Signatur: BStU, MfS, OTS, Nr. 2247, Bl. 1-39
Mit dem Gerät "Wolke 005" konnten Stasi-Mitarbeiter radioaktiv markierte Gegenstände konspirativ verfolgen. Die Geheimpolizisten schoben ihren "Zielpersonen" entsprechend präparierte Objekte oder Accessoires unbemerkt unter.
Wie andere Geheimpolizeien auch, nutzte die Staatssicherheit verschiedene konspirative Ermittlungsmethoden. Dazu zählte auch die Markierung von Personen und Gegenstände mit radioaktiven Substanzen, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor (OTS) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) hergestellt oder beschafft.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode vor allem in den siebziger Jahren von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der Hauptverwaltung A angewandt. Entsprechende Geräte firmierten unter den Deckbezeichnungen "Wolke", kombiniert mit einer Kennzahl.
Während Geräte zur radioaktiven Markierung von Gegenständen die Deckbezeichnung "Wolke 1XX" trugen, war das in der vorliegenden Anleitung beschriebene Gerät "Wolke 005" zur Feststellung von Markierungen konzipiert. Mit ihm konnten Gegenstände über mehrere Meter Entfernung, auch hinter Mauerwerk etc., konspirativ verfolgt werden.
Konkret versuchten Mitarbeiter des MfS durch radioaktiv gekennzeichnete Gegenstände, Akten und Geräte beispielsweise Verstecke aufzufinden oder unbefugte Einsichtnahme in Dokumente nachzuweisen. Die Kennzeichnung von Fahrzeugen sollte der Verfolgung von Personenbewegungen und zur Identitätsprüfung dienen. Um die Bewegungen von Personen nachzuvollziehen, markierten Stasi-Mitarbeiter Objekte oder Accessoires, die die Betroffenen ständig bei sich führten oder sie schoben ihnen radioaktiv markierte Gegenstände unter.
Die Gebrauchsanweisung beschreibt detailliert Inbetriebnahme, Einstellung und Wartung des Gerätes "Wolke 005". Darüber hinaus nennt das Dokument eine Reihe technischer Details, die beim Betrieb des Gerätes zu beachten waren und beinhaltet einige Abbildungen.
Abständen ≥ 90 cm von der Quelle im Strahlenkegel. Diese 240 Std. haben auch Gültigkeit für 1,5 Jahre Einsatzdauer. Auf Grund der Einschätzung, daß sich Personen maximal 2 Std. pro Tag in diesem Raum aufhalten, ist die Gesamtaufenthaltsdauer innerhalb des Einsatzes, den Raum betreffend, etwa 500 Std. Es kann daraus geschlußfolgert werden, daß das Vorhaben unter den gemachten Voraussetzungen realisierbar ist, sofern die Anordnung der Quelle in diesem Raum derart getroffen wird, daß im Mittel garantiert werden kann, daß die Aufenthaltsdauer der betreffenden Person im Abstand ≤ 9O cm von der Quelle pro Tag nicht größer als 1 Stunde ist.
Handelt es sich um unterschiedliche Personen und nicht. immer um ein und dieselbe Person, die den Raum betritt, so ist bei den Abschätzungen von der Aufenthaltsdauer der Person auszugehen, die sich am längsten im Raum aufhält.
c.) Mechanischer Aufbau der Anordnung ( vergl. Abschnitt 6 )
Um ein sicheres Arbeiten des Gerätes zu ermöglichen, ist die Sonde und Quelle ca 110 - 120 cm über dem Fußboden zu installieren.
d.) Überprüfung des natürlichen Strahlenpegels ( vergl. AR AR, 360/234, Abschnitt 3.2.4 )
e.) Einstellung des Gerätes ( vergl. Abschnitt 6 )
Da es sich um Personen handelt, die sich relativ schnell bewegen können, wird die Vorschrift a. (T=0,05 s) angewandt. Dies wurde bereits unter Pkt. a. berücksichtigt.
f.) Funktionstüchtigkeit der Anordnung herstellen.
g.) Wartung ( ca. 8-tägige Kontrolle der Funktionstüchtigkeit für Netzbetrieb;im Batteriebetrieb ist die Laufzeit der Batterien zu beachten ).
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
Konspirative Ermittlungsmethode, bei der Personen und Gegenstände mit chemischen oder radioaktiven Substanzen gekennzeichnet wurden, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor des MfS hergestellt oder beschafft. Radioaktive Substanzen stammten aus dem Zentralinstitut für Kernforschung Rossendorf der Akademie der Wissenschaften. Beim Umgang mit ihnen wurden häufig selbst MfS-eigene Strahlenschutzbestimmungen umgangen. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der HV A angewandt.
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