Signatur: BStU, MfS, HA II/13, Nr. 1391, Bl. 342-345
Zusammenfassung von Meinungsäußerungen des Musikers Udo Lindenberg sowie von geplanten Medienberichten zum Auftritt Lindenbergs in der DDR.
1983 bemühte sich der westdeutsche Musiker Udo Lindenberg intensiv um die Genehmigung für Konzerte in der DDR. Er wollte dort vor seinen zahlreichen Fans auftreten, die seine Musik über westliche Rundfunk- und Fernsehsender kennengelernt hatten. Nach mehreren vergeblichen Anläufen kam es zu einer Übereinkunft. Lindenberg sollte am 25. Oktober 1983 im Palast der Republik im Rahmen eines "Friedenskonzerts" der FDJ vor ausgewähltem Publikum auftreten. Dafür würde er danach gemeinsam mit der FDJ eine Tournee organisieren können.
Rund um das Konzert im Palast der Republik sammelte das MfS eifrig Informationen. Man wollte sich so gut wie möglich gegen Überraschungen mit dem als unberechenbar wahrgenommenen Lindenberg schützen. Im vorliegenden Dokument befinden sich vom MfS gesammelte Äußerungen von Udo Lindenberg sowie Erkenntnisse über geplante Medienberichte zum Auftritt Lindenbergs.
Hinweise zum geplanten Auftritt des Westberliner Sängers Udo Lindenberg in der DDR
Streng vertraulich
Information G/21 277/14/10/83
Zuverlässig gelangten Meinungsäußerungen des Westberliner Sängers Lindenberg, Udo sowie journalistische Vorhaben zur Kenntnis, die im Zusammenhang mit dem geplanten Auftritt des Sängers in der DDR am 25.10.1983 stehen.
Vorliegenden Hinweisen zufolge beabsichtigt Lindenberg, am 25.10.1983 gegen 13.00 Uhr in die DDR-Hauptstadt einzureisen, um am Nachmittag vor dem Auftritt noch im Palast der Republik zu proben. Seinen Angaben nach werden an der durch die FDJ organisierten Veranstaltung neben dem US-amerikanischen Sänger Friedman, Perry auch in der Friedensbewegung der USA aktive Sänger Belafonte, Harry sowie Gruppen und Sänger aus Chile, Griechenland, der Sowjetunion und anderen Staaten sowie aus der DDR auftreten.
Lindenberg selbst beabsichtigt, im Rahmen seines für ca. 20 Minuten geplanten Auftrittes seine Lieder "Wozu sind Kriege da", "No future", "Kleiner Junge" sowie einen Blues vorzutragen.
Von dem Leiter der Redaktion [geschwärzt] nach seiner Einstellung zu der Veranstaltung und seinen geplanten Wortbeiträgen für seinen Auftritt befragt, äußerte Lindenberg folgendes:
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Zur Seite 1 wechseln
aktuelle Seite 2
Zur Seite 3 wechseln
Zur Seite 4 wechseln
Signatur: BStU, MfS, HA II/13, Nr. 1391, Bl. 342-345
Zusammenfassung von Meinungsäußerungen des Musikers Udo Lindenberg sowie von geplanten Medienberichten zum Auftritt Lindenbergs in der DDR.
1983 bemühte sich der westdeutsche Musiker Udo Lindenberg intensiv um die Genehmigung für Konzerte in der DDR. Er wollte dort vor seinen zahlreichen Fans auftreten, die seine Musik über westliche Rundfunk- und Fernsehsender kennengelernt hatten. Nach mehreren vergeblichen Anläufen kam es zu einer Übereinkunft. Lindenberg sollte am 25. Oktober 1983 im Palast der Republik im Rahmen eines "Friedenskonzerts" der FDJ vor ausgewähltem Publikum auftreten. Dafür würde er danach gemeinsam mit der FDJ eine Tournee organisieren können.
Rund um das Konzert im Palast der Republik sammelte das MfS eifrig Informationen. Man wollte sich so gut wie möglich gegen Überraschungen mit dem als unberechenbar wahrgenommenen Lindenberg schützen. Im vorliegenden Dokument befinden sich vom MfS gesammelte Äußerungen von Udo Lindenberg sowie Erkenntnisse über geplante Medienberichte zum Auftritt Lindenbergs.
Das Argument, er lasse sich für die "DDR-offizielle Friedensbewegung" einspannen, indem er an einer durch die FDJ organisierten Veranstaltung teilnehme, treffe nicht zu. Dagegen halte er, daß ihn die sowjetische Friedensbewegung mehr überzeuge, als die amerikanische und daß ihm zum Beispiel die Reaktion der DDR auf den schwedischen Friedensvorschlag zur Schaffung eines atomwaffenfreien Mitteleuropa gefallen habe, weil er sie für vernünftiger halte, als die der BRD-Regierung. Im Prinzip handle es sich bei der BRD-Regierung um ein "Vollzugsorgan der Reagan-Administration". Auch wenn die DDR ebenfalls als ein solches "Vollzugsorgan" der Sowjetunion betrachtet werden müsse, so habe doch die sowjetische Friedenspolitik einen konstruktiveren Standpunkt als die der USA. Um zu gewährleisten, daß Raketen in Europa abgebaut werden und daß von deutschem Boden nie wieder ein Krieg ausgehen könne, habe die sozialistische Staatengemeinschaft bereits sehr konkrete Vorschläge unterbreitet, die voll und ganz seinem eigenen Standpunkt entsprechen.
Des weiteren hielt es Lindenberg für zweifelhaft, ob sich die "sonstige, nicht offizielle Friedensbewegung" in der DDR wirklich mit Problemen der Friedenssicherung befasse, oder ob es sich dabei nicht vielmehr um "oppositionelle Elemente" handle.
Zu Beginn seines Auftritts will Lindenberg seine Freude, daß er in der DDR auftreten darf, zum Ausdruck bringen und seine für 1984 geplante Tournee durch die DDR ankündigen, wobei er seine Formulierungen ganz spontan wählen will. Diesen offiziellen Dank bezeichnete er als eine "souveräne Geste gegenüber einem souveränen Staat". Des weiteren will Lindenberg mit einigen Worten seine Haltung zur Friedensbewegung charakterisieren. Er hofft, daß die Veranstaltungsteilnehmer nicht durch Sicherungskräfte so abgeschirmt werden, daß er keine Gelegenheit zu Gesprächen mit Jugendlichen und mit Fans habe. Wie bei vergangenen Aufenthalten in der DDR-Hauptstadt beabsichtigt er, etwa eine Stunde lang durch das Zentrum zu bummeln, um mit den Fans ins Gespräch zu kommen.
Weiterhin gelangten die anläßlich des Auftritts von Lindenberg geplanten journalistischen Aktivitäten des ZDF zur Kenntnis. Vorliegenden Hinweisen zufolge ist ein Sendebeitrag über den Auftritt für die am 27.10.1983 geplante Sendung "Kennzeichen D" vorgesehen, der von dem in der DDR akkreditierten ZDF-Korrespondenten [geschwärzt] gefertigt werden soll.
Gegenwärtig gibt es aber eine Kontroverse zwischen [geschwärzt] von "Kennzeichen D", [geschwärzt]
Bekämpfung von Widerstand und Opposition umschreibt, was zwischen 1950 und 1989 als eine Kernaufgabe des MfS galt. Gegen den Willen eines Großteils der ostdeutschen Bevölkerung wurde eine Diktatur etabliert, die nicht durch Wahlen legitimiert war: Dies war einer der Gründe für die Bildung des MfS am 8.2.1950.
Um ihren gesellschaftlichen Alleinvertretungs- und Herrschaftsanspruch zu sichern, schuf sich die SED als Repressions- und polizeistaatliche Unterdrückungsinstanz das MfS - das konsequenterweise so auch offiziell von ihr als "Schild und Schwert der Partei" bezeichnet wurde. Bereits in der "Richtlinie über die Erfassung von Personen, die eine feindliche Tätigkeit durchführen und von den Organen des MfS der DDR festgestellt wurden" vom 20.9.1950 wurde dementsprechend festgelegt, dass "alle Personen" zu registrieren seien, deren Verhalten geeignet war, die "Grundlagen" der DDR in Frage zu stellen.
Ferner wurde bestimmt, dass "über Personen, die eine feindliche Tätigkeit ausüben, [...] Vorgänge" anzulegen sind und über "die erfassten Personen [...] eine zentrale Kartei" einzurichten ist. Das offensive Vorgehen gegen Regimegegner erfuhr eine Ergänzung in den gleichzeitig getroffenen Festlegungen zur Übergabe der als "feindlich" klassifizierten Personen an die Staatsanwaltschaften.
Das MfS wurde somit bei der Bekämpfung von Widerstand und Opposition zur Ermittlungsinstanz; die nachfolgenden Urteile gegen Oppositionelle und Regimekritiker ergingen in enger Kooperation mit den vom MfS zumeist vorab instruierten Gerichten und zum Schein vermeintlicher Rechtsstaatlichkeit unter Hinzuziehung von mit dem MfS häufig zusammenarbeitenden Rechtsanwälten.
Inhalte, Auftreten und Erscheinungsbild von politisch abweichendem Verhalten, Widerstand und Opposition wandelten sich im Laufe der DDR-Geschichte. Zugleich änderten sich auch die Strategien und Methoden des MfS in Abhängigkeit vom konkreten Erscheinungsbild von Protest und Widerstand, aber auch analog zum Ausbauniveau des Apparates und seines Zuträger- und Informantennetzes sowie zur jeweils getroffenen Lageeinschätzung und unter Berücksichtigung der politischen Rahmenbedingungen.
Zu allen Zeiten gab es in beinahe allen Bevölkerungsgruppen und in allen Regionen Aufbegehren, Opposition und Widerstand. In den ersten Jahren nach Gründung der DDR gingen die SED und das MfS mit drakonischen Abschreckungsstrafen (u. a. Todesurteilen) gegen politische Gegner vor. Gefällt wurden die Urteile nicht selten in penibel vorbereiteten Strafprozessen mit präparierten Belastungszeugen und unter Verwendung erzwungener Geständnisse.
In mehreren Orten der DDR wurden z. B. Oberschüler (Werdau, Leipzig, Werder, Eisenfeld, Fürstenberg/Oder, Güstrow), die anknüpfend an das Vorbild der Gruppe "Weiße Rose" in der NS-Diktatur Widerstand geleistet hatte, zum Tode oder zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt, weil sie Informationen gesammelt und Flugblätter verteilt hatten. Manch einer von ihnen überlebte die Haftbedingungen nicht oder nur mit dauerhaften gesundheitlichen Schäden.
Im Laufe der 50er Jahre ging das MfS schrittweise zum verdeckten Terror über. Nach wie vor ergingen langjährige Zuchthausstrafen; politische Opponenten, die von Westberlin aus die Verhältnisse in der DDR kritisierten, wurden - wie Karl Wilhelm Fricke 1955 - in geheimen Operationen entführt, nach Ostberlin verschleppt, in MfS-Haft festgehalten und vor DDR-Gerichte gestellt (Entführung).
Das Bestreben der SED, sich in der westlichen Öffentlichkeit aufgrund dieser ungelösten Fälle und angesichts eklatanter Menschenrechtsverletzungen nicht fortlaufender Kritik ausgesetzt zu sehen, führte, begünstigt durch die Absicht, der maroden Finanz- und Wirtschaftslage mit westlicher Unterstützung beizukommen, schrittweise zu einem Wandel. Im Ergebnis kam es auch zu einer Modifikation der MfS-Strategien im Vorgehen gegenüber Widerstand und Opposition.
Neben die im Vergleich zu den 50er Jahren zwar niedrigeren, für die Betroffenen aber nach wie vor empfindlich hohen Haftstrafen traten als beabsichtigt "lautloses" Vorgehen die Strategien der Kriminalisierung und Zersetzung. In einem "Entwurf der Sektion politisch-operative Spezialdisziplin" des MfS, der auf 1978 zu datieren ist, wird hierzu ausgeführt: "Um der Behauptung des Gegners die Spitze zu nehmen, dass wir ideologische Meinungsverschiedenheiten oder Andersdenkende mit Mitteln des sogenannten politischen Strafrechts bekämpfen, sind dazu noch wirksamer Maßnahmen zur Kriminalisierung dieser Handlungen sowie nicht strafrechtliche Mittel anzuwenden."
In der Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" vom Januar 1976 wurden unter Punkt 2.6 "die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung" geregelt und unter Punkt 2.6.2 die "Formen, Mittel und Methoden der Zersetzung" erörtert. Jene reichten u. a. von der "systematischen Diskreditierung des öffentlichen Rufes" auch mittels "unwahrer […] Angaben" und der "Verbreitung von Gerüchten" über das "Erzeugen von Misstrauen", dem "Vorladen von Personen zu staatlichen Dienststellen" bis zur "Verwendung anonymer oder pseudonymer Briefe, […] Telefonanrufe".
Mit der "Ordnungswidrigkeitenverordnung" (OWVO) von 1984 ging man zudem verstärkt dazu über, politisch unliebsame Personen, sofern sie sich an Protesten beteiligten, mit Ordnungsstrafen zu überziehen und sie somit materiell unter Druck zu setzen. All diese Maßnahmen sollten nach außen hin den Eindruck erwecken, dass das MfS weniger rigoros als in früheren Jahren gegen Regimegegner vorging.
Nach der Freilassung von Oppositionellen, die kurz zuvor während der Durchsuchung der Umweltbibliothek 1987 und nach den Protesten am Rande der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration 1988 in Berlin inhaftiert worden waren, äußerten selbst SED-Mitglieder Zweifel, ob das MfS noch in der Lage sei, offensiv und effektiv gegen politische Opponenten vorzugehen.
Hochgerüstet und allemal zum Einschreiten bereit, trat das MfS jedoch noch bis in den Herbst 1989 gegenüber weniger prominenten Menschen in Aktion, die Widerstand leisteten, inhaftierte diese und ließ gegen sie hohe Haftstrafen verhängen. Bis zum Ende der DDR schritt das MfS bei sog. Demonstrativhandlungen ein und ging gegen - wie es hieß - ungesetzliche Gruppenbildungen vor.
Die Durchsuchung von Wohnungen, Räumen oder Personen war eine strafprozessuale Maßnahme im Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Festnahme oder Verhaftung Verdächtiger bzw. zum Auffinden von Beweismaterial (§§ 108–119 StPO/1968). Eine Durchsuchung musste vom Staatsanwalt bzw. konnte bei Gefahr im Verzuge auch von den Untersuchungsorganen angeordnet werden und bedurfte einer richterlichen Bestätigung binnen 48 Stunden (§ 121 StPO/1968). Die Durchsuchung oblag eigentlich den Untersuchungsorganen, formal im MfS also der Linie IX (Hauptabteilung IX). Tatsächlich wurden sie aber regulär von Mitarbeitern der Linie VIII (Hauptabteilung VIII) durchgeführt.
Die Durchsuchung Verhafteter und vorläufig Festgenommener konnte ohne staatsanwaltliche Anordnung durchgeführt werden und bedurfte keiner richterlichen Bestätigung (§ 109 StPO/1968); sie wurde im MfS von den – formal nicht zuständigen – Mitarbeitern der Linie XIV (Abteilung XIV) durchgeführt. Außerhalb des Ermittlungsverfahrens war die Durchsuchung von Personen und Sachen durch Polizei und MfS polizeirechtlich geregelt (§ 13 VP-Gesetz). Vom MfS wurden die Möglichkeiten der Durchsuchung und Beschlagnahme auch außerhalb des jeweiligen strafprozessualen Ermittlungsverfahrens für geheimdienstliche Zwecke genutzt. Jenseits jeglicher rechtlicher Regelungen führten operative Diensteinheiten des MfS, vor allem die Linie VIII (Hauptabteilung VIII), auch konspirative Wohnungsdurchsuchungen durch.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Zur Seite 1 wechseln
Zur Seite 2 wechseln
aktuelle Seite 3
Zur Seite 4 wechseln
Signatur: BStU, MfS, HA II/13, Nr. 1391, Bl. 342-345
Zusammenfassung von Meinungsäußerungen des Musikers Udo Lindenberg sowie von geplanten Medienberichten zum Auftritt Lindenbergs in der DDR.
1983 bemühte sich der westdeutsche Musiker Udo Lindenberg intensiv um die Genehmigung für Konzerte in der DDR. Er wollte dort vor seinen zahlreichen Fans auftreten, die seine Musik über westliche Rundfunk- und Fernsehsender kennengelernt hatten. Nach mehreren vergeblichen Anläufen kam es zu einer Übereinkunft. Lindenberg sollte am 25. Oktober 1983 im Palast der Republik im Rahmen eines "Friedenskonzerts" der FDJ vor ausgewähltem Publikum auftreten. Dafür würde er danach gemeinsam mit der FDJ eine Tournee organisieren können.
Rund um das Konzert im Palast der Republik sammelte das MfS eifrig Informationen. Man wollte sich so gut wie möglich gegen Überraschungen mit dem als unberechenbar wahrgenommenen Lindenberg schützen. Im vorliegenden Dokument befinden sich vom MfS gesammelte Äußerungen von Udo Lindenberg sowie Erkenntnisse über geplante Medienberichte zum Auftritt Lindenbergs.
und dem Leiter der [geschwärzt] sowie dem [geschwärzt]. [geschwärzt] und[geschwärzt] sind der Ansicht, daß ein ausführlicher Sendebeitrag über Lindenberg den Rahmen der Sendung "Kennzeichen D" sprengen würde. Dieser Sendebeitrag müßte im Interesse Lindenbergs etwa 30 bis 45 Minuten lang sein.[Geschwärzt] ist aber bisher noch nicht sicher, ob er im ZDF-Programm am 25. oder 26.10.1983 Raum für einen so langen Beitrag der Redaktion Dokumentation /Reportagen bekommen kann.
Während [geschwärzt] insbesondere Wert auf die Berichterstattung über den Auftritt an sich, die Publikumsreaktionen, die Stimmung der Fans, die Zusammenstellung der Titel und eventuelle Aktivitäten der Sicherungskräfte legt, kommt es [geschwärzt] in erster Linie auf die Hintergründe des Auftritts und die Reaktionen des Publikums an. [geschwärzt] ist der Ansicht, daß ein solcher Beitrag das Spektrum von "Kennzeichen D" beleben würde. Eine Entscheidung von seiten der [geschwärzt] des ZDF ist offenbar bisher noch nicht getroffen worden, so daß vorerst nur mit dem Beitrag in der Sendung "Kennzeichen D" am 27.10.1983 gerechnet werden muß.
Erfassungsverhältnisse:
(1) erfaßt für BV Berlin, KD Mitte
(2) erfaßt für HA II/13
(3) erfaßt für HA II/13 .
(4) erfaßt für HA II/13
Hauptabteilung II (Spionageabwehr)
Die Hauptabteilung II wurde 1953 durch Fusion der Abteilungen II (Spionage) und IV (Spionageabwehr) gebildet. Sie deckte klassische Bereiche der Spionageabwehr ab. Dazu zählte auch die interne Abwehrarbeit im MfS, etwa die Überwachung aktiver und ehemaliger MfS-Mitarbeiter, von Einrichtungen der KGB-Dienststelle Berlin-Karlshorst sowie von Objekten der sowjetischen Streitkräfte und der Sektion Kriminalistik an der Ostberliner Humboldt-Universität. Darüber hinaus betrieb die Hauptabteilung II im Rahmen der "offensiven Spionageabwehr" aktive Spionage in der Bundesrepublik; diese zielte auf westliche Geheimdienste, auf Bundeswehr, Polizei, Massenmedien, Emigrantenverbände u. a.
Die Hauptabteilung II überwachte, sicherte und kontrollierte die DDR-Botschaften im Ausland, die ausländischen diplomatischen Vertretungen in der DDR sowie das Außenministerium der DDR. DDR-Bürger, die westliche Botschaften bzw. die Ständige Vertretung der Bundesrepublik in Ostberlin aufsuchten, wurden systematisch erfasst. In den Zuständigkeitsbereich der Hauptabteilung II fielen auch die Überwachung der in der DDR lebenden Ausländer sowie die Betreuung von Funktionären und Mitgliedern illegaler, verfolgter kommunistischer Parteien, die in der DDR Aufnahme fanden.
Besondere Brisanz beinhaltete die politisch-operative Sicherung der Westkontakte von SED und FDGB. So kümmerte sich die Hauptabteilung II um die Militärorganisation der DKP ("Gruppe Ralf Forster", eine ca. 220 Bundesbürger umfassende Sabotage- und Bürgerkriegstruppe), organisierte in Absprache mit der NVA deren militärische Ausbildung, finanzierte die Gruppe und stattete sie mit Falschpapieren aus.
Die Hauptabteilung II sicherte (bis 1961 und wieder ab 1980; zwischenzeitlich gab es hierfür die Abteilung BdL II) die Abteilung Verkehr des ZK der SED ab, die kommunistische Organisationen im Westen unterstützte und dort SED-Tarnfirmen betrieb. Die Hauptabteilung II versuchte, Aktivitäten bundesdeutscher Behörden gegen DKP, SEW und SED-Tarnfirmen festzustellen und zu verhindern.
Im Ergebnis der Entspannungspolitik nahmen Begegnungen zwischen Ost- und Westdeutschen zu, westliche Medienvertreter konnten sich in der DDR akkreditieren. Das veranlasste den beträchtlichen personellen Ausbau der Hauptabteilung II. Sie war nun auch zuständig für die Überwachung westlicher Journalisten in der DDR. Ziel war es, unerwünschten Informationsabfluss und unbequeme, kritische Berichterstattung zu verhindern. 1987 übertrug Erich Mielke in der Dienstanweisung 1/87 der Hauptabteilung II die Führung der Spionageabwehr, um ein unkoordiniertes Nebeneinander verschiedener Diensteinheiten zu vermeiden.
Die Hauptabteilung II leitete von Beginn an die Operativgruppen des MfS in der Sowjetunion und Polen, seit 1989 auch in der ČSSR, Ungarn und Bulgarien. Mit den entsprechenden Spionageabwehr-Abteilungen in diesen Ländern gab es eine ausgeprägte bi- und multilaterale Zusammenarbeit, die aber erst in den frühen 80er Jahren vertraglich fixiert wurde (kommunistischer Geheimdienst). Im Dezember 1981 übernahm die Hauptabteilung II innerhalb des MfS die Federführung bei der Bekämpfung der unabhängigen polnischen Gewerkschaft "Solidarność". Schließlich unterstützte die Hauptabteilung II Sicherheitsorgane in (pro)sozialistischen Entwicklungsländern, entsandte Berater und bildete deren Geheimdienstmitarbeiter in der DDR aus.
Die Hauptabteilung II verfügte über eigene Abteilungen für Fahndung, Logistik, operative Technik und Beobachtung und war in dieser Hinsicht nicht auf andere Abteilungen angewiesen. Zum unmittelbaren Anleitungsbereich des Leiters der Hauptabteilung II gehörte die Abteilung M (Postkontrolle).
1989 zählte die Hauptabteilung II in der Ostberliner Zentrale 1.432 hauptamtliche Mitarbeiter, in den Bezirksverwaltungen (BV) auf der Linie II weitere 934. Hinzu kamen Mitarbeiter in den Kreisdienststellen (KD), die die Aufgaben der Linie II ausführten. Genaue Zahlen der Inoffiziellen Mitarbeiter (IM) ließen sich bis heute nicht ermitteln. Die Hauptabteilung II hatte mindestens 3.000 IM, die Abt. II der BV etwa 4.000; hinzu kamen weitere IM der KD. 1976 führte die Hauptabteilung II im Westen 109 IM. Unter den West-IM befanden sich z. T. hochkarätige Agenten.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Die Durchsuchung von Wohnungen, Räumen oder Personen war eine strafprozessuale Maßnahme im Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Festnahme oder Verhaftung Verdächtiger bzw. zum Auffinden von Beweismaterial (§§ 108–119 StPO/1968). Eine Durchsuchung musste vom Staatsanwalt bzw. konnte bei Gefahr im Verzuge auch von den Untersuchungsorganen angeordnet werden und bedurfte einer richterlichen Bestätigung binnen 48 Stunden (§ 121 StPO/1968). Die Durchsuchung oblag eigentlich den Untersuchungsorganen, formal im MfS also der Linie IX (Hauptabteilung IX). Tatsächlich wurden sie aber regulär von Mitarbeitern der Linie VIII (Hauptabteilung VIII) durchgeführt.
Die Durchsuchung Verhafteter und vorläufig Festgenommener konnte ohne staatsanwaltliche Anordnung durchgeführt werden und bedurfte keiner richterlichen Bestätigung (§ 109 StPO/1968); sie wurde im MfS von den – formal nicht zuständigen – Mitarbeitern der Linie XIV (Abteilung XIV) durchgeführt. Außerhalb des Ermittlungsverfahrens war die Durchsuchung von Personen und Sachen durch Polizei und MfS polizeirechtlich geregelt (§ 13 VP-Gesetz). Vom MfS wurden die Möglichkeiten der Durchsuchung und Beschlagnahme auch außerhalb des jeweiligen strafprozessualen Ermittlungsverfahrens für geheimdienstliche Zwecke genutzt. Jenseits jeglicher rechtlicher Regelungen führten operative Diensteinheiten des MfS, vor allem die Linie VIII (Hauptabteilung VIII), auch konspirative Wohnungsdurchsuchungen durch.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Zur Seite 1 wechseln
Zur Seite 2 wechseln
Zur Seite 3 wechseln
aktuelle Seite 4
Informationen zum Auftritt des Sängers Udo Lindenberg im Palast der Republik Dokument, 2 Seiten
Abschlussbericht zum Sicherungseinsatz beim Friedensfestival der FDJ im Palast der Republik Dokument, 4 Seiten
Informationen zu Aufenthalten Udo Lindenbergs in Ost-Berlin Dokument, 1 Seite
Hinweis über Reaktionen der Bevölkerung zum bevorstehenden Auftritt von Udo Lindenberg Dokument, 3 Seiten