Gebrauchsanweisung zum Gerät "Wolke 005"
Signatur: BStU, MfS, OTS, Nr. 2247, Bl. 1-39
Mit dem Gerät "Wolke 005" konnten Stasi-Mitarbeiter radioaktiv markierte Gegenstände konspirativ verfolgen. Die Geheimpolizisten schoben ihren "Zielpersonen" entsprechend präparierte Objekte oder Accessoires unbemerkt unter.
Wie andere Geheimpolizeien auch, nutzte die Staatssicherheit verschiedene konspirative Ermittlungsmethoden. Dazu zählte auch die Markierung von Personen und Gegenstände mit radioaktiven Substanzen, um bestimmte Handlungen, Wege und Beziehungen nachvollziehen zu können. Die Markierungsmittel wurden vom Operativ-technischen Sektor (OTS) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) hergestellt oder beschafft.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurde diese Methode vor allem in den siebziger Jahren von den Abteilungen 26 und M, den Hauptabteilungen VIII, VI und II sowie der Hauptverwaltung A angewandt. Entsprechende Geräte firmierten unter den Deckbezeichnungen "Wolke", kombiniert mit einer Kennzahl.
Während Geräte zur radioaktiven Markierung von Gegenständen die Deckbezeichnung "Wolke 1XX" trugen, war das in der vorliegenden Anleitung beschriebene Gerät "Wolke 005" zur Feststellung von Markierungen konzipiert. Mit ihm konnten Gegenstände über mehrere Meter Entfernung, auch hinter Mauerwerk etc., konspirativ verfolgt werden.
Konkret versuchten Mitarbeiter des MfS durch radioaktiv gekennzeichnete Gegenstände, Akten und Geräte beispielsweise Verstecke aufzufinden oder unbefugte Einsichtnahme in Dokumente nachzuweisen. Die Kennzeichnung von Fahrzeugen sollte der Verfolgung von Personenbewegungen und zur Identitätsprüfung dienen. Um die Bewegungen von Personen nachzuvollziehen, markierten Stasi-Mitarbeiter Objekte oder Accessoires, die die Betroffenen ständig bei sich führten oder sie schoben ihnen radioaktiv markierte Gegenstände unter.
Die Gebrauchsanweisung beschreibt detailliert Inbetriebnahme, Einstellung und Wartung des Gerätes "Wolke 005". Darüber hinaus nennt das Dokument eine Reihe technischer Details, die beim Betrieb des Gerätes zu beachten waren und beinhaltet einige Abbildungen.
Metadaten
- Diensteinheit:
- Operativ-Technischer Sektor
- Urheber:
- MfS
- Datum:
- 22.2.1975
- Rechte:
- BStU
- markierter Gegenstand wird am Körper im Abstand von 2 cm, nicht in Gonadennähe, getragen
t ≤ 12 Stunden
(Träger des Markierungsmittels: Bekleidung, Geldbörse,Zigarettenbehältnisse, Feuerzeuge, Schreibgeräte u.a.)
- markierter Gegenstand wird in Aktentaschen getragen, so daß sich dieser etwa 30 cm vom Körper entfernt befindet
t ≤ 80 Tage
- markierter Gegenstand befindet sich im Mittel im Abstand 60 cm vom Körper
t ≤ 250 Tage.
Die Werte t beziehen sich auf eine [Handschriftliche Ergänzung: Fe -59-] Aktivität von [Handschriftliche Ergänzung: 850]/uCi und haben Gültigkeit, solange der o.g. Abstand zum Körper vorhanden ist.
Die Einsatzdauer selbst hängt außerdem ab von der Halbwertszeit und der zu Einsatzbeginn vorliegenden Aktivität (vergl. Gebrauchsanweisung zum Verfahren).
b) Mitarbeiter operativer Diensteinheiten, die das Markierungsmittel zum Einsatz bringen, können im Abstand von 30 cm (Transport in Aktentaschen)je 12 Stunden und zusätzlich im Abstand von 60 cm je 20 Stunden pro Woche umgehen, sofern sie zur Kategorie A zählen und der Einsatz mit der genannten Aktivität durchgeführt wird.
7. Organisatorische Maßnahmen
7.1. Es ist dafür Sorge zu tragen, daß unter Umständenm mindestens [Handschriftliche Ergänzung: 4] Stck. des Markierungsmittels "Wolke 105" mit o.g. Aktivität von je [Handschriftliche Ergänzung: 680] /uCi bis [Handschriftliche Ergänzung: 950]/uCi am Lager ist und sich in einem für die sofortige Ausgabe erforderlichen Zustand befindet.
7.2. Die Bestellung des Mittels "Wolke 105" (d.h. Übergabe der zu aktivierenden Proben bzw. Regenerierung selbiger) ist entsprechend der Lieferzeit (bei Neuaktivierung [Handschriftliche Ergänzung: 8] Wochen) und der Haltbarkeit, d.h. Eignung für den Einsatz von ca. [Handschriftliche Ergänzung: 22] Tagen rechtzeitig auszulösen. Die Menge der zu aktivierenden Nadeln richtet sich nach den Bedarf.