Dokumentation über Wolf Biermanns Ausreise aus der DDR am 11.11.1976
Signatur: BStU, MfS, AOP, Nr. 11806/85, Bd. 21, Bl. 282-285
Dokumentation mit Kopien von Biermanns Reisepass und einer Zählkarte, die er bei seiner Ausreise aus der DDR am 11. November 1976 ausfüllen musste.
Wolf Biermann, Sohn einer kommunistischen Arbeiterfamilie aus Hamburg, siedelte 1953 als Schüler in die DDR über. Er hielt den Staat für das bessere Deutschland. Dort nahm er ein Studium am Berliner Ensemble, dem von Bertolt Brecht gegründeten Theater, auf. Mit seinen Liedern und Gedichten, die er bald zu schreiben begann, geriet er zunehmend in Konflikt mit der strengen Linie der Staatspartei SED. 1965 verhängte das Politbüro ein totales Auftrittsverbot gegen den Künstler. Drüber hinaus hörte die Staatssicherheit Biermanns Wohnung und Telefongespräche ab, las seine Briefe und setzte auch Spitzel auf ihn an. Ihn einzusperren oder „verschwinden“ zu lassen hätte dagegen zu viele unerwünschte internationale Reaktionen nach sich gezogen.
Obwohl seine künstlerischen Wirkungsmöglichkeiten dadurch auf private Räume eingeschränkt wurden, gewann Biermann weiterhin an Popularität – auch im Westen Deutschlands. Dort veröffentlichte er Schallplatten und Gedichtbände. Das SED-Regime konnte dies nicht verhindern und auch Auftritte des Liedermachers in anderen Staaten formal nicht verbieten. Die DDR-Oberen verweigerten ihm jedoch die Ausreise, wenn es Anfragen an den Liedermacher aus dem Ausland gab.
1976 lud die westdeutsche Gewerkschaft IG Metall Biermann zu einer Reihe von Auftritten bei Jugendveranstaltungen der Gewerkschaft ein. Das SED-Regime erlaubte dem Liedermacher die Teilnahme, mit der Absicht, ihn nach einem Auftritt in Köln auszubürgern.
Bei Biermanns Ausreise aus der DDR am 11. November fertigte die Staatssicherheit eine Dokumentation an. Sie enthält Kopien von Biermanns Reisepass und einer Zählkarte, die beim Passieren der Grenze ausgefüllt werden musste.
Metadaten
- Diensteinheit:
- Hauptabteilung VI
- Urheber:
- MfS
- Datum:
- 11.11.1976
- Rechte:
- BStU