Signatur: BStU, MfS, ZAIG, Nr. 25829, Bild 36-47
Nachdem der Fluchtversuch eines Ehepaars durch die Elbe mit einem selbstgebauten U-Boot gescheitert war, fotografierte die Stasi das beschlagnahmte Fahrzeug. Das Ergebnis der Experten: Hätte das Boot bei der Wasserung keinen Schaden genommen, wäre der Fluchtversuch wohl geglückt.
1976 versuchte ein Ehepaar in der Gegend von Wittenberge in Brandenburg, die Elbe in Richtung Bundesrepublik zu überwinden und so zu fliehen. Das Besondere: Der Mann, ein Ingenieur für Wärmetechnik, hatte für den Fluchtversuch selbst ein Tauchboot konstruiert. Zwei Jahre lang arbeitete der Mann an der Konstruktion, bevor sie schließlich bereit war. Bei der Herstellung musste er immer wieder auch professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, etwa bei der Ausführung spezieller Schweißarbeiten am Tauchkörper. Um diese Hilfe unauffällig in Anspruch nehmen zu können Erfand er die Geschichte, dass er an einer Erfindung in seinem Fachgebiet Wärmetechnik arbeite.
Unglaublicherweise blieben die aufwändigen Arbeiten an dem U-Boot durch Polizei und Stasi völlig unentdeckt. Ende 1975 waren die Arbeiten beendet. Das Gefährt war nun 7 Meter lang, 3.820 Kilogramm schwer und hatte einen Durchmesser von 0,87 Metern. Auch der Transport des großen Boots blieb unentdeckt, obwohl es nur mit Hilfe eines Traktors und Tiefladers zu einer geeigneten Stelle an der Elbe gefahren werden konnte, von wo aus eine problemlose Wasserung möglich sein würde.
Die Wasserung allerdings misslang. Das Boot rollte zu schnell in Wasser und wurde so beschädigt, dass es nicht mehr steuerbar war und auch nicht mehr tauchen konnte. Die Eheleute wagten dennoch den Fluchtversuch, indem sie sich in dem manövrierunfähigen Boot treiben ließen. Sie hofften, auf diese Weise über die Grenze getrieben zu werden. Stattdessen wurden sie von Arbeitern des Wasserstraßenbauamtes entdeckt. Die verständigten die Wasserschutzpolizei, die das Boot aufbrachte und das Ehepaar in Gewahrsam nahm.
Die später eingeschaltete Stasi begutachtete das beschlagnahmte U-Boot zur Beweissicherung. In einer Fotodokumentation hielten sie Bauart und Konstruktion des Fahrzeugs fest. Experten der Stasi kamen zu dem Schluss, dass der Fluchtversuch mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich gewesen wäre, hätte das Tauchboot keinen Schaden gehabt. Im Grenzbereich der Elbe waren keine ausreichenden Unterwassersicherungen vorhanden, bei der für das Tauchboot ermittelten Tauchtiefe von maximal 30 Metern und einer maximalen Fahrtdauer von einer Stunde hätte die Strecke bis zum Zielhafen auf westdeutschem Gebiet problemlos überwunden werden können.
Die Eheleute wurden zu mehreren Jahren Haft verurteilt und 1979 aufgrund der Amnestie zum 30. Jahrestag der DDR vorzeitig entlassen. Schon während der Haft stellten sie einen Antrag auf Ausreise in die Bundesrepublik. Während ihrer Haft machten sie immer wieder deutlich, dass sie eine Wiedereingliederung in die DDR ablehnen und sich dieser zur Not auch durch Flucht widersetzen würden. Obwohl seitens der DDR versucht wurde, das Paar umzustimmen und am Auswandern zu hindern, konnte es 1982 die DDR verlassen.
Das Boot war nach Abschluss der Untersuchungen durch die Stasi verschrottet worden.
Bug und Backbordseite des selbstgefertigten Schwimmkörpers.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die AIG entstanden mit der Einführung des einheitlichen Auswertungs- und Informationssystems 1965 aus den in den Bezirksverwaltungen und zentralen operativen Diensteinheiten des MfS schon bestehenden Informationsgruppen. In ihrem Zuständigkeitsbereich oblag ihnen die Bewertung und Selektion von Informationen, die Gewährleistung des Informationsflusses und die Fertigung der Berichte für die Partei- und Staatsfunktionäre. Die AIG unterstanden der fachlichen Anleitung und Kontrolle der ZAIG. 1978/79 wurden sie zu Auswertungs- und Kontrollgruppen erweitert.
Die ZAIG war das "Funktionalorgan" des Ministers für Staatssicherheit, die Schaltstelle im MfS, in der nahezu alle komplexen Stabsfunktionen konzentriert waren: die zentrale Auswertung und Information, einschließlich der Berichterstattung an die politische Führung, die Optimierung der entsprechenden Verfahren und Strukturen im Gesamtapparat des MfS, die zentralen Kontrollen und Untersuchungen und die Analyse der operativen Effektivität des MfS, die zentrale Planung und die Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen, zudem die übergeordneten Funktionen im Bereich EDV sowie die Gewährleistung des internationalen Datenaustauschsystems der kommunistischen Staatssicherheitsdienste (SOUD). Nach der Eingliederung der Abteilung Agitation 1985 waren auch die Öffentlichkeitsarbeit und die Traditionspflege des MfS in der ZAIG als "Bereich 6" funktional verankert. Die ZAIG war im direkten Anleitungsbereich des Ministers angesiedelt; ihr waren zuletzt die formal selbständigen Abt. XII, XIII (Rechenzentrum) und die Rechtsstelle fachlich unterstellt.
Die ZAIG geht auf die nach dem Juniaufstand 1953 gegründete und von Heinz Tilch geleitete Informationsgruppe (IG) der Staatssicherheitszentrale zurück, die erstmals eine regelmäßige Lage- und Stimmungsberichterstattung für die Partei- und Staatsführung hervorbrachte. Diese entwickelte sich 1955/56 zur Abteilung Information mit drei Fachreferaten, wurde aber 1957 als Resultat des Konfliktes zwischen Ulbricht und Wollweber wieder stark reduziert. 1957 erhielt die Abteilung mit Irmler einen neuen Leiter, der jedoch bereits 1959 vom ehemaligen stellv. Leiter der HV A Korb abgelöst und zum Stellvertreter zurückgestuft wurde. Gleichzeitig wurde die Diensteinheit in Zentrale Informationsgruppe (ZIG) umbenannt; von da an lief auch die bisher eigenständige Berichterstattung der HV A über sie. 1960 wurde die Berichterstattung an die politische Führung durch einen Ministerbefehl präzise geregelt, und die ZIG erhielt mit der Neueinrichtung von Informationsgruppen in den BV und operativen HA einen soliden Unterbau.
1965 wurde die ZIG in ZAIG umbenannt und ein einheitliches Auswertungs- und Informationssystem eingeführt, das die Recherche und Selektion von Daten sowie die Organisierung von Informationsflüssen gewährleistete. In den operativen HA und BV erhielt die ZAIG mit den AIG entsprechende "Filialen". Im gleichen Jahr ging Korb in den Ruhestand, Irmler wurde wieder Leiter der Diensteinheit.
1968 wurde auch das Kontrollwesen der Staatssicherheit in die ZAIG eingegliedert, das im Dezember 1953 mit der Kontrollinspektion seinen ersten organisatorischen Rahmen erhalten hatte und 1957 mit der Umbenennung in AG Anleitung und Kontrolle erheblich qualifiziert worden war.
1969 erhielt die ZAIG auch die Verantwortung für den Einsatz der EDV. Das im Aufbau begriffene Rechenzentrum (Abt. XIII) wurde ihr unterstellt. In der ersten Hälfte der 70er Jahre bildeten sich vier Arbeitsbereiche der ZAIG heraus. Bereich 1: konkrete Auswertungs- und Informationstätigkeit und Berichterstattung an die politische Führung; Bereich 2: Kontrollwesen, die Erarbeitung von dienstlichen Bestimmungen sowie Prognose- und Planungsaufgaben; Bereich 3: Fragen der EDV; Bereich 4: Pflege und Weiterentwicklung der "manuellen" Bestandteile des Auswertungs- und Informationssystems. 1979 erhielt dieser Bereich auch die Verantwortung für das SOUD ("ZAIG/5").
Signatur: BStU, MfS, ZAIG, Nr. 25829, Bild 36-47
Nachdem der Fluchtversuch eines Ehepaars durch die Elbe mit einem selbstgebauten U-Boot gescheitert war, fotografierte die Stasi das beschlagnahmte Fahrzeug. Das Ergebnis der Experten: Hätte das Boot bei der Wasserung keinen Schaden genommen, wäre der Fluchtversuch wohl geglückt.
1976 versuchte ein Ehepaar in der Gegend von Wittenberge in Brandenburg, die Elbe in Richtung Bundesrepublik zu überwinden und so zu fliehen. Das Besondere: Der Mann, ein Ingenieur für Wärmetechnik, hatte für den Fluchtversuch selbst ein Tauchboot konstruiert. Zwei Jahre lang arbeitete der Mann an der Konstruktion, bevor sie schließlich bereit war. Bei der Herstellung musste er immer wieder auch professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, etwa bei der Ausführung spezieller Schweißarbeiten am Tauchkörper. Um diese Hilfe unauffällig in Anspruch nehmen zu können Erfand er die Geschichte, dass er an einer Erfindung in seinem Fachgebiet Wärmetechnik arbeite.
Unglaublicherweise blieben die aufwändigen Arbeiten an dem U-Boot durch Polizei und Stasi völlig unentdeckt. Ende 1975 waren die Arbeiten beendet. Das Gefährt war nun 7 Meter lang, 3.820 Kilogramm schwer und hatte einen Durchmesser von 0,87 Metern. Auch der Transport des großen Boots blieb unentdeckt, obwohl es nur mit Hilfe eines Traktors und Tiefladers zu einer geeigneten Stelle an der Elbe gefahren werden konnte, von wo aus eine problemlose Wasserung möglich sein würde.
Die Wasserung allerdings misslang. Das Boot rollte zu schnell in Wasser und wurde so beschädigt, dass es nicht mehr steuerbar war und auch nicht mehr tauchen konnte. Die Eheleute wagten dennoch den Fluchtversuch, indem sie sich in dem manövrierunfähigen Boot treiben ließen. Sie hofften, auf diese Weise über die Grenze getrieben zu werden. Stattdessen wurden sie von Arbeitern des Wasserstraßenbauamtes entdeckt. Die verständigten die Wasserschutzpolizei, die das Boot aufbrachte und das Ehepaar in Gewahrsam nahm.
Die später eingeschaltete Stasi begutachtete das beschlagnahmte U-Boot zur Beweissicherung. In einer Fotodokumentation hielten sie Bauart und Konstruktion des Fahrzeugs fest. Experten der Stasi kamen zu dem Schluss, dass der Fluchtversuch mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich gewesen wäre, hätte das Tauchboot keinen Schaden gehabt. Im Grenzbereich der Elbe waren keine ausreichenden Unterwassersicherungen vorhanden, bei der für das Tauchboot ermittelten Tauchtiefe von maximal 30 Metern und einer maximalen Fahrtdauer von einer Stunde hätte die Strecke bis zum Zielhafen auf westdeutschem Gebiet problemlos überwunden werden können.
Die Eheleute wurden zu mehreren Jahren Haft verurteilt und 1979 aufgrund der Amnestie zum 30. Jahrestag der DDR vorzeitig entlassen. Schon während der Haft stellten sie einen Antrag auf Ausreise in die Bundesrepublik. Während ihrer Haft machten sie immer wieder deutlich, dass sie eine Wiedereingliederung in die DDR ablehnen und sich dieser zur Not auch durch Flucht widersetzen würden. Obwohl seitens der DDR versucht wurde, das Paar umzustimmen und am Auswandern zu hindern, konnte es 1982 die DDR verlassen.
Das Boot war nach Abschluss der Untersuchungen durch die Stasi verschrottet worden.
Bug und Steuerbordseite
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die AIG entstanden mit der Einführung des einheitlichen Auswertungs- und Informationssystems 1965 aus den in den Bezirksverwaltungen und zentralen operativen Diensteinheiten des MfS schon bestehenden Informationsgruppen. In ihrem Zuständigkeitsbereich oblag ihnen die Bewertung und Selektion von Informationen, die Gewährleistung des Informationsflusses und die Fertigung der Berichte für die Partei- und Staatsfunktionäre. Die AIG unterstanden der fachlichen Anleitung und Kontrolle der ZAIG. 1978/79 wurden sie zu Auswertungs- und Kontrollgruppen erweitert.
Die ZAIG war das "Funktionalorgan" des Ministers für Staatssicherheit, die Schaltstelle im MfS, in der nahezu alle komplexen Stabsfunktionen konzentriert waren: die zentrale Auswertung und Information, einschließlich der Berichterstattung an die politische Führung, die Optimierung der entsprechenden Verfahren und Strukturen im Gesamtapparat des MfS, die zentralen Kontrollen und Untersuchungen und die Analyse der operativen Effektivität des MfS, die zentrale Planung und die Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen, zudem die übergeordneten Funktionen im Bereich EDV sowie die Gewährleistung des internationalen Datenaustauschsystems der kommunistischen Staatssicherheitsdienste (SOUD). Nach der Eingliederung der Abteilung Agitation 1985 waren auch die Öffentlichkeitsarbeit und die Traditionspflege des MfS in der ZAIG als "Bereich 6" funktional verankert. Die ZAIG war im direkten Anleitungsbereich des Ministers angesiedelt; ihr waren zuletzt die formal selbständigen Abt. XII, XIII (Rechenzentrum) und die Rechtsstelle fachlich unterstellt.
Die ZAIG geht auf die nach dem Juniaufstand 1953 gegründete und von Heinz Tilch geleitete Informationsgruppe (IG) der Staatssicherheitszentrale zurück, die erstmals eine regelmäßige Lage- und Stimmungsberichterstattung für die Partei- und Staatsführung hervorbrachte. Diese entwickelte sich 1955/56 zur Abteilung Information mit drei Fachreferaten, wurde aber 1957 als Resultat des Konfliktes zwischen Ulbricht und Wollweber wieder stark reduziert. 1957 erhielt die Abteilung mit Irmler einen neuen Leiter, der jedoch bereits 1959 vom ehemaligen stellv. Leiter der HV A Korb abgelöst und zum Stellvertreter zurückgestuft wurde. Gleichzeitig wurde die Diensteinheit in Zentrale Informationsgruppe (ZIG) umbenannt; von da an lief auch die bisher eigenständige Berichterstattung der HV A über sie. 1960 wurde die Berichterstattung an die politische Führung durch einen Ministerbefehl präzise geregelt, und die ZIG erhielt mit der Neueinrichtung von Informationsgruppen in den BV und operativen HA einen soliden Unterbau.
1965 wurde die ZIG in ZAIG umbenannt und ein einheitliches Auswertungs- und Informationssystem eingeführt, das die Recherche und Selektion von Daten sowie die Organisierung von Informationsflüssen gewährleistete. In den operativen HA und BV erhielt die ZAIG mit den AIG entsprechende "Filialen". Im gleichen Jahr ging Korb in den Ruhestand, Irmler wurde wieder Leiter der Diensteinheit.
1968 wurde auch das Kontrollwesen der Staatssicherheit in die ZAIG eingegliedert, das im Dezember 1953 mit der Kontrollinspektion seinen ersten organisatorischen Rahmen erhalten hatte und 1957 mit der Umbenennung in AG Anleitung und Kontrolle erheblich qualifiziert worden war.
1969 erhielt die ZAIG auch die Verantwortung für den Einsatz der EDV. Das im Aufbau begriffene Rechenzentrum (Abt. XIII) wurde ihr unterstellt. In der ersten Hälfte der 70er Jahre bildeten sich vier Arbeitsbereiche der ZAIG heraus. Bereich 1: konkrete Auswertungs- und Informationstätigkeit und Berichterstattung an die politische Führung; Bereich 2: Kontrollwesen, die Erarbeitung von dienstlichen Bestimmungen sowie Prognose- und Planungsaufgaben; Bereich 3: Fragen der EDV; Bereich 4: Pflege und Weiterentwicklung der "manuellen" Bestandteile des Auswertungs- und Informationssystems. 1979 erhielt dieser Bereich auch die Verantwortung für das SOUD ("ZAIG/5").
Signatur: BStU, MfS, ZAIG, Nr. 25829, Bild 36-47
Nachdem der Fluchtversuch eines Ehepaars durch die Elbe mit einem selbstgebauten U-Boot gescheitert war, fotografierte die Stasi das beschlagnahmte Fahrzeug. Das Ergebnis der Experten: Hätte das Boot bei der Wasserung keinen Schaden genommen, wäre der Fluchtversuch wohl geglückt.
1976 versuchte ein Ehepaar in der Gegend von Wittenberge in Brandenburg, die Elbe in Richtung Bundesrepublik zu überwinden und so zu fliehen. Das Besondere: Der Mann, ein Ingenieur für Wärmetechnik, hatte für den Fluchtversuch selbst ein Tauchboot konstruiert. Zwei Jahre lang arbeitete der Mann an der Konstruktion, bevor sie schließlich bereit war. Bei der Herstellung musste er immer wieder auch professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, etwa bei der Ausführung spezieller Schweißarbeiten am Tauchkörper. Um diese Hilfe unauffällig in Anspruch nehmen zu können Erfand er die Geschichte, dass er an einer Erfindung in seinem Fachgebiet Wärmetechnik arbeite.
Unglaublicherweise blieben die aufwändigen Arbeiten an dem U-Boot durch Polizei und Stasi völlig unentdeckt. Ende 1975 waren die Arbeiten beendet. Das Gefährt war nun 7 Meter lang, 3.820 Kilogramm schwer und hatte einen Durchmesser von 0,87 Metern. Auch der Transport des großen Boots blieb unentdeckt, obwohl es nur mit Hilfe eines Traktors und Tiefladers zu einer geeigneten Stelle an der Elbe gefahren werden konnte, von wo aus eine problemlose Wasserung möglich sein würde.
Die Wasserung allerdings misslang. Das Boot rollte zu schnell in Wasser und wurde so beschädigt, dass es nicht mehr steuerbar war und auch nicht mehr tauchen konnte. Die Eheleute wagten dennoch den Fluchtversuch, indem sie sich in dem manövrierunfähigen Boot treiben ließen. Sie hofften, auf diese Weise über die Grenze getrieben zu werden. Stattdessen wurden sie von Arbeitern des Wasserstraßenbauamtes entdeckt. Die verständigten die Wasserschutzpolizei, die das Boot aufbrachte und das Ehepaar in Gewahrsam nahm.
Die später eingeschaltete Stasi begutachtete das beschlagnahmte U-Boot zur Beweissicherung. In einer Fotodokumentation hielten sie Bauart und Konstruktion des Fahrzeugs fest. Experten der Stasi kamen zu dem Schluss, dass der Fluchtversuch mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich gewesen wäre, hätte das Tauchboot keinen Schaden gehabt. Im Grenzbereich der Elbe waren keine ausreichenden Unterwassersicherungen vorhanden, bei der für das Tauchboot ermittelten Tauchtiefe von maximal 30 Metern und einer maximalen Fahrtdauer von einer Stunde hätte die Strecke bis zum Zielhafen auf westdeutschem Gebiet problemlos überwunden werden können.
Die Eheleute wurden zu mehreren Jahren Haft verurteilt und 1979 aufgrund der Amnestie zum 30. Jahrestag der DDR vorzeitig entlassen. Schon während der Haft stellten sie einen Antrag auf Ausreise in die Bundesrepublik. Während ihrer Haft machten sie immer wieder deutlich, dass sie eine Wiedereingliederung in die DDR ablehnen und sich dieser zur Not auch durch Flucht widersetzen würden. Obwohl seitens der DDR versucht wurde, das Paar umzustimmen und am Auswandern zu hindern, konnte es 1982 die DDR verlassen.
Das Boot war nach Abschluss der Untersuchungen durch die Stasi verschrottet worden.
Bug des selbstgefertigten tauchfähigen Schwimmkörpers.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die AIG entstanden mit der Einführung des einheitlichen Auswertungs- und Informationssystems 1965 aus den in den Bezirksverwaltungen und zentralen operativen Diensteinheiten des MfS schon bestehenden Informationsgruppen. In ihrem Zuständigkeitsbereich oblag ihnen die Bewertung und Selektion von Informationen, die Gewährleistung des Informationsflusses und die Fertigung der Berichte für die Partei- und Staatsfunktionäre. Die AIG unterstanden der fachlichen Anleitung und Kontrolle der ZAIG. 1978/79 wurden sie zu Auswertungs- und Kontrollgruppen erweitert.
Die ZAIG war das "Funktionalorgan" des Ministers für Staatssicherheit, die Schaltstelle im MfS, in der nahezu alle komplexen Stabsfunktionen konzentriert waren: die zentrale Auswertung und Information, einschließlich der Berichterstattung an die politische Führung, die Optimierung der entsprechenden Verfahren und Strukturen im Gesamtapparat des MfS, die zentralen Kontrollen und Untersuchungen und die Analyse der operativen Effektivität des MfS, die zentrale Planung und die Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen, zudem die übergeordneten Funktionen im Bereich EDV sowie die Gewährleistung des internationalen Datenaustauschsystems der kommunistischen Staatssicherheitsdienste (SOUD). Nach der Eingliederung der Abteilung Agitation 1985 waren auch die Öffentlichkeitsarbeit und die Traditionspflege des MfS in der ZAIG als "Bereich 6" funktional verankert. Die ZAIG war im direkten Anleitungsbereich des Ministers angesiedelt; ihr waren zuletzt die formal selbständigen Abt. XII, XIII (Rechenzentrum) und die Rechtsstelle fachlich unterstellt.
Die ZAIG geht auf die nach dem Juniaufstand 1953 gegründete und von Heinz Tilch geleitete Informationsgruppe (IG) der Staatssicherheitszentrale zurück, die erstmals eine regelmäßige Lage- und Stimmungsberichterstattung für die Partei- und Staatsführung hervorbrachte. Diese entwickelte sich 1955/56 zur Abteilung Information mit drei Fachreferaten, wurde aber 1957 als Resultat des Konfliktes zwischen Ulbricht und Wollweber wieder stark reduziert. 1957 erhielt die Abteilung mit Irmler einen neuen Leiter, der jedoch bereits 1959 vom ehemaligen stellv. Leiter der HV A Korb abgelöst und zum Stellvertreter zurückgestuft wurde. Gleichzeitig wurde die Diensteinheit in Zentrale Informationsgruppe (ZIG) umbenannt; von da an lief auch die bisher eigenständige Berichterstattung der HV A über sie. 1960 wurde die Berichterstattung an die politische Führung durch einen Ministerbefehl präzise geregelt, und die ZIG erhielt mit der Neueinrichtung von Informationsgruppen in den BV und operativen HA einen soliden Unterbau.
1965 wurde die ZIG in ZAIG umbenannt und ein einheitliches Auswertungs- und Informationssystem eingeführt, das die Recherche und Selektion von Daten sowie die Organisierung von Informationsflüssen gewährleistete. In den operativen HA und BV erhielt die ZAIG mit den AIG entsprechende "Filialen". Im gleichen Jahr ging Korb in den Ruhestand, Irmler wurde wieder Leiter der Diensteinheit.
1968 wurde auch das Kontrollwesen der Staatssicherheit in die ZAIG eingegliedert, das im Dezember 1953 mit der Kontrollinspektion seinen ersten organisatorischen Rahmen erhalten hatte und 1957 mit der Umbenennung in AG Anleitung und Kontrolle erheblich qualifiziert worden war.
1969 erhielt die ZAIG auch die Verantwortung für den Einsatz der EDV. Das im Aufbau begriffene Rechenzentrum (Abt. XIII) wurde ihr unterstellt. In der ersten Hälfte der 70er Jahre bildeten sich vier Arbeitsbereiche der ZAIG heraus. Bereich 1: konkrete Auswertungs- und Informationstätigkeit und Berichterstattung an die politische Führung; Bereich 2: Kontrollwesen, die Erarbeitung von dienstlichen Bestimmungen sowie Prognose- und Planungsaufgaben; Bereich 3: Fragen der EDV; Bereich 4: Pflege und Weiterentwicklung der "manuellen" Bestandteile des Auswertungs- und Informationssystems. 1979 erhielt dieser Bereich auch die Verantwortung für das SOUD ("ZAIG/5").
Fotodokumentation einer gescheiterten Flucht mit einem BVG-Bus 11 Fotografien
Beschlagnahmte Transparente von der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration 1988 8 Fotografien
Dokumentation spektakulärer Fluchtversuche mit Hilfe von Fluggeräten Dokument, 93 Seiten
Fotodokumentation eines Fluchtversuchs auf der Grenzübergangsstelle Chausseestraße Dokument, 4 Seiten