Signatur: BArch, MfS, AGM, Nr. 2065, Bl. 198-214
Während der X. Weltfestspiele 1973 in Ost-Berlin waren unangemeldete Besucherinnen und Besucher aus der Bundesrepublik unerwünscht. Die Stasi wollte sie an der Grenze abweisen.
Die Spiele fanden vom 28. Juli bis zum 5. August 1973 in Ost-Berlin statt. Unter dem Motto "Für antiimperialistische Solidarität, Frieden und Freundschaft" kamen mehr als 25.000 Festival-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer aus 140 Ländern in die Hauptstadt der DDR, darunter auch Delegationen aus der Bundesrepublik.
Für die SED-Führung waren die Weltfestspiele Chance und Herausforderung zugleich. Sie konnte die DDR einerseits der Welt als ein offenes und selbstbewusstes Land präsentieren, fürchtete aber den westlichen Einfluss auf die eigene Jugend.
Die Planung der Weltfestspiele lag in der Verantwortung des "nationalen Vorbereitungskomitees". Es wurde 1972 unter der Leitung des Ersten Sekretärs des Zentralkomitees der SED Erich Honecker gegründet. Die Staatssicherheit war an der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung beteiligt. Die generalstabsmäßig geplante Kontrolle der Spiele lief bei der Stasi unter dem Namen Aktion "Banner".
Mehr als 4.000 speziell geschulte hauptamtliche Mitarbeiter der Geheimpolizei sollten für Sicherheit und ein ideologisch einwandfreies Bild von der DDR-Jugend während des Festivals sorgen. Die "Verhinderung des Wirksamwerdens von negativen und feindlichen Kräften" stand dabei im Vordergrund. Dafür versuchte die Stasi, Kontrolle über den Reiseverkehr aus der Bundesrepublik und West-Berlin zu gewinnen und unangemeldete Besucherinnen und Besucher aus Ost-Berlin fernzuhalten. In der Durchführungsbestimmung zum Befehl 13/73 über den Einreiseverkehr lautete der Befehl für die HA VI, Verwaltung Groß-Berlin (zuständig für die Passkontrolle und Tourismus):
"Politisch operative Einflussnahme […] auf das Reisebüro der DDR, um zu sichern, dass in der Zeit der X. Weltfestspiele für Personen mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) sowie Bürgern der BRD und anderen nichtsozialistischen Staaten […] keine Touristenreisen […] mit dem Ziel des Aufenthalts in der Hauptstadt der DDR […] durchgeführt bzw. gewährt werden.“
sind in der Regel nur zu genehmigen, wenn
Einladungen von staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen oder von gesellschaftlichen Organisationen der DDR vorliegen,
besondere Familienangelegenheiten (Geburten, Hochzeiten, Ehejubiläen, lebensgefährliche Erkrankungen oder Sterbefälle) die Einreisen erfordern, diese Ereignisse durch Urkunden bzw. ärztliche Atteste nachgewiesen werden und es sich bei den Antragstellern um Ehegatten, Eltern, Kinder, Geschwister, Enkel und Großeltern handelt,
andere Gründe die Einreise unaufschiebbar machen.
Liegen die vorgenannten Gründe nicht vor, sind die Personen dahingehend zu orientieren, daß die Einreise nur für einen Aufenthalt vor und nach dem Zeitraum vom 28.07. bis 05.08.1973 bzw. für andere Bezirke der DDR erteilt werden kann. Als Begründung ist anzugeben, daß die Einreisekapazität für diese Zeit ausgeschöpft ist.
2. An den Grenzübergangsstellen in der Hauptstadt der DDR, Berlin, kann die Abfertigung zur Einreise in die Hauptstadt der DDR, Berlin, zeitweilig eingestellt werden (insbesondere bei Einreisen ohne Antragsverfahren von Bürgern der BRD und anderer nichtsozialistischer Staaten).
3. Die Einreise von Personen mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) sowie von Bürgern der BRD und anderer nichtsozialistischer Staaten mit Pkw von Berlin (West) in die Bezirke der DDR und die Ausreise nach Berlin (West) über die Grenzübergangsstellen in der Hauptstadt der DDR, Berlin, sind nicht zu gestatten.
(Die Einreise von Berlin (West) über die Hauptstadt der DDR, Berlin, zur Weiterreise in die übrigen Bezirke der DDR mit
Hauptabteilung VI (Passkontrolle, Tourismus, Interhotel)
Die Hauptabteilung VI befasste sich mit dem grenzüberschreitenden Reiseverkehr. Sie wurde 1970 durch Fusion der Arbeitsgruppen "Passkontrolle und Fahndung" und "Sicherung des Reiseverkehrs" sowie der Zoll-Abwehr (Überwachung der Zoll-Mitarbeiter) gebildet. Die Hauptabteilung VI hatte an den Grenzübergängen der DDR die Reisenden zu kontrollieren und abzufertigen. Deshalb waren die DDR-Passkontrolleure hauptamtliche Mitarbeiter der Hauptabteilung VI. Zur Tarnung trugen sie Uniformen der Grenztruppen. Zunächst war 1950 die Grenzpolizei mit der Grenzabfertigung beauftragt worden.
Bei der Hauptabteilung VI wurden die Daten der Einreisenden einer ersten Analyse unterzogen, um politisch-operativ interessante Personen herauszufiltern. Die Grenzkontrolle umfasste für die Hauptabteilung VI auch die Überwachung der westlichen Grenzkontrollstellen, in Westberlin auch die der Flughäfen Tegel und Tempelhof sowie der Polizei und des Grenzzolldienstes. Zum Verantwortungsbereich der Hauptabteilung VI gehörte die lückenlose Überwachung der Transitstrecken von und nach Westberlin. Bei ihr liefen Avisierungen für bevorzugte Grenzabfertigungen zusammen.
1970 übernahm sie von der Hauptabteilung XX/5 die Aufgabe, Fluchtversuche zu unterbinden und Fluchthelfer im Westen zu verfolgen, was 1975/76 zu Teilen an die Zentrale Koordinierungsgruppe überging (Republikflucht). Die Hauptabteilung VI überwachte touristische Einrichtungen in der DDR, darunter die Reisebüros und die Interhotels. Ebenso kontrollierte sie DDR-Bürger bei ihren Reisen ins sozialistische Ausland, um Kontakte zu westlichen Staatsbürgern und Fluchtversuche ggf. zu unterbinden.
Die Operativgruppen des MfS in der ČSSR, Ungarn und Bulgarien waren ihr von 1970 bis 1989 unterstellt. 1989 gab sie deren Leitung an die Hauptabteilung II (HA II) ab. Im Verantwortungsbereich der Hauptabteilung VI wurden 1979–1981 drei Mordanschläge auf den Fluchthelfer Wolfgang Welsch durchgeführt, die dieser nur knapp überlebte.
Charakteristisch für die Hauptabteilung VI war die enge Kooperation mit vielen MfS-Diensteinheiten und anderen Institutionen wie Grenztruppen und Zoll, da im Bereich der Hauptabteilung VI eine Vielzahl von relevanten Erstinformationen und Daten zusammenkam. 1985 führte die Hauptabteilung VI 1.064 IM, darunter 67 West-IM, von denen 62 in Westberlin lebten.
Signatur: BArch, MfS, AGM, Nr. 2065, Bl. 198-214
Während der X. Weltfestspiele 1973 in Ost-Berlin waren unangemeldete Besucherinnen und Besucher aus der Bundesrepublik unerwünscht. Die Stasi wollte sie an der Grenze abweisen.
Die Spiele fanden vom 28. Juli bis zum 5. August 1973 in Ost-Berlin statt. Unter dem Motto "Für antiimperialistische Solidarität, Frieden und Freundschaft" kamen mehr als 25.000 Festival-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer aus 140 Ländern in die Hauptstadt der DDR, darunter auch Delegationen aus der Bundesrepublik.
Für die SED-Führung waren die Weltfestspiele Chance und Herausforderung zugleich. Sie konnte die DDR einerseits der Welt als ein offenes und selbstbewusstes Land präsentieren, fürchtete aber den westlichen Einfluss auf die eigene Jugend.
Die Planung der Weltfestspiele lag in der Verantwortung des "nationalen Vorbereitungskomitees". Es wurde 1972 unter der Leitung des Ersten Sekretärs des Zentralkomitees der SED Erich Honecker gegründet. Die Staatssicherheit war an der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung beteiligt. Die generalstabsmäßig geplante Kontrolle der Spiele lief bei der Stasi unter dem Namen Aktion "Banner".
Mehr als 4.000 speziell geschulte hauptamtliche Mitarbeiter der Geheimpolizei sollten für Sicherheit und ein ideologisch einwandfreies Bild von der DDR-Jugend während des Festivals sorgen. Die "Verhinderung des Wirksamwerdens von negativen und feindlichen Kräften" stand dabei im Vordergrund. Dafür versuchte die Stasi, Kontrolle über den Reiseverkehr aus der Bundesrepublik und West-Berlin zu gewinnen und unangemeldete Besucherinnen und Besucher aus Ost-Berlin fernzuhalten. In der Durchführungsbestimmung zum Befehl 13/73 über den Einreiseverkehr lautete der Befehl für die HA VI, Verwaltung Groß-Berlin (zuständig für die Passkontrolle und Tourismus):
"Politisch operative Einflussnahme […] auf das Reisebüro der DDR, um zu sichern, dass in der Zeit der X. Weltfestspiele für Personen mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) sowie Bürgern der BRD und anderen nichtsozialistischen Staaten […] keine Touristenreisen […] mit dem Ziel des Aufenthalts in der Hauptstadt der DDR […] durchgeführt bzw. gewährt werden.“
VVS Mf S oo8-565/73
anderen Verkehrsmitteln sowie die Ausreise nach Berlin (West) darf nicht zum Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, bzw. in den Bezirken Potsdam und Frankfurt (O) genutzt werden.)
4. Reisen von Personen mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) sowie von Bürgern der BRD und anderer nichtsozialistischer Staaten aus den Bezirken der DDR in die Hauptstadt der DDR, Berlin, - bei Personen mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) auch in die Bezirke Potsdam und Frankfurt (O) sind nur zu gestatten, wenn die vorgenannten Gründe vorliegen.
5. Staatliche und wirtschaftsleitende Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftliche Organisationen haben in dieser Zeit in der Hauptstadt der DDR, Berlin, keine über den Rahmen der X. Weltfestspiele hinausgehenden Veranstaltungen mit Beteiligung von Personen mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) sowie Bürgern anderer Staaten durchzuführen.
Bereits erteilte Genehmigungen für Einreisen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, und in die Bezirke Potsdam und Frankfurt (O) für diese Zeit behalten ihre Gültigkeit.
Zur politisch-operativen Sicherung der Maßnahmen zur Einschränkung des Einreiseverkehrs sowie zur Realisierung der sich dabei insbesondere im Zusammenhang mit meinem Befehl Nr. 13/73 ergebenden politisch-operativen Aufgaben
weise ich an:
Hauptabteilung VI (Passkontrolle, Tourismus, Interhotel)
Die Hauptabteilung VI befasste sich mit dem grenzüberschreitenden Reiseverkehr. Sie wurde 1970 durch Fusion der Arbeitsgruppen "Passkontrolle und Fahndung" und "Sicherung des Reiseverkehrs" sowie der Zoll-Abwehr (Überwachung der Zoll-Mitarbeiter) gebildet. Die Hauptabteilung VI hatte an den Grenzübergängen der DDR die Reisenden zu kontrollieren und abzufertigen. Deshalb waren die DDR-Passkontrolleure hauptamtliche Mitarbeiter der Hauptabteilung VI. Zur Tarnung trugen sie Uniformen der Grenztruppen. Zunächst war 1950 die Grenzpolizei mit der Grenzabfertigung beauftragt worden.
Bei der Hauptabteilung VI wurden die Daten der Einreisenden einer ersten Analyse unterzogen, um politisch-operativ interessante Personen herauszufiltern. Die Grenzkontrolle umfasste für die Hauptabteilung VI auch die Überwachung der westlichen Grenzkontrollstellen, in Westberlin auch die der Flughäfen Tegel und Tempelhof sowie der Polizei und des Grenzzolldienstes. Zum Verantwortungsbereich der Hauptabteilung VI gehörte die lückenlose Überwachung der Transitstrecken von und nach Westberlin. Bei ihr liefen Avisierungen für bevorzugte Grenzabfertigungen zusammen.
1970 übernahm sie von der Hauptabteilung XX/5 die Aufgabe, Fluchtversuche zu unterbinden und Fluchthelfer im Westen zu verfolgen, was 1975/76 zu Teilen an die Zentrale Koordinierungsgruppe überging (Republikflucht). Die Hauptabteilung VI überwachte touristische Einrichtungen in der DDR, darunter die Reisebüros und die Interhotels. Ebenso kontrollierte sie DDR-Bürger bei ihren Reisen ins sozialistische Ausland, um Kontakte zu westlichen Staatsbürgern und Fluchtversuche ggf. zu unterbinden.
Die Operativgruppen des MfS in der ČSSR, Ungarn und Bulgarien waren ihr von 1970 bis 1989 unterstellt. 1989 gab sie deren Leitung an die Hauptabteilung II (HA II) ab. Im Verantwortungsbereich der Hauptabteilung VI wurden 1979–1981 drei Mordanschläge auf den Fluchthelfer Wolfgang Welsch durchgeführt, die dieser nur knapp überlebte.
Charakteristisch für die Hauptabteilung VI war die enge Kooperation mit vielen MfS-Diensteinheiten und anderen Institutionen wie Grenztruppen und Zoll, da im Bereich der Hauptabteilung VI eine Vielzahl von relevanten Erstinformationen und Daten zusammenkam. 1985 führte die Hauptabteilung VI 1.064 IM, darunter 67 West-IM, von denen 62 in Westberlin lebten.
Signatur: BArch, MfS, AGM, Nr. 2065, Bl. 198-214
Während der X. Weltfestspiele 1973 in Ost-Berlin waren unangemeldete Besucherinnen und Besucher aus der Bundesrepublik unerwünscht. Die Stasi wollte sie an der Grenze abweisen.
Die Spiele fanden vom 28. Juli bis zum 5. August 1973 in Ost-Berlin statt. Unter dem Motto "Für antiimperialistische Solidarität, Frieden und Freundschaft" kamen mehr als 25.000 Festival-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer aus 140 Ländern in die Hauptstadt der DDR, darunter auch Delegationen aus der Bundesrepublik.
Für die SED-Führung waren die Weltfestspiele Chance und Herausforderung zugleich. Sie konnte die DDR einerseits der Welt als ein offenes und selbstbewusstes Land präsentieren, fürchtete aber den westlichen Einfluss auf die eigene Jugend.
Die Planung der Weltfestspiele lag in der Verantwortung des "nationalen Vorbereitungskomitees". Es wurde 1972 unter der Leitung des Ersten Sekretärs des Zentralkomitees der SED Erich Honecker gegründet. Die Staatssicherheit war an der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung beteiligt. Die generalstabsmäßig geplante Kontrolle der Spiele lief bei der Stasi unter dem Namen Aktion "Banner".
Mehr als 4.000 speziell geschulte hauptamtliche Mitarbeiter der Geheimpolizei sollten für Sicherheit und ein ideologisch einwandfreies Bild von der DDR-Jugend während des Festivals sorgen. Die "Verhinderung des Wirksamwerdens von negativen und feindlichen Kräften" stand dabei im Vordergrund. Dafür versuchte die Stasi, Kontrolle über den Reiseverkehr aus der Bundesrepublik und West-Berlin zu gewinnen und unangemeldete Besucherinnen und Besucher aus Ost-Berlin fernzuhalten. In der Durchführungsbestimmung zum Befehl 13/73 über den Einreiseverkehr lautete der Befehl für die HA VI, Verwaltung Groß-Berlin (zuständig für die Passkontrolle und Tourismus):
"Politisch operative Einflussnahme […] auf das Reisebüro der DDR, um zu sichern, dass in der Zeit der X. Weltfestspiele für Personen mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) sowie Bürgern der BRD und anderen nichtsozialistischen Staaten […] keine Touristenreisen […] mit dem Ziel des Aufenthalts in der Hauptstadt der DDR […] durchgeführt bzw. gewährt werden.“
Alle politisch-operativen Maßnahmen im Zusammenhang mit den zentralen Festlegungen über die Einschränkung des Einreiseverkehrs sind im Rahmen der Aktion "Banner" durchzuführen.
Zur Realisierung der zentralen Festlegungen über die
[unterstrichen: Genehmigung von Einreisen] für die Zeit der X. Weltfestspiele von Personen mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) sowie von Bürgern der BRD und anderer nichtsozialistischer Staaten [unterstrichen: in die Hauptstadt der DDR, Berlin,] und von Personen mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) auch in die Bezirke Potsdam und Frankfurt (O)
sind die Leiter nachgenannter Diensteinheiten für die Lösung folgender Aufgaben verantwortlich:
Hauptabteilungen VI, VII, Verwaltung Groß-Berlin, Bezirksverwaltungen Potsdam und Frankfurt (O)
Politisch-operative Einflußnahme entsprechend der Zuständigkeit auf das MdI und seine Organe, das PdVP und die BDVP zur Gewährleistung, daß über Anträge auf Einreise in die Hauptstadt der DDR, Berlin, sowie in die Bezirke Potsdam und Frankfurt (O) auf der Grundlage der zentralen Festlegungen und der dazu erlassenen Anweisung Nr. 0156/73 des Ministers des Innern und Chefs der DVP entschieden wird.
Hauptabteilung VI (Passkontrolle, Tourismus, Interhotel)
Die Hauptabteilung VI befasste sich mit dem grenzüberschreitenden Reiseverkehr. Sie wurde 1970 durch Fusion der Arbeitsgruppen "Passkontrolle und Fahndung" und "Sicherung des Reiseverkehrs" sowie der Zoll-Abwehr (Überwachung der Zoll-Mitarbeiter) gebildet. Die Hauptabteilung VI hatte an den Grenzübergängen der DDR die Reisenden zu kontrollieren und abzufertigen. Deshalb waren die DDR-Passkontrolleure hauptamtliche Mitarbeiter der Hauptabteilung VI. Zur Tarnung trugen sie Uniformen der Grenztruppen. Zunächst war 1950 die Grenzpolizei mit der Grenzabfertigung beauftragt worden.
Bei der Hauptabteilung VI wurden die Daten der Einreisenden einer ersten Analyse unterzogen, um politisch-operativ interessante Personen herauszufiltern. Die Grenzkontrolle umfasste für die Hauptabteilung VI auch die Überwachung der westlichen Grenzkontrollstellen, in Westberlin auch die der Flughäfen Tegel und Tempelhof sowie der Polizei und des Grenzzolldienstes. Zum Verantwortungsbereich der Hauptabteilung VI gehörte die lückenlose Überwachung der Transitstrecken von und nach Westberlin. Bei ihr liefen Avisierungen für bevorzugte Grenzabfertigungen zusammen.
1970 übernahm sie von der Hauptabteilung XX/5 die Aufgabe, Fluchtversuche zu unterbinden und Fluchthelfer im Westen zu verfolgen, was 1975/76 zu Teilen an die Zentrale Koordinierungsgruppe überging (Republikflucht). Die Hauptabteilung VI überwachte touristische Einrichtungen in der DDR, darunter die Reisebüros und die Interhotels. Ebenso kontrollierte sie DDR-Bürger bei ihren Reisen ins sozialistische Ausland, um Kontakte zu westlichen Staatsbürgern und Fluchtversuche ggf. zu unterbinden.
Die Operativgruppen des MfS in der ČSSR, Ungarn und Bulgarien waren ihr von 1970 bis 1989 unterstellt. 1989 gab sie deren Leitung an die Hauptabteilung II (HA II) ab. Im Verantwortungsbereich der Hauptabteilung VI wurden 1979–1981 drei Mordanschläge auf den Fluchthelfer Wolfgang Welsch durchgeführt, die dieser nur knapp überlebte.
Charakteristisch für die Hauptabteilung VI war die enge Kooperation mit vielen MfS-Diensteinheiten und anderen Institutionen wie Grenztruppen und Zoll, da im Bereich der Hauptabteilung VI eine Vielzahl von relevanten Erstinformationen und Daten zusammenkam. 1985 führte die Hauptabteilung VI 1.064 IM, darunter 67 West-IM, von denen 62 in Westberlin lebten.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Befehl Nr. 13/73 zur Sicherung der X. Weltfestspiele der Jugend in Ost-Berlin Dokument, 50 Seiten
Information der Kriminalpolizei zu verhinderten Reisen "negativer Personen" zu den X. Weltfestspielen der Jugend Dokument, 4 Seiten
"Verhinderung von Reisen" unerwünschter Personen zu den Weltfestpielen der Jugend in Berlin Dokument, 4 Seiten
Verhaltensregeln für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der DDR an den X. Weltfestspielen der Jugend Dokument, 5 Seiten