Signatur: BStU, MfS, BV Schwerin, BdL, Nr. 400027, Bl. 2-9
Einsatzplan der MfS-Bezirksverwaltung Schwerin zur Verhinderung von Demonstrationen am ersten Jahrestag des Volksaufstandes von 1953 in der DDR. Die "Aktion Bollwerk" sollte einen zweiten 17. Juni verhindern.
Vom 16. bis 21. Juni 1953 kam es in fast 700 Städten und Gemeinden der DDR zu Demonstrationen und Streiks. Begann der 17. Juni noch als Arbeiteraufstand, entwickelte er sich schnell zum Volksaufstand weiter. Er nahm vielerorts revolutionäre Züge an, bevor er mit Hilfe von russischen Panzern unterdrückt wurde. Verhaftungswellen der Stasi und Entlassungen von Tausenden angeblichen Provokateuren taten ihr Übriges, um das Volk einzuschüchtern. Aber auch für die Regierenden in der DDR war der Aufstand ein Trauma, das bis 1989 anhielt.
Die Angst der Regierenden zeigte sich vor allem zu den Jahrestagen des Volksaufstandes. Besondere Nervosität kennzeichnete den Stasi-Apparat am ersten Jahrestag. Am 24. Mai 1954 befahl Erich Mielke, vorbeugende Sicherungsmaßnahmen einzuleiten. In den Bezirksverwaltungen wurden Einsatzstäbe gebildet, die Informationen auswerteten und die verschiedenen Maßnahmen koordinierten.
Im Rahmen dieser Maßnahmen befahl am 11. Juni 1954 der Chef der Bezirksverwaltung Schwerin den Einsatzplan "Aktion Bollwerk". In ihm war festgelegt, wie alle Diensteinheiten vor und während des 17. Juni 1954 mögliche Unruhen oder Proteste verhindern sollten. Der Einsatzplan zeigt, wie die Stasi einen zweiten 17. Juni verhindern wollte. Mögliche Demonstrationen sollten im Keim erstickt werden.
Die Leiter der Polit-Abteilungen der MTS sind besonders anzusprechen, den Wachschutz zu verstärken, um Brandlegungen zu verhindern. Desgleichen die LPG, VdgB, und Sägewerke im MTS-Bereich.
Verantwortlich: Oberleutnant Russ
13.) Die Abteilung V leitet in Verbindung mit der Abteilung VII die Streifentätigkeit der VP, um Flugblattaktionen des Gegners zu verhindern und energische Maßnahmen zur Festnahme der Verbrecher einzuleiten. Besonders sorgfältig sind die bürgerlichen Parteien und die "Junge Gemeinde" sowie Umsiedler zu beachten.
Mit den GI aus diesen Institutionen sind verstärkt Treffs durchzuführen. In Verbindung mit der Abteilung III und XIII sind in den Objekten Anzeichen feindlicher Tätigkeit des Ostbüros der SPD/DGB zu analysieren. Anzeichen von Forderungen solcher Elemente sind gewissenhaft zu untersuchen, um die Organisatoren festzunehmen und deren Verbindung zu diesen Zentralen zu entlarven. Auf die Tätigkeit der evangelischen und katholischen Kirche ist zu achten. Die Mitarbeiter der Abteilung V sind durch den Leiter der Abteilung V über ihre Aufgaben zu instruieren.
Verantwortlich: Leutnant Hinrichs.
14.) Die Abteilung VII ist für die Maßnahmen der VP (BdVP) verantwortlich und kontrolliert die eingeleiteten Maßnahmen der VP zur Aktion "Bollwerk".
Der Einsatzstab in der VP ist anzuweisen, alle Spitzenmeldungen aber den 17.6. sofort dem Einsatzstab des SfS zu übergeben, desweiteren sind sofort alle besonderen Vorkommnisse zu melden. Die Abwehrtätigkeit in der VP ist zu verstärken. Treffs mit den GI sind verstärkt durchzuführen, um die Stimmung in der VP zu erkennen.
Abteilung III (Funkaufklärung)
1971 aus dem Bereich III entstanden; 1983 mit der Abt. Funkabwehr zur Hauptabteilung III zusammengelegt.
Aufgaben: Funkaufklärung im Rahmen der elektronischen Kampfführung (EloKa) durch Erfassen und Analyse der Funkfrequenzen und -netze bis hin zum Satellitenfunk vor allem in der Bundesrepublik Deutschland und der NATO sowie Eindringen in diese Kommunikationsverbindungen zur Informationsgewinnung und Verhinderung des gegnerischen Eindringens in die Nachrichtenverbindungen der DDR.
1950 entstanden; 1953 mit Abt. VI zur HA V vereinigt. Aufgaben: Sicherung zentraler Organe und Einrichtungen des Staatsapparates und der Führungsgremien der Parteien und Massenorganisationen (ohne SED und FDGB); (ab 1952) "Bearbeitung" der Kirchen, Sekten und der Zeugen Jehovas; Mitwirkung an der Durchsetzung der staatlichen Jugend-, Kultur- und Sportpolitik; "Bearbeitung" und Bekämpfung der in der DDR verbliebenen ehemaligen SPD-Mitglieder, der Ostbüros westdeutscher Parteien und des DGB, des Trotzkismus, rechtsextremistischer Gruppierungen und illegaler Organisationen, die z. B. Agententätigkeit gegen die DDR betrieben, politischer bzw. terroristischer Organisationen, die im Verdacht standen, Zentralen bzw. Agenturen westlicher Geheimdienste oder des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen zu sein, sowie illegaler Umsiedlerorganisationen, -vereinigungen, Heimatkreise und Landsmannschaften.
1950 entstanden; 1959 Aufwertung zur HA VII.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
1956 entstanden durch Umbenennung der Abteilung Allgemeines. Aufgaben des Büros der Leitung waren unter anderem
Von 1950 bis 1968 geltende Bezeichnung für die gewöhnlichen inoffiziellen Mitarbeiter, in den ersten Jahren auch nur Informatoren genannt. 1968 wurden die GI überwiegend zu IMS. GI dienten vor allem der allgemeinen Informationsbeschaffung. Sie wurden dabei auch zunehmend zur Sicherung von Institutionen, zur Feststellung der Bevölkerungsstimmung, zur Überprüfung verdächtiger Personen, zur Verhinderung von Republikfluchten oder auch bei Ermittlungen und Fahndungen eingesetzt.
Am 23.7.1953 wurde durch formellen Regierungsbeschluss das Ministerium für Staatssicherheit zu einem Staatssekretariat herabgestuft und in das Ministerium des Innern (MdI) eingegliedert. Diese Maßnahme erschien als Reaktion der SED auf dessen (vermeintliches) Versagen im Zusammenhang mit dem Juniaufstand. Denn sie ging mit der Absetzung Wilhelm Zaissers als Minister, der Einsetzung Ernst Wollwebers als Staatssekretär und einer harten Abrechnung Walter Ulbrichts mit der Arbeit der Staatssicherheit auf dem 15. ZK-Plenum einher.
Die naheliegende zeitgenössische und auch heute noch vorherrschende Deutung ist nicht vollkommen zutreffend. Die Veränderung entsprach der damaligen Zuordnung der sowjetischen Staatssicherheit, die seit dem 15.3.1953 ebenfalls Teil des Innenministeriums war, und auch der der meisten anderen "Bruderorgane".
Sie war zudem schon am 30.6.1953, also noch bevor der Machtkampf in der SED Führung sich zuungunsten Zaissers entwickelt hatte, auf Betreiben von Lawrentij Berija vom SED-Politbüro beschlossen worden. Dabei ging es nicht um eine Abstrafung der DDR-Staatssicherheit, sondern um ein (kosmetisches) Entspannungssignal an den Westen. Wahrscheinlich war zu diesem Zeitpunkt Zaisser noch als Chef des erweiterten Innenministeriums vorgesehen.
Im unmittelbaren Kontext seiner Verkündung wurde der Beschluss als demonstrative Degradierung der Staatssicherheit aufgefasst, zumal Wollweber anders als sein Vorgänger nicht in das Politbüro kooptiert wurde. Das Staatssekretariat war dem Innenminister Willi Stoph gleichwohl nur formal unterstellt. Es erhielt ein eigenes Kollegium und nicht Stoph, sondern Wollweber vertrat die Staatssicherheitsangelegenheiten gegenüber der SED-Führung und in der Sicherheitskommission des ZK.
Die Staatssicherheit betreffende dienstliche Weisungen gingen ausschließlich vom Staatssekretär und seinen Stellvertretern aus, nicht vom Innenminister. Am 24.11.1955 wurde das Staatssekretariat durch Ministerratsbeschluss wieder in den Rang eines Ministeriums erhoben.
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Signatur: BStU, MfS, BV Schwerin, BdL, Nr. 400027, Bl. 2-9
Einsatzplan der MfS-Bezirksverwaltung Schwerin zur Verhinderung von Demonstrationen am ersten Jahrestag des Volksaufstandes von 1953 in der DDR. Die "Aktion Bollwerk" sollte einen zweiten 17. Juni verhindern.
Vom 16. bis 21. Juni 1953 kam es in fast 700 Städten und Gemeinden der DDR zu Demonstrationen und Streiks. Begann der 17. Juni noch als Arbeiteraufstand, entwickelte er sich schnell zum Volksaufstand weiter. Er nahm vielerorts revolutionäre Züge an, bevor er mit Hilfe von russischen Panzern unterdrückt wurde. Verhaftungswellen der Stasi und Entlassungen von Tausenden angeblichen Provokateuren taten ihr Übriges, um das Volk einzuschüchtern. Aber auch für die Regierenden in der DDR war der Aufstand ein Trauma, das bis 1989 anhielt.
Die Angst der Regierenden zeigte sich vor allem zu den Jahrestagen des Volksaufstandes. Besondere Nervosität kennzeichnete den Stasi-Apparat am ersten Jahrestag. Am 24. Mai 1954 befahl Erich Mielke, vorbeugende Sicherungsmaßnahmen einzuleiten. In den Bezirksverwaltungen wurden Einsatzstäbe gebildet, die Informationen auswerteten und die verschiedenen Maßnahmen koordinierten.
Im Rahmen dieser Maßnahmen befahl am 11. Juni 1954 der Chef der Bezirksverwaltung Schwerin den Einsatzplan "Aktion Bollwerk". In ihm war festgelegt, wie alle Diensteinheiten vor und während des 17. Juni 1954 mögliche Unruhen oder Proteste verhindern sollten. Der Einsatzplan zeigt, wie die Stasi einen zweiten 17. Juni verhindern wollte. Mögliche Demonstrationen sollten im Keim erstickt werden.
Die Sicherungsmaßnahmen in der Strafvollzugsanstalt Bützow-Dreibergen sind zu überprüfen.
Verantwortlich: Oberleutnant Merta.
15.) Die Aufgaben der Abteilung VIII erstrecken sich auf Beobachtungen, Ermittlungen und Festnahmen.
Den Einsatz bestimmt der Einsatzleiter oder dessen Stellvertreter.
Verantwortlich: Hauptmann Pilz.
16.) Die Abteilung IX führt sofort Vernehmungen Festgenommener, insbesondere mit dem Ziel, weitere Störungen zur Aktion "Bollwerk" von Personen zu erkennen.
Verantwortlich: Oberleutnant Kösling.
17.) Die Abteilung X überprüft die aus West-Deutschland und West-Berlin eingereisten Personen an Hand der Fahndungsunterlagen in Zusammenarbeit mit der Abteilung II.
Verantwortlich: Unterltn. Frömter.
18.) Die Abteilung XI und XII ist während der Nachtstunden ständig zu besetzen.
Verantwortlich: Haupm. Fritz und Oberltn. Scholze.
19.) Die Abteilung XIII richtet die Arbeit der GM und GI auf die Verhinderung von Sabotage und Diversionsakten in ihren Objekten. Kleinste Anzeichen sind gründlich und mit aller Gewissenhaftigkeit zu überprüfen und zu melden. Die feindliche Tätigkeit des Ostbüros der SED ist in den Objekten der Abteilung XIII, insbesondere im RAW Wittenberge, zu beachten bzw. zu. verhindern. Organisatoren von Forderungen und Provokateure sind unverzüglich aufzuklären und festzunehmen.
Abteilung IX (Untersuchungsorgan)
1950 entstanden; 1953 Aufwertung zur Hauptabteilung IX (HA IX). Die HA IX war die für strafrechtliche Ermittlungen zuständige Diensteinheit (Strafverfolgung). Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d. h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Die HA IX und die Abt. IX der BV waren berechtigt, Ermittlungsverfahren einzuleiten sowie Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und andere strafprozessuale Handlungen vorzunehmen sowie verpflichtet, diese Verfahren nach einer bestimmten Frist - meist durch die Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung - zum Abschluss zu bringen (Untersuchungsvorgang). Daneben führte sie Vorermittlungen zur Feststellung von Ursachen und Verantwortlichen bei Großhavarien (industriellen Störfällen), Flugblättern widerständigen Inhalts, öffentlichen Protesten u. ä. (Vorkommnisuntersuchung, Sachverhaltsprüfung).
Die HA IX gehörte zeit ihres Bestehens zum Anleitungsbereich Mielkes, in den ersten Jahren in seiner Funktion als Staatssekretär und 1. stellv. Minister, ab 1957 als Minister. Ihre Leiter waren Alfred Karl Scholz (1950-1956), Kurt Richter (1956-1964), Walter Heinitz (1964-1973) und Rolf Fister (1973-1989).
1953 bestand die HA IX aus drei Abteilungen, die für Spionagefälle, Fälle politischer "Untergrundtätigkeit" und die Anleitung der Abt. IX der BV zuständig waren. Durch Ausgliederungen entstanden weitere Abteilungen, so u. a. für Wirtschaftsdelikte, Militärstraftaten, Delikte von MfS-Angehörigen und Fluchtfälle. Ende 1988 bestand die HA IX aus zehn Untersuchungsabteilungen sowie der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) und der AGL (Arbeitsgruppe des Ministers (AGM)) mit insgesamt 489 Mitarbeitern. Auf der Linie IX arbeiteten 1 225 hauptamtliche Mitarbeiter.
Die Linie IX wirkte eng mit den Abteilung XIV (Haft) und der Linie VIII (Hauptabteilung VIII (Beobachtung, Ermittlung)), die für die Durchführung der Festnahmen zuständig waren, zusammen. Bei der juristischen Beurteilung von Operativen Vorgängen (OV) wurde die HA IX von den geheimdienstlich arbeitenden Diensteinheiten häufig einbezogen.
1950 entstanden; 1958 Aufwertung zur HA VIII.
1972 entstanden aus der AG XIII. Aufgaben: Realisierung von Datenverarbeitungsprojekten anderer Diensteinheiten des MfS sowie deren Entwicklung, Betreuung und Wartung; besondere Aufmerksamkeit galt hierbei der Software sowie der EDV-Technik.
1950 entstanden. Aufgaben: Chiffrierung und Dechiffrierung von geheim zu haltenden Schreiben, Fernschreiben, Funksprüchen und Telefongesprächen; Sammlung und Auswertung von Chiffren, Codes, Schriften und anderen Unterlagen, die über Chiffrierdienste der gegnerischen Staaten Auskunft geben inkl. Erfassung der Chiffrier-Leitstellen, Armeeeinrichtungen und Dechiffrier-Dienste gegnerischer Geheimdienste; Ausbildung und Qualifizierung geeigneter Mitarbeiter als Funker und Chiffreure; Entwicklung der Abt. XI zum Zentralen Chiffrierorgan der DDR (mit Ausnahme Bereich NVA) sowie Sicherung der Chiffrierdienste von Außenhandel und Auslands-Chiffrier-Dienst.
1956 entstanden. Aufgaben: Förderung und Weiterentwicklung der internationalen Beziehungen des MfS, insbesondere der Zusammenarbeit mit den "Bruderorganen" sozialistischer Länder und der Zusammenarbeit mit den Sicherheitsorganen befreundeter Staaten sowie Übersetzerdienst für die Diensteinheiten des MfS.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
1956 entstanden durch Umbenennung der Abteilung Allgemeines. Aufgaben des Büros der Leitung waren unter anderem
Von 1950 bis 1968 geltende Bezeichnung für die gewöhnlichen inoffiziellen Mitarbeiter, in den ersten Jahren auch nur Informatoren genannt. 1968 wurden die GI überwiegend zu IMS. GI dienten vor allem der allgemeinen Informationsbeschaffung. Sie wurden dabei auch zunehmend zur Sicherung von Institutionen, zur Feststellung der Bevölkerungsstimmung, zur Überprüfung verdächtiger Personen, zur Verhinderung von Republikfluchten oder auch bei Ermittlungen und Fahndungen eingesetzt.
Von 1950 bis 1968 geltende Bezeichnung für inoffizielle Mitarbeiter mit tatsächlichem oder potenziellem Zugang zu Personen oder Organisationen, die vom MfS als feindlich eingestuft wurden. Vor allem in den 50er Jahren kamen GM häufig auch im Westen zum Einsatz. Sie sollten "wertvolle Angaben" über Spionage und "illegale, antidemokratische" Aktivitäten beschaffen, gegen "feindliche Zentralen" und "Untergrundgruppen" wirken, bei der direkten "Bearbeitung" von verdächtigen Personen eingesetzt werden, "Feinde" beobachten, ferner Beweise für "Feindtätigkeit" gewinnen und zur "Zersetzung", "Zerschlagung von feindlichen Gruppierungen" beitragen. 1968 wurde diese Kategorie in IMV und IMF gesplittet.
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Signatur: BStU, MfS, BV Schwerin, BdL, Nr. 400027, Bl. 2-9
Einsatzplan der MfS-Bezirksverwaltung Schwerin zur Verhinderung von Demonstrationen am ersten Jahrestag des Volksaufstandes von 1953 in der DDR. Die "Aktion Bollwerk" sollte einen zweiten 17. Juni verhindern.
Vom 16. bis 21. Juni 1953 kam es in fast 700 Städten und Gemeinden der DDR zu Demonstrationen und Streiks. Begann der 17. Juni noch als Arbeiteraufstand, entwickelte er sich schnell zum Volksaufstand weiter. Er nahm vielerorts revolutionäre Züge an, bevor er mit Hilfe von russischen Panzern unterdrückt wurde. Verhaftungswellen der Stasi und Entlassungen von Tausenden angeblichen Provokateuren taten ihr Übriges, um das Volk einzuschüchtern. Aber auch für die Regierenden in der DDR war der Aufstand ein Trauma, das bis 1989 anhielt.
Die Angst der Regierenden zeigte sich vor allem zu den Jahrestagen des Volksaufstandes. Besondere Nervosität kennzeichnete den Stasi-Apparat am ersten Jahrestag. Am 24. Mai 1954 befahl Erich Mielke, vorbeugende Sicherungsmaßnahmen einzuleiten. In den Bezirksverwaltungen wurden Einsatzstäbe gebildet, die Informationen auswerteten und die verschiedenen Maßnahmen koordinierten.
Im Rahmen dieser Maßnahmen befahl am 11. Juni 1954 der Chef der Bezirksverwaltung Schwerin den Einsatzplan "Aktion Bollwerk". In ihm war festgelegt, wie alle Diensteinheiten vor und während des 17. Juni 1954 mögliche Unruhen oder Proteste verhindern sollten. Der Einsatzplan zeigt, wie die Stasi einen zweiten 17. Juni verhindern wollte. Mögliche Demonstrationen sollten im Keim erstickt werden.
Die Maßnahmen der Transportpolizei sind zu kontrollieren. Die Transportpolizei ist besonders darauf hinzuweisen, daß die ZBK ihr Augenmerk auf Einschleusen von Hetzmaterial sowie auf falsche DPA legen. Reisende aus West-Deutschland und insbesondere Gruppen von Reisenden, sind in Verbindung der Abteilung II besonders zu beachten. Weiterhin sind Wärter, Streckenwärter und Streckenläufer besonders anzuweisen, auf angebrachte Sprengkörper zu achten.
Die Abteilung XIII ist während der Nachtstunden zu besetzen.
Verantwortlich: Major Hillert.
20.) Die Abteilung XIV trifft alle Maßnahmen zur Sicherung der Haftanstalt.
Verantwortlich: Leutnant Zelosko.
21.) Die Abteilung M führt verstärkte Kontrollen der von und nach West-Deutschland und West-Berlin adressierten Postsendungen durch und legt ihr Augenmerk besonders auf das Anhalten gefälschter Rundschreiben, Anweisungen, Hetzmaterial und Anderes.
Verantwortlich: Unterltn. Marten.
22.) Die Abteilung PS organisiert den Schutz und die Sicherung der führenden Funktionäre.
Der Einsatzplan des WB ist durch den operativen Mitarbeiter zu überprüfen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Sicherungspläne der ihr unterstehenden Objekte zu legen.
Verantwortlich: Oberleutnant Grosch.
23.) Flugblätter von Spionageorganisationen sind sofort von den Abteilungen sowie von den Kreisdienststellen zur Auswertung an den Einsatzstab zu übersenden.
Abteilung M (Postkontrolle)
Die 1951/52 entstandene Abt. M im MfS Berlin und in den BV führte die bis 1952 von den Abt. VIa betriebene Postkontrolle fort. Die Abt. M gliederte sich anfangs in die Leitung und die Referate I (Information/Stimmungsberichte), II (Haupttelegrafenamt) und III (Kontrollpunkt 1). In den BV hießen die Außenstellen AFAS (Aussortierungsstellen für antidemokratische Schriften bzw. Auftragsfahndung bei abgehenden Sendungen). Die Postkontrolle war bis 1989 als Abt. 12 bzw. Abt. XII in die Struktur der Deutschen Post eingebaut. Die auf der Grundlage der Postauswertung erstellten Stimmungsberichte sollten das MfS in die Lage versetzen, jederzeit ein Bild über die Stimmung der Bevölkerung der verschiedenen sozialen Schichten zu erhalten. Mitte der 50er Jahre wurde begonnen, die Möglichkeiten der Abt. M bei Personenüberprüfungen systematisch zu nutzen.
Im Zusammenhang mit der internationalen Anerkennung der DDR richtete die Abt. M 1973 die "Kurierstelle für Botschaftspost" (KfB) ein. In den 70er Jahren kam es zur verstärkten Entwicklung sowie zum Einsatz von Brieföffnungsautomaten, Briefschließmaschinen und der Röntgentechnik. Um die zwischen der Bundespost und der Deutschen Post der DDR vereinbarte verkürzte Bearbeitungszeit im Postverkehr zu gewährleisten, wurde 1984 die Abt. PZF als neue Abt. M 4 in die Linie M übernommen und dadurch Doppelarbeit abgebaut. Von 1979 bis 1983 war der Mitarbeiterbestand um 41,5 Prozent gestiegen.
Nach dem Tode des bis zu diesem Zeitpunkt zuständigen Stellv. des Ministers Beater übernahm Mielke die HA II und die dieser zugeordnete Abt. M des MfS Berlin in seinen Verantwortungsbereich. Im Oktober 1989 gehörten der Linie M 2192 Offiziere an (MfS Berlin 516, BV 1676). Da das Postgeheimnis in den Verfassungen der DDR seit 1949 nominell verbrieft war, räumte der letzte Leiter der Abt. M, Generalmajor Rudi Strobel, im November 1989 ein, dass für die Tätigkeit der Linie M eine eindeutige gesetzliche Regelung fehle.
1972 entstanden aus der AG XIII. Aufgaben: Realisierung von Datenverarbeitungsprojekten anderer Diensteinheiten des MfS sowie deren Entwicklung, Betreuung und Wartung; besondere Aufmerksamkeit galt hierbei der Software sowie der EDV-Technik.
Die 1952 entstandene selbständige Abteilung XIV des Ministeriums und die ihr nachgeordneten Abteilungen der BV – zusammenfassend als Linie XIV bezeichnet – waren für den Betrieb der Untersuchungsgefängnisse des MfS zuständig. Gleichermaßen unterstand ihnen der Strafvollzug im MfS, also im Lager X in Berlin-Hohenschönhausen (bis 1960; danach unterstand es bis zu seiner Auflösung Mitte der 70er Jahre der Abteilung XVI des MfS) und in den Strafgefangenen-Arbeitskommandos (SGAK) der einzelnen Untersuchungshaftanstalten. Praktisch keine Berührungspunkte gab es zwischen der Linie XIV und der Strafvollzugsanstalt Bautzen II.
Das Aufgabenfeld der Linie XIV war: Sicherung und Unterbringung der Gefangenen, Gefangenentransporte, Betrieb der Haftanstalten und die Organisa tion des Strafvollzuges (Haft im MfS). Eine durchschnittliche Abteilung einer BV gliederte sich somit in den 80er Jahren in sieben Referate, vier "Sicherung und Kontrolle", je eins "Transport", "materielle Sicherstellung" sowie "operativer Vollzug".
Die vier Referate zur Sicherung und Kontrolle umfassten jeweils eine Wachschicht, d. h. Schließer und Wachposten. Dem Transportreferat unterstanden die Gefangenentransport-Fahrzeuge der jeweiligen Abteilung (ausschließlich Kfz; die als "Grotewohl-Express" bezeichneten Eisenbahnwaggons zum Gefangenentransport unterstanden der MdI-Verwaltung Strafvollzug). Die Referate für materielle Sicherstellung waren für den Betrieb der Haftanstalten zuständig, also die Instandhaltung, Baumaßnahmen und die Verpflegung der Häftlinge. Einzig die Mitarbeiter der Referate "operativer Vollzug" hatten direkten Umgang mit Gefangenen. Sie besorgten die Aufnahmeprozedur (Durchsuchung, Kleidungswechsel, Effektenaufstellung, Bildaufnahmen, medizinische Untersuchung etc.), organisierten den Freigang, führten die Häftlinge zu den Vernehmungen, waren für Häftlingsbeschwerden oder besondere Unterbringungsbedingungen sowie für die Organisation und Durchführung des Strafvollzuges zuständig. Ihnen bzw. den Abteilungsleitern und ihren Stellvertretern oblag – formal seit 1986, real auch schon vorher – die Arbeit mit IM unter Strafgefangenen (nicht solchen unter Untersuchungshäftlingen – dafür war die Linie IX zuständig). Für die organisatorische Abwicklung des Häftlingsfreikaufs waren die Offiziere für Sonderaufgaben zuständig.
Intern verfügte die Linie XIV über wenig Ansehen, fungierte sie doch oft als erste Station in der Karriere von MfS-Mitarbeitern bzw. als Auffangbecken für Mitarbeiter, die für andere Tätigkeiten nicht geeignet waren.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
1956 entstanden durch Umbenennung der Abteilung Allgemeines. Aufgaben des Büros der Leitung waren unter anderem
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Die Gründung der Transportpolizei (Trapo) in der DDR ging auf eine Anordnung des Alliierten Kontrollrats vom 10.5.1946 zurück, in Deutschland zur Kontrolle des Bahnverkehrs spezielle Polizeieinheiten aufzustellen. In der SBZ war ab Juli 1946 die Deutsche Verwaltung des Innern (Gründung des MfS) für diese Aufgabe zuständig. Sie verfügte 1947 die Gründung einer Eisenbahnschutz- wie einer Eisenbahnkriminalpolizei und ließ acht Bahnpolizeiämter mit zusammen 5470 Beschäftigten einrichten. Kompetenzabgrenzungen zur Deutschen Reichsbahn (DR) führten im Betriebsalltag häufig zu Konflikten. Die ihr zugewiesene Aufgabe war es, für Ruhe, Ordnung und Disziplin auf dem Bahngelände zu sorgen sowie Diebstahl und Zerstörung zu verhindern. Im Mai 1949 wurde die Sollstärke der Bahnpolizei auf 7400 Bedienstete angehoben. Gebremst wurde der Aufbau durch die zeitgleich einsetzenden politischen Säuberungen im öffentlichen Dienst. Umstritten blieben die Befugnisse der östlichen Bahnpolizei in Westberlin. Aufgrund der Vereinbarungen der Siegermächte war sie auch für die Überwachung des Betriebsgeländes dort zuständig. Immer wieder kam es zu Konflikten mit der westlichen Schutzpolizei. Eine deutliche organisatorische Aufwertung erfuhr die Bahnpolizei, als Kurt Fischer, der Präsident der DVdI, 1949 im Rahmen der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei die Bildung einer HA Transportpolizei anordnete, die mit der Bildung des MdI im Oktober 1949 weiterbestand. Die wichtigsten Aufgaben der Trapo waren anfangs, für die sichere Weiterleitung der Reparationsgüter in die Sowjetunion zu sorgen und gegen Schwarzhändler vorzugehen. Darüber hinaus überwachte sie den gesamten Personenverkehr auf der Schiene und war in diesem Zusammenhang zunehmend in die Bekämpfung der Republikflucht eingebunden. Die Trapo stand von 1950 bis 1957 unter dem Kommando von Otto Auerswald. Zur Jahreswende 1952/53 wurde sie dem MfS unterstellt, wo sie weiterhin eine eigene HA bildete. Die Zahl der Trapobediensteten stieg rasch an und erreichte 1954 mit 8900 einen vorläufigen Höchststand. Ab Mitte der 50er Jahre konnte die Trapo auf ehrenamtliche Unterstützungskräfte zurückgreifen, die freiwilligen Helfer der Transportpolizei und die Kampfgruppen. Nach dem 17. Juni 1953 durchlief der Polizeiapparat der DDR einen Militarisierungsprozess, von dem auch die Transportpolizei betroffen war. Zu ihrer Ausrüstung gehörten nun neben Pistolen auch Karabiner und Maschinengewehre. Im Herbst 1956 wurde die HA Transportpolizei mit der Grenz- und Bereitschaftspolizei zur Hauptverwaltung Innere Sicherheit im MfS zusammengefasst. Schon im Februar 1957 änderte sich das Unterstellungsverhältnis wieder. Die Trapo wurde jetzt zusammen mit den beiden anderen Polizeiverbänden der HV Innere Sicherheit wieder dem MdI zugeordnet. Doch blieb das MfS durch eine Vielzahl von OibE und IM präsent. Verschoben hatten sich die Aufgabenschwerpunkte. Sie sollte die Auf- und Durchmarschwege des Warschauer Pakts in der DDR sichern und befasste sich überwiegend mit Objektschutz. Nur im Transitverkehr wurden noch Zugbegleitkommandos eingesetzt. Der Personalbestand ging in den 60er Jahren leicht zurück und belief sich 1967 auf 6900 Bedienstete. Nach Einführung der Wehrpflicht 1962 wurde der Dienst bei der Trapo als Wehrersatzdienst anerkannt. Bei ihrer Auflösung am 30.9.1990 zählte sie 6400 Mitarbeiter, von denen 1700 in den Dienst der Deutschen Bundesbahn übernommen wurden. Diese beschäftigte – zum Vergleich – bis zu diesem Zeitpunkt nur 2700 Bahnpolizisten.
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Anweisung der Bezirksverwaltung Schwerin im Vorfeld des 17. Juni 1953 Dokument, 2 Seiten
Mitteilung zu den Auswirkungen des Ausnahmezustands auf das MfS im Bezirk Karl-Marx-Stadt Dokument, 1 Seite
Aufruf Erich Mielkes zu großer Wachsamkeit Dokument, 1 Seite
Analyse zum Volksaufstand im Bezirk Karl-Marx-Stadt Dokument, 74 Seiten