Signatur: BStU, MfS, ZAIG, Nr. 31030, Bl. 87-90
Zur Vorbereitung des KSZE-Expertentreffen über menschliche Kontakte in Bern 1986 verfassten die Europäische Gemeinschaft, NATO und neutralen Staaten Vorschläge, die als Basis für Verhandlungen mit den Staaten des Warschauer Paktes gedacht waren. Das MfS bewertete und kommentierte die Vorschläge für die Delegation der DDR.
Im August 1975 unterzeichnete die DDR die Schlussakte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE). Auf dem Papier verpflichtete sie sich damit zur Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Land. Nach der Unterschrift unter das Vertragswerk beauftragte jedoch die SED ihre Geheimpolizei, unerwünschte Nebenwirkungen, wie das Beharren der Menschen auf Ausreise oder zunehmende Westkontakte, zu bekämpfen – den Bürgern der DDR also weiterhin ihre Menschenrechte vorzuenthalten.
Zur Umsetzung der Vereinbarungen der KSZE-Schlussakte fanden eine Reihe von Expertentreffen und KSZE-Folgekonferenzen an wechselnden Orten statt. Während dem vom 15. April bis 27. Mai 1986 in Bern abgehaltenen Expertentreffen zum Thema menschliche Kontakte verhandelten die Teilnehmerstaaten über Fragen der Familienzusammenführung und Ausreiseersuchen. Zwar genehmigte die Sowjetunion überraschend 36 konkrete Fälle von Ausreiseanträgen, das Treffen endete jedoch ohne Schlussdokument. Denn dieses fiel in seiner Gewichtung aus Sicht der NATO-Staaten hinter die Vereinbarungen von Madrid und Helsinki zurück.
Im Vorfeld des KSZE-Expertentreffen über menschliche Kontakte in Bern formulierten die Europäische Gemeinschaft, die Nato und die neutralen Staaten Vorschläge für die weiteren Verhandlungen mit den Staaten des Warschauer Paktes. Das MfS wiederrum bewertete und kommentierte diese Vorschläge und entwarf Empfehlungen an die DDR-Delegation, welchen Vorschlägen man nachkommen könnte und welche abzulehnen seien.
Dem Vorschlag (6), minderjährige Kinder mit ihren Eltern zusammenzuführen, könnte unter der Voraussetzung gefolgt werden, daß es sich dabei um solche Elternteile handelt, die das Erziehungsrecht für die Kinder besitzen.
Dem 1. Teil des Vorschlages (7) könnte unter der Voraussetzung gefolgt werden, wenn es sich um Institutionen und Organisationen handelt, die in voller Übereinstimmung mit der Rechtsordnung des jeweiligen Staates gegründet wurden.
Dem im letzten Stabsstrich unterbreiteten Vorschlag wonach Einzelpersonen, die von solchen Gruppen eingeladen werden, die Reise in andere Teilnehmerstaaten zu gestatten, so daß sie ohne Einwilligung der einladenden Organisationen nicht durch eine andere Person ersetzt werden können, sollte nicht zugestimmt werden.
Dem Vorschlag (9), Hindernisse beseitigen, gemeinsam zum Zwecke von Kontakten und regelmäßigen Begegnungen auf der Basis familiärer Bindungen zu reisen, sollte nicht zugestimmt werden.
Dem Vorschlag (10) sollte nicht gefolgt werden. Eine derartige Praxis würde ein Unterlaufen des Grundsatzes bedeuten, nach dem sich der betreffende Bürger gegenüber seinem Aufenthaltsstaat, dessen Staatsbürgerschaft er besitzt, nicht auf Rechte und Pflichten aus einer anderen Staatsbürgerschaft berufen kann.
Dem Vorschlag (15) könnte unter der Voraussetzung gefolgt werden, wenn die Kontakte der geschaffenen Gewerkschaft im Rahmen der für ihre Tätigkeit bestehenden Grundlagen und der Rechtsordnung des Staates erfolgt.
Dem Vorschlag (16) Gesetze, Verordnungen und Verfahren bezüglich Auslandsreisen, die ihren Bürgern das Verlassen ihres Landes auf ständiger oder zeitweiliger Grundlage gestatten, zu veröffentlichen, könnte gefolgt werden.
Die ZAIG war das "Funktionalorgan" des Ministers für Staatssicherheit, die Schaltstelle im MfS, in der nahezu alle komplexen Stabsfunktionen konzentriert waren: die zentrale Auswertung und Information, einschließlich der Berichterstattung an die politische Führung, die Optimierung der entsprechenden Verfahren und Strukturen im Gesamtapparat des MfS, die zentralen Kontrollen und Untersuchungen und die Analyse der operativen Effektivität des MfS, die zentrale Planung und die Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen, zudem die übergeordneten Funktionen im Bereich EDV sowie die Gewährleistung des internationalen Datenaustauschsystems der kommunistischen Staatssicherheitsdienste (SOUD). Nach der Eingliederung der Abteilung Agitation 1985 waren auch die Öffentlichkeitsarbeit und die Traditionspflege des MfS in der ZAIG als "Bereich 6" funktional verankert. Die ZAIG war im direkten Anleitungsbereich des Ministers angesiedelt; ihr waren zuletzt die formal selbständigen Abt. XII, XIII (Rechenzentrum) und die Rechtsstelle fachlich unterstellt.
Die ZAIG geht auf die nach dem Juniaufstand 1953 gegründete und von Heinz Tilch geleitete Informationsgruppe (IG) der Staatssicherheitszentrale zurück, die erstmals eine regelmäßige Lage- und Stimmungsberichterstattung für die Partei- und Staatsführung hervorbrachte. Diese entwickelte sich 1955/56 zur Abteilung Information mit drei Fachreferaten, wurde aber 1957 als Resultat des Konfliktes zwischen Ulbricht und Wollweber wieder stark reduziert. 1957 erhielt die Abteilung mit Irmler einen neuen Leiter, der jedoch bereits 1959 vom ehemaligen stellv. Leiter der HV A Korb abgelöst und zum Stellvertreter zurückgestuft wurde. Gleichzeitig wurde die Diensteinheit in Zentrale Informationsgruppe (ZIG) umbenannt; von da an lief auch die bisher eigenständige Berichterstattung der HV A über sie. 1960 wurde die Berichterstattung an die politische Führung durch einen Ministerbefehl präzise geregelt, und die ZIG erhielt mit der Neueinrichtung von Informationsgruppen in den BV und operativen HA einen soliden Unterbau.
1965 wurde die ZIG in ZAIG umbenannt und ein einheitliches Auswertungs- und Informationssystem eingeführt, das die Recherche und Selektion von Daten sowie die Organisierung von Informationsflüssen gewährleistete. In den operativen HA und BV erhielt die ZAIG mit den AIG entsprechende "Filialen". Im gleichen Jahr ging Korb in den Ruhestand, Irmler wurde wieder Leiter der Diensteinheit.
1968 wurde auch das Kontrollwesen der Staatssicherheit in die ZAIG eingegliedert, das im Dezember 1953 mit der Kontrollinspektion seinen ersten organisatorischen Rahmen erhalten hatte und 1957 mit der Umbenennung in AG Anleitung und Kontrolle erheblich qualifiziert worden war.
1969 erhielt die ZAIG auch die Verantwortung für den Einsatz der EDV. Das im Aufbau begriffene Rechenzentrum (Abt. XIII) wurde ihr unterstellt. In der ersten Hälfte der 70er Jahre bildeten sich vier Arbeitsbereiche der ZAIG heraus. Bereich 1: konkrete Auswertungs- und Informationstätigkeit und Berichterstattung an die politische Führung; Bereich 2: Kontrollwesen, die Erarbeitung von dienstlichen Bestimmungen sowie Prognose- und Planungsaufgaben; Bereich 3: Fragen der EDV; Bereich 4: Pflege und Weiterentwicklung der "manuellen" Bestandteile des Auswertungs- und Informationssystems. 1979 erhielt dieser Bereich auch die Verantwortung für das SOUD ("ZAIG/5").
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Signatur: BStU, MfS, ZAIG, Nr. 31030, Bl. 87-90
Zur Vorbereitung des KSZE-Expertentreffen über menschliche Kontakte in Bern 1986 verfassten die Europäische Gemeinschaft, NATO und neutralen Staaten Vorschläge, die als Basis für Verhandlungen mit den Staaten des Warschauer Paktes gedacht waren. Das MfS bewertete und kommentierte die Vorschläge für die Delegation der DDR.
Im August 1975 unterzeichnete die DDR die Schlussakte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE). Auf dem Papier verpflichtete sie sich damit zur Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Land. Nach der Unterschrift unter das Vertragswerk beauftragte jedoch die SED ihre Geheimpolizei, unerwünschte Nebenwirkungen, wie das Beharren der Menschen auf Ausreise oder zunehmende Westkontakte, zu bekämpfen – den Bürgern der DDR also weiterhin ihre Menschenrechte vorzuenthalten.
Zur Umsetzung der Vereinbarungen der KSZE-Schlussakte fanden eine Reihe von Expertentreffen und KSZE-Folgekonferenzen an wechselnden Orten statt. Während dem vom 15. April bis 27. Mai 1986 in Bern abgehaltenen Expertentreffen zum Thema menschliche Kontakte verhandelten die Teilnehmerstaaten über Fragen der Familienzusammenführung und Ausreiseersuchen. Zwar genehmigte die Sowjetunion überraschend 36 konkrete Fälle von Ausreiseanträgen, das Treffen endete jedoch ohne Schlussdokument. Denn dieses fiel in seiner Gewichtung aus Sicht der NATO-Staaten hinter die Vereinbarungen von Madrid und Helsinki zurück.
Im Vorfeld des KSZE-Expertentreffen über menschliche Kontakte in Bern formulierten die Europäische Gemeinschaft, die Nato und die neutralen Staaten Vorschläge für die weiteren Verhandlungen mit den Staaten des Warschauer Paktes. Das MfS wiederrum bewertete und kommentierte diese Vorschläge und entwarf Empfehlungen an die DDR-Delegation, welchen Vorschlägen man nachkommen könnte und welche abzulehnen seien.
Durch eine Veröffentlichung der entsprechenden Rechtsvorschriften
ist eine umfassende Information gewährleistet.
Den Vorschlägen
(24) Recht auf Ausgabe eines Reisepasses und die Verweigerung eines Reisepasses in jedem Fall zu begründen,
(25) Abschaffung der Pflicht der Erlangung eines Ausreisevisums zum Verlassen des Landes
sollte nicht gefolgt werden. Die Festlegungen zum Überschreiten der Staatsgrenze ist souveräne Angelegenheit eines jeden Staates.
Dem Vorschlag, Anträge sorgfältig zu prüfen und derartige Überprüfungen zu wiederholen, könnte gefolgt werden, da die zuständigen Organe der DDR auf der Grundlage bestehender Rechtsvorschriften entsprechende Prüfungshandlungen jederzeit verantwortungsbewußt durchführen.
Der Empfehlung seitens der BRD, bestehende Hindernisse im direktem Sportaustausch auf lokaler und regionaler Ebene zu beseitigen, sollte nicht zugestimmt werden.
Empfehlungen bezüglich Post- und Fernmeldekommunikation sind bereits umfassender und verbindlicher in völkerrechtlichen Vereinbarungen geregelt.
Die ZAIG war das "Funktionalorgan" des Ministers für Staatssicherheit, die Schaltstelle im MfS, in der nahezu alle komplexen Stabsfunktionen konzentriert waren: die zentrale Auswertung und Information, einschließlich der Berichterstattung an die politische Führung, die Optimierung der entsprechenden Verfahren und Strukturen im Gesamtapparat des MfS, die zentralen Kontrollen und Untersuchungen und die Analyse der operativen Effektivität des MfS, die zentrale Planung und die Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen, zudem die übergeordneten Funktionen im Bereich EDV sowie die Gewährleistung des internationalen Datenaustauschsystems der kommunistischen Staatssicherheitsdienste (SOUD). Nach der Eingliederung der Abteilung Agitation 1985 waren auch die Öffentlichkeitsarbeit und die Traditionspflege des MfS in der ZAIG als "Bereich 6" funktional verankert. Die ZAIG war im direkten Anleitungsbereich des Ministers angesiedelt; ihr waren zuletzt die formal selbständigen Abt. XII, XIII (Rechenzentrum) und die Rechtsstelle fachlich unterstellt.
Die ZAIG geht auf die nach dem Juniaufstand 1953 gegründete und von Heinz Tilch geleitete Informationsgruppe (IG) der Staatssicherheitszentrale zurück, die erstmals eine regelmäßige Lage- und Stimmungsberichterstattung für die Partei- und Staatsführung hervorbrachte. Diese entwickelte sich 1955/56 zur Abteilung Information mit drei Fachreferaten, wurde aber 1957 als Resultat des Konfliktes zwischen Ulbricht und Wollweber wieder stark reduziert. 1957 erhielt die Abteilung mit Irmler einen neuen Leiter, der jedoch bereits 1959 vom ehemaligen stellv. Leiter der HV A Korb abgelöst und zum Stellvertreter zurückgestuft wurde. Gleichzeitig wurde die Diensteinheit in Zentrale Informationsgruppe (ZIG) umbenannt; von da an lief auch die bisher eigenständige Berichterstattung der HV A über sie. 1960 wurde die Berichterstattung an die politische Führung durch einen Ministerbefehl präzise geregelt, und die ZIG erhielt mit der Neueinrichtung von Informationsgruppen in den BV und operativen HA einen soliden Unterbau.
1965 wurde die ZIG in ZAIG umbenannt und ein einheitliches Auswertungs- und Informationssystem eingeführt, das die Recherche und Selektion von Daten sowie die Organisierung von Informationsflüssen gewährleistete. In den operativen HA und BV erhielt die ZAIG mit den AIG entsprechende "Filialen". Im gleichen Jahr ging Korb in den Ruhestand, Irmler wurde wieder Leiter der Diensteinheit.
1968 wurde auch das Kontrollwesen der Staatssicherheit in die ZAIG eingegliedert, das im Dezember 1953 mit der Kontrollinspektion seinen ersten organisatorischen Rahmen erhalten hatte und 1957 mit der Umbenennung in AG Anleitung und Kontrolle erheblich qualifiziert worden war.
1969 erhielt die ZAIG auch die Verantwortung für den Einsatz der EDV. Das im Aufbau begriffene Rechenzentrum (Abt. XIII) wurde ihr unterstellt. In der ersten Hälfte der 70er Jahre bildeten sich vier Arbeitsbereiche der ZAIG heraus. Bereich 1: konkrete Auswertungs- und Informationstätigkeit und Berichterstattung an die politische Führung; Bereich 2: Kontrollwesen, die Erarbeitung von dienstlichen Bestimmungen sowie Prognose- und Planungsaufgaben; Bereich 3: Fragen der EDV; Bereich 4: Pflege und Weiterentwicklung der "manuellen" Bestandteile des Auswertungs- und Informationssystems. 1979 erhielt dieser Bereich auch die Verantwortung für das SOUD ("ZAIG/5").
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Signatur: BStU, MfS, ZAIG, Nr. 31030, Bl. 87-90
Zur Vorbereitung des KSZE-Expertentreffen über menschliche Kontakte in Bern 1986 verfassten die Europäische Gemeinschaft, NATO und neutralen Staaten Vorschläge, die als Basis für Verhandlungen mit den Staaten des Warschauer Paktes gedacht waren. Das MfS bewertete und kommentierte die Vorschläge für die Delegation der DDR.
Im August 1975 unterzeichnete die DDR die Schlussakte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE). Auf dem Papier verpflichtete sie sich damit zur Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Land. Nach der Unterschrift unter das Vertragswerk beauftragte jedoch die SED ihre Geheimpolizei, unerwünschte Nebenwirkungen, wie das Beharren der Menschen auf Ausreise oder zunehmende Westkontakte, zu bekämpfen – den Bürgern der DDR also weiterhin ihre Menschenrechte vorzuenthalten.
Zur Umsetzung der Vereinbarungen der KSZE-Schlussakte fanden eine Reihe von Expertentreffen und KSZE-Folgekonferenzen an wechselnden Orten statt. Während dem vom 15. April bis 27. Mai 1986 in Bern abgehaltenen Expertentreffen zum Thema menschliche Kontakte verhandelten die Teilnehmerstaaten über Fragen der Familienzusammenführung und Ausreiseersuchen. Zwar genehmigte die Sowjetunion überraschend 36 konkrete Fälle von Ausreiseanträgen, das Treffen endete jedoch ohne Schlussdokument. Denn dieses fiel in seiner Gewichtung aus Sicht der NATO-Staaten hinter die Vereinbarungen von Madrid und Helsinki zurück.
Im Vorfeld des KSZE-Expertentreffen über menschliche Kontakte in Bern formulierten die Europäische Gemeinschaft, die Nato und die neutralen Staaten Vorschläge für die weiteren Verhandlungen mit den Staaten des Warschauer Paktes. Das MfS wiederrum bewertete und kommentierte diese Vorschläge und entwarf Empfehlungen an die DDR-Delegation, welchen Vorschlägen man nachkommen könnte und welche abzulehnen seien.
Dem Vorschlag (26) könnte grundsätzlich unter der Voraussetzung zugestimmt werden, wenn die Tätigkeit der Glaubensgemeinschaft und ihrer Mitglieder auf der Grundlage und im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften erfolgt.
Dem Vorschlag (36), Ziffer 1 - Anträge für Familienbesuche und Ziffer 2 - Verfahren und Erfordernisse für Familienbesuche kann nicht gefolgt werden. Diese Vorschläge würden in unzulässiger Weise die im alleinigen Ermessen der DDR stehenden Entscheidungen zur Genehmigung von Reisen zum Zwecke von Familienbesuchen beeinträchtigen.
Die in Ziffer 3 enthaltene - prioritäre Behandlung von Dringlichkeitsfällen - wird in der DDR praktiziert und bedarf deshalb keiner besonderen Hervorhebung.
Darüber hinaus werden die Rechte und Pflichten der Antragsteller für Familienbesuche (Ziffer 4) in keiner Weise durch die Antragsstellung beeinträchtigt.
Der Vorschlag (37) ist abzulehnen, da hier offensichtlich ein bilateraler Kontrollmechanismus geschaffen werden soll, der den KSZE-Prozeß nicht förderlich ist und eine Einmischung in innere Angelegenheiten darstellt.
Die ZAIG war das "Funktionalorgan" des Ministers für Staatssicherheit, die Schaltstelle im MfS, in der nahezu alle komplexen Stabsfunktionen konzentriert waren: die zentrale Auswertung und Information, einschließlich der Berichterstattung an die politische Führung, die Optimierung der entsprechenden Verfahren und Strukturen im Gesamtapparat des MfS, die zentralen Kontrollen und Untersuchungen und die Analyse der operativen Effektivität des MfS, die zentrale Planung und die Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen, zudem die übergeordneten Funktionen im Bereich EDV sowie die Gewährleistung des internationalen Datenaustauschsystems der kommunistischen Staatssicherheitsdienste (SOUD). Nach der Eingliederung der Abteilung Agitation 1985 waren auch die Öffentlichkeitsarbeit und die Traditionspflege des MfS in der ZAIG als "Bereich 6" funktional verankert. Die ZAIG war im direkten Anleitungsbereich des Ministers angesiedelt; ihr waren zuletzt die formal selbständigen Abt. XII, XIII (Rechenzentrum) und die Rechtsstelle fachlich unterstellt.
Die ZAIG geht auf die nach dem Juniaufstand 1953 gegründete und von Heinz Tilch geleitete Informationsgruppe (IG) der Staatssicherheitszentrale zurück, die erstmals eine regelmäßige Lage- und Stimmungsberichterstattung für die Partei- und Staatsführung hervorbrachte. Diese entwickelte sich 1955/56 zur Abteilung Information mit drei Fachreferaten, wurde aber 1957 als Resultat des Konfliktes zwischen Ulbricht und Wollweber wieder stark reduziert. 1957 erhielt die Abteilung mit Irmler einen neuen Leiter, der jedoch bereits 1959 vom ehemaligen stellv. Leiter der HV A Korb abgelöst und zum Stellvertreter zurückgestuft wurde. Gleichzeitig wurde die Diensteinheit in Zentrale Informationsgruppe (ZIG) umbenannt; von da an lief auch die bisher eigenständige Berichterstattung der HV A über sie. 1960 wurde die Berichterstattung an die politische Führung durch einen Ministerbefehl präzise geregelt, und die ZIG erhielt mit der Neueinrichtung von Informationsgruppen in den BV und operativen HA einen soliden Unterbau.
1965 wurde die ZIG in ZAIG umbenannt und ein einheitliches Auswertungs- und Informationssystem eingeführt, das die Recherche und Selektion von Daten sowie die Organisierung von Informationsflüssen gewährleistete. In den operativen HA und BV erhielt die ZAIG mit den AIG entsprechende "Filialen". Im gleichen Jahr ging Korb in den Ruhestand, Irmler wurde wieder Leiter der Diensteinheit.
1968 wurde auch das Kontrollwesen der Staatssicherheit in die ZAIG eingegliedert, das im Dezember 1953 mit der Kontrollinspektion seinen ersten organisatorischen Rahmen erhalten hatte und 1957 mit der Umbenennung in AG Anleitung und Kontrolle erheblich qualifiziert worden war.
1969 erhielt die ZAIG auch die Verantwortung für den Einsatz der EDV. Das im Aufbau begriffene Rechenzentrum (Abt. XIII) wurde ihr unterstellt. In der ersten Hälfte der 70er Jahre bildeten sich vier Arbeitsbereiche der ZAIG heraus. Bereich 1: konkrete Auswertungs- und Informationstätigkeit und Berichterstattung an die politische Führung; Bereich 2: Kontrollwesen, die Erarbeitung von dienstlichen Bestimmungen sowie Prognose- und Planungsaufgaben; Bereich 3: Fragen der EDV; Bereich 4: Pflege und Weiterentwicklung der "manuellen" Bestandteile des Auswertungs- und Informationssystems. 1979 erhielt dieser Bereich auch die Verantwortung für das SOUD ("ZAIG/5").
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Rede von Mielke zur Unterzeichnung des Abschlussdokuments des KSZE-Folgetreffens in Wien Dokument, 63 Seiten
Information über westliche Menschenrechtsgruppen und ihre Kontakte zu DDR-Bürgern Dokument, 14 Seiten
"Feindliche Ausnutzung" der KSZE-Beschlüsse durch die Bundesrepublik Deutschland, die USA und Frankreich Dokument, 7 Seiten