Signatur: BStU, MfS, HA XX/AKG, Nr. 1465, Bl. 142-147
Am 4. November 1989 fand die größte Demonstration während der Friedlichen Revolution in Berlin statt. Diese war zwar offiziell genehmigt, trotzdem hatten die Stasi-Mitarbeiter vor Ort einen umfangreichen Aufgabenkatalog abzuarbeiten.
Die erste offiziell genehmigte Demonstration während der Friedlichen Revolution in der DDR fand am 4. November 1989 in Berlin-Mitte statt. Hunderttausende Menschen demonstrierten gegen das SED-Machtmonopol und die Gewalt durch die Sicherheitsorgane der DDR und forderten Menschenrechte, wie Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein.
Es begann um 10 Uhr mit einer Demonstration. Sie führte über die Karl-Liebknecht-Straße zum Palast der Republik und schließlich zum Alexanderplatz, wo bereits Zehntausende warteten. Dort fand eine über drei Stunden dauernde Abschlusskundgebung statt.
Unter den Rednern befanden sich die Politiker Manfred Gerlach und Günter Schabowski, Stasi-Generaloberst a.D. Markus Wolf, der Theologe Friedrich Schorlemmer, Rechtsanwalt Gregor Gysi, Hochschulrektor Lothar Bisky, die Schriftsteller Christoph Hein, Stefan Heym und Christa Wolf, die Schauspieler Ulrich Mühe und Jan Josef Liefers sowie Vertreter der Bürgerbewegung Neues Forum.
Die Demonstration war die größte ihrer Art während der Friedlichen Revolution. Lange war unklar, ob sie überhaupt genehmigt werden sollte. Aufgabe der Staatssicherheit war es, zu verhindern, dass etwas aus dem Ruder läuft. Mitarbeiter der Geheimpolizei dokumentierten akribisch den Ablauf der Versammlung und fotografierten die Losungen der Demonstranten auf Plakaten und Transparenten.
Das vorliegende Dokument zeigt darüber hinaus, welche Aufgaben der Staatssicherheitsdienst bei Versammlungen dieser Art zu bewältigen hatte.
Stab
Berlin, 2. November 1989
Hinweise zum Einsatz der Mitarbeiter des MfS am 4. 11. 1989 im Stadtzentrum
Am Sonnabend, den 04.11.1989 ab 10.00 Uhr findet im Stadtbezirk Berlin-Mitte auf Antrag von Kulturschaffenden eine genehmigte Demonstration für die Inhalte der Artikel 27 (Meinungsfreiheit/ Pressefreiheit) und 28 (Versammlungsfreiheit) der Verfassung der DDR statt.
Dieser Termin ist in der Hauptstadt und in allen Bezirken, vor allem von sogenannten Bürger- und Oppositionsgruppen publiziert worden. Ausgehend von den jüngsten Erfahrungen ist damit zu rechnen, daß Bürger aus allen Bevölkerungsgruppen und mit den unterschiedlichsten, überwiegend kritischen und oppositionellen politischen Interessen an der Demonstration teilnehmen werden, um ihre Haltung mit Transparenten, Schildern, Plakaten usw. zu zeigen. An einigen Schulen der Hauptstadt soll der Unterricht verlegt werden, um den Schülern die Teilnahme zu ermöglichen.
Unter den Demonstranten werden sich auch feindliche Kräfte befinden, die für sie günstige Umstände suchen werden, um unter dem Schutz der Massendemonstration politische Provokationen gegen die DDR, die SED und das MfS sowie Konfrontationen mit den Schutz- und Sicherheitsorganen hervorzurufen.
1978 wurden die AIG der Bezirksverwaltungen mit der Integration des Kontrollwesens in Auswertungs- und Kontrollgruppen umgewandelt. Analog zur ZAIG waren die AKG jetzt das Funktionalorgan der Leiter der BV mit den Aufgaben Auswertung und Information, Planung, Überprüfung und Kontrolle, Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie EDV. Darüber hinaus wurden die AKG auch für Öffentlichkeitsarbeit zuständig, die im Ministerium noch bis 1985 der Abteilung Agitation bzw. der Arbeitsgruppe Öffentliche Verbindungen zugeordnet war. 1979 wurden auch in den meisten selbständigen Abteilungen und Hauptabteilungen der MfS-Zentrale AKG gebildet. Die AKG unterstanden den Leitern der jeweiligen Diensteinheit, wurden aber fachlich von der ZAIG angeleitet.
Bekämpfung von Widerstand und Opposition umschreibt, was zwischen 1950 und 1989 als eine Kernaufgabe des MfS galt. Gegen den Willen eines Großteils der ostdeutschen Bevölkerung wurde eine Diktatur etabliert, die nicht durch Wahlen legitimiert war: Dies war einer der Gründe für die Bildung des MfS am 8.2.1950.
Um ihren gesellschaftlichen Alleinvertretungs- und Herrschaftsanspruch zu sichern, schuf sich die SED als Repressions- und polizeistaatliche Unterdrückungsinstanz das MfS - das konsequenterweise so auch offiziell von ihr als "Schild und Schwert der Partei" bezeichnet wurde. Bereits in der "Richtlinie über die Erfassung von Personen, die eine feindliche Tätigkeit durchführen und von den Organen des MfS der DDR festgestellt wurden" vom 20.9.1950 wurde dementsprechend festgelegt, dass "alle Personen" zu registrieren seien, deren Verhalten geeignet war, die "Grundlagen" der DDR in Frage zu stellen.
Ferner wurde bestimmt, dass "über Personen, die eine feindliche Tätigkeit ausüben, [...] Vorgänge" anzulegen sind und über "die erfassten Personen [...] eine zentrale Kartei" einzurichten ist. Das offensive Vorgehen gegen Regimegegner erfuhr eine Ergänzung in den gleichzeitig getroffenen Festlegungen zur Übergabe der als "feindlich" klassifizierten Personen an die Staatsanwaltschaften.
Das MfS wurde somit bei der Bekämpfung von Widerstand und Opposition zur Ermittlungsinstanz; die nachfolgenden Urteile gegen Oppositionelle und Regimekritiker ergingen in enger Kooperation mit den vom MfS zumeist vorab instruierten Gerichten und zum Schein vermeintlicher Rechtsstaatlichkeit unter Hinzuziehung von mit dem MfS häufig zusammenarbeitenden Rechtsanwälten.
Inhalte, Auftreten und Erscheinungsbild von politisch abweichendem Verhalten, Widerstand und Opposition wandelten sich im Laufe der DDR-Geschichte. Zugleich änderten sich auch die Strategien und Methoden des MfS in Abhängigkeit vom konkreten Erscheinungsbild von Protest und Widerstand, aber auch analog zum Ausbauniveau des Apparates und seines Zuträger- und Informantennetzes sowie zur jeweils getroffenen Lageeinschätzung und unter Berücksichtigung der politischen Rahmenbedingungen.
Zu allen Zeiten gab es in beinahe allen Bevölkerungsgruppen und in allen Regionen Aufbegehren, Opposition und Widerstand. In den ersten Jahren nach Gründung der DDR gingen die SED und das MfS mit drakonischen Abschreckungsstrafen (u. a. Todesurteilen) gegen politische Gegner vor. Gefällt wurden die Urteile nicht selten in penibel vorbereiteten Strafprozessen mit präparierten Belastungszeugen und unter Verwendung erzwungener Geständnisse.
In mehreren Orten der DDR wurden z. B. Oberschüler (Werdau, Leipzig, Werder, Eisenfeld, Fürstenberg/Oder, Güstrow), die anknüpfend an das Vorbild der Gruppe "Weiße Rose" in der NS-Diktatur Widerstand geleistet hatte, zum Tode oder zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt, weil sie Informationen gesammelt und Flugblätter verteilt hatten. Manch einer von ihnen überlebte die Haftbedingungen nicht oder nur mit dauerhaften gesundheitlichen Schäden.
Im Laufe der 50er Jahre ging das MfS schrittweise zum verdeckten Terror über. Nach wie vor ergingen langjährige Zuchthausstrafen; politische Opponenten, die von Westberlin aus die Verhältnisse in der DDR kritisierten, wurden - wie Karl Wilhelm Fricke 1955 - in geheimen Operationen entführt, nach Ostberlin verschleppt, in MfS-Haft festgehalten und vor DDR-Gerichte gestellt (Entführung).
Das Bestreben der SED, sich in der westlichen Öffentlichkeit aufgrund dieser ungelösten Fälle und angesichts eklatanter Menschenrechtsverletzungen nicht fortlaufender Kritik ausgesetzt zu sehen, führte, begünstigt durch die Absicht, der maroden Finanz- und Wirtschaftslage mit westlicher Unterstützung beizukommen, schrittweise zu einem Wandel. Im Ergebnis kam es auch zu einer Modifikation der MfS-Strategien im Vorgehen gegenüber Widerstand und Opposition.
Neben die im Vergleich zu den 50er Jahren zwar niedrigeren, für die Betroffenen aber nach wie vor empfindlich hohen Haftstrafen traten als beabsichtigt "lautloses" Vorgehen die Strategien der Kriminalisierung und Zersetzung. In einem "Entwurf der Sektion politisch-operative Spezialdisziplin" des MfS, der auf 1978 zu datieren ist, wird hierzu ausgeführt: "Um der Behauptung des Gegners die Spitze zu nehmen, dass wir ideologische Meinungsverschiedenheiten oder Andersdenkende mit Mitteln des sogenannten politischen Strafrechts bekämpfen, sind dazu noch wirksamer Maßnahmen zur Kriminalisierung dieser Handlungen sowie nicht strafrechtliche Mittel anzuwenden."
In der Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" vom Januar 1976 wurden unter Punkt 2.6 "die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung" geregelt und unter Punkt 2.6.2 die "Formen, Mittel und Methoden der Zersetzung" erörtert. Jene reichten u. a. von der "systematischen Diskreditierung des öffentlichen Rufes" auch mittels "unwahrer […] Angaben" und der "Verbreitung von Gerüchten" über das "Erzeugen von Misstrauen", dem "Vorladen von Personen zu staatlichen Dienststellen" bis zur "Verwendung anonymer oder pseudonymer Briefe, […] Telefonanrufe".
Mit der "Ordnungswidrigkeitenverordnung" (OWVO) von 1984 ging man zudem verstärkt dazu über, politisch unliebsame Personen, sofern sie sich an Protesten beteiligten, mit Ordnungsstrafen zu überziehen und sie somit materiell unter Druck zu setzen. All diese Maßnahmen sollten nach außen hin den Eindruck erwecken, dass das MfS weniger rigoros als in früheren Jahren gegen Regimegegner vorging.
Nach der Freilassung von Oppositionellen, die kurz zuvor während der Durchsuchung der Umweltbibliothek 1987 und nach den Protesten am Rande der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration 1988 in Berlin inhaftiert worden waren, äußerten selbst SED-Mitglieder Zweifel, ob das MfS noch in der Lage sei, offensiv und effektiv gegen politische Opponenten vorzugehen.
Hochgerüstet und allemal zum Einschreiten bereit, trat das MfS jedoch noch bis in den Herbst 1989 gegenüber weniger prominenten Menschen in Aktion, die Widerstand leisteten, inhaftierte diese und ließ gegen sie hohe Haftstrafen verhängen. Bis zum Ende der DDR schritt das MfS bei sog. Demonstrativhandlungen ein und ging gegen - wie es hieß - ungesetzliche Gruppenbildungen vor.
aktuelle Seite 1
Zur Seite 2 wechseln
Zur Seite 3 wechseln
Zur Seite 4 wechseln
Zur Seite 5 wechseln
Zur Seite 6 wechseln
Signatur: BStU, MfS, HA XX/AKG, Nr. 1465, Bl. 142-147
Am 4. November 1989 fand die größte Demonstration während der Friedlichen Revolution in Berlin statt. Diese war zwar offiziell genehmigt, trotzdem hatten die Stasi-Mitarbeiter vor Ort einen umfangreichen Aufgabenkatalog abzuarbeiten.
Die erste offiziell genehmigte Demonstration während der Friedlichen Revolution in der DDR fand am 4. November 1989 in Berlin-Mitte statt. Hunderttausende Menschen demonstrierten gegen das SED-Machtmonopol und die Gewalt durch die Sicherheitsorgane der DDR und forderten Menschenrechte, wie Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein.
Es begann um 10 Uhr mit einer Demonstration. Sie führte über die Karl-Liebknecht-Straße zum Palast der Republik und schließlich zum Alexanderplatz, wo bereits Zehntausende warteten. Dort fand eine über drei Stunden dauernde Abschlusskundgebung statt.
Unter den Rednern befanden sich die Politiker Manfred Gerlach und Günter Schabowski, Stasi-Generaloberst a.D. Markus Wolf, der Theologe Friedrich Schorlemmer, Rechtsanwalt Gregor Gysi, Hochschulrektor Lothar Bisky, die Schriftsteller Christoph Hein, Stefan Heym und Christa Wolf, die Schauspieler Ulrich Mühe und Jan Josef Liefers sowie Vertreter der Bürgerbewegung Neues Forum.
Die Demonstration war die größte ihrer Art während der Friedlichen Revolution. Lange war unklar, ob sie überhaupt genehmigt werden sollte. Aufgabe der Staatssicherheit war es, zu verhindern, dass etwas aus dem Ruder läuft. Mitarbeiter der Geheimpolizei dokumentierten akribisch den Ablauf der Versammlung und fotografierten die Losungen der Demonstranten auf Plakaten und Transparenten.
Das vorliegende Dokument zeigt darüber hinaus, welche Aufgaben der Staatssicherheitsdienst bei Versammlungen dieser Art zu bewältigen hatte.
Unter den Teilnehmern ist außerdem mit einer großen Zahl von Schaulustigen und Einkaufstouristen aus den Bezirken der DDR zu rechnen; u.a. weil die Handelseinrichtungen während der Demonstration normale Öffnungszeiten haben werden.
Über den Weg der Demonstration und weitere Haupt Tragen ihrer Durchführung bestehen konkrete Vereinbarungen mit den Antragstellern/Organisatoren. Auf der Abschlußkundgebung vor dem Haus der Elektroindustrie sollen 17 Redner á 5 Minuten sprechen, darunter ein leitender Genossen der SED-Bezirksleitung.
Das Ende der Veranstaltung ist für 14.30 Uhr vorgesehen, die Teilnehmerzahlen werden zwischen 100.000 und 500.000 Personen vermutet. Einige Mitorganisatoren wollen den Umfang der Leipziger Demonstration übertreffen und zu einem "Ereignis mit Auswirkungen für Europa" gelangen.
Angesichts dieser komplizierten Ausgangslage ist von vornherein damit zu rechnen, daß unter dem Deckmantel der genehmigten Demonstration verschiedene Personengruppen und Einzelpersonen mit eigenen Losungen (unabhängig vom Ziel der Demonstration) auftreten, den festgelegten Weg der Demonstration nicht einhalten und eigene Kundgebungen durchführen.
Besondere Gefahren für die staatliche Sicherheit und Ordnung können eintreten, wenn diese Kräfte durch psychologische Beeinflussung der Demonstranten (z.B. Hysterie) schwere Provokationen auslösen (z.B. Marsch in Richtung Staatsgrenze, Angriffe auf Gebäude von Partei und Regierung).
1978 wurden die AIG der Bezirksverwaltungen mit der Integration des Kontrollwesens in Auswertungs- und Kontrollgruppen umgewandelt. Analog zur ZAIG waren die AKG jetzt das Funktionalorgan der Leiter der BV mit den Aufgaben Auswertung und Information, Planung, Überprüfung und Kontrolle, Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie EDV. Darüber hinaus wurden die AKG auch für Öffentlichkeitsarbeit zuständig, die im Ministerium noch bis 1985 der Abteilung Agitation bzw. der Arbeitsgruppe Öffentliche Verbindungen zugeordnet war. 1979 wurden auch in den meisten selbständigen Abteilungen und Hauptabteilungen der MfS-Zentrale AKG gebildet. Die AKG unterstanden den Leitern der jeweiligen Diensteinheit, wurden aber fachlich von der ZAIG angeleitet.
Zur Seite 1 wechseln
aktuelle Seite 2
Zur Seite 3 wechseln
Zur Seite 4 wechseln
Zur Seite 5 wechseln
Zur Seite 6 wechseln
Schreiben Mielkes zur Vorbereitung auf die Demonstration am 4. November 1989 in Berlin Dokument, 5 Seiten
Information über eine nichtgenehmigte Demonstration im Stadtzentrum von Leipzig am 9. Oktober 1989 Dokument, 7 Seiten
Bericht des Führungsstabes über den Sicherungseinsatz am 4. November 1989 Dokument, 4 Seiten
Westliche Medienberichten zur Montagsdemonstration in Leipzig am 9. Oktober 1989 Dokument, 4 Seiten