Signatur: BStU, MfS, JHS, Nr. 21625, Bl. 1-36
Am 7. Dezember 1989 forderte der Zentrale Runde Tisch die Auflösung des Stasi-Nachfolgers Amt für Nationale Sicherheit (AfNS). Die Diplomarbeit eines Stasi-Offiziers aus dem Bezirk Schwerin gibt ein Beispiel von der Stimmung in den Regionen während des Kurswechsels der Stasi-Spitze und des Auflösungsprozesses.
Mit der Wahl einer neuen Regierung durch die Volkskammer der DDR am 17. November 1989 wurde das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) in das Amt für Nationale Sicherheit (AfNS) umgewandelt. Das Amt unterstand nun nicht mehr direkt der SED-Führung, sondern dem Ministerpräsidenten. Dem AfNS unterstellt waren die Bezirks- und Kreisämter, ehemals Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen des MfS.
Im Dezember 1989 kam es in der DDR zum Übergang von der Liberalisierung des Regimes zur Doppelherrschaft: Am Zentralen Runden Tisch (und vielen Runden Tischen in den Bezirken) verhandelten nun die Kräfte des alten Regimes mit Vertretern der Bürgerbewegung über die Auflösung der Parteidiktatur. Vor allem der politische Protest auf der Straße richtete sich mehr gegen das bereits abgetretene Regime als gegen das neue Kabinett unter Hans Modrow, aber die Abrechnung mit den früheren Machthabern destabilisierte auch die Übergangsregierung.
Wesentlichen Anteil hatte daran eine Institution, die plötzlich zu Leben erwacht war: die Volkskammer. In ihrer Sitzung am 1. Dezember wurde die "führende Rolle" der SED "mit übergroßer Mehrheit" (also auch mit den Stimmen der SED-Abgeordneten) aus der Verfassung gestrichen. Für die politische Atmosphäre im Lande aber war noch wichtiger, dass ein Untersuchungsausschuss zu Amtsmissbrauch und Korruption einen ersten Bericht erstattete. Es ging um persönliche Bereicherung der alten Spitzengenossen (Erich Honecker, Günter Mittag, Harry Tisch usw.) und ihrer Familien auf Kosten der Staatskasse. Das wurde zu einem gewaltigen Skandal.
Die Stimmung in den Regionen war noch schlechter als in der Ost-Berliner Zentrale des Amts für Nationale Sicherheit. Als Beispiel dient die Schilderung jener Wochen durch einen Stasi-Offizier aus Hagenow im Bezirk Schwerin. Der Autor, Major Klaus-Peter Künzer, war damals 37 Jahre alt und Referatsleiter in der Kreisdienststelle Hagenow. Seine Arbeit ist eine der letzten Diplomarbeiten, die im Januar 1990 an der (kurz danach aufgelösten) Juristischen Hochschule des Staatssicherheitsdienstes eingereicht wurden. Offenbar ist der Text ein Versuch, sich selbst die aktuelle Entwicklung verständlich zu machen. Er enthält eine lebendige Schilderung davon, wie der Kurswechsel der Ost-Berliner Stasi-Spitze an der Basis aufgenommen wurde.
Demgegenüber bestand noch im September 1989 die Aufgabenstellung der Bezirksverwaltung, konzeptionelle Vorstellungen zu entwickeln, wie das einheitlich zu führende Grenzsicherungssystem durch unseren eigenen Beitrag , das heißt Einflußnahme auf die Beteiligten und eine grenzbezogene Neuprofilierung des Mitarbeiterbestandes, qualifiziert werden kann. Die damit verbundenen Vorstellungen und Forderungen aus der Leitung der BV standen im Widerspruch zu unserer Lageanalyse, wurden dennoch entsprechend der militärischen Disziplin realisiert.
Ein weiteres Beispiel mangelnder Sachkenntnis übergeordneter Leitungsebenen zeigte sich in der formellen Entscheidung des stellvertretenden Ministers [handschriftliche Ergänzung: Neiber] in bezug auf die angestrebte Zwangsaussiedlung einer Familie aus dem Grenzgebiet. Während einer Familienfeierlichkeit bei dieser Familie versuchten 1988 zwei Personen (keine Familienangehörigen), die Staatsgrenze zur BRD zu überwinden (einer Person gelang es) und 1989 übertraten 2 Söhne dieser Familie ungesetzlich die nahegelegene Staatsgrenze zur BRD. Das Ehepaar selbst hatte keinerlei Aktivitäten unternommen und in beiden Fällen keine Kenntnis von diesen vorhaben, war ständig dort ansässig und hatte einen guten Leumund. Die Aussiedlung hätte einen erheblichen politischen Schaden nach sich gezogen und konnte erst durch vielfältige Anstrengungen der KD Hagenow verhindert werden.
In die vorbeugende Verhinderung des Verlassens der DDR waren gerade in den letzten Jahren des weiteren solche Erscheinungen eingeordnet, wie die Zurückdrängung von Antragstellungen auf ständige Ausreisen, u.a. eskaliert nach der Reiseverordnung vom 30.11.1988, sowie die vorbeugende Verhinderung des ungesetzlichen Verbleibens im NSA nach genehmigten Privatausreisen. Während das Verbleiben nach Privatreisen in das Ausland von Personen aus dem Verantwortungsbereich der KD Hagenow bis August '89 keinen Schwerpunkt darstellte, standen die Probleme der Zurückdrängung von ASTA seit mehreren Jahren mit im Mittelpunkt aller Arbeitsanstrengungen.
Die Umwandlung des MfS in ein AfNS erfolgte im Zusammenhang mit der Neubildung der Regierung durch Ministerpräsident Hans Modrow am 17./18.11.1989. Zum Leiter des Amtes wurde Schwanitz gewählt. War Mielke als Minister für Staatssicherheit noch dem Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR und faktisch dem SED-Generalsekretär unterstellt gewesen, so ordnete man Schwanitz dem Vorsitzenden des Ministerrates unter. In der Regierungserklärung wurde dem neuen Amt vorgegeben, dass »neues Denken in Fragen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit« auch von diesem Bereich erwartet werde und dass der Apparat zu verkleinern sei. Näheres hätte in einem Gesetz geregelt werden müssen, das geplant wurde, aber nie verabschiedet worden ist. Noch am Tag seiner Wahl informierte der neue Amtschef die Mitarbeiter der Staatssicherheit, dass der »Prozess der revolutionären Erneuerung« vorbehaltlos zu unterstützen sei. Kommissionen zur Neustrukturierung wurden eingerichtet und die Diensteinheiten aufgefordert, eigene Vorschläge einzubringen. Dies waren Versuche einer technokratischen Reform, die von der alten Generalsriege angeleitet wurden. Angekündigt wurde, das Personal abzubauen – zuerst ging es um 10 %, zwei Wochen später war die Vorgabe bereits eine Reduktion um 50 %. Das alte Feindbild sollte nicht mehr gelten: »Andersdenkende« seien jetzt zu tolerieren, nur »Verfassungsfeinde« zu bekämpfen. Unklar blieb, wer Letzteren in einer Zeit zuzurechnen war, in der die Verfassung selbst zur Disposition stand. Zugleich wurde die Aktenvernichtung in diesen Wochen fortgesetzt, viele inoffizielle Mitarbeiter »abgeschaltet«. Die Mitarbeiter waren zunehmend verunsichert und demotiviert. Anfang Dezember beschleunigte sich der revolutionäre Umbruch: Am 1.12.1989 wurde die führende Rolle der SED aus der Verfassung gestrichen, am 3. trat das ZK der SED zurück, am 4. und 5.12. besetzten aufgebrachte Bürger KD und Bezirksämter des AfNS. Die Stasi-Mitarbeiter leisteten keinen gewaltsamen Widerstand. Am 5.12. trat das Kollegium des AfNS zurück. In den folgenden Tagen wurden die Leiter der meisten Hauptabteilungen und der Bezirksämter abgesetzt. Am 7.12.1989 forderte der Zentrale Runde Tisch die Auflösung des AfNS – auch mit den Stimmen der SED-Sprecher. Am 14.12. wurde durch den Ministerrat beschlossen, das AfNS aufzulösen und durch einen sehr viel kleineren Verfassungsschutz (ca. 10 000 Mitarbeiter) und einen mit ca. 4000 Mitarbeitern gegenüber der HV A fast unveränderten Nachrichtendienst zu ersetzen. In diese Dienste sollten keine ehemaligen Führungskader der Staatssicherheit übernommen werden. Parallel dazu bestand aber das »AfNS in Auflösung« fort, dessen Leiter den alten Apparat abwickeln sollten. Das war eine Ambivalenz, die das allgemeine Misstrauen weiter verstärkte und die Forderung nach vollständiger Auflösung der Geheimpolizei wieder lauter werden ließ.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Die seit 1951 bestehende Schule des MfS in Potsdam-Eiche wurde im Juli 1965 durch den DDR-Ministerrat in den Status einer Hochschule erhoben. Die JHS, MfS-intern teilweise auch nur als Hochschule des MfS bezeichnet, war zentrale Ausbildungs-, Studien- und Forschungseinrichtung. Der Studien- und Forschungsbereich bestand 1989 aus den Sektionen Marxismus/Leninismus, Politisch-operative Spezialdisziplin, Rechtswissenschaft, Sektion A (Schule der HV A in Gosen bei Berlin) und dem Institut für Internationale Beziehungen für die Ausbildung von "Kadern der Sicherheitsorgane befreundeter Staaten".
Der JHS war bis September 1989 die Juristische Fachschule mit dem Abschluss Fachschuljurist oder Staatswissenschaftler angeschlossen. Die Anzahl der Absolventen wird auf ca. 10 000 geschätzt.
Der Rektor der JHS (seit 1985 Willi Opitz) wurde vom Minister für Staatssicherheit ernannt. Die Anzahl der Studierenden im Hochschulstudium betrug 1 300 im Jahre 1988. Das vierjährige Direktstudium und das fünfeinhalbjährige Fernstudium hatten bis 1989 4 300 Absolventen mit dem akademischen Grad "Diplomjurist" abgeschlossen. Das Hochschulstudium war jedoch keine umfassende juristische Ausbildung für eine Tätigkeit als Richter oder Rechtsanwalt.
Den Schwerpunkt des Studiums mit einem Anteil von fast 40 Prozent bildeten die operativen Fachgebiete, d. h. die Theorie und Praxis eines Nachrichtendienstes. Das Lehrgebiet Rechtswissenschaft hatte nur einen Anteil von 20 Prozent. Das Praktikum bestand im Wesentlichen aus der Arbeit mit IM einschließlich der Anfertigung von Treffberichten.
Im Einigungsvertrag von 1990 wurde daher bestimmt, dass ein an der JHS erworbener Abschluss nicht zur Aufnahme eines gesetzlich geregelten juristischen Berufes berechtigt. Dagegen können die an der JHS erworbenen oder verliehenen akademischen Berufsbezeichnungen, Grade und Titel weiterhin geführt werden. 310 hatten an der JHS den Grad eines "Dr. jur.", 31 den eines "Dr. sc. jur." und 68 beide Doktorgrade erworben. Die Mehrzahl der Promovenden war in leitenden Positionen im MfS oder als Lehrkräfte an der JHS tätig. 41 Prozent der Leiter der obersten Diensteinheiten (HA, zentrale Gruppen, BV) hatten an der JHS promoviert.
Der Titel "Dr. sc. jur." wurde nur zweimal verliehen, und zwar 1969 an den ehemaligen Residenten des KGB in den USA, Rudolf Iwanowitsch Abel, und 1985 an den "Kanzleramtsspion" Günter Guillaume.
Die 175 in den Beständen der BStU vollständig vorliegenden Dissertationen und andere Forschungsarbeiten sind stark ideologisch orientiert und vermitteln einen Einblick in die Denk- und Arbeitsweise des MfS. Die 3.700 Diplomarbeiten sind näher an der Praxis orientiert und befassen sich im größeren Umfang mit der Tätigkeit der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen.
Die JHS wurde im November 1989 in Hochschule des Amtes für Nationale Sicherheit umbenannt und hat im Januar 1990 ihre Tätigkeit eingestellt.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Regime, auch Regimeverhältnisse, bezeichnet die Gesamtheit der Verhältnisse und Lebensbedingungen eines Landes oder geographischen Raumes (z. B. politische Entwicklungen, administrative Strukturen, kulturelle Besonderheiten, behördliche Sicherheitsvorkehrungen), deren Kenntnis für ein effektives und unauffälliges nachrichtendienstliches Handeln notwendig war. Mit diesen Kenntnissen sollten vor allem das IM-Netz im Westen und der grenzüberschreitende Agentenreiseverkehr geschützt werden.
So sollten IM im Westeinsatz wissen, wie die bundesdeutsche Spionageabwehr arbeitete, wie streng Meldeformalitäten in Hotels gehandhabt wurden, wie man sich als durchschnittlicher Bundesbürger verhielt usw. Die Abteilung VI der HV A hatte die Aufgabe, systematisch Informationen über das Regime im Operationsgebiet zu sammeln und in der SIRA-Teildatenbank 13 nachzuweisen.
Signatur: BStU, MfS, JHS, Nr. 21625, Bl. 1-36
Am 7. Dezember 1989 forderte der Zentrale Runde Tisch die Auflösung des Stasi-Nachfolgers Amt für Nationale Sicherheit (AfNS). Die Diplomarbeit eines Stasi-Offiziers aus dem Bezirk Schwerin gibt ein Beispiel von der Stimmung in den Regionen während des Kurswechsels der Stasi-Spitze und des Auflösungsprozesses.
Mit der Wahl einer neuen Regierung durch die Volkskammer der DDR am 17. November 1989 wurde das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) in das Amt für Nationale Sicherheit (AfNS) umgewandelt. Das Amt unterstand nun nicht mehr direkt der SED-Führung, sondern dem Ministerpräsidenten. Dem AfNS unterstellt waren die Bezirks- und Kreisämter, ehemals Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen des MfS.
Im Dezember 1989 kam es in der DDR zum Übergang von der Liberalisierung des Regimes zur Doppelherrschaft: Am Zentralen Runden Tisch (und vielen Runden Tischen in den Bezirken) verhandelten nun die Kräfte des alten Regimes mit Vertretern der Bürgerbewegung über die Auflösung der Parteidiktatur. Vor allem der politische Protest auf der Straße richtete sich mehr gegen das bereits abgetretene Regime als gegen das neue Kabinett unter Hans Modrow, aber die Abrechnung mit den früheren Machthabern destabilisierte auch die Übergangsregierung.
Wesentlichen Anteil hatte daran eine Institution, die plötzlich zu Leben erwacht war: die Volkskammer. In ihrer Sitzung am 1. Dezember wurde die "führende Rolle" der SED "mit übergroßer Mehrheit" (also auch mit den Stimmen der SED-Abgeordneten) aus der Verfassung gestrichen. Für die politische Atmosphäre im Lande aber war noch wichtiger, dass ein Untersuchungsausschuss zu Amtsmissbrauch und Korruption einen ersten Bericht erstattete. Es ging um persönliche Bereicherung der alten Spitzengenossen (Erich Honecker, Günter Mittag, Harry Tisch usw.) und ihrer Familien auf Kosten der Staatskasse. Das wurde zu einem gewaltigen Skandal.
Die Stimmung in den Regionen war noch schlechter als in der Ost-Berliner Zentrale des Amts für Nationale Sicherheit. Als Beispiel dient die Schilderung jener Wochen durch einen Stasi-Offizier aus Hagenow im Bezirk Schwerin. Der Autor, Major Klaus-Peter Künzer, war damals 37 Jahre alt und Referatsleiter in der Kreisdienststelle Hagenow. Seine Arbeit ist eine der letzten Diplomarbeiten, die im Januar 1990 an der (kurz danach aufgelösten) Juristischen Hochschule des Staatssicherheitsdienstes eingereicht wurden. Offenbar ist der Text ein Versuch, sich selbst die aktuelle Entwicklung verständlich zu machen. Er enthält eine lebendige Schilderung davon, wie der Kurswechsel der Ost-Berliner Stasi-Spitze an der Basis aufgenommen wurde.
Maximal waren in den letzten Jahren ca. 80 Antragstellungen mit 100 bis 120 Personen zu verzeichnen. Über die SED-KL, jedoch erst seit 1988, war die Zurückdrängung von Antragstellungen auf ständige AR als gesamtgesellschaftliche Aufgabenstellung formuliert, eigentlich in der Verantwortung der Staatsorgane und Einrichtungen, Kombinate und Betriebe, unter Anleitung der SED.
Doch auch bei der Zurückdrängung dieser "sozialismusfremden Erscheinung" herrschte beim Mitarbeiterbestand der KD Hagenow der Eindruck vor, daß diese die Hauptverantwortung tragen. Bestätigt wurde dieser Eindruck des weiteren durch vielfältige dienstliche Bestimmungen und Weisungen.
Die über mehrere Jahre gesammelten Erfahrungen des MfS, auch der KD Hagenow, bei der Bewältigung dieses Problems führten gerade 1988/89 zu objektiveren Lageeinschätzungen und effektiveren Aufgabenstellungen. Wie bei der Verhinderung von Grenzstraftaten konnte eine höhere Aussagefähigkeit zu den eigentlichen Ursachen und Bedingungen von Antragstellungen für ständige Ausreisen erreicht werden, die auch ähnlich gelagert waren und auf einen Nenner die Unzufriedenheit breiter Bevölkerungsschichten zum erreichten Entwicklungsstand der DDR zum Ausdruck brachten.
Waren Mitte der 80er Jahre die Anstrengungen vorrangig darauf ausgerichtet, diesem Personenkreis eine staatsfeindliche Verbindungsaufnahme gemäß § 100 StGB nachzuweisen, so waren das 1988/89 vor allem:
- Die vorbeugende Verhinderung bzw. Aufklärung von Aktivitäten im Zusammenhang mit Kräften, die dem politischen Untergrund zugeordnet wurden;
- die vorbeugende Verhinderung von Grenzstraftaten, vorrangig dann, wenn durch die zuständigen staatlichen Organe eine Ablehnung der ständigen Ausreise ausgesprochen war;
- die Unterstützung der zuständigen Organe in bezug auf die Aufdeckung und Beseitigung begünstigender Bedingungen und Umstände, die zur eigentlichen Antragstellung führten.
Im Vergleich zur Situation in Produktionsbetrieben oder normalen zivilen Verwaltungen war die SED-Parteiorganisation von besonderen Bedingungen geprägt: einem mit über 90 Prozent sehr hohen Anteil von Parteimitgliedern unter den Mitarbeitern sowie den Organisationsprinzipien der "militärischen Einzelleitung" und der internen Konspiration. Diese Besonderheiten begrenzten den Wirkungsbereich der SED-Parteiorganisation, die weder die übliche "Avantgardefunktion" im Hinblick auf die Nichtmitglieder noch eine konkrete Kontrolle der Arbeitsprozesse ausüben konnte.
Die SED in der Staatssicherheit hatte überwiegend erzieherische Funktionen; angesichts der Rolle des MfS als "Schild und Schwert der Partei" waren diese allerdings von besonderer Bedeutung. Sie umfassten die Vermittlung von politisch-ideologischen Inhalten sowie von Disziplin, Leistungsbereitschaft und anderen Sekundärtugenden. Dabei standen ihr die SED-typischen innerparteilichen Disziplinierungsinstrumente einschließlich der Parteistrafen zur Verfügung.
Die SED-Parteiorganisation gliederte sich nach Diensteinheiten in Grundorganisationen und "Parteiorganisationen" (wie etwa die "Parteiorganisation A" der HV A) sowie auf den unteren Ebenen in Abteilungsparteiorganisationen und Parteigruppen. Höchstes Parteigremium in der MfS-Zentrale Berlin war eine (nichtterritoriale) Kreisleitung, die direkt dem ZK unterstand. Sie setzte sich ganz überwiegend aus im MfS beschäftigten hauptamtlichen SED-Funktionären und den Leitern zentraler Diensteinheiten zusammen.
Die SED-Kreisleitung unterhielt eine eigene, nach dem langjährigen Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, Robert Mühlpforte, benannte Parteischule. Die SED-Kreisorganisation der MfS-Zentrale verfügte neben der Kreisleitung auch über eine eigene Kreisparteikontrollkommission (Parteigericht) und eine Kreisrevisionskommission (für die Parteiinnenrevision).
Bis Juli 1952 besaß die Staatssicherheit eine einheitliche SED-Parteiorganisation im Range eines (nichtterritorialen) Landesverbandes, der nach Abschaffung der Länder in Bezirksparteiorganisation VII c umbenannt wurde. Diese wiederum wurde im September 1953 zu einer Kreisparteiorganisation heruntergestuft, die betreffende Kreisleitung war nur noch für die Parteiorganisation der Berliner Zentrale zuständig.
Die Parteiorganisationen der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen wurden in die jeweiligen territorialen Parteistrukturen eingegliedert; sie unterstanden somit den zuständigen territorialen Bezirks- und Kreisleitungen und waren vom Parteiapparat der Zentrale weitgehend abgekoppelt. Einige wenige übergeordnete Funktionen übte die SED-Kreisleitung der MfS-Zentrale jedoch gegenüber den Parteiorganisationen der BV und KD weiterhin aus, so etwa die Erfassung der Mitglieder und teilweise auch Schulungsaufgaben. Zuletzt beschäftigte die SED in der Staatssicherheit insgesamt ca. 500 hauptamtliche Parteifunktionäre.
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
Die Umwandlung des MfS in ein AfNS erfolgte im Zusammenhang mit der Neubildung der Regierung durch Ministerpräsident Hans Modrow am 17./18.11.1989. Zum Leiter des Amtes wurde Schwanitz gewählt. War Mielke als Minister für Staatssicherheit noch dem Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR und faktisch dem SED-Generalsekretär unterstellt gewesen, so ordnete man Schwanitz dem Vorsitzenden des Ministerrates unter. In der Regierungserklärung wurde dem neuen Amt vorgegeben, dass »neues Denken in Fragen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit« auch von diesem Bereich erwartet werde und dass der Apparat zu verkleinern sei. Näheres hätte in einem Gesetz geregelt werden müssen, das geplant wurde, aber nie verabschiedet worden ist. Noch am Tag seiner Wahl informierte der neue Amtschef die Mitarbeiter der Staatssicherheit, dass der »Prozess der revolutionären Erneuerung« vorbehaltlos zu unterstützen sei. Kommissionen zur Neustrukturierung wurden eingerichtet und die Diensteinheiten aufgefordert, eigene Vorschläge einzubringen. Dies waren Versuche einer technokratischen Reform, die von der alten Generalsriege angeleitet wurden. Angekündigt wurde, das Personal abzubauen – zuerst ging es um 10 %, zwei Wochen später war die Vorgabe bereits eine Reduktion um 50 %. Das alte Feindbild sollte nicht mehr gelten: »Andersdenkende« seien jetzt zu tolerieren, nur »Verfassungsfeinde« zu bekämpfen. Unklar blieb, wer Letzteren in einer Zeit zuzurechnen war, in der die Verfassung selbst zur Disposition stand. Zugleich wurde die Aktenvernichtung in diesen Wochen fortgesetzt, viele inoffizielle Mitarbeiter »abgeschaltet«. Die Mitarbeiter waren zunehmend verunsichert und demotiviert. Anfang Dezember beschleunigte sich der revolutionäre Umbruch: Am 1.12.1989 wurde die führende Rolle der SED aus der Verfassung gestrichen, am 3. trat das ZK der SED zurück, am 4. und 5.12. besetzten aufgebrachte Bürger KD und Bezirksämter des AfNS. Die Stasi-Mitarbeiter leisteten keinen gewaltsamen Widerstand. Am 5.12. trat das Kollegium des AfNS zurück. In den folgenden Tagen wurden die Leiter der meisten Hauptabteilungen und der Bezirksämter abgesetzt. Am 7.12.1989 forderte der Zentrale Runde Tisch die Auflösung des AfNS – auch mit den Stimmen der SED-Sprecher. Am 14.12. wurde durch den Ministerrat beschlossen, das AfNS aufzulösen und durch einen sehr viel kleineren Verfassungsschutz (ca. 10 000 Mitarbeiter) und einen mit ca. 4000 Mitarbeitern gegenüber der HV A fast unveränderten Nachrichtendienst zu ersetzen. In diese Dienste sollten keine ehemaligen Führungskader der Staatssicherheit übernommen werden. Parallel dazu bestand aber das »AfNS in Auflösung« fort, dessen Leiter den alten Apparat abwickeln sollten. Das war eine Ambivalenz, die das allgemeine Misstrauen weiter verstärkte und die Forderung nach vollständiger Auflösung der Geheimpolizei wieder lauter werden ließ.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Die seit 1951 bestehende Schule des MfS in Potsdam-Eiche wurde im Juli 1965 durch den DDR-Ministerrat in den Status einer Hochschule erhoben. Die JHS, MfS-intern teilweise auch nur als Hochschule des MfS bezeichnet, war zentrale Ausbildungs-, Studien- und Forschungseinrichtung. Der Studien- und Forschungsbereich bestand 1989 aus den Sektionen Marxismus/Leninismus, Politisch-operative Spezialdisziplin, Rechtswissenschaft, Sektion A (Schule der HV A in Gosen bei Berlin) und dem Institut für Internationale Beziehungen für die Ausbildung von "Kadern der Sicherheitsorgane befreundeter Staaten".
Der JHS war bis September 1989 die Juristische Fachschule mit dem Abschluss Fachschuljurist oder Staatswissenschaftler angeschlossen. Die Anzahl der Absolventen wird auf ca. 10 000 geschätzt.
Der Rektor der JHS (seit 1985 Willi Opitz) wurde vom Minister für Staatssicherheit ernannt. Die Anzahl der Studierenden im Hochschulstudium betrug 1 300 im Jahre 1988. Das vierjährige Direktstudium und das fünfeinhalbjährige Fernstudium hatten bis 1989 4 300 Absolventen mit dem akademischen Grad "Diplomjurist" abgeschlossen. Das Hochschulstudium war jedoch keine umfassende juristische Ausbildung für eine Tätigkeit als Richter oder Rechtsanwalt.
Den Schwerpunkt des Studiums mit einem Anteil von fast 40 Prozent bildeten die operativen Fachgebiete, d. h. die Theorie und Praxis eines Nachrichtendienstes. Das Lehrgebiet Rechtswissenschaft hatte nur einen Anteil von 20 Prozent. Das Praktikum bestand im Wesentlichen aus der Arbeit mit IM einschließlich der Anfertigung von Treffberichten.
Im Einigungsvertrag von 1990 wurde daher bestimmt, dass ein an der JHS erworbener Abschluss nicht zur Aufnahme eines gesetzlich geregelten juristischen Berufes berechtigt. Dagegen können die an der JHS erworbenen oder verliehenen akademischen Berufsbezeichnungen, Grade und Titel weiterhin geführt werden. 310 hatten an der JHS den Grad eines "Dr. jur.", 31 den eines "Dr. sc. jur." und 68 beide Doktorgrade erworben. Die Mehrzahl der Promovenden war in leitenden Positionen im MfS oder als Lehrkräfte an der JHS tätig. 41 Prozent der Leiter der obersten Diensteinheiten (HA, zentrale Gruppen, BV) hatten an der JHS promoviert.
Der Titel "Dr. sc. jur." wurde nur zweimal verliehen, und zwar 1969 an den ehemaligen Residenten des KGB in den USA, Rudolf Iwanowitsch Abel, und 1985 an den "Kanzleramtsspion" Günter Guillaume.
Die 175 in den Beständen der BStU vollständig vorliegenden Dissertationen und andere Forschungsarbeiten sind stark ideologisch orientiert und vermitteln einen Einblick in die Denk- und Arbeitsweise des MfS. Die 3.700 Diplomarbeiten sind näher an der Praxis orientiert und befassen sich im größeren Umfang mit der Tätigkeit der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen.
Die JHS wurde im November 1989 in Hochschule des Amtes für Nationale Sicherheit umbenannt und hat im Januar 1990 ihre Tätigkeit eingestellt.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Regime, auch Regimeverhältnisse, bezeichnet die Gesamtheit der Verhältnisse und Lebensbedingungen eines Landes oder geographischen Raumes (z. B. politische Entwicklungen, administrative Strukturen, kulturelle Besonderheiten, behördliche Sicherheitsvorkehrungen), deren Kenntnis für ein effektives und unauffälliges nachrichtendienstliches Handeln notwendig war. Mit diesen Kenntnissen sollten vor allem das IM-Netz im Westen und der grenzüberschreitende Agentenreiseverkehr geschützt werden.
So sollten IM im Westeinsatz wissen, wie die bundesdeutsche Spionageabwehr arbeitete, wie streng Meldeformalitäten in Hotels gehandhabt wurden, wie man sich als durchschnittlicher Bundesbürger verhielt usw. Die Abteilung VI der HV A hatte die Aufgabe, systematisch Informationen über das Regime im Operationsgebiet zu sammeln und in der SIRA-Teildatenbank 13 nachzuweisen.
Signatur: BStU, MfS, JHS, Nr. 21625, Bl. 1-36
Am 7. Dezember 1989 forderte der Zentrale Runde Tisch die Auflösung des Stasi-Nachfolgers Amt für Nationale Sicherheit (AfNS). Die Diplomarbeit eines Stasi-Offiziers aus dem Bezirk Schwerin gibt ein Beispiel von der Stimmung in den Regionen während des Kurswechsels der Stasi-Spitze und des Auflösungsprozesses.
Mit der Wahl einer neuen Regierung durch die Volkskammer der DDR am 17. November 1989 wurde das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) in das Amt für Nationale Sicherheit (AfNS) umgewandelt. Das Amt unterstand nun nicht mehr direkt der SED-Führung, sondern dem Ministerpräsidenten. Dem AfNS unterstellt waren die Bezirks- und Kreisämter, ehemals Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen des MfS.
Im Dezember 1989 kam es in der DDR zum Übergang von der Liberalisierung des Regimes zur Doppelherrschaft: Am Zentralen Runden Tisch (und vielen Runden Tischen in den Bezirken) verhandelten nun die Kräfte des alten Regimes mit Vertretern der Bürgerbewegung über die Auflösung der Parteidiktatur. Vor allem der politische Protest auf der Straße richtete sich mehr gegen das bereits abgetretene Regime als gegen das neue Kabinett unter Hans Modrow, aber die Abrechnung mit den früheren Machthabern destabilisierte auch die Übergangsregierung.
Wesentlichen Anteil hatte daran eine Institution, die plötzlich zu Leben erwacht war: die Volkskammer. In ihrer Sitzung am 1. Dezember wurde die "führende Rolle" der SED "mit übergroßer Mehrheit" (also auch mit den Stimmen der SED-Abgeordneten) aus der Verfassung gestrichen. Für die politische Atmosphäre im Lande aber war noch wichtiger, dass ein Untersuchungsausschuss zu Amtsmissbrauch und Korruption einen ersten Bericht erstattete. Es ging um persönliche Bereicherung der alten Spitzengenossen (Erich Honecker, Günter Mittag, Harry Tisch usw.) und ihrer Familien auf Kosten der Staatskasse. Das wurde zu einem gewaltigen Skandal.
Die Stimmung in den Regionen war noch schlechter als in der Ost-Berliner Zentrale des Amts für Nationale Sicherheit. Als Beispiel dient die Schilderung jener Wochen durch einen Stasi-Offizier aus Hagenow im Bezirk Schwerin. Der Autor, Major Klaus-Peter Künzer, war damals 37 Jahre alt und Referatsleiter in der Kreisdienststelle Hagenow. Seine Arbeit ist eine der letzten Diplomarbeiten, die im Januar 1990 an der (kurz danach aufgelösten) Juristischen Hochschule des Staatssicherheitsdienstes eingereicht wurden. Offenbar ist der Text ein Versuch, sich selbst die aktuelle Entwicklung verständlich zu machen. Er enthält eine lebendige Schilderung davon, wie der Kurswechsel der Ost-Berliner Stasi-Spitze an der Basis aufgenommen wurde.
In diesem Zeitraum zeichneten sich in der KD Hagenow auch neue Erkenntnisse über das Vorgehen feindlicher Kräfte aus dem Ausland ab. Von Anfang bis Mitte der 80er Jahre konnten deren Aktivitäten in den Kreis Hagenow noch eindeutig nachgewiesen werden, wie z.B. die Feindorganisationen "I.G.f.M." und "H.v.D." die in Verbindung zu Gesuchstellern auf Ausreise standen. Mit der Anwendung strafrechtlicher Mittel gegen die Gesuchsteller zogen sich diese Feindorganisationen von dieser Problematik zurück.
1988/89 traten dann verstärkt Einzelpersonen, vorrangig aus der BRD und WB, auf, oftmals ehemalige DDR-Bürger, die über allgemeine Einflüsse und Beispielwirkungen dann aber eine noch höhere Wirksamkeit erreichten.
Das Wirksamwerden äußerer Feinde war im Kreis Hagenow kaum noch nachzuweisen. Demgegenüber waren verstärkt Aktivitäten aus dem Inneren der DDR feststellbar, die sich gegen vielfältige Erscheinungen der Entwicklung des sozialistischen Staates richteten. Deren Einordnung als verfassungsfeindliche Kräfte führte zu einer neuen Feindbildstruktur und veränderten zentralen Aufgabenstellungen, wobei in der KD Hagenow bis zu deren Auflösung keine Kräfte real als innere Feinde des Sozialismus bezeichnet werden konnten. Als entscheidender Faktor wurde jedoch auch hierbei gesehen, alle Aktivitäten solcher Kräfte vorbeugend zu verhindern, d.h. die Maßnahmen waren bereits auf das Vorfeld ausgerichtet, den Prozeß des Vorbereitungsstadiums derartiger Handlungen. Das bedeutete wiederum, daß offensive und gedeckte Maßnahmen nach ersten Ausgangsinformationen realisiert wurden, um weitere Auswirkungen in Form von öffentlichkeitswirksamen Handlungen rechtzeitig zu verhindern.
Als entscheidendes Hemmnis in bezug auf die gesamtgesellschaftliche Aufgabenstellung der Zurückdrängung von ASTA und anderer Verlassensproblematika stellte sich die Fehleinschätzung dar, daß die Ursachen im Bereich der Wirkungen der vom Gegner organisierten und inspirierten PiD und der PUT zu suchen sind.
Politisch-ideologische Diversion (PID, PiD)
Die politisch-ideologische Diversion ist ein zentraler Begriff aus der Terminologie kommunistischer Staatssicherheitsdienste, der sowohl die ideologischen Einflüsse des Westens auf die Gesellschaften des kommunistischen Machtbereichs als auch politisch und ideologisch abweichendes Denken in diesen Gesellschaften bezeichnet, das grundsätzlich auf diese äußeren Einwirkungen zurückgeführt wurde. Der Begriff entstand 1956/57 in der DDR, als Ulbricht in der Auseinandersetzung mit den Anhängern einer inneren Liberalisierung neue Feindmethoden der ideologischen "Aufweichung und Zersetzung" zu erkennen glaubte. Im Februar 1958 wurden diese von der Leitung der MfS zunächst als ideologische Diversion definiert.
Als PiD avancierte der Terminus in der DDR-Geheimpolizei in wenigen Jahren zum Schlüsselbegriff. Das MfS wurde zur "Ideologiepolizei". DDR-Bürger, die öffentlichkeitswirksam abweichende politische Ansichten äußerten, wurden als "Träger der PiD" kategorisiert und entsprechend überwacht. Die PiD galt als Voraussetzung für die Herausbildung organisierter Formen politischer Opposition. Nach anfänglicher Skepsis der Sowjets gegenüber diesem Ansatz – ideologische Auseinandersetzungen galten dort eigentlich als Angelegenheit der Partei – wurde der Terminus und die damit verbundene operative Ausrichtung später von den anderen kommunistischen Geheimdiensten übernommen.
Die Umwandlung des MfS in ein AfNS erfolgte im Zusammenhang mit der Neubildung der Regierung durch Ministerpräsident Hans Modrow am 17./18.11.1989. Zum Leiter des Amtes wurde Schwanitz gewählt. War Mielke als Minister für Staatssicherheit noch dem Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR und faktisch dem SED-Generalsekretär unterstellt gewesen, so ordnete man Schwanitz dem Vorsitzenden des Ministerrates unter. In der Regierungserklärung wurde dem neuen Amt vorgegeben, dass »neues Denken in Fragen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit« auch von diesem Bereich erwartet werde und dass der Apparat zu verkleinern sei. Näheres hätte in einem Gesetz geregelt werden müssen, das geplant wurde, aber nie verabschiedet worden ist. Noch am Tag seiner Wahl informierte der neue Amtschef die Mitarbeiter der Staatssicherheit, dass der »Prozess der revolutionären Erneuerung« vorbehaltlos zu unterstützen sei. Kommissionen zur Neustrukturierung wurden eingerichtet und die Diensteinheiten aufgefordert, eigene Vorschläge einzubringen. Dies waren Versuche einer technokratischen Reform, die von der alten Generalsriege angeleitet wurden. Angekündigt wurde, das Personal abzubauen – zuerst ging es um 10 %, zwei Wochen später war die Vorgabe bereits eine Reduktion um 50 %. Das alte Feindbild sollte nicht mehr gelten: »Andersdenkende« seien jetzt zu tolerieren, nur »Verfassungsfeinde« zu bekämpfen. Unklar blieb, wer Letzteren in einer Zeit zuzurechnen war, in der die Verfassung selbst zur Disposition stand. Zugleich wurde die Aktenvernichtung in diesen Wochen fortgesetzt, viele inoffizielle Mitarbeiter »abgeschaltet«. Die Mitarbeiter waren zunehmend verunsichert und demotiviert. Anfang Dezember beschleunigte sich der revolutionäre Umbruch: Am 1.12.1989 wurde die führende Rolle der SED aus der Verfassung gestrichen, am 3. trat das ZK der SED zurück, am 4. und 5.12. besetzten aufgebrachte Bürger KD und Bezirksämter des AfNS. Die Stasi-Mitarbeiter leisteten keinen gewaltsamen Widerstand. Am 5.12. trat das Kollegium des AfNS zurück. In den folgenden Tagen wurden die Leiter der meisten Hauptabteilungen und der Bezirksämter abgesetzt. Am 7.12.1989 forderte der Zentrale Runde Tisch die Auflösung des AfNS – auch mit den Stimmen der SED-Sprecher. Am 14.12. wurde durch den Ministerrat beschlossen, das AfNS aufzulösen und durch einen sehr viel kleineren Verfassungsschutz (ca. 10 000 Mitarbeiter) und einen mit ca. 4000 Mitarbeitern gegenüber der HV A fast unveränderten Nachrichtendienst zu ersetzen. In diese Dienste sollten keine ehemaligen Führungskader der Staatssicherheit übernommen werden. Parallel dazu bestand aber das »AfNS in Auflösung« fort, dessen Leiter den alten Apparat abwickeln sollten. Das war eine Ambivalenz, die das allgemeine Misstrauen weiter verstärkte und die Forderung nach vollständiger Auflösung der Geheimpolizei wieder lauter werden ließ.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Die seit 1951 bestehende Schule des MfS in Potsdam-Eiche wurde im Juli 1965 durch den DDR-Ministerrat in den Status einer Hochschule erhoben. Die JHS, MfS-intern teilweise auch nur als Hochschule des MfS bezeichnet, war zentrale Ausbildungs-, Studien- und Forschungseinrichtung. Der Studien- und Forschungsbereich bestand 1989 aus den Sektionen Marxismus/Leninismus, Politisch-operative Spezialdisziplin, Rechtswissenschaft, Sektion A (Schule der HV A in Gosen bei Berlin) und dem Institut für Internationale Beziehungen für die Ausbildung von "Kadern der Sicherheitsorgane befreundeter Staaten".
Der JHS war bis September 1989 die Juristische Fachschule mit dem Abschluss Fachschuljurist oder Staatswissenschaftler angeschlossen. Die Anzahl der Absolventen wird auf ca. 10 000 geschätzt.
Der Rektor der JHS (seit 1985 Willi Opitz) wurde vom Minister für Staatssicherheit ernannt. Die Anzahl der Studierenden im Hochschulstudium betrug 1 300 im Jahre 1988. Das vierjährige Direktstudium und das fünfeinhalbjährige Fernstudium hatten bis 1989 4 300 Absolventen mit dem akademischen Grad "Diplomjurist" abgeschlossen. Das Hochschulstudium war jedoch keine umfassende juristische Ausbildung für eine Tätigkeit als Richter oder Rechtsanwalt.
Den Schwerpunkt des Studiums mit einem Anteil von fast 40 Prozent bildeten die operativen Fachgebiete, d. h. die Theorie und Praxis eines Nachrichtendienstes. Das Lehrgebiet Rechtswissenschaft hatte nur einen Anteil von 20 Prozent. Das Praktikum bestand im Wesentlichen aus der Arbeit mit IM einschließlich der Anfertigung von Treffberichten.
Im Einigungsvertrag von 1990 wurde daher bestimmt, dass ein an der JHS erworbener Abschluss nicht zur Aufnahme eines gesetzlich geregelten juristischen Berufes berechtigt. Dagegen können die an der JHS erworbenen oder verliehenen akademischen Berufsbezeichnungen, Grade und Titel weiterhin geführt werden. 310 hatten an der JHS den Grad eines "Dr. jur.", 31 den eines "Dr. sc. jur." und 68 beide Doktorgrade erworben. Die Mehrzahl der Promovenden war in leitenden Positionen im MfS oder als Lehrkräfte an der JHS tätig. 41 Prozent der Leiter der obersten Diensteinheiten (HA, zentrale Gruppen, BV) hatten an der JHS promoviert.
Der Titel "Dr. sc. jur." wurde nur zweimal verliehen, und zwar 1969 an den ehemaligen Residenten des KGB in den USA, Rudolf Iwanowitsch Abel, und 1985 an den "Kanzleramtsspion" Günter Guillaume.
Die 175 in den Beständen der BStU vollständig vorliegenden Dissertationen und andere Forschungsarbeiten sind stark ideologisch orientiert und vermitteln einen Einblick in die Denk- und Arbeitsweise des MfS. Die 3.700 Diplomarbeiten sind näher an der Praxis orientiert und befassen sich im größeren Umfang mit der Tätigkeit der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen.
Die JHS wurde im November 1989 in Hochschule des Amtes für Nationale Sicherheit umbenannt und hat im Januar 1990 ihre Tätigkeit eingestellt.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Die MfS-Kategorie der politischen Untergrundtätigkeit (PUT) diente der Beschreibung konkreter oppositioneller oder widerständiger Handlungen, die sich in organisatorischen Strukturen vollzogen oder deren Herausbildung beabsichtigten. Er ist damit abgegrenzt vom Begriff der politisch-ideologischen Diversion, der Aktivitäten und Äußerungen bezeichnete, die die offizielle SED-Ideologie in Frage stellten,
Die Kategorie der PUT diente dem MfS u. a. zur Einstufung aktiver politischer Gegner und sollte den Grad ihrer "Gefährlichkeit" verdeutlichen. Im Begriff klingt außerdem der Vorwurf mit, dass diese vom Westen "inspiriert" oder sogar gesteuert würden. Die Kategorie fand Verwendung in der vom MfS praktizierten Kerblochkartei-Erfassung oder bei der Personenbeschreibung in Operativen Personenkontrollen und Operativen Vorgängen. Zugleich erstellte das MfS auf der Grundlage der PUT-Kategorie Festnahmelisten, die im "Spannungsfall" umgesetzt werden sollten.
Regime, auch Regimeverhältnisse, bezeichnet die Gesamtheit der Verhältnisse und Lebensbedingungen eines Landes oder geographischen Raumes (z. B. politische Entwicklungen, administrative Strukturen, kulturelle Besonderheiten, behördliche Sicherheitsvorkehrungen), deren Kenntnis für ein effektives und unauffälliges nachrichtendienstliches Handeln notwendig war. Mit diesen Kenntnissen sollten vor allem das IM-Netz im Westen und der grenzüberschreitende Agentenreiseverkehr geschützt werden.
So sollten IM im Westeinsatz wissen, wie die bundesdeutsche Spionageabwehr arbeitete, wie streng Meldeformalitäten in Hotels gehandhabt wurden, wie man sich als durchschnittlicher Bundesbürger verhielt usw. Die Abteilung VI der HV A hatte die Aufgabe, systematisch Informationen über das Regime im Operationsgebiet zu sammeln und in der SIRA-Teildatenbank 13 nachzuweisen.
Übersichtsbogen zur Operativen Personenkontrolle "Napoleon" Dokument, 2 Seiten
Einsatzplan zur Aktion "Bollwerk" für den ersten Jahrestag des 17. Juni 1953 Dokument, 8 Seiten
Operativinformation Nr. 73/88 der Kreisdienststelle Leipzig-Land zum 175. Jahrestag der Völkerschlacht Dokument, 2 Seiten
Bericht des IMS "Bodo" zum Abschluss der Jubiläumswoche zum 170. Jahrestag der Völkerschlacht Dokument, 1 Seite