Signatur: BStU, MfS, JHS, MF, Nr. 3893, Bl. 2-68
Mit einer Diplomarbeit lieferte Hauptmann Joachim Tischendorf theoretische Grundlagen für die Bekämpfung von Kulturschaffenden mit Hilfe von Zersetzungsmaßnahmen.
Zersetzungsmaßnahmen wandte die Staatssicherheit als Teil einer Reihe von Maßnahmen in sogenannten Operativen Vorgängen an, die gegen Einzelne oder ganze Gruppen gerichtet waren. Erstmals normiert wurden derartige Maßnahmen in der Richtlinie 1/76. Das Ziel der "Zersetzung" war es, Selbstvertrauen zu zerstören. Die Stasi wollte ein Gefühl der Verunsicherung erzeugen, Enttäuschung und Unzufriedenheit provozieren oder eine öffentliche Stigmatisierung erreichen.
Über Schulungen vermittelte die Stasi ihren Mitarbeitern die Inhalte dieser Anweisung. Das zeigt: Zersetzung war eine standardisierte Methode der DDR-Geheimpolizei und kein Einzelfall. In der Praxis erwuchsen daraus eine Vielzahl von konkreten Aktionen.
Absolventen der Juristischen Hochschule Potsdam lieferten mit ihren Diplomarbeiten theoretische Grundlagen für die Zersetzung von Personen und Personengruppen. Das vorliegende Beispiel rückte die Bekämpfung von Kulturschaffenden in den Fokus. Der Autor dieser Arbeit begründete darin, weshalb Zersetzungsmaßnahmen verstärkt anzuwenden seien und welche Mittel und Methoden dazu angewandt werden müssten
2.1.3. Herausarbeitung der Widersprüche
a) Widersprüche politisch-ideologischer und weltanschaulicher Art
Auf dieser Seite ist besonders Gewicht zu legen, weil meines Erachtens Zersetzungsmaßnahmen, die auf politisch-ideologischem und weltanschaulichem Gebiet zur Wirkung kommen, nachhaltig und dauerhaft sind.
Ansatzpunkte für die Herausarbeitung von Widersprüchen bieten sich u.a. bei Beachtung folgender Probleme:
- Vielfach gibt es gerade bei Schriftstellern und anderen auf künstlerisch-kulturellem Gebiet tätigen Personen sowie anderen Intellektuellen Gemeinsamkeiten in der Ablehnung der Politik unserer Partei bzw. von Teilen dieser Politik.
Aber auch hier muß schon differenziert und konkret herausgearbeitet werden, worauf sich diese Ablehnung bezieht bzw. welche Einschränkungen zu machen sind. Andererseits gibt es wiederum unterschiedliche und widersprüchliche Auffassungen in diesem Personenkreis über die Art des gegen die Politik unserer Partei zu leistenden "Widerstandes" und über den "Weg" zu einer "anderen Politik".
Besonders aus dem Kreis der Verbindungspersonen sind genaue Angaben über deren politische Position, ungefestigte feindliche Haltungen udgl. zu erarbeiten, um diese Personen durch entsprechende Zersetzungsmaßnahmen von der bearbeiteten Hauptperson politisch zu trennen. Hier sind auch Ansatzpunkte für eine mögliche positive Umwandlung oder zumindestens loyales Verhalten zu erarbeiten.
Die seit 1951 bestehende Schule des MfS in Potsdam-Eiche wurde im Juli 1965 durch den DDR-Ministerrat in den Status einer Hochschule erhoben. Die JHS, MfS-intern teilweise auch nur als Hochschule des MfS bezeichnet, war zentrale Ausbildungs-, Studien- und Forschungseinrichtung. Der Studien- und Forschungsbereich bestand 1989 aus den Sektionen Marxismus/Leninismus, Politisch-operative Spezialdisziplin, Rechtswissenschaft, Sektion A (Schule der HV A in Gosen bei Berlin) und dem Institut für Internationale Beziehungen für die Ausbildung von "Kadern der Sicherheitsorgane befreundeter Staaten".
Der JHS war bis September 1989 die Juristische Fachschule mit dem Abschluss Fachschuljurist oder Staatswissenschaftler angeschlossen. Die Anzahl der Absolventen wird auf ca. 10 000 geschätzt.
Der Rektor der JHS (seit 1985 Willi Opitz) wurde vom Minister für Staatssicherheit ernannt. Die Anzahl der Studierenden im Hochschulstudium betrug 1 300 im Jahre 1988. Das vierjährige Direktstudium und das fünfeinhalbjährige Fernstudium hatten bis 1989 4 300 Absolventen mit dem akademischen Grad "Diplomjurist" abgeschlossen. Das Hochschulstudium war jedoch keine umfassende juristische Ausbildung für eine Tätigkeit als Richter oder Rechtsanwalt.
Den Schwerpunkt des Studiums mit einem Anteil von fast 40 Prozent bildeten die operativen Fachgebiete, d. h. die Theorie und Praxis eines Nachrichtendienstes. Das Lehrgebiet Rechtswissenschaft hatte nur einen Anteil von 20 Prozent. Das Praktikum bestand im Wesentlichen aus der Arbeit mit IM einschließlich der Anfertigung von Treffberichten.
Im Einigungsvertrag von 1990 wurde daher bestimmt, dass ein an der JHS erworbener Abschluss nicht zur Aufnahme eines gesetzlich geregelten juristischen Berufes berechtigt. Dagegen können die an der JHS erworbenen oder verliehenen akademischen Berufsbezeichnungen, Grade und Titel weiterhin geführt werden. 310 hatten an der JHS den Grad eines "Dr. jur.", 31 den eines "Dr. sc. jur." und 68 beide Doktorgrade erworben. Die Mehrzahl der Promovenden war in leitenden Positionen im MfS oder als Lehrkräfte an der JHS tätig. 41 Prozent der Leiter der obersten Diensteinheiten (HA, zentrale Gruppen, BV) hatten an der JHS promoviert.
Der Titel "Dr. sc. jur." wurde nur zweimal verliehen, und zwar 1969 an den ehemaligen Residenten des KGB in den USA, Rudolf Iwanowitsch Abel, und 1985 an den "Kanzleramtsspion" Günter Guillaume.
Die 175 in den Beständen der BStU vollständig vorliegenden Dissertationen und andere Forschungsarbeiten sind stark ideologisch orientiert und vermitteln einen Einblick in die Denk- und Arbeitsweise des MfS. Die 3.700 Diplomarbeiten sind näher an der Praxis orientiert und befassen sich im größeren Umfang mit der Tätigkeit der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen.
Die JHS wurde im November 1989 in Hochschule des Amtes für Nationale Sicherheit umbenannt und hat im Januar 1990 ihre Tätigkeit eingestellt.
Zersetzung war eine Methode der verdeckten Bekämpfung von Personen und Personengruppen, die vom MfS als "feindlich-negativ" angesehen wurden. Ziel der Zersetzung war laut der hier einschlägigen Richtlinie zur Bearbeitung Operativer Vorgänge von 1976, gegnerische Kräfte zu zersplittern, zu lähmen, zu desorganisieren und sie untereinander und von der Umwelt zu isolieren. "Feindliche" Handlungen sollten so vorbeugend verhindert, eingeschränkt oder unterbunden werden.
Ziele der Zersetzung waren zumeist staatsunabhängige Friedens-,Ökologie- und Menschenrechtsgruppen, Ausreiseantragsteller, aktive Christen sowie Personen und Organisationen im Operationsgebiet, die das MfS der politischen Untergrundtätigkeit gegen die DDR verdächtigte.
Gegen einzelne Personen gerichtete Maßnahmen der Zersetzung waren gemäß Richtlinie 1/76 etwa die "systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens und des Prestiges auf der Grundlage miteinander verbundener wahrer, überprüfbarer diskreditierender sowie unwahrer, glaubhafter, nicht widerlegbarer und damit ebenfalls diskreditierender Angaben" oder die "systematische Organisierung beruflicher und gesellschaftlicher Misserfolge zur Untergrabung des Selbstvertrauens".
In Gruppierungen versuchte das MfS Misstrauen, Neid, Rivalitäten und gegenseitige Verdächtigung zu erzeugen und sie im Zusammenwirken mit anderen Staatsorganen durch Arbeitsplatzbindungen, Berufsverbote, Einberufungen zum Wehrdienst oder Zwangsausbürgerungen zu paralysieren. Die Zersetzung entfaltete ihre Wirksamkeit häufig durch den kombinierten Einsatz unterschiedlicher Maßnahmen in einer längerwährenden Aktion.
Die von Jürgen Fuchs als "leiser Terror" bezeichnete Zersetzung galt laut Richtlinie als "relativ selbständige Art des Abschlusses Operativer Vorgänge" und diente somit als Ersatz für Strafverfolgungsmaßnahmen, die in der Honecker-Ära insbesondere bei der Bekämpfung von Oppositionellen aus Gründen der internationalen Reputation häufig politisch nicht mehr opportun waren.
Vor der Umsetzung von Maßnahmen der Zersetzung waren entsprechende Pläne detailliert auszuarbeiten, die vom Leiter der jeweiligen HA, selbständigen Abteilung oder BV oder im Falle von Organisationen, Gruppen oder herausgehobenen Persönlichkeiten vom Minister oder seinem zuständigen Stellvertreter bestätigt werden mussten.
Signatur: BStU, MfS, JHS, MF, Nr. 3893, Bl. 2-68
Mit einer Diplomarbeit lieferte Hauptmann Joachim Tischendorf theoretische Grundlagen für die Bekämpfung von Kulturschaffenden mit Hilfe von Zersetzungsmaßnahmen.
Zersetzungsmaßnahmen wandte die Staatssicherheit als Teil einer Reihe von Maßnahmen in sogenannten Operativen Vorgängen an, die gegen Einzelne oder ganze Gruppen gerichtet waren. Erstmals normiert wurden derartige Maßnahmen in der Richtlinie 1/76. Das Ziel der "Zersetzung" war es, Selbstvertrauen zu zerstören. Die Stasi wollte ein Gefühl der Verunsicherung erzeugen, Enttäuschung und Unzufriedenheit provozieren oder eine öffentliche Stigmatisierung erreichen.
Über Schulungen vermittelte die Stasi ihren Mitarbeitern die Inhalte dieser Anweisung. Das zeigt: Zersetzung war eine standardisierte Methode der DDR-Geheimpolizei und kein Einzelfall. In der Praxis erwuchsen daraus eine Vielzahl von konkreten Aktionen.
Absolventen der Juristischen Hochschule Potsdam lieferten mit ihren Diplomarbeiten theoretische Grundlagen für die Zersetzung von Personen und Personengruppen. Das vorliegende Beispiel rückte die Bekämpfung von Kulturschaffenden in den Fokus. Der Autor dieser Arbeit begründete darin, weshalb Zersetzungsmaßnahmen verstärkt anzuwenden seien und welche Mittel und Methoden dazu angewandt werden müssten
b) Widersprüche ethisch-moralischer Art
Hiermit sind im wesentlichen solche Widersprüche gemeint, die die Lebensweise der bearbeiteten Personen, Ihre Auffassungen zum. anderen Geschlecht, zu sexuellen Problemen, zur Ehe usw. betreffen.
Eine Reihe von Personen, die mit feindlich tätigen Einzelpersonen und deren politisch-ideologischen Standpunkten, ihren in den Werken ausgedrückten Angriffen gegen die Politik unserer Partei sympathisieren, kennen meist die Intimsphäre der bearbeiteten Feinde nicht oder nur oberflächlich. In Falle des Kennenlernens dieser Sphäre, auch wenn es manchmal nur Details aus Berichten anderer Personen über anrüchige sexuelle Auffassungen, Orgien, Hintergehen der Ehefrau und andere ähnliche Dinge sind, entstehen aus dem Kreis der Verbindungspersonen doch erhebliche Vorbehalte gegen diese Personen.
Die seit 1951 bestehende Schule des MfS in Potsdam-Eiche wurde im Juli 1965 durch den DDR-Ministerrat in den Status einer Hochschule erhoben. Die JHS, MfS-intern teilweise auch nur als Hochschule des MfS bezeichnet, war zentrale Ausbildungs-, Studien- und Forschungseinrichtung. Der Studien- und Forschungsbereich bestand 1989 aus den Sektionen Marxismus/Leninismus, Politisch-operative Spezialdisziplin, Rechtswissenschaft, Sektion A (Schule der HV A in Gosen bei Berlin) und dem Institut für Internationale Beziehungen für die Ausbildung von "Kadern der Sicherheitsorgane befreundeter Staaten".
Der JHS war bis September 1989 die Juristische Fachschule mit dem Abschluss Fachschuljurist oder Staatswissenschaftler angeschlossen. Die Anzahl der Absolventen wird auf ca. 10 000 geschätzt.
Der Rektor der JHS (seit 1985 Willi Opitz) wurde vom Minister für Staatssicherheit ernannt. Die Anzahl der Studierenden im Hochschulstudium betrug 1 300 im Jahre 1988. Das vierjährige Direktstudium und das fünfeinhalbjährige Fernstudium hatten bis 1989 4 300 Absolventen mit dem akademischen Grad "Diplomjurist" abgeschlossen. Das Hochschulstudium war jedoch keine umfassende juristische Ausbildung für eine Tätigkeit als Richter oder Rechtsanwalt.
Den Schwerpunkt des Studiums mit einem Anteil von fast 40 Prozent bildeten die operativen Fachgebiete, d. h. die Theorie und Praxis eines Nachrichtendienstes. Das Lehrgebiet Rechtswissenschaft hatte nur einen Anteil von 20 Prozent. Das Praktikum bestand im Wesentlichen aus der Arbeit mit IM einschließlich der Anfertigung von Treffberichten.
Im Einigungsvertrag von 1990 wurde daher bestimmt, dass ein an der JHS erworbener Abschluss nicht zur Aufnahme eines gesetzlich geregelten juristischen Berufes berechtigt. Dagegen können die an der JHS erworbenen oder verliehenen akademischen Berufsbezeichnungen, Grade und Titel weiterhin geführt werden. 310 hatten an der JHS den Grad eines "Dr. jur.", 31 den eines "Dr. sc. jur." und 68 beide Doktorgrade erworben. Die Mehrzahl der Promovenden war in leitenden Positionen im MfS oder als Lehrkräfte an der JHS tätig. 41 Prozent der Leiter der obersten Diensteinheiten (HA, zentrale Gruppen, BV) hatten an der JHS promoviert.
Der Titel "Dr. sc. jur." wurde nur zweimal verliehen, und zwar 1969 an den ehemaligen Residenten des KGB in den USA, Rudolf Iwanowitsch Abel, und 1985 an den "Kanzleramtsspion" Günter Guillaume.
Die 175 in den Beständen der BStU vollständig vorliegenden Dissertationen und andere Forschungsarbeiten sind stark ideologisch orientiert und vermitteln einen Einblick in die Denk- und Arbeitsweise des MfS. Die 3.700 Diplomarbeiten sind näher an der Praxis orientiert und befassen sich im größeren Umfang mit der Tätigkeit der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen.
Die JHS wurde im November 1989 in Hochschule des Amtes für Nationale Sicherheit umbenannt und hat im Januar 1990 ihre Tätigkeit eingestellt.
Zersetzung war eine Methode der verdeckten Bekämpfung von Personen und Personengruppen, die vom MfS als "feindlich-negativ" angesehen wurden. Ziel der Zersetzung war laut der hier einschlägigen Richtlinie zur Bearbeitung Operativer Vorgänge von 1976, gegnerische Kräfte zu zersplittern, zu lähmen, zu desorganisieren und sie untereinander und von der Umwelt zu isolieren. "Feindliche" Handlungen sollten so vorbeugend verhindert, eingeschränkt oder unterbunden werden.
Ziele der Zersetzung waren zumeist staatsunabhängige Friedens-,Ökologie- und Menschenrechtsgruppen, Ausreiseantragsteller, aktive Christen sowie Personen und Organisationen im Operationsgebiet, die das MfS der politischen Untergrundtätigkeit gegen die DDR verdächtigte.
Gegen einzelne Personen gerichtete Maßnahmen der Zersetzung waren gemäß Richtlinie 1/76 etwa die "systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens und des Prestiges auf der Grundlage miteinander verbundener wahrer, überprüfbarer diskreditierender sowie unwahrer, glaubhafter, nicht widerlegbarer und damit ebenfalls diskreditierender Angaben" oder die "systematische Organisierung beruflicher und gesellschaftlicher Misserfolge zur Untergrabung des Selbstvertrauens".
In Gruppierungen versuchte das MfS Misstrauen, Neid, Rivalitäten und gegenseitige Verdächtigung zu erzeugen und sie im Zusammenwirken mit anderen Staatsorganen durch Arbeitsplatzbindungen, Berufsverbote, Einberufungen zum Wehrdienst oder Zwangsausbürgerungen zu paralysieren. Die Zersetzung entfaltete ihre Wirksamkeit häufig durch den kombinierten Einsatz unterschiedlicher Maßnahmen in einer längerwährenden Aktion.
Die von Jürgen Fuchs als "leiser Terror" bezeichnete Zersetzung galt laut Richtlinie als "relativ selbständige Art des Abschlusses Operativer Vorgänge" und diente somit als Ersatz für Strafverfolgungsmaßnahmen, die in der Honecker-Ära insbesondere bei der Bekämpfung von Oppositionellen aus Gründen der internationalen Reputation häufig politisch nicht mehr opportun waren.
Vor der Umsetzung von Maßnahmen der Zersetzung waren entsprechende Pläne detailliert auszuarbeiten, die vom Leiter der jeweiligen HA, selbständigen Abteilung oder BV oder im Falle von Organisationen, Gruppen oder herausgehobenen Persönlichkeiten vom Minister oder seinem zuständigen Stellvertreter bestätigt werden mussten.
Signatur: BStU, MfS, JHS, MF, Nr. 3893, Bl. 2-68
Mit einer Diplomarbeit lieferte Hauptmann Joachim Tischendorf theoretische Grundlagen für die Bekämpfung von Kulturschaffenden mit Hilfe von Zersetzungsmaßnahmen.
Zersetzungsmaßnahmen wandte die Staatssicherheit als Teil einer Reihe von Maßnahmen in sogenannten Operativen Vorgängen an, die gegen Einzelne oder ganze Gruppen gerichtet waren. Erstmals normiert wurden derartige Maßnahmen in der Richtlinie 1/76. Das Ziel der "Zersetzung" war es, Selbstvertrauen zu zerstören. Die Stasi wollte ein Gefühl der Verunsicherung erzeugen, Enttäuschung und Unzufriedenheit provozieren oder eine öffentliche Stigmatisierung erreichen.
Über Schulungen vermittelte die Stasi ihren Mitarbeitern die Inhalte dieser Anweisung. Das zeigt: Zersetzung war eine standardisierte Methode der DDR-Geheimpolizei und kein Einzelfall. In der Praxis erwuchsen daraus eine Vielzahl von konkreten Aktionen.
Absolventen der Juristischen Hochschule Potsdam lieferten mit ihren Diplomarbeiten theoretische Grundlagen für die Zersetzung von Personen und Personengruppen. Das vorliegende Beispiel rückte die Bekämpfung von Kulturschaffenden in den Fokus. Der Autor dieser Arbeit begründete darin, weshalb Zersetzungsmaßnahmen verstärkt anzuwenden seien und welche Mittel und Methoden dazu angewandt werden müssten
Gleiches gilt auch für negative Charaktereigenschaften bei den bearbeiteten Hauptpersonen und ihren engeren und weiteren Vertrauten wie: Egoismus, Renommiersucht, übertriebener Ehrgeiz, ungesundes Anerkennungsstreben, übersteigertes oder krankhaftes Mißtrauen, Selbstüberschätzung, Eitelkeit usw.
c) Widersprüche zwischen Bedürfnissen und Möglichkeiten der bearbeiteten Personen
Hierunter sind besonders solche Probleme zu verstehen, die sich aus der gesellschaftlichen Stellung und dem Ruf operativ bearbeiteter Personen aus dem Kreis der Künstler und Kulturschaffenden ergeben, wie: Neid auf den exponierten Ruf des anderen und eigenes Streben nach mehr Anerkennung oder: materielle Besserstellung des anderen und eigene Bemühungen um mehr Verdienstmöglichkeiten und um mehr persönlichen Luxus in der privaten Sphäre oder: Begünstigung des einen bei Auslandsreisen zu Kongressen und anderen Gelegenheiten und Zurückstellung des anderen.
2.1.4. Herausarbeiten weiterer Ansatzpunkte für die Anwendung von Zersetzungsmaßnahmen
a) Vorhandensein kompromittierenden Materials
Zunächst muß Klarheit darüber bestehen, was bei den bearbeiteten Personen überhaupt als kompromittierend gilt. Es wird beispielsweise wenig erfolgversprechend sein, eine bearbeitete Person mit Material kompromittieren zu wollen, welches angeblich Verfehlungen im sozialistisch moralisch-ethischem Bereich zum Inhalt hat, wenn bei dieser Person und ihrem Umgangskreis sexuelle Ausschweifungen u.a. moralische Schwächen zum "guten Ton" gehören und für die Zuge-
Die seit 1951 bestehende Schule des MfS in Potsdam-Eiche wurde im Juli 1965 durch den DDR-Ministerrat in den Status einer Hochschule erhoben. Die JHS, MfS-intern teilweise auch nur als Hochschule des MfS bezeichnet, war zentrale Ausbildungs-, Studien- und Forschungseinrichtung. Der Studien- und Forschungsbereich bestand 1989 aus den Sektionen Marxismus/Leninismus, Politisch-operative Spezialdisziplin, Rechtswissenschaft, Sektion A (Schule der HV A in Gosen bei Berlin) und dem Institut für Internationale Beziehungen für die Ausbildung von "Kadern der Sicherheitsorgane befreundeter Staaten".
Der JHS war bis September 1989 die Juristische Fachschule mit dem Abschluss Fachschuljurist oder Staatswissenschaftler angeschlossen. Die Anzahl der Absolventen wird auf ca. 10 000 geschätzt.
Der Rektor der JHS (seit 1985 Willi Opitz) wurde vom Minister für Staatssicherheit ernannt. Die Anzahl der Studierenden im Hochschulstudium betrug 1 300 im Jahre 1988. Das vierjährige Direktstudium und das fünfeinhalbjährige Fernstudium hatten bis 1989 4 300 Absolventen mit dem akademischen Grad "Diplomjurist" abgeschlossen. Das Hochschulstudium war jedoch keine umfassende juristische Ausbildung für eine Tätigkeit als Richter oder Rechtsanwalt.
Den Schwerpunkt des Studiums mit einem Anteil von fast 40 Prozent bildeten die operativen Fachgebiete, d. h. die Theorie und Praxis eines Nachrichtendienstes. Das Lehrgebiet Rechtswissenschaft hatte nur einen Anteil von 20 Prozent. Das Praktikum bestand im Wesentlichen aus der Arbeit mit IM einschließlich der Anfertigung von Treffberichten.
Im Einigungsvertrag von 1990 wurde daher bestimmt, dass ein an der JHS erworbener Abschluss nicht zur Aufnahme eines gesetzlich geregelten juristischen Berufes berechtigt. Dagegen können die an der JHS erworbenen oder verliehenen akademischen Berufsbezeichnungen, Grade und Titel weiterhin geführt werden. 310 hatten an der JHS den Grad eines "Dr. jur.", 31 den eines "Dr. sc. jur." und 68 beide Doktorgrade erworben. Die Mehrzahl der Promovenden war in leitenden Positionen im MfS oder als Lehrkräfte an der JHS tätig. 41 Prozent der Leiter der obersten Diensteinheiten (HA, zentrale Gruppen, BV) hatten an der JHS promoviert.
Der Titel "Dr. sc. jur." wurde nur zweimal verliehen, und zwar 1969 an den ehemaligen Residenten des KGB in den USA, Rudolf Iwanowitsch Abel, und 1985 an den "Kanzleramtsspion" Günter Guillaume.
Die 175 in den Beständen der BStU vollständig vorliegenden Dissertationen und andere Forschungsarbeiten sind stark ideologisch orientiert und vermitteln einen Einblick in die Denk- und Arbeitsweise des MfS. Die 3.700 Diplomarbeiten sind näher an der Praxis orientiert und befassen sich im größeren Umfang mit der Tätigkeit der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen.
Die JHS wurde im November 1989 in Hochschule des Amtes für Nationale Sicherheit umbenannt und hat im Januar 1990 ihre Tätigkeit eingestellt.
Zersetzung war eine Methode der verdeckten Bekämpfung von Personen und Personengruppen, die vom MfS als "feindlich-negativ" angesehen wurden. Ziel der Zersetzung war laut der hier einschlägigen Richtlinie zur Bearbeitung Operativer Vorgänge von 1976, gegnerische Kräfte zu zersplittern, zu lähmen, zu desorganisieren und sie untereinander und von der Umwelt zu isolieren. "Feindliche" Handlungen sollten so vorbeugend verhindert, eingeschränkt oder unterbunden werden.
Ziele der Zersetzung waren zumeist staatsunabhängige Friedens-,Ökologie- und Menschenrechtsgruppen, Ausreiseantragsteller, aktive Christen sowie Personen und Organisationen im Operationsgebiet, die das MfS der politischen Untergrundtätigkeit gegen die DDR verdächtigte.
Gegen einzelne Personen gerichtete Maßnahmen der Zersetzung waren gemäß Richtlinie 1/76 etwa die "systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens und des Prestiges auf der Grundlage miteinander verbundener wahrer, überprüfbarer diskreditierender sowie unwahrer, glaubhafter, nicht widerlegbarer und damit ebenfalls diskreditierender Angaben" oder die "systematische Organisierung beruflicher und gesellschaftlicher Misserfolge zur Untergrabung des Selbstvertrauens".
In Gruppierungen versuchte das MfS Misstrauen, Neid, Rivalitäten und gegenseitige Verdächtigung zu erzeugen und sie im Zusammenwirken mit anderen Staatsorganen durch Arbeitsplatzbindungen, Berufsverbote, Einberufungen zum Wehrdienst oder Zwangsausbürgerungen zu paralysieren. Die Zersetzung entfaltete ihre Wirksamkeit häufig durch den kombinierten Einsatz unterschiedlicher Maßnahmen in einer längerwährenden Aktion.
Die von Jürgen Fuchs als "leiser Terror" bezeichnete Zersetzung galt laut Richtlinie als "relativ selbständige Art des Abschlusses Operativer Vorgänge" und diente somit als Ersatz für Strafverfolgungsmaßnahmen, die in der Honecker-Ära insbesondere bei der Bekämpfung von Oppositionellen aus Gründen der internationalen Reputation häufig politisch nicht mehr opportun waren.
Vor der Umsetzung von Maßnahmen der Zersetzung waren entsprechende Pläne detailliert auszuarbeiten, die vom Leiter der jeweiligen HA, selbständigen Abteilung oder BV oder im Falle von Organisationen, Gruppen oder herausgehobenen Persönlichkeiten vom Minister oder seinem zuständigen Stellvertreter bestätigt werden mussten.
Spezifische Zersetzungsmaßnahmen gegen staatsfeindliche Gruppen Dokument, 18 Seiten
Abschlussbericht zum Operativen Vorgang "Virus" Dokument, 5 Seiten
Richtlinie 1/76 zur Bearbeitung Operativer Vorgänge Dokument, 61 Seiten
Dienstanweisung Nr. 4/66 zur "Bekämpfung politisch-ideologischer Diversion" unter Jugendlichen Dokument, 28 Seiten