Gemeinsame Erklärung des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates und Ministers für Umweltschutz und Wasserwirtschaft der DDR und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Durchführung von Umweltschutzprojekten in Dresden
Signatur: BStU, MfS, HA XVIII, Nr. 28877, Bl. 51-54
Die Deutsche Demokratische Republik hatte in ihrer Verfassung von 1968 den Umweltschutz fest verankert. Mit der Gründung des Ministeriums für Umweltschutz und Wasserwirtschaft im Juni 1972 schuf sie eine Institution, welche die Maßnahmen des Umweltschutzes in die Tat umsetzen sollte. In der Realität fand im Gebiet der DDR eine massive Umweltverschmutzung durch staatliche Betriebe statt. In einer Erklärung vereinbarten die DDR und die Stadt Hamburg im Raum Dresden die Schadstoffbelastung zu senken.
Die Aufgabe die Natur und Umwelt zu schützen, lag nach der Verfassung der DDR in der Hand staatlicher Institutionen. Umweltschäden können dementsprechend nicht isoliert von der staatlichen Führung betrachtet werden. Wenn Probleme und Versäumnisse im Schutz der Umwelt überhaupt thematisiert wurden, dann wurden diese meist auf die geerbten Strukturen des zuvor herrschenden kapitalistischen Systems zurückgeführt.
Von offiziellen Stellen wurden Umweltschäden geleugnet, auch wenn es offenkundige Umweltschäden und -belastungen gab. Sowohl das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), als auch das vom MfS regelmäßig ins Bild gesetzte Zentralkomitee der SED bzw. die regionalen Parteileitungen waren sich der entstandenen und entstehenden Schäden bewusst.
Seit 1987 bestand zwischen Dresden und Hamburg eine Städtepartnerschaft. Geografisch verband beide ein Fluss – die Elbe. Deren Verschmutzung war für Dresden wie auch für Hamburg Anlass gemeinsame Umweltschutzprojekte anzugehen. In einer gemeinsamen Erklärung vereinbarten die DDR und die Stadt Hamburg im November 1989, die Schadstoffbelastung im Raum Dresden, z.B. durch Schwermetalle, zu senken.
Metadaten
- Datum:
- 1989 - 1989
- Überlieferungsform:
- Dokument
3. Es ist beabsichtigt, für die Abfang- und Hauptsammler des Kanalnetzes der Stadt Dresden eine Grundräumung vorzunehmen. Dazu sind die vorhandenen Ablagerungen weitestgehend zu lösen, aufzunehmen, an die Oberfläche zu fördern und so zu entwässern, daß ein Abtransport erfolgen kann. Hierfür kommen das in Hamburg entwickelte Kanalreinigungsgerät Sielwolf oder die Spülwagentechnik, deren Tauglichkeit vom Systemanbieter in Dresden nachgewiesen werden muß, in Betracht.
Die Kosten Hamburgs für die Grundräumung von ca. 20 km Kanalnetz in Dresden (Gerät, Personal, Unterhaltung etc.) werden bei Anwendung der Sielwolf-Technik auf 1,5 Mio. DM geschätzt.
Der Einsatz erfolgt in Abhängigkeit von der Inbetriebnahme der Ausbaustufen der Kläranlage Dresden-Kaditz (mechanische und teilbiologische Reinigung).
Mit dieser Maßnahme wird die Speicher- und Abführkapazität des Kanalnetzes erhöht, so daß eine drastische Verringerung aller bisher über die Mischwassersielüberläufe direkt in die Elbe erfolgten Einleitungen von ungeklärten Abwässern eintritt. Die geschätzte Reduzierung der BSB_5 - Frachten beträgt [Auslassung] t/a.
- II -
1. Für die Finanzierung und verfahrensmäßige Abwicklung werden die "Grundsätze für die Durchführung von Umweltschutz-Pilotprojekten in der Deutschen Demokratischen Republik" (Anlage 2 zur Gemeinsamen Erklärung vom 6. Juli 1989) entsprechend angewandt.
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