Signatur: BStU, MfS, ZOS, Nr. 3280, Bl. 20-24
1988 wurden Schüler der Carl-von-Ossietzky-Schule in Berlin-Pankow der Schule verwiesen, weil sie sich offen gegen Militärparaden und Rechtsextremismus in der DDR ausgesprochen hatten. Die Stasi dokumentierte alle Äußerungen zu diesem Fall – auch die in westlichen Medien.
Am 30. September 1988 wurden vier Schüler der Erweiterten Oberschule Carl-von-Ossietzky in Berlin-Pankow von der Schule verwiesen, weil sie sich offen gegen Militärparaden und Rechtsextremismus in der DDR ausgesprochen hatten. Die Betroffenen wurden durch ein, für die SED-Diktatur typisches, systematisches Zusammenspiel von Schulleitung, Leitung der Freien Deutschen Jugend (FDJ) und Elternrat genötigt, gemaßregelt und gedemütigt. Anders als in vielen ähnlichen Fällen wurde dieser jedoch öffentlich und der Mut der Schüler rief eine bis dahin ungekannte Welle der Solidarität hervor.
Das vorliegende Dokument ist eine Dokumentation der Fernsehsendung "Kennzeichen D" des ZDF, die sich in einem Beitrag dem Fall widmete. Darin äußert sich Philip Lengsfeld, einer der betroffenen Schüler, sowie seine Mutter, Vera Lengsfeld (ehemals Wollenberger). Aber auch ostdeutsche Kirchenleute wie Manfred Stolpe äußern sich kritisch zu dem Fall. Der Zentrale Operativstab der Stasi (ZOS) war für das Sammeln sicherheitspolitisch wichtiger Meldungen zuständig, wozu auch die Dokumentation von Meinungsäußerungen gehören konnte.
Die Zählung der Seiten ist bei diesem Bericht nicht durchgängig. Auf Blatt 21 finden sich Zeitungsauschnitte zu dem Fall, die in die vorliegende Dokumentation gerutscht sind, damit aber nur bedingt zu tun haben. Sie sind hier aus Gründen der besseren Lesbarkeit ausgelassen.
Auf dem Weg zu einer Protestveranstaltung unter dem Dach der Kirche. Woche für Woche versuchen so engagierte Bürger, Freunde und Angehörige der Schüler die Rücknahme der Schulverweise zu erreichen. Von Philipp, Benjamin, Katja und Kai. Die hier kommen, wollen nicht hinnehmen, daß die Schulen der DDR Untertanenfabriken sind, wie es in einem Flugblatt heißt. Deutliche Wort kommen auch von Vertretern des DDR-Kirchenbundes. Die Westberliner Alternativsendung "Radio Glasnost" sorgte für deren Verbreitung.
Manfred Stolpe, Stellv. Vorsitzender des DDR-Kirchenrates:
"Die Betroffenheit kommt keineswegs nur aus Gruppen, die für gesellschaftliche Prozesse besonders wach sind. Diese Betroffenheit geht bis tief in die Kerngemeinden hinein. Viele fühlen sich erinnert an Zeiten, die über 30 Jahre zurückliegen, weil sie meinen, hier sind unverhältnismäßig hart Entscheidungen getroffen worden."
Günter Krusche, Generalsuperintendent der ev. Kirche Berlin-Brandenburg:
"Die Gleichgültigkeit ist auch allemal der Gegensatz zu Frieden und Versöhnung. Unentschiedenheit macht uns mitschuldig, wenn Unheil droht. Und deshalb, meine lieben Freunde, können wir jetzt nicht so tun, als ginge es uns nichts an, wenn an einer bislang als fortschrittlich bekannten Erweiterten Oberschule in sektiererischer Enge Schüler gemaßregelt wurden, nur weil sie offen und rückhaltlos und auch ungeschützt, wie das nur Jugendliche können, Ängste und Befürchtungen ausgesprochen haben."
Zwischen der Carl-von-Ossietzky-Schule Pankow und Cambrigde/England liegen Welten. Trotzdem führt eine Verbindung von Ost-Berlin hierher. Für Vera Wollenberger und ihren Sohn Philipp. Sie mußte nach Verhaftung und Verurteilung die DDR für ein Jahr verlassen. Studium in England oder Knast in der DDR war ihre Alternative. Ihr Sohn Philipp hätte mitgedurft, er wollte bleiben. Aber dann kam der Schulverweis und er reiste zu seiner Mutter. Hier in England hoffen jetzt beide auf eine gutes Ende in der DDR, das für Philipp Abitur an der Carl-von-Ossietzky-Oberschule heißt.
Frage: Würden sie das alles noch mal machen?
Philipp Laengsfeld:
"Nein, nicht also, ja es ist schwierig, aber ich habe allgemein immer gesagt und ich glaube, das ist auch das einzig mögliche was man da sagen kann. Wenn ich also gewußt hätte, an welchem Punkt wir da die imaginäre Grenze überschritten haben, dann hätte ich sie nicht überschritten, denn ich finde, es ist zu früh für unsere Wesen diesen Konflikt auszustreiten, vom Alter her. Ich bereue nicht, weil ich die Vorwürfe auch absurd finde und so, finde ich nicht, daß wir etwas falsch gemacht haben, aber dadurch das die Reaktion so heftig war und wenn ich gewußt hätte, daß das so heftig gewesen wäre, hätte ich es nicht gemacht."
Die Durchsuchung von Wohnungen, Räumen oder Personen war eine strafprozessuale Maßnahme im Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Festnahme oder Verhaftung Verdächtiger bzw. zum Auffinden von Beweismaterial (§§ 108–119 StPO/1968). Eine Durchsuchung musste vom Staatsanwalt bzw. konnte bei Gefahr im Verzuge auch von den Untersuchungsorganen angeordnet werden und bedurfte einer richterlichen Bestätigung binnen 48 Stunden (§ 121 StPO/1968). Die Durchsuchung oblag eigentlich den Untersuchungsorganen, formal im MfS also der Linie IX (Hauptabteilung IX). Tatsächlich wurden sie aber regulär von Mitarbeitern der Linie VIII (Hauptabteilung VIII) durchgeführt.
Die Durchsuchung Verhafteter und vorläufig Festgenommener konnte ohne staatsanwaltliche Anordnung durchgeführt werden und bedurfte keiner richterlichen Bestätigung (§ 109 StPO/1968); sie wurde im MfS von den – formal nicht zuständigen – Mitarbeitern der Linie XIV (Abteilung XIV) durchgeführt. Außerhalb des Ermittlungsverfahrens war die Durchsuchung von Personen und Sachen durch Polizei und MfS polizeirechtlich geregelt (§ 13 VP-Gesetz). Vom MfS wurden die Möglichkeiten der Durchsuchung und Beschlagnahme auch außerhalb des jeweiligen strafprozessualen Ermittlungsverfahrens für geheimdienstliche Zwecke genutzt. Jenseits jeglicher rechtlicher Regelungen führten operative Diensteinheiten des MfS, vor allem die Linie VIII (Hauptabteilung VIII), auch konspirative Wohnungsdurchsuchungen durch.
In den ersten Jahren stand das MfS unter einer engen fachlichen und politischen Anleitung durch die sowjetische Staatssicherheit, die mit sog. Beratern (anfangs auch Instrukteure genannt) in den wichtigsten Diensteinheiten des MfS präsent war. Die Berater besaßen dort faktisch Weisungs- und Vetobefugnisse.
Zunächst waren die Berater den jeweiligen Fachabteilungen des sowjetischen Geheimdienstapparates in der DDR zugeordnet. Nach dem Juniaufstand 1953 wurde eine eigene Beraterabteilung gebildet. Der Bevollmächtigte des sowjetischen Sicherheitsorgans in Berlin-Karlshorst war gleichzeitig der oberste Chefberater des MfS. Er leitete den jeweiligen Leiter der DDR-Staatssicherheit persönlich an.
Zum Zeitpunkt seiner Auflösung im November 1958 zählte der Beraterapparat 76 Offiziere. Später verblieb lediglich ein Stab von Verbindungsoffizieren, die keine Weisungskompetenz mehr gegenüber dem MfS besaßen.
Beginn einer freiheitsentziehenden Maßnahme, Ergreifung eines Beschuldigten oder Angeklagten aufgrund eines richterlichen Haftbefehls (§ 114 StPO/1949, § 142 StPO/1952, §§ 6 Abs. 3, 124 StPO/1968). Zu unterscheiden von der vorläufigen Festnahme und der Zuführung.
Der Zentrale Operativstab (ZOS) wurde 1970 gegründet. Seine Aufgaben waren der Betrieb des operativen Lagezentrums mit 24-Stunden-Dienst zur Entgegennahme, Aufbereitung und Weiterleitung von Meldungen/Informationen und Führung der Gesamtübersicht zur Sicherheitslage und bestimmten Vorkommnissen (Bomben- und Sprengstoffanschläge, Brandlegungen, Überfälle, Geiselnahmen, Attentate, Erpressungen, Havarien, Vorkommnisse an der Grenze, "staatsfeindliche Hetze", Demonstrationen/Demonstrativhandlungen usw.) wie auch Durchführung von sichernden Aktionen und Einsätzen anlässlich herausragender Ereignisse der Partei- und Staatsführung.
Zur Seite 1 wechseln
Zur Seite 2 wechseln
aktuelle Seite 3
Zur Seite 4 wechseln
Signatur: BStU, MfS, ZOS, Nr. 3280, Bl. 20-24
1988 wurden Schüler der Carl-von-Ossietzky-Schule in Berlin-Pankow der Schule verwiesen, weil sie sich offen gegen Militärparaden und Rechtsextremismus in der DDR ausgesprochen hatten. Die Stasi dokumentierte alle Äußerungen zu diesem Fall – auch die in westlichen Medien.
Am 30. September 1988 wurden vier Schüler der Erweiterten Oberschule Carl-von-Ossietzky in Berlin-Pankow von der Schule verwiesen, weil sie sich offen gegen Militärparaden und Rechtsextremismus in der DDR ausgesprochen hatten. Die Betroffenen wurden durch ein, für die SED-Diktatur typisches, systematisches Zusammenspiel von Schulleitung, Leitung der Freien Deutschen Jugend (FDJ) und Elternrat genötigt, gemaßregelt und gedemütigt. Anders als in vielen ähnlichen Fällen wurde dieser jedoch öffentlich und der Mut der Schüler rief eine bis dahin ungekannte Welle der Solidarität hervor.
Das vorliegende Dokument ist eine Dokumentation der Fernsehsendung "Kennzeichen D" des ZDF, die sich in einem Beitrag dem Fall widmete. Darin äußert sich Philip Lengsfeld, einer der betroffenen Schüler, sowie seine Mutter, Vera Lengsfeld (ehemals Wollenberger). Aber auch ostdeutsche Kirchenleute wie Manfred Stolpe äußern sich kritisch zu dem Fall. Der Zentrale Operativstab der Stasi (ZOS) war für das Sammeln sicherheitspolitisch wichtiger Meldungen zuständig, wozu auch die Dokumentation von Meinungsäußerungen gehören konnte.
Die Zählung der Seiten ist bei diesem Bericht nicht durchgängig. Auf Blatt 21 finden sich Zeitungsauschnitte zu dem Fall, die in die vorliegende Dokumentation gerutscht sind, damit aber nur bedingt zu tun haben. Sie sind hier aus Gründen der besseren Lesbarkeit ausgelassen.
Eine Bildaufzeichnung liegt beim ZOS vor. [Satz ist handschriftlich unterstrichen]
Verteiler:
[handschriftlich ergänzt: "GM Carlsohn, GL Irmler"]
Hauptabteilung XX (Staatsapparat, Kultur, Kirchen, Untergrund)
Die Hauptabteilung XX bildete den Kernbereich der politischen Repression und Überwachung der Staatssicherheit. In Struktur und Tätigkeit passte sie sich mehrfach an die sich wandelnden Bedingungen der Herrschaftssicherung an. Die Diensteinheit ging 1964 durch Umbenennung aus der Hauptatbeilung V hervor, die ihrerseits in den Abteilungen V und VI (1950–1953) ihre Vorläufer hatte.
Die Hauptabteilung XX und die ihr nachgeordneten Abteilungen XX in den Bezirksverwaltungen (Linie XX) sowie entsprechende Arbeitsbereiche in den KD überwachten wichtige Teile des Staatsapparates (u. a. Justiz, Gesundheitswesen und bis 1986 das Post- und Fernmeldewesen), die Blockparteien und Massenorganisationen, den Kultur- und Sportbereich, die Medien und die Kirchen sowie SED-Sonderobjekte und Parteibetriebe. Federführend war die Hauptabteilung XX auch bei der Bekämpfung der "politischen Untergrundtätigkeit" (PUT), also der Opposition.
Ab der zweiten Hälfte der 50er Jahre und verstärkt seit dem Beginn der Entspannungspolitik fühlte sich das SED-Regime zunehmend durch die "politisch-ideologische Diversion" (PiD) bedroht. Die Schwächung der "Arbeiter-und-Bauern-Macht" durch "ideologische Aufweichung und Zersetzung" galt als Hauptinstrument des Westens bei der Unterminierung der DDR. Auch bei der Bekämpfung der PiD hatte die Hauptabteilung XX innerhalb des MfS die Federführung.
Das Erstarken der Bürgerrechtsbewegung (Friedens-, Umwelt- und Menschenrechtsgruppen) in der DDR führte in den 80er Jahren zu einem weiteren Bedeutungszuwachs der Linie XX. In der DA 2/85 bestätigte Minister Mielke dementsprechend die Federführung der Hauptabteilung XX bei der Bekämpfung der PUT.
Im Verlauf der fast 40-jährigen Entwicklung der Hauptabteilung XX veränderte sich ihre Struktur mehrfach. In der Endphase verfügte sie über neun operative Abteilungen und vier Funktionalorgane der Leitung (Sekretariat, Arbeitsgruppe der Leitung, Koordinierungsgruppe des Leiters, Auswertungs- und Kontrollgruppe).
Die Hauptabteilung V lag ab 1953 zunächst im unmittelbaren Anleitungsbereich von Mielke in seiner Eigenschaft als 1. Stellvertreter des Staatssicherheitschefs. Ab 1955 war der stellvertretende Minister Bruno Beater und 1964–1974 der stellv. Minister Fritz Schröder auf der Ebene der MfS-Leitung für die Hauptabteilung XX zuständig. Beide waren zuvor selbst (Beater 1953–1955, Schröder 1955–1963) Leiter der Hauptabteilung V. Seit 1975 gehörte die Hauptabteilung XX zum Verantwortungsbereich von Mielkes Stellvertreter Rudi Mittig. Von 1964 bis zur Auflösung des MfS leitete Kienberg die Hauptabteilung XX. Ihm standen seit 1965 zwei Stellvertreter zur Seite.
1954 waren in der Hauptabteilung V insgesamt 139 Mitarbeiter beschäftigt. Im Herbst 1989 verfügte die Hauptabteilung XX über 461 Mitarbeiter, von denen mehr als 200 als IM-führende Mitarbeiter eingesetzt waren.
In den 15 Bezirksverwaltungen waren auf der Linie XX im Oktober 1989 insgesamt knapp 1.000 Kader und damit auf der gesamten Linie XX fast 1.500 hauptamtliche Mitarbeiter im Einsatz. Gleichzeitig konnte allein die Hauptabteilung XX mit etwas mehr als 1.500 IM auf einen überdurchschnittlich hohen Bestand an inoffiziellen Kräften zurückgreifen. Ihrem Aufgabenprofil entsprechend spiegelt sich nicht zuletzt in der Entwicklung der Hauptabteilung XX auch die Geschichte von Opposition, Widerstand und politischer Dissidenz in der DDR. Im Herbst 1989 wurden von der Diensteinheit 31 Operative Vorgänge (10 Prozent aller Operativen Vorgänge im Berliner Ministeriumsbereich) und 59 Operative Personenkontrollen (8,7 Prozent) bearbeitet.
Die Durchsuchung von Wohnungen, Räumen oder Personen war eine strafprozessuale Maßnahme im Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Festnahme oder Verhaftung Verdächtiger bzw. zum Auffinden von Beweismaterial (§§ 108–119 StPO/1968). Eine Durchsuchung musste vom Staatsanwalt bzw. konnte bei Gefahr im Verzuge auch von den Untersuchungsorganen angeordnet werden und bedurfte einer richterlichen Bestätigung binnen 48 Stunden (§ 121 StPO/1968). Die Durchsuchung oblag eigentlich den Untersuchungsorganen, formal im MfS also der Linie IX (Hauptabteilung IX). Tatsächlich wurden sie aber regulär von Mitarbeitern der Linie VIII (Hauptabteilung VIII) durchgeführt.
Die Durchsuchung Verhafteter und vorläufig Festgenommener konnte ohne staatsanwaltliche Anordnung durchgeführt werden und bedurfte keiner richterlichen Bestätigung (§ 109 StPO/1968); sie wurde im MfS von den – formal nicht zuständigen – Mitarbeitern der Linie XIV (Abteilung XIV) durchgeführt. Außerhalb des Ermittlungsverfahrens war die Durchsuchung von Personen und Sachen durch Polizei und MfS polizeirechtlich geregelt (§ 13 VP-Gesetz). Vom MfS wurden die Möglichkeiten der Durchsuchung und Beschlagnahme auch außerhalb des jeweiligen strafprozessualen Ermittlungsverfahrens für geheimdienstliche Zwecke genutzt. Jenseits jeglicher rechtlicher Regelungen führten operative Diensteinheiten des MfS, vor allem die Linie VIII (Hauptabteilung VIII), auch konspirative Wohnungsdurchsuchungen durch.
Von 1950 bis 1968 geltende Bezeichnung für inoffizielle Mitarbeiter mit tatsächlichem oder potenziellem Zugang zu Personen oder Organisationen, die vom MfS als feindlich eingestuft wurden. Vor allem in den 50er Jahren kamen GM häufig auch im Westen zum Einsatz. Sie sollten "wertvolle Angaben" über Spionage und "illegale, antidemokratische" Aktivitäten beschaffen, gegen "feindliche Zentralen" und "Untergrundgruppen" wirken, bei der direkten "Bearbeitung" von verdächtigen Personen eingesetzt werden, "Feinde" beobachten, ferner Beweise für "Feindtätigkeit" gewinnen und zur "Zersetzung", "Zerschlagung von feindlichen Gruppierungen" beitragen. 1968 wurde diese Kategorie in IMV und IMF gesplittet.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Der Zentrale Operativstab (ZOS) wurde 1970 gegründet. Seine Aufgaben waren der Betrieb des operativen Lagezentrums mit 24-Stunden-Dienst zur Entgegennahme, Aufbereitung und Weiterleitung von Meldungen/Informationen und Führung der Gesamtübersicht zur Sicherheitslage und bestimmten Vorkommnissen (Bomben- und Sprengstoffanschläge, Brandlegungen, Überfälle, Geiselnahmen, Attentate, Erpressungen, Havarien, Vorkommnisse an der Grenze, "staatsfeindliche Hetze", Demonstrationen/Demonstrativhandlungen usw.) wie auch Durchführung von sichernden Aktionen und Einsätzen anlässlich herausragender Ereignisse der Partei- und Staatsführung.
Zur Seite 1 wechseln
Zur Seite 2 wechseln
Zur Seite 3 wechseln
aktuelle Seite 4
Bericht des IM "Ilona" zu den Aushängen in der Carl-von-Ossietzky-Schule Dokument, 3 Seiten
Gedicht eines Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) am "Speaker’s Corner" der Carl-von-Ossietzky-Schule Dokument, 1 Seite
Meldung der KD Pankow über eine Unterschriftensammlung in der EOS "Carl von Ossietzky" Dokument, 1 Seite
Schreiben des Ersten Sekretärs des FDJ-Zentralrats zu den Ereignissen an der Carl-von-Ossietzky-Schule Dokument, 8 Seiten