Signatur: BStU, MfS, HA VI, Nr. 16175, Bl. 1-60
Um sechs Uhr morgens standen am 3. Oktober 1961 Sicherheitskräfte vor den Türen von vorher genau ausgewählten Personen im Grenzstreifen. Sie teilten den Betroffenen mit, dass sie sofort umziehen müssten. Innerhalb von 18 Stunden wurden 3.600 missliebige Personen zwangsumgesiedelt. In einer Dokumentation wird die Aktion "Festigung" genau analysiert.
Seit Gründung der DDR hatte es immer wieder politisch motivierte Zwangsumsiedlungen aus dem westlichen Grenzgebiet nach stalinistischem Vorbild gegeben. Eine der größten derartigen Operationen war die Aktion "Festigung". Sie war eingebunden in eine andere Maßnahme gegen die DDR-Bevölkerung: den Mauerbau am 13. August 1961.
Einige Wochen nach der Abriegelung der Grenzen, am 3. Oktober 1961, überraschte die Aktion ihre Opfer um sechs Uhr morgens. Über 3.600 Menschen wurden aus ihren Wohnungen in Grenznähe vertrieben und zwangsweise im Hinterland angesiedelt. Insgesamt war etwa ein Prozent der Grenzbevölkerung davon betroffen. Es handelte sich dabei um Personen, die vorher auf Listen erfasst worden waren und als politisch unzuverlässig galten. Die Aktion war generalstabsmäßig geplant und innerhalb von 18 Stunden komplett abgeschlossen.
Eine grundsätzliche Koordinierung der Aktion erfolgte über Erich Mielke, der sechs gemischte Arbeitsgruppen aus Offizieren des Ministeriums für Staatssicherheit, der Nationalen Volksarmee und dem Ministerium des Inneren leitete. Allerdings gab es ausdrücklich keine zentralen Anweisungen. Verantwortlich für die Planung und Durchführung der Aktion waren die sogenannten Bezirkseinsatzleitungen.
Noch Monate nach dem Ende der Aktion "Festigung" wurden im MfS detaillierte Auswertungen über deren Verlauf angefertigt. Die hier vorliegende wurde nach den Vorgaben des stellvertretenden Ministers für Staatssicherheit Bruno Beater angefertigt. Die umfangreiche Analyse des Ablaufs und der ständig wiederkehrende Verweis auf spätere, ähnliche Aktionen lassen vermuten, dass es sich um eine gigantische Übung unter realistischen Bedingungen handelte. Offensichtlich sollten im Ernst- und Verteidigungsfall ähnliche Umsiedlungen erfolgen und dafür die Erfahrungen der Aktion "Festigung" genutzt werden.
Diese schweren Grenzdurchbrüche zeigen aber zugleich Auswirkungen und Feindpropaganda, die in dieser Zeit besonders stark darauf ausgerichtet war, im Zusammenhang mit den Maßnahmen vom 13. August 1961 Unruhe und Unsicherheit unter Bevölkerung des Grenzgebietes zu tragen.
Dieses wurde bei der Festlegung entsprechender Sicherungsmaßnahmen ebenfalls nicht genügend beachtet.
Im westlichen Grenzgebiet zeigten sich keine besonderen Erscheinungen.
Die Streifen - Posten - und Beobachtungstätigkeit des Bundesgrenzschutzes sowie der westlichen Besatzungstruppen verliefen normal.
Daraus ist ersichtlich, daß der Gegner von der Vorbereitung und dem Beginn der Aktion keine Kenntnis hatte.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Signatur: BStU, MfS, HA VI, Nr. 16175, Bl. 1-60
Um sechs Uhr morgens standen am 3. Oktober 1961 Sicherheitskräfte vor den Türen von vorher genau ausgewählten Personen im Grenzstreifen. Sie teilten den Betroffenen mit, dass sie sofort umziehen müssten. Innerhalb von 18 Stunden wurden 3.600 missliebige Personen zwangsumgesiedelt. In einer Dokumentation wird die Aktion "Festigung" genau analysiert.
Seit Gründung der DDR hatte es immer wieder politisch motivierte Zwangsumsiedlungen aus dem westlichen Grenzgebiet nach stalinistischem Vorbild gegeben. Eine der größten derartigen Operationen war die Aktion "Festigung". Sie war eingebunden in eine andere Maßnahme gegen die DDR-Bevölkerung: den Mauerbau am 13. August 1961.
Einige Wochen nach der Abriegelung der Grenzen, am 3. Oktober 1961, überraschte die Aktion ihre Opfer um sechs Uhr morgens. Über 3.600 Menschen wurden aus ihren Wohnungen in Grenznähe vertrieben und zwangsweise im Hinterland angesiedelt. Insgesamt war etwa ein Prozent der Grenzbevölkerung davon betroffen. Es handelte sich dabei um Personen, die vorher auf Listen erfasst worden waren und als politisch unzuverlässig galten. Die Aktion war generalstabsmäßig geplant und innerhalb von 18 Stunden komplett abgeschlossen.
Eine grundsätzliche Koordinierung der Aktion erfolgte über Erich Mielke, der sechs gemischte Arbeitsgruppen aus Offizieren des Ministeriums für Staatssicherheit, der Nationalen Volksarmee und dem Ministerium des Inneren leitete. Allerdings gab es ausdrücklich keine zentralen Anweisungen. Verantwortlich für die Planung und Durchführung der Aktion waren die sogenannten Bezirkseinsatzleitungen.
Noch Monate nach dem Ende der Aktion "Festigung" wurden im MfS detaillierte Auswertungen über deren Verlauf angefertigt. Die hier vorliegende wurde nach den Vorgaben des stellvertretenden Ministers für Staatssicherheit Bruno Beater angefertigt. Die umfangreiche Analyse des Ablaufs und der ständig wiederkehrende Verweis auf spätere, ähnliche Aktionen lassen vermuten, dass es sich um eine gigantische Übung unter realistischen Bedingungen handelte. Offensichtlich sollten im Ernst- und Verteidigungsfall ähnliche Umsiedlungen erfolgen und dafür die Erfahrungen der Aktion "Festigung" genutzt werden.
B. Hinweise und Anregungen für die Vorbereitung und Durchführung gleicher oder ähnlicher Aktionen
I. Vorbereitung und Leitung der Aktion
Der Erfolg jeder Aktion liegt in einer straffen politisch-operativen Leitung aller Maßnahmen begründet. Um dieses in jedem Fall sicherzustellen, muß von Beginn bis zum Schluß der Aktion eine enge Zusammenarbeit aller beteiligten Organe erreicht werden.
Es ist vorteilhaft, wenn sich verantwortliche Mitarbeiter der an der Aktion beteiligten Organe zur gemeinsamen Organisierung der erforderlichen Maßnahmen zusammenfinden und auch räumlich gemeinsam die Aufgaben lösen. Damit wird ein Nebeneinanderarbeiten von Beginn an vermieden und zwischen den Sitzungen der Einsatzleitung eine straffe organisierte Arbeit gewährleistet.
Außerdem ist es notwendig daß in den Arbeitsstäben eine konkrete Festlegung der Verantwortungsbereiche erfolgt und gewährleistet wird, daß jedes Organ die für seine Arbeit erforderlichen Unterlagen, Meldungen und Übersichten schnell und unbürokratisch erhält. Hierzu müssen verbindliche Festlegungen durch die Stabsorgane getroffen werden.
Von den Stabsorganen muß für alle beteiligten Organe eine klare Linie über das Ziel und den Umfang der Aktion festgelegt werden, um Überspitzungen und Oberflächlichkeiten auszuschalten.
Deshalb muß eine entsprechende Orientierung gegeben werden. Solche Erscheinungen, wie sie bei der Aktion "Festigung" auftraten - wo mehrere Erfassungen erfolgen mußten, um die in Frage kommenden Personen festzulegen und zum Schluß die Anzahl beim Abschluß der Vorbereitungen bis auf 30 % gegenüber der ersten Erfassung zurückging - dürfen sich bei ähnlichen Aktionen nicht wiederholen.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Signatur: BStU, MfS, HA VI, Nr. 16175, Bl. 1-60
Um sechs Uhr morgens standen am 3. Oktober 1961 Sicherheitskräfte vor den Türen von vorher genau ausgewählten Personen im Grenzstreifen. Sie teilten den Betroffenen mit, dass sie sofort umziehen müssten. Innerhalb von 18 Stunden wurden 3.600 missliebige Personen zwangsumgesiedelt. In einer Dokumentation wird die Aktion "Festigung" genau analysiert.
Seit Gründung der DDR hatte es immer wieder politisch motivierte Zwangsumsiedlungen aus dem westlichen Grenzgebiet nach stalinistischem Vorbild gegeben. Eine der größten derartigen Operationen war die Aktion "Festigung". Sie war eingebunden in eine andere Maßnahme gegen die DDR-Bevölkerung: den Mauerbau am 13. August 1961.
Einige Wochen nach der Abriegelung der Grenzen, am 3. Oktober 1961, überraschte die Aktion ihre Opfer um sechs Uhr morgens. Über 3.600 Menschen wurden aus ihren Wohnungen in Grenznähe vertrieben und zwangsweise im Hinterland angesiedelt. Insgesamt war etwa ein Prozent der Grenzbevölkerung davon betroffen. Es handelte sich dabei um Personen, die vorher auf Listen erfasst worden waren und als politisch unzuverlässig galten. Die Aktion war generalstabsmäßig geplant und innerhalb von 18 Stunden komplett abgeschlossen.
Eine grundsätzliche Koordinierung der Aktion erfolgte über Erich Mielke, der sechs gemischte Arbeitsgruppen aus Offizieren des Ministeriums für Staatssicherheit, der Nationalen Volksarmee und dem Ministerium des Inneren leitete. Allerdings gab es ausdrücklich keine zentralen Anweisungen. Verantwortlich für die Planung und Durchführung der Aktion waren die sogenannten Bezirkseinsatzleitungen.
Noch Monate nach dem Ende der Aktion "Festigung" wurden im MfS detaillierte Auswertungen über deren Verlauf angefertigt. Die hier vorliegende wurde nach den Vorgaben des stellvertretenden Ministers für Staatssicherheit Bruno Beater angefertigt. Die umfangreiche Analyse des Ablaufs und der ständig wiederkehrende Verweis auf spätere, ähnliche Aktionen lassen vermuten, dass es sich um eine gigantische Übung unter realistischen Bedingungen handelte. Offensichtlich sollten im Ernst- und Verteidigungsfall ähnliche Umsiedlungen erfolgen und dafür die Erfahrungen der Aktion "Festigung" genutzt werden.
Zur Gewährleistung der Konspiration sind die Einzelpersonen bzw. Personenkreise, die in die gesamte Vorbereitung bzw. in bestimmte Details eingewiesen werden dürfen, konkret festzulegen.
Es ist dafür zu sorgen, daß die mit der Leitung einer Aktion beauftragten Genossen ständig eine Übersicht haben, welche gesellschaftlichen Organisationen und welche Einzelpersonen mit der Durchführung konkreter Aufgaben betraut werden.
Gleichzeitig ist zu beachten, daß Personen die ordnungsgemäße Durchführung der Aufgaben gewährleisten. Personen, die ihre Unfähigkeit schon bei ähnlichen Aktionen bewiesen haben, sollten nicht eingesetzt werden.
Das bezieht sich auch auf die Verstärkung der betreffenden Kreisdienststellen unseres Organes durch befähigte Leiter und Mitarbeiter. Mit derartigen Aufgaben müssen solche Genossen beauftragt werden, die sich bereits in der Vorbereitung und Durchführung von Aktionen konkrete Kenntnisse angeeignet und sich dabei bewährt haben.
Die mit der Durchführung bestimmter Aufgaben beauftragten Genossen müssen mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet werden, um Kompitenzstreitigkeiten u.a. Erscheinungen auszuschalten und die erfolgreiche Lösung der Aufgaben sicherzustellen.
Es ist notwendig dafür zu sorgen, daß bei den entsprechenden Stäben und beteiligten Organen jederzeit ein Mitarbeiter anwesend ist, der einen Gesamtüberblick besitzt.
Das Außerachtlassen dieser Frage führte zu Verzögerungen.
Es ist zweckmäßig, vor Beginn der Vorbereitungsarbeiten zu überprüfen, ob auf diesem oder jenem Gebiet der die Aktion betreffenden Maßnahmen bereits aus ähnlichen Aktion Erfahrungen vorliegen, die hei der Planung Beachtung finden müssen.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Abschlussbericht der Bezirksverwaltung Suhl zur Aktion "Festigung" Dokument, 25 Seiten
Wochenbericht nach Durchführung der Aktion "Festigung" im Oktober 1961 Dokument, 3 Seiten
Abschlussbericht zur Aktion "Konfrontation" anlässlich des DDR-Besuchs von Willy Brandt Dokument, 39 Seiten
Arbeitsmaterial für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von konspirativen Durchsuchungen Dokument, 73 Seiten