Signatur: BStU, MfS, AGM, Nr. 476, Bl. 167-212
Bei der Umsetzung der Sportpolitik der SED nahm die Stasi eine Schlüsselstellung ein. Die Dienstanweisung 4/71 zeigt, wie die Geheimpolizei die Vorgaben der Partei durchsetzen wollte.
Das SED-Regime begriff den Leistungssport als hervorragende Möglichkeit, um sich international zu profilieren. So wurden Spitzensportler und Trainer auch als "Botschafter im Trainingsanzug" bezeichnet. Die DDR betrieb einen hohen personellen und finanziellen Aufwand, um das verhältnismäßig kleine Land zu einer großen Sportnation zu entwickeln.
Das SED-Politbüro gab Ziele und Aufgaben für den DDR-Leistungssport vor. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) nahm, bei der Durchsetzung dieser Ziele eine Schlüsselstellung ein. Es überwachte Leistungssportler und versuchte deren Flucht oder Abwerbung in den Westen zu verhindern. Bei Veranstaltungen war die Geheimpolizei dafür zuständig, das Publikum vor westlichen Kontakten abzuschirmen. Die Stasi übernahm außerdem die Aufgabe, die weit verbreitete Doping-Praxis im DDR-Leistungssport geheim zu halten. Bei Sportveranstaltungen im eigenen Land fungierte das MfS notfalls auch als Organisator, der Bau- und Versorgungsprobleme löste.
Die vorliegende Dienstanweisung 4/71 zeigt, wie bedeutsam die Vorgaben der Partei auch im Bereich Sport für das MfS waren und wie die Geheimpolizei diese umsetzen wollte.
Die Beschlüsse des VIII. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und der Beschluß des Staatsrates über die Aufgaben der Körperkultur und des Sports bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Deutschen Demokratischen Republik stellen erhöhte Anforderungen an die Heranbildung und Erziehung sozialistischer Sportlerpersönlichkeiten, die als Repräsentanten des sozialistischen deutschen Staates die, Deutsche Demokratische Republik würdig im Ausland vertreten.
Aufgrund der planmäßigen Entwicklung und Förderungder sozialistischen Sportbewegung der Deutschen Demokratischen Republik unter Führung der Partei und des Staates wurden hervorragende, Leistungen,und Ergebnisse bei Olympischen Spielen, Welt- und. Europameisterschaften, bei weiteren bedeutenden internationalen Veranstaltungen sowie auf Tagungen und Kongressen der internationalen Föderationen erzielt.
Die Erfolge der sozialistischen Sportbewegung als eines wichtigen Bereiches der gesamten gesellschaftlichen Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik haben mit dazu beigetragen, das Ansehen und die Autorität der Deutschen Demokratischen Republik im internationalen Maßstab weiter zu erhöhen.
Die Kräfte des Gegners, unter ihnen insbesondere die westdeutsche Regierung und die von ihr gesteuerten Einrichtungen des westdeutschen Staatsapparates und anderen Institutionen des staatsmonopolistischen Systems sowie die westdeutsche Sportführung, feindliche Organisationen, negative Personengruppen und Einzelpersonen, versuchen verstärkt, die Politik der Alleinvertretungsanmaßung; der verstärkten politisch-ideologischen Diversion, Aufweichung und Zersetzung und die feindliche Kontaktpolitik durchzusetzen.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) war eine 1960/61 aus dem Büro der Leitung herausgelöste Arbeitsgruppe für die Koordinierung der für den Mobilisierungsfall notwendigen Maßnahmen. Ihr oblagen
Die AGM war eingebunden in die bi- und multilaterale Zusammenarbeit der Sicherheitsorgane der sozialistischen Länder. Hierfür setzte die Vertretung des KGB beim MfS einen Verbindungsoffizier bei der AGM ein. Leiter der AGM waren 1960/61–1975 Alfred Karl Scholz, 1980–1987 Otto Geisler, 1987–1989 Erich Rümmler. Die AGM hatte 1961 8, 1970 34, 1980 48 und 1989 692 Mitarbeiter. In den BV übernahmen AGL analoge Funktionen.
Von der Bundesrepublik und anderen westlichen Staaten im Zuge der Entspannungspolitik verfolgte vertragliche Erleichterung und Förderung von Ost-West-Kontakten. Findet sich zumeist mit dem Begriff Kontakttätigkeit als Begriffspaar (KP/KT). Die MfS-Führung war der Überzeugung, dass die Bundesrepublik die Kontaktpolitik nutzte, um durch ideologische Beeinflussung der Bevölkerung die politischen Machtverhältnisse in der DDR in ihrem Sinne zu verändern.
Das westliche Interesse an der Erleichterung des privaten Reiseverkehrs, an Städtepartnerschaften, wissenschaftlichem Austausch, der Entsendung diplomatischer Vertreter und Korrespondenten in die DDR, selbst das Bemühen um den Ausbau der Handelsbeziehungen sah das MfS auch als Ausdruck einer gezielten Kontaktpolitik, die das Normalisierungsinteresse nur als Vorwand nutzte.
Da KPdSU und SED als Initiatoren der Entspannungspolitik auftraten, übte das MfS keine grundsätzliche Kritik, machte seine Mitarbeiter aber intern immer wieder auf die Gefahren dieser Politik aufmerksam und forderte zu vermehrten Anstrengungen auf, die Kontakttätigkeit als Auswirkung der Kontaktpolitik einzudämmen. Letztlich waren die Möglichkeiten des MfS aber zu begrenzt, um nachhaltig Gegenwirkung zu erzeugen. Selbst SED-Mitglieder waren im Laufe der Jahre immer weniger bereit, auf Westkontakte zu verzichten.
Regime, auch Regimeverhältnisse, bezeichnet die Gesamtheit der Verhältnisse und Lebensbedingungen eines Landes oder geographischen Raumes (z. B. politische Entwicklungen, administrative Strukturen, kulturelle Besonderheiten, behördliche Sicherheitsvorkehrungen), deren Kenntnis für ein effektives und unauffälliges nachrichtendienstliches Handeln notwendig war. Mit diesen Kenntnissen sollten vor allem das IM-Netz im Westen und der grenzüberschreitende Agentenreiseverkehr geschützt werden.
So sollten IM im Westeinsatz wissen, wie die bundesdeutsche Spionageabwehr arbeitete, wie streng Meldeformalitäten in Hotels gehandhabt wurden, wie man sich als durchschnittlicher Bundesbürger verhielt usw. Die Abteilung VI der HV A hatte die Aufgabe, systematisch Informationen über das Regime im Operationsgebiet zu sammeln und in der SIRA-Teildatenbank 13 nachzuweisen.
Signatur: BStU, MfS, AGM, Nr. 476, Bl. 167-212
Bei der Umsetzung der Sportpolitik der SED nahm die Stasi eine Schlüsselstellung ein. Die Dienstanweisung 4/71 zeigt, wie die Geheimpolizei die Vorgaben der Partei durchsetzen wollte.
Das SED-Regime begriff den Leistungssport als hervorragende Möglichkeit, um sich international zu profilieren. So wurden Spitzensportler und Trainer auch als "Botschafter im Trainingsanzug" bezeichnet. Die DDR betrieb einen hohen personellen und finanziellen Aufwand, um das verhältnismäßig kleine Land zu einer großen Sportnation zu entwickeln.
Das SED-Politbüro gab Ziele und Aufgaben für den DDR-Leistungssport vor. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) nahm, bei der Durchsetzung dieser Ziele eine Schlüsselstellung ein. Es überwachte Leistungssportler und versuchte deren Flucht oder Abwerbung in den Westen zu verhindern. Bei Veranstaltungen war die Geheimpolizei dafür zuständig, das Publikum vor westlichen Kontakten abzuschirmen. Die Stasi übernahm außerdem die Aufgabe, die weit verbreitete Doping-Praxis im DDR-Leistungssport geheim zu halten. Bei Sportveranstaltungen im eigenen Land fungierte das MfS notfalls auch als Organisator, der Bau- und Versorgungsprobleme löste.
Die vorliegende Dienstanweisung 4/71 zeigt, wie bedeutsam die Vorgaben der Partei auch im Bereich Sport für das MfS waren und wie die Geheimpolizei diese umsetzen wollte.
Sie unternehmen verstärkte Anstrengungen zur Diskriminierung der Sportpolitik der Deutschen Demokratischen Republik sowie zur Organisierung von Abwerbungen und anderen Formen der Feindtätigkeit gegen den Bereich Körperkultur und Sport der Deutschen Demokratischen Republik.
Die weitere erfolgreiche Entwicklung der sozialistischen Sportbewegung, ihre Bedeutung und Massenwirksamkeit sowie die verstärkte Tätigkeit des Feindes gegen den Bereich Körperkultur und Sport erfordern, die politisch-operative Arbeit auf diesem Gebiet weiter zu qualifizieren und noch wirksamer zu gestalten.
Zur Organisierung einer zielstrebigen politisch-operativen Arbeit im Bereich Körperkultur und Sport der Deutschen Demokratischen Republik
weise ich an:
1. Verantwortlichkeit für die operative Absicherung im Bereich Körperkultur und Sport
1.1. Die Sicherung der planmäßigen Entwicklung der sozialistischen Sportbewegung und die Bekämpfung jeglicher Feindtätigkeit gegen den Bereich Körperkultur und Sport sind Aufgaben aller operativen Linien und Diensteinheiten des Ministeriums für Staatssicherheit.
Die Leiter aller operativen Linien und Diensteinheiten haben die Durchführung der in dieser Dienstanweisung gestellten Aufgaben zum festen Bestandteil ihrer Leitungstätigkeit zu machen.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) war eine 1960/61 aus dem Büro der Leitung herausgelöste Arbeitsgruppe für die Koordinierung der für den Mobilisierungsfall notwendigen Maßnahmen. Ihr oblagen
Die AGM war eingebunden in die bi- und multilaterale Zusammenarbeit der Sicherheitsorgane der sozialistischen Länder. Hierfür setzte die Vertretung des KGB beim MfS einen Verbindungsoffizier bei der AGM ein. Leiter der AGM waren 1960/61–1975 Alfred Karl Scholz, 1980–1987 Otto Geisler, 1987–1989 Erich Rümmler. Die AGM hatte 1961 8, 1970 34, 1980 48 und 1989 692 Mitarbeiter. In den BV übernahmen AGL analoge Funktionen.
Regime, auch Regimeverhältnisse, bezeichnet die Gesamtheit der Verhältnisse und Lebensbedingungen eines Landes oder geographischen Raumes (z. B. politische Entwicklungen, administrative Strukturen, kulturelle Besonderheiten, behördliche Sicherheitsvorkehrungen), deren Kenntnis für ein effektives und unauffälliges nachrichtendienstliches Handeln notwendig war. Mit diesen Kenntnissen sollten vor allem das IM-Netz im Westen und der grenzüberschreitende Agentenreiseverkehr geschützt werden.
So sollten IM im Westeinsatz wissen, wie die bundesdeutsche Spionageabwehr arbeitete, wie streng Meldeformalitäten in Hotels gehandhabt wurden, wie man sich als durchschnittlicher Bundesbürger verhielt usw. Die Abteilung VI der HV A hatte die Aufgabe, systematisch Informationen über das Regime im Operationsgebiet zu sammeln und in der SIRA-Teildatenbank 13 nachzuweisen.
Signatur: BStU, MfS, AGM, Nr. 476, Bl. 167-212
Bei der Umsetzung der Sportpolitik der SED nahm die Stasi eine Schlüsselstellung ein. Die Dienstanweisung 4/71 zeigt, wie die Geheimpolizei die Vorgaben der Partei durchsetzen wollte.
Das SED-Regime begriff den Leistungssport als hervorragende Möglichkeit, um sich international zu profilieren. So wurden Spitzensportler und Trainer auch als "Botschafter im Trainingsanzug" bezeichnet. Die DDR betrieb einen hohen personellen und finanziellen Aufwand, um das verhältnismäßig kleine Land zu einer großen Sportnation zu entwickeln.
Das SED-Politbüro gab Ziele und Aufgaben für den DDR-Leistungssport vor. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) nahm, bei der Durchsetzung dieser Ziele eine Schlüsselstellung ein. Es überwachte Leistungssportler und versuchte deren Flucht oder Abwerbung in den Westen zu verhindern. Bei Veranstaltungen war die Geheimpolizei dafür zuständig, das Publikum vor westlichen Kontakten abzuschirmen. Die Stasi übernahm außerdem die Aufgabe, die weit verbreitete Doping-Praxis im DDR-Leistungssport geheim zu halten. Bei Sportveranstaltungen im eigenen Land fungierte das MfS notfalls auch als Organisator, der Bau- und Versorgungsprobleme löste.
Die vorliegende Dienstanweisung 4/71 zeigt, wie bedeutsam die Vorgaben der Partei auch im Bereich Sport für das MfS waren und wie die Geheimpolizei diese umsetzen wollte.
Sie haben zu sichern, daß in den Arbeitsplänen konkrete Maßnahmen zur wirksamen Lösung dieser Aufgabenstellung festgelegt und alle geeigneten inoffiziellen und offiziellen Möglichkeiten in den Verantwortungsbereichen zur zielgerichteten operativen Abwehr und Aufklärungsarbeit und zur operativen Bearbeitung feindlicher und negativer Kräfte auf diesem Gebiet eingesetzt werden.
Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß im Bereich Körperkultur und Sport stattfindende Veranstaltungen nicht von feindlichen und negativen Kräften zu Provokationen und anderen feindlichan Handlungen ausgenutzt werden können.
Sie haben im Rahmen dee Gesamtprozesses der politisch-operativen Arbeit gezielte politisch-operative Maßnahmen einzuleiten, insbesondere durch den Einsatz des IM/GMS-Systems, um Gruppierungen und Einzelpersonen zu erkennen und deren Wirksamwerden zu verhindern, die im Zusammenhang mit dem Sportgeschehen unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion stehen, westliche Rundfunk- und Fernsehsendungen einzeln oder organisiert in Gruppen abhören, diskutieren, weiterverbreiten und prowestliche Meinungen und Verhaltensweisen zum Ausdruck bringen bzw. bei besonderen sportlichen und politischen Anlässen mit die Sicherheit und Ordnung beeinträchtigenden Handlungen in Erscheinung treten können.
1.2. Die Hauptabteilung XX ist bei der Organisierung der politisch-operativen Arbeit im Bereich Körperkultur und Sport federführend.
Sie ist dabei für die Koordinierung der politisch-operativen Arbeit mit anderen operativen Linien und Diensteinheiten in diesem Bereich verantwortlich.
Hauptabteilung XX (Staatsapparat, Kultur, Kirchen, Untergrund)
Die Hauptabteilung XX bildete den Kernbereich der politischen Repression und Überwachung der Staatssicherheit. In Struktur und Tätigkeit passte sie sich mehrfach an die sich wandelnden Bedingungen der Herrschaftssicherung an. Die Diensteinheit ging 1964 durch Umbenennung aus der Hauptatbeilung V hervor, die ihrerseits in den Abteilungen V und VI (1950–1953) ihre Vorläufer hatte.
Die Hauptabteilung XX und die ihr nachgeordneten Abteilungen XX in den Bezirksverwaltungen (Linie XX) sowie entsprechende Arbeitsbereiche in den KD überwachten wichtige Teile des Staatsapparates (u. a. Justiz, Gesundheitswesen und bis 1986 das Post- und Fernmeldewesen), die Blockparteien und Massenorganisationen, den Kultur- und Sportbereich, die Medien und die Kirchen sowie SED-Sonderobjekte und Parteibetriebe. Federführend war die Hauptabteilung XX auch bei der Bekämpfung der "politischen Untergrundtätigkeit" (PUT), also der Opposition.
Ab der zweiten Hälfte der 50er Jahre und verstärkt seit dem Beginn der Entspannungspolitik fühlte sich das SED-Regime zunehmend durch die "politisch-ideologische Diversion" (PiD) bedroht. Die Schwächung der "Arbeiter-und-Bauern-Macht" durch "ideologische Aufweichung und Zersetzung" galt als Hauptinstrument des Westens bei der Unterminierung der DDR. Auch bei der Bekämpfung der PiD hatte die Hauptabteilung XX innerhalb des MfS die Federführung.
Das Erstarken der Bürgerrechtsbewegung (Friedens-, Umwelt- und Menschenrechtsgruppen) in der DDR führte in den 80er Jahren zu einem weiteren Bedeutungszuwachs der Linie XX. In der DA 2/85 bestätigte Minister Mielke dementsprechend die Federführung der Hauptabteilung XX bei der Bekämpfung der PUT.
Im Verlauf der fast 40-jährigen Entwicklung der Hauptabteilung XX veränderte sich ihre Struktur mehrfach. In der Endphase verfügte sie über neun operative Abteilungen und vier Funktionalorgane der Leitung (Sekretariat, Arbeitsgruppe der Leitung, Koordinierungsgruppe des Leiters, Auswertungs- und Kontrollgruppe).
Die Hauptabteilung V lag ab 1953 zunächst im unmittelbaren Anleitungsbereich von Mielke in seiner Eigenschaft als 1. Stellvertreter des Staatssicherheitschefs. Ab 1955 war der stellvertretende Minister Bruno Beater und 1964–1974 der stellv. Minister Fritz Schröder auf der Ebene der MfS-Leitung für die Hauptabteilung XX zuständig. Beide waren zuvor selbst (Beater 1953–1955, Schröder 1955–1963) Leiter der Hauptabteilung V. Seit 1975 gehörte die Hauptabteilung XX zum Verantwortungsbereich von Mielkes Stellvertreter Rudi Mittig. Von 1964 bis zur Auflösung des MfS leitete Kienberg die Hauptabteilung XX. Ihm standen seit 1965 zwei Stellvertreter zur Seite.
1954 waren in der Hauptabteilung V insgesamt 139 Mitarbeiter beschäftigt. Im Herbst 1989 verfügte die Hauptabteilung XX über 461 Mitarbeiter, von denen mehr als 200 als IM-führende Mitarbeiter eingesetzt waren.
In den 15 Bezirksverwaltungen waren auf der Linie XX im Oktober 1989 insgesamt knapp 1.000 Kader und damit auf der gesamten Linie XX fast 1.500 hauptamtliche Mitarbeiter im Einsatz. Gleichzeitig konnte allein die Hauptabteilung XX mit etwas mehr als 1.500 IM auf einen überdurchschnittlich hohen Bestand an inoffiziellen Kräften zurückgreifen. Ihrem Aufgabenprofil entsprechend spiegelt sich nicht zuletzt in der Entwicklung der Hauptabteilung XX auch die Geschichte von Opposition, Widerstand und politischer Dissidenz in der DDR. Im Herbst 1989 wurden von der Diensteinheit 31 Operative Vorgänge (10 Prozent aller Operativen Vorgänge im Berliner Ministeriumsbereich) und 59 Operative Personenkontrollen (8,7 Prozent) bearbeitet.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) war eine 1960/61 aus dem Büro der Leitung herausgelöste Arbeitsgruppe für die Koordinierung der für den Mobilisierungsfall notwendigen Maßnahmen. Ihr oblagen
Die AGM war eingebunden in die bi- und multilaterale Zusammenarbeit der Sicherheitsorgane der sozialistischen Länder. Hierfür setzte die Vertretung des KGB beim MfS einen Verbindungsoffizier bei der AGM ein. Leiter der AGM waren 1960/61–1975 Alfred Karl Scholz, 1980–1987 Otto Geisler, 1987–1989 Erich Rümmler. Die AGM hatte 1961 8, 1970 34, 1980 48 und 1989 692 Mitarbeiter. In den BV übernahmen AGL analoge Funktionen.
Seit 1968 bestehende Kategorie inoffizieller Informanten, die laut Richtlinie 1/79 eine in der Öffentlichkeit bekannte "staatsbewusste Einstellung und Haltung" aufwiesen und entsprechend auftraten. Mit den GMS strebte das MfS die "Einbeziehung breiter gesellschaftlicher Kräfte" in Informationsbeschaffung und vorbeugende Sicherungsaufgaben an. Die Tätigkeit der GMS wurde als Ausdruck einer "entfalteten Massenwachsamkeit" angesehen und sollte Operative Mitarbeiter und IM entlasten.
Die Auswahl, Prüfung und Rekrutierung der GMS erfolgte auf ähnliche Weise wie bei den inoffiziellen Mitarbeitern. Die Anforderungen hinsichtlich der Einhaltung konspirativer Regeln und der Aktenführung waren jedoch, insbesondere bis 1981, geringer als bei den IM. Auch sollten GMS in der Regel nicht zur direkten "Bearbeitung" von "feindlich-negativen" Personen eingesetzt werden. Es gab zuletzt 33.000 GMS.
Inoffizielle Mitarbeiter (IM) waren das wichtigste Instrument des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), um primär Informationen über Bürger, die Gesellschaft, ihre Institutionen und Organisationen der DDR oder im Ausland zu gewinnen. Unter Umständen hatten IM auf Personen oder Ereignisse in der DDR steuernden Einfluss zu nehmen.
In der DDR-Gesellschaft hießen sie "Spitzel", "Denunzianten" oder "Kundschafter". Mit der deutschen Einheit hat sich die Bezeichnung Inoffizieller Mitarbeiter des MfS für die heimlichen Zuträger etabliert. Sie lieferten u. a. Informationen über Stimmungen und Meinungen in der Bevölkerung.
Die SED-Führung wollte stets über die konkrete Situation und Lage in der DDR unterrichtet sein. Die IM hatten den Auftrag, "staatsgefährdende" Bestrebungen zu ermitteln, was beim MfS "politisch ideologische Diversion" bzw. "politische Untergrundtätigkeit" hieß. Der Bogen hierfür war weit gespannt und reichte von einer privaten Meinungsäußerung bis hin zu politischen Aktivitäten. Überdies sollten sie, wenn auch selten, direkt auf gesellschaftliche Entwicklungen oder einzelne Personen einwirken.
Die IM waren das wichtigste Repressionsinstrument in der DDR. IM wurden auf bestimmte Schwerpunkte angesetzt, von denen tatsächliche oder vermeintliche Gefahren ausgehen konnten. Diese Objekte und Territorien, Bereiche oder Personen waren so zahlreich, dass die geheimpolizeiliche Durchdringung tendenziell den Charakter einer flächendeckenden Überwachung annahm.
Die Anzahl der vom MfS geführten inoffiziellen Mitarbeiter umfasste im Jahre 1989 ungefähr 189.000 IM, darunter 173.000 IM der Abwehrdiensteinheiten, ferner 13.400 IM in der DDR und 1.550 IM in der Bundesrepublik, die von der Hauptverwaltung A geführt wurden, sowie diverse andere wie Zelleninformatoren usw. Auf 89 DDR-Bürger kam somit ein IM. In der Zeit von 1950 bis 1989 gab es insgesamt ca. 620.000 IM.
Die Entwicklung des IM-Netzes ist nicht allein von einem kontinuierlichen Anstieg geprägt, sondern verweist auf besondere Wachstumsphasen in Zeiten innergesellschaftlicher Krisen wie dem 17. Juni 1953 oder am Vorabend des Mauerbaus. Im Zuge der deutsch-deutschen Entspannungspolitik wurde das IM-Netz ebenfalls erweitert. So umfasste es Mitte der 70er Jahre – hochgerechnet – über 200.000 IM. Angesichts wachsender oppositioneller Bewegungen hatte es in den 80er Jahren gleichfalls ein hohes Niveau.
Die flächendeckende Überwachung der Gesellschaft fiel regional recht unterschiedlich aus. Im Land Brandenburg, das die Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam vereint, war sie stärker als in Thüringen. Die höchste IM-Dichte wies der ehemalige Bezirk Cottbus auf.
Das MfS operierte formal nach territorialen Gesichtspunkten und Sicherungsbereichen, setzte jedoch operative Schwerpunkte in der geheimpolizeilichen Arbeit. Bezogen auf das Gesamtministerium lagen diese – sowohl auf Kreis-, als auch auf Bezirks- und Hauptabteilungsebene – bei der Volkswirtschaft, der Spionageabwehr und auf der "politischen Untergrundtätigkeit", der "Bearbeitung " von oppositionellen Milieus und den Kirchen.
Die Motive zur Kooperation mit dem MfS waren überwiegend ideeller, seltener materieller Natur, noch seltener war Erpressung der Grund. Die Kooperation währte durchschnittlich sechs bis zehn Jahre oder länger. Augenfällig ist, dass darunter nicht wenige soziale Aufsteiger waren. Der Anteil von weiblichen IM lag in der DDR bei 17 Prozent, in der Bundesrepublik bei 28 Prozent. Über die Hälfte der IM war Mitglied der SED. Von den 2,3 Mio. Mitgliedern der Partei ausgehend, waren 4 bis 5 Prozent zuletzt inoffiziell aktiv, d. h. jedes zwanzigste SED-Mitglied.
Das MfS differenzierte IM nach Kategorien: Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit, IM zur Sicherung und Durchdringung des Verantwortungsbereichs, IM im besonderen Einsatz, Führungs-IM und IM zur Sicherung der Konspiration und des Verbindungswesens. Die wichtigste Kategorie waren IM mit "Feindverbindungen" bzw. solche, die Personen zu "bearbeiten" hatten, die "im Verdacht der Feindtätigkeit" standen. Im Laufe der 80er Jahre nahm der Anteil von IM in der Kategorie IMB bis Dezember 1988 auf rund 3.900 zu.
Der Anteil von Bundesbürgern oder Ausländern unter den IM des MfS betrug nicht einmal 2 Prozent. 1989 waren mindestens 3.000 Bundesbürger inoffiziell im Dienste des MfS, zusätzlich mehrere Hundert Ausländer. In der Zeit von 1949 bis 1989 waren insgesamt mindestens 12.000 Bundesbürger und Westberliner IM.
Die operativen Ziele des MfS waren über die gesamte Bundesrepublik Deutschland verteilt. Darüber hinaus gab es Schwerpunkte in Europa, im Nahen Osten und Asien, nachgeordnet auch in Afrika und Lateinamerika. Nachrichtendienstliche Schwerpunkte waren vor allem die Wissenschafts- und Technikspionage, erst danach die politische und mit etwas Abstand die Militärspionage. Die Bundesrepublik Deutschland wurde folglich vor allem als Ressource zur Systemstabilisierung genutzt.
Die politische Spionage diente vornehmlich dazu, die politische Gefährdungslage des herrschenden Systems in der DDR bestimmen zu können. Dieses Profil deutet an, dass die Spionage der Bewahrung des Status quo dienen sollte. Von einer Unterwanderung der Bundesrepublik war die Geheimpolizei zahlenmäßig weit entfernt. Vielmehr waren ihre inoffiziellen Mitarbeiter damit beschäftigt, das DDR-System zu stabilisieren.
Regime, auch Regimeverhältnisse, bezeichnet die Gesamtheit der Verhältnisse und Lebensbedingungen eines Landes oder geographischen Raumes (z. B. politische Entwicklungen, administrative Strukturen, kulturelle Besonderheiten, behördliche Sicherheitsvorkehrungen), deren Kenntnis für ein effektives und unauffälliges nachrichtendienstliches Handeln notwendig war. Mit diesen Kenntnissen sollten vor allem das IM-Netz im Westen und der grenzüberschreitende Agentenreiseverkehr geschützt werden.
So sollten IM im Westeinsatz wissen, wie die bundesdeutsche Spionageabwehr arbeitete, wie streng Meldeformalitäten in Hotels gehandhabt wurden, wie man sich als durchschnittlicher Bundesbürger verhielt usw. Die Abteilung VI der HV A hatte die Aufgabe, systematisch Informationen über das Regime im Operationsgebiet zu sammeln und in der SIRA-Teildatenbank 13 nachzuweisen.
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Dankschreiben Erich Mielkes an alle Bereiche für die Aktion "Flamme" Dokument, 2 Seiten
Dienstanweisung Nr. 4/66 zur "Bekämpfung politisch-ideologischer Diversion" unter Jugendlichen Dokument, 28 Seiten