Signatur: BStU, MfS, HA II, Vi, Nr. 115
Der Film der Spionageabwehr der Stasi zeigt die Verurteilung eines DDR-Handelsvertreters, der für den Bundesnachrichtendienst spionierte.
Die Hauptabteilung II des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) übernahm klassische Aufgaben der Spionageabwehr. Dazu zählte auch die interne Abwehrarbeit im MfS, etwa die Überwachung aktiver und ehemaliger Mitarbeiter, von Einrichtungen der KGB-Dienststelle Berlin-Karlshorst sowie von Objekten der sowjetischen Streitkräfte und der Sektion Kriminalistik an der Ost-Berliner Humboldt-Universität. Darüber hinaus betrieb die Diensteinheit im Rahmen der "offensiven Spionageabwehr" aktive Spionage in der Bundesrepublik; diese zielte auf westliche Geheimdienste, auf Bundeswehr, Polizei, Massenmedien, Emigrantenverbände u.a.
Konkret bedeutete dies, dass die Spionageabwehr Agenten feindlicher Geheimdienste enttarnen und verhaften musste. Im vorliegenden Propagandafilm geht es um einen dieser Fälle. Vor einem Miltärtribunal wird ein ehemaliger Mitarbeiter handelspolitischen Abteilung der Ständigen Vertretung der DDR wegen Spionage für den Bundesnachrichtendienst angeklagt. Dieser hatte seit 1984 Informationen an den Geheimdienst der Bundesrepublik weitergegeben. 1987 wurde er zu zwölf Jahren Haft verurteilt.
Der Film war dazu geeignet, die Mitarbeiter der Hauptabetilung II für derartige Fälle zu sensibilisieren und gleichzeitig von einem möglichen Verrat abzuschrecken.
[Fanfaren-Musik]
[Rock-Musik]
[Militärrichter:]
Die Sitzung des ersten Militärstrafsenats des Militärobergerichts Berlin ist eröffnet. Es wird verhandelt in der Strafsache gegen [anonymisiert]. Nehmen Sie bitte Platz!
[Staatsanwalt:]
Genossen Militärrichter, den Kundendienst-Ingenieur [anonymisiert], geboren am 20.08.1937, die weiteren Personalien wurden soeben festgestellt, klage ich an, Spionage zum Nachteil der Interessen der Deutschen Demokratischen Republik begannen zu haben.
Der Angeklagte [anonymisiert] hat seit Dezember 1984 als geworbener, instruierter, mit Decknamen versehener und später mit nachrichtendienstlichen Hilfsmitteln ausgerüsteter und bezahlter Agent des Bundesnachrichtendienstes, BND, der BRD bis zu seiner Festnahme umfangreiche Spionagetätigkeit zum Nachteil der Interessen der Deutschen Demokratischen Republik durchgeführt. Während eines beruflichen Aufenthaltes in der BRD erklärte sich der Angeklagte, in Kenntnis der auf einer Erlangung geheim zu haltender Tatsachen gerichteten Zielstellung des BND, schriftlich zur Zusammenarbeit bereit. Im Verlaufe der Zusammenarbeit mit dem BND hatte der Angeklagt weitere 13 Treffs, die unter Anwendung geheimdienstlicher Methoden und unter Ausnutzung seiner Dienstreisen in verschiedenen Orten der BRD, in Hotels und Gaststätten stattfanden. Des Weiteren benutzte er 35-mal eine erhaltende Deckadresse und in zehn Fällen einen besonderen Telefonanschluss des BND. Er machte Verratsangaben zur Struktur und zu Regimefragen der Handelspolitischen Abteilung der ständigen Vertretung der DDR in der BRD, zu deren besonderen Absicherung und zur Existenz eines abhörsicheren Raumes und charakterisierte 13 Mitarbeiter. Der Interessenlage des BND entsprechend lieferte der Angeklagte auftragsgemäß Informationen zu den Geschäftsbeziehungen des AHB Holz Papier in der BRD aus und benannte Messe-Reisekader. Auftragsgemäß traf er Einschätzungen über Meinungen der DDR-Bevölkerung, zu Reisemöglichkeiten, Versorgungsfragen, sowie über sozialpolitische Maßnahmen und berichtete über seine Abgeordnetentätigkeit. Der Angeklagte [anonymisiert] lieferte dem BND weiterhin ohne Auftrag zwei ihm zugängliche Dokumente aus, die er als bedeutsam für den Geheimdienst einschätzte. Im September 1985 erhielt der Angeklagte den von ihm realisierten Auftrag, seine Ehefrau, die in einem abgetrennten Ermittlungsverfahren bearbeitet wurde, in das telefonische Verbindungssystem des BND zu ihm einzubeziehen. Weisungsgemäß bezog er seit November 1985 seine Ehefrau in eine ständige Informationsauslieferung an den BND zu Problemen über Geschäftsbeziehungen des Außenhandelsbetriebes Takraf, ihres Beruflichen Arbeitsgebietes in der BRD, ein. Bis zur Festnahme war er mit ihrer Führung, Instruierung, Auftragserteilung, Bezahlung, sowie mit der direkten Kontaktherstellung zum BND beauftragt. Er übermittelte sechs von ihr erhaltene Dokumente an den Geheimdienst. Für seine Spionagetätigkeit erhielt der Angeklagte vom BND 3.200 DM in bar und die gleiche Summe auf ein eingerichtetes Schweizer Konto. Das ist ein Verbrechen gemäß § 98 Strafgesetzbuch.
[Sprecher:]
Wie es dazu kam, dass der in Dresden geborene und wohnhafte Diplom-Ingenieurökonom vor den Schranken dieses Gerichts stand, ergab die Beweisaufnahme.
Der Angeklagte besuchte die Grundschule und erlernte den Beruf eines Tischlers, den er anschließend ausübte.
[Angeklagter:]
Bin - äh - zur gleichen Zeit - äh - aktiv in der FDJ-Arbeit gewesen und habe dort auch schon eine, ein Gruppenpionier, als Gruppenpionierleiter gearbeitet und dann später als, als Org.-Leiter und die FDJ Ortsgruppe in Wilsdorf hat mich dann nachher zum Studium an der ABF delegiert, um das Abitur ablegen zu können, 1956. Ja, leider musste ich das Studium nach einem Jahr unterbrechen, wegen Magenleiden, weil -
[Militärrichter:]
Danach war er wieder im erlernten Beruf tätig. 1962 erwarb der Angeklagte nach einem vierjährigen Direktstudium den Abschluss als Innenarchitekt. Als Technologe für Standardisierung setzt er seine Tätigkeit in der Möbelindustrie fort.
[Angeklagter:]
Tja und na ja, nach, nach Feierabend hab ich ehrenamtlich in der FDJ-Kreisleitung in Leipzig gearbeitet, als ehrenamtliches Mitglied in der Kommission Holz und Bauwesen. Ziemlich, ziemlich aktiv auch und so das ich auch auf diesen, auf diesem Gebiet ziemlich, ziemlich, na, agil war, kann man sagen, ja. Es war dann innerhalb des Jahres 63 noch, Ende 63, da war damals die Zeit als, na ja, ich sag es mal so, wie ich es denke, so bissel ungeschickt an die, an die jungen Leute herangegangen worden ist in Form der Werbung, um in die SED einzutreten. Und ich muss sagen, mich hat damals diese, diese Art und Weise, wie die, wie die Werbung durchgeführt wurde, sehr negativ berührt und ich bin aus Trotzreaktion in die NDPD eingetreten.
[Sprecher:]
Von Mitte des Jahres 1965 bis zu den Strukturveränderungen Ende des Jahres 1979, übte er verschiedene Funktionen in der VVB Möbel aus. Zwischenzeitlich erlangte der Angeklagte im Verlaufe eines vierjährigen Fernstudiums an der Technischen Universität Dresden den akademischen Grad Diplom-Ingenieurökonom. Mit Wirkung vom 01.10.1980 wurde er vom VEB wissenschaftlich-technisches Zentrum der Holz verarbeitenden Industrie übernommen und mit einer höheren Leitungsfunktion betraut. Seit 1963 Mitglied der NDPD leistete der Angeklagte, wie schon zuvor, eine umfangreiche gesellschaftspolitische Arbeit. Er bekleidete Funktionen in der Partei, im Wohngebiet, in der Gewerkschaft und war Abgeordneter. Der Angeklagte ist mehrfacher Aktivist und erhielt weitere gesellschaftliche Auszeichnungen.
[Militärrichter:]
Können Sie uns dann vielleicht mal sagen wie es - äh - Ihnen gelungen ist, Ihre beruflichen, gesellschaftlichen und familiären Verpflichtungen in Einklang zu bringen? Denn das war ja ne ganze Menge, was sie so außer ihrer beruflichen Tätigkeiten nun auch an gesellschaftspolitischer Arbeit geleistet haben. Wie haben sie denn das alles unter einen Hut bekommen, um das mal -
[Angeklagter:]
Mh - durch harte Arbeit und Nachtarbeit und - äh - durch teilweise Vernachlisch-, Vernachlässigung der Familie.
[Sprecher:]
Nach einer entsprechenden Delegierung und Vorbereitung nahm er Ende Februar 1984 die Tätigkeit als Serviceingenieur im technisch-kommerziellen Büro des Außenhandelsbetriebes Holz und Papier in Düsseldorf auf. Seine Aufgaben hat der Angeklagte gewissenhaft und mit hohem persönlichen Einsatz gelöst. Aufgrund seines umfangreichen Fachwissens sowie seiner langjährigen politischen und Berufserfahrung genoss er bei den Kunden und Vertragspartnern hohes Ansehen. Seit 1962 ist er mit [anonymisiert] verheiratet. Seine Ehefrau begleitete ihn während des Auslandseinsatzes in Düsseldorf. Dort hatten sie ein gemeinsames Einkommen von 1.700 DM.
[Militärrichter:]
So und - äh - diese 1.700 Mark, sind sie damit hingekommen?
[Angeklagter:]
Man kommt hin, ja.
[Militärrichter:]
Im Zusammenhang mit dem Auslandseinsatz wurde der Angeklagte insbesondere über Aktivitäten und Methoden feindlicher Geheimdienste informiert und darauf hingewiesen Kontaktversuche zurückzuweisen und derartige Vorkommnisse unverzüglich zu melden. Darüber hinaus wurde er seit Aufnahme der Tätigkeit in Düsseldorf periodisch über das Verbot außerdienstlicher Kontakte in der BRD und deren Meldepflicht belehrt.
[Sprecher:]
Im Zeitraum von März 1984 bis Anfang 1985 beging der Angeklagte mehrere Eigentumsverfehlungen in Verkaufseinrichtungen. Am 03.11.1984 wurde er bei einer derartigen Handlung gestellt und kam dadurch mit Mitarbeitern staatlicher Dienststellen der BRD und anderen Personen in Berührung.
[Militärrichter:]
So Herr Angeklagter, dann hatten Sie, ja, in der BRD etliche Diebstahlshandlungen begannen, ja? Weshalb haben Sie denn das gemacht? Oder weshalb ist es dazu gekommen?
[Angeklagter:]
Ja das, - mh - um, um die Haushaltskasse nicht zu belasten und vor allem auch sich aus Egoismus doch einige Dinge erfüllen wollte, die normalerweise, zu der Zeit zumindest, - äh - na ja, noch in, noch etwas in den Hintergrund geschoben wurden oder hätten werden müssen.
[Sprecher:]
Um eine für ihn hinterlegte Briefsendung abzuholen; der Angeklagte erwartete einen Bescheid über das angekündigte Bußgeldverfahren; begab er sich am 10.12.1984 zum Postamt 1 in Düsseldorf. Dort wurde er von zwei männlichen Personen in Empfang genommen, die sich als Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes der BRD ausgaben.
[Angeklagter:]
Tja, auf alle Fälle haben sie noch einmal erwähnt, dass sie sich mit mir gerne Unterhalten möchten und haben in dem Zusammenhang sich auch - äh - als Mitarbeiter vom BND vorgestellt. Ich habe; ich mach das jetzt mal ein bissel kurz; ich habe mir dann auch die, die Dienstausweise zeigen lassen erst einmal; kann ja jeder sagen, dass er vom BND kommt; ja, Dienstausweise zeigen lassen und da stellte sich heraus das der eine Kaiser und der andere Falk hieß.
[Militärrichter:]
Als der Angeklagte auf die Meldepflicht solcher Kontakte hinwies, erinnerten ihn Kaiser und Falk an das laufende Bußgeldverfahren. Der Angeklagte konnte sich überzeugen, dass sie Mitarbeiter des BND sind und bat sich Bedenkzeit aus. Das nächste Treffen wurde für den 20.12.1984 vereinbart.
[Sprecher:]
In der Folgezeit kam der Angeklagte seiner Meldepflicht nicht nach. Mit der Mitteilung des Geheimdienstkontaktes hätte er auch die Eigentumsverfehlung offenbaren müssen. Er wusste, dass dieser Umstand zur vorzeitigen Rückkehr in die DDR führt und dies für ihn mit einer erheblichen Einbuße an Sozialprestige verbunden ist.
[Angeklagter:]
Die damalige, und hier muss ich sagen, die damalige Meinung, ja; ich hab ja hier in den vergangenen Monaten, wo ich hier bin, auch etwas gelernt, ja. Die damalige Meinung war, wenn ich mit denen spreche; wie es hier gerade im Protokoll vorgelesen wurden; diese allgemeinen Dinge die jeder weiß, dann ist das zwar nicht schön und kann auch unter Umständen gegen die DDR verwandt werden. Ich war auf der anderen Seite bemüht natürlich am Anfang das Rufbild der DDR zu verbessern. Ich bin mir so, beinahe noch so vorgekommen als, als wenn ich mit den BND-Leuten rede, ja, dann tue ich noch ein gutes Werk, wenn ich nämlich unsere gute Meinung oder meine gute Meinung von der DDR denen sage das ist, also zu dem Problem sie eine falsche Meinung haben und in Wirklichkeit so und so ist, ja. Das ist mir nicht als Fakt der Spionage vorgekommen.
[Sprecher:]
Am 20.12.1984 begab sich der Angeklagte zu dem konspirativ organisierten Treff in Nürnberg.
[Militärrichter:]
Nachdem Falk und Kaiser die geheimdienstliche Tätigkeit bagatellisiert, Sicherheitsgarantien versprochen und nochmals auf das Eigentumsdelikt Bezug genommen hatten, unterschrieb der Angeklagte eine Erklärung zur Zusammenarbeit mit dem BND. Er wusste, dass die Tätigkeit dieses Geheimdienstes der BRD auf die Erlangung von Geheimnissen abzielt und sich gegen die Interessen der DDR richtet.
[Sprecher:]
Nach dem 20.12.1984 gab es insgesamt 13 Treffs mit dem BND. Der letzte war am 18.06.1986. Am 08.01.1985 erhielt der Angeklagte einen Decknamen und eine Deckadresse des BND in der BRD, über die er auf postalischem und telefonischem Wege mit den Geheimdienstmitarbeitern in Verbindung treten und Zusammenkünfte vereinbaren konnte.
Die Treffen, die alle vier bis sechs Wochen immer im Zusammenhang mit Dienstreisen des Angeklagten stattfanden, wurden nach strengen konspirativen Regeln organisiert und durchgeführt. Sie dienten der Auftragserteilung an den Angeklagten, seiner Berichterstattung, Instruierung und Bezahlung. Die postalische Verbindung nutzte er in etwa in 35 Fällen für die Treffvereinbarung, des Ab- und Anmelden bei Fahrten in die DDR und zum Übersenden von Informationen. Zehn Mal nahm er telefonischen Kontakt auf.
Im Januar oder Februar 1985 erhielt der Angeklagte einen Kugelschreiber und ein Ringbuch zur Anfertigung latenter Schrift sowie die entsprechende Unterweisung. In zwei Fällen hat er dieses Verfahren zur Informationsauslieferung angewendet. Am 18.06.1986 nahm er eine präparierte Damenhandtasche und eine Thermospumpkanne zum Verstecken von Schriftstücken entgegen.
[Militärrichter:]
Mit Beginn der Kontaktierung, aber vor allem im Verlaufe der Zusammenarbeit, wurden dem Angeklagten Inhalt und Zielrichtung der Informationserkundung dargelegt. Sie bezog sich im Wesentlichen auf:
[Sprecher:]
Regime-, Sicherheits- und Strukturfragen der handelspolitischen Abteilung der ständigen Vertretung der DDR in der BRD und der AHB in Düsseldorf sowie deren Mitarbeiter, die Geschäftsbeziehungen der AHB Holz und Papier und Takraf, die in der BRD eingesetzten Reisekader der DDR, Einschätzungen und Meinungen zu aktuell politischen Tagesfragen und den gesellschaftlichen Verhältnissen in der DDR. Unter Ausnutzung einer mehrtägigen Gewerkschaftsfahrt führte er am 16.05.1986 seine Ehefrau auftragsgemäß dem BND-Mitarbeiter Falk zu.
[Militärrichter:]
Während dieses Treffs erhielt die Ehefrau des Angeklagten einen Decknamen und verpflichtete sich nunmehr schriftlich zur Zusammenarbeit mit dem BND.
[Sprecher:]
Es wurde festgelegt, dass die Verbindungshaltung, die Auftragserteilung, Instruierung, Berichterstattung über die Auftragsrealisierung und die Bezahlung wie bisher über den Angeklagten erfolgt.
[Gutachter:]
Die von [anonymisiert] gemachten Angaben sind geeignet die subversiven Aktivitäten der Geheimdienste gegen Auslands- und Reisekader der DDR in der BRD zu intensivieren. Bedeutsam ist, dass sich das Interesse des BND vorrangig auf die DDR-Kader nebst Ehefrauen in sicherheitsrelevanten Funktionen, wie zum Beispiel bisheriger und neuer Sicherheitsbeauftragter, Objektsicherungskräfte, Mitarbeiter Chiffrierdienst, bezog. Nach Bekanntwerden des Verrats dieser Information an den BND musste eine Familie der HPA zur Gewährleistung ihrer persönlichen Sicherheit vorzeitig vom Auslandseinsatz abberufen werden. Die unter Komplex B gemachte Angaben zur technischen Sicherung und zum Sicherheitsregime des Dienstobjekts stellen die Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen in Frage und führten zur unmittelbaren Gefährdung der Sicherheit des Dienstobjekts. Unter Berücksichtigung des hohen Schutz- und Sicherheitsbedürfnisses der HPA Düsseldorf wurde von den zuständigen zentralen Staatsorganen der DDR das Dienstobjekt mit hohem technischen und personellen Aufwand mit modernster Sicherung-, Sicherungstechnik ausgestattet. In die Zeit der Verratshandlung [anonymisiert] fällt die Rekonstruktion bestimmter Sicherungssysteme und der Einsatz weiterer Objektsicherungskräfte. [anonymisiert] hat gegenüber dem BND kontinuierlich auf gezielte Fragestellungen hin, dazu detaillierte Angaben gemacht und über den jeweiligen aktuellen Stand der Regimefestlegungen informiert. Damit ergab sich für den BND die Möglichkeit der Überwindung oder Manipulation von Sicherungsabschnitten der Firmenbeobachtungsanlagen, des Auffindens von Schwachstellen im Tür-, Dach- und Fenstersicherungssystem, um mit geheimdienstlicher Zielstellung konspirativ in das Dienstobjekt einzudringen. Zur Begrenzung der möglichen Auswirkungen des Verrats von [anonymisiert] und zur Abwendung von Gefahren, war es erforderlich die Sicherheitslage in den Botschaften der DDR im Ausland einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und umfangreiche Veränderungen im Sicherheitsregime vorzunehmen. Die Kosten für die technischen Maßnahmen, einschließlich der Reisekosten, belaufen sich auf insgesamt 34.597 Mark der DDR.
[Staatsanwalt:]
Im Ergebnis dieser Beweisaufnahme ist erwiesen, dass sich der Angeklagte [anonymisiert] in die Machenschaften eines imperialistischen Geheimdienstes eingereiht hat und deren willfähriges Werkzeug wurde.
Überheblichkeit, Geltungsbedürfnis und das Streben unbedingt als anerkannter Auslandskader tätig zu bleiben, beseitigten beim Angeklagten jegliche politischen und moralischen Bedenken. Welch ein Mensch steht vor uns, der eine Zusammenarbeit mit dem Bundesnachrichtendienst der BRD als das kleinere Übel im Gegensatz zur Offenbarung eines von ihm begangenen Diebstahl betrachtet.
Wenn Sie, Genossen Militärrichter, diese vom Angeklagten begangene Spionageverbrechen, unter den hier von mir dargelegten Aspekten beurteilen, wenn Sie das festgestellte Beweisergebnis auch hinsichtlich des Umfangs des vom Angeklagten begannen Verbrechens beurteilen und dazu im angemessenen Umfang, die entlastenden Umstände würdigen, werden Sie ohne Zweifel feststellen, dass dieses von großer Gesellschaftsgefährlichkeit gekennzeichnete Verbrechen, nicht zuletzt dem Schutzbedürfnis der DDR entsprechend, eine langzeitige Freiheitsstrafe erfordert. Und unter Beachtung aller Umstände beantrage ich deshalb den Angeklagten wegen eines Verbrechens der Spionage gemäß § 98 Strafgesetzbuch zu einer Freiheitstrafe in Höhe von zwölf Jahren zu verurteilen.
[Militärrichter:]
Sie haben jetzt die Möglichkeit selbst etwas noch zu Ihrer Verteidigung vorzubringen. Haben Sie verstanden, ja?
[Angeklagter:]
Ja.
[Militärrichter:]
Sie haben die Möglichkeit jetzt selbst noch was zu Ihrer Verteidigung vorzubringen und gleichzeitig erteile ich Ihnen das Recht zum letzten Wort.
[Angeklagter:]
Ja, hoher Senat, ich möchte mir natürlich auf keinen Fall anmaßen hier zu den Plädoyers eine Stellungnahme zu geben oder meine Meinung dazu. Zu meiner Person ist gesprochen worden. Ich habe mich, wie es auch mein Verteidiger hier genannt hat, von der ersten Minute der Ergreifung darauf eingestellt, dass ich meinen Fehler, den ich begangen habe und den ich auch in jedem Umfange zugebe, bereits, wie gesagt, ab der ersten Minute am 31.07.1986 versucht habe wieder beginnend - äh - gut zu machen. Das soll keine Floskel sein, aber das ist sicherlich so zu sehen, dass ich die Zusammenarbeit mit dem BND Ende 1984 nicht begonnen habe, mit dem Grundsatz der DDR durch bewusste Spionage von vornherein Schaden zuzufügen. Ich weiß, dass durch mein inkonsequentes Verhalten, welches ich sowohl schon während der Diebstahlshandlung, als auch in der nicht erfolgten Meldung, als dann auch letztendlich durch das Ansprechen des BND in eine Situation gekommen bin, in dem ich aus - äh - hier wurde gesagt Großmannssucht, ich würde sagen aus zumindestens aus falscher Einschätzung des - äh - persönlichen Handlungsspielraums und aus und aus - äh - Eigennutz, aber auch, aber auch in Verkennung der verbrecherischen Tätigkeit des BND.
[Militärrichter:]
Im Namen des Volkes, in der Strafsache gegen den Diplom-Ingenieurökonom [anonymisiert] hat der erste Militärstrafsenat des Militärobergerichts Berlin für Recht erkannt:
Der Angeklagte wird wegen Spionage, Verbrechen gemäß § 98 Strafgesetzbuch, zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt.
[Sprecher:]
Der Abschluss des operativen Vorgangs "Greif" erfolgte in enger kameradschaftlicher Zusammenarbeit und durch aufeinander abgestimmte und koordinierte politisch-operative Maßnahmen der HV A, der Hauptabteilung XVIII und der Hauptabteilung II. Er bestätigt erneut die operative Erkenntnis, dass Auslands- und Reisekader der DDR zu wichtigen Zielgruppen imperialistischer Geheimdienste gehören. Rücksichtslos, brutal und rigoros wird jede Schwachstelle im Persönlichkeitsbild eines DDR-Bürgers ausgenutzt, um neue Agenten zu werben, sie zum Verrat, zum Verlassen ihrer Heimat zu bewegen und Provokationen gegen unsere Republik zu organisieren. Diese feindlichen Pläne und Absichten zu durchkreuzen ist ein wesentlicher Auftrag, der dem Ministerium für Staatsicherheit von Partei und Regierung gestellt wurde.
Hauptabteilung XVIII (Volkswirtschaft)
Nach dem Vorbild der "Verwaltung für Wirtschaft" in der sowjetischen Hauptverwaltung für Staatssicherheit erhielt das am 8.2.1950 gebildete MfS eine Einrichtung, die zunächst unter der Bezeichnung Abteilung III bzw. Hauptabteilung III agierte. Vorläufer war die von Mielke geleitete Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft im MdI. Die Kernaufgaben bestanden in der Sabotageabwehr, im Schutz des Volkseigentums und in der Überwachung der Betriebe. Für die SAG Wismut wurde 1951 eine separate Struktureinheit, die Objektverwaltung "W" gegründet.
1955 wurde die systematische Überprüfung von Leitungskadern (später Sicherheitsüberprüfungen), 1957 der Aufbau des Informantennetzes, die Zusammenarbeit mit staatlichen Leitern und Parteisekretären, der Aufbau von Operativgruppen und Objektdienststellen sowie die Gewinnung von IM für Schlüsselpositionen in wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Institutionen etabliert. Mit der Auflösung der Abteilung VI erhielt die HA III den Auftrag zur Sicherung volkswirtschaftlicher Maßnahmen auf dem Gebiet der Landesverteidigung.
1964 erfolgte im Zusammenhang mit den Reformen in der DDR-Volkswirtschaft die Umbenennung der HA III in HA XVIII. Die neue Struktur basierte auf dem Produktionsprinzip, das zunächst auf die führenden Wirtschaftszweige Bau und Industrie fokussiert war. Andere Wirtschaftsobjekte wurden nach dem Territorialprinzip von den Kreisdienststellen bearbeitet. Der HA XVIII in der Zentrale entsprachen gemäß dem Linienprinzip auf der Bezirksebene die Abteilungen XVIII der Bezirksverwaltungen. Sicherungsschwerpunkte waren vor allem Außenhandel, Wissenschaft und Technik sowie die Verteidigungsindustrie. Mit der Richtlinie 1/82 wurde der Akzent auf die Gewährleistung der inneren Stabilität verschoben. Strukturelle Auswirkungen hatte insbesondere die Hochtechnologie Mikroelektronik. 1983 wurde die für den Bereich KoKo zuständige AG BKK aus der für den Außenhandel zuständigen Abteilung 7 der HA XVIII herausgelöst.
Zuletzt wies die Organisationsstruktur 6 Arbeitsbereiche und 62 Referate auf. Sie diente vor allem der Aufklärung gegnerischer Geheimdienste ("Arbeit im und nach dem Operationsgebiet"), der inneren Abwehrarbeit in den Betrieben und Institutionen, der Gewährleistung der inneren Stabilität, der Wahrung von Sicherheit, Ordnung und Geheimnisschutz sowie der Unterstützung der Wirtschaft durch "effektivitäts- und leistungsfördernde Maßnahmen". Leiter der HA XVIII waren Knoppe (1950–1953), Hofmann (1953–1957), Weidauer (1957–1963), Mittig (1964–1974) und Kleine (1974–1989). Der hauptamtliche Mitarbeiterbestand stieg 1954–1989 von 93 auf 646, auf der gesamten Linie XVIII waren es zuletzt 1623. 1989 arbeiteten für die Linie XVIII ca. 11.000 IM.
Hauptabteilung II (Spionageabwehr)
Die Hauptabteilung II wurde 1953 durch Fusion der Abteilungen II (Spionage) und IV (Spionageabwehr) gebildet. Sie deckte klassische Bereiche der Spionageabwehr ab. Dazu zählte auch die interne Abwehrarbeit im MfS, etwa die Überwachung aktiver und ehemaliger MfS-Mitarbeiter, von Einrichtungen der KGB-Dienststelle Berlin-Karlshorst sowie von Objekten der sowjetischen Streitkräfte und der Sektion Kriminalistik an der Ostberliner Humboldt-Universität. Darüber hinaus betrieb die Hauptabteilung II im Rahmen der "offensiven Spionageabwehr" aktive Spionage in der Bundesrepublik; diese zielte auf westliche Geheimdienste, auf Bundeswehr, Polizei, Massenmedien, Emigrantenverbände u. a.
Die Hauptabteilung II überwachte, sicherte und kontrollierte die DDR-Botschaften im Ausland, die ausländischen diplomatischen Vertretungen in der DDR sowie das Außenministerium der DDR. DDR-Bürger, die westliche Botschaften bzw. die Ständige Vertretung der Bundesrepublik in Ostberlin aufsuchten, wurden systematisch erfasst. In den Zuständigkeitsbereich der Hauptabteilung II fielen auch die Überwachung der in der DDR lebenden Ausländer sowie die Betreuung von Funktionären und Mitgliedern illegaler, verfolgter kommunistischer Parteien, die in der DDR Aufnahme fanden.
Besondere Brisanz beinhaltete die politisch-operative Sicherung der Westkontakte von SED und FDGB. So kümmerte sich die Hauptabteilung II um die Militärorganisation der DKP ("Gruppe Ralf Forster", eine ca. 220 Bundesbürger umfassende Sabotage- und Bürgerkriegstruppe), organisierte in Absprache mit der NVA deren militärische Ausbildung, finanzierte die Gruppe und stattete sie mit Falschpapieren aus.
Die Hauptabteilung II sicherte (bis 1961 und wieder ab 1980; zwischenzeitlich gab es hierfür die Abteilung BdL II) die Abteilung Verkehr des ZK der SED ab, die kommunistische Organisationen im Westen unterstützte und dort SED-Tarnfirmen betrieb. Die Hauptabteilung II versuchte, Aktivitäten bundesdeutscher Behörden gegen DKP, SEW und SED-Tarnfirmen festzustellen und zu verhindern.
Im Ergebnis der Entspannungspolitik nahmen Begegnungen zwischen Ost- und Westdeutschen zu, westliche Medienvertreter konnten sich in der DDR akkreditieren. Das veranlasste den beträchtlichen personellen Ausbau der Hauptabteilung II. Sie war nun auch zuständig für die Überwachung westlicher Journalisten in der DDR. Ziel war es, unerwünschten Informationsabfluss und unbequeme, kritische Berichterstattung zu verhindern. 1987 übertrug Erich Mielke in der Dienstanweisung 1/87 der Hauptabteilung II die Führung der Spionageabwehr, um ein unkoordiniertes Nebeneinander verschiedener Diensteinheiten zu vermeiden.
Die Hauptabteilung II leitete von Beginn an die Operativgruppen des MfS in der Sowjetunion und Polen, seit 1989 auch in der ČSSR, Ungarn und Bulgarien. Mit den entsprechenden Spionageabwehr-Abteilungen in diesen Ländern gab es eine ausgeprägte bi- und multilaterale Zusammenarbeit, die aber erst in den frühen 80er Jahren vertraglich fixiert wurde (kommunistischer Geheimdienst). Im Dezember 1981 übernahm die Hauptabteilung II innerhalb des MfS die Federführung bei der Bekämpfung der unabhängigen polnischen Gewerkschaft "Solidarność". Schließlich unterstützte die Hauptabteilung II Sicherheitsorgane in (pro)sozialistischen Entwicklungsländern, entsandte Berater und bildete deren Geheimdienstmitarbeiter in der DDR aus.
Die Hauptabteilung II verfügte über eigene Abteilungen für Fahndung, Logistik, operative Technik und Beobachtung und war in dieser Hinsicht nicht auf andere Abteilungen angewiesen. Zum unmittelbaren Anleitungsbereich des Leiters der Hauptabteilung II gehörte die Abteilung M (Postkontrolle).
1989 zählte die Hauptabteilung II in der Ostberliner Zentrale 1.432 hauptamtliche Mitarbeiter, in den Bezirksverwaltungen (BV) auf der Linie II weitere 934. Hinzu kamen Mitarbeiter in den Kreisdienststellen (KD), die die Aufgaben der Linie II ausführten. Genaue Zahlen der Inoffiziellen Mitarbeiter (IM) ließen sich bis heute nicht ermitteln. Die Hauptabteilung II hatte mindestens 3.000 IM, die Abt. II der BV etwa 4.000; hinzu kamen weitere IM der KD. 1976 führte die Hauptabteilung II im Westen 109 IM. Unter den West-IM befanden sich z. T. hochkarätige Agenten.
Hauptabteilung II (Spionageabwehr)
Die Hauptabteilung II wurde 1953 durch Fusion der Abteilungen II (Spionage) und IV (Spionageabwehr) gebildet. Sie deckte klassische Bereiche der Spionageabwehr ab. Dazu zählte auch die interne Abwehrarbeit im MfS, etwa die Überwachung aktiver und ehemaliger MfS-Mitarbeiter, von Einrichtungen der KGB-Dienststelle Berlin-Karlshorst sowie von Objekten der sowjetischen Streitkräfte und der Sektion Kriminalistik an der Ostberliner Humboldt-Universität. Darüber hinaus betrieb die Hauptabteilung II im Rahmen der "offensiven Spionageabwehr" aktive Spionage in der Bundesrepublik; diese zielte auf westliche Geheimdienste, auf Bundeswehr, Polizei, Massenmedien, Emigrantenverbände u. a.
Die Hauptabteilung II überwachte, sicherte und kontrollierte die DDR-Botschaften im Ausland, die ausländischen diplomatischen Vertretungen in der DDR sowie das Außenministerium der DDR. DDR-Bürger, die westliche Botschaften bzw. die Ständige Vertretung der Bundesrepublik in Ostberlin aufsuchten, wurden systematisch erfasst. In den Zuständigkeitsbereich der Hauptabteilung II fielen auch die Überwachung der in der DDR lebenden Ausländer sowie die Betreuung von Funktionären und Mitgliedern illegaler, verfolgter kommunistischer Parteien, die in der DDR Aufnahme fanden.
Besondere Brisanz beinhaltete die politisch-operative Sicherung der Westkontakte von SED und FDGB. So kümmerte sich die Hauptabteilung II um die Militärorganisation der DKP ("Gruppe Ralf Forster", eine ca. 220 Bundesbürger umfassende Sabotage- und Bürgerkriegstruppe), organisierte in Absprache mit der NVA deren militärische Ausbildung, finanzierte die Gruppe und stattete sie mit Falschpapieren aus.
Die Hauptabteilung II sicherte (bis 1961 und wieder ab 1980; zwischenzeitlich gab es hierfür die Abteilung BdL II) die Abteilung Verkehr des ZK der SED ab, die kommunistische Organisationen im Westen unterstützte und dort SED-Tarnfirmen betrieb. Die Hauptabteilung II versuchte, Aktivitäten bundesdeutscher Behörden gegen DKP, SEW und SED-Tarnfirmen festzustellen und zu verhindern.
Im Ergebnis der Entspannungspolitik nahmen Begegnungen zwischen Ost- und Westdeutschen zu, westliche Medienvertreter konnten sich in der DDR akkreditieren. Das veranlasste den beträchtlichen personellen Ausbau der Hauptabteilung II. Sie war nun auch zuständig für die Überwachung westlicher Journalisten in der DDR. Ziel war es, unerwünschten Informationsabfluss und unbequeme, kritische Berichterstattung zu verhindern. 1987 übertrug Erich Mielke in der Dienstanweisung 1/87 der Hauptabteilung II die Führung der Spionageabwehr, um ein unkoordiniertes Nebeneinander verschiedener Diensteinheiten zu vermeiden.
Die Hauptabteilung II leitete von Beginn an die Operativgruppen des MfS in der Sowjetunion und Polen, seit 1989 auch in der ČSSR, Ungarn und Bulgarien. Mit den entsprechenden Spionageabwehr-Abteilungen in diesen Ländern gab es eine ausgeprägte bi- und multilaterale Zusammenarbeit, die aber erst in den frühen 80er Jahren vertraglich fixiert wurde (kommunistischer Geheimdienst). Im Dezember 1981 übernahm die Hauptabteilung II innerhalb des MfS die Federführung bei der Bekämpfung der unabhängigen polnischen Gewerkschaft "Solidarność". Schließlich unterstützte die Hauptabteilung II Sicherheitsorgane in (pro)sozialistischen Entwicklungsländern, entsandte Berater und bildete deren Geheimdienstmitarbeiter in der DDR aus.
Die Hauptabteilung II verfügte über eigene Abteilungen für Fahndung, Logistik, operative Technik und Beobachtung und war in dieser Hinsicht nicht auf andere Abteilungen angewiesen. Zum unmittelbaren Anleitungsbereich des Leiters der Hauptabteilung II gehörte die Abteilung M (Postkontrolle).
1989 zählte die Hauptabteilung II in der Ostberliner Zentrale 1.432 hauptamtliche Mitarbeiter, in den Bezirksverwaltungen (BV) auf der Linie II weitere 934. Hinzu kamen Mitarbeiter in den Kreisdienststellen (KD), die die Aufgaben der Linie II ausführten. Genaue Zahlen der Inoffiziellen Mitarbeiter (IM) ließen sich bis heute nicht ermitteln. Die Hauptabteilung II hatte mindestens 3.000 IM, die Abt. II der BV etwa 4.000; hinzu kamen weitere IM der KD. 1976 führte die Hauptabteilung II im Westen 109 IM. Unter den West-IM befanden sich z. T. hochkarätige Agenten.
Die Hauptverwaltung A (HV A) war die Spionageabteilung des MfS, deren Bezeichnung sich an die der Spionageabteilung des KGB, 1. Verwaltung, anlehnt. Der Ordnungsbuchstabe A wurde in der Bundesrepublik oftmals, aber unzutreffenderweise mit "Aufklärung" aufgelöst. Die HV A wurde 1951 als Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung (IWF) gebildet und ging im September 1953 als HA XV in das Staatssekretariat für Staatssicherheit ein. Sie wurde im MfS von 1956 bis zur Auflösung im Juni 1990 als HV A bezeichnet.
Der Schwerpunkt nachrichtendienstlicher Tätigkeit der HV A lag in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin, wo sie mit Objektquellen, d. h. den IM in den nachrichtendienstlichen Zielobjekten, aktiv war.
Die HV A gliederte sich 1956 in 15, 1989 in 20 Abteilungen.
Für die operative Arbeit gegen das Bundeskanzleramt und wichtige Bundesministerien war die Abteilung I, für die gegen die bundesdeutschen Parteien die Abteilung II und für die Arbeit außerhalb Deutschlands die Abteilung III zuständig. Für die Infiltration der USA war die Abteilung XI, für die NATO und die Europäischen Gemeinschaften die Abteilung XII verantwortlich. Mit der Militärspionage war die Abteilung IV befasst, mit der Unterwanderung gegnerischer Nachrichtendienste die Abteilung IX.
Innerhalb der Hauptverwaltung war vornehmlich der Sektor Wissenschaft und Technik (SWT) mit Wissenschafts- und Technikspionage befasst, der zu diesem Zweck die Abteilung XIII bis XV sowie die Arbeitsgruppen 1, 3 und 5 unterhielt sowie eine eigene Auswertungsabteilung, die Abteilung V bzw. ab 1959 Abteilung VII.
Leiter der HV A waren 1951/52 Anton Ackermann, kurzzeitig Richard Stahlmann, 1952-1986 Markus Wolf, dann Werner Großmann und 1989/90 Bernd Fischer. Von anfangs zwölf Mitarbeitern wuchs der Apparat bis 1955 auf 430, bis 1961 auf 524 Mitarbeiter und erreichte bis 1972 einen Umfang von 1.066 hauptamtlichen Mitarbeitern. Bis 1989 wuchs die HV A auf 3.299 hauptamtliche Mitarbeiter, hinzu kamen 701 OibE (1985: 1.006) sowie 778 HIM. OibE und HIM arbeiteten verdeckt in der DDR und im Operationsgebiet. Insgesamt verfügte die HV A also zuletzt über 4.778 Mitarbeiter.
Die Anzahl der von der HV A geführten IM umfasste im Jahre 1989 rund 13.400 in der DDR und weitere 1.550 in der Bundesrepublik. Über 40 Jahre hinweg werden nach Hochrechnungen insgesamt rund 6.000 Bundesbürger und Westberliner IM der HV A gewesen sein.
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
Spionageabwehr beinhaltete nicht nur defensives Abwehren westlicher Spionage, sondern auch offensive Bekämpfung westlicher (zumeist bundesdeutscher) Sicherheitsbehörden auf dem Gebiet der Bundesrepublik. Das MfS fasste den Spionagebegriff sehr weit, so dass auch Angehörige oppositioneller Gruppen oder westliche Korrespondenten und Diplomaten regelmäßig im Visier der Spionageabwehr standen.
Das MfS unterschied drei Arten der Spionageabwehr. Die innere Spionageabwehr agierte innerhalb der DDR. Die äußere (auch: offensive) Spionageabwehr sollte bundesdeutsche Sicherheitsbehörden direkt bekämpfen, sich dabei aber auf deren Außenstellen und nachgeordnete Diensteinheiten konzentrieren. Die Gegenspionage hatte die Aufgabe, Spione in den Zentralen bundesdeutscher Sicherheitsbehörden zu platzieren, um die westliche Spionage gegen die DDR schon im Vorfeld zu paralysieren. In der Praxis waren die Grenzen zwischen äußerer Spionageabwehr, für die die Hauptabteilung II zuständig war, und der Gegenspionage, die Sache der Abt. IX der HV A war, fließend.
Die Spionageabwehr des MfS reagierte einerseits auf die tatsächliche Spionage gegen die DDR. Vor allem der BND und sein Vorgänger, die Organisation Gehlen, unterhielten in der DDR bis zum Mauerbau 1961 ein großes Agentennetz. In den Folgejahren brachen viele Kontakte westlicher Geheimdienste zu ihren Agenten in der DDR ab, auch enttarnte die Spionageabwehr viele von ihnen.
Der BND setzte daraufhin verstärkt Bundesbürger zur Informationsgewinnung ein, die als Besucher oder Transitreisende in der DDR unterwegs waren ("Reise- und Transitspione"). Seit den 70er Jahren versuchte der BND vor allem DDR-Bürger, die als Dienstreisende in den Westen kamen, als Agenten anzuwerben. Westliche Geheimdienste betrieben in der DDR schwerpunktmäßig Militärspionage.
Das MfS ging andererseits von der unzutreffenden Annahme aus, dass politisch widerständiges Verhalten von DDR-Bürgern zumeist von westlichen Geheimdiensten inspiriert würde (Diversion, politisch-ideologische), sodass die Bekämpfung politischer Gegner oft in den Bereich der Spionageabwehr fiel, ebenso wie die Überwachung westlicher Journalisten und Diplomaten. Aufgrund des weit gefassten Spionagebegriffs waren zahlreiche MfS-Abteilungen mit Spionageabwehr befasst, was zu Ineffizienz führte. Mielke wies deshalb 1987 der Hauptabteilung II die Federführung bei der Spionageabwehr zu.
1953 bis 1955 verhaftete das MfS in drei Großaktionen 1.200 Personen in der DDR und Westberlin, die pauschal als westliche Agenten bezeichnet wurden. Tatsächlich befanden sich darunter etliche Personen, die nur politischen Widerstand gegen die SED geleistet hatten. In vielen Fällen wurden hohe Haftstrafen verhängt, mindestens zehn Menschen wurden hingerichtet. Zugleich nutzte das MfS diese Aktionen erfolgreich als Vorlagen für ausgeklügelte Pressekampagnen.
Auch in späteren Jahren wurden Erfolge der Spionageabwehr popularisiert, nicht zuletzt um spionagebereite DDR-Bürger abzuschrecken. Schwerpunktaktionen der Hauptabteilung II in den 70er und 80er Jahren richteten sich u. a. gegen Transitspione sowie gegen die Anwerbung von Angehörigen bestimmter Personengruppen durch westliche Dienste (beispielsweise Militärangehörige, Reisekader). Erfolge erzielte die HV A im Rahmen der Gegenspionage in den 70er und 80er Jahren u. a. aufgrund ihrer Top-Quellen im BND (Gabriele Gast, Alfred Spuhler), BfV (Klaus Kuron) und MAD (Joachim Krase).
Seit den 70er Jahren intensivierte das MfS die Strategie der "vorbeugenden Verhinderung": Immer mehr Bürger wurden als potenziell spionageverdächtig observiert, immer mehr Berufsgruppen zu Geheimnisträgern erklärt, das Personal der Hauptabteilung II aufgestockt, auch die Kreisdienststellen setzten nun einen Mitarbeiter ausschließlich für Aufgaben der Linie II (Linienprinzip) ein.
Generell profitierte die Spionageabwehr von der geschlossenen Gesellschaft der DDR, der flächendeckenden Observierung der Bevölkerung, der Kooperation mit anderen sozialistischen Geheimdiensten sowie der Strategie, Verdächtige mitunter über einen sehr langen Zeitraum zu observieren. Post- und Telefonkontrolle und die Funküberwachung im In- und Ausland dienten in erheblichem Maße der Spionageabwehr.
Die überzogene Sicherheitsdoktrin führte dazu, dass das MfS in der ersten Hälfte der 70er Jahre dem Hirngespinst eines Hochstaplers aufsaß und 144 DDR-Bürger als angebliche "Agenten mit spezieller Auftragsstruktur" (AsA), quasi als Eliteagenten westlicher Dienste, einstufte und es auf dieser fiktiven Grundlage zu zahlreichen Verurteilungen kam.
Vagen Schätzungen zufolge spionierten zwischen 1949 und 1989 rund 10.000 Ost- und Westdeutsche für den BND in der DDR, viele von ihnen nur für kurze Zeit und nicht in Schlüsselpositionen. Etwa 4.000 Agenten bundesdeutscher Dienste sollen in dieser Zeit durch die Spionageabwehr der DDR erkannt und festgenommen worden sein.
Etwa 90 Prozent der "Innenquellen" des BND in der DDR (Agenten, die direkt in einem auszuspionierenden Objekt tätig waren) sollen in den 70er und 80er Jahren als Doppelagenten auch dem MfS gedient haben. Darunter waren offenbar viele, die "überworben" wurden, das heißt, das MfS hatte ihre BND-Anbindung erkannt, sie aber nicht verhaftet, sondern als IM angeworben und nun gegen den BND eingesetzt.
Sichere Angaben darüber, in welchem Umfang westliche Agenten in der DDR unerkannt geblieben sind, liegen nicht vor. Insofern kann noch keine abschließende Bilanz der Wirksamkeit der Spionageabwehr gezogen werden.
Spionageabwehr beinhaltete nicht nur defensives Abwehren westlicher Spionage, sondern auch offensive Bekämpfung westlicher (zumeist bundesdeutscher) Sicherheitsbehörden auf dem Gebiet der Bundesrepublik. Das MfS fasste den Spionagebegriff sehr weit, so dass auch Angehörige oppositioneller Gruppen oder westliche Korrespondenten und Diplomaten regelmäßig im Visier der Spionageabwehr standen.
Das MfS unterschied drei Arten der Spionageabwehr. Die innere Spionageabwehr agierte innerhalb der DDR. Die äußere (auch: offensive) Spionageabwehr sollte bundesdeutsche Sicherheitsbehörden direkt bekämpfen, sich dabei aber auf deren Außenstellen und nachgeordnete Diensteinheiten konzentrieren. Die Gegenspionage hatte die Aufgabe, Spione in den Zentralen bundesdeutscher Sicherheitsbehörden zu platzieren, um die westliche Spionage gegen die DDR schon im Vorfeld zu paralysieren. In der Praxis waren die Grenzen zwischen äußerer Spionageabwehr, für die die Hauptabteilung II zuständig war, und der Gegenspionage, die Sache der Abt. IX der HV A war, fließend.
Die Spionageabwehr des MfS reagierte einerseits auf die tatsächliche Spionage gegen die DDR. Vor allem der BND und sein Vorgänger, die Organisation Gehlen, unterhielten in der DDR bis zum Mauerbau 1961 ein großes Agentennetz. In den Folgejahren brachen viele Kontakte westlicher Geheimdienste zu ihren Agenten in der DDR ab, auch enttarnte die Spionageabwehr viele von ihnen.
Der BND setzte daraufhin verstärkt Bundesbürger zur Informationsgewinnung ein, die als Besucher oder Transitreisende in der DDR unterwegs waren ("Reise- und Transitspione"). Seit den 70er Jahren versuchte der BND vor allem DDR-Bürger, die als Dienstreisende in den Westen kamen, als Agenten anzuwerben. Westliche Geheimdienste betrieben in der DDR schwerpunktmäßig Militärspionage.
Das MfS ging andererseits von der unzutreffenden Annahme aus, dass politisch widerständiges Verhalten von DDR-Bürgern zumeist von westlichen Geheimdiensten inspiriert würde (Diversion, politisch-ideologische), sodass die Bekämpfung politischer Gegner oft in den Bereich der Spionageabwehr fiel, ebenso wie die Überwachung westlicher Journalisten und Diplomaten. Aufgrund des weit gefassten Spionagebegriffs waren zahlreiche MfS-Abteilungen mit Spionageabwehr befasst, was zu Ineffizienz führte. Mielke wies deshalb 1987 der Hauptabteilung II die Federführung bei der Spionageabwehr zu.
1953 bis 1955 verhaftete das MfS in drei Großaktionen 1.200 Personen in der DDR und Westberlin, die pauschal als westliche Agenten bezeichnet wurden. Tatsächlich befanden sich darunter etliche Personen, die nur politischen Widerstand gegen die SED geleistet hatten. In vielen Fällen wurden hohe Haftstrafen verhängt, mindestens zehn Menschen wurden hingerichtet. Zugleich nutzte das MfS diese Aktionen erfolgreich als Vorlagen für ausgeklügelte Pressekampagnen.
Auch in späteren Jahren wurden Erfolge der Spionageabwehr popularisiert, nicht zuletzt um spionagebereite DDR-Bürger abzuschrecken. Schwerpunktaktionen der Hauptabteilung II in den 70er und 80er Jahren richteten sich u. a. gegen Transitspione sowie gegen die Anwerbung von Angehörigen bestimmter Personengruppen durch westliche Dienste (beispielsweise Militärangehörige, Reisekader). Erfolge erzielte die HV A im Rahmen der Gegenspionage in den 70er und 80er Jahren u. a. aufgrund ihrer Top-Quellen im BND (Gabriele Gast, Alfred Spuhler), BfV (Klaus Kuron) und MAD (Joachim Krase).
Seit den 70er Jahren intensivierte das MfS die Strategie der "vorbeugenden Verhinderung": Immer mehr Bürger wurden als potenziell spionageverdächtig observiert, immer mehr Berufsgruppen zu Geheimnisträgern erklärt, das Personal der Hauptabteilung II aufgestockt, auch die Kreisdienststellen setzten nun einen Mitarbeiter ausschließlich für Aufgaben der Linie II (Linienprinzip) ein.
Generell profitierte die Spionageabwehr von der geschlossenen Gesellschaft der DDR, der flächendeckenden Observierung der Bevölkerung, der Kooperation mit anderen sozialistischen Geheimdiensten sowie der Strategie, Verdächtige mitunter über einen sehr langen Zeitraum zu observieren. Post- und Telefonkontrolle und die Funküberwachung im In- und Ausland dienten in erheblichem Maße der Spionageabwehr.
Die überzogene Sicherheitsdoktrin führte dazu, dass das MfS in der ersten Hälfte der 70er Jahre dem Hirngespinst eines Hochstaplers aufsaß und 144 DDR-Bürger als angebliche "Agenten mit spezieller Auftragsstruktur" (AsA), quasi als Eliteagenten westlicher Dienste, einstufte und es auf dieser fiktiven Grundlage zu zahlreichen Verurteilungen kam.
Vagen Schätzungen zufolge spionierten zwischen 1949 und 1989 rund 10.000 Ost- und Westdeutsche für den BND in der DDR, viele von ihnen nur für kurze Zeit und nicht in Schlüsselpositionen. Etwa 4.000 Agenten bundesdeutscher Dienste sollen in dieser Zeit durch die Spionageabwehr der DDR erkannt und festgenommen worden sein.
Etwa 90 Prozent der "Innenquellen" des BND in der DDR (Agenten, die direkt in einem auszuspionierenden Objekt tätig waren) sollen in den 70er und 80er Jahren als Doppelagenten auch dem MfS gedient haben. Darunter waren offenbar viele, die "überworben" wurden, das heißt, das MfS hatte ihre BND-Anbindung erkannt, sie aber nicht verhaftet, sondern als IM angeworben und nun gegen den BND eingesetzt.
Sichere Angaben darüber, in welchem Umfang westliche Agenten in der DDR unerkannt geblieben sind, liegen nicht vor. Insofern kann noch keine abschließende Bilanz der Wirksamkeit der Spionageabwehr gezogen werden.
Erstes Stadium des Strafverfahrens, steht formal unter Leitung des Staatsanwaltes (§ 87 StPO/1968). Die eigentlichen Ermittlungen werden von den staatlichen Untersuchungsorganen (Polizei, MfS, Zoll) durchgeführt (§ 88 StPO/1968) und vom Staatsanwalt beaufsichtigt (§ 89 StPO/1968).
Tatsächlich waren für die Ermittlungen des MfS lediglich die zuvor vom MfS ausgewählten Staatsanwälte der Abteilungen IA zuständig, die gemäß MfS-internen Regelungen keine Einsicht in Unterlagen oder Ermittlungen, die nicht der StPO entsprachen, bekommen durften. Faktisch gab es daher eine doppelte Aktenführung in der zuständigen Linie IX: den internen Untersuchungsvorgang und die für Staatsanwaltschaft und Gericht bestimmte Gerichtsakte und somit keine wirksame staatsanwaltschaftliche Aufsicht über die MfS-Ermittlungen. Einleitung wie auch Einstellung des Ermittlungsverfahrens konnten selbständig von den Untersuchungsorganen verfügt werden (§§ 98, 141 StPO/1968).
Mit dem Ermittlungsverfahren verbunden waren Eingriffe in die persönliche Freiheit Beschuldigter durch die Untersuchungsorgane wie die Beschuldigten- und Zeugenvernehmung, die Durchsuchung, die Beschlagnahme, die Festnahme oder die Untersuchungshaft. In der Tätigkeit des MfS stellte das Ermittlungsverfahren einen besonders wirksamen Teil des repressiven Vorgehens gegen politische Gegner dar.
Bei der Werbung handelte es sich um die Herbeiführung einer Entscheidung von Personen (IM-Kandidat) zur inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS (bis 1968 auch gebräuchlicher bezeichnet als Anwerbung).
Im Operationsgebiet gab es selten auch die Werbung unter falscher Flagge, bei der ein Mitarbeiter des MfS als Angehöriger einer anderen Einrichtung getarnt in Erscheinung trat. Die Durchführung der Werbung war sorgfältig vorzubereiten und hatte in einen Werbungsvorschlag zu münden, der von übergeordneten Leitern bestätigt werden musste. Der Vorschlag sollte eine Analyse der Kandidatenpersönlichkeit, das Werbungsziel, die "Werbungsgrundlage" und das methodische Vorgehen, Zeit, Ort und Inhalt des geplanten "Werbegesprächs", Verhaltensvarianten, Art und Weise der Verpflichtung sowie alle Absicherungsmaßnahmen enthalten. Die getroffenen Festlegungen waren in einem Bericht zu dokumentieren.
Häufig gingen dem eigentlichen Werbungsgespräch Kontaktgespräche voraus, bei denen der Kandidat allmählich an die Werbung herangeführt werden sollte. Bei der Werbung sollten auch Interessen des Kandidaten eine Rolle spielen, da das MfS davon ausging, dass dieser für sich "Aufwand, Nutzen und Risiko" gegeneinander abwägen würde.
Das MfS unterschied drei kategorial unterschiedliche "Werbungsgrundlagen":
Letztere spielten häufig bei Werbung unter Druck, zum Beispiel unter Heranziehung kompromitierender Informationen (Kompromat) eine Rolle.
Bei der Werbung war dem Kandidaten möglichst das Gefühl zu geben, seine Entscheidung würde frei und wohlüberlegt fallen. Ihre Ernsthaftigkeit sollte durch die Preisgabe interner beruflicher oder privater Kenntnisse unterstrichen werden. Ziel der Werbung war im Regelfall eine förmliche Verpflichtung. Teil der Werbung war ein erster operativer Auftrag. Die vorab getroffenen Festlegungen waren im Werbungsvorschlag, die durchgeführte Werbung im Werbungsbericht zu dokumentieren.
Das MfS hat als ein Instrument der DDR, insbesondere der SED-Führung, die politischen Interessen des Staates inoffiziell in der Bundesrepublik Deutschland unterstützt. Die Westarbeit des MfS bestand aus Spionageaktivitäten, also der nachrichtendienstlichen Beschaffung von Informationen, Patenten, Verfahren und Mustern durch das MfS.
Die Bezeichnungen Westarbeit und Spionage meinen in diesem Kontext das, was beim MfS mit "operative Arbeit im und nach dem Operationsgebiet" bezeichnet wird. Im engeren Sinne also die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im "Operationsgebiet", bei dem es sich überwiegend um die Bundesrepublik Deutschland und Westberlin handelte, aber auch die in der NATO und der Europäischen Gemeinschaft verbundenen Staaten einschloss.
Im weiteren Sinne fallen darunter auch die Funkaufklärung und der Einsatz von Offizieren im besonderen Einsatz in Botschaften, Konsulaten usw. Erfolgte diese operative Arbeit bis Anfang der 70er Jahre wesentlich "illegal", ergaben sich mit der zunehmenden Anerkennung der DDR auch verstärkt "legale" Zugänge über die Einrichtung von Botschaften, von denen aus das MfS mit "legal abgedeckten Residenturen" arbeiten konnte.
Für die Beschaffung von wissenschaftlich-technischen, politischen und militärischen Informationen war vor allem die Hauptverwaltung A zuständig, aber nahezu gleichrangig zahlreiche Abwehrdiensteinheiten des MfS. Die Hauptabteilung I, in der DDR für die Absicherung des Militärkomplexes verantwortlich, erkundete auch die Bundeswehr, den Bundesgrenzschutz, den Zollgrenzdienst, die Bayerische Grenzpolizei und diverse Einrichtungen der NATO.
Die Hauptabteilung II, mit der "offensiven Abwehr" ausländischer Nachrichtendienste in der DDR befasst, arbeitete zeitweise auch gegen den Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz sowie den Militärischen Abschirmdienst. Die Hauptabteilung VI überwachte neben dem Ein-, Ausreise- und Transitverkehr in der DDR auch den über innerdeutsche Grenzen hinaus von und nach Westberlin.
Die Hauptabteilung VII unterhielt im "Operationsgebiet" ebenfalls ein Netz, das im klassischen Sinne kriminelle Aktivitäten wie Schmuggel aufzuklären hatte. Die Hauptabteilung VIII war für Ermittlungen und Beobachtungen zuständig. Zugleich war sie Servicediensteinheit für alle Diensteinheiten des MfS, indem sie den Informationsbedarf über Bundesbürger bediente.
Neben der Sicherungsarbeit in den Bereichen Staatsapparat, Blockparteien und "politischer Untergrundtätigkeit" war die Hauptabteilung XX im "Operationsgebiet" für alle Einrichtungen zuständig, die sich mit der DDR befassten. Im Visier der Hauptabteilung XXII standen links- und rechtsextremistische, überwiegend terroristische Gruppen.
Schließlich wäre auf Hauptabteilungsebene noch die Zentrale Kontrollgruppe anzuführen, die sich mit besonders DDR-kritischen Gruppen befasste, wie z. B. der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte oder den Fluchthilfeorganisationen. Mit der Westarbeit waren nicht allein die zentralen Abwehrdiensteinheiten befasst, sondern ihre Linien (Linienprinzip) erstreckten sich meist auch auf Bezirks- und im Einzelfall auf Kreisverwaltungsebene des MfS.
In den Kontext der Westarbeit sind auch die etwa 400 Entführungen von Bürgern aus der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin zu zählen sowie vereinzelte Versuche und Erwägungen, Bürger zu töten, wobei bislang ein Mord nicht nachgewiesen ist. Das MfS selbst verstand unter der "Arbeit im und nach dem Operationsgebiet" die "Gesamtheit der politisch-operativen Kräfte des MfS im Operationsgebiet und die Nutzung solcher Personen aus dem Operationsgebiet, die zur Erfüllung operativer Aufgaben geeignet sind".
Die HV A und ihre Abteilungen XV in den Bezirksverwaltungen arbeiteten nach Schwerpunkten im "Operationsgebiet", ihre innere Struktur drückte die entsprechende Interessenlage aus.
Demnach konzentrierte sich die Abt. I auf Politik und strategische Absichten der Bundesregierung, die Abt. II auf die Parteien, Gewerkschaften, Landsmannschaften im "Operationsgebiet", die Abt. III steuerte die operative Arbeit der "legal abgedeckten Residenturen" in DDR-Botschaften, Konsulaten und Handelseinrichtungen, und die Abt. IV beschäftigte sich mit den militärischen Zentren" in der Bundesrepublik Deutschland, wozu das Bundesministerium der Verteidigung, Wehrbezirkskommandos der Bundeswehr und diverse US-amerikanische Einrichtungen gehörten. Die Abt. IX befasste sich mit westlichen Nachrichtendiensten, die Abt. XI mit den USA und die Abt. XII mit der NATO.
Die Abteilungen XIII bis XV gehörten zum Sektor Wissenschaft und Technik, der systematisch Patente, Verfahren und Muster für die DDR- und osteuropäische Forschung und Wirtschaft beschaffte. Schwerpunkte waren die Fachgebiete Energie, Biologie, Chemie, Elektronik, Elektrotechnik und Maschinenbau sowie das Bemühen, die Embargopolitik zu unterlaufen. Für offizielle, mithin dienstliche Kontakte zwischen beispielsweise DDR- und bundesdeutschen Wissenschaftlern oder Politikern war eigens die Abt. XVI der HV A zuständig, die auf diesem Weg an relevante Informationen gelangen sollte.
Während all diese Abteilungen der HV A überwiegend informationsbeschaffend tätig waren, verfügte sie mit der Abt. X eigens über eine Struktureinheit, die systematisch aktive Maßnahmen in der Bundesrepublik zu entfalten suchte.
Das MfS hat als ein Instrument der DDR, insbesondere der SED-Führung, die politischen Interessen des Staates inoffiziell in der Bundesrepublik Deutschland unterstützt. Die Westarbeit des MfS bestand aus Spionageaktivitäten, also der nachrichtendienstlichen Beschaffung von Informationen, Patenten, Verfahren und Mustern durch das MfS.
Die Bezeichnungen Westarbeit und Spionage meinen in diesem Kontext das, was beim MfS mit "operative Arbeit im und nach dem Operationsgebiet" bezeichnet wird. Im engeren Sinne also die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im "Operationsgebiet", bei dem es sich überwiegend um die Bundesrepublik Deutschland und Westberlin handelte, aber auch die in der NATO und der Europäischen Gemeinschaft verbundenen Staaten einschloss.
Im weiteren Sinne fallen darunter auch die Funkaufklärung und der Einsatz von Offizieren im besonderen Einsatz in Botschaften, Konsulaten usw. Erfolgte diese operative Arbeit bis Anfang der 70er Jahre wesentlich "illegal", ergaben sich mit der zunehmenden Anerkennung der DDR auch verstärkt "legale" Zugänge über die Einrichtung von Botschaften, von denen aus das MfS mit "legal abgedeckten Residenturen" arbeiten konnte.
Für die Beschaffung von wissenschaftlich-technischen, politischen und militärischen Informationen war vor allem die Hauptverwaltung A zuständig, aber nahezu gleichrangig zahlreiche Abwehrdiensteinheiten des MfS. Die Hauptabteilung I, in der DDR für die Absicherung des Militärkomplexes verantwortlich, erkundete auch die Bundeswehr, den Bundesgrenzschutz, den Zollgrenzdienst, die Bayerische Grenzpolizei und diverse Einrichtungen der NATO.
Die Hauptabteilung II, mit der "offensiven Abwehr" ausländischer Nachrichtendienste in der DDR befasst, arbeitete zeitweise auch gegen den Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz sowie den Militärischen Abschirmdienst. Die Hauptabteilung VI überwachte neben dem Ein-, Ausreise- und Transitverkehr in der DDR auch den über innerdeutsche Grenzen hinaus von und nach Westberlin.
Die Hauptabteilung VII unterhielt im "Operationsgebiet" ebenfalls ein Netz, das im klassischen Sinne kriminelle Aktivitäten wie Schmuggel aufzuklären hatte. Die Hauptabteilung VIII war für Ermittlungen und Beobachtungen zuständig. Zugleich war sie Servicediensteinheit für alle Diensteinheiten des MfS, indem sie den Informationsbedarf über Bundesbürger bediente.
Neben der Sicherungsarbeit in den Bereichen Staatsapparat, Blockparteien und "politischer Untergrundtätigkeit" war die Hauptabteilung XX im "Operationsgebiet" für alle Einrichtungen zuständig, die sich mit der DDR befassten. Im Visier der Hauptabteilung XXII standen links- und rechtsextremistische, überwiegend terroristische Gruppen.
Schließlich wäre auf Hauptabteilungsebene noch die Zentrale Kontrollgruppe anzuführen, die sich mit besonders DDR-kritischen Gruppen befasste, wie z. B. der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte oder den Fluchthilfeorganisationen. Mit der Westarbeit waren nicht allein die zentralen Abwehrdiensteinheiten befasst, sondern ihre Linien (Linienprinzip) erstreckten sich meist auch auf Bezirks- und im Einzelfall auf Kreisverwaltungsebene des MfS.
In den Kontext der Westarbeit sind auch die etwa 400 Entführungen von Bürgern aus der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin zu zählen sowie vereinzelte Versuche und Erwägungen, Bürger zu töten, wobei bislang ein Mord nicht nachgewiesen ist. Das MfS selbst verstand unter der "Arbeit im und nach dem Operationsgebiet" die "Gesamtheit der politisch-operativen Kräfte des MfS im Operationsgebiet und die Nutzung solcher Personen aus dem Operationsgebiet, die zur Erfüllung operativer Aufgaben geeignet sind".
Die HV A und ihre Abteilungen XV in den Bezirksverwaltungen arbeiteten nach Schwerpunkten im "Operationsgebiet", ihre innere Struktur drückte die entsprechende Interessenlage aus.
Demnach konzentrierte sich die Abt. I auf Politik und strategische Absichten der Bundesregierung, die Abt. II auf die Parteien, Gewerkschaften, Landsmannschaften im "Operationsgebiet", die Abt. III steuerte die operative Arbeit der "legal abgedeckten Residenturen" in DDR-Botschaften, Konsulaten und Handelseinrichtungen, und die Abt. IV beschäftigte sich mit den militärischen Zentren" in der Bundesrepublik Deutschland, wozu das Bundesministerium der Verteidigung, Wehrbezirkskommandos der Bundeswehr und diverse US-amerikanische Einrichtungen gehörten. Die Abt. IX befasste sich mit westlichen Nachrichtendiensten, die Abt. XI mit den USA und die Abt. XII mit der NATO.
Die Abteilungen XIII bis XV gehörten zum Sektor Wissenschaft und Technik, der systematisch Patente, Verfahren und Muster für die DDR- und osteuropäische Forschung und Wirtschaft beschaffte. Schwerpunkte waren die Fachgebiete Energie, Biologie, Chemie, Elektronik, Elektrotechnik und Maschinenbau sowie das Bemühen, die Embargopolitik zu unterlaufen. Für offizielle, mithin dienstliche Kontakte zwischen beispielsweise DDR- und bundesdeutschen Wissenschaftlern oder Politikern war eigens die Abt. XVI der HV A zuständig, die auf diesem Weg an relevante Informationen gelangen sollte.
Während all diese Abteilungen der HV A überwiegend informationsbeschaffend tätig waren, verfügte sie mit der Abt. X eigens über eine Struktureinheit, die systematisch aktive Maßnahmen in der Bundesrepublik zu entfalten suchte.
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