Signatur: BArch, MfS, HA II, Nr. 23812, Bl. 1-8
Im August 1985 löste der westdeutsche Nachrichtendienstbeamte Hansjoachim Tiedge mit seinem Übertritt in die DDR einen der größten Geheimdienstskandale in der Geschichte der Bundesrepublik aus. Vor und unmittelbar nach Tiedges Flucht flogen mehrere DDR-Spioninnen und -Spione auf, die daraufhin aus der Bundesrepublik abgezogen wurden.
Am 19. August 1985 reiste Hansjoachim Tiedge über Helmstedt-Marienborn in die DDR. Zu dieser Zeit war Tiedge Gruppenleiter des Referates "Nachrichtendienste der DDR" beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Auf Grund seiner Funktion und seiner 19-jährigen Tätigkeit für das BfV besaß er umfassende Kenntnisse der westdeutschen Spionageabwehr gegen die DDR.
Bis zum 23. August gab es in der Bundesrepublik keine Hinweise auf Tiedges Aufenthaltsort. Erst als der ostdeutsche Nachrichtendienst ADN meldete, dass "Tiedge […] in die DDR übergetreten [ist] und […] um Asyl ersucht" hat, wusste die westdeutsche Seite Bescheid.
Die Stasi notierte zum Motiv des Überlaufens: "Ablehnung der kapitalistischen Gesellschaftsordnung". Tatsächlich flüchtete Tiedge vor persönlichen Problemen. Hohe Schulden und übermäßiger Alkoholkonsum sowie der Tod seiner Frau hatten den Beamten in familiäre und dienstliche Schwierigkeiten gebracht.
Die Stasi dokumentierte unter dem Decknamen Aktion "Bruch" die öffentliche Berichterstattung über die sogenannte "Sekretärinnenaffäre" in der Bundesrepublik. Die zumeist weiblichen DDR-Spioninnen arbeiteten in den Vorzimmern von Bundestagsabgeordneten und Ministerien. Für die Stasi waren sie wichtige Quellen. Bereits einige Tage vor Tiedges Überlaufen meldeten sich einige Agentinnen, wie Johanna Olbrich und Erika Reißmann, nicht mehr bei ihren westdeutschen Arbeitgebern. Ob es einen Zusammenhang zwischen ihrem Verschwinden und dem Überlaufen Tiedges gab, ist nicht belegt. Das vorliegende Dokument erweckt den Anschein. Die Stasi untertitelte die Aktion "Bruch" mit "Einschätzungen und Übersichten zur Lage nach dem Übertritt des ehemaligen leitenden Mitarbeiters der Abteilung IV Spionageabwehr im BfV Köln". Es folgt eine chronologische Auflistung von Ereignissen rund um die Spionagefälle von August bis Oktober 1985.
04.09.1985; Hellenbroich kündigt an, vor einem (bisher noch nicht einberufenen) parlamentarischen Untersuchungsausschuß bisher nicht bekannte Fakten auszusagen.
Auf Antrag der SPD tagt eine Sondersitzung des Verteidigungsausschusses zur Schadensbewertung im Fall Höke. Schaden ist noch nicht genau bestimmbar.
Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission für die Geheimdienstezu der Verantwortlichkeit des Bundesinnenministers Zimmermann im Fall T. Entscheidung auf die nächste Sitzung am 25.09.1985 vertagt.
Die SPD-Landesregierung von Nordrhein-Westfalen verabschiedete eine Novelle zum Verfassungsschutzgesetz, daß die Wiederaufnahme von Datenüberprüfung in den Melderegistern der Einwohnermeldeämter gesetzlich gestattet.
05.09.1985; Laut Angaben des DDR-Rechtsanwaltes Vogel wurden seitens des T. versorgungsmäßige Maßnahmen für seine drei Töchter über ihn eingeleitet.
06.09.1985; Der PKW der Sonja Lüneburg wird in Köln aufgefunden. Es können keine Hinweise zum Aufenthaltsort der vermißten L. erarbeitet werden.
10.09.1985; T. schreibt einen Brief an seine Töchter, in dem er Verständnis für seine Handlung von ihnen erbittet.
13.09.1985; Der Botschaftsrat der Botschaft der UdSSR in London, Oleg Gordjewskij, ist zu den Briten übergetreten und hat Verrat begangen. Aus Großbritannien wurden 25 sowjetische Diplomaten ausgewiesen. Es wird die Version vertreten, G. ist Doppelagent und hat sich nach dem Übertritt des Tiedge in Sicherheit gebracht.
14.09.1985; Der 1963 verstorbene FDP-Politiker Döring soll angeblich nach Angaben des ehemaligen FDP-Vorsitzenden Mende von dem früheren Bonner Korrespondenten des ND Harri Czepuk vergiftet worden sein. D. war Verbindungsmann der FDP zum BND.
17.09.1985; In einem Eilbrief, der über eine Anwaltspraxis in der DDR dem ehemaligen Dienstvorgesetzten von Herta Astrid Willner zugeleitet wurde, teilt das Ehepaar Herbert und Herta Astrid Willner ihre Kündigung zum 16.09.85 und ihren Übertritt in die DDR mit. Zu dem Ehepaar lagen seit längerer Zeit mehrere Verdachtshinweise der "geheimdienstlichen Agententätigkeit" dem Verfassungsschutz vor.
Abteilung IV (Diversion)
1959 hervorgegangen aus der Abt. III der Hauptverwaltung A (HV A); 1974-1978 nach Zusammenschluss mit der Arbeitsrichtung S der Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) als Abteilung IV (Diversion/Sonderaufgaben) bezeichnet; 1978-1987 wieder selbständige Abteilung; 1987 größtenteils in der Abt. A XVIII der HV A aufgegangen.
Aufgaben: Infrastrukturspionage sowie Diversions- und Sabotagevorbereitung im Operationsgebiet, insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland; u. a. durch Werbung und Führung von IM in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, deren Ausbildung und Einschleusung in das Bundesgebiet; die Beschaffung von Konspirativen Wohnungen (KW) und Deckadressen (IMK); Suche, Auswahl und Ausstattung von Depots für Material und von Unterkunfts- bzw. Unterschlupfobjekten sowie Aufklärung geeigneter Hubschrauberlandeplätze und Anlage von Objektvorgängen zu Personen und Einrichtungen.
Abteilung IV (Diversion)
1959 hervorgegangen aus der Abt. III der Hauptverwaltung A (HV A); 1974-1978 nach Zusammenschluss mit der Arbeitsrichtung S der Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) als Abteilung IV (Diversion/Sonderaufgaben) bezeichnet; 1978-1987 wieder selbständige Abteilung; 1987 größtenteils in der Abt. A XVIII der HV A aufgegangen.
Aufgaben: Infrastrukturspionage sowie Diversions- und Sabotagevorbereitung im Operationsgebiet, insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland; u. a. durch Werbung und Führung von IM in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, deren Ausbildung und Einschleusung in das Bundesgebiet; die Beschaffung von Konspirativen Wohnungen (KW) und Deckadressen (IMK); Suche, Auswahl und Ausstattung von Depots für Material und von Unterkunfts- bzw. Unterschlupfobjekten sowie Aufklärung geeigneter Hubschrauberlandeplätze und Anlage von Objektvorgängen zu Personen und Einrichtungen.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Spionageabwehr beinhaltete nicht nur defensives Abwehren westlicher Spionage, sondern auch offensive Bekämpfung westlicher (zumeist bundesdeutscher) Sicherheitsbehörden auf dem Gebiet der Bundesrepublik. Das MfS fasste den Spionagebegriff sehr weit, so dass auch Angehörige oppositioneller Gruppen oder westliche Korrespondenten und Diplomaten regelmäßig im Visier der Spionageabwehr standen.
Das MfS unterschied drei Arten der Spionageabwehr. Die innere Spionageabwehr agierte innerhalb der DDR. Die äußere (auch: offensive) Spionageabwehr sollte bundesdeutsche Sicherheitsbehörden direkt bekämpfen, sich dabei aber auf deren Außenstellen und nachgeordnete Diensteinheiten konzentrieren. Die Gegenspionage hatte die Aufgabe, Spione in den Zentralen bundesdeutscher Sicherheitsbehörden zu platzieren, um die westliche Spionage gegen die DDR schon im Vorfeld zu paralysieren. In der Praxis waren die Grenzen zwischen äußerer Spionageabwehr, für die die Hauptabteilung II zuständig war, und der Gegenspionage, die Sache der Abt. IX der HV A war, fließend.
Die Spionageabwehr des MfS reagierte einerseits auf die tatsächliche Spionage gegen die DDR. Vor allem der BND und sein Vorgänger, die Organisation Gehlen, unterhielten in der DDR bis zum Mauerbau 1961 ein großes Agentennetz. In den Folgejahren brachen viele Kontakte westlicher Geheimdienste zu ihren Agenten in der DDR ab, auch enttarnte die Spionageabwehr viele von ihnen.
Der BND setzte daraufhin verstärkt Bundesbürger zur Informationsgewinnung ein, die als Besucher oder Transitreisende in der DDR unterwegs waren ("Reise- und Transitspione"). Seit den 70er Jahren versuchte der BND vor allem DDR-Bürger, die als Dienstreisende in den Westen kamen, als Agenten anzuwerben. Westliche Geheimdienste betrieben in der DDR schwerpunktmäßig Militärspionage.
Das MfS ging andererseits von der unzutreffenden Annahme aus, dass politisch widerständiges Verhalten von DDR-Bürgern zumeist von westlichen Geheimdiensten inspiriert würde (Diversion, politisch-ideologische), sodass die Bekämpfung politischer Gegner oft in den Bereich der Spionageabwehr fiel, ebenso wie die Überwachung westlicher Journalisten und Diplomaten. Aufgrund des weit gefassten Spionagebegriffs waren zahlreiche MfS-Abteilungen mit Spionageabwehr befasst, was zu Ineffizienz führte. Mielke wies deshalb 1987 der Hauptabteilung II die Federführung bei der Spionageabwehr zu.
1953 bis 1955 verhaftete das MfS in drei Großaktionen 1.200 Personen in der DDR und Westberlin, die pauschal als westliche Agenten bezeichnet wurden. Tatsächlich befanden sich darunter etliche Personen, die nur politischen Widerstand gegen die SED geleistet hatten. In vielen Fällen wurden hohe Haftstrafen verhängt, mindestens zehn Menschen wurden hingerichtet. Zugleich nutzte das MfS diese Aktionen erfolgreich als Vorlagen für ausgeklügelte Pressekampagnen.
Auch in späteren Jahren wurden Erfolge der Spionageabwehr popularisiert, nicht zuletzt um spionagebereite DDR-Bürger abzuschrecken. Schwerpunktaktionen der Hauptabteilung II in den 70er und 80er Jahren richteten sich u. a. gegen Transitspione sowie gegen die Anwerbung von Angehörigen bestimmter Personengruppen durch westliche Dienste (beispielsweise Militärangehörige, Reisekader). Erfolge erzielte die HV A im Rahmen der Gegenspionage in den 70er und 80er Jahren u. a. aufgrund ihrer Top-Quellen im BND (Gabriele Gast, Alfred Spuhler), BfV (Klaus Kuron) und MAD (Joachim Krase).
Seit den 70er Jahren intensivierte das MfS die Strategie der "vorbeugenden Verhinderung": Immer mehr Bürger wurden als potenziell spionageverdächtig observiert, immer mehr Berufsgruppen zu Geheimnisträgern erklärt, das Personal der Hauptabteilung II aufgestockt, auch die Kreisdienststellen setzten nun einen Mitarbeiter ausschließlich für Aufgaben der Linie II (Linienprinzip) ein.
Generell profitierte die Spionageabwehr von der geschlossenen Gesellschaft der DDR, der flächendeckenden Observierung der Bevölkerung, der Kooperation mit anderen sozialistischen Geheimdiensten sowie der Strategie, Verdächtige mitunter über einen sehr langen Zeitraum zu observieren. Post- und Telefonkontrolle und die Funküberwachung im In- und Ausland dienten in erheblichem Maße der Spionageabwehr.
Die überzogene Sicherheitsdoktrin führte dazu, dass das MfS in der ersten Hälfte der 70er Jahre dem Hirngespinst eines Hochstaplers aufsaß und 144 DDR-Bürger als angebliche "Agenten mit spezieller Auftragsstruktur" (AsA), quasi als Eliteagenten westlicher Dienste, einstufte und es auf dieser fiktiven Grundlage zu zahlreichen Verurteilungen kam.
Vagen Schätzungen zufolge spionierten zwischen 1949 und 1989 rund 10.000 Ost- und Westdeutsche für den BND in der DDR, viele von ihnen nur für kurze Zeit und nicht in Schlüsselpositionen. Etwa 4.000 Agenten bundesdeutscher Dienste sollen in dieser Zeit durch die Spionageabwehr der DDR erkannt und festgenommen worden sein.
Etwa 90 Prozent der "Innenquellen" des BND in der DDR (Agenten, die direkt in einem auszuspionierenden Objekt tätig waren) sollen in den 70er und 80er Jahren als Doppelagenten auch dem MfS gedient haben. Darunter waren offenbar viele, die "überworben" wurden, das heißt, das MfS hatte ihre BND-Anbindung erkannt, sie aber nicht verhaftet, sondern als IM angeworben und nun gegen den BND eingesetzt.
Sichere Angaben darüber, in welchem Umfang westliche Agenten in der DDR unerkannt geblieben sind, liegen nicht vor. Insofern kann noch keine abschließende Bilanz der Wirksamkeit der Spionageabwehr gezogen werden.
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Signatur: BArch, MfS, HA II, Nr. 23812, Bl. 1-8
Im August 1985 löste der westdeutsche Nachrichtendienstbeamte Hansjoachim Tiedge mit seinem Übertritt in die DDR einen der größten Geheimdienstskandale in der Geschichte der Bundesrepublik aus. Vor und unmittelbar nach Tiedges Flucht flogen mehrere DDR-Spioninnen und -Spione auf, die daraufhin aus der Bundesrepublik abgezogen wurden.
Am 19. August 1985 reiste Hansjoachim Tiedge über Helmstedt-Marienborn in die DDR. Zu dieser Zeit war Tiedge Gruppenleiter des Referates "Nachrichtendienste der DDR" beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Auf Grund seiner Funktion und seiner 19-jährigen Tätigkeit für das BfV besaß er umfassende Kenntnisse der westdeutschen Spionageabwehr gegen die DDR.
Bis zum 23. August gab es in der Bundesrepublik keine Hinweise auf Tiedges Aufenthaltsort. Erst als der ostdeutsche Nachrichtendienst ADN meldete, dass "Tiedge […] in die DDR übergetreten [ist] und […] um Asyl ersucht" hat, wusste die westdeutsche Seite Bescheid.
Die Stasi notierte zum Motiv des Überlaufens: "Ablehnung der kapitalistischen Gesellschaftsordnung". Tatsächlich flüchtete Tiedge vor persönlichen Problemen. Hohe Schulden und übermäßiger Alkoholkonsum sowie der Tod seiner Frau hatten den Beamten in familiäre und dienstliche Schwierigkeiten gebracht.
Die Stasi dokumentierte unter dem Decknamen Aktion "Bruch" die öffentliche Berichterstattung über die sogenannte "Sekretärinnenaffäre" in der Bundesrepublik. Die zumeist weiblichen DDR-Spioninnen arbeiteten in den Vorzimmern von Bundestagsabgeordneten und Ministerien. Für die Stasi waren sie wichtige Quellen. Bereits einige Tage vor Tiedges Überlaufen meldeten sich einige Agentinnen, wie Johanna Olbrich und Erika Reißmann, nicht mehr bei ihren westdeutschen Arbeitgebern. Ob es einen Zusammenhang zwischen ihrem Verschwinden und dem Überlaufen Tiedges gab, ist nicht belegt. Das vorliegende Dokument erweckt den Anschein. Die Stasi untertitelte die Aktion "Bruch" mit "Einschätzungen und Übersichten zur Lage nach dem Übertritt des ehemaligen leitenden Mitarbeiters der Abteilung IV Spionageabwehr im BfV Köln". Es folgt eine chronologische Auflistung von Ereignissen rund um die Spionagefälle von August bis Oktober 1985.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Reddemann fordert in den Bonner Ministerien alle Beamten und Angestellten einer Sonderüberprüfung zu unterziehen, die unter den Kanzlern Brandt und Schmidt durch "Parteienprotektion" und ohne ernsthafte Kontrolle ihre Funktionen übernommen haben.
18.09.1985; Zimmermann berichtet vor dem Bundeskabinett über den Stand der Ermittlung zum Ehepaar Willner. Danach wurde Kohl am 28.08.85 von Zimmermann über die Verdachtsmomente unterrichtet. G-10-Maßnahmen wurden von Kohl abgelehnt.
Tagung der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) zum Fall Willner, Zimmermann gibt einen Bericht. Außer den Mitgliedern der Kommission sind Anwesend:
- ehem. BfV-Präsident Hellenbroich
- BfV-Präsident Pfahls
- BND-Präsident Wieck
- Generalbundesanwalt Rebmann
- Staatssekretär Neusel (Innen)
- Staatssekretär Kinkel (Justiz)
23.09.1985; Sitzung des Innenausschusses des Bundestages. Zimmermann begründet Mängel bei den Ermittlungen zu Willner mit den geringen Verdachtsmomenten.
Prozeßbeginn gegen das Ehepaar Reinhard und Sonja Schulze in England. Die Sch. soll einen gefälschten österreichischen Paß auf den Namen Liona Hemmer und ihr Ehemann einen britischen auf den Namen Bryan Waldemar Stunze besessen haben. Das Ehepaar Sch. wird mit einer Todesanzeige in der "Times" in Verbindung gebracht, die als Warnmeldung an in England tätige Kundschafter angesehen wird.
24.09.1985; Sitzung der SPD-Bundestagsfraktion, Beschluß über einen Antrag an den Bundestag, einen Untersuchungsausschuß einzusetzen, der sich über die Verantwortung des Bundesinnenministers Zimmermann im "Spionageskandal" einen Überblick verschaffen soll.
26.09.1985; Die "Los Angeles Times" meldet, daß der ehemalige sowjetische Botschaftsangehörige in Italien und Mitarbeiter des sowjetischen Bruderorgans, Witali Jurtschenko, sich in der USA befindet und Verrat beging.
27.09.1985; Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen "Spionageverdacht" gegen einen 43-jährigen Bauingenieur des Tiefbauamtes in Coburg, der in die DDR übergewechselt ist.
Abteilung IV (Diversion)
1959 hervorgegangen aus der Abt. III der Hauptverwaltung A (HV A); 1974-1978 nach Zusammenschluss mit der Arbeitsrichtung S der Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) als Abteilung IV (Diversion/Sonderaufgaben) bezeichnet; 1978-1987 wieder selbständige Abteilung; 1987 größtenteils in der Abt. A XVIII der HV A aufgegangen.
Aufgaben: Infrastrukturspionage sowie Diversions- und Sabotagevorbereitung im Operationsgebiet, insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland; u. a. durch Werbung und Führung von IM in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, deren Ausbildung und Einschleusung in das Bundesgebiet; die Beschaffung von Konspirativen Wohnungen (KW) und Deckadressen (IMK); Suche, Auswahl und Ausstattung von Depots für Material und von Unterkunfts- bzw. Unterschlupfobjekten sowie Aufklärung geeigneter Hubschrauberlandeplätze und Anlage von Objektvorgängen zu Personen und Einrichtungen.
Abteilung IV (Diversion)
1959 hervorgegangen aus der Abt. III der Hauptverwaltung A (HV A); 1974-1978 nach Zusammenschluss mit der Arbeitsrichtung S der Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) als Abteilung IV (Diversion/Sonderaufgaben) bezeichnet; 1978-1987 wieder selbständige Abteilung; 1987 größtenteils in der Abt. A XVIII der HV A aufgegangen.
Aufgaben: Infrastrukturspionage sowie Diversions- und Sabotagevorbereitung im Operationsgebiet, insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland; u. a. durch Werbung und Führung von IM in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, deren Ausbildung und Einschleusung in das Bundesgebiet; die Beschaffung von Konspirativen Wohnungen (KW) und Deckadressen (IMK); Suche, Auswahl und Ausstattung von Depots für Material und von Unterkunfts- bzw. Unterschlupfobjekten sowie Aufklärung geeigneter Hubschrauberlandeplätze und Anlage von Objektvorgängen zu Personen und Einrichtungen.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Von 1980 bis 1989 geltende IM-Kategorie, als IMB definiert – nicht zu verwechseln mit der Vorgangsart IMB der Hauptverwaltung A. Mit der Einführung des IMB wurden die IM-Kategorien IMV und IMF zu einer zusammengefasst. Die IMB galten als hochkarätige IM, die direkten Kontakt mit Personen hatten, die vom MfS als "feindlich" eingestuft wurden und deren Vertrauen besaßen, etwa Zuträger mit kirchlichen Funktionen oder aus Oppositionsgruppen. Außerdem wurden IMB zur Bekämpfung als "feindlich" angesehener Organisationen und Individuen im sog. Operationsgebiet eingesetzt. Zuletzt gab es rund 3.900 IMB.
Spionageabwehr beinhaltete nicht nur defensives Abwehren westlicher Spionage, sondern auch offensive Bekämpfung westlicher (zumeist bundesdeutscher) Sicherheitsbehörden auf dem Gebiet der Bundesrepublik. Das MfS fasste den Spionagebegriff sehr weit, so dass auch Angehörige oppositioneller Gruppen oder westliche Korrespondenten und Diplomaten regelmäßig im Visier der Spionageabwehr standen.
Das MfS unterschied drei Arten der Spionageabwehr. Die innere Spionageabwehr agierte innerhalb der DDR. Die äußere (auch: offensive) Spionageabwehr sollte bundesdeutsche Sicherheitsbehörden direkt bekämpfen, sich dabei aber auf deren Außenstellen und nachgeordnete Diensteinheiten konzentrieren. Die Gegenspionage hatte die Aufgabe, Spione in den Zentralen bundesdeutscher Sicherheitsbehörden zu platzieren, um die westliche Spionage gegen die DDR schon im Vorfeld zu paralysieren. In der Praxis waren die Grenzen zwischen äußerer Spionageabwehr, für die die Hauptabteilung II zuständig war, und der Gegenspionage, die Sache der Abt. IX der HV A war, fließend.
Die Spionageabwehr des MfS reagierte einerseits auf die tatsächliche Spionage gegen die DDR. Vor allem der BND und sein Vorgänger, die Organisation Gehlen, unterhielten in der DDR bis zum Mauerbau 1961 ein großes Agentennetz. In den Folgejahren brachen viele Kontakte westlicher Geheimdienste zu ihren Agenten in der DDR ab, auch enttarnte die Spionageabwehr viele von ihnen.
Der BND setzte daraufhin verstärkt Bundesbürger zur Informationsgewinnung ein, die als Besucher oder Transitreisende in der DDR unterwegs waren ("Reise- und Transitspione"). Seit den 70er Jahren versuchte der BND vor allem DDR-Bürger, die als Dienstreisende in den Westen kamen, als Agenten anzuwerben. Westliche Geheimdienste betrieben in der DDR schwerpunktmäßig Militärspionage.
Das MfS ging andererseits von der unzutreffenden Annahme aus, dass politisch widerständiges Verhalten von DDR-Bürgern zumeist von westlichen Geheimdiensten inspiriert würde (Diversion, politisch-ideologische), sodass die Bekämpfung politischer Gegner oft in den Bereich der Spionageabwehr fiel, ebenso wie die Überwachung westlicher Journalisten und Diplomaten. Aufgrund des weit gefassten Spionagebegriffs waren zahlreiche MfS-Abteilungen mit Spionageabwehr befasst, was zu Ineffizienz führte. Mielke wies deshalb 1987 der Hauptabteilung II die Federführung bei der Spionageabwehr zu.
1953 bis 1955 verhaftete das MfS in drei Großaktionen 1.200 Personen in der DDR und Westberlin, die pauschal als westliche Agenten bezeichnet wurden. Tatsächlich befanden sich darunter etliche Personen, die nur politischen Widerstand gegen die SED geleistet hatten. In vielen Fällen wurden hohe Haftstrafen verhängt, mindestens zehn Menschen wurden hingerichtet. Zugleich nutzte das MfS diese Aktionen erfolgreich als Vorlagen für ausgeklügelte Pressekampagnen.
Auch in späteren Jahren wurden Erfolge der Spionageabwehr popularisiert, nicht zuletzt um spionagebereite DDR-Bürger abzuschrecken. Schwerpunktaktionen der Hauptabteilung II in den 70er und 80er Jahren richteten sich u. a. gegen Transitspione sowie gegen die Anwerbung von Angehörigen bestimmter Personengruppen durch westliche Dienste (beispielsweise Militärangehörige, Reisekader). Erfolge erzielte die HV A im Rahmen der Gegenspionage in den 70er und 80er Jahren u. a. aufgrund ihrer Top-Quellen im BND (Gabriele Gast, Alfred Spuhler), BfV (Klaus Kuron) und MAD (Joachim Krase).
Seit den 70er Jahren intensivierte das MfS die Strategie der "vorbeugenden Verhinderung": Immer mehr Bürger wurden als potenziell spionageverdächtig observiert, immer mehr Berufsgruppen zu Geheimnisträgern erklärt, das Personal der Hauptabteilung II aufgestockt, auch die Kreisdienststellen setzten nun einen Mitarbeiter ausschließlich für Aufgaben der Linie II (Linienprinzip) ein.
Generell profitierte die Spionageabwehr von der geschlossenen Gesellschaft der DDR, der flächendeckenden Observierung der Bevölkerung, der Kooperation mit anderen sozialistischen Geheimdiensten sowie der Strategie, Verdächtige mitunter über einen sehr langen Zeitraum zu observieren. Post- und Telefonkontrolle und die Funküberwachung im In- und Ausland dienten in erheblichem Maße der Spionageabwehr.
Die überzogene Sicherheitsdoktrin führte dazu, dass das MfS in der ersten Hälfte der 70er Jahre dem Hirngespinst eines Hochstaplers aufsaß und 144 DDR-Bürger als angebliche "Agenten mit spezieller Auftragsstruktur" (AsA), quasi als Eliteagenten westlicher Dienste, einstufte und es auf dieser fiktiven Grundlage zu zahlreichen Verurteilungen kam.
Vagen Schätzungen zufolge spionierten zwischen 1949 und 1989 rund 10.000 Ost- und Westdeutsche für den BND in der DDR, viele von ihnen nur für kurze Zeit und nicht in Schlüsselpositionen. Etwa 4.000 Agenten bundesdeutscher Dienste sollen in dieser Zeit durch die Spionageabwehr der DDR erkannt und festgenommen worden sein.
Etwa 90 Prozent der "Innenquellen" des BND in der DDR (Agenten, die direkt in einem auszuspionierenden Objekt tätig waren) sollen in den 70er und 80er Jahren als Doppelagenten auch dem MfS gedient haben. Darunter waren offenbar viele, die "überworben" wurden, das heißt, das MfS hatte ihre BND-Anbindung erkannt, sie aber nicht verhaftet, sondern als IM angeworben und nun gegen den BND eingesetzt.
Sichere Angaben darüber, in welchem Umfang westliche Agenten in der DDR unerkannt geblieben sind, liegen nicht vor. Insofern kann noch keine abschließende Bilanz der Wirksamkeit der Spionageabwehr gezogen werden.
Erstes Stadium des Strafverfahrens, steht formal unter Leitung des Staatsanwaltes (§ 87 StPO/1968). Die eigentlichen Ermittlungen werden von den staatlichen Untersuchungsorganen (Polizei, MfS, Zoll) durchgeführt (§ 88 StPO/1968) und vom Staatsanwalt beaufsichtigt (§ 89 StPO/1968).
Tatsächlich waren für die Ermittlungen des MfS lediglich die zuvor vom MfS ausgewählten Staatsanwälte der Abteilungen IA zuständig, die gemäß MfS-internen Regelungen keine Einsicht in Unterlagen oder Ermittlungen, die nicht der StPO entsprachen, bekommen durften. Faktisch gab es daher eine doppelte Aktenführung in der zuständigen Linie IX: den internen Untersuchungsvorgang und die für Staatsanwaltschaft und Gericht bestimmte Gerichtsakte und somit keine wirksame staatsanwaltschaftliche Aufsicht über die MfS-Ermittlungen. Einleitung wie auch Einstellung des Ermittlungsverfahrens konnten selbständig von den Untersuchungsorganen verfügt werden (§§ 98, 141 StPO/1968).
Mit dem Ermittlungsverfahren verbunden waren Eingriffe in die persönliche Freiheit Beschuldigter durch die Untersuchungsorgane wie die Beschuldigten- und Zeugenvernehmung, die Durchsuchung, die Beschlagnahme, die Festnahme oder die Untersuchungshaft. In der Tätigkeit des MfS stellte das Ermittlungsverfahren einen besonders wirksamen Teil des repressiven Vorgehens gegen politische Gegner dar.
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Signatur: BArch, MfS, HA II, Nr. 23812, Bl. 1-8
Im August 1985 löste der westdeutsche Nachrichtendienstbeamte Hansjoachim Tiedge mit seinem Übertritt in die DDR einen der größten Geheimdienstskandale in der Geschichte der Bundesrepublik aus. Vor und unmittelbar nach Tiedges Flucht flogen mehrere DDR-Spioninnen und -Spione auf, die daraufhin aus der Bundesrepublik abgezogen wurden.
Am 19. August 1985 reiste Hansjoachim Tiedge über Helmstedt-Marienborn in die DDR. Zu dieser Zeit war Tiedge Gruppenleiter des Referates "Nachrichtendienste der DDR" beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Auf Grund seiner Funktion und seiner 19-jährigen Tätigkeit für das BfV besaß er umfassende Kenntnisse der westdeutschen Spionageabwehr gegen die DDR.
Bis zum 23. August gab es in der Bundesrepublik keine Hinweise auf Tiedges Aufenthaltsort. Erst als der ostdeutsche Nachrichtendienst ADN meldete, dass "Tiedge […] in die DDR übergetreten [ist] und […] um Asyl ersucht" hat, wusste die westdeutsche Seite Bescheid.
Die Stasi notierte zum Motiv des Überlaufens: "Ablehnung der kapitalistischen Gesellschaftsordnung". Tatsächlich flüchtete Tiedge vor persönlichen Problemen. Hohe Schulden und übermäßiger Alkoholkonsum sowie der Tod seiner Frau hatten den Beamten in familiäre und dienstliche Schwierigkeiten gebracht.
Die Stasi dokumentierte unter dem Decknamen Aktion "Bruch" die öffentliche Berichterstattung über die sogenannte "Sekretärinnenaffäre" in der Bundesrepublik. Die zumeist weiblichen DDR-Spioninnen arbeiteten in den Vorzimmern von Bundestagsabgeordneten und Ministerien. Für die Stasi waren sie wichtige Quellen. Bereits einige Tage vor Tiedges Überlaufen meldeten sich einige Agentinnen, wie Johanna Olbrich und Erika Reißmann, nicht mehr bei ihren westdeutschen Arbeitgebern. Ob es einen Zusammenhang zwischen ihrem Verschwinden und dem Überlaufen Tiedges gab, ist nicht belegt. Das vorliegende Dokument erweckt den Anschein. Die Stasi untertitelte die Aktion "Bruch" mit "Einschätzungen und Übersichten zur Lage nach dem Übertritt des ehemaligen leitenden Mitarbeiters der Abteilung IV Spionageabwehr im BfV Köln". Es folgt eine chronologische Auflistung von Ereignissen rund um die Spionagefälle von August bis Oktober 1985.
28.09.1985; Der Bruder des in die DDR übergewechselten Arztes Alken aus Mainz, Harm Alken und dessen Freundin Michaela van Houten wurden unter "Spionageverdacht" festgenommen. Sie sollen auftragsgemäß aus der Wohnung des in die DDR übergewechselten Arztes Alken Unterlagen in die DDR verbracht haben.
03.10.1985; Der Bundestag setzt auf Antrag der SPD-Fraktion einen Untersuchungsausschuß ein.
Er soll die Amtsführung von Innenminister Zimmermann prüfen, hinsichtlich
- einer Beeinträchtigung der Sicherheitsinteressen der BRD durch Vorgänge in der Spionageabwehr,
- seiner Wahrnehmung der Aufsicht über das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Als Vorsitzender des Untersuchungsauschusses wurde der SPD-Abgeordnete Gerhard Jahn (Mitglied der PKK) eingesetzt.
(siehe dazu Punkt 2 der Akte)
07.10.1985; Der in die DDR übergewechselte Bauingenieur aus Coburg, gegen den zwischenzeitlich wegen "Spionage" ermittelt wurde, ist in die BRD zurückgekehrt. Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Abteilung IV (Diversion)
1959 hervorgegangen aus der Abt. III der Hauptverwaltung A (HV A); 1974-1978 nach Zusammenschluss mit der Arbeitsrichtung S der Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) als Abteilung IV (Diversion/Sonderaufgaben) bezeichnet; 1978-1987 wieder selbständige Abteilung; 1987 größtenteils in der Abt. A XVIII der HV A aufgegangen.
Aufgaben: Infrastrukturspionage sowie Diversions- und Sabotagevorbereitung im Operationsgebiet, insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland; u. a. durch Werbung und Führung von IM in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, deren Ausbildung und Einschleusung in das Bundesgebiet; die Beschaffung von Konspirativen Wohnungen (KW) und Deckadressen (IMK); Suche, Auswahl und Ausstattung von Depots für Material und von Unterkunfts- bzw. Unterschlupfobjekten sowie Aufklärung geeigneter Hubschrauberlandeplätze und Anlage von Objektvorgängen zu Personen und Einrichtungen.
Abteilung IV (Diversion)
1959 hervorgegangen aus der Abt. III der Hauptverwaltung A (HV A); 1974-1978 nach Zusammenschluss mit der Arbeitsrichtung S der Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) als Abteilung IV (Diversion/Sonderaufgaben) bezeichnet; 1978-1987 wieder selbständige Abteilung; 1987 größtenteils in der Abt. A XVIII der HV A aufgegangen.
Aufgaben: Infrastrukturspionage sowie Diversions- und Sabotagevorbereitung im Operationsgebiet, insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland; u. a. durch Werbung und Führung von IM in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, deren Ausbildung und Einschleusung in das Bundesgebiet; die Beschaffung von Konspirativen Wohnungen (KW) und Deckadressen (IMK); Suche, Auswahl und Ausstattung von Depots für Material und von Unterkunfts- bzw. Unterschlupfobjekten sowie Aufklärung geeigneter Hubschrauberlandeplätze und Anlage von Objektvorgängen zu Personen und Einrichtungen.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Spionageabwehr beinhaltete nicht nur defensives Abwehren westlicher Spionage, sondern auch offensive Bekämpfung westlicher (zumeist bundesdeutscher) Sicherheitsbehörden auf dem Gebiet der Bundesrepublik. Das MfS fasste den Spionagebegriff sehr weit, so dass auch Angehörige oppositioneller Gruppen oder westliche Korrespondenten und Diplomaten regelmäßig im Visier der Spionageabwehr standen.
Das MfS unterschied drei Arten der Spionageabwehr. Die innere Spionageabwehr agierte innerhalb der DDR. Die äußere (auch: offensive) Spionageabwehr sollte bundesdeutsche Sicherheitsbehörden direkt bekämpfen, sich dabei aber auf deren Außenstellen und nachgeordnete Diensteinheiten konzentrieren. Die Gegenspionage hatte die Aufgabe, Spione in den Zentralen bundesdeutscher Sicherheitsbehörden zu platzieren, um die westliche Spionage gegen die DDR schon im Vorfeld zu paralysieren. In der Praxis waren die Grenzen zwischen äußerer Spionageabwehr, für die die Hauptabteilung II zuständig war, und der Gegenspionage, die Sache der Abt. IX der HV A war, fließend.
Die Spionageabwehr des MfS reagierte einerseits auf die tatsächliche Spionage gegen die DDR. Vor allem der BND und sein Vorgänger, die Organisation Gehlen, unterhielten in der DDR bis zum Mauerbau 1961 ein großes Agentennetz. In den Folgejahren brachen viele Kontakte westlicher Geheimdienste zu ihren Agenten in der DDR ab, auch enttarnte die Spionageabwehr viele von ihnen.
Der BND setzte daraufhin verstärkt Bundesbürger zur Informationsgewinnung ein, die als Besucher oder Transitreisende in der DDR unterwegs waren ("Reise- und Transitspione"). Seit den 70er Jahren versuchte der BND vor allem DDR-Bürger, die als Dienstreisende in den Westen kamen, als Agenten anzuwerben. Westliche Geheimdienste betrieben in der DDR schwerpunktmäßig Militärspionage.
Das MfS ging andererseits von der unzutreffenden Annahme aus, dass politisch widerständiges Verhalten von DDR-Bürgern zumeist von westlichen Geheimdiensten inspiriert würde (Diversion, politisch-ideologische), sodass die Bekämpfung politischer Gegner oft in den Bereich der Spionageabwehr fiel, ebenso wie die Überwachung westlicher Journalisten und Diplomaten. Aufgrund des weit gefassten Spionagebegriffs waren zahlreiche MfS-Abteilungen mit Spionageabwehr befasst, was zu Ineffizienz führte. Mielke wies deshalb 1987 der Hauptabteilung II die Federführung bei der Spionageabwehr zu.
1953 bis 1955 verhaftete das MfS in drei Großaktionen 1.200 Personen in der DDR und Westberlin, die pauschal als westliche Agenten bezeichnet wurden. Tatsächlich befanden sich darunter etliche Personen, die nur politischen Widerstand gegen die SED geleistet hatten. In vielen Fällen wurden hohe Haftstrafen verhängt, mindestens zehn Menschen wurden hingerichtet. Zugleich nutzte das MfS diese Aktionen erfolgreich als Vorlagen für ausgeklügelte Pressekampagnen.
Auch in späteren Jahren wurden Erfolge der Spionageabwehr popularisiert, nicht zuletzt um spionagebereite DDR-Bürger abzuschrecken. Schwerpunktaktionen der Hauptabteilung II in den 70er und 80er Jahren richteten sich u. a. gegen Transitspione sowie gegen die Anwerbung von Angehörigen bestimmter Personengruppen durch westliche Dienste (beispielsweise Militärangehörige, Reisekader). Erfolge erzielte die HV A im Rahmen der Gegenspionage in den 70er und 80er Jahren u. a. aufgrund ihrer Top-Quellen im BND (Gabriele Gast, Alfred Spuhler), BfV (Klaus Kuron) und MAD (Joachim Krase).
Seit den 70er Jahren intensivierte das MfS die Strategie der "vorbeugenden Verhinderung": Immer mehr Bürger wurden als potenziell spionageverdächtig observiert, immer mehr Berufsgruppen zu Geheimnisträgern erklärt, das Personal der Hauptabteilung II aufgestockt, auch die Kreisdienststellen setzten nun einen Mitarbeiter ausschließlich für Aufgaben der Linie II (Linienprinzip) ein.
Generell profitierte die Spionageabwehr von der geschlossenen Gesellschaft der DDR, der flächendeckenden Observierung der Bevölkerung, der Kooperation mit anderen sozialistischen Geheimdiensten sowie der Strategie, Verdächtige mitunter über einen sehr langen Zeitraum zu observieren. Post- und Telefonkontrolle und die Funküberwachung im In- und Ausland dienten in erheblichem Maße der Spionageabwehr.
Die überzogene Sicherheitsdoktrin führte dazu, dass das MfS in der ersten Hälfte der 70er Jahre dem Hirngespinst eines Hochstaplers aufsaß und 144 DDR-Bürger als angebliche "Agenten mit spezieller Auftragsstruktur" (AsA), quasi als Eliteagenten westlicher Dienste, einstufte und es auf dieser fiktiven Grundlage zu zahlreichen Verurteilungen kam.
Vagen Schätzungen zufolge spionierten zwischen 1949 und 1989 rund 10.000 Ost- und Westdeutsche für den BND in der DDR, viele von ihnen nur für kurze Zeit und nicht in Schlüsselpositionen. Etwa 4.000 Agenten bundesdeutscher Dienste sollen in dieser Zeit durch die Spionageabwehr der DDR erkannt und festgenommen worden sein.
Etwa 90 Prozent der "Innenquellen" des BND in der DDR (Agenten, die direkt in einem auszuspionierenden Objekt tätig waren) sollen in den 70er und 80er Jahren als Doppelagenten auch dem MfS gedient haben. Darunter waren offenbar viele, die "überworben" wurden, das heißt, das MfS hatte ihre BND-Anbindung erkannt, sie aber nicht verhaftet, sondern als IM angeworben und nun gegen den BND eingesetzt.
Sichere Angaben darüber, in welchem Umfang westliche Agenten in der DDR unerkannt geblieben sind, liegen nicht vor. Insofern kann noch keine abschließende Bilanz der Wirksamkeit der Spionageabwehr gezogen werden.
Erstes Stadium des Strafverfahrens, steht formal unter Leitung des Staatsanwaltes (§ 87 StPO/1968). Die eigentlichen Ermittlungen werden von den staatlichen Untersuchungsorganen (Polizei, MfS, Zoll) durchgeführt (§ 88 StPO/1968) und vom Staatsanwalt beaufsichtigt (§ 89 StPO/1968).
Tatsächlich waren für die Ermittlungen des MfS lediglich die zuvor vom MfS ausgewählten Staatsanwälte der Abteilungen IA zuständig, die gemäß MfS-internen Regelungen keine Einsicht in Unterlagen oder Ermittlungen, die nicht der StPO entsprachen, bekommen durften. Faktisch gab es daher eine doppelte Aktenführung in der zuständigen Linie IX: den internen Untersuchungsvorgang und die für Staatsanwaltschaft und Gericht bestimmte Gerichtsakte und somit keine wirksame staatsanwaltschaftliche Aufsicht über die MfS-Ermittlungen. Einleitung wie auch Einstellung des Ermittlungsverfahrens konnten selbständig von den Untersuchungsorganen verfügt werden (§§ 98, 141 StPO/1968).
Mit dem Ermittlungsverfahren verbunden waren Eingriffe in die persönliche Freiheit Beschuldigter durch die Untersuchungsorgane wie die Beschuldigten- und Zeugenvernehmung, die Durchsuchung, die Beschlagnahme, die Festnahme oder die Untersuchungshaft. In der Tätigkeit des MfS stellte das Ermittlungsverfahren einen besonders wirksamen Teil des repressiven Vorgehens gegen politische Gegner dar.
Das MfS hat als ein Instrument der DDR, insbesondere der SED-Führung, die politischen Interessen des Staates inoffiziell in der Bundesrepublik Deutschland unterstützt. Die Westarbeit des MfS bestand aus Spionageaktivitäten, also der nachrichtendienstlichen Beschaffung von Informationen, Patenten, Verfahren und Mustern durch das MfS.
Die Bezeichnungen Westarbeit und Spionage meinen in diesem Kontext das, was beim MfS mit "operative Arbeit im und nach dem Operationsgebiet" bezeichnet wird. Im engeren Sinne also die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im "Operationsgebiet", bei dem es sich überwiegend um die Bundesrepublik Deutschland und Westberlin handelte, aber auch die in der NATO und der Europäischen Gemeinschaft verbundenen Staaten einschloss.
Im weiteren Sinne fallen darunter auch die Funkaufklärung und der Einsatz von Offizieren im besonderen Einsatz in Botschaften, Konsulaten usw. Erfolgte diese operative Arbeit bis Anfang der 70er Jahre wesentlich "illegal", ergaben sich mit der zunehmenden Anerkennung der DDR auch verstärkt "legale" Zugänge über die Einrichtung von Botschaften, von denen aus das MfS mit "legal abgedeckten Residenturen" arbeiten konnte.
Für die Beschaffung von wissenschaftlich-technischen, politischen und militärischen Informationen war vor allem die Hauptverwaltung A zuständig, aber nahezu gleichrangig zahlreiche Abwehrdiensteinheiten des MfS. Die Hauptabteilung I, in der DDR für die Absicherung des Militärkomplexes verantwortlich, erkundete auch die Bundeswehr, den Bundesgrenzschutz, den Zollgrenzdienst, die Bayerische Grenzpolizei und diverse Einrichtungen der NATO.
Die Hauptabteilung II, mit der "offensiven Abwehr" ausländischer Nachrichtendienste in der DDR befasst, arbeitete zeitweise auch gegen den Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz sowie den Militärischen Abschirmdienst. Die Hauptabteilung VI überwachte neben dem Ein-, Ausreise- und Transitverkehr in der DDR auch den über innerdeutsche Grenzen hinaus von und nach Westberlin.
Die Hauptabteilung VII unterhielt im "Operationsgebiet" ebenfalls ein Netz, das im klassischen Sinne kriminelle Aktivitäten wie Schmuggel aufzuklären hatte. Die Hauptabteilung VIII war für Ermittlungen und Beobachtungen zuständig. Zugleich war sie Servicediensteinheit für alle Diensteinheiten des MfS, indem sie den Informationsbedarf über Bundesbürger bediente.
Neben der Sicherungsarbeit in den Bereichen Staatsapparat, Blockparteien und "politischer Untergrundtätigkeit" war die Hauptabteilung XX im "Operationsgebiet" für alle Einrichtungen zuständig, die sich mit der DDR befassten. Im Visier der Hauptabteilung XXII standen links- und rechtsextremistische, überwiegend terroristische Gruppen.
Schließlich wäre auf Hauptabteilungsebene noch die Zentrale Kontrollgruppe anzuführen, die sich mit besonders DDR-kritischen Gruppen befasste, wie z. B. der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte oder den Fluchthilfeorganisationen. Mit der Westarbeit waren nicht allein die zentralen Abwehrdiensteinheiten befasst, sondern ihre Linien (Linienprinzip) erstreckten sich meist auch auf Bezirks- und im Einzelfall auf Kreisverwaltungsebene des MfS.
In den Kontext der Westarbeit sind auch die etwa 400 Entführungen von Bürgern aus der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin zu zählen sowie vereinzelte Versuche und Erwägungen, Bürger zu töten, wobei bislang ein Mord nicht nachgewiesen ist. Das MfS selbst verstand unter der "Arbeit im und nach dem Operationsgebiet" die "Gesamtheit der politisch-operativen Kräfte des MfS im Operationsgebiet und die Nutzung solcher Personen aus dem Operationsgebiet, die zur Erfüllung operativer Aufgaben geeignet sind".
Die HV A und ihre Abteilungen XV in den Bezirksverwaltungen arbeiteten nach Schwerpunkten im "Operationsgebiet", ihre innere Struktur drückte die entsprechende Interessenlage aus.
Demnach konzentrierte sich die Abt. I auf Politik und strategische Absichten der Bundesregierung, die Abt. II auf die Parteien, Gewerkschaften, Landsmannschaften im "Operationsgebiet", die Abt. III steuerte die operative Arbeit der "legal abgedeckten Residenturen" in DDR-Botschaften, Konsulaten und Handelseinrichtungen, und die Abt. IV beschäftigte sich mit den militärischen Zentren" in der Bundesrepublik Deutschland, wozu das Bundesministerium der Verteidigung, Wehrbezirkskommandos der Bundeswehr und diverse US-amerikanische Einrichtungen gehörten. Die Abt. IX befasste sich mit westlichen Nachrichtendiensten, die Abt. XI mit den USA und die Abt. XII mit der NATO.
Die Abteilungen XIII bis XV gehörten zum Sektor Wissenschaft und Technik, der systematisch Patente, Verfahren und Muster für die DDR- und osteuropäische Forschung und Wirtschaft beschaffte. Schwerpunkte waren die Fachgebiete Energie, Biologie, Chemie, Elektronik, Elektrotechnik und Maschinenbau sowie das Bemühen, die Embargopolitik zu unterlaufen. Für offizielle, mithin dienstliche Kontakte zwischen beispielsweise DDR- und bundesdeutschen Wissenschaftlern oder Politikern war eigens die Abt. XVI der HV A zuständig, die auf diesem Weg an relevante Informationen gelangen sollte.
Während all diese Abteilungen der HV A überwiegend informationsbeschaffend tätig waren, verfügte sie mit der Abt. X eigens über eine Struktureinheit, die systematisch aktive Maßnahmen in der Bundesrepublik zu entfalten suchte.
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Zur Situation der Sicherheitsdienste der Bundesrepublik nach Hansjoachim Tiedges Übertritt in die DDR Dokument, 2 Seiten
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