Signatur: BStU, MfS, HA VI, Nr. 16175, Bl. 1-60
Um sechs Uhr morgens standen am 3. Oktober 1961 Sicherheitskräfte vor den Türen von vorher genau ausgewählten Personen im Grenzstreifen. Sie teilten den Betroffenen mit, dass sie sofort umziehen müssten. Innerhalb von 18 Stunden wurden 3.600 missliebige Personen zwangsumgesiedelt. In einer Dokumentation wird die Aktion "Festigung" genau analysiert.
Seit Gründung der DDR hatte es immer wieder politisch motivierte Zwangsumsiedlungen aus dem westlichen Grenzgebiet nach stalinistischem Vorbild gegeben. Eine der größten derartigen Operationen war die Aktion "Festigung". Sie war eingebunden in eine andere Maßnahme gegen die DDR-Bevölkerung: den Mauerbau am 13. August 1961.
Einige Wochen nach der Abriegelung der Grenzen, am 3. Oktober 1961, überraschte die Aktion ihre Opfer um sechs Uhr morgens. Über 3.600 Menschen wurden aus ihren Wohnungen in Grenznähe vertrieben und zwangsweise im Hinterland angesiedelt. Insgesamt war etwa ein Prozent der Grenzbevölkerung davon betroffen. Es handelte sich dabei um Personen, die vorher auf Listen erfasst worden waren und als politisch unzuverlässig galten. Die Aktion war generalstabsmäßig geplant und innerhalb von 18 Stunden komplett abgeschlossen.
Eine grundsätzliche Koordinierung der Aktion erfolgte über Erich Mielke, der sechs gemischte Arbeitsgruppen aus Offizieren des Ministeriums für Staatssicherheit, der Nationalen Volksarmee und dem Ministerium des Inneren leitete. Allerdings gab es ausdrücklich keine zentralen Anweisungen. Verantwortlich für die Planung und Durchführung der Aktion waren die sogenannten Bezirkseinsatzleitungen.
Noch Monate nach dem Ende der Aktion "Festigung" wurden im MfS detaillierte Auswertungen über deren Verlauf angefertigt. Die hier vorliegende wurde nach den Vorgaben des stellvertretenden Ministers für Staatssicherheit Bruno Beater angefertigt. Die umfangreiche Analyse des Ablaufs und der ständig wiederkehrende Verweis auf spätere, ähnliche Aktionen lassen vermuten, dass es sich um eine gigantische Übung unter realistischen Bedingungen handelte. Offensichtlich sollten im Ernst- und Verteidigungsfall ähnliche Umsiedlungen erfolgen und dafür die Erfahrungen der Aktion "Festigung" genutzt werden.
Zur Gewährleistung der Konspiration sind die Einzelpersonen bzw. Personenkreise, die in die gesamte Vorbereitung bzw. in bestimmte Details eingewiesen werden dürfen, konkret festzulegen.
Es ist dafür zu sorgen, daß die mit der Leitung einer Aktion beauftragten Genossen ständig eine Übersicht haben, welche gesellschaftlichen Organisationen und welche Einzelpersonen mit der Durchführung konkreter Aufgaben betraut werden.
Gleichzeitig ist zu beachten, daß Personen die ordnungsgemäße Durchführung der Aufgaben gewährleisten. Personen, die ihre Unfähigkeit schon bei ähnlichen Aktionen bewiesen haben, sollten nicht eingesetzt werden.
Das bezieht sich auch auf die Verstärkung der betreffenden Kreisdienststellen unseres Organes durch befähigte Leiter und Mitarbeiter. Mit derartigen Aufgaben müssen solche Genossen beauftragt werden, die sich bereits in der Vorbereitung und Durchführung von Aktionen konkrete Kenntnisse angeeignet und sich dabei bewährt haben.
Die mit der Durchführung bestimmter Aufgaben beauftragten Genossen müssen mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet werden, um Kompitenzstreitigkeiten u.a. Erscheinungen auszuschalten und die erfolgreiche Lösung der Aufgaben sicherzustellen.
Es ist notwendig dafür zu sorgen, daß bei den entsprechenden Stäben und beteiligten Organen jederzeit ein Mitarbeiter anwesend ist, der einen Gesamtüberblick besitzt.
Das Außerachtlassen dieser Frage führte zu Verzögerungen.
Es ist zweckmäßig, vor Beginn der Vorbereitungsarbeiten zu überprüfen, ob auf diesem oder jenem Gebiet der die Aktion betreffenden Maßnahmen bereits aus ähnlichen Aktion Erfahrungen vorliegen, die hei der Planung Beachtung finden müssen.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Signatur: BStU, MfS, HA VI, Nr. 16175, Bl. 1-60
Um sechs Uhr morgens standen am 3. Oktober 1961 Sicherheitskräfte vor den Türen von vorher genau ausgewählten Personen im Grenzstreifen. Sie teilten den Betroffenen mit, dass sie sofort umziehen müssten. Innerhalb von 18 Stunden wurden 3.600 missliebige Personen zwangsumgesiedelt. In einer Dokumentation wird die Aktion "Festigung" genau analysiert.
Seit Gründung der DDR hatte es immer wieder politisch motivierte Zwangsumsiedlungen aus dem westlichen Grenzgebiet nach stalinistischem Vorbild gegeben. Eine der größten derartigen Operationen war die Aktion "Festigung". Sie war eingebunden in eine andere Maßnahme gegen die DDR-Bevölkerung: den Mauerbau am 13. August 1961.
Einige Wochen nach der Abriegelung der Grenzen, am 3. Oktober 1961, überraschte die Aktion ihre Opfer um sechs Uhr morgens. Über 3.600 Menschen wurden aus ihren Wohnungen in Grenznähe vertrieben und zwangsweise im Hinterland angesiedelt. Insgesamt war etwa ein Prozent der Grenzbevölkerung davon betroffen. Es handelte sich dabei um Personen, die vorher auf Listen erfasst worden waren und als politisch unzuverlässig galten. Die Aktion war generalstabsmäßig geplant und innerhalb von 18 Stunden komplett abgeschlossen.
Eine grundsätzliche Koordinierung der Aktion erfolgte über Erich Mielke, der sechs gemischte Arbeitsgruppen aus Offizieren des Ministeriums für Staatssicherheit, der Nationalen Volksarmee und dem Ministerium des Inneren leitete. Allerdings gab es ausdrücklich keine zentralen Anweisungen. Verantwortlich für die Planung und Durchführung der Aktion waren die sogenannten Bezirkseinsatzleitungen.
Noch Monate nach dem Ende der Aktion "Festigung" wurden im MfS detaillierte Auswertungen über deren Verlauf angefertigt. Die hier vorliegende wurde nach den Vorgaben des stellvertretenden Ministers für Staatssicherheit Bruno Beater angefertigt. Die umfangreiche Analyse des Ablaufs und der ständig wiederkehrende Verweis auf spätere, ähnliche Aktionen lassen vermuten, dass es sich um eine gigantische Übung unter realistischen Bedingungen handelte. Offensichtlich sollten im Ernst- und Verteidigungsfall ähnliche Umsiedlungen erfolgen und dafür die Erfahrungen der Aktion "Festigung" genutzt werden.
II. 1. Erfassung der von der Aktion betroffenen Personenkreise
Die Erfassung der betreffenden Personen und aller damit im Zusammenhang stehenden Fragen muß von Beginn der Vorbereitung bis zum Abschluß der Aktion nach einheitlichen Gesichtspunkten erfolgen, um ständig einen konkreten Überblick zu gewährleisten, auftretende Mängel rechtzeitig erkennen und beheben zu können.
Von allen beteiligten Organen dürfen nur solche Personen vorgeschlagen werden, über die - entsprechend den Richtlinien der Aktion - ausreichendes und beweiskräftiges Material vorliegt und die einzuleitenden umfangreichen Maßnahmen als erforderlich begründet sind.
Das vorgelegte Beweismaterial muß nach dem neuesten Stand überprüft sein und die betreffende Person nicht nur aus der Vergangenheit belasten.
Es ist weckmäßige die Erfassung organisatorisch auf einem Erfassungsbogen vorzunehmen.
Gleichzeitig wird dadurch erreicht, daß die in der Statistik zu verarbeitenden Werte von Beginn an festliegen und Abweichungen z.B. in der sozialen Zusammensetzung der Personen weitgehendst ausgeschlossen werden.
Wird diese Form der Erfassung angewandte so erleichtert sie von der untersten bis zur obersten Ebene die Arbeit da Differenzen in den Gesamtübersichten weitgehendst ausgeschlossen und bei Auftreten durch Vergleich der Erfassungsunterlagen unkompliziert befunden und beseitigt werden können.
Bei allen in Erscheinung tretenden Fragen, die einer Klärung bzw. besonderer Maßnahmen bedürfen‚ muß in jedem einzelnen Fall klar ersichtlich sein und entsprechend festgelegt werden, wer dafür verantwortlich ist.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Signatur: BStU, MfS, HA VI, Nr. 16175, Bl. 1-60
Um sechs Uhr morgens standen am 3. Oktober 1961 Sicherheitskräfte vor den Türen von vorher genau ausgewählten Personen im Grenzstreifen. Sie teilten den Betroffenen mit, dass sie sofort umziehen müssten. Innerhalb von 18 Stunden wurden 3.600 missliebige Personen zwangsumgesiedelt. In einer Dokumentation wird die Aktion "Festigung" genau analysiert.
Seit Gründung der DDR hatte es immer wieder politisch motivierte Zwangsumsiedlungen aus dem westlichen Grenzgebiet nach stalinistischem Vorbild gegeben. Eine der größten derartigen Operationen war die Aktion "Festigung". Sie war eingebunden in eine andere Maßnahme gegen die DDR-Bevölkerung: den Mauerbau am 13. August 1961.
Einige Wochen nach der Abriegelung der Grenzen, am 3. Oktober 1961, überraschte die Aktion ihre Opfer um sechs Uhr morgens. Über 3.600 Menschen wurden aus ihren Wohnungen in Grenznähe vertrieben und zwangsweise im Hinterland angesiedelt. Insgesamt war etwa ein Prozent der Grenzbevölkerung davon betroffen. Es handelte sich dabei um Personen, die vorher auf Listen erfasst worden waren und als politisch unzuverlässig galten. Die Aktion war generalstabsmäßig geplant und innerhalb von 18 Stunden komplett abgeschlossen.
Eine grundsätzliche Koordinierung der Aktion erfolgte über Erich Mielke, der sechs gemischte Arbeitsgruppen aus Offizieren des Ministeriums für Staatssicherheit, der Nationalen Volksarmee und dem Ministerium des Inneren leitete. Allerdings gab es ausdrücklich keine zentralen Anweisungen. Verantwortlich für die Planung und Durchführung der Aktion waren die sogenannten Bezirkseinsatzleitungen.
Noch Monate nach dem Ende der Aktion "Festigung" wurden im MfS detaillierte Auswertungen über deren Verlauf angefertigt. Die hier vorliegende wurde nach den Vorgaben des stellvertretenden Ministers für Staatssicherheit Bruno Beater angefertigt. Die umfangreiche Analyse des Ablaufs und der ständig wiederkehrende Verweis auf spätere, ähnliche Aktionen lassen vermuten, dass es sich um eine gigantische Übung unter realistischen Bedingungen handelte. Offensichtlich sollten im Ernst- und Verteidigungsfall ähnliche Umsiedlungen erfolgen und dafür die Erfahrungen der Aktion "Festigung" genutzt werden.
Dieses ist unbedingt zu beachten, da die Erkenntnisse, die aus der Aktion "Festigung" gewonnen wurden, zeigen, daß eine Reihe negativer Erscheinungen bei entsprechender Beachtung und Festlegung der Verantwortlichkeit hätten vermieden werden können.
Im Zusammenhang mit der Ermittlung und Erfassung der in Frage kommenden Personen und der damit verbundenen Fragen müssen auch folgende Probleme Beachtung finden.
Es ist zweckmäßig, von Beginn der Vorbereitungen an bestimmte feste Normen der Ermittlungstätigkeit, der Art und Weise des Vorgehens festzulegen.
Diese Vereinbarungen sollten mit den Verantwortlichen der Organe koordiniert werden, um unnötiges Nebeneinanderarbeiten und Zeitverlust von vornherein auszuschalten.
Der Frage der Berufe und der Tätigkeiten von betroffenen Personen sowie auch deren Angehörigen muß mehr Bedeutung beigemessen werden, weil sich erfahrungsgemäß hieraus bei der Aktion "Festigung" eine Reihe von Schwierigkeiten ergeben haben.
Die beruflichen Qualitäten waren teilweise nicht bekannt und es wurde nur formal in vorhandenen Dokumenten angegebene Beruf bzw. eine schon früher ausgeübte Tätigkeit angenommen.
Die gründliche Klärung dieser Frage ist die Voraussetzung zur späteren richtigen Vermittlung eines den Kenntnissen und Fähigkeiten der betroffenen Person entsprechenden Arbeitsplatzes.
Bei der Erfassung der Personen muß berücksichtigt werden, inwieweit unter diesen gemeingefährliche oder anderweitig Kranke vorhanden sind, damit schon in der Vorbereitung entsprechende Sicherungsmaßnahmen bzw. eine Planung über evtl. sich notwendig machende Maßnahmen anderer Art getroffen werden.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Abschlussbericht der Bezirksverwaltung Suhl zur Aktion "Festigung" Dokument, 25 Seiten
Wochenbericht nach Durchführung der Aktion "Festigung" im Oktober 1961 Dokument, 3 Seiten
Abschlussbericht zur Aktion "Konfrontation" anlässlich des DDR-Besuchs von Willy Brandt Dokument, 39 Seiten
Arbeitsmaterial für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von konspirativen Durchsuchungen Dokument, 73 Seiten