Signatur: BArch, MfS, HA II, Nr. 23812, Bl. 1-8
Im August 1985 löste der westdeutsche Nachrichtendienstbeamte Hansjoachim Tiedge mit seinem Übertritt in die DDR einen der größten Geheimdienstskandale in der Geschichte der Bundesrepublik aus. Vor und unmittelbar nach Tiedges Flucht flogen mehrere DDR-Spioninnen und -Spione auf, die daraufhin aus der Bundesrepublik abgezogen wurden.
Am 19. August 1985 reiste Hansjoachim Tiedge über Helmstedt-Marienborn in die DDR. Zu dieser Zeit war Tiedge Gruppenleiter des Referates "Nachrichtendienste der DDR" beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Auf Grund seiner Funktion und seiner 19-jährigen Tätigkeit für das BfV besaß er umfassende Kenntnisse der westdeutschen Spionageabwehr gegen die DDR.
Bis zum 23. August gab es in der Bundesrepublik keine Hinweise auf Tiedges Aufenthaltsort. Erst als der ostdeutsche Nachrichtendienst ADN meldete, dass "Tiedge […] in die DDR übergetreten [ist] und […] um Asyl ersucht" hat, wusste die westdeutsche Seite Bescheid.
Die Stasi notierte zum Motiv des Überlaufens: "Ablehnung der kapitalistischen Gesellschaftsordnung". Tatsächlich flüchtete Tiedge vor persönlichen Problemen. Hohe Schulden und übermäßiger Alkoholkonsum sowie der Tod seiner Frau hatten den Beamten in familiäre und dienstliche Schwierigkeiten gebracht.
Die Stasi dokumentierte unter dem Decknamen Aktion "Bruch" die öffentliche Berichterstattung über die sogenannte "Sekretärinnenaffäre" in der Bundesrepublik. Die zumeist weiblichen DDR-Spioninnen arbeiteten in den Vorzimmern von Bundestagsabgeordneten und Ministerien. Für die Stasi waren sie wichtige Quellen. Bereits einige Tage vor Tiedges Überlaufen meldeten sich einige Agentinnen, wie Johanna Olbrich und Erika Reißmann, nicht mehr bei ihren westdeutschen Arbeitgebern. Ob es einen Zusammenhang zwischen ihrem Verschwinden und dem Überlaufen Tiedges gab, ist nicht belegt. Das vorliegende Dokument erweckt den Anschein. Die Stasi untertitelte die Aktion "Bruch" mit "Einschätzungen und Übersichten zur Lage nach dem Übertritt des ehemaligen leitenden Mitarbeiters der Abteilung IV Spionageabwehr im BfV Köln". Es folgt eine chronologische Auflistung von Ereignissen rund um die Spionagefälle von August bis Oktober 1985.
[Aufgeklebter Zettel: Aktion
[unterstrichen: "Bruch"]]
Aktion "Bruch"
Einschätzungen und Übersichten zur Lage nach dem Übertritt des ehemaligen leitenden Mitarbeiters der Abteilung IV - Spionageabwehr - im BfV Köln
Zeitliche Übersicht
1. Einschätzung und Bewertung
2. Spezielle Maßnahmen des Gegners
3. Maßnahmen des MfS
3.1. Anlagen:
- Schreiben des Gen. Minister
- Kurzauskünfte zu den Festnahmen
Garau und Marth
- Übersicht über die Klärung
operativer Materialien
4. Lageeinschätzungen der HA II.
5. Personenerkenntnisse
5.1. Hauptpersonen der Aktion "Bruch"
- Tiedge, Hansjoachim
- Lüneburg, Sonja
- Richter, Ursula
- Betzing, Lorenz
- Höke, Margarete
- Willner, Herta Astrid
- Willner, Herbert
5.2. in Erscheinung getretene Personen
(Überprüfungsergebnisse)
5.3. publizistisch tätig gewordene Personen
6. Erkenntnisse zur Arbeitsweise,
Struktur, personellen Besetzung
des BfV Köln
7. Stimmung/Reaktion der DDR-Bevölkerung
Abteilung IV (Diversion)
1959 hervorgegangen aus der Abt. III der Hauptverwaltung A (HV A); 1974-1978 nach Zusammenschluss mit der Arbeitsrichtung S der Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) als Abteilung IV (Diversion/Sonderaufgaben) bezeichnet; 1978-1987 wieder selbständige Abteilung; 1987 größtenteils in der Abt. A XVIII der HV A aufgegangen.
Aufgaben: Infrastrukturspionage sowie Diversions- und Sabotagevorbereitung im Operationsgebiet, insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland; u. a. durch Werbung und Führung von IM in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, deren Ausbildung und Einschleusung in das Bundesgebiet; die Beschaffung von Konspirativen Wohnungen (KW) und Deckadressen (IMK); Suche, Auswahl und Ausstattung von Depots für Material und von Unterkunfts- bzw. Unterschlupfobjekten sowie Aufklärung geeigneter Hubschrauberlandeplätze und Anlage von Objektvorgängen zu Personen und Einrichtungen.
Abteilung IV (Diversion)
1959 hervorgegangen aus der Abt. III der Hauptverwaltung A (HV A); 1974-1978 nach Zusammenschluss mit der Arbeitsrichtung S der Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) als Abteilung IV (Diversion/Sonderaufgaben) bezeichnet; 1978-1987 wieder selbständige Abteilung; 1987 größtenteils in der Abt. A XVIII der HV A aufgegangen.
Aufgaben: Infrastrukturspionage sowie Diversions- und Sabotagevorbereitung im Operationsgebiet, insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland; u. a. durch Werbung und Führung von IM in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, deren Ausbildung und Einschleusung in das Bundesgebiet; die Beschaffung von Konspirativen Wohnungen (KW) und Deckadressen (IMK); Suche, Auswahl und Ausstattung von Depots für Material und von Unterkunfts- bzw. Unterschlupfobjekten sowie Aufklärung geeigneter Hubschrauberlandeplätze und Anlage von Objektvorgängen zu Personen und Einrichtungen.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Spionageabwehr beinhaltete nicht nur defensives Abwehren westlicher Spionage, sondern auch offensive Bekämpfung westlicher (zumeist bundesdeutscher) Sicherheitsbehörden auf dem Gebiet der Bundesrepublik. Das MfS fasste den Spionagebegriff sehr weit, so dass auch Angehörige oppositioneller Gruppen oder westliche Korrespondenten und Diplomaten regelmäßig im Visier der Spionageabwehr standen.
Das MfS unterschied drei Arten der Spionageabwehr. Die innere Spionageabwehr agierte innerhalb der DDR. Die äußere (auch: offensive) Spionageabwehr sollte bundesdeutsche Sicherheitsbehörden direkt bekämpfen, sich dabei aber auf deren Außenstellen und nachgeordnete Diensteinheiten konzentrieren. Die Gegenspionage hatte die Aufgabe, Spione in den Zentralen bundesdeutscher Sicherheitsbehörden zu platzieren, um die westliche Spionage gegen die DDR schon im Vorfeld zu paralysieren. In der Praxis waren die Grenzen zwischen äußerer Spionageabwehr, für die die Hauptabteilung II zuständig war, und der Gegenspionage, die Sache der Abt. IX der HV A war, fließend.
Die Spionageabwehr des MfS reagierte einerseits auf die tatsächliche Spionage gegen die DDR. Vor allem der BND und sein Vorgänger, die Organisation Gehlen, unterhielten in der DDR bis zum Mauerbau 1961 ein großes Agentennetz. In den Folgejahren brachen viele Kontakte westlicher Geheimdienste zu ihren Agenten in der DDR ab, auch enttarnte die Spionageabwehr viele von ihnen.
Der BND setzte daraufhin verstärkt Bundesbürger zur Informationsgewinnung ein, die als Besucher oder Transitreisende in der DDR unterwegs waren ("Reise- und Transitspione"). Seit den 70er Jahren versuchte der BND vor allem DDR-Bürger, die als Dienstreisende in den Westen kamen, als Agenten anzuwerben. Westliche Geheimdienste betrieben in der DDR schwerpunktmäßig Militärspionage.
Das MfS ging andererseits von der unzutreffenden Annahme aus, dass politisch widerständiges Verhalten von DDR-Bürgern zumeist von westlichen Geheimdiensten inspiriert würde (Diversion, politisch-ideologische), sodass die Bekämpfung politischer Gegner oft in den Bereich der Spionageabwehr fiel, ebenso wie die Überwachung westlicher Journalisten und Diplomaten. Aufgrund des weit gefassten Spionagebegriffs waren zahlreiche MfS-Abteilungen mit Spionageabwehr befasst, was zu Ineffizienz führte. Mielke wies deshalb 1987 der Hauptabteilung II die Federführung bei der Spionageabwehr zu.
1953 bis 1955 verhaftete das MfS in drei Großaktionen 1.200 Personen in der DDR und Westberlin, die pauschal als westliche Agenten bezeichnet wurden. Tatsächlich befanden sich darunter etliche Personen, die nur politischen Widerstand gegen die SED geleistet hatten. In vielen Fällen wurden hohe Haftstrafen verhängt, mindestens zehn Menschen wurden hingerichtet. Zugleich nutzte das MfS diese Aktionen erfolgreich als Vorlagen für ausgeklügelte Pressekampagnen.
Auch in späteren Jahren wurden Erfolge der Spionageabwehr popularisiert, nicht zuletzt um spionagebereite DDR-Bürger abzuschrecken. Schwerpunktaktionen der Hauptabteilung II in den 70er und 80er Jahren richteten sich u. a. gegen Transitspione sowie gegen die Anwerbung von Angehörigen bestimmter Personengruppen durch westliche Dienste (beispielsweise Militärangehörige, Reisekader). Erfolge erzielte die HV A im Rahmen der Gegenspionage in den 70er und 80er Jahren u. a. aufgrund ihrer Top-Quellen im BND (Gabriele Gast, Alfred Spuhler), BfV (Klaus Kuron) und MAD (Joachim Krase).
Seit den 70er Jahren intensivierte das MfS die Strategie der "vorbeugenden Verhinderung": Immer mehr Bürger wurden als potenziell spionageverdächtig observiert, immer mehr Berufsgruppen zu Geheimnisträgern erklärt, das Personal der Hauptabteilung II aufgestockt, auch die Kreisdienststellen setzten nun einen Mitarbeiter ausschließlich für Aufgaben der Linie II (Linienprinzip) ein.
Generell profitierte die Spionageabwehr von der geschlossenen Gesellschaft der DDR, der flächendeckenden Observierung der Bevölkerung, der Kooperation mit anderen sozialistischen Geheimdiensten sowie der Strategie, Verdächtige mitunter über einen sehr langen Zeitraum zu observieren. Post- und Telefonkontrolle und die Funküberwachung im In- und Ausland dienten in erheblichem Maße der Spionageabwehr.
Die überzogene Sicherheitsdoktrin führte dazu, dass das MfS in der ersten Hälfte der 70er Jahre dem Hirngespinst eines Hochstaplers aufsaß und 144 DDR-Bürger als angebliche "Agenten mit spezieller Auftragsstruktur" (AsA), quasi als Eliteagenten westlicher Dienste, einstufte und es auf dieser fiktiven Grundlage zu zahlreichen Verurteilungen kam.
Vagen Schätzungen zufolge spionierten zwischen 1949 und 1989 rund 10.000 Ost- und Westdeutsche für den BND in der DDR, viele von ihnen nur für kurze Zeit und nicht in Schlüsselpositionen. Etwa 4.000 Agenten bundesdeutscher Dienste sollen in dieser Zeit durch die Spionageabwehr der DDR erkannt und festgenommen worden sein.
Etwa 90 Prozent der "Innenquellen" des BND in der DDR (Agenten, die direkt in einem auszuspionierenden Objekt tätig waren) sollen in den 70er und 80er Jahren als Doppelagenten auch dem MfS gedient haben. Darunter waren offenbar viele, die "überworben" wurden, das heißt, das MfS hatte ihre BND-Anbindung erkannt, sie aber nicht verhaftet, sondern als IM angeworben und nun gegen den BND eingesetzt.
Sichere Angaben darüber, in welchem Umfang westliche Agenten in der DDR unerkannt geblieben sind, liegen nicht vor. Insofern kann noch keine abschließende Bilanz der Wirksamkeit der Spionageabwehr gezogen werden.
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Signatur: BArch, MfS, HA II, Nr. 23812, Bl. 1-8
Im August 1985 löste der westdeutsche Nachrichtendienstbeamte Hansjoachim Tiedge mit seinem Übertritt in die DDR einen der größten Geheimdienstskandale in der Geschichte der Bundesrepublik aus. Vor und unmittelbar nach Tiedges Flucht flogen mehrere DDR-Spioninnen und -Spione auf, die daraufhin aus der Bundesrepublik abgezogen wurden.
Am 19. August 1985 reiste Hansjoachim Tiedge über Helmstedt-Marienborn in die DDR. Zu dieser Zeit war Tiedge Gruppenleiter des Referates "Nachrichtendienste der DDR" beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Auf Grund seiner Funktion und seiner 19-jährigen Tätigkeit für das BfV besaß er umfassende Kenntnisse der westdeutschen Spionageabwehr gegen die DDR.
Bis zum 23. August gab es in der Bundesrepublik keine Hinweise auf Tiedges Aufenthaltsort. Erst als der ostdeutsche Nachrichtendienst ADN meldete, dass "Tiedge […] in die DDR übergetreten [ist] und […] um Asyl ersucht" hat, wusste die westdeutsche Seite Bescheid.
Die Stasi notierte zum Motiv des Überlaufens: "Ablehnung der kapitalistischen Gesellschaftsordnung". Tatsächlich flüchtete Tiedge vor persönlichen Problemen. Hohe Schulden und übermäßiger Alkoholkonsum sowie der Tod seiner Frau hatten den Beamten in familiäre und dienstliche Schwierigkeiten gebracht.
Die Stasi dokumentierte unter dem Decknamen Aktion "Bruch" die öffentliche Berichterstattung über die sogenannte "Sekretärinnenaffäre" in der Bundesrepublik. Die zumeist weiblichen DDR-Spioninnen arbeiteten in den Vorzimmern von Bundestagsabgeordneten und Ministerien. Für die Stasi waren sie wichtige Quellen. Bereits einige Tage vor Tiedges Überlaufen meldeten sich einige Agentinnen, wie Johanna Olbrich und Erika Reißmann, nicht mehr bei ihren westdeutschen Arbeitgebern. Ob es einen Zusammenhang zwischen ihrem Verschwinden und dem Überlaufen Tiedges gab, ist nicht belegt. Das vorliegende Dokument erweckt den Anschein. Die Stasi untertitelte die Aktion "Bruch" mit "Einschätzungen und Übersichten zur Lage nach dem Übertritt des ehemaligen leitenden Mitarbeiters der Abteilung IV Spionageabwehr im BfV Köln". Es folgt eine chronologische Auflistung von Ereignissen rund um die Spionagefälle von August bis Oktober 1985.
Zeitliche Übersicht
07.08.1985; Sonja Lüneburg, tätig gewesen im Bundeswirtschaftsministerium kehrt von einer Wochendfahrt nicht nach Bonn und auf ihre Arbeitsstelle zurück.
08.08.1985; Generalbundesanwalt Rebmann leitet ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Spionage gegen die L. ein.
12.08.1985; Ein Sachgebietsleiter einer Freiburger Meldestelle gilt als vermißt.
17.08.1985; Die Buchhalterin des "Bundes der Vertriebenen" in der BRD, Ursula Richter, verschwindet. Sie soll bereits seit längerer Zeit vom BfV observiert worden sein.
18.08.1985; Der Bekannte der Ursula Richter, Lorenz Betzing, tätig gewesen im Verwaltungsamt der Bundeswehr, ist ebenfalls abgängig.
Gegen die R. und den B. werden Ermittlungsverfahren wegen Spionageverdacht eingeleitet. Es wird der Verdacht geäußert daß die L. und die R. unter falschem Namen in die BRD eingeschleust wurden.
19.08.1985; Nach Angaben des Hansjoachim Tiedge (Brief des T.) ist er an diesem Tag in die DDR übergetreten.
21.08.1985; Innenminister Zimmermann ordnet eine sofortige nochmalige Sicherheitsüberprüfung aller Geheimnisträger an.
Der Präsident des BfV unterrichtet den Bundesinnenminister über das "Verschwinden" des T. und gleichzeitig erstmalig über die persönlichen Schwierigkeiten des T.
22.08.1985; Der frühere Hamburger Kriminaloberkommissar, Rolf Grunert, der wegen [handschriftliche Ergänzung: "]Spionage[handschriftliche Ergänzung: "] für die DDR verurteilt wurde und eine 2 1/2-jährige Freiheitsstrafe verbüst hatte, hat sich in die DDR abgesetzt.
23.08.1985; Veröffentlichungen im "Neuen Deutschland"
- "Schwere Niederlage für den Spionagedienst der "BRD"
- "Verfassungsschutz erhält mehr Befugnisse für Schnüffelarbeit"
- "Kriminaloberkommissar ersucht um Aufnahme in der DDR"
10.25 Uhr - Meldung der DDR-Nachrichtenagentur ADN "Der langjährige im Bundesverfassungsschutz der BRD für die Spionageabwehr verantwortliche Regierungsdirektor Hansjoachim Tiedge ist in die DDR übergetreten und hat um Asyl ersucht. Das Ersuchen wird von den zuständigen Organen der DDR geprüft."
(Personenauskunft - siehe Punkt 51 der Akte)
Abteilung IV (Diversion)
1959 hervorgegangen aus der Abt. III der Hauptverwaltung A (HV A); 1974-1978 nach Zusammenschluss mit der Arbeitsrichtung S der Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) als Abteilung IV (Diversion/Sonderaufgaben) bezeichnet; 1978-1987 wieder selbständige Abteilung; 1987 größtenteils in der Abt. A XVIII der HV A aufgegangen.
Aufgaben: Infrastrukturspionage sowie Diversions- und Sabotagevorbereitung im Operationsgebiet, insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland; u. a. durch Werbung und Führung von IM in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, deren Ausbildung und Einschleusung in das Bundesgebiet; die Beschaffung von Konspirativen Wohnungen (KW) und Deckadressen (IMK); Suche, Auswahl und Ausstattung von Depots für Material und von Unterkunfts- bzw. Unterschlupfobjekten sowie Aufklärung geeigneter Hubschrauberlandeplätze und Anlage von Objektvorgängen zu Personen und Einrichtungen.
Abteilung IV (Diversion)
1959 hervorgegangen aus der Abt. III der Hauptverwaltung A (HV A); 1974-1978 nach Zusammenschluss mit der Arbeitsrichtung S der Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) als Abteilung IV (Diversion/Sonderaufgaben) bezeichnet; 1978-1987 wieder selbständige Abteilung; 1987 größtenteils in der Abt. A XVIII der HV A aufgegangen.
Aufgaben: Infrastrukturspionage sowie Diversions- und Sabotagevorbereitung im Operationsgebiet, insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland; u. a. durch Werbung und Führung von IM in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, deren Ausbildung und Einschleusung in das Bundesgebiet; die Beschaffung von Konspirativen Wohnungen (KW) und Deckadressen (IMK); Suche, Auswahl und Ausstattung von Depots für Material und von Unterkunfts- bzw. Unterschlupfobjekten sowie Aufklärung geeigneter Hubschrauberlandeplätze und Anlage von Objektvorgängen zu Personen und Einrichtungen.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Eine Sicherheitsüberprüfung ist ein Verfahren zur Einschätzung der "sicherheitspolitischen" Eignung von Personen, denen bedeutsame Aufgaben, Funktionen und Befugnisse übertragen oder Vollmachten bzw. Erlaubnisse und Genehmigungen erteilt werden sollten (u. a. Leitungskräfte, Geheimnisträger, Angehörige von anderen Sicherheitsorganen, Reisekader, Leistungssportler, Waffenbesitzer).
Ziel der Sicherheitsüberprüfung war es, ihre Zuverlässigkeit "unter den jeweiligen Lagebedingungen" sicherzustellen und entsprechend ungeeignete Personen aus bedeutsamen oder sicherheitsrelevanten Positionen und Bereichen fernzuhalten. Das familiäre und soziale Umfeld der betreffenden Personen wurde zumeist in die Überprüfung mit einbezogen. Die Sicherheitsüberprüfung war mit der Entscheidung über Zustimmung oder Nichtzustimmung abzuschließen. Zu bereits überprüften Personen waren Wiederholungsüberprüfungen vorgesehen. In den 80er Jahren fielen im MfS jährlich Hunderttausende Sicherheitsüberprüfungen an und dominierten vor allem die Arbeit der Kreisdienststellen.
Spionageabwehr beinhaltete nicht nur defensives Abwehren westlicher Spionage, sondern auch offensive Bekämpfung westlicher (zumeist bundesdeutscher) Sicherheitsbehörden auf dem Gebiet der Bundesrepublik. Das MfS fasste den Spionagebegriff sehr weit, so dass auch Angehörige oppositioneller Gruppen oder westliche Korrespondenten und Diplomaten regelmäßig im Visier der Spionageabwehr standen.
Das MfS unterschied drei Arten der Spionageabwehr. Die innere Spionageabwehr agierte innerhalb der DDR. Die äußere (auch: offensive) Spionageabwehr sollte bundesdeutsche Sicherheitsbehörden direkt bekämpfen, sich dabei aber auf deren Außenstellen und nachgeordnete Diensteinheiten konzentrieren. Die Gegenspionage hatte die Aufgabe, Spione in den Zentralen bundesdeutscher Sicherheitsbehörden zu platzieren, um die westliche Spionage gegen die DDR schon im Vorfeld zu paralysieren. In der Praxis waren die Grenzen zwischen äußerer Spionageabwehr, für die die Hauptabteilung II zuständig war, und der Gegenspionage, die Sache der Abt. IX der HV A war, fließend.
Die Spionageabwehr des MfS reagierte einerseits auf die tatsächliche Spionage gegen die DDR. Vor allem der BND und sein Vorgänger, die Organisation Gehlen, unterhielten in der DDR bis zum Mauerbau 1961 ein großes Agentennetz. In den Folgejahren brachen viele Kontakte westlicher Geheimdienste zu ihren Agenten in der DDR ab, auch enttarnte die Spionageabwehr viele von ihnen.
Der BND setzte daraufhin verstärkt Bundesbürger zur Informationsgewinnung ein, die als Besucher oder Transitreisende in der DDR unterwegs waren ("Reise- und Transitspione"). Seit den 70er Jahren versuchte der BND vor allem DDR-Bürger, die als Dienstreisende in den Westen kamen, als Agenten anzuwerben. Westliche Geheimdienste betrieben in der DDR schwerpunktmäßig Militärspionage.
Das MfS ging andererseits von der unzutreffenden Annahme aus, dass politisch widerständiges Verhalten von DDR-Bürgern zumeist von westlichen Geheimdiensten inspiriert würde (Diversion, politisch-ideologische), sodass die Bekämpfung politischer Gegner oft in den Bereich der Spionageabwehr fiel, ebenso wie die Überwachung westlicher Journalisten und Diplomaten. Aufgrund des weit gefassten Spionagebegriffs waren zahlreiche MfS-Abteilungen mit Spionageabwehr befasst, was zu Ineffizienz führte. Mielke wies deshalb 1987 der Hauptabteilung II die Federführung bei der Spionageabwehr zu.
1953 bis 1955 verhaftete das MfS in drei Großaktionen 1.200 Personen in der DDR und Westberlin, die pauschal als westliche Agenten bezeichnet wurden. Tatsächlich befanden sich darunter etliche Personen, die nur politischen Widerstand gegen die SED geleistet hatten. In vielen Fällen wurden hohe Haftstrafen verhängt, mindestens zehn Menschen wurden hingerichtet. Zugleich nutzte das MfS diese Aktionen erfolgreich als Vorlagen für ausgeklügelte Pressekampagnen.
Auch in späteren Jahren wurden Erfolge der Spionageabwehr popularisiert, nicht zuletzt um spionagebereite DDR-Bürger abzuschrecken. Schwerpunktaktionen der Hauptabteilung II in den 70er und 80er Jahren richteten sich u. a. gegen Transitspione sowie gegen die Anwerbung von Angehörigen bestimmter Personengruppen durch westliche Dienste (beispielsweise Militärangehörige, Reisekader). Erfolge erzielte die HV A im Rahmen der Gegenspionage in den 70er und 80er Jahren u. a. aufgrund ihrer Top-Quellen im BND (Gabriele Gast, Alfred Spuhler), BfV (Klaus Kuron) und MAD (Joachim Krase).
Seit den 70er Jahren intensivierte das MfS die Strategie der "vorbeugenden Verhinderung": Immer mehr Bürger wurden als potenziell spionageverdächtig observiert, immer mehr Berufsgruppen zu Geheimnisträgern erklärt, das Personal der Hauptabteilung II aufgestockt, auch die Kreisdienststellen setzten nun einen Mitarbeiter ausschließlich für Aufgaben der Linie II (Linienprinzip) ein.
Generell profitierte die Spionageabwehr von der geschlossenen Gesellschaft der DDR, der flächendeckenden Observierung der Bevölkerung, der Kooperation mit anderen sozialistischen Geheimdiensten sowie der Strategie, Verdächtige mitunter über einen sehr langen Zeitraum zu observieren. Post- und Telefonkontrolle und die Funküberwachung im In- und Ausland dienten in erheblichem Maße der Spionageabwehr.
Die überzogene Sicherheitsdoktrin führte dazu, dass das MfS in der ersten Hälfte der 70er Jahre dem Hirngespinst eines Hochstaplers aufsaß und 144 DDR-Bürger als angebliche "Agenten mit spezieller Auftragsstruktur" (AsA), quasi als Eliteagenten westlicher Dienste, einstufte und es auf dieser fiktiven Grundlage zu zahlreichen Verurteilungen kam.
Vagen Schätzungen zufolge spionierten zwischen 1949 und 1989 rund 10.000 Ost- und Westdeutsche für den BND in der DDR, viele von ihnen nur für kurze Zeit und nicht in Schlüsselpositionen. Etwa 4.000 Agenten bundesdeutscher Dienste sollen in dieser Zeit durch die Spionageabwehr der DDR erkannt und festgenommen worden sein.
Etwa 90 Prozent der "Innenquellen" des BND in der DDR (Agenten, die direkt in einem auszuspionierenden Objekt tätig waren) sollen in den 70er und 80er Jahren als Doppelagenten auch dem MfS gedient haben. Darunter waren offenbar viele, die "überworben" wurden, das heißt, das MfS hatte ihre BND-Anbindung erkannt, sie aber nicht verhaftet, sondern als IM angeworben und nun gegen den BND eingesetzt.
Sichere Angaben darüber, in welchem Umfang westliche Agenten in der DDR unerkannt geblieben sind, liegen nicht vor. Insofern kann noch keine abschließende Bilanz der Wirksamkeit der Spionageabwehr gezogen werden.
Erstes Stadium des Strafverfahrens, steht formal unter Leitung des Staatsanwaltes (§ 87 StPO/1968). Die eigentlichen Ermittlungen werden von den staatlichen Untersuchungsorganen (Polizei, MfS, Zoll) durchgeführt (§ 88 StPO/1968) und vom Staatsanwalt beaufsichtigt (§ 89 StPO/1968).
Tatsächlich waren für die Ermittlungen des MfS lediglich die zuvor vom MfS ausgewählten Staatsanwälte der Abteilungen IA zuständig, die gemäß MfS-internen Regelungen keine Einsicht in Unterlagen oder Ermittlungen, die nicht der StPO entsprachen, bekommen durften. Faktisch gab es daher eine doppelte Aktenführung in der zuständigen Linie IX: den internen Untersuchungsvorgang und die für Staatsanwaltschaft und Gericht bestimmte Gerichtsakte und somit keine wirksame staatsanwaltschaftliche Aufsicht über die MfS-Ermittlungen. Einleitung wie auch Einstellung des Ermittlungsverfahrens konnten selbständig von den Untersuchungsorganen verfügt werden (§§ 98, 141 StPO/1968).
Mit dem Ermittlungsverfahren verbunden waren Eingriffe in die persönliche Freiheit Beschuldigter durch die Untersuchungsorgane wie die Beschuldigten- und Zeugenvernehmung, die Durchsuchung, die Beschlagnahme, die Festnahme oder die Untersuchungshaft. In der Tätigkeit des MfS stellte das Ermittlungsverfahren einen besonders wirksamen Teil des repressiven Vorgehens gegen politische Gegner dar.
Das MfS hat als ein Instrument der DDR, insbesondere der SED-Führung, die politischen Interessen des Staates inoffiziell in der Bundesrepublik Deutschland unterstützt. Die Westarbeit des MfS bestand aus Spionageaktivitäten, also der nachrichtendienstlichen Beschaffung von Informationen, Patenten, Verfahren und Mustern durch das MfS.
Die Bezeichnungen Westarbeit und Spionage meinen in diesem Kontext das, was beim MfS mit "operative Arbeit im und nach dem Operationsgebiet" bezeichnet wird. Im engeren Sinne also die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im "Operationsgebiet", bei dem es sich überwiegend um die Bundesrepublik Deutschland und Westberlin handelte, aber auch die in der NATO und der Europäischen Gemeinschaft verbundenen Staaten einschloss.
Im weiteren Sinne fallen darunter auch die Funkaufklärung und der Einsatz von Offizieren im besonderen Einsatz in Botschaften, Konsulaten usw. Erfolgte diese operative Arbeit bis Anfang der 70er Jahre wesentlich "illegal", ergaben sich mit der zunehmenden Anerkennung der DDR auch verstärkt "legale" Zugänge über die Einrichtung von Botschaften, von denen aus das MfS mit "legal abgedeckten Residenturen" arbeiten konnte.
Für die Beschaffung von wissenschaftlich-technischen, politischen und militärischen Informationen war vor allem die Hauptverwaltung A zuständig, aber nahezu gleichrangig zahlreiche Abwehrdiensteinheiten des MfS. Die Hauptabteilung I, in der DDR für die Absicherung des Militärkomplexes verantwortlich, erkundete auch die Bundeswehr, den Bundesgrenzschutz, den Zollgrenzdienst, die Bayerische Grenzpolizei und diverse Einrichtungen der NATO.
Die Hauptabteilung II, mit der "offensiven Abwehr" ausländischer Nachrichtendienste in der DDR befasst, arbeitete zeitweise auch gegen den Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz sowie den Militärischen Abschirmdienst. Die Hauptabteilung VI überwachte neben dem Ein-, Ausreise- und Transitverkehr in der DDR auch den über innerdeutsche Grenzen hinaus von und nach Westberlin.
Die Hauptabteilung VII unterhielt im "Operationsgebiet" ebenfalls ein Netz, das im klassischen Sinne kriminelle Aktivitäten wie Schmuggel aufzuklären hatte. Die Hauptabteilung VIII war für Ermittlungen und Beobachtungen zuständig. Zugleich war sie Servicediensteinheit für alle Diensteinheiten des MfS, indem sie den Informationsbedarf über Bundesbürger bediente.
Neben der Sicherungsarbeit in den Bereichen Staatsapparat, Blockparteien und "politischer Untergrundtätigkeit" war die Hauptabteilung XX im "Operationsgebiet" für alle Einrichtungen zuständig, die sich mit der DDR befassten. Im Visier der Hauptabteilung XXII standen links- und rechtsextremistische, überwiegend terroristische Gruppen.
Schließlich wäre auf Hauptabteilungsebene noch die Zentrale Kontrollgruppe anzuführen, die sich mit besonders DDR-kritischen Gruppen befasste, wie z. B. der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte oder den Fluchthilfeorganisationen. Mit der Westarbeit waren nicht allein die zentralen Abwehrdiensteinheiten befasst, sondern ihre Linien (Linienprinzip) erstreckten sich meist auch auf Bezirks- und im Einzelfall auf Kreisverwaltungsebene des MfS.
In den Kontext der Westarbeit sind auch die etwa 400 Entführungen von Bürgern aus der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin zu zählen sowie vereinzelte Versuche und Erwägungen, Bürger zu töten, wobei bislang ein Mord nicht nachgewiesen ist. Das MfS selbst verstand unter der "Arbeit im und nach dem Operationsgebiet" die "Gesamtheit der politisch-operativen Kräfte des MfS im Operationsgebiet und die Nutzung solcher Personen aus dem Operationsgebiet, die zur Erfüllung operativer Aufgaben geeignet sind".
Die HV A und ihre Abteilungen XV in den Bezirksverwaltungen arbeiteten nach Schwerpunkten im "Operationsgebiet", ihre innere Struktur drückte die entsprechende Interessenlage aus.
Demnach konzentrierte sich die Abt. I auf Politik und strategische Absichten der Bundesregierung, die Abt. II auf die Parteien, Gewerkschaften, Landsmannschaften im "Operationsgebiet", die Abt. III steuerte die operative Arbeit der "legal abgedeckten Residenturen" in DDR-Botschaften, Konsulaten und Handelseinrichtungen, und die Abt. IV beschäftigte sich mit den militärischen Zentren" in der Bundesrepublik Deutschland, wozu das Bundesministerium der Verteidigung, Wehrbezirkskommandos der Bundeswehr und diverse US-amerikanische Einrichtungen gehörten. Die Abt. IX befasste sich mit westlichen Nachrichtendiensten, die Abt. XI mit den USA und die Abt. XII mit der NATO.
Die Abteilungen XIII bis XV gehörten zum Sektor Wissenschaft und Technik, der systematisch Patente, Verfahren und Muster für die DDR- und osteuropäische Forschung und Wirtschaft beschaffte. Schwerpunkte waren die Fachgebiete Energie, Biologie, Chemie, Elektronik, Elektrotechnik und Maschinenbau sowie das Bemühen, die Embargopolitik zu unterlaufen. Für offizielle, mithin dienstliche Kontakte zwischen beispielsweise DDR- und bundesdeutschen Wissenschaftlern oder Politikern war eigens die Abt. XVI der HV A zuständig, die auf diesem Weg an relevante Informationen gelangen sollte.
Während all diese Abteilungen der HV A überwiegend informationsbeschaffend tätig waren, verfügte sie mit der Abt. X eigens über eine Struktureinheit, die systematisch aktive Maßnahmen in der Bundesrepublik zu entfalten suchte.
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Signatur: BArch, MfS, HA II, Nr. 23812, Bl. 1-8
Im August 1985 löste der westdeutsche Nachrichtendienstbeamte Hansjoachim Tiedge mit seinem Übertritt in die DDR einen der größten Geheimdienstskandale in der Geschichte der Bundesrepublik aus. Vor und unmittelbar nach Tiedges Flucht flogen mehrere DDR-Spioninnen und -Spione auf, die daraufhin aus der Bundesrepublik abgezogen wurden.
Am 19. August 1985 reiste Hansjoachim Tiedge über Helmstedt-Marienborn in die DDR. Zu dieser Zeit war Tiedge Gruppenleiter des Referates "Nachrichtendienste der DDR" beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Auf Grund seiner Funktion und seiner 19-jährigen Tätigkeit für das BfV besaß er umfassende Kenntnisse der westdeutschen Spionageabwehr gegen die DDR.
Bis zum 23. August gab es in der Bundesrepublik keine Hinweise auf Tiedges Aufenthaltsort. Erst als der ostdeutsche Nachrichtendienst ADN meldete, dass "Tiedge […] in die DDR übergetreten [ist] und […] um Asyl ersucht" hat, wusste die westdeutsche Seite Bescheid.
Die Stasi notierte zum Motiv des Überlaufens: "Ablehnung der kapitalistischen Gesellschaftsordnung". Tatsächlich flüchtete Tiedge vor persönlichen Problemen. Hohe Schulden und übermäßiger Alkoholkonsum sowie der Tod seiner Frau hatten den Beamten in familiäre und dienstliche Schwierigkeiten gebracht.
Die Stasi dokumentierte unter dem Decknamen Aktion "Bruch" die öffentliche Berichterstattung über die sogenannte "Sekretärinnenaffäre" in der Bundesrepublik. Die zumeist weiblichen DDR-Spioninnen arbeiteten in den Vorzimmern von Bundestagsabgeordneten und Ministerien. Für die Stasi waren sie wichtige Quellen. Bereits einige Tage vor Tiedges Überlaufen meldeten sich einige Agentinnen, wie Johanna Olbrich und Erika Reißmann, nicht mehr bei ihren westdeutschen Arbeitgebern. Ob es einen Zusammenhang zwischen ihrem Verschwinden und dem Überlaufen Tiedges gab, ist nicht belegt. Das vorliegende Dokument erweckt den Anschein. Die Stasi untertitelte die Aktion "Bruch" mit "Einschätzungen und Übersichten zur Lage nach dem Übertritt des ehemaligen leitenden Mitarbeiters der Abteilung IV Spionageabwehr im BfV Köln". Es folgt eine chronologische Auflistung von Ereignissen rund um die Spionagefälle von August bis Oktober 1985.
Vormittag - Unterrichtung des Bundeskanzlers Kohl am Urlaubsort am Wolfgangsee durch Regierungssprecher Ost
14.00 Uhr - Die Bundesregierung setzt unter Leitung von Schreckenberger eine Sonderarbeitsgruppe von Staatssekreätren der zuständigen Ressorts sowie der Präsidenten der Geheimdienste ein.
Der Präsident des BfV Köln, Pfahls leitet sogenannte schadensbegrenzende Maßnahmen zum Schutz der Agenturen ein.
Generalbundesanwalt Rebmann leitet offiziell ein Ermittlungsverfahren gegen T. ein. Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Laufs erklärt, daß sich seine Fraktion für die beschleunigte Durchsetzung der Gesetze zur inneren Sicherheit (MAD-Gesetz, Novellierung Verfassungsschutzgesetz u.a.) einsetzen wird.
Das Innenministerium wird einen Entwurf zur Neufassung der Sicherheitsrichtlinien vorlegen. Diese erhält eine Straffung und Verschärfung
- Ausdehnung der Überprüfungen auch auf "eheähnliche Partner"
- weitere Überprüfungen in Melderegistern der Einwohnermeldeämter. Aufhebung der Begrenzung des Überprüfungszeitraumes (bisher auf 10 Jahre begrenzt.
Beim Verfassungsschutz soll durch Freisetzen von Kapazitäten eine Konzentration der Sicherheitsüberprüfungen auf die eigentlichen sicherheitsrelevanten Bereiche erfolgen.
24.08.1985; Veröffentlichungen im "Neuen Deutschland"
"Chef der Spionageabwehr der BRD bat um Asyl in der
DDR"
"Von der Organisation Gehlen bis zum BND"
Über den DDR-Rechtsanwalt Vogel wird der BRD-Regierung ein vom 24.08.1985 datierter Brief des T. mit folgenden Wortlaut übergeben:
Erklärung:
Ich, Hansjoachim Tiedge, geb. 24.06.1937 in Berlin, früher Regierungsdirektor im Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln, bin am 19.08.1985 aus einer für mich ausweglosen persönlichen Situation aber aus freien Stücken und aufgrund meiner eigenen Entscheidung in die DDR übergewechselt.
Abteilung IV (Diversion)
1959 hervorgegangen aus der Abt. III der Hauptverwaltung A (HV A); 1974-1978 nach Zusammenschluss mit der Arbeitsrichtung S der Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) als Abteilung IV (Diversion/Sonderaufgaben) bezeichnet; 1978-1987 wieder selbständige Abteilung; 1987 größtenteils in der Abt. A XVIII der HV A aufgegangen.
Aufgaben: Infrastrukturspionage sowie Diversions- und Sabotagevorbereitung im Operationsgebiet, insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland; u. a. durch Werbung und Führung von IM in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, deren Ausbildung und Einschleusung in das Bundesgebiet; die Beschaffung von Konspirativen Wohnungen (KW) und Deckadressen (IMK); Suche, Auswahl und Ausstattung von Depots für Material und von Unterkunfts- bzw. Unterschlupfobjekten sowie Aufklärung geeigneter Hubschrauberlandeplätze und Anlage von Objektvorgängen zu Personen und Einrichtungen.
Abteilung IV (Diversion)
1959 hervorgegangen aus der Abt. III der Hauptverwaltung A (HV A); 1974-1978 nach Zusammenschluss mit der Arbeitsrichtung S der Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) als Abteilung IV (Diversion/Sonderaufgaben) bezeichnet; 1978-1987 wieder selbständige Abteilung; 1987 größtenteils in der Abt. A XVIII der HV A aufgegangen.
Aufgaben: Infrastrukturspionage sowie Diversions- und Sabotagevorbereitung im Operationsgebiet, insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland; u. a. durch Werbung und Führung von IM in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, deren Ausbildung und Einschleusung in das Bundesgebiet; die Beschaffung von Konspirativen Wohnungen (KW) und Deckadressen (IMK); Suche, Auswahl und Ausstattung von Depots für Material und von Unterkunfts- bzw. Unterschlupfobjekten sowie Aufklärung geeigneter Hubschrauberlandeplätze und Anlage von Objektvorgängen zu Personen und Einrichtungen.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Spionageabwehr beinhaltete nicht nur defensives Abwehren westlicher Spionage, sondern auch offensive Bekämpfung westlicher (zumeist bundesdeutscher) Sicherheitsbehörden auf dem Gebiet der Bundesrepublik. Das MfS fasste den Spionagebegriff sehr weit, so dass auch Angehörige oppositioneller Gruppen oder westliche Korrespondenten und Diplomaten regelmäßig im Visier der Spionageabwehr standen.
Das MfS unterschied drei Arten der Spionageabwehr. Die innere Spionageabwehr agierte innerhalb der DDR. Die äußere (auch: offensive) Spionageabwehr sollte bundesdeutsche Sicherheitsbehörden direkt bekämpfen, sich dabei aber auf deren Außenstellen und nachgeordnete Diensteinheiten konzentrieren. Die Gegenspionage hatte die Aufgabe, Spione in den Zentralen bundesdeutscher Sicherheitsbehörden zu platzieren, um die westliche Spionage gegen die DDR schon im Vorfeld zu paralysieren. In der Praxis waren die Grenzen zwischen äußerer Spionageabwehr, für die die Hauptabteilung II zuständig war, und der Gegenspionage, die Sache der Abt. IX der HV A war, fließend.
Die Spionageabwehr des MfS reagierte einerseits auf die tatsächliche Spionage gegen die DDR. Vor allem der BND und sein Vorgänger, die Organisation Gehlen, unterhielten in der DDR bis zum Mauerbau 1961 ein großes Agentennetz. In den Folgejahren brachen viele Kontakte westlicher Geheimdienste zu ihren Agenten in der DDR ab, auch enttarnte die Spionageabwehr viele von ihnen.
Der BND setzte daraufhin verstärkt Bundesbürger zur Informationsgewinnung ein, die als Besucher oder Transitreisende in der DDR unterwegs waren ("Reise- und Transitspione"). Seit den 70er Jahren versuchte der BND vor allem DDR-Bürger, die als Dienstreisende in den Westen kamen, als Agenten anzuwerben. Westliche Geheimdienste betrieben in der DDR schwerpunktmäßig Militärspionage.
Das MfS ging andererseits von der unzutreffenden Annahme aus, dass politisch widerständiges Verhalten von DDR-Bürgern zumeist von westlichen Geheimdiensten inspiriert würde (Diversion, politisch-ideologische), sodass die Bekämpfung politischer Gegner oft in den Bereich der Spionageabwehr fiel, ebenso wie die Überwachung westlicher Journalisten und Diplomaten. Aufgrund des weit gefassten Spionagebegriffs waren zahlreiche MfS-Abteilungen mit Spionageabwehr befasst, was zu Ineffizienz führte. Mielke wies deshalb 1987 der Hauptabteilung II die Federführung bei der Spionageabwehr zu.
1953 bis 1955 verhaftete das MfS in drei Großaktionen 1.200 Personen in der DDR und Westberlin, die pauschal als westliche Agenten bezeichnet wurden. Tatsächlich befanden sich darunter etliche Personen, die nur politischen Widerstand gegen die SED geleistet hatten. In vielen Fällen wurden hohe Haftstrafen verhängt, mindestens zehn Menschen wurden hingerichtet. Zugleich nutzte das MfS diese Aktionen erfolgreich als Vorlagen für ausgeklügelte Pressekampagnen.
Auch in späteren Jahren wurden Erfolge der Spionageabwehr popularisiert, nicht zuletzt um spionagebereite DDR-Bürger abzuschrecken. Schwerpunktaktionen der Hauptabteilung II in den 70er und 80er Jahren richteten sich u. a. gegen Transitspione sowie gegen die Anwerbung von Angehörigen bestimmter Personengruppen durch westliche Dienste (beispielsweise Militärangehörige, Reisekader). Erfolge erzielte die HV A im Rahmen der Gegenspionage in den 70er und 80er Jahren u. a. aufgrund ihrer Top-Quellen im BND (Gabriele Gast, Alfred Spuhler), BfV (Klaus Kuron) und MAD (Joachim Krase).
Seit den 70er Jahren intensivierte das MfS die Strategie der "vorbeugenden Verhinderung": Immer mehr Bürger wurden als potenziell spionageverdächtig observiert, immer mehr Berufsgruppen zu Geheimnisträgern erklärt, das Personal der Hauptabteilung II aufgestockt, auch die Kreisdienststellen setzten nun einen Mitarbeiter ausschließlich für Aufgaben der Linie II (Linienprinzip) ein.
Generell profitierte die Spionageabwehr von der geschlossenen Gesellschaft der DDR, der flächendeckenden Observierung der Bevölkerung, der Kooperation mit anderen sozialistischen Geheimdiensten sowie der Strategie, Verdächtige mitunter über einen sehr langen Zeitraum zu observieren. Post- und Telefonkontrolle und die Funküberwachung im In- und Ausland dienten in erheblichem Maße der Spionageabwehr.
Die überzogene Sicherheitsdoktrin führte dazu, dass das MfS in der ersten Hälfte der 70er Jahre dem Hirngespinst eines Hochstaplers aufsaß und 144 DDR-Bürger als angebliche "Agenten mit spezieller Auftragsstruktur" (AsA), quasi als Eliteagenten westlicher Dienste, einstufte und es auf dieser fiktiven Grundlage zu zahlreichen Verurteilungen kam.
Vagen Schätzungen zufolge spionierten zwischen 1949 und 1989 rund 10.000 Ost- und Westdeutsche für den BND in der DDR, viele von ihnen nur für kurze Zeit und nicht in Schlüsselpositionen. Etwa 4.000 Agenten bundesdeutscher Dienste sollen in dieser Zeit durch die Spionageabwehr der DDR erkannt und festgenommen worden sein.
Etwa 90 Prozent der "Innenquellen" des BND in der DDR (Agenten, die direkt in einem auszuspionierenden Objekt tätig waren) sollen in den 70er und 80er Jahren als Doppelagenten auch dem MfS gedient haben. Darunter waren offenbar viele, die "überworben" wurden, das heißt, das MfS hatte ihre BND-Anbindung erkannt, sie aber nicht verhaftet, sondern als IM angeworben und nun gegen den BND eingesetzt.
Sichere Angaben darüber, in welchem Umfang westliche Agenten in der DDR unerkannt geblieben sind, liegen nicht vor. Insofern kann noch keine abschließende Bilanz der Wirksamkeit der Spionageabwehr gezogen werden.
Erstes Stadium des Strafverfahrens, steht formal unter Leitung des Staatsanwaltes (§ 87 StPO/1968). Die eigentlichen Ermittlungen werden von den staatlichen Untersuchungsorganen (Polizei, MfS, Zoll) durchgeführt (§ 88 StPO/1968) und vom Staatsanwalt beaufsichtigt (§ 89 StPO/1968).
Tatsächlich waren für die Ermittlungen des MfS lediglich die zuvor vom MfS ausgewählten Staatsanwälte der Abteilungen IA zuständig, die gemäß MfS-internen Regelungen keine Einsicht in Unterlagen oder Ermittlungen, die nicht der StPO entsprachen, bekommen durften. Faktisch gab es daher eine doppelte Aktenführung in der zuständigen Linie IX: den internen Untersuchungsvorgang und die für Staatsanwaltschaft und Gericht bestimmte Gerichtsakte und somit keine wirksame staatsanwaltschaftliche Aufsicht über die MfS-Ermittlungen. Einleitung wie auch Einstellung des Ermittlungsverfahrens konnten selbständig von den Untersuchungsorganen verfügt werden (§§ 98, 141 StPO/1968).
Mit dem Ermittlungsverfahren verbunden waren Eingriffe in die persönliche Freiheit Beschuldigter durch die Untersuchungsorgane wie die Beschuldigten- und Zeugenvernehmung, die Durchsuchung, die Beschlagnahme, die Festnahme oder die Untersuchungshaft. In der Tätigkeit des MfS stellte das Ermittlungsverfahren einen besonders wirksamen Teil des repressiven Vorgehens gegen politische Gegner dar.
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Auskunft der HA II zu Hansjoachim Tiedge Dokument, 3 Seiten
Zur Situation der Sicherheitsdienste der Bundesrepublik nach Hansjoachim Tiedges Übertritt in die DDR Dokument, 2 Seiten
Erfassungsbogen der HA VII zu Hansjoachim Tiedge Dokument, 1 Seite
Pressemeldung zum Verschwinden Hansjoachim Tiedges Dokument, 1 Seite