Signatur: BStU, MfS, HA VI, Nr. 17059, Bl. 55-59
Im November 1970 lieferten sich an der US-Luftwaffenbasis in Ramstein drei Mitglieder der "Black Panther Party" einen Schusswechsel mit einem deutschen Wachmann der Basis. Einer der Angreifer konnte fliehen – und setzte sich mit Hilfe der Stasi nach Algerien ab.
An der US-amerikanischen Militärflugbasis in Ramstein ereignete sich am 19. November 1970 ein bewaffneter Zwischenfall: Drei Mitglieder der Black Panther Party, einer revolutionär-sozialistischen Bewegung für die Rechte von Schwarzen in den USA, lieferten sich mit einem deutschen Wachposten im Einfahrtsbereich einen Schusswechsel. Der Wachmann wurde verletzt, die Black Panther-Mitglieder flohen. Ein Suchtrupp fasste zwei von ihnen. Einem dritten Mitglied der Gruppe, dem ehemaligen amerikanischen Soldaten David Jenkins, gelang die Flucht. Mit Hilfe von zwei westdeutschen Unterstützern der Black Panther-Bewegung sollte Jenkins mit dem Auto in die DDR gebracht und von dort über den Ost-Berliner Flughafen Schönefeld nach Algerien fliegen.
Zwei Tage später entdeckten Stasi-Mitarbeiter am Grenzübergang Helmstedt/Marienborn bei der Passkontrolle Jenkins im Kofferraum eines Frankfurter PKWs. Zu Befragungen brachte die Stasi alle drei in das konspirative Objekt "Loburg". Die Stasi-Bezirksverwaltung in Magdeburg registrierte die beteiligten Personen in ihrem Karteikartensystem und meldete das "Vorkommnis" wenige Stunden später mit dem Zusatz "dringend" an die Zentrale nach Berlin. Ab diesem Zeitpunkt behandelte die Stasi den Fall auf Leitungsebene. Stimmten die geschilderten Hintergründe des Vorfalls? Unter welchen Voraussetzungen wäre ein Ausflug nach Algerien möglich? Und welche Konsequenzen seien zu befürchten, sollte die Fluchthilfe öffentlich werden? Bis ins kleinste Detail gaben Mitarbeiter Vorlagen und Sachstände zum Fall "Schwarzer Panther" an ihre jeweiligen Leiter weiter.
Über drei Wochen wartete der US-Amerikaner auf die Entscheidung über seine Zukunft. Verzögert hatte sich der Prozess auch, da dieser bei seiner Flucht Verletzungen davongetragen hatte. Erst in der zweiten Dezemberwoche unterschrieb Minister Erich Mielke persönlich die letztendliche Entscheidungsvorlage, in der Oberst Fiedler empfahl, "dem Jenkins die Ausreise nach Algerien zu gestatten."
Der Flug von Schönefeld nach Algier erfolgte laut Unterlagen "ohne Zwischenfälle" am 13. Dezember 1970. Die DDR-Geheimpolizei hatte damit einem in Westdeutschland straffällig gewordenen Mitglied der Black Panther Party geholfen, sich dem Zugriff der Gerichte in der Bundesrepublik zu entziehen und unbemerkt Europa zu verlassen. Die beiden gefassten Mittäter verurteilte ein Gericht in Zweibrücken im Juli 1971 zu Geld- bzw. Gefängnisstrafen. In der Öffentlichkeit blieb die Identität der dritten Person bis zur Öffnung der Stasi-Unterlagen unbekannt.
[Handschriftliche Ergänzung: einverstanden Mielke]
Berlin, 7. Dezember 1970
US-Bürger Jenkins, David
Am 21.11.1970 gegen 7.30 Uhr erschienen zur Einreise mit Pkw Typ "Peugeot", polizeiliches Kennzeichen: [anonymisiert], an der Grenzübergangsstelle Marienborn/A. die westdeutschen Bürger
Schauer, Helmut
geb. am: 23.11.1937 in Stuttgart
wohnhaft: [anonymisiert]
tätig: Redakteur im Verlag "Neue Kritik" in Frankfurt/M., Mylinstr. 58
Reisepaß-Nr.: [anonymisiert]
und
[anonymisiert]
[anonymisiert]
[anonymisiert]
[anonymisiert]
[anonymisiert]
Im Kofferraum des Pkw versteckt befand sich der farbige Bürger der USA,
Jenkins, David
geb. am: 22.10.1940 in New Jersey
wohnhaft: [anonymisiert]
ohne Beschäftigung
Reisepaß-Nr. der USA: [anonymisiert]
Die Personen baten um eine Einreise in das Gebiet der DDR sowie um einen Flug des Jenkins nach Algerien vom Flughafen Berlin-Schönefeld aus, da Jenkins, der Mitglied der Black-Panther-Party ist, auf Grund eines bewaffneten Angriffs auf einen Posten der US-Air-Police am Flughafen Ramstein/Pfalz am 19.11.1970 in Westdeutschland polizeilich gesucht wird.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
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Signatur: BStU, MfS, HA VI, Nr. 17059, Bl. 55-59
Im November 1970 lieferten sich an der US-Luftwaffenbasis in Ramstein drei Mitglieder der "Black Panther Party" einen Schusswechsel mit einem deutschen Wachmann der Basis. Einer der Angreifer konnte fliehen – und setzte sich mit Hilfe der Stasi nach Algerien ab.
An der US-amerikanischen Militärflugbasis in Ramstein ereignete sich am 19. November 1970 ein bewaffneter Zwischenfall: Drei Mitglieder der Black Panther Party, einer revolutionär-sozialistischen Bewegung für die Rechte von Schwarzen in den USA, lieferten sich mit einem deutschen Wachposten im Einfahrtsbereich einen Schusswechsel. Der Wachmann wurde verletzt, die Black Panther-Mitglieder flohen. Ein Suchtrupp fasste zwei von ihnen. Einem dritten Mitglied der Gruppe, dem ehemaligen amerikanischen Soldaten David Jenkins, gelang die Flucht. Mit Hilfe von zwei westdeutschen Unterstützern der Black Panther-Bewegung sollte Jenkins mit dem Auto in die DDR gebracht und von dort über den Ost-Berliner Flughafen Schönefeld nach Algerien fliegen.
Zwei Tage später entdeckten Stasi-Mitarbeiter am Grenzübergang Helmstedt/Marienborn bei der Passkontrolle Jenkins im Kofferraum eines Frankfurter PKWs. Zu Befragungen brachte die Stasi alle drei in das konspirative Objekt "Loburg". Die Stasi-Bezirksverwaltung in Magdeburg registrierte die beteiligten Personen in ihrem Karteikartensystem und meldete das "Vorkommnis" wenige Stunden später mit dem Zusatz "dringend" an die Zentrale nach Berlin. Ab diesem Zeitpunkt behandelte die Stasi den Fall auf Leitungsebene. Stimmten die geschilderten Hintergründe des Vorfalls? Unter welchen Voraussetzungen wäre ein Ausflug nach Algerien möglich? Und welche Konsequenzen seien zu befürchten, sollte die Fluchthilfe öffentlich werden? Bis ins kleinste Detail gaben Mitarbeiter Vorlagen und Sachstände zum Fall "Schwarzer Panther" an ihre jeweiligen Leiter weiter.
Über drei Wochen wartete der US-Amerikaner auf die Entscheidung über seine Zukunft. Verzögert hatte sich der Prozess auch, da dieser bei seiner Flucht Verletzungen davongetragen hatte. Erst in der zweiten Dezemberwoche unterschrieb Minister Erich Mielke persönlich die letztendliche Entscheidungsvorlage, in der Oberst Fiedler empfahl, "dem Jenkins die Ausreise nach Algerien zu gestatten."
Der Flug von Schönefeld nach Algier erfolgte laut Unterlagen "ohne Zwischenfälle" am 13. Dezember 1970. Die DDR-Geheimpolizei hatte damit einem in Westdeutschland straffällig gewordenen Mitglied der Black Panther Party geholfen, sich dem Zugriff der Gerichte in der Bundesrepublik zu entziehen und unbemerkt Europa zu verlassen. Die beiden gefassten Mittäter verurteilte ein Gericht in Zweibrücken im Juli 1971 zu Geld- bzw. Gefängnisstrafen. In der Öffentlichkeit blieb die Identität der dritten Person bis zur Öffnung der Stasi-Unterlagen unbekannt.
Nach den Angaben des Jenkins sei er mit zwei weiteren Mitgliedern der Black-Panther-Party, Jackson, Larry, und einem William (Zuname nicht bekannt), im Pkw am o. g. Flugplatz, auf dem Verbindungen zu farbigen Soldaten der US-Army hergestellt und Flugblätter verteilt werden sollten, von einem Wachposten gestoppt worden.
Im Verlauf der weiteren Handlungen habe der Posten seine Dienstwaffe gezogen, woraufhin Jackson auf den Posten schoß. Anschließend ergriffen die drei Personen die Flucht.
Die eingeleiteten Suchmaßnahmen durch die amerikanische Militärpolizei führten angeblich zur Festnahme der beiden Begleiter des Jenkins. Jenkins konnte sich, nach seinen Angaben, versteckt halten und wurde in der Folgezeit durch Freunde an den Schauer verwiesen, der zusammen mit der [anonymisiert], die beide mit der Black-Panther-Party sympatisieren, die Flucht des Jenkins in die DDR organisierte und durchführte.
Jenkins und seine Begleiter wurden daraufhin in das Objekt des MfS Loburg gebracht, wo sich Jenkins bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch aufhält. Schauer und [anonymisiert] fuhren am 22.11.1970 nach Westdeutschland zurück.
Jenkins hat die Absicht, nach Algerien zu fliegen, wo er sich der Öffentlichkeit stellen und die Schuld für den bewaffneten Angriff am 19.11.1970 auf sich nehmen will, um seine beiden Freunde in Westdeutschland zu entlasten.
Die bisherigen Überprüfungen und der Inhalt der getrennt geführten Befragungen der 3 Personen ergaben, daß die Aussagen sowohl des Jenkins als auch des Schauer und der [anonymisiert] im wesentlichen übereinstimmen.
Durch den Leiter des Büros der Leitung II wurde bekannt, daß der Schauer in der Vergangenheit an mehreren Aktionen des SDS teilnahm und eine linksradikale Haltung einnimmt. über die [anonymisiert] liegen keine Hinweise vor.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
1956 entstanden durch Umbenennung der Abteilung Allgemeines. Aufgaben des Büros der Leitung waren unter anderem
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
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Signatur: BStU, MfS, HA VI, Nr. 17059, Bl. 55-59
Im November 1970 lieferten sich an der US-Luftwaffenbasis in Ramstein drei Mitglieder der "Black Panther Party" einen Schusswechsel mit einem deutschen Wachmann der Basis. Einer der Angreifer konnte fliehen – und setzte sich mit Hilfe der Stasi nach Algerien ab.
An der US-amerikanischen Militärflugbasis in Ramstein ereignete sich am 19. November 1970 ein bewaffneter Zwischenfall: Drei Mitglieder der Black Panther Party, einer revolutionär-sozialistischen Bewegung für die Rechte von Schwarzen in den USA, lieferten sich mit einem deutschen Wachposten im Einfahrtsbereich einen Schusswechsel. Der Wachmann wurde verletzt, die Black Panther-Mitglieder flohen. Ein Suchtrupp fasste zwei von ihnen. Einem dritten Mitglied der Gruppe, dem ehemaligen amerikanischen Soldaten David Jenkins, gelang die Flucht. Mit Hilfe von zwei westdeutschen Unterstützern der Black Panther-Bewegung sollte Jenkins mit dem Auto in die DDR gebracht und von dort über den Ost-Berliner Flughafen Schönefeld nach Algerien fliegen.
Zwei Tage später entdeckten Stasi-Mitarbeiter am Grenzübergang Helmstedt/Marienborn bei der Passkontrolle Jenkins im Kofferraum eines Frankfurter PKWs. Zu Befragungen brachte die Stasi alle drei in das konspirative Objekt "Loburg". Die Stasi-Bezirksverwaltung in Magdeburg registrierte die beteiligten Personen in ihrem Karteikartensystem und meldete das "Vorkommnis" wenige Stunden später mit dem Zusatz "dringend" an die Zentrale nach Berlin. Ab diesem Zeitpunkt behandelte die Stasi den Fall auf Leitungsebene. Stimmten die geschilderten Hintergründe des Vorfalls? Unter welchen Voraussetzungen wäre ein Ausflug nach Algerien möglich? Und welche Konsequenzen seien zu befürchten, sollte die Fluchthilfe öffentlich werden? Bis ins kleinste Detail gaben Mitarbeiter Vorlagen und Sachstände zum Fall "Schwarzer Panther" an ihre jeweiligen Leiter weiter.
Über drei Wochen wartete der US-Amerikaner auf die Entscheidung über seine Zukunft. Verzögert hatte sich der Prozess auch, da dieser bei seiner Flucht Verletzungen davongetragen hatte. Erst in der zweiten Dezemberwoche unterschrieb Minister Erich Mielke persönlich die letztendliche Entscheidungsvorlage, in der Oberst Fiedler empfahl, "dem Jenkins die Ausreise nach Algerien zu gestatten."
Der Flug von Schönefeld nach Algier erfolgte laut Unterlagen "ohne Zwischenfälle" am 13. Dezember 1970. Die DDR-Geheimpolizei hatte damit einem in Westdeutschland straffällig gewordenen Mitglied der Black Panther Party geholfen, sich dem Zugriff der Gerichte in der Bundesrepublik zu entziehen und unbemerkt Europa zu verlassen. Die beiden gefassten Mittäter verurteilte ein Gericht in Zweibrücken im Juli 1971 zu Geld- bzw. Gefängnisstrafen. In der Öffentlichkeit blieb die Identität der dritten Person bis zur Öffnung der Stasi-Unterlagen unbekannt.
Wie aus dem nachstehenden Artikel der "Frankfurter Rundschau" vom 26.11.1970 ersichtlich ist, wurde am 9.11.1970 durch bewaffnete Angehörige der Black-Panther-Party ein deutscher Wachmann auf dem US-Militärflughafen Ramstein durch mehrere Schüsse verletzt.
[Zeitungsartikel Anfang; (c) Alle Rechte vorbehalten. Frankfurter RUndschau GmbH, Frankfurt]
"Belange der BRD beeinträchtigt"
Bundesregierung begründet Einreiseverbot für Black-Panther-Führerin
Von unseren Korrespondenten
ul/mö/mig Frankfurt am Main / Bonn / Heidelberg, 25. November. Die Bundesregierung sieht durch die Anwesenheit der Black-Panther-Führerin Kathleen Cleaver "erhebliche Belange der Bundesrepublik, vor allem auf außenpolitischem Gebiet, beeinträchtigt". Mit dieser vom Auswärtigen Amt und dem Bundesinnenministerium gemeinsam veröffentlichten Erklärung wurde das Einreiseverbot für die Frau des in Algerien im Exil lebenden "Informationsministers" der Black Panther am Dienstagabend motiviert.
Wie in Bonn zu erfahren ist, dürften für das Bundesinnenministerium wie auch für das Auswärtige Amt innenpolitische Erwägungen und außenpolitische Rücksichten den Ausschlag gegeben haben. Schon bei der Vorbereitung der geplanten Veranstaltungen sei es zu "schweren Straftaten gekommen", hieß es in der Erklärung. Bewaffnete Angehörige der "Black Panther Party" hätten am 9. November 1970 auf dem US-Militärflughafen Ramstein (Pfalz) einen deutschen Wachmann durch mehrere Schüsse verletzt. Gegen zwei der festgenommenen Täter habe das Amtsgericht Zweibrücken Haftbefehl wegen Verdachts der Beteiligung an einem "Mordkomplott" erlassen. Es müsse befürchtet werden, daß das öffentliche Auftreten einer prominenten Funktionärin der "Black Panther Party" in der Bundesrepublik Deutschland weitere Gewalttaten auslösen könnte.
Nachdem die Schüsse des rechtsradikalen Krankenpflegers Weil auf die sowjetischen Wachsoldaten am Ehrenmal in West-Berlin die ohnehin schwierigen Vier-Mächte-Verhandlungen über Berlin und das Verhältnis Bonn-Moskau unnötig belastet hätten, solle nicht noch eine zusätzliche diplomatische Störung im Verhältnis zu den USA herausgefordert werden, verlautete in Bonn. Über die rechtlichen und tatsächlichen Gründe für die Abschiebung Kathleen Cleavers will die Heidelberger Universität beim Bundesinnenministerium nachfragen. Das gab der Prorektor der Universität, Adelbert Podlech, am Mittwoch bekannt. Das Heidelberger Studentenparlament hatte zunächst Eldridge, dann Kathleen Cleaver eingeladen.
Eine "rechtsopportunistische Haltung" warf in einem Flugblatt der Allgemeine Studentenausschuß der Frankfurter Universität der Bonner Regierung vor.
Kathleen Cleaver wurde zunächst in Paris an der Weiterreise nach Frankfurt gehindert. Sie durfte am Nachmittag nicht mit einer Begleiterin und einem Kind über den Rhein-Main-Flughafen einreisen, um an einem "Teach-in" und an Demonstrationen des deutschen Black-Panther-Solidaritätskomitees in Frankfurt teilzunehmen.
Kathleen Cleaver traf dennoch am Dienstagabend mit einer Lufthansa-Maschine auf Rhein-Main ein, sie wurde sofort in Gewahrsam genommen und eine halbe Stunde später wieder nach Paris abgeschoben.
[Zeitungsartikel Ende]
(anscheinend handelt es sich bei dem Datum im vorliegenden Artikel um eine Ungenauigkeit, es müßte richtigerweise 19. Nov. 1970 heißen)
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
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Hinweiskartei zur "Einreise von BRD-Bürgern im grenznahen Bereich" der Abteilung VI zu David Jenkins Dokument, 4 Seiten
Sachstand zum operativen Material "Schwarzer Panther" Dokument, 3 Seiten
Anlagekarte mit Bildern zum Arbeitsvorgang "Schwarzer Panther" Dokument, 5 Seiten
Bericht zur erfolgten Ausreise eines Aktivisten der "Black Panther Party" über den Flughafen Schönefeld Dokument, 2 Seiten