Signatur: BStU, MfS, OTS, Nr. 2247, Bl. 1-39
Mit dem Gerät "Wolke 005" konnten Stasi-Mitarbeiter radioaktiv markierte Gegenstände konspirativ verfolgen. Die Geheimpolizisten schoben ihren "Zielpersonen" entsprechend präparierte Objekte oder Accessoires unbemerkt unter.
Wie andere Geheimpolizeien auch, nutzte die Staatssicherheit verschiedene konspirative Ermittlungsmethoden. Dazu zählte auch die Markierung von Personen und Gegenstände mit radioaktiven Substanzen, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor (OTS) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) hergestellt oder beschafft.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode vor allem in den siebziger Jahren von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der Hauptverwaltung A angewandt. Entsprechende Geräte firmierten unter den Deckbezeichnungen "Wolke", kombiniert mit einer Kennzahl.
Während Geräte zur radioaktiven Markierung von Gegenständen die Deckbezeichnung "Wolke 1XX" trugen, war das in der vorliegenden Anleitung beschriebene Gerät "Wolke 005" zur Feststellung von Markierungen konzipiert. Mit ihm konnten Gegenstände über mehrere Meter Entfernung, auch hinter Mauerwerk etc., konspirativ verfolgt werden.
Konkret versuchten Mitarbeiter des MfS durch radioaktiv gekennzeichnete Gegenstände, Akten und Geräte beispielsweise Verstecke aufzufinden oder unbefugte Einsichtnahme in Dokumente nachzuweisen. Die Kennzeichnung von Fahrzeugen sollte der Verfolgung von Personenbewegungen und zur Identitätsprüfung dienen. Um die Bewegungen von Personen nachzuvollziehen, markierten Stasi-Mitarbeiter Objekte oder Accessoires, die die Betroffenen ständig bei sich führten oder sie schoben ihnen radioaktiv markierte Gegenstände unter.
Die Gebrauchsanweisung beschreibt detailliert Inbetriebnahme, Einstellung und Wartung des Gerätes "Wolke 005". Darüber hinaus nennt das Dokument eine Reihe technischer Details, die beim Betrieb des Gerätes zu beachten waren und beinhaltet einige Abbildungen.
1. Einleitung
2. Beschreibung der zu verwendenden An - 241 - Quelle
3. Empfänger bzw. Detektorteil Sonde N_Sch
4. Überbrückbare Entfernungen (Justierung der Anordnung)
5. Tarnungsmaterialien und deren Einfluß auf den überbrückbaren Entfernungsbereich
6. Aufbau der Gesamtanordnung
7. Strahlenschutz
8. Erläuterung des Vorgehens am Beispiel
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
Konspirative Ermittlungsmethode, bei der Personen und Gegenstände mit chemischen oder radioaktiven Substanzen gekennzeichnet wurden, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor des MfS hergestellt oder beschafft. Radioaktive Substanzen stammten aus dem Zentralinstitut für Kernforschung Rossendorf der Akademie der Wissenschaften. Beim Umgang mit ihnen wurden häufig selbst MfS-eigene Strahlenschutzbestimmungen umgangen. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der HV A angewandt.
Signatur: BStU, MfS, OTS, Nr. 2247, Bl. 1-39
Mit dem Gerät "Wolke 005" konnten Stasi-Mitarbeiter radioaktiv markierte Gegenstände konspirativ verfolgen. Die Geheimpolizisten schoben ihren "Zielpersonen" entsprechend präparierte Objekte oder Accessoires unbemerkt unter.
Wie andere Geheimpolizeien auch, nutzte die Staatssicherheit verschiedene konspirative Ermittlungsmethoden. Dazu zählte auch die Markierung von Personen und Gegenstände mit radioaktiven Substanzen, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor (OTS) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) hergestellt oder beschafft.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode vor allem in den siebziger Jahren von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der Hauptverwaltung A angewandt. Entsprechende Geräte firmierten unter den Deckbezeichnungen "Wolke", kombiniert mit einer Kennzahl.
Während Geräte zur radioaktiven Markierung von Gegenständen die Deckbezeichnung "Wolke 1XX" trugen, war das in der vorliegenden Anleitung beschriebene Gerät "Wolke 005" zur Feststellung von Markierungen konzipiert. Mit ihm konnten Gegenstände über mehrere Meter Entfernung, auch hinter Mauerwerk etc., konspirativ verfolgt werden.
Konkret versuchten Mitarbeiter des MfS durch radioaktiv gekennzeichnete Gegenstände, Akten und Geräte beispielsweise Verstecke aufzufinden oder unbefugte Einsichtnahme in Dokumente nachzuweisen. Die Kennzeichnung von Fahrzeugen sollte der Verfolgung von Personenbewegungen und zur Identitätsprüfung dienen. Um die Bewegungen von Personen nachzuvollziehen, markierten Stasi-Mitarbeiter Objekte oder Accessoires, die die Betroffenen ständig bei sich führten oder sie schoben ihnen radioaktiv markierte Gegenstände unter.
Die Gebrauchsanweisung beschreibt detailliert Inbetriebnahme, Einstellung und Wartung des Gerätes "Wolke 005". Darüber hinaus nennt das Dokument eine Reihe technischer Details, die beim Betrieb des Gerätes zu beachten waren und beinhaltet einige Abbildungen.
1. Einleitung
Über die prinzipielle Arbeitsweise des Gerätes STR 69 als Strahlenschranke sowie den Aufbau einer derartigen Anordnung und die gerätemäßige Einstellung gibt die Gebrauchsanweisung AR 360/234 vom 22.01.1970 in den Abschnitten 1 (Pkt. a); 2; 3.1; 3.2.1; 3.2.2; 3.2.2; 3.2.4; 3.2.5; 4; 5.1; 5.3;5.4 und 5.5 hinreichend Auskunft, womit ein richtiger Aufbau der Anordnung und deren Justierung bei Vorhandensein eines geeigneten Strahlers ermöglicht wird.
Die 2. Ergänzung zur o.g. Gebrauchsanweisung beschreibt deshalb nur ausschließlich den Anwendungsbereich des Gerätes STR 69 als Strahlenschranke bei Verwendung des infolge seiner Halbwertszeit nahe unbegrenzt einsetzbaren Strahlers Am-241 mit einer Emissionsenergie von 60 keV sowie eine dafür erforderliche geringfügige mechanische Veränderung an den Detektorteilen mit der Bezeichnung Sonde N.
Kommerzielle bzw. für operative Einsätze hergestellte Lichtschranken in Form von Sicherungstechnik haben, wenn sie beispielsweise im Freien eingesetzt werden, den Nachteil, daß sie bei Unterbrechung des Strahlenganges durch herabfallendes Laub u.a. bzw. bei Schwächung des Strahlenganges infolge ansteigender Luftfeuchtigkeit (Nebel,Regen) mit hoher Wahrscheinlichkeit bzw. mit Sicherheit ansprechen und damit Fehlalarm auslösen. Andererseits bestehen bei Verwendung von Lichtschranken infolge der Totalschwächung des Lichts mit unterschiedlichen Wellenlängen bei nichttransparenten Gegenständen erhebliche Schwierigkeiten einer echten Tarnung. Die Verwendung von Kernstrahlung (Strahlengang) für sog. Lichtschranken mit Strahlenrelais als Empfänger bzw. Detektorgeräten besitzt in der Hinsicht Vorteile, daß beipsielsweise im Freien Fehlalarme ausschließlich auf Wild beschränkt werden können und daß eine echte Tarnung möglich ist, da die Durchdringungsfähigkeit dieser energiereichen Strahlen um mehere Größenordnungen höher liegt als bei Lichtstrahlung im optischen Bereich.
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
Konspirative Ermittlungsmethode, bei der Personen und Gegenstände mit chemischen oder radioaktiven Substanzen gekennzeichnet wurden, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor des MfS hergestellt oder beschafft. Radioaktive Substanzen stammten aus dem Zentralinstitut für Kernforschung Rossendorf der Akademie der Wissenschaften. Beim Umgang mit ihnen wurden häufig selbst MfS-eigene Strahlenschutzbestimmungen umgangen. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der HV A angewandt.
Signatur: BStU, MfS, OTS, Nr. 2247, Bl. 1-39
Mit dem Gerät "Wolke 005" konnten Stasi-Mitarbeiter radioaktiv markierte Gegenstände konspirativ verfolgen. Die Geheimpolizisten schoben ihren "Zielpersonen" entsprechend präparierte Objekte oder Accessoires unbemerkt unter.
Wie andere Geheimpolizeien auch, nutzte die Staatssicherheit verschiedene konspirative Ermittlungsmethoden. Dazu zählte auch die Markierung von Personen und Gegenstände mit radioaktiven Substanzen, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor (OTS) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) hergestellt oder beschafft.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode vor allem in den siebziger Jahren von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der Hauptverwaltung A angewandt. Entsprechende Geräte firmierten unter den Deckbezeichnungen "Wolke", kombiniert mit einer Kennzahl.
Während Geräte zur radioaktiven Markierung von Gegenständen die Deckbezeichnung "Wolke 1XX" trugen, war das in der vorliegenden Anleitung beschriebene Gerät "Wolke 005" zur Feststellung von Markierungen konzipiert. Mit ihm konnten Gegenstände über mehrere Meter Entfernung, auch hinter Mauerwerk etc., konspirativ verfolgt werden.
Konkret versuchten Mitarbeiter des MfS durch radioaktiv gekennzeichnete Gegenstände, Akten und Geräte beispielsweise Verstecke aufzufinden oder unbefugte Einsichtnahme in Dokumente nachzuweisen. Die Kennzeichnung von Fahrzeugen sollte der Verfolgung von Personenbewegungen und zur Identitätsprüfung dienen. Um die Bewegungen von Personen nachzuvollziehen, markierten Stasi-Mitarbeiter Objekte oder Accessoires, die die Betroffenen ständig bei sich führten oder sie schoben ihnen radioaktiv markierte Gegenstände unter.
Die Gebrauchsanweisung beschreibt detailliert Inbetriebnahme, Einstellung und Wartung des Gerätes "Wolke 005". Darüber hinaus nennt das Dokument eine Reihe technischer Details, die beim Betrieb des Gerätes zu beachten waren und beinhaltet einige Abbildungen.
Nachteile ergeben sich bei dieser Schrankenart hauptsächlich aus den überbrückbaren Entfernungen (obere Grenze infolge Aktivitätsmenge bei ca. 10 m) und den während des Einsatzes zu beachtenden Strahlenschutzbestimmungen.
2. Beschreibung der zu verwendenden Am-241-Quelle
In Tabelle 1 sind die für den Aufbau einer Strahlenschrankenanordnung zur Verfügung stehenden Am-241-Quellen mit einer Emissionsenergie von 60 keV und den dafür gültigen Aktivitätswerten und Abmessungen eingetragen.
Tabelle 1: Am-241-Quellen
Bezeichng.; Aktivität (mCi); Äußere Abmessungen m.D. Ø mm; Äußere Abmessung m.D. Höhe (mm); o.D. Ø mm; o.D. Höhe (mm); Material
G.1/69; 10; 27; 48; 24,5 ;35; Blei m. Messing eingefaßt
G.1/71; 30; 27; 48; 24,5; 35; Blei m. Messing eingefaßt
G.2/7[durchgestrichen: 2][Handschriftliche Ergänzung: 1]; 30; 27; 48; 24,5; 35; Blei m. Messing eingefaßt
G.5/71; 100; 32,5; 58; 32,5; 45; Blei
G.6/71; 100; 32,5; 58; 32,5; 45; Blei
G.2/[durchgestrichen: 71][Handschriftliche Ergänzung: 69]; 300; 32,5; 58; 32,5; 45; Blei
G.7/71; 300; 32,5; 58; 32,5; 45; Blei
Anmerkung: Äußere Abmessungen m.D. bedeutet mit verschlossenem Deckel. O.D. bedeutet ohne Deckel, dh. die für den Einsatz gültigen Quellenabmessungen.
Wie aus Tabelle 1 hervorgeht, handelt es sich bei den Quellen um zylinderförmige Gebilde aus Blei bzw. Blei mit Messing eingefaßt, in denen sich die eigentliche umschlossene Strahlenquelle ( Stahlkapsel, Abmessungen ca. 10 - 16 mm Ø und 5 - 10 mm Höhe ) befindet. Diese zylinderförmigen Bleibehältnisse dienen einer völlig ungefährlichen Handhabung der Quelle ohne besondere Vorkehrungen durch mit der Montage der Anlage beauftragte Mitarbeiter. Die sog. Bleibehältnisse besitzen sämtlichst eine innere zylinderförmige Bohrung mit Durchmessern zwischen 8 und 14 mm, durch die der für den Schrankenbetrieb des Gerätes STR 69 erforderliche Strahlengang erzeugt wird.
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
Konspirative Ermittlungsmethode, bei der Personen und Gegenstände mit chemischen oder radioaktiven Substanzen gekennzeichnet wurden, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor des MfS hergestellt oder beschafft. Radioaktive Substanzen stammten aus dem Zentralinstitut für Kernforschung Rossendorf der Akademie der Wissenschaften. Beim Umgang mit ihnen wurden häufig selbst MfS-eigene Strahlenschutzbestimmungen umgangen. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der HV A angewandt.
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