Signatur: BStU, MfS, HA XVIII, Nr. 28877, Bl. 51-54
Die Deutsche Demokratische Republik hatte in ihrer Verfassung von 1968 den Umweltschutz fest verankert. Mit der Gründung des Ministeriums für Umweltschutz und Wasserwirtschaft im Juni 1972 schuf sie eine Institution, welche die Maßnahmen des Umweltschutzes in die Tat umsetzen sollte. In der Realität fand im Gebiet der DDR eine massive Umweltverschmutzung durch staatliche Betriebe statt. In einer Erklärung vereinbarten die DDR und die Stadt Hamburg im Raum Dresden die Schadstoffbelastung zu senken.
Die Aufgabe die Natur und Umwelt zu schützen, lag nach der Verfassung der DDR in der Hand staatlicher Institutionen. Umweltschäden können dementsprechend nicht isoliert von der staatlichen Führung betrachtet werden. Wenn Probleme und Versäumnisse im Schutz der Umwelt überhaupt thematisiert wurden, dann wurden diese meist auf die geerbten Strukturen des zuvor herrschenden kapitalistischen Systems zurückgeführt.
Von offiziellen Stellen wurden Umweltschäden geleugnet, auch wenn es offenkundige Umweltschäden und -belastungen gab. Sowohl das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), als auch das vom MfS regelmäßig ins Bild gesetzte Zentralkomitee der SED bzw. die regionalen Parteileitungen waren sich der entstandenen und entstehenden Schäden bewusst.
Seit 1987 bestand zwischen Dresden und Hamburg eine Städtepartnerschaft. Geografisch verband beide ein Fluss – die Elbe. Deren Verschmutzung war für Dresden wie auch für Hamburg Anlass gemeinsame Umweltschutzprojekte anzugehen. In einer gemeinsamen Erklärung vereinbarten die DDR und die Stadt Hamburg im November 1989, die Schadstoffbelastung im Raum Dresden, z.B. durch Schwermetalle, zu senken.
- I -
1. Es ist beabsichtigt, zur Reduzierung der Schwermetallemissionen eines Galvanikbetriebes nach dem Stand der Technik eine Anlage zur Entgiftung, Neutralisation, Abwasserendreinigung, Restmetalleliminierung und Schlammentwässerung einschließlich dazu notwendiger Geräte und Ausrüstungen zur Automatisierung und Meßtechnik zu errichten.
Die Beteiligung Hamburgs an dieser Maßnahme wird auf der Grundlage der vorhandenen Informationen auf 1,1 Mio. DM geschätzt.
Der Baubeginn kann 1990 erfolgen.
Mit dieser Maßnahme werden die Schwermetalleinträge in die Elbe bei
Nickel um 2,4 t/a,
Kupfer um 0,4 t/a und
Zink um 0,18 t/a
vermindert sowie eventuelle Störungen im biologischen Teil der Kläranlage Dresden-Kaditz vermieden.
2. Es sollen Teilausrüstungen zur Schlammbehandlung in der Kläranlage Dresden-Kaditz zur Gewährleistung der vollständigen Kapazität von 215.000 m^3/d im Endausbau bereitgestellt werden. [durchgestrichen: bereitgestellt werden.] Diese Ausrüstungsteile sind aus verfahrenstechnischen Gründen 1992 erforderlich und leisten einen Beitrag zur vorgesehenen Phosphor- und Stickstoffelimination. Die Anlagenteile kosten auf der Grundlage der heutigen Informationen insgesamt ca. 750.000,-- DM, die von Hamburg übernommen werden.
[durchgestrichen: Damit wird u. a. ein maßgeblicher Teil der Schwermetallfracht aus den kommunalen Abwässern zurückgehalten.]
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Signatur: BStU, MfS, HA XVIII, Nr. 28877, Bl. 51-54
Die Deutsche Demokratische Republik hatte in ihrer Verfassung von 1968 den Umweltschutz fest verankert. Mit der Gründung des Ministeriums für Umweltschutz und Wasserwirtschaft im Juni 1972 schuf sie eine Institution, welche die Maßnahmen des Umweltschutzes in die Tat umsetzen sollte. In der Realität fand im Gebiet der DDR eine massive Umweltverschmutzung durch staatliche Betriebe statt. In einer Erklärung vereinbarten die DDR und die Stadt Hamburg im Raum Dresden die Schadstoffbelastung zu senken.
Die Aufgabe die Natur und Umwelt zu schützen, lag nach der Verfassung der DDR in der Hand staatlicher Institutionen. Umweltschäden können dementsprechend nicht isoliert von der staatlichen Führung betrachtet werden. Wenn Probleme und Versäumnisse im Schutz der Umwelt überhaupt thematisiert wurden, dann wurden diese meist auf die geerbten Strukturen des zuvor herrschenden kapitalistischen Systems zurückgeführt.
Von offiziellen Stellen wurden Umweltschäden geleugnet, auch wenn es offenkundige Umweltschäden und -belastungen gab. Sowohl das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), als auch das vom MfS regelmäßig ins Bild gesetzte Zentralkomitee der SED bzw. die regionalen Parteileitungen waren sich der entstandenen und entstehenden Schäden bewusst.
Seit 1987 bestand zwischen Dresden und Hamburg eine Städtepartnerschaft. Geografisch verband beide ein Fluss – die Elbe. Deren Verschmutzung war für Dresden wie auch für Hamburg Anlass gemeinsame Umweltschutzprojekte anzugehen. In einer gemeinsamen Erklärung vereinbarten die DDR und die Stadt Hamburg im November 1989, die Schadstoffbelastung im Raum Dresden, z.B. durch Schwermetalle, zu senken.
3. Es ist beabsichtigt, für die Abfang- und Hauptsammler des Kanalnetzes der Stadt Dresden eine Grundräumung vorzunehmen. Dazu sind die vorhandenen Ablagerungen weitestgehend zu lösen, aufzunehmen, an die Oberfläche zu fördern und so zu entwässern, daß ein Abtransport erfolgen kann. Hierfür kommen das in Hamburg entwickelte Kanalreinigungsgerät Sielwolf oder die Spülwagentechnik, deren Tauglichkeit vom Systemanbieter in Dresden nachgewiesen werden muß, in Betracht.
Die Kosten Hamburgs für die Grundräumung von ca. 20 km Kanalnetz in Dresden (Gerät, Personal, Unterhaltung etc.) werden bei Anwendung der Sielwolf-Technik auf 1,5 Mio. DM geschätzt.
Der Einsatz erfolgt in Abhängigkeit von der Inbetriebnahme der Ausbaustufen der Kläranlage Dresden-Kaditz (mechanische und teilbiologische Reinigung).
Mit dieser Maßnahme wird die Speicher- und Abführkapazität des Kanalnetzes erhöht, so daß eine drastische Verringerung aller bisher über die Mischwassersielüberläufe direkt in die Elbe erfolgten Einleitungen von ungeklärten Abwässern eintritt. Die geschätzte Reduzierung der BSB_5 - Frachten beträgt [Auslassung] t/a.
- II -
1. Für die Finanzierung und verfahrensmäßige Abwicklung werden die "Grundsätze für die Durchführung von Umweltschutz-Pilotprojekten in der Deutschen Demokratischen Republik" (Anlage 2 zur Gemeinsamen Erklärung vom 6. Juli 1989) entsprechend angewandt.
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Die Deutsche Demokratische Republik hatte in ihrer Verfassung von 1968 den Umweltschutz fest verankert. Mit der Gründung des Ministeriums für Umweltschutz und Wasserwirtschaft im Juni 1972 schuf sie eine Institution, welche die Maßnahmen des Umweltschutzes in die Tat umsetzen sollte. In der Realität fand im Gebiet der DDR eine massive Umweltverschmutzung durch staatliche Betriebe statt. In einer Erklärung vereinbarten die DDR und die Stadt Hamburg im Raum Dresden die Schadstoffbelastung zu senken.
Die Aufgabe die Natur und Umwelt zu schützen, lag nach der Verfassung der DDR in der Hand staatlicher Institutionen. Umweltschäden können dementsprechend nicht isoliert von der staatlichen Führung betrachtet werden. Wenn Probleme und Versäumnisse im Schutz der Umwelt überhaupt thematisiert wurden, dann wurden diese meist auf die geerbten Strukturen des zuvor herrschenden kapitalistischen Systems zurückgeführt.
Von offiziellen Stellen wurden Umweltschäden geleugnet, auch wenn es offenkundige Umweltschäden und -belastungen gab. Sowohl das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), als auch das vom MfS regelmäßig ins Bild gesetzte Zentralkomitee der SED bzw. die regionalen Parteileitungen waren sich der entstandenen und entstehenden Schäden bewusst.
Seit 1987 bestand zwischen Dresden und Hamburg eine Städtepartnerschaft. Geografisch verband beide ein Fluss – die Elbe. Deren Verschmutzung war für Dresden wie auch für Hamburg Anlass gemeinsame Umweltschutzprojekte anzugehen. In einer gemeinsamen Erklärung vereinbarten die DDR und die Stadt Hamburg im November 1989, die Schadstoffbelastung im Raum Dresden, z.B. durch Schwermetalle, zu senken.
2. Die Freie und Hansestadt Hamburg wird sich - vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft - an der Finanzierung der oben genannten Projekte beteiligen. Der Beitrag Hamburgs für die Projekte 1-3 wird geschätzt auf 3,35 Mio. DM. Alle weiteren Leistungen zur Realisierung dieser Projekte werden durch die Deutsche Demokratische Republik gewährleistet.
3. Einzelheiten werden von beiden Seiten nach Vorlage der Angebote einvernehmlich festgelegt. Sie werden für eine reibungslose Verwirklichung der Projekte Sorge tragen.
Erforderliche Abstimmungen werden von den von beiden Seiten zu benennenden Beauftragten vorgenommen.
- III -
Es wird einvernehmlich festgestellt, daß die Verwirklichung derartiger Umweltschutzprojekte im Interesse der Städtepartnerschaft Dresden - Hamburg liegt.
Angesichts der Bedeutung konkreter Umweltschutzprojekte für die Elbe bekräftigen beide Seiten ihre Absicht, weitere Projekte zu erörtern.
Dresden, den [Auslassung]
Dr. Hans Reichelt
Jörg Kuhbier
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Vorkommnismeldung über "Verdacht der Verursachung einer Umweltschädigung" Dokument, 1 Seite
Flyer zur Greenpeace-Aktion "Schadstoffe sind grenzenlos" in Dresden 1987 Dokument, 2 Seiten
Eingabe der Ständigen Kommission Umweltschutz der Stadtverordnetenversammlung Dresden an das Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft betr. Verdacht der Verursachung einer Umweltschädigung Dokument, 1 Seite
Bildbericht zum Anbringen eines Transparentes an der Georgij- Dimitroff- Brücke in Dresden sowie Verteilung bzw. Auffindung von Flugblättern der Organisation "GREENPEACE" am 14.11.1987 bzw. 15.11.1987 Dokument, 4 Seiten