlin. Ab diesem Zeitpunkt behandelte die Stasi den Fall auf Leitungsebene. Stimmten die geschilderten Hintergründe des Vorfalls? Unter welchen Voraussetzungen wäre ein Ausflug nach Algerien möglich? Und welche Konsequenzen seien zu befürchten, sollte die Fluchthilfe öffentlich werden? Bis ins kleinste Detail gaben Mitarbeiter Vorlagen und Sachstände zum Fall "Schwarzer Panther" an ihre jeweiligen Leiter weiter.
Über drei Wochen wartete der US-Amerikaner auf die Entscheidung über seine Zukunft. Verzögert hatte sich der Prozess auch, da dieser bei seiner Flucht Verletzungen davongetragen hatte. Erst in der zweiten Dezemberwoche unterschrieb Minister Erich Mielke persönlich die letztendliche Entscheidungsvorlage, in der Oberst Fiedler empfahl, "dem Jenkins die Ausreise nach Algerien zu gestatten."
Der Flug von Schönefeld nach Algier erfolgte laut Unterlagen "ohne Zwischenfälle" am 13. Dezember 1970. Die DDR-Geheimpolizei hatte damit einem in Westdeutschland straffällig gewordenen Mitglied der Black Panther Party geholfen, sich dem Zugriff der Gerichte in der Bundesrepublik zu entziehen und unbemerkt Europa zu verlassen. Die beiden gefassten Mittäter verurteilte ein Gericht in Zweibrücken im Juli 1971 zu Geld- bzw. Gefängnisstrafen. In der Öffentlichkeit blieb die Identität der dritten Person bis zur Öffnung der Stasi-Unterlagen unbekannt.
Am 12. und 13.12.1970 wurden, wie festgelegt, die Maßnahmen zum Material "Schwarzer Panther" durchgeführt.
Vorher wurden alle Sicherungsmaßnahmen mit der Hauptabteilung VIII/1 und der Abteilung 26 eingeleitet. Gleichzeitig wurden das Flugticket und im Mitropa-Hotel des Zentralflughafens Berlin-Schönefeld die notwendigen Zimmer für die Nacht vom 12. zum 13.12.1970 beschafft.
Mit dem diensthabenden Zugführer der Paßkontrolleinheit Flughafen Schönefeld wurden alle erforderlichen Maßnahmen, die die Abfertigung betreffen, abgesprochen und festgelegt.
Die Überprüfung der Passagierliste ergab, daß für den Flug mit der Maschine IF 770, Berlin - Algier, am 13.12.1970 insgesamt 17 Plätze gebucht waren. Darunter befanden sich vier Mitarbeiter des Ministeriums für Verkehrswesen, die zum Studienaufenthalt nach Algerien flogen. Andere Personen oder Funktionäre, deren Anwesenheit besondere Maßnahmen erforderlich gemacht hätten, befanden sich nicht unter den Flugreisenden.
Nach dem Besuch der Solidaritätsausstellung für Vietnam und dem Fernsehturm wurde mit Jenkins ab 18.30 Uhr im Mitropa-Hotel des Zentralflughafens Berlin-Schönefeld gesprochen.
Es wurden ihm Erläuterungen darüber gegeben, wie er von Westdeutschland [Handschriftliche Ergänzung: unleserlich] zum Flughafen Schönefeld gekommen ist. Ihm wurde die Abflug- und Ankunftszeit des Flugzeuges von Frankfurt/Main nach Berlin-Tempelhof, der Typ der Maschine, der Flugpreis und sein Weg von Tempelhof zur Uhlandstraße, zum Reisebüro "Helios" und damit die Abfahrtstelle des Omnibusses zum Zentralflughafen Berlin-Schönefeld mitgeteilt.
Des weiteren wurde er eingehend über die Abfertigung am Kontrollpunkt Schönefeld/Straße instruiert, wobei ihm zur Anschauung die zur Abfertigung notwendigen Dokumente gezeigt und erläutert wurden. Jenkins prägte sich die Einzelheiten ein und erkannte diese Sicherheitsmaßnahmen an.
Die sich daran anschließenden Gespräche hatten ausschließlich politischen Charakter, wobei Jenkins in längeren Diskussionen die Ziele und Aktionen der Black-Panther-Party darlegte.
Zusammenfassend kann eingeschätzt werden, daß Jenkins ein äußerst intelligenter, gebildeter und redegewandter Mensch ist. Er hat sich völlig der politischen Arbeit verschrieben und sieht darin auch seine Lebensaufgabe.
Hauptabteilung VIII (Beobachtung, Ermittlung)
1950 wurde die selbstständige Abteilung VIII gebildet. Aufgabe der 1958 in Hauptabteilung VIII umbenannten Diensteinheit war es, im Auftrag anderer MfS-Abteilungen operative Beobachtungen und Ermittlungen durchzuführen.
Ihre Standardmethoden waren Mitschnitte von Telefongesprächen, heimliche Fotoaufnahmen, Videoüberwachung, verdeckte Wohnungsdurchsuchungen sowie gewaltsames Eindringen in fremde Objekte aller Art in Ost und West. Neben Beobachtungen, Ermittlungen, Durchsuchungen und Festnahmen in der DDR gehörten auch "aktive operative Maßnahmen in und nach dem Operationsgebiet" zu den Aufgaben der Hauptabteilung VIII. Hauptamtliche MfS-Mitarbeiter und IM reisten unter falschem Namen über getarnte Grenzschleusen ins westliche Operationsgebiet, wo sie Nachforschungen anstellten und Personen und Gebäude überwachten. Auch Anschläge und Entführungen gehörten zum operativen Geschäft dieser MfS-Abteilung.
Ende 1988 arbeiteten in der Hauptabteilung VIII 1.509 und in den Abteilungen VIII der Bezirksverwaltungen 2.960 hauptamtliche MfS-Mitarbeiter. Neben diesen 4.469 hauptamtlichen unterstanden der Hauptabteilung VIII 1.198 IM (darunter 124 West-IM). Hinzu kamen etwa 3.500 IM in den Abteilungen VIII der Bezirksverwaltungen.
In den 50er Jahren wirkte die Hauptabteilung VIII an zahlreichen Unrechtshandlungen des SED-Regimes mit. So entführte sie u. a. in den Westen geflohene MfS Mitarbeiter, die später als Verräter hingerichtet wurden (Entführung). Seit dem Mauerbau konzentrierte sich die Hauptabteilung VIII überwiegend auf Überwachungsmaßnahmen in der DDR. Nach dem Grundlagenvertrag und dem Transitabkommen versuchte sie, Republikfluchten und unerlaubte Kontakte zwischen DDR-Bürgern und Westdeutschen zu verhindern.
Zur Überwachung des innerdeutschen Reiseverkehrs errichtete die Hauptabteilung VIII an Grenzübergängen Beobachtungsstützpunkte. Im Zuge des POZW mit den DDR-Grenztruppen, der DDR-Zollverwaltung und den Bereichen Passkontrolle und Fahndung der HA VI des MfS sollten "Reisespione" und "operativ interessante Personen" (westdeutsche Politiker, ausländische Unternehmer und Geschäftsleute, Korrespondenten, Journalisten und Westverwandte von verdächtigen DDR-Bürgern) beobachtet werden. Mit großem Aufwand beobachtete die Hauptabteilung VIII Patrouillen der Westalliierten. Sie sammelte Belege für "subversive Handlungen und Aktivitäten", erfasste StVO-Verstöße und Sperrgebietsverletzungen.
Seit Juni 1989 war die Hauptabteilung VIII für die Überwachung von NVA-Angehörigen außerhalb des Dienstes zuständig. Bei der Spuren- und Beweissicherung konzentrierte sie sich auf "schwerwiegende Vorkommnisse" innerhalb der NVA und Grenztruppen: Spionage, Fahnenflucht, Westkontakte und Fluchtversuche. Ihre letzten Einsätze hatten die MfS-Offiziere der Hauptabteilung VIII im Herbst 1989, die zugleich deren personelle und logistische Kapazitäten überstiegen: Immer öfter mussten Angehörige der Hauptabteilung VIII zu außerplanmäßigen Großeinsätzen ausrücken, um an verdächtigen Gottesdiensten teilzunehmen und Demonstrationen zu beobachten oder vorbeugend einzudämmen.
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
Die Abt. 26 war für die Telefonüberwachung in der DDR zuständig. Die Abt. 26 ging 1955 als Abteilung O aus der HA S (Technische Sicherheit) hervor. Sie wurde 1960 in Abt. 26 umbenannt. Neben den Abhörmaßnahmen im Telefonnetz fielen die Kontrolle der Telexnetze (Maßnahme T) ebenso in ihren Aufgabenbereich wie (akustische) Abhörmaßnahmen in Räumen (Maßnahme B), die Beobachtung von Privat- oder Diensträumen (Maßnahme D), die Abwehr von Abhörangriffen westlicher Geheimdienste auf Räume des MfS (Maßnahme X) sowie der Einsatz von chemischen, physikalischen und radioaktiven Markierungsmitteln (Maßnahme S, Markierung).
In den 50er Jahren ging es dem MfS darum, alle drahtgebundenen und drahtlosen Verbindungen in der DDR zu überwachen. Als zu Beginn der 70er Jahre der Fernsprechverkehr zwischen beiden deutschen Staaten erweitert wurde, stieg die Zahl der Abhöraufträge stark an. Durch den Zugriff auf die Nachrichtenverbindungen der Deutschen Post war es möglich, Teilnehmer am grenzüberschreitenden Telefonverkehr zu erfassen. In den 70er und 80er Jahren setzte die Abt. 26 in großem Maße Videokameras und Abhörgeräte in Wohnungen, Hotels, Dienstgebäuden und Haftanstalten ein. Daneben verfügte die Abt. 26 über ein eigenes Referat zur Spionageabwehr, um westliche Spionagetechniken zu beschaffen.
Die seit Anfang der 70er Jahre wachsenden Auslandsbeziehungen der DDR erweiterten das Aufgabenfeld der Abt. 26 zusätzlich. In den Auslandsvertretungen der DDR wurden abhörsichere Telefone eingebaut. Zu Beginn der 80er Jahre überforderte die Ausweitung der Aufgaben im Operationsgebiet die Abt. 26 derart, dass es ihr an Kräften und Mitteln zur Bewältigung der Überwachungsaufträge in der DDR fehlte. Deshalb wurde ihr Operationsfeld 1983 auf die Überwachung des drahtgebundenen Telefonverkehrs innerhalb der DDR eingeschränkt. Die Westarbeit der Abt. 26 wurde von der HA III übernommen. Überwachungsmaßnahmen der Abt. 26 wurden in der Regel durch Aufträge anderer MfS-Diensteinheiten ausgelöst. Sie dienten der Überwachung dem MfS verdächtig erscheinender Personen. Die Abt. 26 überwachte auch Konspirative Wohnungen des MfS, um die Zuverlässigkeit von IM zu überprüfen sowie hauptamtliche Mitarbeiter, die der Verletzung ihrer Dienstpflichten verdächtigt wurden.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
An den Grenzübergangsstellen (Güst) der DDR führten Passkontrolleinheiten (PKE) der Staatssicherheit die Identitätskontrollen und Fahndungsmaßnahmen durch und überwachten auf diese Weise den gesamten grenzüberschreitenden Verkehr. Im Zuge der Kontrollen realisierten sie auch operative Maßnahmen im Auftrag anderer Diensteinheiten des MfS. Die in den Uniformen der Grenztruppen auftretenden Angehörigen der PKE gehörten zur Linie VI des MfS (Passkontrolle, Tourismus, Interhotel).
Die Passkontrolle war seit 1962 in der Kompetenz des MfS, als das Aufgabengebiet vom Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs auf die damals neu gegründete Arbeitsgruppe Passkontrolle und Fahndung überging. Hintergrund war u. a. die sich nach dem Mauerbau entwickelnde Fluchthilfe.
Signatur: BStU, MfS, HA VI, Nr. 17059, Bl. 60-61
Im November 1970 lieferten sich an der US-Luftwaffenbasis in Ramstein drei Mitglieder der "Black Panther Party" einen Schusswechsel mit einem deutschen Wachmann der Basis. Einer der Angreifer konnte fliehen – und setzte sich mit Hilfe der Stasi nach Algerien ab.
An der US-amerikanischen Militärflugbasis in Ramstein ereignete sich am 19. November 1970 ein bewaffneter Zwischenfall: Drei Mitglieder der Black Panther Party, einer revolutionär-sozialistischen Bewegung für die Rechte von Schwarzen in den USA, lieferten sich mit einem deutschen Wachposten im Einfahrtsbereich einen Schusswechsel. Der Wachmann wurde verletzt, die Black Panther-Mitglieder flohen. Ein Suchtrupp fasste zwei von ihnen. Einem dritten Mitglied der Gruppe, dem ehemaligen amerikanischen Soldaten David Jenkins, gelang die Flucht. Mit Hilfe von zwei westdeutschen Unterstützern der Black Panther-Bewegung sollte Jenkins mit dem Auto in die DDR gebracht und von dort über den Ost-Berliner Flughafen Schönefeld nach Algerien fliegen.
Zwei Tage später entdeckten Stasi-Mitarbeiter am Grenzübergang Helmstedt/Marienborn bei der Passkontrolle Jenkins im Kofferraum eines Frankfurter PKWs. Zu Befragungen brachte die Stasi alle drei in das konspirative Objekt "Loburg". Die Stasi-Bezirksverwaltung in Magdeburg registrierte die beteiligten Personen in ihrem Karteikartensystem und meldete das "Vorkommnis" wenige Stunden später mit dem Zusatz "dringend" an die Zentrale nach Berlin. Ab diesem Zeitpunkt behandelte die Stasi den Fall auf Leitungsebene. Stimmten die geschilderten Hintergründe des Vorfalls? Unter welchen Voraussetzungen wäre ein Ausflug nach Algerien möglich? Und welche Konsequenzen seien zu befürchten, sollte die Fluchthilfe öffentlich werden? Bis ins kleinste Detail gaben Mitarbeiter Vorlagen und Sachstände zum Fall "Schwarzer Panther" an ihre jeweiligen Leiter weiter.
Über drei Wochen wartete der US-Amerikaner auf die Entscheidung über seine Zukunft. Verzögert hatte sich der Prozess auch, da dieser bei seiner Flucht Verletzungen davongetragen hatte. Erst in der zweiten Dezemberwoche unterschrieb Minister Erich Mielke persönlich die letztendliche Entscheidungsvorlage, in der Oberst Fiedler empfahl, "dem Jenkins die Ausreise nach Algerien zu gestatten."
Der Flug von Schönefeld nach Algier erfolgte laut Unterlagen "ohne Zwischenfälle" am 13. Dezember 1970. Die DDR-Geheimpolizei hatte damit einem in Westdeutschland straffällig gewordenen Mitglied der Black Panther Party geholfen, sich dem Zugriff der Gerichte in der Bundesrepublik zu entziehen und unbemerkt Europa zu verlassen. Die beiden gefassten Mittäter verurteilte ein Gericht in Zweibrücken im Juli 1971 zu Geld- bzw. Gefängnisstrafen. In der Öffentlichkeit blieb die Identität der dritten Person bis zur Öffnung der Stasi-Unterlagen unbekannt.
Dabei vertritt er radikale und sektiererische Auffassungen, wobei auch die Linie der chinesischen Maoisten zu verspüren ist. Obgleich er sich in den Tagen seines Aufenthaltes in der Deutschen Demokratischen Republik an Hand entsprechender Literatur und in Diskussionen mit unseren Auffassungen zur Frage der revolutionären Bewegung vertraut machen konnte und er auch dieses Studium auf der Grundlage von Werken von Marx, Engels und Lenin fortsetzen will, sieht er zur Zeit doch nur den radikalen, den bewaffneten Weg der Auseinandersetzung zur Erreichung der Befreiung der Menschen seiner Hautfarbe in Amerika. Sektiererische Auffassungen kamen besonders zu den Fragen der Verbündeten in ihrer Arbeit zum Ausdruck. So wird zum Beispiel eine Zusammenarbeit mit den Kommunisten Amerikas abgelehnt und auch das Beispiel Chiles findet nicht ihre volle Zustimmung.
Ihm wurde in allen Diskussionen unsere konsequente Haltung zu den aufgeworfenen Fragen dargelegt und erläutert. Im Zusammenhang mit seiner Frage, wie wir ein Mitglied der Black-Panther-Party behandeln würden, das ein Flugzeug zur Landung in Berlin-Schönefeld zwingt, wurde ihm unsere klare Meinung zu solchen Methoden gesagt und erklärt, daß wir solche Aktionen verurteilen. Ihm wurden auch in diesem Zusammenhang die Schwierigkeiten aufgezeigt, in die wir als Staat bei derartigen Handlungen kommen könnten. Seine Reaktionen auf die Argumente von unserer Seite waren unterschiedlich, wobei es in der Mehrzahl der Fälle den Anschein hatte, als wenn er Verständnis für unsere Meinung aufbringt.
Am 13.12.1970 verlief die Grenzpassage wie festgelegt und ohne Zwischenfälle. Jenkins wurde bis zum Flugzeug gebracht und dort verabschiedet.
Seine Maschine startete mit 20 Minuten Verspätung um 07.35 Uhr. Über den Aufenthalt des Jenkins am Zentralflughafen Berlin-Schönefeld, im Mitropa-Hotel, die Buchung des Fluges und über seinen Flug selbst sind bei den betreffenden Institutionen keinerlei Unterlagen mehr vorhanden.
Die sichernden Mitarbeiter der Hauptabteilung VIII/4 und der Abteilung 26 stellten keine besonderen Vorkommnisse fest. An allen Gesprächen nahm als Dolmetscher der Genosse Oberleutnant Sievert von der Paßkontrolleinheit Marienborn/Autobahn teil.
[Unterschrift]
Deutscher
Hauptmann
[Handschriftliche Ergänzung: Unterschrift; 19.12.1970]
Hauptabteilung VIII (Beobachtung, Ermittlung)
1950 wurde die selbstständige Abteilung VIII gebildet. Aufgabe der 1958 in Hauptabteilung VIII umbenannten Diensteinheit war es, im Auftrag anderer MfS-Abteilungen operative Beobachtungen und Ermittlungen durchzuführen.
Ihre Standardmethoden waren Mitschnitte von Telefongesprächen, heimliche Fotoaufnahmen, Videoüberwachung, verdeckte Wohnungsdurchsuchungen sowie gewaltsames Eindringen in fremde Objekte aller Art in Ost und West. Neben Beobachtungen, Ermittlungen, Durchsuchungen und Festnahmen in der DDR gehörten auch "aktive operative Maßnahmen in und nach dem Operationsgebiet" zu den Aufgaben der Hauptabteilung VIII. Hauptamtliche MfS-Mitarbeiter und IM reisten unter falschem Namen über getarnte Grenzschleusen ins westliche Operationsgebiet, wo sie Nachforschungen anstellten und Personen und Gebäude überwachten. Auch Anschläge und Entführungen gehörten zum operativen Geschäft dieser MfS-Abteilung.
Ende 1988 arbeiteten in der Hauptabteilung VIII 1.509 und in den Abteilungen VIII der Bezirksverwaltungen 2.960 hauptamtliche MfS-Mitarbeiter. Neben diesen 4.469 hauptamtlichen unterstanden der Hauptabteilung VIII 1.198 IM (darunter 124 West-IM). Hinzu kamen etwa 3.500 IM in den Abteilungen VIII der Bezirksverwaltungen.
In den 50er Jahren wirkte die Hauptabteilung VIII an zahlreichen Unrechtshandlungen des SED-Regimes mit. So entführte sie u. a. in den Westen geflohene MfS Mitarbeiter, die später als Verräter hingerichtet wurden (Entführung). Seit dem Mauerbau konzentrierte sich die Hauptabteilung VIII überwiegend auf Überwachungsmaßnahmen in der DDR. Nach dem Grundlagenvertrag und dem Transitabkommen versuchte sie, Republikfluchten und unerlaubte Kontakte zwischen DDR-Bürgern und Westdeutschen zu verhindern.
Zur Überwachung des innerdeutschen Reiseverkehrs errichtete die Hauptabteilung VIII an Grenzübergängen Beobachtungsstützpunkte. Im Zuge des POZW mit den DDR-Grenztruppen, der DDR-Zollverwaltung und den Bereichen Passkontrolle und Fahndung der HA VI des MfS sollten "Reisespione" und "operativ interessante Personen" (westdeutsche Politiker, ausländische Unternehmer und Geschäftsleute, Korrespondenten, Journalisten und Westverwandte von verdächtigen DDR-Bürgern) beobachtet werden. Mit großem Aufwand beobachtete die Hauptabteilung VIII Patrouillen der Westalliierten. Sie sammelte Belege für "subversive Handlungen und Aktivitäten", erfasste StVO-Verstöße und Sperrgebietsverletzungen.
Seit Juni 1989 war die Hauptabteilung VIII für die Überwachung von NVA-Angehörigen außerhalb des Dienstes zuständig. Bei der Spuren- und Beweissicherung konzentrierte sie sich auf "schwerwiegende Vorkommnisse" innerhalb der NVA und Grenztruppen: Spionage, Fahnenflucht, Westkontakte und Fluchtversuche. Ihre letzten Einsätze hatten die MfS-Offiziere der Hauptabteilung VIII im Herbst 1989, die zugleich deren personelle und logistische Kapazitäten überstiegen: Immer öfter mussten Angehörige der Hauptabteilung VIII zu außerplanmäßigen Großeinsätzen ausrücken, um an verdächtigen Gottesdiensten teilzunehmen und Demonstrationen zu beobachten oder vorbeugend einzudämmen.
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
Die Abt. 26 war für die Telefonüberwachung in der DDR zuständig. Die Abt. 26 ging 1955 als Abteilung O aus der HA S (Technische Sicherheit) hervor. Sie wurde 1960 in Abt. 26 umbenannt. Neben den Abhörmaßnahmen im Telefonnetz fielen die Kontrolle der Telexnetze (Maßnahme T) ebenso in ihren Aufgabenbereich wie (akustische) Abhörmaßnahmen in Räumen (Maßnahme B), die Beobachtung von Privat- oder Diensträumen (Maßnahme D), die Abwehr von Abhörangriffen westlicher Geheimdienste auf Räume des MfS (Maßnahme X) sowie der Einsatz von chemischen, physikalischen und radioaktiven Markierungsmitteln (Maßnahme S, Markierung).
In den 50er Jahren ging es dem MfS darum, alle drahtgebundenen und drahtlosen Verbindungen in der DDR zu überwachen. Als zu Beginn der 70er Jahre der Fernsprechverkehr zwischen beiden deutschen Staaten erweitert wurde, stieg die Zahl der Abhöraufträge stark an. Durch den Zugriff auf die Nachrichtenverbindungen der Deutschen Post war es möglich, Teilnehmer am grenzüberschreitenden Telefonverkehr zu erfassen. In den 70er und 80er Jahren setzte die Abt. 26 in großem Maße Videokameras und Abhörgeräte in Wohnungen, Hotels, Dienstgebäuden und Haftanstalten ein. Daneben verfügte die Abt. 26 über ein eigenes Referat zur Spionageabwehr, um westliche Spionagetechniken zu beschaffen.
Die seit Anfang der 70er Jahre wachsenden Auslandsbeziehungen der DDR erweiterten das Aufgabenfeld der Abt. 26 zusätzlich. In den Auslandsvertretungen der DDR wurden abhörsichere Telefone eingebaut. Zu Beginn der 80er Jahre überforderte die Ausweitung der Aufgaben im Operationsgebiet die Abt. 26 derart, dass es ihr an Kräften und Mitteln zur Bewältigung der Überwachungsaufträge in der DDR fehlte. Deshalb wurde ihr Operationsfeld 1983 auf die Überwachung des drahtgebundenen Telefonverkehrs innerhalb der DDR eingeschränkt. Die Westarbeit der Abt. 26 wurde von der HA III übernommen. Überwachungsmaßnahmen der Abt. 26 wurden in der Regel durch Aufträge anderer MfS-Diensteinheiten ausgelöst. Sie dienten der Überwachung dem MfS verdächtig erscheinender Personen. Die Abt. 26 überwachte auch Konspirative Wohnungen des MfS, um die Zuverlässigkeit von IM zu überprüfen sowie hauptamtliche Mitarbeiter, die der Verletzung ihrer Dienstpflichten verdächtigt wurden.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
An den Grenzübergangsstellen (Güst) der DDR führten Passkontrolleinheiten (PKE) der Staatssicherheit die Identitätskontrollen und Fahndungsmaßnahmen durch und überwachten auf diese Weise den gesamten grenzüberschreitenden Verkehr. Im Zuge der Kontrollen realisierten sie auch operative Maßnahmen im Auftrag anderer Diensteinheiten des MfS. Die in den Uniformen der Grenztruppen auftretenden Angehörigen der PKE gehörten zur Linie VI des MfS (Passkontrolle, Tourismus, Interhotel).
Die Passkontrolle war seit 1962 in der Kompetenz des MfS, als das Aufgabengebiet vom Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs auf die damals neu gegründete Arbeitsgruppe Passkontrolle und Fahndung überging. Hintergrund war u. a. die sich nach dem Mauerbau entwickelnde Fluchthilfe.
Sachstand zum operativen Material "Schwarzer Panther" Dokument, 3 Seiten
Entscheidungsvorlage für Erich Mielke zum Vorgang "Schwarzer Panther" Dokument, 5 Seiten
Hinweiskartei zur "Einreise von BRD-Bürgern im grenznahen Bereich" der Abteilung VI zu David Jenkins Dokument, 4 Seiten
Anlagekarte mit Bildern zum Arbeitsvorgang "Schwarzer Panther" Dokument, 5 Seiten