Signatur: BStU, MfS, HA XX/AKG, Nr. 1465, Bl. 142-147
Am 4. November 1989 fand die größte Demonstration während der Friedlichen Revolution in Berlin statt. Diese war zwar offiziell genehmigt, trotzdem hatten die Stasi-Mitarbeiter vor Ort einen umfangreichen Aufgabenkatalog abzuarbeiten.
Die erste offiziell genehmigte Demonstration während der Friedlichen Revolution in der DDR fand am 4. November 1989 in Berlin-Mitte statt. Hunderttausende Menschen demonstrierten gegen das SED-Machtmonopol und die Gewalt durch die Sicherheitsorgane der DDR und forderten Menschenrechte, wie Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein.
Es begann um 10 Uhr mit einer Demonstration. Sie führte über die Karl-Liebknecht-Straße zum Palast der Republik und schließlich zum Alexanderplatz, wo bereits Zehntausende warteten. Dort fand eine über drei Stunden dauernde Abschlusskundgebung statt.
Unter den Rednern befanden sich die Politiker Manfred Gerlach und Günter Schabowski, Stasi-Generaloberst a.D. Markus Wolf, der Theologe Friedrich Schorlemmer, Rechtsanwalt Gregor Gysi, Hochschulrektor Lothar Bisky, die Schriftsteller Christoph Hein, Stefan Heym und Christa Wolf, die Schauspieler Ulrich Mühe und Jan Josef Liefers sowie Vertreter der Bürgerbewegung Neues Forum.
Die Demonstration war die größte ihrer Art während der Friedlichen Revolution. Lange war unklar, ob sie überhaupt genehmigt werden sollte. Aufgabe der Staatssicherheit war es, zu verhindern, dass etwas aus dem Ruder läuft. Mitarbeiter der Geheimpolizei dokumentierten akribisch den Ablauf der Versammlung und fotografierten die Losungen der Demonstranten auf Plakaten und Transparenten.
Das vorliegende Dokument zeigt darüber hinaus, welche Aufgaben der Staatssicherheitsdienst bei Versammlungen dieser Art zu bewältigen hatte.
1978 wurden die AIG der Bezirksverwaltungen mit der Integration des Kontrollwesens in Auswertungs- und Kontrollgruppen umgewandelt. Analog zur ZAIG waren die AKG jetzt das Funktionalorgan der Leiter der BV mit den Aufgaben Auswertung und Information, Planung, Überprüfung und Kontrolle, Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie EDV. Darüber hinaus wurden die AKG auch für Öffentlichkeitsarbeit zuständig, die im Ministerium noch bis 1985 der Abteilung Agitation bzw. der Arbeitsgruppe Öffentliche Verbindungen zugeordnet war. 1979 wurden auch in den meisten selbständigen Abteilungen und Hauptabteilungen der MfS-Zentrale AKG gebildet. Die AKG unterstanden den Leitern der jeweiligen Diensteinheit, wurden aber fachlich von der ZAIG angeleitet.
Eine Zuführung ist eine polizeirechtliche Maßnahme der kurzzeitigen Freiheitsentziehung, wurde zunächst aus der polizeirechtlichen Generalklausel von § 14 des in der DDR bis 1968 geltenden Preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1.6.1931 abgeleitet. Zuführungen von Personen konnten zur Feststellung der Personalien sowie "zur Klärung eines Sachverhalts" (Sachverhaltsprüfung) durchgeführt werden.
Seit 1968 bildete § 12 VP-Gesetz die Rechtsgrundlage für polizeirechtliche Zuführungen. Im Rahmen des strafprozessualen Prüfungsstadiums war auch eine Zuführung Verdächtiger zur Befragung nach § 95 Abs. 2 StPO/1968 als strafprozessuale Sicherungsmaßnahme zulässig. In beiden Fällen durfte die Zeitdauer 24 Stunden nicht überschreiten. Vom MfS wurden Zuführungen auch als taktisches Instrument genutzt. Sie konnten in eine Inhaftierung münden, aber auch zur Einschüchterung oder zur Anwerbung unter Druck genutzt werden.
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Signatur: BStU, MfS, HA XX/AKG, Nr. 1465, Bl. 142-147
Am 4. November 1989 fand die größte Demonstration während der Friedlichen Revolution in Berlin statt. Diese war zwar offiziell genehmigt, trotzdem hatten die Stasi-Mitarbeiter vor Ort einen umfangreichen Aufgabenkatalog abzuarbeiten.
Die erste offiziell genehmigte Demonstration während der Friedlichen Revolution in der DDR fand am 4. November 1989 in Berlin-Mitte statt. Hunderttausende Menschen demonstrierten gegen das SED-Machtmonopol und die Gewalt durch die Sicherheitsorgane der DDR und forderten Menschenrechte, wie Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein.
Es begann um 10 Uhr mit einer Demonstration. Sie führte über die Karl-Liebknecht-Straße zum Palast der Republik und schließlich zum Alexanderplatz, wo bereits Zehntausende warteten. Dort fand eine über drei Stunden dauernde Abschlusskundgebung statt.
Unter den Rednern befanden sich die Politiker Manfred Gerlach und Günter Schabowski, Stasi-Generaloberst a.D. Markus Wolf, der Theologe Friedrich Schorlemmer, Rechtsanwalt Gregor Gysi, Hochschulrektor Lothar Bisky, die Schriftsteller Christoph Hein, Stefan Heym und Christa Wolf, die Schauspieler Ulrich Mühe und Jan Josef Liefers sowie Vertreter der Bürgerbewegung Neues Forum.
Die Demonstration war die größte ihrer Art während der Friedlichen Revolution. Lange war unklar, ob sie überhaupt genehmigt werden sollte. Aufgabe der Staatssicherheit war es, zu verhindern, dass etwas aus dem Ruder läuft. Mitarbeiter der Geheimpolizei dokumentierten akribisch den Ablauf der Versammlung und fotografierten die Losungen der Demonstranten auf Plakaten und Transparenten.
Das vorliegende Dokument zeigt darüber hinaus, welche Aufgaben der Staatssicherheitsdienst bei Versammlungen dieser Art zu bewältigen hatte.
Die Ausrüstung von Einsatzkräften in gedeckten Positionen wird vom jeweiligen Vorgesetzten festgelegt. Die zur Sicherung der Staatsgrenze und des Grenzgebietes eingesetzten Angehörigen tragen ihre Dienstwaffen.
Information zur Lage
Es ist zu beachten:
Die Einsatzleitung des MfS ist sich dessen bewußt, daß alle Angehörigen vor grundsätzlich neuen, bisher unbekannten Einsatzbedingungen stehen. Der politische und organisatorische Ablauf der Demonstration ist weder für die Antragsteller/Organisatoren noch für die Schutz- und Sicherheitsorgane detailliert vorausschaubar. Deshalb erfordert der Einsatz von allen Mitarbeitern Besonnenheit, höchste tschekistische Wachsamkeit und flexibles Handeln auf der Grundlage dieser Hinweise.
1978 wurden die AIG der Bezirksverwaltungen mit der Integration des Kontrollwesens in Auswertungs- und Kontrollgruppen umgewandelt. Analog zur ZAIG waren die AKG jetzt das Funktionalorgan der Leiter der BV mit den Aufgaben Auswertung und Information, Planung, Überprüfung und Kontrolle, Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie EDV. Darüber hinaus wurden die AKG auch für Öffentlichkeitsarbeit zuständig, die im Ministerium noch bis 1985 der Abteilung Agitation bzw. der Arbeitsgruppe Öffentliche Verbindungen zugeordnet war. 1979 wurden auch in den meisten selbständigen Abteilungen und Hauptabteilungen der MfS-Zentrale AKG gebildet. Die AKG unterstanden den Leitern der jeweiligen Diensteinheit, wurden aber fachlich von der ZAIG angeleitet.
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Schreiben Mielkes zur Vorbereitung auf die Demonstration am 4. November 1989 in Berlin Dokument, 5 Seiten
Information über eine nichtgenehmigte Demonstration im Stadtzentrum von Leipzig am 9. Oktober 1989 Dokument, 7 Seiten
Bericht des Führungsstabes über den Sicherungseinsatz am 4. November 1989 Dokument, 4 Seiten
Westliche Medienberichten zur Montagsdemonstration in Leipzig am 9. Oktober 1989 Dokument, 4 Seiten