Signatur: BStU, MfS, OTS, Nr. 2247, Bl. 1-39
Mit dem Gerät "Wolke 005" konnten Stasi-Mitarbeiter radioaktiv markierte Gegenstände konspirativ verfolgen. Die Geheimpolizisten schoben ihren "Zielpersonen" entsprechend präparierte Objekte oder Accessoires unbemerkt unter.
Wie andere Geheimpolizeien auch, nutzte die Staatssicherheit verschiedene konspirative Ermittlungsmethoden. Dazu zählte auch die Markierung von Personen und Gegenstände mit radioaktiven Substanzen, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor (OTS) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) hergestellt oder beschafft.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode vor allem in den siebziger Jahren von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der Hauptverwaltung A angewandt. Entsprechende Geräte firmierten unter den Deckbezeichnungen "Wolke", kombiniert mit einer Kennzahl.
Während Geräte zur radioaktiven Markierung von Gegenständen die Deckbezeichnung "Wolke 1XX" trugen, war das in der vorliegenden Anleitung beschriebene Gerät "Wolke 005" zur Feststellung von Markierungen konzipiert. Mit ihm konnten Gegenstände über mehrere Meter Entfernung, auch hinter Mauerwerk etc., konspirativ verfolgt werden.
Konkret versuchten Mitarbeiter des MfS durch radioaktiv gekennzeichnete Gegenstände, Akten und Geräte beispielsweise Verstecke aufzufinden oder unbefugte Einsichtnahme in Dokumente nachzuweisen. Die Kennzeichnung von Fahrzeugen sollte der Verfolgung von Personenbewegungen und zur Identitätsprüfung dienen. Um die Bewegungen von Personen nachzuvollziehen, markierten Stasi-Mitarbeiter Objekte oder Accessoires, die die Betroffenen ständig bei sich führten oder sie schoben ihnen radioaktiv markierte Gegenstände unter.
Die Gebrauchsanweisung beschreibt detailliert Inbetriebnahme, Einstellung und Wartung des Gerätes "Wolke 005". Darüber hinaus nennt das Dokument eine Reihe technischer Details, die beim Betrieb des Gerätes zu beachten waren und beinhaltet einige Abbildungen.
Lieferzeit: Nach Übergabe der Proben zwecks Aktivierung beträgt die Bearbeitungszeit etwa 8 Wochen.
(Dieser Zeitraum gilt für betriebsfähigen Reaktor im festgelegten Laufzeitrythmus).
Preis pro Aktivierung: ca. [Handschriftliche Ergänzung: 800.-] Mark
3.4. Form der Übergabe der Proben an das ZfK und Übernahme vom ZfK
Die Proben werden dem ZfK-Rossendorf in 40 mm langen und 10 mm breiten (Durchmesser) Reagenzgläsern mit Gummistopfen versehen übergeben.
Zwecks Aktivierung werden selbige Proben (Nadeln) vom Auftragnehmer in Quarzampullen mit 40mm Länge und 5 mm Durchmesser eingeschmolzen.
Nach der Aktivierung werden die Nadeln in der o.g. Form ausgeliefert.
Die im Reaktor nach o.g. Bestellung aktivierten Proben (Nadeln) sind nach etwa 11 Halbwertszeiten von Cu-64, d.h. 6 Tagen nach Bestrahlungsende, einsatzfähig. Zu diesem Zeitpunkt können die Nadeln dem Kontainer entnommen werden.
Die Entnahme der Quarzampulle wird mit entsprechenden Manipulatoren durchgeführt. Die Quarzampulle legt man danach unter ständiger Berücksichtigung der Dosisleistung in eine Plastetüte und zerschlägt selbige in dieser Tüte vorsichtig mit dem Hammer im Abzug auf einem Pb-Ziegel. Der Plastetüte werden dann die aktivierten Nadeln entnommen und auf Kontamination der Oberfläche mittels Wischtest überprüft. Sind diese Arbeiten abgeschlossen, so werden diese Nadeln in beschrifteten Reagenzgläsern mit Gummistopfen (40 mm Länge u. 10 mm Ø) aufbewahrt. Die Plastetüte mit den Quarzglasresten wird in den Radioaktiven Abfall geworfen, jedoch ist sie zuvor mit Prenaband zu verschließen.
Die einsatzfähigen Nadeln werden in Pb-Kontainern aufbewahrt und entsprechend den Festlegungen ordnungsgemäß registriert. Zu diesem Zweck ist eine Überprüfung der Aktivität und des wirksamen Abstandes mittels der Geräte VA-J-15.2A und "Wolke 001" (STR 69-SondeN) durchzuführen. Das Begleitpapier ist entsprechend vorzubereiten.
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
Konspirative Ermittlungsmethode, bei der Personen und Gegenstände mit chemischen oder radioaktiven Substanzen gekennzeichnet wurden, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor des MfS hergestellt oder beschafft. Radioaktive Substanzen stammten aus dem Zentralinstitut für Kernforschung Rossendorf der Akademie der Wissenschaften. Beim Umgang mit ihnen wurden häufig selbst MfS-eigene Strahlenschutzbestimmungen umgangen. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der HV A angewandt.
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