Signatur: BStU, MfS, BV Berlin, AOP, Nr. 1224/91, Bd. 6, Bl. 5
Im Herbst 1988 wurden Schüler der Carl-von-Ossietzky-Schule in Berlin-Pankow der Schule verwiesen, weil sie sich offen gegen Militärparaden und Rechtsextremismus in der DDR ausgesprochen hatten. Zu ihrem Aushang, der sich gegen die Militärparade am Jahrestag der DDR am 7. Oktober richtete, hängten die Schüler auch ein Lobgedicht auf die Kalaschnikow, das aus der Zeitung „Volksarmee“ stammte.
Am 30. September 1988 wurden drei Schüler und eine Schülerin der Carl-von-Ossietzky-Schule im Ost-Berliner Stadtteil Pankow der Schule verwiesen, weil sie sich offen gegen Militärparaden ausgesprochen und vor dem Rechtsextremismus in der DDR gewarnt hatten. Zwei weitere Klassenkameraden wurden an andere Schulen versetzt, zwei erhielten einen Verweis. Die Betroffenen wurden durch ein systematisches Zusammenspiel von Schule, Leitung der Freien Deutschen Jugend (FDJ) und Elternrat gemaßregelt und gedemütigt. Anders als viele ähnliche Fälle wurde dieser Vorgang jedoch öffentlich. Die sogenannte Ossietzky-Affäre schlug hohe Wellen. Der Mut der Schüler rief eine Welle der Solidarität hervor.
Phillip Lengsfeld und Benjamin Lindner brachten gemeinsam mit zwei Mitschülern an der Diskussionswand ihrer Schule die Abschrift eines Lobgedichts auf das Sturm- und Maschinengewehr Kalaschnikow an. Das Gedicht mit dem Titel "Du Meine" war im Mai 1986 in der Zeitung "Volksarmee" erschienen. Die Schüler fügten ironisch hinzu: "Ein Gedicht, das uns tief bewegt und uns zum Nachdenken angeregt hat".
[Handschriftlich verfasst:
Ein Gedicht, das uns tief bewegt und uns zum Nachdenken angeregt hat:
Du Meine
Ich denk noch an einst,
an sonnigen Tagen,
hab stolz dich
übern Bach getragen.
Dein können
hast du mir gezeigt
hab willig mich zu dir geneigt
die Stärken sind mir
gut bekannt,
oft zucktest du in
meiner Hand.
Und ich werd
in deine Kammer gehn,
werd in reinster
Pracht dich sehn.
Ich streif mit dir
durch tiefe Wälder
durch lauf mit dir
die weiten Felder,
und lieg ich bei dir
zur Mondesnacht
dein Anblick
mich ganz sicher macht.
Ich weiß warum,
ich kenn dein wie,
du Kalaschnikow-MPi
Oberfeldwebel B. Anderson
(aus "Volksarmee" Mai 1986/S. 15)
Unterschriften:
Phillip Lengsfeld
Benjamin Lindner
[anonymisiert]
[anonymisiert]
[anonymisiert]]
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Der Operative Vorgang (OV) war ein registrierpflichtiger Vorgang und Sammelbegriff für Einzel- bzw. Gruppenvorgänge (Registrierung, TV und ZOV). Er wurde angelegt, um im Rahmen von verdeckten, aber zum Teil auch offenen Ermittlungen gegen missliebige Personen vorgehen zu können (Anweisung 14/52 vom 10.9.1952: Vorgangsordnung; 1976 durch Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" neu geregelt).
Ausgangspunkt des OV waren zumeist Hinweise auf, aus MfS-Sicht, strafrechtlich relevante Tatbestände (in der Regel Verstöße gegen die in der DDR geltenden politischen Normen), die es zu überprüfen galt. Bestandteil der nach einem klaren Abfolgeprinzip zu erstellenden OV waren "Maßnahmepläne" und ggf. in ihnen enthaltene Maßnahmen der Zersetzung, die vor allem dann zur Anwendung gelangten, wenn eine Inhaftierung aus taktischen Erwägungen als nicht opportun galt.
Im OV ermittelte das MfS nicht nur gegen die betreffende Person, es wurden auch Erkundigungen zum familiären Umfeld, zum Freundes- und Kollegenkreis u. ä. eingeholt. Konnten Delikte keinen Personen unmittelbar zugeordnet werden (z. B. Flugblätter, Losungen, anonyme Briefe), wurde ein OV gegen unbekannt eröffnet. Darin wurden die nach den Vorstellungen des MfS potenziell als Urheber in Frage kommenden Personen dahingehend überprüft, ob ihnen die "Tat" nachzuweisen war.
Häufig ging dem OV eine Operative Personenkontrolle (OPK) voraus. OV waren mit Vorschlägen zur Ahndung der nachgewiesenen Straftatverletzungen (z. B. Ermittlungsverfahren; Anwerbung; Zersetzungsmaßnahmen) bzw. bei Nicht-Bestätigung des Ausgangsverdachts durch Einstellen der Bearbeitung abzuschließen.
Poster gegen Militärparaden an der "Speakers' Corner" der Carl-von-Ossietzky-Schule Dokument, 1 Seite
Bericht des IM "Ilona" zu den Aushängen in der Carl-von-Ossietzky-Schule Dokument, 3 Seiten
Dokumentation eines Beitrages der Fernsehsendung "Kennzeichen D" zur Ossietzky-Affäre Dokument, 4 Seiten
Fotos von Parolen an der Carl-von-Ossietzky-Schule 1 Fotografie