Signatur: BStU, MfS, HA PS, MF, Nr. 251, Bl. 22-34
Anlässlich ihres Aufenthaltes bei der KSZE-Konferenz in Helsinki hatten die Mitarbeiter des MfS strenge Verhaltensrichtlinien zu beachten.
Im August 1975 unterzeichnete die DDR die Schlussakte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE). Auf dem Papier verpflichtete sie sich damit zur Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Land. Nach der Unterschrift unter das Vertragswerk beauftragte jedoch die SED ihre Geheimpolizei, unerwünschte Nebenwirkungen, wie das Beharren der Menschen auf Ausreise oder zunehmende Westkontakte, zu bekämpfen – den Bürgern der DDR also weiterhin ihre Menschenrechte vorzuenthalten.
Das MfS versuchte den Aufenthalt der DDR-Delegation in Helsinki bestmöglich zu sichern und zu überwachen. Dabei hatte es sowohl die möglichen Gefahren durch Anschläge, als auch die Spionage durch andere Geheimdienste im Blick. Die Personenschützer des MfS waren bewaffnet und dazu ermächtigt, in Gefahrensituationen von der Schusswaffe Gebrauch zu machen.
Die MfS-Mitarbeiter, vornehmlich der Hauptabteilung PS, sollten die Delegation allerdings nicht nur absichern sondern nach Möglichkeit auch für das MfS interessanten Informationen sammeln. Die vorliegende "Einweisungskonzeption" regelte die Verhaltensweisen und Aufgabenfelder bis ins Detail. Disziplin, Sauberkeit, Ordnung, sachliche Kommunikation, Misstrauen und bestimmendes Auftreten wurde von den Mitarbeitern als Repräsentanten der DDR verlangt. Wie groß das Misstrauen des MfS gegenüber seinen eigenen Leuten und den anderen Mitgliedern der DDR-Delegation war zeigt, dass Ausgang nur in einer Gruppe von mindestens drei Personen und nur nach Genehmigung und Absprache gestattet war.
Verhalten der Mitarbeiter während der Anfertigung notwendiger Aufnahmen:
Während der Fahrt auf dem Territorium Finnland müssen sich die Mitarbeiter konspirativ verhalten. Fotografische Aufnahmen sind entsprechend der erteilten Weisungen (gedecktes Verhalten) durchzuführen.
Bei Provokationen, die sich gegen die Insassen des Regierungszuges und gegen technische Einrichtungen deselben richten, macht es sich erforderlich, aus dem Fenster bzw. aus der Umgebung des Zuges alle provokatorischen Handlungen zu fotografieren bzw. zu filmen. Dabei sind Übersichten und einzelne Details anzufertigen.
Hauptabteilung IX (Untersuchungsorgan)
Die Hauptabteilung IX war die für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgung zuständige Diensteinheit. Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d. h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Die Hauptabteilung IX und die Abteilungen IX der BV waren berechtigt, Ermittlungsverfahren einzuleiten sowie Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und andere strafprozessuale Handlungen vorzunehmen sowie verpflichtet, diese Verfahren nach einer bestimmten Frist - meist durch die Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung - zum Abschluss zu bringen (Untersuchungsvorgang). Daneben führte sie Vorermittlungen zur Feststellung von Ursachen und Verantwortlichen bei Großhavarien (industriellen Störfällen), Flugblättern widerständigen Inhalts, öffentlichen Protesten u. ä. (Vorkommnisuntersuchung, Sachverhaltsprüfung).
Die Hauptabteilung IX gehörte zeit ihres Bestehens zum Anleitungsbereich Mielkes, in den ersten Jahren in seiner Funktion als Staatssekretär und 1. stellv. Minister, ab 1957 als Minister. Ihre Leiter waren Alfred Karl Scholz (1950-1956), Kurt Richter (1956-1964), Walter Heinitz (1964-1973) und Rolf Fister (1973-1989).
1953 bestand die Hauptabteilung IX aus drei Abteilungen, die für Spionagefälle, Fälle politischer "Untergrundtätigkeit" und die Anleitung der Abt. IX der BV zuständig waren. Durch Ausgliederungen entstanden weitere Abteilungen, so u. a. für Wirtschaftsdelikte, Militärstraftaten, Delikte von MfS-Angehörigen und Fluchtfälle. Ende 1988 bestand die Hauptabteilung IX aus zehn Untersuchungsabteilungen sowie der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) und der AGL (Arbeitsgruppe des Ministers (AGM)) mit insgesamt 489 Mitarbeitern. Auf der Linie IX arbeiteten 1.225 hauptamtliche Mitarbeiter.
Die Linie IX wirkte eng mit den Abteilung XIV (Haft) und der Linie VIII (Beobachtung, Ermittlung), die für die Durchführung der Festnahmen zuständig waren, zusammen. Bei der juristischen Beurteilung von Operativen Vorgängen (OV) wurde die Hauptabteilung IX von den geheimdienstlich arbeitenden Diensteinheiten häufig einbezogen.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
Signatur: BStU, MfS, HA PS, MF, Nr. 251, Bl. 22-34
Anlässlich ihres Aufenthaltes bei der KSZE-Konferenz in Helsinki hatten die Mitarbeiter des MfS strenge Verhaltensrichtlinien zu beachten.
Im August 1975 unterzeichnete die DDR die Schlussakte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE). Auf dem Papier verpflichtete sie sich damit zur Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Land. Nach der Unterschrift unter das Vertragswerk beauftragte jedoch die SED ihre Geheimpolizei, unerwünschte Nebenwirkungen, wie das Beharren der Menschen auf Ausreise oder zunehmende Westkontakte, zu bekämpfen – den Bürgern der DDR also weiterhin ihre Menschenrechte vorzuenthalten.
Das MfS versuchte den Aufenthalt der DDR-Delegation in Helsinki bestmöglich zu sichern und zu überwachen. Dabei hatte es sowohl die möglichen Gefahren durch Anschläge, als auch die Spionage durch andere Geheimdienste im Blick. Die Personenschützer des MfS waren bewaffnet und dazu ermächtigt, in Gefahrensituationen von der Schusswaffe Gebrauch zu machen.
Die MfS-Mitarbeiter, vornehmlich der Hauptabteilung PS, sollten die Delegation allerdings nicht nur absichern sondern nach Möglichkeit auch für das MfS interessanten Informationen sammeln. Die vorliegende "Einweisungskonzeption" regelte die Verhaltensweisen und Aufgabenfelder bis ins Detail. Disziplin, Sauberkeit, Ordnung, sachliche Kommunikation, Misstrauen und bestimmendes Auftreten wurde von den Mitarbeitern als Repräsentanten der DDR verlangt. Wie groß das Misstrauen des MfS gegenüber seinen eigenen Leuten und den anderen Mitgliedern der DDR-Delegation war zeigt, dass Ausgang nur in einer Gruppe von mindestens drei Personen und nur nach Genehmigung und Absprache gestattet war.
3. Aufgaben und Verhaltensweisen der für die Objektsicherung eingesetzten Mitarbeiter
Von den Kräften der Objektsicherung werden folgende Unterkunftsobjekte abgesichert:
Darüberhinaus werden von den Bereitschaftskräften der Objektsicherung die erforderlichen operativ-technichen Aufgaben realisiert. (Einleitung der erforderlichen Maßnahmen bei technischen Ausfällen, Einsatz der Röntgentechnik u.a.)
Die Kräfte der Objektsicherung haben die Aufgabe, die aufgeführten Wohn- und Unterkunftsobjekte und ihre Umgebung ständig unter operativer Kontrolle zu halten, um alle möglichen Provokationen oder direkten feindlichen Angriffe sofort zu erkennen und das eigene persönliche Handeln danach auszurichten. Daneben haben diese Mitarbeiter insbesondere Augenmerk auf die Verhaltensweisen und Aktivitäten der Anwohner der Sicherungsobjekte sowie sonstiger Personen- und Kfz.-Bewegung zu legen. Personen ohne bzw. mit ungültigen Dokumenten ist der Zutritt zu den Sicherungsobjekten zu verwehren. Personen, die gewaltsam [der folgende Text ist durch eine Markierung gesondert hervorgehoben] oder mit anderen Mitteln versuchen, das Sicherungsobjekt zu betreten, sind gewaltsam festzuhalten, sie ausweisen zu lassen und zu durchsuchen. Der Leiter der Objektsicherung ist unverzüglich über das Vorkommnis zu informieren.
Hauptabteilung IX (Untersuchungsorgan)
Die Hauptabteilung IX war die für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgung zuständige Diensteinheit. Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d. h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Die Hauptabteilung IX und die Abteilungen IX der BV waren berechtigt, Ermittlungsverfahren einzuleiten sowie Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und andere strafprozessuale Handlungen vorzunehmen sowie verpflichtet, diese Verfahren nach einer bestimmten Frist - meist durch die Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung - zum Abschluss zu bringen (Untersuchungsvorgang). Daneben führte sie Vorermittlungen zur Feststellung von Ursachen und Verantwortlichen bei Großhavarien (industriellen Störfällen), Flugblättern widerständigen Inhalts, öffentlichen Protesten u. ä. (Vorkommnisuntersuchung, Sachverhaltsprüfung).
Die Hauptabteilung IX gehörte zeit ihres Bestehens zum Anleitungsbereich Mielkes, in den ersten Jahren in seiner Funktion als Staatssekretär und 1. stellv. Minister, ab 1957 als Minister. Ihre Leiter waren Alfred Karl Scholz (1950-1956), Kurt Richter (1956-1964), Walter Heinitz (1964-1973) und Rolf Fister (1973-1989).
1953 bestand die Hauptabteilung IX aus drei Abteilungen, die für Spionagefälle, Fälle politischer "Untergrundtätigkeit" und die Anleitung der Abt. IX der BV zuständig waren. Durch Ausgliederungen entstanden weitere Abteilungen, so u. a. für Wirtschaftsdelikte, Militärstraftaten, Delikte von MfS-Angehörigen und Fluchtfälle. Ende 1988 bestand die Hauptabteilung IX aus zehn Untersuchungsabteilungen sowie der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) und der AGL (Arbeitsgruppe des Ministers (AGM)) mit insgesamt 489 Mitarbeitern. Auf der Linie IX arbeiteten 1.225 hauptamtliche Mitarbeiter.
Die Linie IX wirkte eng mit den Abteilung XIV (Haft) und der Linie VIII (Beobachtung, Ermittlung), die für die Durchführung der Festnahmen zuständig waren, zusammen. Bei der juristischen Beurteilung von Operativen Vorgängen (OV) wurde die Hauptabteilung IX von den geheimdienstlich arbeitenden Diensteinheiten häufig einbezogen.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Signatur: BStU, MfS, HA PS, MF, Nr. 251, Bl. 22-34
Anlässlich ihres Aufenthaltes bei der KSZE-Konferenz in Helsinki hatten die Mitarbeiter des MfS strenge Verhaltensrichtlinien zu beachten.
Im August 1975 unterzeichnete die DDR die Schlussakte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE). Auf dem Papier verpflichtete sie sich damit zur Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Land. Nach der Unterschrift unter das Vertragswerk beauftragte jedoch die SED ihre Geheimpolizei, unerwünschte Nebenwirkungen, wie das Beharren der Menschen auf Ausreise oder zunehmende Westkontakte, zu bekämpfen – den Bürgern der DDR also weiterhin ihre Menschenrechte vorzuenthalten.
Das MfS versuchte den Aufenthalt der DDR-Delegation in Helsinki bestmöglich zu sichern und zu überwachen. Dabei hatte es sowohl die möglichen Gefahren durch Anschläge, als auch die Spionage durch andere Geheimdienste im Blick. Die Personenschützer des MfS waren bewaffnet und dazu ermächtigt, in Gefahrensituationen von der Schusswaffe Gebrauch zu machen.
Die MfS-Mitarbeiter, vornehmlich der Hauptabteilung PS, sollten die Delegation allerdings nicht nur absichern sondern nach Möglichkeit auch für das MfS interessanten Informationen sammeln. Die vorliegende "Einweisungskonzeption" regelte die Verhaltensweisen und Aufgabenfelder bis ins Detail. Disziplin, Sauberkeit, Ordnung, sachliche Kommunikation, Misstrauen und bestimmendes Auftreten wurde von den Mitarbeitern als Repräsentanten der DDR verlangt. Wie groß das Misstrauen des MfS gegenüber seinen eigenen Leuten und den anderen Mitgliedern der DDR-Delegation war zeigt, dass Ausgang nur in einer Gruppe von mindestens drei Personen und nur nach Genehmigung und Absprache gestattet war.
Bei auftretenden Schwierigkeiten in Bezug auf Festnahme und Legitimierung sind die finnischen Sicherungskräfte um Unterstützung zu ersuchen. Ein Betreten bzw. Verlassen der Wohn-und Unterkunftsobjekte ist nur bei Vorlage der gültigen Ausweisdokumente (2 Varianten von Ausweisen) möglich.
Festlegungen hinsichtlich der Handhabung der Nachrichtenmittel im Rahmen der Absicherung der Wohn- und Unterkunftsobjekte sind exakt einzuhalten.
Zur Durchführung der politisch-operativen Sicherungsaufgaben werden die Sicherungskräfte operativer Fototechnik ausgerüstet (analog wie Zugsicherung).
Hauptabteilung IX (Untersuchungsorgan)
Die Hauptabteilung IX war die für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgung zuständige Diensteinheit. Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d. h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Die Hauptabteilung IX und die Abteilungen IX der BV waren berechtigt, Ermittlungsverfahren einzuleiten sowie Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und andere strafprozessuale Handlungen vorzunehmen sowie verpflichtet, diese Verfahren nach einer bestimmten Frist - meist durch die Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung - zum Abschluss zu bringen (Untersuchungsvorgang). Daneben führte sie Vorermittlungen zur Feststellung von Ursachen und Verantwortlichen bei Großhavarien (industriellen Störfällen), Flugblättern widerständigen Inhalts, öffentlichen Protesten u. ä. (Vorkommnisuntersuchung, Sachverhaltsprüfung).
Die Hauptabteilung IX gehörte zeit ihres Bestehens zum Anleitungsbereich Mielkes, in den ersten Jahren in seiner Funktion als Staatssekretär und 1. stellv. Minister, ab 1957 als Minister. Ihre Leiter waren Alfred Karl Scholz (1950-1956), Kurt Richter (1956-1964), Walter Heinitz (1964-1973) und Rolf Fister (1973-1989).
1953 bestand die Hauptabteilung IX aus drei Abteilungen, die für Spionagefälle, Fälle politischer "Untergrundtätigkeit" und die Anleitung der Abt. IX der BV zuständig waren. Durch Ausgliederungen entstanden weitere Abteilungen, so u. a. für Wirtschaftsdelikte, Militärstraftaten, Delikte von MfS-Angehörigen und Fluchtfälle. Ende 1988 bestand die Hauptabteilung IX aus zehn Untersuchungsabteilungen sowie der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) und der AGL (Arbeitsgruppe des Ministers (AGM)) mit insgesamt 489 Mitarbeitern. Auf der Linie IX arbeiteten 1.225 hauptamtliche Mitarbeiter.
Die Linie IX wirkte eng mit den Abteilung XIV (Haft) und der Linie VIII (Beobachtung, Ermittlung), die für die Durchführung der Festnahmen zuständig waren, zusammen. Bei der juristischen Beurteilung von Operativen Vorgängen (OV) wurde die Hauptabteilung IX von den geheimdienstlich arbeitenden Diensteinheiten häufig einbezogen.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Liste von Journalisten, die sich kritisch zu den KSZE-Verhandlungen der DDR äußerten Dokument, 5 Seiten
Anweisung zur Überwachung "feindlich-negativer Kräfte" während der KSZE-Konferenz Dokument, 2 Seiten
Ablauf des Besuches der DDR-Delegation zur Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte in Helsinki Dokument, 5 Seiten
Reaktionen katholischer Geistlicher auf die Beschlüsse der KSZE-Konferenz Dokument, 2 Seiten