Signatur: BStU, MfS, HA XVIII, Nr. 6492, Bl. 20-26
Das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz (SAAS) prüfte nach dem Reaktorunglück in Tschernobyl die Strahlenbelastung in der DDR:
Der Super-GAU am 26. April 1986 war der bis dahin schwerste nukleare Unfall bei der zivilen Nutzung der Kernkraft. Die unkontrolliert entwichene Radioaktivität war immens, und die Langzeitfolgen der Strahlenbelastung halten bis heute an.
Für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR bedeutete Tschernobyl eine Herausforderung: Unmittelbar musste der politische und ideologische Schaden für die SED-Diktatur begrenzt werden. Das Credo „Von der Sowjetunion lernen, heißt siegen lernen“ wirkte nach dem Unglück hohl. Das eigene ehrgeizige Kernenergieprogramm verlor merklich an Vertrauen, basierten die Reaktoren doch ebenfalls auf sowjetischer Technik.
Zudem erhielt die ostdeutsche Anti-Atomkraft-Bewegung Zulauf. Weil sie in Opposition zur Kernenergiepolitik, zur Umweltpolitik und zur Informationspolitik der SED-Führung stand, wollte die Staatssicherheit sie nun konsequent bekämpfen.
Auch der Wirtschaft der DDR drohte Schaden: Die Bundesrepublik, ein wichtiger Abnehmer von Lebensmitteln aus Ostdeutschland, ließ aus Angst vor verstrahlter Ware die Lieferungen nicht mehr ohne weiteres über die Grenze.
Am 3. Mai 1986 zeigten Messreihen des SAAS erstmals, dass die radioaktive Belastung im Biozyklus anstieg. Kühe fraßen belastete Pflanzen, wodurch zunächst in der Milch erhöhte radioaktive Konzentrationen entstanden. Diese Kontamination der Milch überstieg an einigen Messpunkten bereits deutlich die Richtwerte, unter denen ein Verzehr für Kleinkinder als unbedenklich galt. Nach wie vor sah das SAAS jedoch keinen Anlass, die Öffentlichkeit zu alarmieren.
Anlage 2
Station; Aktivitätenkonzentration in Bq/m³ am 29.04; 30.04; 01.05.; 02.05.
Arkona; 0,03; 0,03; 0,03; 0,03
Potsdam; 19,6; 0,03; 0,03; 0,03
Seehausen; -; 0,03; 0,03; 0,01
Schmücke; 5; 0,6; 11,4; 2,0
Meiningen; 1,4; 0,5; 14; 8,0
Der Aktivitätsanstieg von Nord nach Süd ist deutlich sichtbar.
Bekämpfung von Widerstand und Opposition umschreibt, was zwischen 1950 und 1989 als eine Kernaufgabe des MfS galt. Gegen den Willen eines Großteils der ostdeutschen Bevölkerung wurde eine Diktatur etabliert, die nicht durch Wahlen legitimiert war: Dies war einer der Gründe für die Bildung des MfS am 8.2.1950.
Um ihren gesellschaftlichen Alleinvertretungs- und Herrschaftsanspruch zu sichern, schuf sich die SED als Repressions- und polizeistaatliche Unterdrückungsinstanz das MfS - das konsequenterweise so auch offiziell von ihr als "Schild und Schwert der Partei" bezeichnet wurde. Bereits in der "Richtlinie über die Erfassung von Personen, die eine feindliche Tätigkeit durchführen und von den Organen des MfS der DDR festgestellt wurden" vom 20.9.1950 wurde dementsprechend festgelegt, dass "alle Personen" zu registrieren seien, deren Verhalten geeignet war, die "Grundlagen" der DDR in Frage zu stellen.
Ferner wurde bestimmt, dass "über Personen, die eine feindliche Tätigkeit ausüben, [...] Vorgänge" anzulegen sind und über "die erfassten Personen [...] eine zentrale Kartei" einzurichten ist. Das offensive Vorgehen gegen Regimegegner erfuhr eine Ergänzung in den gleichzeitig getroffenen Festlegungen zur Übergabe der als "feindlich" klassifizierten Personen an die Staatsanwaltschaften.
Das MfS wurde somit bei der Bekämpfung von Widerstand und Opposition zur Ermittlungsinstanz; die nachfolgenden Urteile gegen Oppositionelle und Regimekritiker ergingen in enger Kooperation mit den vom MfS zumeist vorab instruierten Gerichten und zum Schein vermeintlicher Rechtsstaatlichkeit unter Hinzuziehung von mit dem MfS häufig zusammenarbeitenden Rechtsanwälten.
Inhalte, Auftreten und Erscheinungsbild von politisch abweichendem Verhalten, Widerstand und Opposition wandelten sich im Laufe der DDR-Geschichte. Zugleich änderten sich auch die Strategien und Methoden des MfS in Abhängigkeit vom konkreten Erscheinungsbild von Protest und Widerstand, aber auch analog zum Ausbauniveau des Apparates und seines Zuträger- und Informantennetzes sowie zur jeweils getroffenen Lageeinschätzung und unter Berücksichtigung der politischen Rahmenbedingungen.
Zu allen Zeiten gab es in beinahe allen Bevölkerungsgruppen und in allen Regionen Aufbegehren, Opposition und Widerstand. In den ersten Jahren nach Gründung der DDR gingen die SED und das MfS mit drakonischen Abschreckungsstrafen (u. a. Todesurteilen) gegen politische Gegner vor. Gefällt wurden die Urteile nicht selten in penibel vorbereiteten Strafprozessen mit präparierten Belastungszeugen und unter Verwendung erzwungener Geständnisse.
In mehreren Orten der DDR wurden z. B. Oberschüler (Werdau, Leipzig, Werder, Eisenfeld, Fürstenberg/Oder, Güstrow), die anknüpfend an das Vorbild der Gruppe "Weiße Rose" in der NS-Diktatur Widerstand geleistet hatte, zum Tode oder zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt, weil sie Informationen gesammelt und Flugblätter verteilt hatten. Manch einer von ihnen überlebte die Haftbedingungen nicht oder nur mit dauerhaften gesundheitlichen Schäden.
Im Laufe der 50er Jahre ging das MfS schrittweise zum verdeckten Terror über. Nach wie vor ergingen langjährige Zuchthausstrafen; politische Opponenten, die von Westberlin aus die Verhältnisse in der DDR kritisierten, wurden - wie Karl Wilhelm Fricke 1955 - in geheimen Operationen entführt, nach Ostberlin verschleppt, in MfS-Haft festgehalten und vor DDR-Gerichte gestellt (Entführung).
Das Bestreben der SED, sich in der westlichen Öffentlichkeit aufgrund dieser ungelösten Fälle und angesichts eklatanter Menschenrechtsverletzungen nicht fortlaufender Kritik ausgesetzt zu sehen, führte, begünstigt durch die Absicht, der maroden Finanz- und Wirtschaftslage mit westlicher Unterstützung beizukommen, schrittweise zu einem Wandel. Im Ergebnis kam es auch zu einer Modifikation der MfS-Strategien im Vorgehen gegenüber Widerstand und Opposition.
Neben die im Vergleich zu den 50er Jahren zwar niedrigeren, für die Betroffenen aber nach wie vor empfindlich hohen Haftstrafen traten als beabsichtigt "lautloses" Vorgehen die Strategien der Kriminalisierung und Zersetzung. In einem "Entwurf der Sektion politisch-operative Spezialdisziplin" des MfS, der auf 1978 zu datieren ist, wird hierzu ausgeführt: "Um der Behauptung des Gegners die Spitze zu nehmen, dass wir ideologische Meinungsverschiedenheiten oder Andersdenkende mit Mitteln des sogenannten politischen Strafrechts bekämpfen, sind dazu noch wirksamer Maßnahmen zur Kriminalisierung dieser Handlungen sowie nicht strafrechtliche Mittel anzuwenden."
In der Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" vom Januar 1976 wurden unter Punkt 2.6 "die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung" geregelt und unter Punkt 2.6.2 die "Formen, Mittel und Methoden der Zersetzung" erörtert. Jene reichten u. a. von der "systematischen Diskreditierung des öffentlichen Rufes" auch mittels "unwahrer […] Angaben" und der "Verbreitung von Gerüchten" über das "Erzeugen von Misstrauen", dem "Vorladen von Personen zu staatlichen Dienststellen" bis zur "Verwendung anonymer oder pseudonymer Briefe, […] Telefonanrufe".
Mit der "Ordnungswidrigkeitenverordnung" (OWVO) von 1984 ging man zudem verstärkt dazu über, politisch unliebsame Personen, sofern sie sich an Protesten beteiligten, mit Ordnungsstrafen zu überziehen und sie somit materiell unter Druck zu setzen. All diese Maßnahmen sollten nach außen hin den Eindruck erwecken, dass das MfS weniger rigoros als in früheren Jahren gegen Regimegegner vorging.
Nach der Freilassung von Oppositionellen, die kurz zuvor während der Durchsuchung der Umweltbibliothek 1987 und nach den Protesten am Rande der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration 1988 in Berlin inhaftiert worden waren, äußerten selbst SED-Mitglieder Zweifel, ob das MfS noch in der Lage sei, offensiv und effektiv gegen politische Opponenten vorzugehen.
Hochgerüstet und allemal zum Einschreiten bereit, trat das MfS jedoch noch bis in den Herbst 1989 gegenüber weniger prominenten Menschen in Aktion, die Widerstand leisteten, inhaftierte diese und ließ gegen sie hohe Haftstrafen verhängen. Bis zum Ende der DDR schritt das MfS bei sog. Demonstrativhandlungen ein und ging gegen - wie es hieß - ungesetzliche Gruppenbildungen vor.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
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Signatur: BStU, MfS, HA XVIII, Nr. 6492, Bl. 20-26
Das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz (SAAS) prüfte nach dem Reaktorunglück in Tschernobyl die Strahlenbelastung in der DDR:
Der Super-GAU am 26. April 1986 war der bis dahin schwerste nukleare Unfall bei der zivilen Nutzung der Kernkraft. Die unkontrolliert entwichene Radioaktivität war immens, und die Langzeitfolgen der Strahlenbelastung halten bis heute an.
Für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR bedeutete Tschernobyl eine Herausforderung: Unmittelbar musste der politische und ideologische Schaden für die SED-Diktatur begrenzt werden. Das Credo „Von der Sowjetunion lernen, heißt siegen lernen“ wirkte nach dem Unglück hohl. Das eigene ehrgeizige Kernenergieprogramm verlor merklich an Vertrauen, basierten die Reaktoren doch ebenfalls auf sowjetischer Technik.
Zudem erhielt die ostdeutsche Anti-Atomkraft-Bewegung Zulauf. Weil sie in Opposition zur Kernenergiepolitik, zur Umweltpolitik und zur Informationspolitik der SED-Führung stand, wollte die Staatssicherheit sie nun konsequent bekämpfen.
Auch der Wirtschaft der DDR drohte Schaden: Die Bundesrepublik, ein wichtiger Abnehmer von Lebensmitteln aus Ostdeutschland, ließ aus Angst vor verstrahlter Ware die Lieferungen nicht mehr ohne weiteres über die Grenze.
Am 3. Mai 1986 zeigten Messreihen des SAAS erstmals, dass die radioaktive Belastung im Biozyklus anstieg. Kühe fraßen belastete Pflanzen, wodurch zunächst in der Milch erhöhte radioaktive Konzentrationen entstanden. Diese Kontamination der Milch überstieg an einigen Messpunkten bereits deutlich die Richtwerte, unter denen ein Verzehr für Kleinkinder als unbedenklich galt. Nach wie vor sah das SAAS jedoch keinen Anlass, die Öffentlichkeit zu alarmieren.
Anlage 3
Verunreinigung der Frischmilch durch radioaktives Jod
Probenahme: Nacht vom 02.05. zum 03.05.1986
Bq/l
% des Grenzwertes für Kleinkinder
Bezirk Berlin
Sammelprobe: 118 Bq/l; 59 % des Grenzwertes für Kleinkinder
Frankfurt/Oder
Bernau: 15 Bq/l; 8 % des Grenzwertes für Kleinkinder
Stendell (Schwedt): 253 Bq/l; 125 % des Grenzwertes für Kleinkinder
Criewen (Angermünde): < 2,8 Bq/l;
Vierraden (Angermünde): 20 Bq/l; 10 % des Grenzwertes für Kleinkinder
Passow (Schwedt): 7 Bq/l; 4 % des Grenzwertes für Kleinkinder
Heinersdorf (Angermünde): 532 Bq/l; 266 % des Grenzwertes für Kleinkinder
Potsdam
Kremmen: 23 Bq/l; 12 % des Grenzwertes für Kleinkinder
Wansdorf (Nauen): 24 Bq/l; 12 % des Grenzwertes für Kleinkinder
Blankenfelde (Rangsdorf): 142 Bq/l; 71 % des Grenzwertes für Kleinkinder
Brandenburg: 24 Bq/l; 12 % des Grenzwertes für Kleinkinder
Brandenburg: 12 Bq/l; 6 % des Grenzwertes für Kleinkinder
Mittenwalde (Königswusterhausen): 107 Bq/l; 54 % des Grenzwertes für Kleinkinder
Ragow (Königswusterhausen): 171 Bq/l; 86 % des Grenzwertes für Kleinkinder
Ragow (Königswusterhausen): 193 Bq/l; 97 % des Grenzwertes für Kleinkinder
Brusendorf (Königswusterhausen): 341 Bq/l; 172 % des Grenzwertes für Kleinkinder
Grubendorf (Königswusterhausen): 207 Bq/l; 104 % des Grenzwertes für Kleinkinder
Weseram (Brandenburg): 36 Bq/l; 104 % des Grenzwertes für Kleinkinder
Netzen (Brandenburg): 51 Bq/l; 18 % des Grenzwertes für Kleinkinder
Golzow (Brandenburg): 40 Bq/l; 26 % des Grenzwertes für Kleinkinder
Jeserig (Brandenburg): < 2,8 Bq/l; 20 % des Grenzwertes für Kleinkinder
Roskow (Brandenburg): 12 Bq/l;
Cottbus
Kolkwitz: 995 Bq/l; 498 % des Grenzwertes für Kleinkinder
Dresden
Wohnsiedlung ZfK: 190 Bq/l; 95 % des Grenzwertes für Kleinkinder
Bekämpfung von Widerstand und Opposition umschreibt, was zwischen 1950 und 1989 als eine Kernaufgabe des MfS galt. Gegen den Willen eines Großteils der ostdeutschen Bevölkerung wurde eine Diktatur etabliert, die nicht durch Wahlen legitimiert war: Dies war einer der Gründe für die Bildung des MfS am 8.2.1950.
Um ihren gesellschaftlichen Alleinvertretungs- und Herrschaftsanspruch zu sichern, schuf sich die SED als Repressions- und polizeistaatliche Unterdrückungsinstanz das MfS - das konsequenterweise so auch offiziell von ihr als "Schild und Schwert der Partei" bezeichnet wurde. Bereits in der "Richtlinie über die Erfassung von Personen, die eine feindliche Tätigkeit durchführen und von den Organen des MfS der DDR festgestellt wurden" vom 20.9.1950 wurde dementsprechend festgelegt, dass "alle Personen" zu registrieren seien, deren Verhalten geeignet war, die "Grundlagen" der DDR in Frage zu stellen.
Ferner wurde bestimmt, dass "über Personen, die eine feindliche Tätigkeit ausüben, [...] Vorgänge" anzulegen sind und über "die erfassten Personen [...] eine zentrale Kartei" einzurichten ist. Das offensive Vorgehen gegen Regimegegner erfuhr eine Ergänzung in den gleichzeitig getroffenen Festlegungen zur Übergabe der als "feindlich" klassifizierten Personen an die Staatsanwaltschaften.
Das MfS wurde somit bei der Bekämpfung von Widerstand und Opposition zur Ermittlungsinstanz; die nachfolgenden Urteile gegen Oppositionelle und Regimekritiker ergingen in enger Kooperation mit den vom MfS zumeist vorab instruierten Gerichten und zum Schein vermeintlicher Rechtsstaatlichkeit unter Hinzuziehung von mit dem MfS häufig zusammenarbeitenden Rechtsanwälten.
Inhalte, Auftreten und Erscheinungsbild von politisch abweichendem Verhalten, Widerstand und Opposition wandelten sich im Laufe der DDR-Geschichte. Zugleich änderten sich auch die Strategien und Methoden des MfS in Abhängigkeit vom konkreten Erscheinungsbild von Protest und Widerstand, aber auch analog zum Ausbauniveau des Apparates und seines Zuträger- und Informantennetzes sowie zur jeweils getroffenen Lageeinschätzung und unter Berücksichtigung der politischen Rahmenbedingungen.
Zu allen Zeiten gab es in beinahe allen Bevölkerungsgruppen und in allen Regionen Aufbegehren, Opposition und Widerstand. In den ersten Jahren nach Gründung der DDR gingen die SED und das MfS mit drakonischen Abschreckungsstrafen (u. a. Todesurteilen) gegen politische Gegner vor. Gefällt wurden die Urteile nicht selten in penibel vorbereiteten Strafprozessen mit präparierten Belastungszeugen und unter Verwendung erzwungener Geständnisse.
In mehreren Orten der DDR wurden z. B. Oberschüler (Werdau, Leipzig, Werder, Eisenfeld, Fürstenberg/Oder, Güstrow), die anknüpfend an das Vorbild der Gruppe "Weiße Rose" in der NS-Diktatur Widerstand geleistet hatte, zum Tode oder zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt, weil sie Informationen gesammelt und Flugblätter verteilt hatten. Manch einer von ihnen überlebte die Haftbedingungen nicht oder nur mit dauerhaften gesundheitlichen Schäden.
Im Laufe der 50er Jahre ging das MfS schrittweise zum verdeckten Terror über. Nach wie vor ergingen langjährige Zuchthausstrafen; politische Opponenten, die von Westberlin aus die Verhältnisse in der DDR kritisierten, wurden - wie Karl Wilhelm Fricke 1955 - in geheimen Operationen entführt, nach Ostberlin verschleppt, in MfS-Haft festgehalten und vor DDR-Gerichte gestellt (Entführung).
Das Bestreben der SED, sich in der westlichen Öffentlichkeit aufgrund dieser ungelösten Fälle und angesichts eklatanter Menschenrechtsverletzungen nicht fortlaufender Kritik ausgesetzt zu sehen, führte, begünstigt durch die Absicht, der maroden Finanz- und Wirtschaftslage mit westlicher Unterstützung beizukommen, schrittweise zu einem Wandel. Im Ergebnis kam es auch zu einer Modifikation der MfS-Strategien im Vorgehen gegenüber Widerstand und Opposition.
Neben die im Vergleich zu den 50er Jahren zwar niedrigeren, für die Betroffenen aber nach wie vor empfindlich hohen Haftstrafen traten als beabsichtigt "lautloses" Vorgehen die Strategien der Kriminalisierung und Zersetzung. In einem "Entwurf der Sektion politisch-operative Spezialdisziplin" des MfS, der auf 1978 zu datieren ist, wird hierzu ausgeführt: "Um der Behauptung des Gegners die Spitze zu nehmen, dass wir ideologische Meinungsverschiedenheiten oder Andersdenkende mit Mitteln des sogenannten politischen Strafrechts bekämpfen, sind dazu noch wirksamer Maßnahmen zur Kriminalisierung dieser Handlungen sowie nicht strafrechtliche Mittel anzuwenden."
In der Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" vom Januar 1976 wurden unter Punkt 2.6 "die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung" geregelt und unter Punkt 2.6.2 die "Formen, Mittel und Methoden der Zersetzung" erörtert. Jene reichten u. a. von der "systematischen Diskreditierung des öffentlichen Rufes" auch mittels "unwahrer […] Angaben" und der "Verbreitung von Gerüchten" über das "Erzeugen von Misstrauen", dem "Vorladen von Personen zu staatlichen Dienststellen" bis zur "Verwendung anonymer oder pseudonymer Briefe, […] Telefonanrufe".
Mit der "Ordnungswidrigkeitenverordnung" (OWVO) von 1984 ging man zudem verstärkt dazu über, politisch unliebsame Personen, sofern sie sich an Protesten beteiligten, mit Ordnungsstrafen zu überziehen und sie somit materiell unter Druck zu setzen. All diese Maßnahmen sollten nach außen hin den Eindruck erwecken, dass das MfS weniger rigoros als in früheren Jahren gegen Regimegegner vorging.
Nach der Freilassung von Oppositionellen, die kurz zuvor während der Durchsuchung der Umweltbibliothek 1987 und nach den Protesten am Rande der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration 1988 in Berlin inhaftiert worden waren, äußerten selbst SED-Mitglieder Zweifel, ob das MfS noch in der Lage sei, offensiv und effektiv gegen politische Opponenten vorzugehen.
Hochgerüstet und allemal zum Einschreiten bereit, trat das MfS jedoch noch bis in den Herbst 1989 gegenüber weniger prominenten Menschen in Aktion, die Widerstand leisteten, inhaftierte diese und ließ gegen sie hohe Haftstrafen verhängen. Bis zum Ende der DDR schritt das MfS bei sog. Demonstrativhandlungen ein und ging gegen - wie es hieß - ungesetzliche Gruppenbildungen vor.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
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Signatur: BStU, MfS, HA XVIII, Nr. 6492, Bl. 20-26
Das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz (SAAS) prüfte nach dem Reaktorunglück in Tschernobyl die Strahlenbelastung in der DDR:
Der Super-GAU am 26. April 1986 war der bis dahin schwerste nukleare Unfall bei der zivilen Nutzung der Kernkraft. Die unkontrolliert entwichene Radioaktivität war immens, und die Langzeitfolgen der Strahlenbelastung halten bis heute an.
Für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR bedeutete Tschernobyl eine Herausforderung: Unmittelbar musste der politische und ideologische Schaden für die SED-Diktatur begrenzt werden. Das Credo „Von der Sowjetunion lernen, heißt siegen lernen“ wirkte nach dem Unglück hohl. Das eigene ehrgeizige Kernenergieprogramm verlor merklich an Vertrauen, basierten die Reaktoren doch ebenfalls auf sowjetischer Technik.
Zudem erhielt die ostdeutsche Anti-Atomkraft-Bewegung Zulauf. Weil sie in Opposition zur Kernenergiepolitik, zur Umweltpolitik und zur Informationspolitik der SED-Führung stand, wollte die Staatssicherheit sie nun konsequent bekämpfen.
Auch der Wirtschaft der DDR drohte Schaden: Die Bundesrepublik, ein wichtiger Abnehmer von Lebensmitteln aus Ostdeutschland, ließ aus Angst vor verstrahlter Ware die Lieferungen nicht mehr ohne weiteres über die Grenze.
Am 3. Mai 1986 zeigten Messreihen des SAAS erstmals, dass die radioaktive Belastung im Biozyklus anstieg. Kühe fraßen belastete Pflanzen, wodurch zunächst in der Milch erhöhte radioaktive Konzentrationen entstanden. Diese Kontamination der Milch überstieg an einigen Messpunkten bereits deutlich die Richtwerte, unter denen ein Verzehr für Kleinkinder als unbedenklich galt. Nach wie vor sah das SAAS jedoch keinen Anlass, die Öffentlichkeit zu alarmieren.
Anlage 4
Ausgehend von der radioaktiven Verunreinigung der Umwelt (Boden, Wasser, Pflanzen) und dem damit auftretenden Übergang der radioaktiven Stoffe in Lebensmittel, insbesondere Milch, wurden vorbeugend am 2. und 3.5.1986 mit den zuständigen Seiten im Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MLFN) notwendige und mögliche Maßnahmen und ihre Konsequenzen beraten.
1. Zur Frage einer möglichen Einstellung der Versorgung der Milchkühe mit Grünfutter, wodurch auch die Zufuhr von radioaktivem Jod unterbrochen und die radioaktive Kontamination der Milch wieder zurückgehen würde, wurde von den Vertretern der MLFN festgestellt, daß es hierbei zu erheblichen Problemen und volkswirtschaftlichen Auswirkungen kommen würde. Dazu gehören u.a.:
2. Zur Feststellung der Verunreinigung der Milch mit radioaktivem Jod wurde ein Programm zur Auswahl, Lieferung und Messung von Milchproben aus verschiedenen Bezirken der Republik ausgearbeitet und abgestimmt, das zusätzliche Messsungen umfaßt.
Ab 3.5.1986 werden Proben nach diesem Programm im SAAS gemessen und ausgewertet.
3. Zur Ermittlung der radioaktiven Verunreinigung anderer Lebensmittel wurde ein Programm zur Auswahl, Lieferung und Messung
Bekämpfung von Widerstand und Opposition umschreibt, was zwischen 1950 und 1989 als eine Kernaufgabe des MfS galt. Gegen den Willen eines Großteils der ostdeutschen Bevölkerung wurde eine Diktatur etabliert, die nicht durch Wahlen legitimiert war: Dies war einer der Gründe für die Bildung des MfS am 8.2.1950.
Um ihren gesellschaftlichen Alleinvertretungs- und Herrschaftsanspruch zu sichern, schuf sich die SED als Repressions- und polizeistaatliche Unterdrückungsinstanz das MfS - das konsequenterweise so auch offiziell von ihr als "Schild und Schwert der Partei" bezeichnet wurde. Bereits in der "Richtlinie über die Erfassung von Personen, die eine feindliche Tätigkeit durchführen und von den Organen des MfS der DDR festgestellt wurden" vom 20.9.1950 wurde dementsprechend festgelegt, dass "alle Personen" zu registrieren seien, deren Verhalten geeignet war, die "Grundlagen" der DDR in Frage zu stellen.
Ferner wurde bestimmt, dass "über Personen, die eine feindliche Tätigkeit ausüben, [...] Vorgänge" anzulegen sind und über "die erfassten Personen [...] eine zentrale Kartei" einzurichten ist. Das offensive Vorgehen gegen Regimegegner erfuhr eine Ergänzung in den gleichzeitig getroffenen Festlegungen zur Übergabe der als "feindlich" klassifizierten Personen an die Staatsanwaltschaften.
Das MfS wurde somit bei der Bekämpfung von Widerstand und Opposition zur Ermittlungsinstanz; die nachfolgenden Urteile gegen Oppositionelle und Regimekritiker ergingen in enger Kooperation mit den vom MfS zumeist vorab instruierten Gerichten und zum Schein vermeintlicher Rechtsstaatlichkeit unter Hinzuziehung von mit dem MfS häufig zusammenarbeitenden Rechtsanwälten.
Inhalte, Auftreten und Erscheinungsbild von politisch abweichendem Verhalten, Widerstand und Opposition wandelten sich im Laufe der DDR-Geschichte. Zugleich änderten sich auch die Strategien und Methoden des MfS in Abhängigkeit vom konkreten Erscheinungsbild von Protest und Widerstand, aber auch analog zum Ausbauniveau des Apparates und seines Zuträger- und Informantennetzes sowie zur jeweils getroffenen Lageeinschätzung und unter Berücksichtigung der politischen Rahmenbedingungen.
Zu allen Zeiten gab es in beinahe allen Bevölkerungsgruppen und in allen Regionen Aufbegehren, Opposition und Widerstand. In den ersten Jahren nach Gründung der DDR gingen die SED und das MfS mit drakonischen Abschreckungsstrafen (u. a. Todesurteilen) gegen politische Gegner vor. Gefällt wurden die Urteile nicht selten in penibel vorbereiteten Strafprozessen mit präparierten Belastungszeugen und unter Verwendung erzwungener Geständnisse.
In mehreren Orten der DDR wurden z. B. Oberschüler (Werdau, Leipzig, Werder, Eisenfeld, Fürstenberg/Oder, Güstrow), die anknüpfend an das Vorbild der Gruppe "Weiße Rose" in der NS-Diktatur Widerstand geleistet hatte, zum Tode oder zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt, weil sie Informationen gesammelt und Flugblätter verteilt hatten. Manch einer von ihnen überlebte die Haftbedingungen nicht oder nur mit dauerhaften gesundheitlichen Schäden.
Im Laufe der 50er Jahre ging das MfS schrittweise zum verdeckten Terror über. Nach wie vor ergingen langjährige Zuchthausstrafen; politische Opponenten, die von Westberlin aus die Verhältnisse in der DDR kritisierten, wurden - wie Karl Wilhelm Fricke 1955 - in geheimen Operationen entführt, nach Ostberlin verschleppt, in MfS-Haft festgehalten und vor DDR-Gerichte gestellt (Entführung).
Das Bestreben der SED, sich in der westlichen Öffentlichkeit aufgrund dieser ungelösten Fälle und angesichts eklatanter Menschenrechtsverletzungen nicht fortlaufender Kritik ausgesetzt zu sehen, führte, begünstigt durch die Absicht, der maroden Finanz- und Wirtschaftslage mit westlicher Unterstützung beizukommen, schrittweise zu einem Wandel. Im Ergebnis kam es auch zu einer Modifikation der MfS-Strategien im Vorgehen gegenüber Widerstand und Opposition.
Neben die im Vergleich zu den 50er Jahren zwar niedrigeren, für die Betroffenen aber nach wie vor empfindlich hohen Haftstrafen traten als beabsichtigt "lautloses" Vorgehen die Strategien der Kriminalisierung und Zersetzung. In einem "Entwurf der Sektion politisch-operative Spezialdisziplin" des MfS, der auf 1978 zu datieren ist, wird hierzu ausgeführt: "Um der Behauptung des Gegners die Spitze zu nehmen, dass wir ideologische Meinungsverschiedenheiten oder Andersdenkende mit Mitteln des sogenannten politischen Strafrechts bekämpfen, sind dazu noch wirksamer Maßnahmen zur Kriminalisierung dieser Handlungen sowie nicht strafrechtliche Mittel anzuwenden."
In der Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" vom Januar 1976 wurden unter Punkt 2.6 "die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung" geregelt und unter Punkt 2.6.2 die "Formen, Mittel und Methoden der Zersetzung" erörtert. Jene reichten u. a. von der "systematischen Diskreditierung des öffentlichen Rufes" auch mittels "unwahrer […] Angaben" und der "Verbreitung von Gerüchten" über das "Erzeugen von Misstrauen", dem "Vorladen von Personen zu staatlichen Dienststellen" bis zur "Verwendung anonymer oder pseudonymer Briefe, […] Telefonanrufe".
Mit der "Ordnungswidrigkeitenverordnung" (OWVO) von 1984 ging man zudem verstärkt dazu über, politisch unliebsame Personen, sofern sie sich an Protesten beteiligten, mit Ordnungsstrafen zu überziehen und sie somit materiell unter Druck zu setzen. All diese Maßnahmen sollten nach außen hin den Eindruck erwecken, dass das MfS weniger rigoros als in früheren Jahren gegen Regimegegner vorging.
Nach der Freilassung von Oppositionellen, die kurz zuvor während der Durchsuchung der Umweltbibliothek 1987 und nach den Protesten am Rande der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration 1988 in Berlin inhaftiert worden waren, äußerten selbst SED-Mitglieder Zweifel, ob das MfS noch in der Lage sei, offensiv und effektiv gegen politische Opponenten vorzugehen.
Hochgerüstet und allemal zum Einschreiten bereit, trat das MfS jedoch noch bis in den Herbst 1989 gegenüber weniger prominenten Menschen in Aktion, die Widerstand leisteten, inhaftierte diese und ließ gegen sie hohe Haftstrafen verhängen. Bis zum Ende der DDR schritt das MfS bei sog. Demonstrativhandlungen ein und ging gegen - wie es hieß - ungesetzliche Gruppenbildungen vor.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
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Bericht über die Havarie im Kernkraftwerk Tschernobyl Dokument, 3 Seiten
Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung trotz radioaktiver Belastung Dokument, 5 Seiten
Übergabe von Materialien an den KGB wegen der Havarie in Tschernobyl Dokument, 1 Seite
Gespräch mit dem Präsidenten des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz (SAAS) Dokument, 1 Seite