Signatur: BStU, MfS, AGM, Nr. 1838, Bl. 41-66
Hätten sich die Spannungen im Ost-West-Konflikt dramatisch verschärft, hätte das MfS "feindliche Kräfte" vorbeugend interniert oder überwacht. Dies hätte gegnerische Spione, aber auch DDR-Oppositionelle betroffen. Diese sollten in Isolierungslagern konzentriert werden. Die erste Durchführungsbestimmung zur Direktive 1/67 führt diese "Vorbeugemaßnahmen" genauer aus.
In den 60er Jahre spitzte sich der Ost-West-Konflikt immer wieder zu. Der Bau der Berliner Mauer und die Kubakrise lösten eine neue Eiszeit zwischen den beiden Supermächten aus und beschleunigten das Wettrüsten. Der Nationale Verteidigungsrat der DDR (NVR) lies vor diesem Hintergrund im Januar 1967 zentrale Anweisungen für den Verteidigungszustand erarbeiten. Im Ergebnis entstand unter anderem die Direktive 1/67, die alle Maßnahmen des MfS zur Mobilisierung im Ernstfall regelte.
In der vorliegenden ersten Durchführungsbestimmung sind die in der Direktive angedeuteten "Vorbeugungsmaßnahmen" genauer ausgeführt. Diese sahen vor "spezifisch-operative Maßnahmen" gegen "feindliche Kräfte im Innern der DDR" zu ergreifen. Gemeint waren damit beispielsweise Spione, aber auch Oppositionelle im eigenen Land, die im Ernstfall unter strenger Kontrolle gehalten werden sollten. Die Durchführungsbestimmung unterscheidet dabei zwischen Festnahme, Internierung, Isolierung und Überwachung.
Insbesondere die unter der Kennziffer 4.1.3 laufende Isolierung von "Personen und Personengruppen, deren politische Zuverlässigkeit im Verteidigungsfall nicht gewährleistet ist", in Lagern ist brisant. In den sogenannten Isolierungslagern sollten schlagartig, konspirativ und vorbeugend Oppositionelle inhaftiert werden.
Mehrere hundert Stasi-Mitarbeiter hielten sich über Jahrzehnte für den Ernstfall bereit. Die Planungen wurden dabei ständig "tagfertig" aufgearbeitet. Bis zum Ende der DDR lagen in den Panzerschränken der Stasi-Dienststellen versiegelte Briefumschläge mit der Aufschrift "Kz 4.1.3." mit penibel ausgefüllten Personalunterlagen griffbereit, die nur im Spannungsfall geöffnet werden durften.
Mit Stand vom Dezember 1988 hatte das MfS 85.939 Personen im Vorbeugekomplex erfasst. Davon waren 2.955 Personen zur Inhaftierung in den MfS-Untersuchungshaftanstalten vorgesehen (Kennziffer 4.1.1.). 10.726 Personen sollten in Isolierungslager verbracht werden (Kennziffer 4. 1.3.). 937 "unzuverlässige" Leiter waren für eine verstärkte Überwachung mit dem Ziel ihrer späteren Ablösung vorgesehen (Kennziffer 4.1.4.). Weitere 71.321 DDR-Bürger hatte das MfS als sogenannte "feindlich-negative Personen" registriert (Kennziffer 4.1.5.). Es ist zu vermuten, dass dieser Personenkreis bei der geringsten Auffälligkeit ebenfalls in die geplanten Isolierungslager verbracht worden wäre.
Geheime Kommandosache
Durchführungsbestimmung Nr. 1 zur Direktive 1/67
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder dessen Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten AG prägten Linien aus (z. B. Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz – ZAGG) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. AG XVII). Die monothematischen Zuständigkeiten konnten operative Verantwortung und Federführung einschließen. AG wird auch als Bezeichnung einer nichtstrukturellen Organisationsform oder unselbständigen Untergliederungsebene im MfS verwendet.
Die Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) war eine 1960/61 aus dem Büro der Leitung herausgelöste Arbeitsgruppe für die Koordinierung der für den Mobilisierungsfall notwendigen Maßnahmen. Ihr oblagen
Die AGM war eingebunden in die bi- und multilaterale Zusammenarbeit der Sicherheitsorgane der sozialistischen Länder. Hierfür setzte die Vertretung des KGB beim MfS einen Verbindungsoffizier bei der AGM ein. Leiter der AGM waren 1960/61–1975 Alfred Karl Scholz, 1980–1987 Otto Geisler, 1987–1989 Erich Rümmler. Die AGM hatte 1961 8, 1970 34, 1980 48 und 1989 692 Mitarbeiter. In den BV übernahmen AGL analoge Funktionen.
Bekämpfung von Widerstand und Opposition umschreibt, was zwischen 1950 und 1989 als eine Kernaufgabe des MfS galt. Gegen den Willen eines Großteils der ostdeutschen Bevölkerung wurde eine Diktatur etabliert, die nicht durch Wahlen legitimiert war: Dies war einer der Gründe für die Bildung des MfS am 8.2.1950.
Um ihren gesellschaftlichen Alleinvertretungs- und Herrschaftsanspruch zu sichern, schuf sich die SED als Repressions- und polizeistaatliche Unterdrückungsinstanz das MfS - das konsequenterweise so auch offiziell von ihr als "Schild und Schwert der Partei" bezeichnet wurde. Bereits in der "Richtlinie über die Erfassung von Personen, die eine feindliche Tätigkeit durchführen und von den Organen des MfS der DDR festgestellt wurden" vom 20.9.1950 wurde dementsprechend festgelegt, dass "alle Personen" zu registrieren seien, deren Verhalten geeignet war, die "Grundlagen" der DDR in Frage zu stellen.
Ferner wurde bestimmt, dass "über Personen, die eine feindliche Tätigkeit ausüben, [...] Vorgänge" anzulegen sind und über "die erfassten Personen [...] eine zentrale Kartei" einzurichten ist. Das offensive Vorgehen gegen Regimegegner erfuhr eine Ergänzung in den gleichzeitig getroffenen Festlegungen zur Übergabe der als "feindlich" klassifizierten Personen an die Staatsanwaltschaften.
Das MfS wurde somit bei der Bekämpfung von Widerstand und Opposition zur Ermittlungsinstanz; die nachfolgenden Urteile gegen Oppositionelle und Regimekritiker ergingen in enger Kooperation mit den vom MfS zumeist vorab instruierten Gerichten und zum Schein vermeintlicher Rechtsstaatlichkeit unter Hinzuziehung von mit dem MfS häufig zusammenarbeitenden Rechtsanwälten.
Inhalte, Auftreten und Erscheinungsbild von politisch abweichendem Verhalten, Widerstand und Opposition wandelten sich im Laufe der DDR-Geschichte. Zugleich änderten sich auch die Strategien und Methoden des MfS in Abhängigkeit vom konkreten Erscheinungsbild von Protest und Widerstand, aber auch analog zum Ausbauniveau des Apparates und seines Zuträger- und Informantennetzes sowie zur jeweils getroffenen Lageeinschätzung und unter Berücksichtigung der politischen Rahmenbedingungen.
Zu allen Zeiten gab es in beinahe allen Bevölkerungsgruppen und in allen Regionen Aufbegehren, Opposition und Widerstand. In den ersten Jahren nach Gründung der DDR gingen die SED und das MfS mit drakonischen Abschreckungsstrafen (u. a. Todesurteilen) gegen politische Gegner vor. Gefällt wurden die Urteile nicht selten in penibel vorbereiteten Strafprozessen mit präparierten Belastungszeugen und unter Verwendung erzwungener Geständnisse.
In mehreren Orten der DDR wurden z. B. Oberschüler (Werdau, Leipzig, Werder, Eisenfeld, Fürstenberg/Oder, Güstrow), die anknüpfend an das Vorbild der Gruppe "Weiße Rose" in der NS-Diktatur Widerstand geleistet hatte, zum Tode oder zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt, weil sie Informationen gesammelt und Flugblätter verteilt hatten. Manch einer von ihnen überlebte die Haftbedingungen nicht oder nur mit dauerhaften gesundheitlichen Schäden.
Im Laufe der 50er Jahre ging das MfS schrittweise zum verdeckten Terror über. Nach wie vor ergingen langjährige Zuchthausstrafen; politische Opponenten, die von Westberlin aus die Verhältnisse in der DDR kritisierten, wurden - wie Karl Wilhelm Fricke 1955 - in geheimen Operationen entführt, nach Ostberlin verschleppt, in MfS-Haft festgehalten und vor DDR-Gerichte gestellt (Entführung).
Das Bestreben der SED, sich in der westlichen Öffentlichkeit aufgrund dieser ungelösten Fälle und angesichts eklatanter Menschenrechtsverletzungen nicht fortlaufender Kritik ausgesetzt zu sehen, führte, begünstigt durch die Absicht, der maroden Finanz- und Wirtschaftslage mit westlicher Unterstützung beizukommen, schrittweise zu einem Wandel. Im Ergebnis kam es auch zu einer Modifikation der MfS-Strategien im Vorgehen gegenüber Widerstand und Opposition.
Neben die im Vergleich zu den 50er Jahren zwar niedrigeren, für die Betroffenen aber nach wie vor empfindlich hohen Haftstrafen traten als beabsichtigt "lautloses" Vorgehen die Strategien der Kriminalisierung und Zersetzung. In einem "Entwurf der Sektion politisch-operative Spezialdisziplin" des MfS, der auf 1978 zu datieren ist, wird hierzu ausgeführt: "Um der Behauptung des Gegners die Spitze zu nehmen, dass wir ideologische Meinungsverschiedenheiten oder Andersdenkende mit Mitteln des sogenannten politischen Strafrechts bekämpfen, sind dazu noch wirksamer Maßnahmen zur Kriminalisierung dieser Handlungen sowie nicht strafrechtliche Mittel anzuwenden."
In der Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" vom Januar 1976 wurden unter Punkt 2.6 "die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung" geregelt und unter Punkt 2.6.2 die "Formen, Mittel und Methoden der Zersetzung" erörtert. Jene reichten u. a. von der "systematischen Diskreditierung des öffentlichen Rufes" auch mittels "unwahrer […] Angaben" und der "Verbreitung von Gerüchten" über das "Erzeugen von Misstrauen", dem "Vorladen von Personen zu staatlichen Dienststellen" bis zur "Verwendung anonymer oder pseudonymer Briefe, […] Telefonanrufe".
Mit der "Ordnungswidrigkeitenverordnung" (OWVO) von 1984 ging man zudem verstärkt dazu über, politisch unliebsame Personen, sofern sie sich an Protesten beteiligten, mit Ordnungsstrafen zu überziehen und sie somit materiell unter Druck zu setzen. All diese Maßnahmen sollten nach außen hin den Eindruck erwecken, dass das MfS weniger rigoros als in früheren Jahren gegen Regimegegner vorging.
Nach der Freilassung von Oppositionellen, die kurz zuvor während der Durchsuchung der Umweltbibliothek 1987 und nach den Protesten am Rande der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration 1988 in Berlin inhaftiert worden waren, äußerten selbst SED-Mitglieder Zweifel, ob das MfS noch in der Lage sei, offensiv und effektiv gegen politische Opponenten vorzugehen.
Hochgerüstet und allemal zum Einschreiten bereit, trat das MfS jedoch noch bis in den Herbst 1989 gegenüber weniger prominenten Menschen in Aktion, die Widerstand leisteten, inhaftierte diese und ließ gegen sie hohe Haftstrafen verhängen. Bis zum Ende der DDR schritt das MfS bei sog. Demonstrativhandlungen ein und ging gegen - wie es hieß - ungesetzliche Gruppenbildungen vor.
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
Signatur: BStU, MfS, AGM, Nr. 1838, Bl. 41-66
Hätten sich die Spannungen im Ost-West-Konflikt dramatisch verschärft, hätte das MfS "feindliche Kräfte" vorbeugend interniert oder überwacht. Dies hätte gegnerische Spione, aber auch DDR-Oppositionelle betroffen. Diese sollten in Isolierungslagern konzentriert werden. Die erste Durchführungsbestimmung zur Direktive 1/67 führt diese "Vorbeugemaßnahmen" genauer aus.
In den 60er Jahre spitzte sich der Ost-West-Konflikt immer wieder zu. Der Bau der Berliner Mauer und die Kubakrise lösten eine neue Eiszeit zwischen den beiden Supermächten aus und beschleunigten das Wettrüsten. Der Nationale Verteidigungsrat der DDR (NVR) lies vor diesem Hintergrund im Januar 1967 zentrale Anweisungen für den Verteidigungszustand erarbeiten. Im Ergebnis entstand unter anderem die Direktive 1/67, die alle Maßnahmen des MfS zur Mobilisierung im Ernstfall regelte.
In der vorliegenden ersten Durchführungsbestimmung sind die in der Direktive angedeuteten "Vorbeugungsmaßnahmen" genauer ausgeführt. Diese sahen vor "spezifisch-operative Maßnahmen" gegen "feindliche Kräfte im Innern der DDR" zu ergreifen. Gemeint waren damit beispielsweise Spione, aber auch Oppositionelle im eigenen Land, die im Ernstfall unter strenger Kontrolle gehalten werden sollten. Die Durchführungsbestimmung unterscheidet dabei zwischen Festnahme, Internierung, Isolierung und Überwachung.
Insbesondere die unter der Kennziffer 4.1.3 laufende Isolierung von "Personen und Personengruppen, deren politische Zuverlässigkeit im Verteidigungsfall nicht gewährleistet ist", in Lagern ist brisant. In den sogenannten Isolierungslagern sollten schlagartig, konspirativ und vorbeugend Oppositionelle inhaftiert werden.
Mehrere hundert Stasi-Mitarbeiter hielten sich über Jahrzehnte für den Ernstfall bereit. Die Planungen wurden dabei ständig "tagfertig" aufgearbeitet. Bis zum Ende der DDR lagen in den Panzerschränken der Stasi-Dienststellen versiegelte Briefumschläge mit der Aufschrift "Kz 4.1.3." mit penibel ausgefüllten Personalunterlagen griffbereit, die nur im Spannungsfall geöffnet werden durften.
Mit Stand vom Dezember 1988 hatte das MfS 85.939 Personen im Vorbeugekomplex erfasst. Davon waren 2.955 Personen zur Inhaftierung in den MfS-Untersuchungshaftanstalten vorgesehen (Kennziffer 4.1.1.). 10.726 Personen sollten in Isolierungslager verbracht werden (Kennziffer 4. 1.3.). 937 "unzuverlässige" Leiter waren für eine verstärkte Überwachung mit dem Ziel ihrer späteren Ablösung vorgesehen (Kennziffer 4.1.4.). Weitere 71.321 DDR-Bürger hatte das MfS als sogenannte "feindlich-negative Personen" registriert (Kennziffer 4.1.5.). Es ist zu vermuten, dass dieser Personenkreis bei der geringsten Auffälligkeit ebenfalls in die geplanten Isolierungslager verbracht worden wäre.
Geheime Kommandosache!
4/67
1. Expl.
Bl. 1 - 27
Anlagen 4/1 - 5 = 36 Blatt
Ministerium für Staatssicherheit
Arbeitsgruppe des Ministers
[Stempel: Geheime Kommandosache
4/67 (persönlich!) (4)]
[Stempel: Invent]
[Stempel: 30. Jan. 1981] [unleserlich]
[Stempel: 17. Mai 1982] [Handschriftlich: Rie]
[Stempel: 15. Feb. 1982]
[Handschriftlich: 4.5.89] [unleserlich]
Durchführungsbestimmung Nr. 1
über
die spezifisch-operative Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten
zur
Direktive Nr. 1/67 des Ministers für Staatssicherheit
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder dessen Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten AG prägten Linien aus (z. B. Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz – ZAGG) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. AG XVII). Die monothematischen Zuständigkeiten konnten operative Verantwortung und Federführung einschließen. AG wird auch als Bezeichnung einer nichtstrukturellen Organisationsform oder unselbständigen Untergliederungsebene im MfS verwendet.
Die Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) war eine 1960/61 aus dem Büro der Leitung herausgelöste Arbeitsgruppe für die Koordinierung der für den Mobilisierungsfall notwendigen Maßnahmen. Ihr oblagen
Die AGM war eingebunden in die bi- und multilaterale Zusammenarbeit der Sicherheitsorgane der sozialistischen Länder. Hierfür setzte die Vertretung des KGB beim MfS einen Verbindungsoffizier bei der AGM ein. Leiter der AGM waren 1960/61–1975 Alfred Karl Scholz, 1980–1987 Otto Geisler, 1987–1989 Erich Rümmler. Die AGM hatte 1961 8, 1970 34, 1980 48 und 1989 692 Mitarbeiter. In den BV übernahmen AGL analoge Funktionen.
Bekämpfung von Widerstand und Opposition umschreibt, was zwischen 1950 und 1989 als eine Kernaufgabe des MfS galt. Gegen den Willen eines Großteils der ostdeutschen Bevölkerung wurde eine Diktatur etabliert, die nicht durch Wahlen legitimiert war: Dies war einer der Gründe für die Bildung des MfS am 8.2.1950.
Um ihren gesellschaftlichen Alleinvertretungs- und Herrschaftsanspruch zu sichern, schuf sich die SED als Repressions- und polizeistaatliche Unterdrückungsinstanz das MfS - das konsequenterweise so auch offiziell von ihr als "Schild und Schwert der Partei" bezeichnet wurde. Bereits in der "Richtlinie über die Erfassung von Personen, die eine feindliche Tätigkeit durchführen und von den Organen des MfS der DDR festgestellt wurden" vom 20.9.1950 wurde dementsprechend festgelegt, dass "alle Personen" zu registrieren seien, deren Verhalten geeignet war, die "Grundlagen" der DDR in Frage zu stellen.
Ferner wurde bestimmt, dass "über Personen, die eine feindliche Tätigkeit ausüben, [...] Vorgänge" anzulegen sind und über "die erfassten Personen [...] eine zentrale Kartei" einzurichten ist. Das offensive Vorgehen gegen Regimegegner erfuhr eine Ergänzung in den gleichzeitig getroffenen Festlegungen zur Übergabe der als "feindlich" klassifizierten Personen an die Staatsanwaltschaften.
Das MfS wurde somit bei der Bekämpfung von Widerstand und Opposition zur Ermittlungsinstanz; die nachfolgenden Urteile gegen Oppositionelle und Regimekritiker ergingen in enger Kooperation mit den vom MfS zumeist vorab instruierten Gerichten und zum Schein vermeintlicher Rechtsstaatlichkeit unter Hinzuziehung von mit dem MfS häufig zusammenarbeitenden Rechtsanwälten.
Inhalte, Auftreten und Erscheinungsbild von politisch abweichendem Verhalten, Widerstand und Opposition wandelten sich im Laufe der DDR-Geschichte. Zugleich änderten sich auch die Strategien und Methoden des MfS in Abhängigkeit vom konkreten Erscheinungsbild von Protest und Widerstand, aber auch analog zum Ausbauniveau des Apparates und seines Zuträger- und Informantennetzes sowie zur jeweils getroffenen Lageeinschätzung und unter Berücksichtigung der politischen Rahmenbedingungen.
Zu allen Zeiten gab es in beinahe allen Bevölkerungsgruppen und in allen Regionen Aufbegehren, Opposition und Widerstand. In den ersten Jahren nach Gründung der DDR gingen die SED und das MfS mit drakonischen Abschreckungsstrafen (u. a. Todesurteilen) gegen politische Gegner vor. Gefällt wurden die Urteile nicht selten in penibel vorbereiteten Strafprozessen mit präparierten Belastungszeugen und unter Verwendung erzwungener Geständnisse.
In mehreren Orten der DDR wurden z. B. Oberschüler (Werdau, Leipzig, Werder, Eisenfeld, Fürstenberg/Oder, Güstrow), die anknüpfend an das Vorbild der Gruppe "Weiße Rose" in der NS-Diktatur Widerstand geleistet hatte, zum Tode oder zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt, weil sie Informationen gesammelt und Flugblätter verteilt hatten. Manch einer von ihnen überlebte die Haftbedingungen nicht oder nur mit dauerhaften gesundheitlichen Schäden.
Im Laufe der 50er Jahre ging das MfS schrittweise zum verdeckten Terror über. Nach wie vor ergingen langjährige Zuchthausstrafen; politische Opponenten, die von Westberlin aus die Verhältnisse in der DDR kritisierten, wurden - wie Karl Wilhelm Fricke 1955 - in geheimen Operationen entführt, nach Ostberlin verschleppt, in MfS-Haft festgehalten und vor DDR-Gerichte gestellt (Entführung).
Das Bestreben der SED, sich in der westlichen Öffentlichkeit aufgrund dieser ungelösten Fälle und angesichts eklatanter Menschenrechtsverletzungen nicht fortlaufender Kritik ausgesetzt zu sehen, führte, begünstigt durch die Absicht, der maroden Finanz- und Wirtschaftslage mit westlicher Unterstützung beizukommen, schrittweise zu einem Wandel. Im Ergebnis kam es auch zu einer Modifikation der MfS-Strategien im Vorgehen gegenüber Widerstand und Opposition.
Neben die im Vergleich zu den 50er Jahren zwar niedrigeren, für die Betroffenen aber nach wie vor empfindlich hohen Haftstrafen traten als beabsichtigt "lautloses" Vorgehen die Strategien der Kriminalisierung und Zersetzung. In einem "Entwurf der Sektion politisch-operative Spezialdisziplin" des MfS, der auf 1978 zu datieren ist, wird hierzu ausgeführt: "Um der Behauptung des Gegners die Spitze zu nehmen, dass wir ideologische Meinungsverschiedenheiten oder Andersdenkende mit Mitteln des sogenannten politischen Strafrechts bekämpfen, sind dazu noch wirksamer Maßnahmen zur Kriminalisierung dieser Handlungen sowie nicht strafrechtliche Mittel anzuwenden."
In der Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" vom Januar 1976 wurden unter Punkt 2.6 "die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung" geregelt und unter Punkt 2.6.2 die "Formen, Mittel und Methoden der Zersetzung" erörtert. Jene reichten u. a. von der "systematischen Diskreditierung des öffentlichen Rufes" auch mittels "unwahrer […] Angaben" und der "Verbreitung von Gerüchten" über das "Erzeugen von Misstrauen", dem "Vorladen von Personen zu staatlichen Dienststellen" bis zur "Verwendung anonymer oder pseudonymer Briefe, […] Telefonanrufe".
Mit der "Ordnungswidrigkeitenverordnung" (OWVO) von 1984 ging man zudem verstärkt dazu über, politisch unliebsame Personen, sofern sie sich an Protesten beteiligten, mit Ordnungsstrafen zu überziehen und sie somit materiell unter Druck zu setzen. All diese Maßnahmen sollten nach außen hin den Eindruck erwecken, dass das MfS weniger rigoros als in früheren Jahren gegen Regimegegner vorging.
Nach der Freilassung von Oppositionellen, die kurz zuvor während der Durchsuchung der Umweltbibliothek 1987 und nach den Protesten am Rande der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration 1988 in Berlin inhaftiert worden waren, äußerten selbst SED-Mitglieder Zweifel, ob das MfS noch in der Lage sei, offensiv und effektiv gegen politische Opponenten vorzugehen.
Hochgerüstet und allemal zum Einschreiten bereit, trat das MfS jedoch noch bis in den Herbst 1989 gegenüber weniger prominenten Menschen in Aktion, die Widerstand leisteten, inhaftierte diese und ließ gegen sie hohe Haftstrafen verhängen. Bis zum Ende der DDR schritt das MfS bei sog. Demonstrativhandlungen ein und ging gegen - wie es hieß - ungesetzliche Gruppenbildungen vor.
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
Signatur: BStU, MfS, AGM, Nr. 1838, Bl. 41-66
Hätten sich die Spannungen im Ost-West-Konflikt dramatisch verschärft, hätte das MfS "feindliche Kräfte" vorbeugend interniert oder überwacht. Dies hätte gegnerische Spione, aber auch DDR-Oppositionelle betroffen. Diese sollten in Isolierungslagern konzentriert werden. Die erste Durchführungsbestimmung zur Direktive 1/67 führt diese "Vorbeugemaßnahmen" genauer aus.
In den 60er Jahre spitzte sich der Ost-West-Konflikt immer wieder zu. Der Bau der Berliner Mauer und die Kubakrise lösten eine neue Eiszeit zwischen den beiden Supermächten aus und beschleunigten das Wettrüsten. Der Nationale Verteidigungsrat der DDR (NVR) lies vor diesem Hintergrund im Januar 1967 zentrale Anweisungen für den Verteidigungszustand erarbeiten. Im Ergebnis entstand unter anderem die Direktive 1/67, die alle Maßnahmen des MfS zur Mobilisierung im Ernstfall regelte.
In der vorliegenden ersten Durchführungsbestimmung sind die in der Direktive angedeuteten "Vorbeugungsmaßnahmen" genauer ausgeführt. Diese sahen vor "spezifisch-operative Maßnahmen" gegen "feindliche Kräfte im Innern der DDR" zu ergreifen. Gemeint waren damit beispielsweise Spione, aber auch Oppositionelle im eigenen Land, die im Ernstfall unter strenger Kontrolle gehalten werden sollten. Die Durchführungsbestimmung unterscheidet dabei zwischen Festnahme, Internierung, Isolierung und Überwachung.
Insbesondere die unter der Kennziffer 4.1.3 laufende Isolierung von "Personen und Personengruppen, deren politische Zuverlässigkeit im Verteidigungsfall nicht gewährleistet ist", in Lagern ist brisant. In den sogenannten Isolierungslagern sollten schlagartig, konspirativ und vorbeugend Oppositionelle inhaftiert werden.
Mehrere hundert Stasi-Mitarbeiter hielten sich über Jahrzehnte für den Ernstfall bereit. Die Planungen wurden dabei ständig "tagfertig" aufgearbeitet. Bis zum Ende der DDR lagen in den Panzerschränken der Stasi-Dienststellen versiegelte Briefumschläge mit der Aufschrift "Kz 4.1.3." mit penibel ausgefüllten Personalunterlagen griffbereit, die nur im Spannungsfall geöffnet werden durften.
Mit Stand vom Dezember 1988 hatte das MfS 85.939 Personen im Vorbeugekomplex erfasst. Davon waren 2.955 Personen zur Inhaftierung in den MfS-Untersuchungshaftanstalten vorgesehen (Kennziffer 4.1.1.). 10.726 Personen sollten in Isolierungslager verbracht werden (Kennziffer 4. 1.3.). 937 "unzuverlässige" Leiter waren für eine verstärkte Überwachung mit dem Ziel ihrer späteren Ablösung vorgesehen (Kennziffer 4.1.4.). Weitere 71.321 DDR-Bürger hatte das MfS als sogenannte "feindlich-negative Personen" registriert (Kennziffer 4.1.5.). Es ist zu vermuten, dass dieser Personenkreis bei der geringsten Auffälligkeit ebenfalls in die geplanten Isolierungslager verbracht worden wäre.
Übersichtsblatt
1. Durchführungsbestimmung (Gliederung)
4.1 Vorbeugungsmaßnahmen; Seiten 4 - 6
4.2 Politisch-ökonomisch-soziale und operativ-statistische Gesamtübersichten; Seiten 6 - 11
4.3 Politisch-operative Übersicht über politisch-administrative, ökonomische und militärische Zentren; Seite 12
4.4 - 4.12 Politisch-operative Maßnahmen zur inneren bzw. abwehrmäßigen Sicherung von Schwerpunktobjekten, -einrichtungen und -räumen (siehe Kennziffernplan), Seiten 13 - 14
4.13 Politisch-operative Übersichten über feindliche und negative Stützpunkte und Konzentrationen; Seiten 14 - 15
4.14 Unterschlupfmöglichkeiten und mögliche Basen für subversive Kräfte; Seite 15
4.15 Organisierung einer zentralgeleiteten Ermittlungs- und Untersuchungstätigkeit; Seiten 15 - 16
4.16 Entfaltung der Abwehrarbeit in Internierungs- und Kriegsgefangenenlagern sowie in Einrichtungen des Strafvollzugs; Seiten 16 - 17
4.17 Organisation der spezifisch-operativen Informations- und Auswertungstätigkeit; Seite 17
4.18 Psychologische und propagandistische Maßnahmen zur Bekämpfung und Irreführung, Auslösung von Panik und Verwirrung beim Gegner; Seite 18
4.19 Funküberwachung des Gegners; Seite 18
4.20 Kontrolle des Brief- und Postverkehrs einschließlich Feldpostzensur; Seite 18
4.21 Maßnahmen zur Gewährleistung der demokratischen Gesetzlichkeit und zur Wahrung von Staatsgeheimnissen im Verteidigungszustand; Seite 18
4.22 Vorbereitende Maßnahmen zur Sicherung operativer Dokumente und Materialien im Verteidigungszustand; Seite 19
2. Kennziffernplan
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder dessen Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten AG prägten Linien aus (z. B. Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz – ZAGG) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. AG XVII). Die monothematischen Zuständigkeiten konnten operative Verantwortung und Federführung einschließen. AG wird auch als Bezeichnung einer nichtstrukturellen Organisationsform oder unselbständigen Untergliederungsebene im MfS verwendet.
Die Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) war eine 1960/61 aus dem Büro der Leitung herausgelöste Arbeitsgruppe für die Koordinierung der für den Mobilisierungsfall notwendigen Maßnahmen. Ihr oblagen
Die AGM war eingebunden in die bi- und multilaterale Zusammenarbeit der Sicherheitsorgane der sozialistischen Länder. Hierfür setzte die Vertretung des KGB beim MfS einen Verbindungsoffizier bei der AGM ein. Leiter der AGM waren 1960/61–1975 Alfred Karl Scholz, 1980–1987 Otto Geisler, 1987–1989 Erich Rümmler. Die AGM hatte 1961 8, 1970 34, 1980 48 und 1989 692 Mitarbeiter. In den BV übernahmen AGL analoge Funktionen.
Bekämpfung von Widerstand und Opposition umschreibt, was zwischen 1950 und 1989 als eine Kernaufgabe des MfS galt. Gegen den Willen eines Großteils der ostdeutschen Bevölkerung wurde eine Diktatur etabliert, die nicht durch Wahlen legitimiert war: Dies war einer der Gründe für die Bildung des MfS am 8.2.1950.
Um ihren gesellschaftlichen Alleinvertretungs- und Herrschaftsanspruch zu sichern, schuf sich die SED als Repressions- und polizeistaatliche Unterdrückungsinstanz das MfS - das konsequenterweise so auch offiziell von ihr als "Schild und Schwert der Partei" bezeichnet wurde. Bereits in der "Richtlinie über die Erfassung von Personen, die eine feindliche Tätigkeit durchführen und von den Organen des MfS der DDR festgestellt wurden" vom 20.9.1950 wurde dementsprechend festgelegt, dass "alle Personen" zu registrieren seien, deren Verhalten geeignet war, die "Grundlagen" der DDR in Frage zu stellen.
Ferner wurde bestimmt, dass "über Personen, die eine feindliche Tätigkeit ausüben, [...] Vorgänge" anzulegen sind und über "die erfassten Personen [...] eine zentrale Kartei" einzurichten ist. Das offensive Vorgehen gegen Regimegegner erfuhr eine Ergänzung in den gleichzeitig getroffenen Festlegungen zur Übergabe der als "feindlich" klassifizierten Personen an die Staatsanwaltschaften.
Das MfS wurde somit bei der Bekämpfung von Widerstand und Opposition zur Ermittlungsinstanz; die nachfolgenden Urteile gegen Oppositionelle und Regimekritiker ergingen in enger Kooperation mit den vom MfS zumeist vorab instruierten Gerichten und zum Schein vermeintlicher Rechtsstaatlichkeit unter Hinzuziehung von mit dem MfS häufig zusammenarbeitenden Rechtsanwälten.
Inhalte, Auftreten und Erscheinungsbild von politisch abweichendem Verhalten, Widerstand und Opposition wandelten sich im Laufe der DDR-Geschichte. Zugleich änderten sich auch die Strategien und Methoden des MfS in Abhängigkeit vom konkreten Erscheinungsbild von Protest und Widerstand, aber auch analog zum Ausbauniveau des Apparates und seines Zuträger- und Informantennetzes sowie zur jeweils getroffenen Lageeinschätzung und unter Berücksichtigung der politischen Rahmenbedingungen.
Zu allen Zeiten gab es in beinahe allen Bevölkerungsgruppen und in allen Regionen Aufbegehren, Opposition und Widerstand. In den ersten Jahren nach Gründung der DDR gingen die SED und das MfS mit drakonischen Abschreckungsstrafen (u. a. Todesurteilen) gegen politische Gegner vor. Gefällt wurden die Urteile nicht selten in penibel vorbereiteten Strafprozessen mit präparierten Belastungszeugen und unter Verwendung erzwungener Geständnisse.
In mehreren Orten der DDR wurden z. B. Oberschüler (Werdau, Leipzig, Werder, Eisenfeld, Fürstenberg/Oder, Güstrow), die anknüpfend an das Vorbild der Gruppe "Weiße Rose" in der NS-Diktatur Widerstand geleistet hatte, zum Tode oder zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt, weil sie Informationen gesammelt und Flugblätter verteilt hatten. Manch einer von ihnen überlebte die Haftbedingungen nicht oder nur mit dauerhaften gesundheitlichen Schäden.
Im Laufe der 50er Jahre ging das MfS schrittweise zum verdeckten Terror über. Nach wie vor ergingen langjährige Zuchthausstrafen; politische Opponenten, die von Westberlin aus die Verhältnisse in der DDR kritisierten, wurden - wie Karl Wilhelm Fricke 1955 - in geheimen Operationen entführt, nach Ostberlin verschleppt, in MfS-Haft festgehalten und vor DDR-Gerichte gestellt (Entführung).
Das Bestreben der SED, sich in der westlichen Öffentlichkeit aufgrund dieser ungelösten Fälle und angesichts eklatanter Menschenrechtsverletzungen nicht fortlaufender Kritik ausgesetzt zu sehen, führte, begünstigt durch die Absicht, der maroden Finanz- und Wirtschaftslage mit westlicher Unterstützung beizukommen, schrittweise zu einem Wandel. Im Ergebnis kam es auch zu einer Modifikation der MfS-Strategien im Vorgehen gegenüber Widerstand und Opposition.
Neben die im Vergleich zu den 50er Jahren zwar niedrigeren, für die Betroffenen aber nach wie vor empfindlich hohen Haftstrafen traten als beabsichtigt "lautloses" Vorgehen die Strategien der Kriminalisierung und Zersetzung. In einem "Entwurf der Sektion politisch-operative Spezialdisziplin" des MfS, der auf 1978 zu datieren ist, wird hierzu ausgeführt: "Um der Behauptung des Gegners die Spitze zu nehmen, dass wir ideologische Meinungsverschiedenheiten oder Andersdenkende mit Mitteln des sogenannten politischen Strafrechts bekämpfen, sind dazu noch wirksamer Maßnahmen zur Kriminalisierung dieser Handlungen sowie nicht strafrechtliche Mittel anzuwenden."
In der Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" vom Januar 1976 wurden unter Punkt 2.6 "die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung" geregelt und unter Punkt 2.6.2 die "Formen, Mittel und Methoden der Zersetzung" erörtert. Jene reichten u. a. von der "systematischen Diskreditierung des öffentlichen Rufes" auch mittels "unwahrer […] Angaben" und der "Verbreitung von Gerüchten" über das "Erzeugen von Misstrauen", dem "Vorladen von Personen zu staatlichen Dienststellen" bis zur "Verwendung anonymer oder pseudonymer Briefe, […] Telefonanrufe".
Mit der "Ordnungswidrigkeitenverordnung" (OWVO) von 1984 ging man zudem verstärkt dazu über, politisch unliebsame Personen, sofern sie sich an Protesten beteiligten, mit Ordnungsstrafen zu überziehen und sie somit materiell unter Druck zu setzen. All diese Maßnahmen sollten nach außen hin den Eindruck erwecken, dass das MfS weniger rigoros als in früheren Jahren gegen Regimegegner vorging.
Nach der Freilassung von Oppositionellen, die kurz zuvor während der Durchsuchung der Umweltbibliothek 1987 und nach den Protesten am Rande der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration 1988 in Berlin inhaftiert worden waren, äußerten selbst SED-Mitglieder Zweifel, ob das MfS noch in der Lage sei, offensiv und effektiv gegen politische Opponenten vorzugehen.
Hochgerüstet und allemal zum Einschreiten bereit, trat das MfS jedoch noch bis in den Herbst 1989 gegenüber weniger prominenten Menschen in Aktion, die Widerstand leisteten, inhaftierte diese und ließ gegen sie hohe Haftstrafen verhängen. Bis zum Ende der DDR schritt das MfS bei sog. Demonstrativhandlungen ein und ging gegen - wie es hieß - ungesetzliche Gruppenbildungen vor.
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
Direktive 1/67 zur Mobilmachung des Ministeriums für Staatssicherheit Dokument, 40 Seiten
Personalkarte zu einem nach Direktive 1/67 zu isolierenden DDR-Bürgers Dokument, 2 Seiten
Auskunftsbericht zu einem nach Direktive 1/67 zu isolierenden DDR-Bürger Dokument, 2 Seiten
"1. Durchführungsbestimmung zum Befehl 11/66": Verhinderung der Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Jugendliche Dokument, 5 Seiten