Signatur: BStU, MfS, OTS, Nr. 2247, Bl. 1-39
Mit dem Gerät "Wolke 005" konnten Stasi-Mitarbeiter radioaktiv markierte Gegenstände konspirativ verfolgen. Die Geheimpolizisten schoben ihren "Zielpersonen" entsprechend präparierte Objekte oder Accessoires unbemerkt unter.
Wie andere Geheimpolizeien auch, nutzte die Staatssicherheit verschiedene konspirative Ermittlungsmethoden. Dazu zählte auch die Markierung von Personen und Gegenstände mit radioaktiven Substanzen, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor (OTS) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) hergestellt oder beschafft.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode vor allem in den siebziger Jahren von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der Hauptverwaltung A angewandt. Entsprechende Geräte firmierten unter den Deckbezeichnungen "Wolke", kombiniert mit einer Kennzahl.
Während Geräte zur radioaktiven Markierung von Gegenständen die Deckbezeichnung "Wolke 1XX" trugen, war das in der vorliegenden Anleitung beschriebene Gerät "Wolke 005" zur Feststellung von Markierungen konzipiert. Mit ihm konnten Gegenstände über mehrere Meter Entfernung, auch hinter Mauerwerk etc., konspirativ verfolgt werden.
Konkret versuchten Mitarbeiter des MfS durch radioaktiv gekennzeichnete Gegenstände, Akten und Geräte beispielsweise Verstecke aufzufinden oder unbefugte Einsichtnahme in Dokumente nachzuweisen. Die Kennzeichnung von Fahrzeugen sollte der Verfolgung von Personenbewegungen und zur Identitätsprüfung dienen. Um die Bewegungen von Personen nachzuvollziehen, markierten Stasi-Mitarbeiter Objekte oder Accessoires, die die Betroffenen ständig bei sich führten oder sie schoben ihnen radioaktiv markierte Gegenstände unter.
Die Gebrauchsanweisung beschreibt detailliert Inbetriebnahme, Einstellung und Wartung des Gerätes "Wolke 005". Darüber hinaus nennt das Dokument eine Reihe technischer Details, die beim Betrieb des Gerätes zu beachten waren und beinhaltet einige Abbildungen.
3.3. Aktivierung der Proben im ZfK Rossenderf (Reaktor)
Auftragnehmer: ZfK Rossendorf 8051 Dresden
Hauptabteilung "Radioaktive Präparate"
Postfach 19
Die Auftragserteilung und damit die Anfertigung und Auslieferung ist über die Sondervereinbarung GVS Nr. [Handschriftliche Ergänzung:MfS 218/B19/71] v. [Handschriftliche Ergänzung: 15.11.71] vertraglich abgesichert.
Bestellung: (siehe Vordrucke)
Die Bestellung ist ausdrücklich für Nadeln des o.g. Types bzw. die angegebenen Gewichte ([Handschriftliche Ergänzung: 130 mg Fe und 5mg Cn]) mit dieser Zusammensetzung berechnet.
Bei der Errechnung der Bestrahlungszeit ist davon auszugehen, daß das Produkt aus dem Gewicht von [Handschriftliche Ergänzung: 130mg Fe], dem Neutronenfluß und der Bestrahlungszeit dem gleichen Wert, wie in der folgend aufgeführten Bestellung besitzt, da die geforderte Aktivität einen Festwert darstellt.
Bei erforderlicher Erniedrigung bzw. Erhöhung der gewünschten Aktivität ist die Bestrahlungszeit jeweils um den Faktor zu [Handschriftliche Ergänzung: erniedrigen bzw.] erhöhen, der sich aus der gewünschten dividiert durch die in der Bestellung angegebene[durchgestrichen: n] Aktivität von [Handschriftliche Ergänzung: 950] ergibt.
Auftrag zur Aktivierung von x Stck. Stecknadeln
Zusammensetzung je Nadel: ~130mg Fe, [Handschriftliche Ergänzung: ~5] mg [Handschriftliche Ergänzung: Cu](verunreinigungen bis zu 2%)
Bestrahlungszeit: t = [Handschriftliche Ergänzung: 450] Stunden
Neutronoenfluß: Ø= 4,5 x 10^13 n/cm^2s
Kanalpesition: B 10 III
Bemerkung: Es ist erforderlich, bei Abweichungen des im Reaktor (Kanalpoäition) Vorliegenden Neutronenflußes von dem o.g. Wert, die größer als 10% sind , eine Korrektur der Bestrahlungszeit vorzunehmen, um die letztlich gewünschten [Handschriftliche Ergänzung: Fe-59-] Aktivitäten zu erhalten.
Gesamtaktivitäten:
(pro Nadel)
[Handschriftliche Ergänzung: Fe-59 ~950pCi
Fe-55 ~1,5mCi
Mn-54 ~2pci
Mn-56 ~1pci
Cr-51 ~6pci
Co-60 ~0.5pci
Cu-66 ~7mCi
Cu-64 ~40mCi]
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
Konspirative Ermittlungsmethode, bei der Personen und Gegenstände mit chemischen oder radioaktiven Substanzen gekennzeichnet wurden, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor des MfS hergestellt oder beschafft. Radioaktive Substanzen stammten aus dem Zentralinstitut für Kernforschung Rossendorf der Akademie der Wissenschaften. Beim Umgang mit ihnen wurden häufig selbst MfS-eigene Strahlenschutzbestimmungen umgangen. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der HV A angewandt.
Signatur: BStU, MfS, OTS, Nr. 2247, Bl. 1-39
Mit dem Gerät "Wolke 005" konnten Stasi-Mitarbeiter radioaktiv markierte Gegenstände konspirativ verfolgen. Die Geheimpolizisten schoben ihren "Zielpersonen" entsprechend präparierte Objekte oder Accessoires unbemerkt unter.
Wie andere Geheimpolizeien auch, nutzte die Staatssicherheit verschiedene konspirative Ermittlungsmethoden. Dazu zählte auch die Markierung von Personen und Gegenstände mit radioaktiven Substanzen, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor (OTS) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) hergestellt oder beschafft.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode vor allem in den siebziger Jahren von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der Hauptverwaltung A angewandt. Entsprechende Geräte firmierten unter den Deckbezeichnungen "Wolke", kombiniert mit einer Kennzahl.
Während Geräte zur radioaktiven Markierung von Gegenständen die Deckbezeichnung "Wolke 1XX" trugen, war das in der vorliegenden Anleitung beschriebene Gerät "Wolke 005" zur Feststellung von Markierungen konzipiert. Mit ihm konnten Gegenstände über mehrere Meter Entfernung, auch hinter Mauerwerk etc., konspirativ verfolgt werden.
Konkret versuchten Mitarbeiter des MfS durch radioaktiv gekennzeichnete Gegenstände, Akten und Geräte beispielsweise Verstecke aufzufinden oder unbefugte Einsichtnahme in Dokumente nachzuweisen. Die Kennzeichnung von Fahrzeugen sollte der Verfolgung von Personenbewegungen und zur Identitätsprüfung dienen. Um die Bewegungen von Personen nachzuvollziehen, markierten Stasi-Mitarbeiter Objekte oder Accessoires, die die Betroffenen ständig bei sich führten oder sie schoben ihnen radioaktiv markierte Gegenstände unter.
Die Gebrauchsanweisung beschreibt detailliert Inbetriebnahme, Einstellung und Wartung des Gerätes "Wolke 005". Darüber hinaus nennt das Dokument eine Reihe technischer Details, die beim Betrieb des Gerätes zu beachten waren und beinhaltet einige Abbildungen.
Lieferzeit: Nach Übergabe der Proben zwecks Aktivierung beträgt die Bearbeitungszeit etwa 8 Wochen.
(Dieser Zeitraum gilt für betriebsfähigen Reaktor im festgelegten Laufzeitrythmus).
Preis pro Aktivierung: ca. [Handschriftliche Ergänzung: 800.-] Mark
3.4. Form der Übergabe der Proben an das ZfK und Übernahme vom ZfK
Die Proben werden dem ZfK-Rossendorf in 40 mm langen und 10 mm breiten (Durchmesser) Reagenzgläsern mit Gummistopfen versehen übergeben.
Zwecks Aktivierung werden selbige Proben (Nadeln) vom Auftragnehmer in Quarzampullen mit 40mm Länge und 5 mm Durchmesser eingeschmolzen.
Nach der Aktivierung werden die Nadeln in der o.g. Form ausgeliefert.
Die im Reaktor nach o.g. Bestellung aktivierten Proben (Nadeln) sind nach etwa 11 Halbwertszeiten von Cu-64, d.h. 6 Tagen nach Bestrahlungsende, einsatzfähig. Zu diesem Zeitpunkt können die Nadeln dem Kontainer entnommen werden.
Die Entnahme der Quarzampulle wird mit entsprechenden Manipulatoren durchgeführt. Die Quarzampulle legt man danach unter ständiger Berücksichtigung der Dosisleistung in eine Plastetüte und zerschlägt selbige in dieser Tüte vorsichtig mit dem Hammer im Abzug auf einem Pb-Ziegel. Der Plastetüte werden dann die aktivierten Nadeln entnommen und auf Kontamination der Oberfläche mittels Wischtest überprüft. Sind diese Arbeiten abgeschlossen, so werden diese Nadeln in beschrifteten Reagenzgläsern mit Gummistopfen (40 mm Länge u. 10 mm Ø) aufbewahrt. Die Plastetüte mit den Quarzglasresten wird in den Radioaktiven Abfall geworfen, jedoch ist sie zuvor mit Prenaband zu verschließen.
Die einsatzfähigen Nadeln werden in Pb-Kontainern aufbewahrt und entsprechend den Festlegungen ordnungsgemäß registriert. Zu diesem Zweck ist eine Überprüfung der Aktivität und des wirksamen Abstandes mittels der Geräte VA-J-15.2A und "Wolke 001" (STR 69-SondeN) durchzuführen. Das Begleitpapier ist entsprechend vorzubereiten.
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
Konspirative Ermittlungsmethode, bei der Personen und Gegenstände mit chemischen oder radioaktiven Substanzen gekennzeichnet wurden, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor des MfS hergestellt oder beschafft. Radioaktive Substanzen stammten aus dem Zentralinstitut für Kernforschung Rossendorf der Akademie der Wissenschaften. Beim Umgang mit ihnen wurden häufig selbst MfS-eigene Strahlenschutzbestimmungen umgangen. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der HV A angewandt.
Signatur: BStU, MfS, OTS, Nr. 2247, Bl. 1-39
Mit dem Gerät "Wolke 005" konnten Stasi-Mitarbeiter radioaktiv markierte Gegenstände konspirativ verfolgen. Die Geheimpolizisten schoben ihren "Zielpersonen" entsprechend präparierte Objekte oder Accessoires unbemerkt unter.
Wie andere Geheimpolizeien auch, nutzte die Staatssicherheit verschiedene konspirative Ermittlungsmethoden. Dazu zählte auch die Markierung von Personen und Gegenstände mit radioaktiven Substanzen, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor (OTS) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) hergestellt oder beschafft.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode vor allem in den siebziger Jahren von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der Hauptverwaltung A angewandt. Entsprechende Geräte firmierten unter den Deckbezeichnungen "Wolke", kombiniert mit einer Kennzahl.
Während Geräte zur radioaktiven Markierung von Gegenständen die Deckbezeichnung "Wolke 1XX" trugen, war das in der vorliegenden Anleitung beschriebene Gerät "Wolke 005" zur Feststellung von Markierungen konzipiert. Mit ihm konnten Gegenstände über mehrere Meter Entfernung, auch hinter Mauerwerk etc., konspirativ verfolgt werden.
Konkret versuchten Mitarbeiter des MfS durch radioaktiv gekennzeichnete Gegenstände, Akten und Geräte beispielsweise Verstecke aufzufinden oder unbefugte Einsichtnahme in Dokumente nachzuweisen. Die Kennzeichnung von Fahrzeugen sollte der Verfolgung von Personenbewegungen und zur Identitätsprüfung dienen. Um die Bewegungen von Personen nachzuvollziehen, markierten Stasi-Mitarbeiter Objekte oder Accessoires, die die Betroffenen ständig bei sich führten oder sie schoben ihnen radioaktiv markierte Gegenstände unter.
Die Gebrauchsanweisung beschreibt detailliert Inbetriebnahme, Einstellung und Wartung des Gerätes "Wolke 005". Darüber hinaus nennt das Dokument eine Reihe technischer Details, die beim Betrieb des Gerätes zu beachten waren und beinhaltet einige Abbildungen.
4. Nachweistechnik zur Feststellung des Markierungsmittels "Wolke 105"
Für den Nachweis des Markierungsmittels "Wolke 105 " sind folgende Geräte geeignet:
a) Typ STR 69 als Wächter
a_1) mit Sonde N (Deckbezeichnung "Wolke 001")
a_2) mit 2x Sonde N (Deckbezeichnung " Wolke 002 ")
a_3) mit Sonde E (Deckbezeichnung "Wolke 003")
Die Grundlage für die Bedienung der o.g. Geräte mit den entsprechenden Sonden ist die Gebrauchsanweisung AR 360/234 v. 22.01.1970 sowie die 1. Ergänzung v. 15.03.1971 dazu.
b) Typ STR 69U als Wächter, vergl. Gebrauchsanweisung AR 360/235 v. 30.03.1970 (Deckbezeichnung "Wolke 004").
c) Typ STR 69t , vergl. Gebrauchsanweisung AR 360/233 v. 03.01.1970 (Deckbezeichnung "Wolke 005").
Die Nachweisempfindlichkeit der o.g. Geräte ist in Tabelle 2 für die Anwendungsfälle t_a [Handschriftliche Ergänzung: »T] und [Handschriftliche Ergänzung: t_a =T] mit [Handschriftliche Ergänzung: T]= 0,2s eingetragen. Dabei bedeuten t_a die Aufenthaltsdauer des Markierungsmittels bzw. des damit markierten Objektes im Abstand a von der Sonde des Gerätes und [Handschriftliche Ergänzung: T] die am Gerät einstellbare bzw. für das Gerät gültige Integrationsstromzeitkonstante.
Die sich aus der Beziehung t_a [Handschriftliche Ergänzung: »T] , sprich t_a = 10x[Handschriftliche Ergänzung: T] und t_a [Handschriftliche Ergänzung: =T] ableitenden ta -Werte ermöglichen den sicheren Nachweis des Markierungsmittels über Abstände a von mehreren Metern auch in Behältnissen, wenn durch das Markierungsmittel im Abstand a die erforderliche Dosisleistung (vergl. Tabelle 2) herrscht.
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
Konspirative Ermittlungsmethode, bei der Personen und Gegenstände mit chemischen oder radioaktiven Substanzen gekennzeichnet wurden, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor des MfS hergestellt oder beschafft. Radioaktive Substanzen stammten aus dem Zentralinstitut für Kernforschung Rossendorf der Akademie der Wissenschaften. Beim Umgang mit ihnen wurden häufig selbst MfS-eigene Strahlenschutzbestimmungen umgangen. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der HV A angewandt.
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