Signatur: BStU, MfS, BV Dresden, AIM, Nr. 29/68, Bl. 34
Obwohl Karl von Kraus bis 1945 verschiedenen NS-Organisationen angehört hatte, stieg er in der DDR zum Propagandisten des Gesundheitswesens auf. Nachdem der West-Berliner Radiosender RIAS 1962 seine NS-Vergangenheit enthüllte, warb ihn die Stasi als Geheimen Informator an. Er bespitzelte fortan u.a. seine Kollegen.
Karl von Kraus, 1905 in Prag als Sohn des Germanisten Carl von Kraus und seiner Frau Eleonore geboren, engagierte sich schon früh für die Nationalsozialisten in Deutschland. So war er beispielsweise 1923 am Hitler-Putsch beteiligt. 1924 nahm er in München ein Medizinstudium auf, welches er 1929 erfolgreich abschloss.
Im November 1933 trat er der Sturmabteilung (SA) bei, später auch der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) und der Schutzstaffel (SS). 1938 wurde er zum stellvertretenden Landesführer des Deutschen Roten Kreuzes in Bayern ernannt. Im selben Jahr übernahm der leidenschaftliche Bergsteiger ehrenamtlich auch die Leitung der Deutschen Bergwacht. Mit Kriegsbeginn wurde er als Unterarzt, später Stabsarzt bei der 1. Gebirgsjägerdivision der Wehrmacht eingesetzt.
Nach dem Ende des Krieges kam er in amerikanische Kriegsgefangenschaft und wurde zunächst in Garmisch-Partenkirchen interniert. Aufgrund seiner Zugehörigkeit zur SS und zahlreichen anderen NS-Organisationen blieb er bis 1948 in Moosburg und Dachau in Internierungshaft. 1948 wurde er nach erfolgter Entnazifizierung entlassen.
1958 siedelte von Kraus, vom Gesundheitssystem und den sozialen Verhältnissen in der Bundesrepublik enttäuscht, nach Dresden über. In der Poliklinik am Sternplatz wurde der Facharzt, angesichts der massenhaften Flucht von Ärzten aus der DDR, mit offenen Armen empfangen. Die Sächsische Zeitung und das Neue Deutschland berichteten mehrfach über den "fortschrittlichen Arzt Karl von Kraus" der sich aus "Gewissensnot" für das bessere Deutschland entschieden habe und vom Nationalsozialismus geläutert sei. Seine fachlichen Unzulänglichkeiten blieben dabei unerwähnt.
Die Bezirksverwaltung (BV) der Staatssicherheit in Dresden bearbeitete von Kraus seit 1960 im Operativvorgang (OV) "Hippokrates". Der Fokus lag zwar auf einem nie geklärten Spionageverdacht, doch auch über die Vergangenheit des Arztes war die Geheimpolizei gut informiert. Gezielte Recherchen zu seiner Rolle im "Dritten Reich" unterblieben jedoch.
Das änderte sich am 24. Juli 1962: Der West-Berliner Rundfunksenders RIAS behauptete Karl von Kraus, Propagandist des DDR-Gesundheitswesens, nicht nur Mitglied in der SA, der SS und dem Lebensbornverein gewesen, sondern habe im Reichssicherheitshauptamt "Tür an Tür" mit dem Organisator des Holocaust, Adolf Eichmann, gearbeitet.
Die Stasi sorgte dafür, dass von Kraus fortan keine Interviews mehr geben konnte. Anfang 1963 bewirkte die BV Dresden schließlich seine Versetzung in das Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt. Vermutlich wollte die Staatssicherheit von Kraus aus der Schußlinie bringen. Weitere Konsequenzen hatte er trotz fachlicher Mängel und NS-Vergangenheit jedoch nicht zu fürchten. Noch im selben Jahr beschloss die Stasi, ihn als Geheimen Informator (GI), den Vorläufern der Inoffiziellen Mitarbeiter (IM), zu werben. Durch seine Zugehörigkeit zur "medizinischen Intelligenz" und seine persönlichen Kontakte zu Mitarbeitern des Zentralinstituts für Kernforschung in Rossendorf war er ein wichtiger Zuträger.
Bezirksverwaltung Dresden
Abteilung V, Referat 1
[handschriftliche Ergänzung: unleserlich; [Kürzel unleserlich]]
Dresden, dem 30.10.1963
Betr.: Einschätzung der Zusammenarbeit mit dem GI "Sternberg"
Die Kontaktaufnahme mit dem GI erfolgte am 6. Mai 1963 durch Übergabe von der Abtlg. IX.
Die ersten Kontaktgespräche bezogen sich in erster Linie noch auf einige Fragen seiner Verbindungen die ihm noch nachträglich eingefallen waren.
Dabei war zu verzeichnen, daß der Kand. über die Aufgaben einer weiteren Zusammenarbeit mit uns noch keine Vorstellungen hatte und der Meinung war, daß wir uns nur für seine Verbindungen nach dem Westen interessieren. Nachdem ihm die Frage gestellt wurde wie er zu seinen Berufskollegen steht und wie er diese einschätzt, verhielt er sich in seinen Einschätzungen sehr vorsichtig.
Es ist auch in letzter Zeit wieder zu verzeichnen gewesen, daß der GI lieber über Dinge und Verbindungen aus Westdeutschland berichtet als über Personen aus seinem jetzigen Wirkungskreis. In seiner schriftlichen Berichterstattung werden darüber auch konkrete Aufzeichnungen gemacht.
[handschriftliche Ergänzung: Bergsteiger]
In seinem ganzen Verhalten zeigt sich bei ihm der ehemalige [unterstrichen: fasch. Offizier und SS-Führer,] indem er glaubt seine Meinung sei immer die Richtige, er aber auf der anderen Seite getroffene Vereinbahrungen einhält. Durch seine Redegewandheit versucht er sich gern etwas in den Vordergrund zu stellen.
Bisher wurden von ihm schriftliche Berichte nur über Personen aus WD abgegeben. Über Personen aus Dresden machte er bisher nur mündliche Angaben wie z.B. über Dr. Bellmann, Prof. Günther OA Dr. Pietsch u. Dr. Altmann.
[Der Absatz wurde manuell am linken Rand markiert.]
In der weiteren Zusammenarbeit mit dem GI wird mehr auf die Einschätzung seiner Verbindungen unter den Ärzten und in den Club der Intelligenz eingegangen.
Der GI ist z.Zt. erkrankt. Sein Dienstantritt ist noch nicht bekannt.
[Unterschrift]
(Olbrich) Obltn.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
1950 entstanden; 1953 mit Abt. VI zur HA V vereinigt. Aufgaben: Sicherung zentraler Organe und Einrichtungen des Staatsapparates und der Führungsgremien der Parteien und Massenorganisationen (ohne SED und FDGB); (ab 1952) "Bearbeitung" der Kirchen, Sekten und der Zeugen Jehovas; Mitwirkung an der Durchsetzung der staatlichen Jugend-, Kultur- und Sportpolitik; "Bearbeitung" und Bekämpfung der in der DDR verbliebenen ehemaligen SPD-Mitglieder, der Ostbüros westdeutscher Parteien und des DGB, des Trotzkismus, rechtsextremistischer Gruppierungen und illegaler Organisationen, die z. B. Agententätigkeit gegen die DDR betrieben, politischer bzw. terroristischer Organisationen, die im Verdacht standen, Zentralen bzw. Agenturen westlicher Geheimdienste oder des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen zu sein, sowie illegaler Umsiedlerorganisationen, -vereinigungen, Heimatkreise und Landsmannschaften.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Von 1950 bis 1968 geltende Bezeichnung für die gewöhnlichen inoffiziellen Mitarbeiter, in den ersten Jahren auch nur Informatoren genannt. 1968 wurden die GI überwiegend zu IMS. GI dienten vor allem der allgemeinen Informationsbeschaffung. Sie wurden dabei auch zunehmend zur Sicherung von Institutionen, zur Feststellung der Bevölkerungsstimmung, zur Überprüfung verdächtiger Personen, zur Verhinderung von Republikfluchten oder auch bei Ermittlungen und Fahndungen eingesetzt.
Inoffizielle Mitarbeiter (IM) waren das wichtigste Instrument des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), um primär Informationen über Bürger, die Gesellschaft, ihre Institutionen und Organisationen der DDR oder im Ausland zu gewinnen. Unter Umständen hatten IM auf Personen oder Ereignisse in der DDR steuernden Einfluss zu nehmen.
In der DDR-Gesellschaft hießen sie "Spitzel", "Denunzianten" oder "Kundschafter". Mit der deutschen Einheit hat sich die Bezeichnung Inoffizieller Mitarbeiter des MfS für die heimlichen Zuträger etabliert. Sie lieferten u. a. Informationen über Stimmungen und Meinungen in der Bevölkerung.
Die SED-Führung wollte stets über die konkrete Situation und Lage in der DDR unterrichtet sein. Die IM hatten den Auftrag, "staatsgefährdende" Bestrebungen zu ermitteln, was beim MfS "politisch ideologische Diversion" bzw. "politische Untergrundtätigkeit" hieß. Der Bogen hierfür war weit gespannt und reichte von einer privaten Meinungsäußerung bis hin zu politischen Aktivitäten. Überdies sollten sie, wenn auch selten, direkt auf gesellschaftliche Entwicklungen oder einzelne Personen einwirken.
Die IM waren das wichtigste Repressionsinstrument in der DDR. IM wurden auf bestimmte Schwerpunkte angesetzt, von denen tatsächliche oder vermeintliche Gefahren ausgehen konnten. Diese Objekte und Territorien, Bereiche oder Personen waren so zahlreich, dass die geheimpolizeiliche Durchdringung tendenziell den Charakter einer flächendeckenden Überwachung annahm.
Die Anzahl der vom MfS geführten inoffiziellen Mitarbeiter umfasste im Jahre 1989 ungefähr 189.000 IM, darunter 173.000 IM der Abwehrdiensteinheiten, ferner 13.400 IM in der DDR und 1.550 IM in der Bundesrepublik, die von der Hauptverwaltung A geführt wurden, sowie diverse andere wie Zelleninformatoren usw. Auf 89 DDR-Bürger kam somit ein IM. In der Zeit von 1950 bis 1989 gab es insgesamt ca. 620.000 IM.
Die Entwicklung des IM-Netzes ist nicht allein von einem kontinuierlichen Anstieg geprägt, sondern verweist auf besondere Wachstumsphasen in Zeiten innergesellschaftlicher Krisen wie dem 17. Juni 1953 oder am Vorabend des Mauerbaus. Im Zuge der deutsch-deutschen Entspannungspolitik wurde das IM-Netz ebenfalls erweitert. So umfasste es Mitte der 70er Jahre – hochgerechnet – über 200.000 IM. Angesichts wachsender oppositioneller Bewegungen hatte es in den 80er Jahren gleichfalls ein hohes Niveau.
Die flächendeckende Überwachung der Gesellschaft fiel regional recht unterschiedlich aus. Im Land Brandenburg, das die Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam vereint, war sie stärker als in Thüringen. Die höchste IM-Dichte wies der ehemalige Bezirk Cottbus auf.
Das MfS operierte formal nach territorialen Gesichtspunkten und Sicherungsbereichen, setzte jedoch operative Schwerpunkte in der geheimpolizeilichen Arbeit. Bezogen auf das Gesamtministerium lagen diese – sowohl auf Kreis-, als auch auf Bezirks- und Hauptabteilungsebene – bei der Volkswirtschaft, der Spionageabwehr und auf der "politischen Untergrundtätigkeit", der "Bearbeitung " von oppositionellen Milieus und den Kirchen.
Die Motive zur Kooperation mit dem MfS waren überwiegend ideeller, seltener materieller Natur, noch seltener war Erpressung der Grund. Die Kooperation währte durchschnittlich sechs bis zehn Jahre oder länger. Augenfällig ist, dass darunter nicht wenige soziale Aufsteiger waren. Der Anteil von weiblichen IM lag in der DDR bei 17 Prozent, in der Bundesrepublik bei 28 Prozent. Über die Hälfte der IM war Mitglied der SED. Von den 2,3 Mio. Mitgliedern der Partei ausgehend, waren 4 bis 5 Prozent zuletzt inoffiziell aktiv, d. h. jedes zwanzigste SED-Mitglied.
Das MfS differenzierte IM nach Kategorien: Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit, IM zur Sicherung und Durchdringung des Verantwortungsbereichs, IM im besonderen Einsatz, Führungs-IM und IM zur Sicherung der Konspiration und des Verbindungswesens. Die wichtigste Kategorie waren IM mit "Feindverbindungen" bzw. solche, die Personen zu "bearbeiten" hatten, die "im Verdacht der Feindtätigkeit" standen. Im Laufe der 80er Jahre nahm der Anteil von IM in der Kategorie IMB bis Dezember 1988 auf rund 3.900 zu.
Der Anteil von Bundesbürgern oder Ausländern unter den IM des MfS betrug nicht einmal 2 Prozent. 1989 waren mindestens 3.000 Bundesbürger inoffiziell im Dienste des MfS, zusätzlich mehrere Hundert Ausländer. In der Zeit von 1949 bis 1989 waren insgesamt mindestens 12.000 Bundesbürger und Westberliner IM.
Die operativen Ziele des MfS waren über die gesamte Bundesrepublik Deutschland verteilt. Darüber hinaus gab es Schwerpunkte in Europa, im Nahen Osten und Asien, nachgeordnet auch in Afrika und Lateinamerika. Nachrichtendienstliche Schwerpunkte waren vor allem die Wissenschafts- und Technikspionage, erst danach die politische und mit etwas Abstand die Militärspionage. Die Bundesrepublik Deutschland wurde folglich vor allem als Ressource zur Systemstabilisierung genutzt.
Die politische Spionage diente vornehmlich dazu, die politische Gefährdungslage des herrschenden Systems in der DDR bestimmen zu können. Dieses Profil deutet an, dass die Spionage der Bewahrung des Status quo dienen sollte. Von einer Unterwanderung der Bundesrepublik war die Geheimpolizei zahlenmäßig weit entfernt. Vielmehr waren ihre inoffiziellen Mitarbeiter damit beschäftigt, das DDR-System zu stabilisieren.
Der Operative Vorgang (OV) war ein registrierpflichtiger Vorgang und Sammelbegriff für Einzel- bzw. Gruppenvorgänge (Registrierung, TV und ZOV). Er wurde angelegt, um im Rahmen von verdeckten, aber zum Teil auch offenen Ermittlungen gegen missliebige Personen vorgehen zu können (Anweisung 14/52 vom 10.9.1952: Vorgangsordnung; 1976 durch Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" neu geregelt).
Ausgangspunkt des OV waren zumeist Hinweise auf, aus MfS-Sicht, strafrechtlich relevante Tatbestände (in der Regel Verstöße gegen die in der DDR geltenden politischen Normen), die es zu überprüfen galt. Bestandteil der nach einem klaren Abfolgeprinzip zu erstellenden OV waren "Maßnahmepläne" und ggf. in ihnen enthaltene Maßnahmen der Zersetzung, die vor allem dann zur Anwendung gelangten, wenn eine Inhaftierung aus taktischen Erwägungen als nicht opportun galt.
Im OV ermittelte das MfS nicht nur gegen die betreffende Person, es wurden auch Erkundigungen zum familiären Umfeld, zum Freundes- und Kollegenkreis u. ä. eingeholt. Konnten Delikte keinen Personen unmittelbar zugeordnet werden (z. B. Flugblätter, Losungen, anonyme Briefe), wurde ein OV gegen unbekannt eröffnet. Darin wurden die nach den Vorstellungen des MfS potenziell als Urheber in Frage kommenden Personen dahingehend überprüft, ob ihnen die "Tat" nachzuweisen war.
Häufig ging dem OV eine Operative Personenkontrolle (OPK) voraus. OV waren mit Vorschlägen zur Ahndung der nachgewiesenen Straftatverletzungen (z. B. Ermittlungsverfahren; Anwerbung; Zersetzungsmaßnahmen) bzw. bei Nicht-Bestätigung des Ausgangsverdachts durch Einstellen der Bearbeitung abzuschließen.
Auskunftsbericht über Karl von Kraus Dokument, 1 Seite
"Einschätzung" der Zusammenarbeit mit dem "Geheimen Informator" und ehemaligen Gestapo-Mitarbeiter "Schmidt" Dokument, 1 Seite
"Vorschlag zur Anwerbung" eines ehemaligen Gestapo-Angehörigen als "Geheimer Informator" Dokument, 1 Seite
"Aussprachebericht" zur Anwerbung eines ehemaligen Gestapo-Angehörigen als "Geheimer Informator" Dokument, 1 Seite