Signatur: BStU, MfS, OTS, Nr. 2247, Bl. 1-39
Mit dem Gerät "Wolke 005" konnten Stasi-Mitarbeiter radioaktiv markierte Gegenstände konspirativ verfolgen. Die Geheimpolizisten schoben ihren "Zielpersonen" entsprechend präparierte Objekte oder Accessoires unbemerkt unter.
Wie andere Geheimpolizeien auch, nutzte die Staatssicherheit verschiedene konspirative Ermittlungsmethoden. Dazu zählte auch die Markierung von Personen und Gegenstände mit radioaktiven Substanzen, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor (OTS) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) hergestellt oder beschafft.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode vor allem in den siebziger Jahren von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der Hauptverwaltung A angewandt. Entsprechende Geräte firmierten unter den Deckbezeichnungen "Wolke", kombiniert mit einer Kennzahl.
Während Geräte zur radioaktiven Markierung von Gegenständen die Deckbezeichnung "Wolke 1XX" trugen, war das in der vorliegenden Anleitung beschriebene Gerät "Wolke 005" zur Feststellung von Markierungen konzipiert. Mit ihm konnten Gegenstände über mehrere Meter Entfernung, auch hinter Mauerwerk etc., konspirativ verfolgt werden.
Konkret versuchten Mitarbeiter des MfS durch radioaktiv gekennzeichnete Gegenstände, Akten und Geräte beispielsweise Verstecke aufzufinden oder unbefugte Einsichtnahme in Dokumente nachzuweisen. Die Kennzeichnung von Fahrzeugen sollte der Verfolgung von Personenbewegungen und zur Identitätsprüfung dienen. Um die Bewegungen von Personen nachzuvollziehen, markierten Stasi-Mitarbeiter Objekte oder Accessoires, die die Betroffenen ständig bei sich führten oder sie schoben ihnen radioaktiv markierte Gegenstände unter.
Die Gebrauchsanweisung beschreibt detailliert Inbetriebnahme, Einstellung und Wartung des Gerätes "Wolke 005". Darüber hinaus nennt das Dokument eine Reihe technischer Details, die beim Betrieb des Gerätes zu beachten waren und beinhaltet einige Abbildungen.
über mehrere Meter Entfernung hinweg mit Hilfe der o.g. Nachweistechnik, z.B. nach den Werten in Tabelle 2, Spalte 3 für A = [Handschriftliche Ergänzung: 850]/uCi im Abstand von der Sonde N des Gerätes STR 69 (Deckbezeichnung "Wolke 001") von 560 cm .
Wegen der vom Radionuclid emittierten mittleren Quantenenergie kann der Nachweis des markierten Gegenstandes nahezu mit unveränderten Abstand durch Blech, Plaste, Holz u.a. geführt werden. Bei der Nachweisführung durch Mauerwerk, zB. [Handschriftliche Ergänzung: 10] cm Beton, wird die Intensität der Strahlung um das 4 - fache (zwei Halbwertsdicken) geschwächt. Bei einer [Handschriftliche Ergänzung: 30] cm dicken Wasserschicht errechnet sich ein Schwächungäfaktor von 8 (drei Halbwertsdicken). Die entsprechenden Schwächungsfaktoren bei derartig stark absorbierenden Gegenständen sind bei der Herstellung des Markierungsmittels unter Berücksichtigung der geforderten überbrückbaren Entfernung zu bedenken.
6. Strahlenschutz
6.1. Allgemeines
Entsprechend den internen Festlegungen gelten für Personengruppen, die mit radioaktiv markierten Gegenständen bzw. radioaktiven Strahlenquellen in Berührung gebracht werden, um ihre Strafbaren und staatsgefährlichen Handlungen nachweisen zu können, folgende max. zulässigen Dosisäqmivalente pro Einsatz und Jahr /MZD/E/, wobei diese in 10 Jahren maximal 3x mit derartig hohen Dosen belastet werden sollten:
a) Für alle männl. Personen und Frauen im Alter ≤ 35 gilt
Gruppe I: Gesamtkörper, Gonaden und blutbildendes System MZD/E ≤ 8 Rem
Gruppe II: Augenlinsen, Magen-Darm-Kanal, Leber, Milz, Nieren, Lunge, Muskeln, Fettgewebe u.a. Organe des Körpers, mit Ausnahme der Organe, die zu den Gruppen I, III und IV gehören MZD/E ≤ 12 Rem
Gruppe III: Knochen, Schilddrüse, Haut MZD/E ≤ 16 Rem.
Gruppe IV: Hände, Unterarme, Füße MZD/E ≤ 40 Rem.
b) Für Frauen im wahrscheinlich häufig fortpflanzungsfähig genutzten Alter bis 35 Jahre sollte in der Regel die Hälfte der aufgeführten Werte nicht überschritten werden.
c) Bei in derartige Einsätze verwickelte Kinder ist zu garantieren,
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
Konspirative Ermittlungsmethode, bei der Personen und Gegenstände mit chemischen oder radioaktiven Substanzen gekennzeichnet wurden, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor des MfS hergestellt oder beschafft. Radioaktive Substanzen stammten aus dem Zentralinstitut für Kernforschung Rossendorf der Akademie der Wissenschaften. Beim Umgang mit ihnen wurden häufig selbst MfS-eigene Strahlenschutzbestimmungen umgangen. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der HV A angewandt.
Signatur: BStU, MfS, OTS, Nr. 2247, Bl. 1-39
Mit dem Gerät "Wolke 005" konnten Stasi-Mitarbeiter radioaktiv markierte Gegenstände konspirativ verfolgen. Die Geheimpolizisten schoben ihren "Zielpersonen" entsprechend präparierte Objekte oder Accessoires unbemerkt unter.
Wie andere Geheimpolizeien auch, nutzte die Staatssicherheit verschiedene konspirative Ermittlungsmethoden. Dazu zählte auch die Markierung von Personen und Gegenstände mit radioaktiven Substanzen, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor (OTS) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) hergestellt oder beschafft.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode vor allem in den siebziger Jahren von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der Hauptverwaltung A angewandt. Entsprechende Geräte firmierten unter den Deckbezeichnungen "Wolke", kombiniert mit einer Kennzahl.
Während Geräte zur radioaktiven Markierung von Gegenständen die Deckbezeichnung "Wolke 1XX" trugen, war das in der vorliegenden Anleitung beschriebene Gerät "Wolke 005" zur Feststellung von Markierungen konzipiert. Mit ihm konnten Gegenstände über mehrere Meter Entfernung, auch hinter Mauerwerk etc., konspirativ verfolgt werden.
Konkret versuchten Mitarbeiter des MfS durch radioaktiv gekennzeichnete Gegenstände, Akten und Geräte beispielsweise Verstecke aufzufinden oder unbefugte Einsichtnahme in Dokumente nachzuweisen. Die Kennzeichnung von Fahrzeugen sollte der Verfolgung von Personenbewegungen und zur Identitätsprüfung dienen. Um die Bewegungen von Personen nachzuvollziehen, markierten Stasi-Mitarbeiter Objekte oder Accessoires, die die Betroffenen ständig bei sich führten oder sie schoben ihnen radioaktiv markierte Gegenstände unter.
Die Gebrauchsanweisung beschreibt detailliert Inbetriebnahme, Einstellung und Wartung des Gerätes "Wolke 005". Darüber hinaus nennt das Dokument eine Reihe technischer Details, die beim Betrieb des Gerätes zu beachten waren und beinhaltet einige Abbildungen.
daß deren MZD/E kleiner gleich 1/10 der unter Punkt a) genannten Werte ist, wobei für sämtliche Organgruppen von dem Wert der Gruppe I auszugehen ist.
d) Bei in derartige Einsätze verwickelte Frauen, die sich in einer Schwangerschaft bzw. in der Stillzeit befinden, ist zu garantieren, daß die MZD/E-Werte unterhalb von 0,5 Rem liegen.
Für Mitarbeiter operativer Abteilungen, die diese Mittel zum Einsatz bringen, Haben die in der "Verordnung über den Schutz vor der schädigenden Einwirkung ionisierender Strahlung" v. 26.11.1969 Gbl. II Nr. 99 S.627 bzw. in der 1. Durchführungsbestimmung zur Strahlenschutzverordnung v. 26.11.69 Gbl. II Nr. 99 S.635 festgelegten MZD-Werte für die individuelle Strahlenbelastung Gültigkeit (vergl. Tabelle 3).
Die in den genannten Ordnungen und deren Nachfolgebestimmungen festgelegten Maßnahmen sind durch die entsprechenden DE'en in eigener Zuständigkeit einzuleiten und durchzuführen.
Tabelle 3: Maximal Zulässige Dosisäquivalente MZD [Rem] (Erläuterungen zu Gruppen I-IV s.o.)
Kategorien der Strahlenbelastung *);I Gruppe /Mon./3 12;II Gruppe/Mon./3 12;III Gruppe/Mon./ 3 12;IV Gruppe /Mon./ 3 12
A; 3 5; 8 15; 15 30; 40 75
B; - 0,5; - 1,5; - 3; - 7,5
C; - 0,5; - 1,5; - 3; — —
*) Kategorie A: berufl. strahlenexp. Person
Kategorie B: Personen in Überwachungsbereichen tätig
Kategorie C: einzelne Personengruppen
6.2. Umgang mit dem Markierungsmittel und mögliche Einsatzdauer
a) Für Personen, die mit dem Markierungsmittel in Berührung gebracht werden, um ihre strafbaren Handlungen nachweisen zu können, gelten unter Berücksichtigung von Tabelle 1 und der Werte in Abschnitt 6.1. (Unterpunkt a) folgende Zeitdauern für den Umgang mit dem markierten Gegenstand:
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
Konspirative Ermittlungsmethode, bei der Personen und Gegenstände mit chemischen oder radioaktiven Substanzen gekennzeichnet wurden, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor des MfS hergestellt oder beschafft. Radioaktive Substanzen stammten aus dem Zentralinstitut für Kernforschung Rossendorf der Akademie der Wissenschaften. Beim Umgang mit ihnen wurden häufig selbst MfS-eigene Strahlenschutzbestimmungen umgangen. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der HV A angewandt.
Signatur: BStU, MfS, OTS, Nr. 2247, Bl. 1-39
Mit dem Gerät "Wolke 005" konnten Stasi-Mitarbeiter radioaktiv markierte Gegenstände konspirativ verfolgen. Die Geheimpolizisten schoben ihren "Zielpersonen" entsprechend präparierte Objekte oder Accessoires unbemerkt unter.
Wie andere Geheimpolizeien auch, nutzte die Staatssicherheit verschiedene konspirative Ermittlungsmethoden. Dazu zählte auch die Markierung von Personen und Gegenstände mit radioaktiven Substanzen, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor (OTS) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) hergestellt oder beschafft.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode vor allem in den siebziger Jahren von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der Hauptverwaltung A angewandt. Entsprechende Geräte firmierten unter den Deckbezeichnungen "Wolke", kombiniert mit einer Kennzahl.
Während Geräte zur radioaktiven Markierung von Gegenständen die Deckbezeichnung "Wolke 1XX" trugen, war das in der vorliegenden Anleitung beschriebene Gerät "Wolke 005" zur Feststellung von Markierungen konzipiert. Mit ihm konnten Gegenstände über mehrere Meter Entfernung, auch hinter Mauerwerk etc., konspirativ verfolgt werden.
Konkret versuchten Mitarbeiter des MfS durch radioaktiv gekennzeichnete Gegenstände, Akten und Geräte beispielsweise Verstecke aufzufinden oder unbefugte Einsichtnahme in Dokumente nachzuweisen. Die Kennzeichnung von Fahrzeugen sollte der Verfolgung von Personenbewegungen und zur Identitätsprüfung dienen. Um die Bewegungen von Personen nachzuvollziehen, markierten Stasi-Mitarbeiter Objekte oder Accessoires, die die Betroffenen ständig bei sich führten oder sie schoben ihnen radioaktiv markierte Gegenstände unter.
Die Gebrauchsanweisung beschreibt detailliert Inbetriebnahme, Einstellung und Wartung des Gerätes "Wolke 005". Darüber hinaus nennt das Dokument eine Reihe technischer Details, die beim Betrieb des Gerätes zu beachten waren und beinhaltet einige Abbildungen.
Die Werte t beziehen sich auf eine [Handschriftliche Ergänzung: Fe -59-] Aktivität von [Handschriftliche Ergänzung: 850]/uCi und haben Gültigkeit, solange der o.g. Abstand zum Körper vorhanden ist.
Die Einsatzdauer selbst hängt außerdem ab von der Halbwertszeit und der zu Einsatzbeginn vorliegenden Aktivität (vergl. Gebrauchsanweisung zum Verfahren).
b) Mitarbeiter operativer Diensteinheiten, die das Markierungsmittel zum Einsatz bringen, können im Abstand von 30 cm (Transport in Aktentaschen)je 12 Stunden und zusätzlich im Abstand von 60 cm je 20 Stunden pro Woche umgehen, sofern sie zur Kategorie A zählen und der Einsatz mit der genannten Aktivität durchgeführt wird.
7. Organisatorische Maßnahmen
7.1. Es ist dafür Sorge zu tragen, daß unter Umständenm mindestens [Handschriftliche Ergänzung: 4] Stck. des Markierungsmittels "Wolke 105" mit o.g. Aktivität von je [Handschriftliche Ergänzung: 680] /uCi bis [Handschriftliche Ergänzung: 950]/uCi am Lager ist und sich in einem für die sofortige Ausgabe erforderlichen Zustand befindet.
7.2. Die Bestellung des Mittels "Wolke 105" (d.h. Übergabe der zu aktivierenden Proben bzw. Regenerierung selbiger) ist entsprechend der Lieferzeit (bei Neuaktivierung [Handschriftliche Ergänzung: 8] Wochen) und der Haltbarkeit, d.h. Eignung für den Einsatz von ca. [Handschriftliche Ergänzung: 22] Tagen rechtzeitig auszulösen. Die Menge der zu aktivierenden Nadeln richtet sich nach den Bedarf.
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
Konspirative Ermittlungsmethode, bei der Personen und Gegenstände mit chemischen oder radioaktiven Substanzen gekennzeichnet wurden, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor des MfS hergestellt oder beschafft. Radioaktive Substanzen stammten aus dem Zentralinstitut für Kernforschung Rossendorf der Akademie der Wissenschaften. Beim Umgang mit ihnen wurden häufig selbst MfS-eigene Strahlenschutzbestimmungen umgangen. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der HV A angewandt.
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