Signatur: BStU, MfS, HA VI, Nr. 16175, Bl. 1-60
Um sechs Uhr morgens standen am 3. Oktober 1961 Sicherheitskräfte vor den Türen von vorher genau ausgewählten Personen im Grenzstreifen. Sie teilten den Betroffenen mit, dass sie sofort umziehen müssten. Innerhalb von 18 Stunden wurden 3.600 missliebige Personen zwangsumgesiedelt. In einer Dokumentation wird die Aktion "Festigung" genau analysiert.
Seit Gründung der DDR hatte es immer wieder politisch motivierte Zwangsumsiedlungen aus dem westlichen Grenzgebiet nach stalinistischem Vorbild gegeben. Eine der größten derartigen Operationen war die Aktion "Festigung". Sie war eingebunden in eine andere Maßnahme gegen die DDR-Bevölkerung: den Mauerbau am 13. August 1961.
Einige Wochen nach der Abriegelung der Grenzen, am 3. Oktober 1961, überraschte die Aktion ihre Opfer um sechs Uhr morgens. Über 3.600 Menschen wurden aus ihren Wohnungen in Grenznähe vertrieben und zwangsweise im Hinterland angesiedelt. Insgesamt war etwa ein Prozent der Grenzbevölkerung davon betroffen. Es handelte sich dabei um Personen, die vorher auf Listen erfasst worden waren und als politisch unzuverlässig galten. Die Aktion war generalstabsmäßig geplant und innerhalb von 18 Stunden komplett abgeschlossen.
Eine grundsätzliche Koordinierung der Aktion erfolgte über Erich Mielke, der sechs gemischte Arbeitsgruppen aus Offizieren des Ministeriums für Staatssicherheit, der Nationalen Volksarmee und dem Ministerium des Inneren leitete. Allerdings gab es ausdrücklich keine zentralen Anweisungen. Verantwortlich für die Planung und Durchführung der Aktion waren die sogenannten Bezirkseinsatzleitungen.
Noch Monate nach dem Ende der Aktion "Festigung" wurden im MfS detaillierte Auswertungen über deren Verlauf angefertigt. Die hier vorliegende wurde nach den Vorgaben des stellvertretenden Ministers für Staatssicherheit Bruno Beater angefertigt. Die umfangreiche Analyse des Ablaufs und der ständig wiederkehrende Verweis auf spätere, ähnliche Aktionen lassen vermuten, dass es sich um eine gigantische Übung unter realistischen Bedingungen handelte. Offensichtlich sollten im Ernst- und Verteidigungsfall ähnliche Umsiedlungen erfolgen und dafür die Erfahrungen der Aktion "Festigung" genutzt werden.
V. Durchführung der Handlungen
Die Durchführung der Handlungen muß schnell und exakt erfolgen.
Von großer Bedeutung ist das sichere Auftreten der mit der Durchführung beauftragten Handlungsgruppen.
Deshalb müssen die entsprechenden Personen bereits bei der Zusammenstellung der Handlungsgruppen sorgfältig ausgewählt werden.
Besonders muß beachtet werden, daß das Bekanntgeben des Beschlußes an die betroffenen Personen nicht dadurch an Wirkung verliert, weil der damit Beauftragte weich wird wie das in einer Reihe von Fällen zutage trat.
Als vorteilhaft hat sich der Einsatz von Mitarbeitern des MfS in den Handlungsgruppen erwiesen.
Das sollte auch bei ähnlichen Aktionen in der gleichen Weise erfolgen.
Es ist angebracht, daß sich die in den Handlungsgruppen eingesetzten Mitarbeiter des MfS vor Durchführung der Handlungen genau über die Lage der Wohnung der betreffenden Person informieren.
Das ist insbesondere in kleineren Ortschaften erforderlich, um zu verhindern, daß die Handlungsgruppe bei anderen namensgleichen Personen anläuft wie das bei der Aktion "Festigung" in einigen Fällen passierte.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Signatur: BStU, MfS, HA VI, Nr. 16175, Bl. 1-60
Um sechs Uhr morgens standen am 3. Oktober 1961 Sicherheitskräfte vor den Türen von vorher genau ausgewählten Personen im Grenzstreifen. Sie teilten den Betroffenen mit, dass sie sofort umziehen müssten. Innerhalb von 18 Stunden wurden 3.600 missliebige Personen zwangsumgesiedelt. In einer Dokumentation wird die Aktion "Festigung" genau analysiert.
Seit Gründung der DDR hatte es immer wieder politisch motivierte Zwangsumsiedlungen aus dem westlichen Grenzgebiet nach stalinistischem Vorbild gegeben. Eine der größten derartigen Operationen war die Aktion "Festigung". Sie war eingebunden in eine andere Maßnahme gegen die DDR-Bevölkerung: den Mauerbau am 13. August 1961.
Einige Wochen nach der Abriegelung der Grenzen, am 3. Oktober 1961, überraschte die Aktion ihre Opfer um sechs Uhr morgens. Über 3.600 Menschen wurden aus ihren Wohnungen in Grenznähe vertrieben und zwangsweise im Hinterland angesiedelt. Insgesamt war etwa ein Prozent der Grenzbevölkerung davon betroffen. Es handelte sich dabei um Personen, die vorher auf Listen erfasst worden waren und als politisch unzuverlässig galten. Die Aktion war generalstabsmäßig geplant und innerhalb von 18 Stunden komplett abgeschlossen.
Eine grundsätzliche Koordinierung der Aktion erfolgte über Erich Mielke, der sechs gemischte Arbeitsgruppen aus Offizieren des Ministeriums für Staatssicherheit, der Nationalen Volksarmee und dem Ministerium des Inneren leitete. Allerdings gab es ausdrücklich keine zentralen Anweisungen. Verantwortlich für die Planung und Durchführung der Aktion waren die sogenannten Bezirkseinsatzleitungen.
Noch Monate nach dem Ende der Aktion "Festigung" wurden im MfS detaillierte Auswertungen über deren Verlauf angefertigt. Die hier vorliegende wurde nach den Vorgaben des stellvertretenden Ministers für Staatssicherheit Bruno Beater angefertigt. Die umfangreiche Analyse des Ablaufs und der ständig wiederkehrende Verweis auf spätere, ähnliche Aktionen lassen vermuten, dass es sich um eine gigantische Übung unter realistischen Bedingungen handelte. Offensichtlich sollten im Ernst- und Verteidigungsfall ähnliche Umsiedlungen erfolgen und dafür die Erfahrungen der Aktion "Festigung" genutzt werden.
Bei den Durchführungen der Handlungen ist dafür zu sorgen, daß die betroffenen Personen entsprechend abgesichert werden, um Fluchtversuche, - Selbstmordversuche - Brandlegungen u.ä. zu verhindern.
In solchen Fällen, wo betroffene Personen Krankheit angeben, um die Durchführung der Aktion zu verhindern, ist ein Arzt hinzuzuziehen, der über Transportfähigkeit entscheidet. Notwendigenfalls muß die betreffende Person in ein Krankenhaus eingewiesen oder mit Sankra transportiert werden.
Bei der Aktion "Festigung" versuchten eine Reihe von Personen durch verschiedenartiges Auftreten, wie Tobsucht, Zerschlagen von Inventar, Beschimpfung und Beleidigung der Angehörigen der Handlungsgruppen u.a. die Durchführung der Maßnahmen zu verhindern bzw. zu verzögern.
In der Regel wurden solche Personen für die Dauer der Maßnahmen isoliert und anschließend mit dem Umzugstransport zum neuen Wohnort gebracht.
In dieser Weise sollte auch bei ähnlichen Aktionen verfahren werden, soweit nicht der Anlaß für eine Festnahme und gerichtliche Aburteilung gegeben ist.
Die Praxis zeigte, daß solche Personen, nachdem sie sich beruhigt hatten, keinen Widerstand mehr entgegenbrachten.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Signatur: BStU, MfS, HA VI, Nr. 16175, Bl. 1-60
Um sechs Uhr morgens standen am 3. Oktober 1961 Sicherheitskräfte vor den Türen von vorher genau ausgewählten Personen im Grenzstreifen. Sie teilten den Betroffenen mit, dass sie sofort umziehen müssten. Innerhalb von 18 Stunden wurden 3.600 missliebige Personen zwangsumgesiedelt. In einer Dokumentation wird die Aktion "Festigung" genau analysiert.
Seit Gründung der DDR hatte es immer wieder politisch motivierte Zwangsumsiedlungen aus dem westlichen Grenzgebiet nach stalinistischem Vorbild gegeben. Eine der größten derartigen Operationen war die Aktion "Festigung". Sie war eingebunden in eine andere Maßnahme gegen die DDR-Bevölkerung: den Mauerbau am 13. August 1961.
Einige Wochen nach der Abriegelung der Grenzen, am 3. Oktober 1961, überraschte die Aktion ihre Opfer um sechs Uhr morgens. Über 3.600 Menschen wurden aus ihren Wohnungen in Grenznähe vertrieben und zwangsweise im Hinterland angesiedelt. Insgesamt war etwa ein Prozent der Grenzbevölkerung davon betroffen. Es handelte sich dabei um Personen, die vorher auf Listen erfasst worden waren und als politisch unzuverlässig galten. Die Aktion war generalstabsmäßig geplant und innerhalb von 18 Stunden komplett abgeschlossen.
Eine grundsätzliche Koordinierung der Aktion erfolgte über Erich Mielke, der sechs gemischte Arbeitsgruppen aus Offizieren des Ministeriums für Staatssicherheit, der Nationalen Volksarmee und dem Ministerium des Inneren leitete. Allerdings gab es ausdrücklich keine zentralen Anweisungen. Verantwortlich für die Planung und Durchführung der Aktion waren die sogenannten Bezirkseinsatzleitungen.
Noch Monate nach dem Ende der Aktion "Festigung" wurden im MfS detaillierte Auswertungen über deren Verlauf angefertigt. Die hier vorliegende wurde nach den Vorgaben des stellvertretenden Ministers für Staatssicherheit Bruno Beater angefertigt. Die umfangreiche Analyse des Ablaufs und der ständig wiederkehrende Verweis auf spätere, ähnliche Aktionen lassen vermuten, dass es sich um eine gigantische Übung unter realistischen Bedingungen handelte. Offensichtlich sollten im Ernst- und Verteidigungsfall ähnliche Umsiedlungen erfolgen und dafür die Erfahrungen der Aktion "Festigung" genutzt werden.
Gleichzeitig mit der Auslösung der Handlungen muß in den Aufnahmeorten eine letzte Überprüfung des zu belegenden Wohnraumes erfolgen.
Insbesondere muß dafür gesorgt werden, daß nach Eintreffen des Transportes am Aufnahmeort die Wohnung sofort bezogen werden kann und die Handlungsgruppe nicht vor verschlossenen Türen steht.
In einigen Fällen mußten die verantwortlichen Mitarbeiter des Staatsapparates, die im Besitz der Wohnungsschlüssel waren, erst längere Zeit gesucht werden.
Ebenso wichtig ist es, daß unmittelbar nach dem Eintreffen der Personen am neuen Wohnort Vertreter der örtlichen Staatsorgane sofort Kontakt aufnehmen und evtl. entstehende Fragen klären.
Das trifft insbesondere zu für die schnelle Wiedereinreihung in den Produktionsprozeß durch Vermittlung einer entsprechenden Arbeitsstelle bzw. bei Kindern die Einschulung in die betreffende Schule.
Da sich bei der Aktion "Festigung" die Festlegung einer einheitlichen Argumentation für die Bekanntgabe der Maßnahmen an die betroffenen Personen bewährt hat, wird diese in der Anlage - Muster (5) - beigefügt.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Abschlussbericht der Bezirksverwaltung Suhl zur Aktion "Festigung" Dokument, 25 Seiten
Wochenbericht nach Durchführung der Aktion "Festigung" im Oktober 1961 Dokument, 3 Seiten
Abschlussbericht zur Aktion "Konfrontation" anlässlich des DDR-Besuchs von Willy Brandt Dokument, 39 Seiten
Arbeitsmaterial für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von konspirativen Durchsuchungen Dokument, 73 Seiten