Signatur: BStU, MfS, OTS, Nr. 2247, Bl. 1-39
Mit dem Gerät "Wolke 005" konnten Stasi-Mitarbeiter radioaktiv markierte Gegenstände konspirativ verfolgen. Die Geheimpolizisten schoben ihren "Zielpersonen" entsprechend präparierte Objekte oder Accessoires unbemerkt unter.
Wie andere Geheimpolizeien auch, nutzte die Staatssicherheit verschiedene konspirative Ermittlungsmethoden. Dazu zählte auch die Markierung von Personen und Gegenstände mit radioaktiven Substanzen, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor (OTS) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) hergestellt oder beschafft.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode vor allem in den siebziger Jahren von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der Hauptverwaltung A angewandt. Entsprechende Geräte firmierten unter den Deckbezeichnungen "Wolke", kombiniert mit einer Kennzahl.
Während Geräte zur radioaktiven Markierung von Gegenständen die Deckbezeichnung "Wolke 1XX" trugen, war das in der vorliegenden Anleitung beschriebene Gerät "Wolke 005" zur Feststellung von Markierungen konzipiert. Mit ihm konnten Gegenstände über mehrere Meter Entfernung, auch hinter Mauerwerk etc., konspirativ verfolgt werden.
Konkret versuchten Mitarbeiter des MfS durch radioaktiv gekennzeichnete Gegenstände, Akten und Geräte beispielsweise Verstecke aufzufinden oder unbefugte Einsichtnahme in Dokumente nachzuweisen. Die Kennzeichnung von Fahrzeugen sollte der Verfolgung von Personenbewegungen und zur Identitätsprüfung dienen. Um die Bewegungen von Personen nachzuvollziehen, markierten Stasi-Mitarbeiter Objekte oder Accessoires, die die Betroffenen ständig bei sich führten oder sie schoben ihnen radioaktiv markierte Gegenstände unter.
Die Gebrauchsanweisung beschreibt detailliert Inbetriebnahme, Einstellung und Wartung des Gerätes "Wolke 005". Darüber hinaus nennt das Dokument eine Reihe technischer Details, die beim Betrieb des Gerätes zu beachten waren und beinhaltet einige Abbildungen.
Nachteile ergeben sich bei dieser Schrankenart hauptsächlich aus den überbrückbaren Entfernungen (obere Grenze infolge Aktivitätsmenge bei ca. 10 m) und den während des Einsatzes zu beachtenden Strahlenschutzbestimmungen.
2. Beschreibung der zu verwendenden Am-241-Quelle
In Tabelle 1 sind die für den Aufbau einer Strahlenschrankenanordnung zur Verfügung stehenden Am-241-Quellen mit einer Emissionsenergie von 60 keV und den dafür gültigen Aktivitätswerten und Abmessungen eingetragen.
Tabelle 1: Am-241-Quellen
Bezeichng.; Aktivität (mCi); Äußere Abmessungen m.D. Ø mm; Äußere Abmessung m.D. Höhe (mm); o.D. Ø mm; o.D. Höhe (mm); Material
G.1/69; 10; 27; 48; 24,5 ;35; Blei m. Messing eingefaßt
G.1/71; 30; 27; 48; 24,5; 35; Blei m. Messing eingefaßt
G.2/7[durchgestrichen: 2][Handschriftliche Ergänzung: 1]; 30; 27; 48; 24,5; 35; Blei m. Messing eingefaßt
G.5/71; 100; 32,5; 58; 32,5; 45; Blei
G.6/71; 100; 32,5; 58; 32,5; 45; Blei
G.2/[durchgestrichen: 71][Handschriftliche Ergänzung: 69]; 300; 32,5; 58; 32,5; 45; Blei
G.7/71; 300; 32,5; 58; 32,5; 45; Blei
Anmerkung: Äußere Abmessungen m.D. bedeutet mit verschlossenem Deckel. O.D. bedeutet ohne Deckel, dh. die für den Einsatz gültigen Quellenabmessungen.
Wie aus Tabelle 1 hervorgeht, handelt es sich bei den Quellen um zylinderförmige Gebilde aus Blei bzw. Blei mit Messing eingefaßt, in denen sich die eigentliche umschlossene Strahlenquelle ( Stahlkapsel, Abmessungen ca. 10 - 16 mm Ø und 5 - 10 mm Höhe ) befindet. Diese zylinderförmigen Bleibehältnisse dienen einer völlig ungefährlichen Handhabung der Quelle ohne besondere Vorkehrungen durch mit der Montage der Anlage beauftragte Mitarbeiter. Die sog. Bleibehältnisse besitzen sämtlichst eine innere zylinderförmige Bohrung mit Durchmessern zwischen 8 und 14 mm, durch die der für den Schrankenbetrieb des Gerätes STR 69 erforderliche Strahlengang erzeugt wird.
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
Konspirative Ermittlungsmethode, bei der Personen und Gegenstände mit chemischen oder radioaktiven Substanzen gekennzeichnet wurden, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor des MfS hergestellt oder beschafft. Radioaktive Substanzen stammten aus dem Zentralinstitut für Kernforschung Rossendorf der Akademie der Wissenschaften. Beim Umgang mit ihnen wurden häufig selbst MfS-eigene Strahlenschutzbestimmungen umgangen. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der HV A angewandt.
Signatur: BStU, MfS, OTS, Nr. 2247, Bl. 1-39
Mit dem Gerät "Wolke 005" konnten Stasi-Mitarbeiter radioaktiv markierte Gegenstände konspirativ verfolgen. Die Geheimpolizisten schoben ihren "Zielpersonen" entsprechend präparierte Objekte oder Accessoires unbemerkt unter.
Wie andere Geheimpolizeien auch, nutzte die Staatssicherheit verschiedene konspirative Ermittlungsmethoden. Dazu zählte auch die Markierung von Personen und Gegenstände mit radioaktiven Substanzen, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor (OTS) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) hergestellt oder beschafft.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode vor allem in den siebziger Jahren von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der Hauptverwaltung A angewandt. Entsprechende Geräte firmierten unter den Deckbezeichnungen "Wolke", kombiniert mit einer Kennzahl.
Während Geräte zur radioaktiven Markierung von Gegenständen die Deckbezeichnung "Wolke 1XX" trugen, war das in der vorliegenden Anleitung beschriebene Gerät "Wolke 005" zur Feststellung von Markierungen konzipiert. Mit ihm konnten Gegenstände über mehrere Meter Entfernung, auch hinter Mauerwerk etc., konspirativ verfolgt werden.
Konkret versuchten Mitarbeiter des MfS durch radioaktiv gekennzeichnete Gegenstände, Akten und Geräte beispielsweise Verstecke aufzufinden oder unbefugte Einsichtnahme in Dokumente nachzuweisen. Die Kennzeichnung von Fahrzeugen sollte der Verfolgung von Personenbewegungen und zur Identitätsprüfung dienen. Um die Bewegungen von Personen nachzuvollziehen, markierten Stasi-Mitarbeiter Objekte oder Accessoires, die die Betroffenen ständig bei sich führten oder sie schoben ihnen radioaktiv markierte Gegenstände unter.
Die Gebrauchsanweisung beschreibt detailliert Inbetriebnahme, Einstellung und Wartung des Gerätes "Wolke 005". Darüber hinaus nennt das Dokument eine Reihe technischer Details, die beim Betrieb des Gerätes zu beachten waren und beinhaltet einige Abbildungen.
Dieser Strahlengang kann infolge der Konstruktion der Primärquelle nur einseitig erzeugt werden. Die eigentliche Quelle gelangt in diesem zylinderförmigen Bleibehältnis zum Einsatz, in dem der unter Anmerkung zu Tabelle 1 beschriebene Verschlußdeckel entfernt wird. Dies geschieht bei den drei erstgenannten Quellen durch Linksdrehen des Schraubverschlusses und Abnahme desselben und bei den vier zuletztgenannten Quellen durch lösen der zwei nichtverklebten Schrauben auf dem Deckel und schließlich Abnahme des Deckels.
Achtung: Bei geöffnetem Bleibehältnis nicht die Öffnung gegen den/einen menschlichen Körper in geringem Abstand (≤ 50 cm) halten bzw. die Öffnung mit der Hand verschließen.
Die eigentliche Quelle nicht durch Entfernen des Sprengringes bzw. durch das Lösen weiterer Schrauben aus dem Bleibehältnis entfernen.
Nach Abnahme des Verschlußdeckels in der beschriebenen Form kann dann die Quelle in entsprechender Weise am Einsatzort derart fixiert untergebracht werden, daß die zylinderförmig freigelegte Bohrung zum Detektorteil Sonde N_Sch, gemäß Abb.1 zeigt. Der Detektorteil befindet sich dabei fixiert
untergebracht in der gewünschten Entfernung von der Quelle, nach der sich letztlich auch der Quellentyp richten muß ( vergl. Abschnitt 4 und 5 ).
3. Empfänger bzw. Detektorteil Sonde N_Sch
Das Gerät STR 69 besteht prinzipiell aus 3 St. Teilgeräten ( Vergl. AR 360/234 vom 22.01.70 ), dem Schaltgerät, dem Batterieteil und der Detektorsonde mit der Bezeichnung Sonde N. Sämtliche Geräteteile befinden sich in drei in seinen Abmessungen übereinstimmenden Stahlblechgehäusen mit dem Schutzgrad IP54. Die Dicke des verwendeten Stahlbleches beträgt ca 1,2mm. Auf Grund des relativ hohen Schwächungsfaktors, den diese Dicke gegenüber der von den Quellen emittierten Quantenenergie besitzt ( ca. 0.3), wurde bei einer bestimmten Anzahl von Sonden N an der Schmalseite gegenüber dem Eingang vom Stromversorgungskabel ein Eintrittsfenster für niederenergetische
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
Konspirative Ermittlungsmethode, bei der Personen und Gegenstände mit chemischen oder radioaktiven Substanzen gekennzeichnet wurden, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor des MfS hergestellt oder beschafft. Radioaktive Substanzen stammten aus dem Zentralinstitut für Kernforschung Rossendorf der Akademie der Wissenschaften. Beim Umgang mit ihnen wurden häufig selbst MfS-eigene Strahlenschutzbestimmungen umgangen. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der HV A angewandt.
Signatur: BStU, MfS, OTS, Nr. 2247, Bl. 1-39
Mit dem Gerät "Wolke 005" konnten Stasi-Mitarbeiter radioaktiv markierte Gegenstände konspirativ verfolgen. Die Geheimpolizisten schoben ihren "Zielpersonen" entsprechend präparierte Objekte oder Accessoires unbemerkt unter.
Wie andere Geheimpolizeien auch, nutzte die Staatssicherheit verschiedene konspirative Ermittlungsmethoden. Dazu zählte auch die Markierung von Personen und Gegenstände mit radioaktiven Substanzen, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor (OTS) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) hergestellt oder beschafft.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode vor allem in den siebziger Jahren von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der Hauptverwaltung A angewandt. Entsprechende Geräte firmierten unter den Deckbezeichnungen "Wolke", kombiniert mit einer Kennzahl.
Während Geräte zur radioaktiven Markierung von Gegenständen die Deckbezeichnung "Wolke 1XX" trugen, war das in der vorliegenden Anleitung beschriebene Gerät "Wolke 005" zur Feststellung von Markierungen konzipiert. Mit ihm konnten Gegenstände über mehrere Meter Entfernung, auch hinter Mauerwerk etc., konspirativ verfolgt werden.
Konkret versuchten Mitarbeiter des MfS durch radioaktiv gekennzeichnete Gegenstände, Akten und Geräte beispielsweise Verstecke aufzufinden oder unbefugte Einsichtnahme in Dokumente nachzuweisen. Die Kennzeichnung von Fahrzeugen sollte der Verfolgung von Personenbewegungen und zur Identitätsprüfung dienen. Um die Bewegungen von Personen nachzuvollziehen, markierten Stasi-Mitarbeiter Objekte oder Accessoires, die die Betroffenen ständig bei sich führten oder sie schoben ihnen radioaktiv markierte Gegenstände unter.
Die Gebrauchsanweisung beschreibt detailliert Inbetriebnahme, Einstellung und Wartung des Gerätes "Wolke 005". Darüber hinaus nennt das Dokument eine Reihe technischer Details, die beim Betrieb des Gerätes zu beachten waren und beinhaltet einige Abbildungen.
Quantenstrahlung angebracht, welches die Größe des in der Sonde befindlichen Detektors hat. Dieses Eintrittsfenster wurde mit einer 1 mm dicken PVC-Folie wasserdicht abgedeckt. Sonden mit diesen konstruktiven Veränderungen sind ausschließlich für den genannten Einsatzzweck gedacht und tragen die Bezeichnung Sonde N_Sch. Bei dem Aufbau der Anordnung Strahlenschranke mit dieser Sonde N_Sch ist darauf zu achten, daß dieses sog. Eintrittsfenster die Kollimatoröffnung der Quelle sieht und sich Quelle und Sonde auf einer Horizontalachse direkt gegenüberstehen, da andernfalls Intensitätsverluste, dh., Entfernungsverluste, auftreten.
4. Überbrückbare Entfernungen
Ausgehend von den im Abschnitt 3.2.2 der Gebrauchsanweisung AR 360/234 auf Seite 12 angegebenen erforderlichen Strahelengangunterbrechungszeiten in Abhängigkeit von der Integrationszeit konstanten im Schrankenbetrieb des Gerätes für Auslösung mit hoher Sicherheit bei sog. Strahlengangunterbrechung durch Personen, ist im Einsatzfall eine Integrationszeitkonstante von 0,05 s zu wählen und die Einstellung des Gerätes nach Vorschrift Fall a, Seite 10, vorzunehmen.
Diese Einstellvorschrift läßt für eine durch die jeweils benutzte Quelle fixierte Strahlengangintensität prinzipiell einen Entfernungsbereich von a_min bis a_max zu, innerhalb dessen Entfernungen mit Hilfe der Anordnung überbrückt werden können.
Für a_min|gilt :
Schalter 1 in Stellung 6,Schalter 2 in Stellung 1 und Feineinstellung zu Schalter 1 in Rechtsanschlag drehen; danach durch Variation der Entfernung Quelle - Detektorteil Einstellung des Integrationsstroms T=100/uA. Die sich daraus ergebene Entfernung ist a_min.
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
Konspirative Ermittlungsmethode, bei der Personen und Gegenstände mit chemischen oder radioaktiven Substanzen gekennzeichnet wurden, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor des MfS hergestellt oder beschafft. Radioaktive Substanzen stammten aus dem Zentralinstitut für Kernforschung Rossendorf der Akademie der Wissenschaften. Beim Umgang mit ihnen wurden häufig selbst MfS-eigene Strahlenschutzbestimmungen umgangen. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der HV A angewandt.
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Dissertation: Die Abwehr von Terror- und anderen politisch-operativ bedeutsamen Gewaltakten gegen Grenzsicherungskräfte an der Staatsgrenze der DDR Dokument, 462 Seiten
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Bericht zur Großfahndung in der Bundesrepublik nach dem Attentat auf Siegfried Buback Dokument, 2 Seiten