Haftbefehl gegen den Pfarrer Edgar Mitzenheim
Signatur: BStU, MfS, BV Erfurt, AU, Nr. 206/53, Bd. 2, Bl. 3
Bereits im Vorfeld des 17. Juni 1953 schloss sich in Eckolstädt die Dorfbevölkerung zusammen, um gegen zu hohe Ablieferpflichten für die Landwirte zu protestieren. Nachdem einige Dorfbewohner die Nachricht vom Volksaufstand in Berlin verbreiteten, begann auch in Eckolstädt ein Aufruhr. Der Pfarrer Edgar Mitzenheim war maßgeblich an der Organisation der Protestbewegung beteiligt.
Am 17. Juni 1953 entlud sich der Unmut großer Teile der DDR-Bevölkerung über die SED-Herrschaft und den verschärften Aufbau des Sozialismus. Waren es zunächst wirtschaftliche Forderungen, die die Menschen auf die Straße trieben, entwickelten sich die Demonstrationen an diesem Tag schnell zu einem Volksaufstand, in dessen Verlauf auch weitgehende politische Forderungen laut wurden.
Im Dorf Eckolstädt, 6 Kilometer südlich von Camburg und zehn Kilometer östlich von Apolda gelegen, wohnten 1953 nicht einmal 500 Menschen. Hier stürmten aufgebrachte Bürger am 17. Juni ein FDJ-Gebäude und verbrannten Propagandamaterialien. Ihr Hauptanliegen war es, vier inhaftierte Bauern ihrer Gemeinde zu befreien sowie das Ablieferungs-Soll für landwirtschaftliche Erträge zu senken. Die Protestbewegung war maßgeblich von Dorfpfarrer Edgar Mitzenheim organisiert worden. Er war hier seit 1922 im Dienst der Evangelischen Kirche tätig.
Am 18. Juni 1953 wurde Edgar Mitzenheim verhaftet. In dem vorliegenden Haftbefehl wird Mitzenheim der Boykotthetze sowie der "Propaganda für den Nationalsozialismus" beschuldigt. In einem öffentlichen Prozess in Erfurt verhängte das Gericht am 18. Juli 1953 eine sechsjährige Zuchthausstrafe gegen Edgar Mitzenheim. Die drei Mitangeklagten erhielten Haftstrafen von zwei Jahren, einem Jahr bzw. sechs Monaten. Mehrfach setzten sich Kollegen von Mitzenheim und sein Bruder, der Bischof, für eine Herabsetzung der Strafe ein. Die zuständigen Stellen lehnten jedoch alle Anträge ab. Ende Juni 1956, drei Jahre vor Ablauf der Haftstrafe, kam Pfarrer Edgar Mitzenheim frei.
Metadaten
- Diensteinheit:
- Kreisgericht Erfurt
- Datum:
- 21.6.1953
- Rechte:
- BStU
- Überlieferungsform:
- Dokument
Das Kreisgericht
215 - 94/53
Erfurt, den 21.06.1953
Haftbefehl
Der Pfarrer
Mitzenheim, Edgar
geb. am 15.11.1896 in Hildburghausen, wohnhaft in Eckolstädt / Kreis Apolda [anonymisiert]
deutsch, verheiratet, vorbestraft
ist zur Untersuchungshaft zu bringen
Er wird beschuldigt am 13.06.1953 in Eckolstädt Boykotthetze gegen demokratischen Eiinrichtungen und Kriegshetze betrieben, sowie durch Propaganda fpr den Nationalsozialismus den Frieden des deutschen Volkes und der Welt gefähedet zu haben, indem er als Pfarrer aus der Haft entlassene Bauern feierlich empfangen und dabei den Sturz der Regierung und der Vokskammer gefordert hat.
Verbrechen nach Artikel 6 der Verfassung der DDR KD. 38, Abschnitt II, Artikel III, A III
Er ist dieser Straftat dringend verdächtigt und Fluchverdacht ist gesetzlich begründet.
Gegen diesen Haftbefehl ist das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig.
[Unterschrift: [unleserlich]]
[Siegel-Stempel: Der Haftrichter des Bezirks Erfurt]