Signatur: BStU, MfS, OTS, Nr. 2247, Bl. 1-39
Mit dem Gerät "Wolke 005" konnten Stasi-Mitarbeiter radioaktiv markierte Gegenstände konspirativ verfolgen. Die Geheimpolizisten schoben ihren "Zielpersonen" entsprechend präparierte Objekte oder Accessoires unbemerkt unter.
Wie andere Geheimpolizeien auch, nutzte die Staatssicherheit verschiedene konspirative Ermittlungsmethoden. Dazu zählte auch die Markierung von Personen und Gegenstände mit radioaktiven Substanzen, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor (OTS) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) hergestellt oder beschafft.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode vor allem in den siebziger Jahren von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der Hauptverwaltung A angewandt. Entsprechende Geräte firmierten unter den Deckbezeichnungen "Wolke", kombiniert mit einer Kennzahl.
Während Geräte zur radioaktiven Markierung von Gegenständen die Deckbezeichnung "Wolke 1XX" trugen, war das in der vorliegenden Anleitung beschriebene Gerät "Wolke 005" zur Feststellung von Markierungen konzipiert. Mit ihm konnten Gegenstände über mehrere Meter Entfernung, auch hinter Mauerwerk etc., konspirativ verfolgt werden.
Konkret versuchten Mitarbeiter des MfS durch radioaktiv gekennzeichnete Gegenstände, Akten und Geräte beispielsweise Verstecke aufzufinden oder unbefugte Einsichtnahme in Dokumente nachzuweisen. Die Kennzeichnung von Fahrzeugen sollte der Verfolgung von Personenbewegungen und zur Identitätsprüfung dienen. Um die Bewegungen von Personen nachzuvollziehen, markierten Stasi-Mitarbeiter Objekte oder Accessoires, die die Betroffenen ständig bei sich führten oder sie schoben ihnen radioaktiv markierte Gegenstände unter.
Die Gebrauchsanweisung beschreibt detailliert Inbetriebnahme, Einstellung und Wartung des Gerätes "Wolke 005". Darüber hinaus nennt das Dokument eine Reihe technischer Details, die beim Betrieb des Gerätes zu beachten waren und beinhaltet einige Abbildungen.
Quantenstrahlung angebracht, welches die Größe des in der Sonde befindlichen Detektors hat. Dieses Eintrittsfenster wurde mit einer 1 mm dicken PVC-Folie wasserdicht abgedeckt. Sonden mit diesen konstruktiven Veränderungen sind ausschließlich für den genannten Einsatzzweck gedacht und tragen die Bezeichnung Sonde N_Sch. Bei dem Aufbau der Anordnung Strahlenschranke mit dieser Sonde N_Sch ist darauf zu achten, daß dieses sog. Eintrittsfenster die Kollimatoröffnung der Quelle sieht und sich Quelle und Sonde auf einer Horizontalachse direkt gegenüberstehen, da andernfalls Intensitätsverluste, dh., Entfernungsverluste, auftreten.
4. Überbrückbare Entfernungen
Ausgehend von den im Abschnitt 3.2.2 der Gebrauchsanweisung AR 360/234 auf Seite 12 angegebenen erforderlichen Strahelengangunterbrechungszeiten in Abhängigkeit von der Integrationszeit konstanten im Schrankenbetrieb des Gerätes für Auslösung mit hoher Sicherheit bei sog. Strahlengangunterbrechung durch Personen, ist im Einsatzfall eine Integrationszeitkonstante von 0,05 s zu wählen und die Einstellung des Gerätes nach Vorschrift Fall a, Seite 10, vorzunehmen.
Diese Einstellvorschrift läßt für eine durch die jeweils benutzte Quelle fixierte Strahlengangintensität prinzipiell einen Entfernungsbereich von a_min bis a_max zu, innerhalb dessen Entfernungen mit Hilfe der Anordnung überbrückt werden können.
Für a_min|gilt :
Schalter 1 in Stellung 6,Schalter 2 in Stellung 1 und Feineinstellung zu Schalter 1 in Rechtsanschlag drehen; danach durch Variation der Entfernung Quelle - Detektorteil Einstellung des Integrationsstroms T=100/uA. Die sich daraus ergebene Entfernung ist a_min.
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
Konspirative Ermittlungsmethode, bei der Personen und Gegenstände mit chemischen oder radioaktiven Substanzen gekennzeichnet wurden, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor des MfS hergestellt oder beschafft. Radioaktive Substanzen stammten aus dem Zentralinstitut für Kernforschung Rossendorf der Akademie der Wissenschaften. Beim Umgang mit ihnen wurden häufig selbst MfS-eigene Strahlenschutzbestimmungen umgangen. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der HV A angewandt.
Signatur: BStU, MfS, OTS, Nr. 2247, Bl. 1-39
Mit dem Gerät "Wolke 005" konnten Stasi-Mitarbeiter radioaktiv markierte Gegenstände konspirativ verfolgen. Die Geheimpolizisten schoben ihren "Zielpersonen" entsprechend präparierte Objekte oder Accessoires unbemerkt unter.
Wie andere Geheimpolizeien auch, nutzte die Staatssicherheit verschiedene konspirative Ermittlungsmethoden. Dazu zählte auch die Markierung von Personen und Gegenstände mit radioaktiven Substanzen, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor (OTS) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) hergestellt oder beschafft.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode vor allem in den siebziger Jahren von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der Hauptverwaltung A angewandt. Entsprechende Geräte firmierten unter den Deckbezeichnungen "Wolke", kombiniert mit einer Kennzahl.
Während Geräte zur radioaktiven Markierung von Gegenständen die Deckbezeichnung "Wolke 1XX" trugen, war das in der vorliegenden Anleitung beschriebene Gerät "Wolke 005" zur Feststellung von Markierungen konzipiert. Mit ihm konnten Gegenstände über mehrere Meter Entfernung, auch hinter Mauerwerk etc., konspirativ verfolgt werden.
Konkret versuchten Mitarbeiter des MfS durch radioaktiv gekennzeichnete Gegenstände, Akten und Geräte beispielsweise Verstecke aufzufinden oder unbefugte Einsichtnahme in Dokumente nachzuweisen. Die Kennzeichnung von Fahrzeugen sollte der Verfolgung von Personenbewegungen und zur Identitätsprüfung dienen. Um die Bewegungen von Personen nachzuvollziehen, markierten Stasi-Mitarbeiter Objekte oder Accessoires, die die Betroffenen ständig bei sich führten oder sie schoben ihnen radioaktiv markierte Gegenstände unter.
Die Gebrauchsanweisung beschreibt detailliert Inbetriebnahme, Einstellung und Wartung des Gerätes "Wolke 005". Darüber hinaus nennt das Dokument eine Reihe technischer Details, die beim Betrieb des Gerätes zu beachten waren und beinhaltet einige Abbildungen.
Für a_max gilt:
Schalter 1 in Stellung 6, Schalter 2 in Stellung 1 und Feineinstellung zu Schalter 1 in Linksanschlag, danach Variation der Entfernung Quelle - Detektorteil.
Einstellung I=100/uA.
Die sich hieraus ergebene Entfernung ist amax.
Die Anordnung ist in beiden Fällen dann einsatzbereit und funktionstüchtig, wenn Schalter 1 in Stellung 5 und Schalter 2 in Stellung 3 oder 9 gebracht werden.
In Tabelle 2 ist der mit den einzelnen Quellen überbrückbare Entfernungsbereich eingetragen. Die angegebenen Minimal- und Maximalentfernungen wurden ohne Tarnungsmaterialien ermittelt und dienen als Richtwerte für die Auswahl der Aktivität der Quelle entsprechend den vorliegenden Einsatzbedingungen.
Tabelle 2
Bezeichnung der Quelle; Aktivität (mCi); Entfernung a (cm) a_min; Entfernung a (cm) a_max
G1/69; 10; 95; 170
G1/71;G2/71; 30; 170; 290
G5/71; G6/71; 100; 350; 590
G2/71; G7/71; 300; 460; 780
Anmerkung:
a_min minimaler Abstand, Quelle - Detektor
a_max maximaler Abstand, Quelle - Detektor
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
Konspirative Ermittlungsmethode, bei der Personen und Gegenstände mit chemischen oder radioaktiven Substanzen gekennzeichnet wurden, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor des MfS hergestellt oder beschafft. Radioaktive Substanzen stammten aus dem Zentralinstitut für Kernforschung Rossendorf der Akademie der Wissenschaften. Beim Umgang mit ihnen wurden häufig selbst MfS-eigene Strahlenschutzbestimmungen umgangen. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der HV A angewandt.
Signatur: BStU, MfS, OTS, Nr. 2247, Bl. 1-39
Mit dem Gerät "Wolke 005" konnten Stasi-Mitarbeiter radioaktiv markierte Gegenstände konspirativ verfolgen. Die Geheimpolizisten schoben ihren "Zielpersonen" entsprechend präparierte Objekte oder Accessoires unbemerkt unter.
Wie andere Geheimpolizeien auch, nutzte die Staatssicherheit verschiedene konspirative Ermittlungsmethoden. Dazu zählte auch die Markierung von Personen und Gegenstände mit radioaktiven Substanzen, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor (OTS) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) hergestellt oder beschafft.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode vor allem in den siebziger Jahren von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der Hauptverwaltung A angewandt. Entsprechende Geräte firmierten unter den Deckbezeichnungen "Wolke", kombiniert mit einer Kennzahl.
Während Geräte zur radioaktiven Markierung von Gegenständen die Deckbezeichnung "Wolke 1XX" trugen, war das in der vorliegenden Anleitung beschriebene Gerät "Wolke 005" zur Feststellung von Markierungen konzipiert. Mit ihm konnten Gegenstände über mehrere Meter Entfernung, auch hinter Mauerwerk etc., konspirativ verfolgt werden.
Konkret versuchten Mitarbeiter des MfS durch radioaktiv gekennzeichnete Gegenstände, Akten und Geräte beispielsweise Verstecke aufzufinden oder unbefugte Einsichtnahme in Dokumente nachzuweisen. Die Kennzeichnung von Fahrzeugen sollte der Verfolgung von Personenbewegungen und zur Identitätsprüfung dienen. Um die Bewegungen von Personen nachzuvollziehen, markierten Stasi-Mitarbeiter Objekte oder Accessoires, die die Betroffenen ständig bei sich führten oder sie schoben ihnen radioaktiv markierte Gegenstände unter.
Die Gebrauchsanweisung beschreibt detailliert Inbetriebnahme, Einstellung und Wartung des Gerätes "Wolke 005". Darüber hinaus nennt das Dokument eine Reihe technischer Details, die beim Betrieb des Gerätes zu beachten waren und beinhaltet einige Abbildungen.
5. Gebräuchliche Tarnungsmaterialien und deren Einfluß auf den überbrückbaren Entfernungsbereich
Die in Tabelle 2 für die Auswahl der Quellen angegebenen Entfernungsbereiche haben prinzipiell nur Gültigkeit, wenn sich keine die von der Quelle emittierte Strahlung schwächenden Materialien zwecks Tarnung des Gerätes u.a. im Strahlengang zwischen Quelle und Sonde befinden bzw. diesen abdecken.
Der operative Einsatz der Anordnung macht jedoch prinzipiell eine gerätemäßige Tarnung in der Mehrzahl der Fälle erforderlich. Hierbei gilt stets der Grundsatz, daß als Tarnungsmaterialien hauptsächlich leichtatomige und leichtgewichtige Stoffe zu verwenden sind, da sonst die Schwächungsfaktoren für die hier verwendete Röntgenstrahlung zu hohe Werte annehmen, was die überbrückbaren Entfernungen erheblich reduzieren kann.
Die Schwächungsfaktoren selbst hängen vom Material ( gemäß oben ), seiner Dichte und seiner Dicke in starkem Maße ab. Werden die Schwächungsfaktoren mit I/I_o bezeichnet, so gilt für die in Tabelle 2 angegebenen Werte a_min ... a_max des überbrückbaren Entfernungsbereiches
a_min = a_min √I/I_o und (1a)
a_max = a_max √I/I_o und (1b)
wobei a_min und a_max dann die überbrückbaren Entfernungen für die entsprechenden Quellen (Aktivitäten) unter Berücksichtigung des verwendeten Tarnungsmaterials, für welches der Wert I/I_o gilt, darstellen.
In Tabelle 3 sind die I/I_o- und √I/I_o- Werte für gebräuchliche Materialien eingetragen, die jeweils für die dort angegebene Dicke d Gültigkeit haben. Mit Hilfe dieser Werte kann dann unter Verwendung der Werte a_min und a_max in Tabelle 2 ( gemäß der zu verwendenen Quelle ) und Gleichung (1a, 1b) der für mit Tarnung gültige Abstandsbereich für jede Quelle ermittelt werden. Dieser Abstandsbereich hat jeweils Gültigkeit, wenn die
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
Konspirative Ermittlungsmethode, bei der Personen und Gegenstände mit chemischen oder radioaktiven Substanzen gekennzeichnet wurden, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor des MfS hergestellt oder beschafft. Radioaktive Substanzen stammten aus dem Zentralinstitut für Kernforschung Rossendorf der Akademie der Wissenschaften. Beim Umgang mit ihnen wurden häufig selbst MfS-eigene Strahlenschutzbestimmungen umgangen. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der HV A angewandt.
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