Signatur: BStU, MfS, OTS, Nr. 2247, Bl. 1-39
Mit dem Gerät "Wolke 005" konnten Stasi-Mitarbeiter radioaktiv markierte Gegenstände konspirativ verfolgen. Die Geheimpolizisten schoben ihren "Zielpersonen" entsprechend präparierte Objekte oder Accessoires unbemerkt unter.
Wie andere Geheimpolizeien auch, nutzte die Staatssicherheit verschiedene konspirative Ermittlungsmethoden. Dazu zählte auch die Markierung von Personen und Gegenstände mit radioaktiven Substanzen, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor (OTS) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) hergestellt oder beschafft.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode vor allem in den siebziger Jahren von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der Hauptverwaltung A angewandt. Entsprechende Geräte firmierten unter den Deckbezeichnungen "Wolke", kombiniert mit einer Kennzahl.
Während Geräte zur radioaktiven Markierung von Gegenständen die Deckbezeichnung "Wolke 1XX" trugen, war das in der vorliegenden Anleitung beschriebene Gerät "Wolke 005" zur Feststellung von Markierungen konzipiert. Mit ihm konnten Gegenstände über mehrere Meter Entfernung, auch hinter Mauerwerk etc., konspirativ verfolgt werden.
Konkret versuchten Mitarbeiter des MfS durch radioaktiv gekennzeichnete Gegenstände, Akten und Geräte beispielsweise Verstecke aufzufinden oder unbefugte Einsichtnahme in Dokumente nachzuweisen. Die Kennzeichnung von Fahrzeugen sollte der Verfolgung von Personenbewegungen und zur Identitätsprüfung dienen. Um die Bewegungen von Personen nachzuvollziehen, markierten Stasi-Mitarbeiter Objekte oder Accessoires, die die Betroffenen ständig bei sich führten oder sie schoben ihnen radioaktiv markierte Gegenstände unter.
Die Gebrauchsanweisung beschreibt detailliert Inbetriebnahme, Einstellung und Wartung des Gerätes "Wolke 005". Darüber hinaus nennt das Dokument eine Reihe technischer Details, die beim Betrieb des Gerätes zu beachten waren und beinhaltet einige Abbildungen.
in Bereich seiner Maximalintensität trifft. Die sog. achsialsymmetrische Justierung kann derart vorgenommen werden, daß Schalter 1 in Stellung 6 und die Feineinstellung dazu in Rechtsanschlag gebracht wird. Danach schwenkt man die Quelle leicht in horizontaler und schließlich in vertikaler Richtung. Die richtige Einstellung ist dann realisiert, wenn der Integrationsstrommesser einen maximalen Integrationsstrom anzeigt. Wurde diese Richtung ermittelt, so kann Sonde und Quelle derart fixiert werden, daß sie sich richtungsmäßig und in ihren Abstandswerten nicht verändern können. Diese Fixierung ist erforderlich, da bei Veränderung der genannten Werte die Anordnung Fehlalarm geben und für den Einsatzzweck funktionsuntüchtig werden kann.
Ist dieser mechanische Aufbau der Anlage einschließlich der Anbringung von Tarnungsmaterialien erfolgt, so wird die Einstellung des Schaltteiles gemäß der Vorschrift a, S. 10/11 der AR 360/234, vorgenommen. Mit Hilfe dieser Einstellvorschrift ist gewährleistet, daß Strahlengangunterbrechungen ≥0,1 s Dauer mit einer Sicherheit von 99,8 % angezeigt werden. Diese Geräteeinstellung ist in jedem Falle für den Nachweis von Strahlengangunterbrechungen durch Personen mit unterschiedlichen Durchlaufgeschwindigkeiten zu empfehlen.
Wird andererseits eine derartige Schranke dafür eingesetzt, langsambewegende Objekte nachzuweisen, so können die Einstellvorschriften b und c S. 11/12 ( vergl. AR 360/234 ) angewand werden. Die erforderlichen Strahlengangunterbrechungszeiten liegen hier bei ≥ 0,45 und ≥ 2,0s. Zu beachten ist jedoch dabei, daß sich bei Anwendung dieser Einstellvorschriften die Werte a_max in Tabelle 2 erhöhen, wobei a_min erhalten bleibt. Bei der Einstellvorschrift b ist a_max mit Faktor 1,4 und bei der Einstellvorschrift c mit 2,0 zu multiplizieren, so daß dadurch der überbrückbare Entfernungsbereich erheblich großer wird.
Ist die Geräteanordnung nach einer der Einstellvorschriften gemäß dem Anwendungszweck eingestellt und justiert, so ist zu beachten, daß die Anordnung nach Unterbrechung des Strahlen-
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
Konspirative Ermittlungsmethode, bei der Personen und Gegenstände mit chemischen oder radioaktiven Substanzen gekennzeichnet wurden, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor des MfS hergestellt oder beschafft. Radioaktive Substanzen stammten aus dem Zentralinstitut für Kernforschung Rossendorf der Akademie der Wissenschaften. Beim Umgang mit ihnen wurden häufig selbst MfS-eigene Strahlenschutzbestimmungen umgangen. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der HV A angewandt.
Signatur: BStU, MfS, OTS, Nr. 2247, Bl. 1-39
Mit dem Gerät "Wolke 005" konnten Stasi-Mitarbeiter radioaktiv markierte Gegenstände konspirativ verfolgen. Die Geheimpolizisten schoben ihren "Zielpersonen" entsprechend präparierte Objekte oder Accessoires unbemerkt unter.
Wie andere Geheimpolizeien auch, nutzte die Staatssicherheit verschiedene konspirative Ermittlungsmethoden. Dazu zählte auch die Markierung von Personen und Gegenstände mit radioaktiven Substanzen, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor (OTS) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) hergestellt oder beschafft.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode vor allem in den siebziger Jahren von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der Hauptverwaltung A angewandt. Entsprechende Geräte firmierten unter den Deckbezeichnungen "Wolke", kombiniert mit einer Kennzahl.
Während Geräte zur radioaktiven Markierung von Gegenständen die Deckbezeichnung "Wolke 1XX" trugen, war das in der vorliegenden Anleitung beschriebene Gerät "Wolke 005" zur Feststellung von Markierungen konzipiert. Mit ihm konnten Gegenstände über mehrere Meter Entfernung, auch hinter Mauerwerk etc., konspirativ verfolgt werden.
Konkret versuchten Mitarbeiter des MfS durch radioaktiv gekennzeichnete Gegenstände, Akten und Geräte beispielsweise Verstecke aufzufinden oder unbefugte Einsichtnahme in Dokumente nachzuweisen. Die Kennzeichnung von Fahrzeugen sollte der Verfolgung von Personenbewegungen und zur Identitätsprüfung dienen. Um die Bewegungen von Personen nachzuvollziehen, markierten Stasi-Mitarbeiter Objekte oder Accessoires, die die Betroffenen ständig bei sich führten oder sie schoben ihnen radioaktiv markierte Gegenstände unter.
Die Gebrauchsanweisung beschreibt detailliert Inbetriebnahme, Einstellung und Wartung des Gerätes "Wolke 005". Darüber hinaus nennt das Dokument eine Reihe technischer Details, die beim Betrieb des Gerätes zu beachten waren und beinhaltet einige Abbildungen.
ganges und Signalauslösung 5s Erholungszeit nach Beendigung der Signalauslösung benötigt, um erneut funktionstüchtig zu sein.
Andererseits ist für den Aufbau der Anordnung zu beachten, daß bei dem Nachweis von Personen infolge Strahlengangunterbrechung die Anordnung so aufgebaut wird, daß der Strahlengang in Gesäßhöhe unterbrochen wird, da dann ein Nachweis mit o.g. Sicherheit garantiert werden kann. Infolge der hohen Durchdringungsfähigkeit der verwndeten Röntgenstrahlung, liegt die untere Grenze des Nachweises mit o.g. Sicherheit bei einer Strahlengangunterbrechung durch ≥ 10 cm dickes menschliches Gewebe. Experimentell konnte ermittelt werden, daß die Anordnung bei Strahlengangunterbrechung durch die Unterbeine zwar noch ausgelöst wird, jedoch bei Laufgeschwindigkeit und schnellerem Gehen (>5 km/h ) die Sicherheit der Anzeige auf etwa 50% zurückgeht.
7.Strahlenschutz
Bei den hier betrachteten Am-241-Quellen handelt es sich um korrusionsgeschütze umschlossene Strahlungsquellen, die bei nicht mutwilliger Zerstörung keine Kontamination der Umgebung zulassen, so daß sie diesbezüglich unter Berücksichtigung der zusätzlichen Verkontainerung für operative Einsätze geeignet erscheinen. Auf Grund der relativ hohen Aktivitäten liegen sie jedoch weit oberhalb der Freigrenze für Radionuklide und unterliegen deshalb in ihrer Handhabung den gültigen Strah1enschutzbestimmungen.
Für die Berechnung der Dosisleistung in Abhängigkeit von der Aktivität und dem Abstand bzw. dem Aufenthaltsort von der Quelle innerhalb des Strahlenkegels gilt folgende Beziehung
D_L=A:D_k*S*10^3/a^2 [mR/n], (4)
mit A der Quellenaktivität [mCi], (vergl. Tabelle 1),
D_k der Dosiskonstanten, Dk=0,14 [Rcm^2/h mCi],
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
Konspirative Ermittlungsmethode, bei der Personen und Gegenstände mit chemischen oder radioaktiven Substanzen gekennzeichnet wurden, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor des MfS hergestellt oder beschafft. Radioaktive Substanzen stammten aus dem Zentralinstitut für Kernforschung Rossendorf der Akademie der Wissenschaften. Beim Umgang mit ihnen wurden häufig selbst MfS-eigene Strahlenschutzbestimmungen umgangen. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der HV A angewandt.
Signatur: BStU, MfS, OTS, Nr. 2247, Bl. 1-39
Mit dem Gerät "Wolke 005" konnten Stasi-Mitarbeiter radioaktiv markierte Gegenstände konspirativ verfolgen. Die Geheimpolizisten schoben ihren "Zielpersonen" entsprechend präparierte Objekte oder Accessoires unbemerkt unter.
Wie andere Geheimpolizeien auch, nutzte die Staatssicherheit verschiedene konspirative Ermittlungsmethoden. Dazu zählte auch die Markierung von Personen und Gegenstände mit radioaktiven Substanzen, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor (OTS) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) hergestellt oder beschafft.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode vor allem in den siebziger Jahren von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der Hauptverwaltung A angewandt. Entsprechende Geräte firmierten unter den Deckbezeichnungen "Wolke", kombiniert mit einer Kennzahl.
Während Geräte zur radioaktiven Markierung von Gegenständen die Deckbezeichnung "Wolke 1XX" trugen, war das in der vorliegenden Anleitung beschriebene Gerät "Wolke 005" zur Feststellung von Markierungen konzipiert. Mit ihm konnten Gegenstände über mehrere Meter Entfernung, auch hinter Mauerwerk etc., konspirativ verfolgt werden.
Konkret versuchten Mitarbeiter des MfS durch radioaktiv gekennzeichnete Gegenstände, Akten und Geräte beispielsweise Verstecke aufzufinden oder unbefugte Einsichtnahme in Dokumente nachzuweisen. Die Kennzeichnung von Fahrzeugen sollte der Verfolgung von Personenbewegungen und zur Identitätsprüfung dienen. Um die Bewegungen von Personen nachzuvollziehen, markierten Stasi-Mitarbeiter Objekte oder Accessoires, die die Betroffenen ständig bei sich führten oder sie schoben ihnen radioaktiv markierte Gegenstände unter.
Die Gebrauchsanweisung beschreibt detailliert Inbetriebnahme, Einstellung und Wartung des Gerätes "Wolke 005". Darüber hinaus nennt das Dokument eine Reihe technischer Details, die beim Betrieb des Gerätes zu beachten waren und beinhaltet einige Abbildungen.
S dem Schwächungsfaktor, s=0,75 x.I/I_o und
a dem Abstand Quelle-Person [cm], bezieht sich nur auf den Strahlenkegel.
Der Faktor I/I_o gilt nur für Tarnungsmaterialien, die sich direkt vor der Quelle befinden.
Unter Verwendung von Gl. (4) ergibt sich dann für die erhaltene Gesamtdosis D
D=D_L*t [mR]
wobei die Zeit t in Stunden einzusetzten ist.
Mit Hilfe von Gl. (4) und (5) können die Strahlungsdosen bei Einsatz einer solchen Anordnung für bestimmte Personen unter Berücksichtigung der Aufenthaltszeiten vorgeklärt und abgeschätzt werden.
Geht man davon aus, daß für durch ein solches Vorhaben betroffene Personen ( 1x innerhalb 3 Jahren betroffen ) Dosen von etwa 5 R zugelassen werden können, so ergeben sich unter Verwendung von Gl. (4) und (5) folgende Einschränkungen für den Einsatz:
Bei Verwendung der Quellen mit der Bezeichnung G.1/69, G.1/71 und G.2/71 kann eine Einsatzdauer von ca 0,5 Jahren zugelassen werden, sofern feststeht, daß sich betroffene Personen mindestens 85% von Zeit [Handschriftliche Ergänzung: 2] der [Handschriftliche Ergänzung: 1] der Gesamteinsatzdauer in Abständen ≥ 40 cm von der Quelle aufhalten ( betrifft ausschließlich den Strahlenkegel selbst ).
Bei Verwendung der Quellen mit der Bezeichnung G.5/71 und G.6/71 kann eine Einsatzdauer von ca 0,5 Jahren zugelassen werden, sofern feststeht, daß sich betroffene Person mindestens 94 % von der Zeit der Gesamteinsatzdauer in Abständen ≥ 90 cm von der Quelle aufhalten ( betrifft ausschließlich den Strahlenkegel selbst ).
Bei Verwendung der Quellen mit der Bezeichnung G2/71 und G. 7/71 kann eine Einsatzdauer von ca 0,5 Jahren zugelassen werden, sofern feststeht, daß sich betroffene Person mindestens 97 %
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
Konspirative Ermittlungsmethode, bei der Personen und Gegenstände mit chemischen oder radioaktiven Substanzen gekennzeichnet wurden, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor des MfS hergestellt oder beschafft. Radioaktive Substanzen stammten aus dem Zentralinstitut für Kernforschung Rossendorf der Akademie der Wissenschaften. Beim Umgang mit ihnen wurden häufig selbst MfS-eigene Strahlenschutzbestimmungen umgangen. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der HV A angewandt.
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