Signatur: BArch, MfS, HA XVIII, Nr. 45818, Bl. 84-95
Die Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz des MfS nahm eine zentrale Rolle bei der Überwachung der Computerszene in der DDR ein. In einer Information von April 1988 informierte sie die anderen Diensteinheiten über ihre "Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Nutzung privater Rechentechnik".
In den 70er und 80er Jahren erlebte die Mikroelektronik einen weltweiten Aufschwung, von dem auch die DDR nicht unberührt blieb. Auf der 6. Tagung des Zentralkomitees der SED im Juni 1977 erklärte die politische Führungsspitze sie zur Schlüsseltechnologie, in die bis 1989 Milliarden flossen. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) besorgte im Westen die nicht einfuhrgestattete Hard- und Software sowie das nötige "Know-how" für die Produktion und Ausbildung von Fachpersonal.
Mit der neuen wirtschaftspolitischen Ausrichtung kamen Mitte der 80er Jahre die ersten Heimcomputer in der DDR auf den Markt. Diese hielten zwar auch Einzug in die Privathaushalte. Im Vergleich zum Westen waren sie in der DDR aber vor allem in Einrichtungen, wie Schulen, Jugendclubs und Volkseigenen Betrieben, zu finden. Die geringen Produktionszahlen und hohen Kaufpreise machten eine flächendeckende private Nutzung unmöglich.
Diese wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Wunsch nach Austausch mit Gleichgesinnten trugen maßgeblich dazu bei, dass sich in den 80er Jahren in der ganzen DDR Computerclubs bildeten. Wer selbst kein Gerät besaß, konnte hier die entsprechende Hard- und Software finden und nutzen. Von Rostock bis Suhl schlossen sich Computerbegeisterte zu solchen Interessengemeinschaften zusammen, um zu programmieren, Software zu tauschen und zu spielen. Neben staatlich initiierten Clubs bildeten Computerfans vereinzelt auch ihre eigenen Vereinigungen im privaten Umfeld.
Die Mitte der 80er Jahre einsetzende private Nutzung von Heimcomputern beschäftigte ab 1986 verstärkt auch die Stasi. Die Geheimpolizei wollte wissen, was die jungen Menschen mit ihren Geräten anstellten. Nachdem die zuständige Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz (ZAGG) des MfS bereits Mitte der 80er Jahre mit ihren Untersuchungen begonnen hatte, fasste sie im April 1988 ihre Erkenntnisse in einem zwölfseitigen Dokument zusammen. Die ZAGG war landesweit für die Überwachung der Computerszene verantwortlich und koordinierte das Vorgehen zwischen den MfS-Diensteinheiten.
Im vorliegenden Dokument stellte Wilfried Fetsch, Oberstleutnant bei der ZAGG, fest, dass in der DDR zunehmend Computertechnik aus dem Westen genutzt werde. Besorgt werde diese über entsprechende West-Kontakte. Die Stasi stellte nicht nur großes "Interesse breiter Bevölkerungsschichten an der Technik", sondern auch die "Herausbildung von Interessengemeinschaften oder Computerclubs" fest. Am Ende nennt sie die Schwerpunkte ihrer "vorbeugenden, schadensabwendenden Abwehrarbeit", zu denen u. a. die Überwachung der West-Kontakte vom Computerbesitzerinnen und -besitzern und die Unterbindung des Handels mit verbotener Software zählten. Dazu gehörten etwa Spiele mit "antisozialistischem Charakter", d. h. NS-Bezügen oder kriegsverherrlichenden Darstellungen.
Die ZAGG schickte die Information an alle eingebundenen Diensteinheiten, im vorliegenden Fall an die Hauptabteilung XVIII, die mit der "Sicherung" der Volkswirtschaft betraut war.
- Atari Interessengemeinschaft Rostock
- Computerclub im Haus der jungen Talente in Berlin.
In den einzelnen Bezirken existier[durchgestrichen: en] [handschriftliche Ergänzung: t] noch eine Vielzahl ähnlicher Interessengemeinschaften oder Computerclubs.
Die personelle Zusammensetzung der Interessengemeinschaften oder Computerclubs entspricht dem schon erwähnten Querschnitt der Besitzer privater Computertechnik.
In der Regel beschäftigen sich die Interessengemeinschaften oder Computerclubs mit dem Softwaretausch sowie mit den verschiedensten Hardwareerweiterungsmöglichkeiten.
Weitere inhaltliche Schwerpunkte werden sichtbar:
- einzelne Programmiersprachen
- Textverarbeitung
— Betriebssysteme
- Relationale Datenbankbetriebssysteme
- spezielle Probleme der Softwareentwicklung z.B. Computer-Viren (hier ergibt sich ein unmittelbarer Bezug zur Datensicherheit durch das mögliche Einschleusen derartiger Viren in kommerziell genutzte Software)
[Aufzählung wurde seitlich markiert]
- Zollrechtliche Fragen der Hardware- und Softwareerweiterung bei NSW-Computern
usw.
Die Interessengemeinschaften oder Computerclubs führen in regelmäßigen Abständen Schulungs- und Informationstreffen durch. Diese Treffen sind zum Teil auch überbezirklich organisiert.
Die bisherigen Untersuchungen und Erkenntnisse weisen aus, daß derartige Informationen für die operativ zuständigen Diensteinheiten dann von operativem Interesse sind, wenn die nachfolgenden operativen Anhaltspunkte gegeben sind.
Alle Informationen mit Hinweisen auf:
- den Versand bzw. Empfang von Disketten oder anderen Datenträgern
Hauptabteilung XVIII (Volkswirtschaft)
Nach dem Vorbild der "Verwaltung für Wirtschaft" in der sowjetischen Hauptverwaltung für Staatssicherheit erhielt das am 8.2.1950 gebildete MfS eine Einrichtung, die zunächst unter der Bezeichnung Abteilung III bzw. Hauptabteilung III agierte. Vorläufer war die von Mielke geleitete Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft im MdI. Die Kernaufgaben bestanden in der Sabotageabwehr, im Schutz des Volkseigentums und in der Überwachung der Betriebe. Für die SAG Wismut wurde 1951 eine separate Struktureinheit, die Objektverwaltung "W" gegründet.
1955 wurde die systematische Überprüfung von Leitungskadern (später Sicherheitsüberprüfungen), 1957 der Aufbau des Informantennetzes, die Zusammenarbeit mit staatlichen Leitern und Parteisekretären, der Aufbau von Operativgruppen und Objektdienststellen sowie die Gewinnung von IM für Schlüsselpositionen in wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Institutionen etabliert. Mit der Auflösung der Abteilung VI erhielt die HA III den Auftrag zur Sicherung volkswirtschaftlicher Maßnahmen auf dem Gebiet der Landesverteidigung.
1964 erfolgte im Zusammenhang mit den Reformen in der DDR-Volkswirtschaft die Umbenennung der HA III in HA XVIII. Die neue Struktur basierte auf dem Produktionsprinzip, das zunächst auf die führenden Wirtschaftszweige Bau und Industrie fokussiert war. Andere Wirtschaftsobjekte wurden nach dem Territorialprinzip von den Kreisdienststellen bearbeitet. Der HA XVIII in der Zentrale entsprachen gemäß dem Linienprinzip auf der Bezirksebene die Abteilungen XVIII der Bezirksverwaltungen. Sicherungsschwerpunkte waren vor allem Außenhandel, Wissenschaft und Technik sowie die Verteidigungsindustrie. Mit der Richtlinie 1/82 wurde der Akzent auf die Gewährleistung der inneren Stabilität verschoben. Strukturelle Auswirkungen hatte insbesondere die Hochtechnologie Mikroelektronik. 1983 wurde die für den Bereich KoKo zuständige AG BKK aus der für den Außenhandel zuständigen Abteilung 7 der HA XVIII herausgelöst.
Zuletzt wies die Organisationsstruktur 6 Arbeitsbereiche und 62 Referate auf. Sie diente vor allem der Aufklärung gegnerischer Geheimdienste ("Arbeit im und nach dem Operationsgebiet"), der inneren Abwehrarbeit in den Betrieben und Institutionen, der Gewährleistung der inneren Stabilität, der Wahrung von Sicherheit, Ordnung und Geheimnisschutz sowie der Unterstützung der Wirtschaft durch "effektivitäts- und leistungsfördernde Maßnahmen". Leiter der HA XVIII waren Knoppe (1950–1953), Hofmann (1953–1957), Weidauer (1957–1963), Mittig (1964–1974) und Kleine (1974–1989). Der hauptamtliche Mitarbeiterbestand stieg 1954–1989 von 93 auf 646, auf der gesamten Linie XVIII waren es zuletzt 1623. 1989 arbeiteten für die Linie XVIII ca. 11.000 IM.
Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz (ZAGG) ging 1968 hervor aus der Arbeitsgruppe Sicherung von Staatsgeheimnissen (AG SVS). Aufgaben: politisch-operative Sicherung ausgewählter Staats- und Dienstgeheimnisse sowie von Geheimnisträgern und Einflussnahme auf Organe und Einrichtungen zur Gewährleistung des Geheim(nis)schutzes; dazu u. a. ständige Überprüfung und Kontrolle der Beachtung der Rechtsvorschriften zum Geheimschutz.
Signatur: BArch, MfS, HA XVIII, Nr. 45818, Bl. 84-95
Die Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz des MfS nahm eine zentrale Rolle bei der Überwachung der Computerszene in der DDR ein. In einer Information von April 1988 informierte sie die anderen Diensteinheiten über ihre "Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Nutzung privater Rechentechnik".
In den 70er und 80er Jahren erlebte die Mikroelektronik einen weltweiten Aufschwung, von dem auch die DDR nicht unberührt blieb. Auf der 6. Tagung des Zentralkomitees der SED im Juni 1977 erklärte die politische Führungsspitze sie zur Schlüsseltechnologie, in die bis 1989 Milliarden flossen. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) besorgte im Westen die nicht einfuhrgestattete Hard- und Software sowie das nötige "Know-how" für die Produktion und Ausbildung von Fachpersonal.
Mit der neuen wirtschaftspolitischen Ausrichtung kamen Mitte der 80er Jahre die ersten Heimcomputer in der DDR auf den Markt. Diese hielten zwar auch Einzug in die Privathaushalte. Im Vergleich zum Westen waren sie in der DDR aber vor allem in Einrichtungen, wie Schulen, Jugendclubs und Volkseigenen Betrieben, zu finden. Die geringen Produktionszahlen und hohen Kaufpreise machten eine flächendeckende private Nutzung unmöglich.
Diese wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Wunsch nach Austausch mit Gleichgesinnten trugen maßgeblich dazu bei, dass sich in den 80er Jahren in der ganzen DDR Computerclubs bildeten. Wer selbst kein Gerät besaß, konnte hier die entsprechende Hard- und Software finden und nutzen. Von Rostock bis Suhl schlossen sich Computerbegeisterte zu solchen Interessengemeinschaften zusammen, um zu programmieren, Software zu tauschen und zu spielen. Neben staatlich initiierten Clubs bildeten Computerfans vereinzelt auch ihre eigenen Vereinigungen im privaten Umfeld.
Die Mitte der 80er Jahre einsetzende private Nutzung von Heimcomputern beschäftigte ab 1986 verstärkt auch die Stasi. Die Geheimpolizei wollte wissen, was die jungen Menschen mit ihren Geräten anstellten. Nachdem die zuständige Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz (ZAGG) des MfS bereits Mitte der 80er Jahre mit ihren Untersuchungen begonnen hatte, fasste sie im April 1988 ihre Erkenntnisse in einem zwölfseitigen Dokument zusammen. Die ZAGG war landesweit für die Überwachung der Computerszene verantwortlich und koordinierte das Vorgehen zwischen den MfS-Diensteinheiten.
Im vorliegenden Dokument stellte Wilfried Fetsch, Oberstleutnant bei der ZAGG, fest, dass in der DDR zunehmend Computertechnik aus dem Westen genutzt werde. Besorgt werde diese über entsprechende West-Kontakte. Die Stasi stellte nicht nur großes "Interesse breiter Bevölkerungsschichten an der Technik", sondern auch die "Herausbildung von Interessengemeinschaften oder Computerclubs" fest. Am Ende nennt sie die Schwerpunkte ihrer "vorbeugenden, schadensabwendenden Abwehrarbeit", zu denen u. a. die Überwachung der West-Kontakte vom Computerbesitzerinnen und -besitzern und die Unterbindung des Handels mit verbotener Software zählten. Dazu gehörten etwa Spiele mit "antisozialistischem Charakter", d. h. NS-Bezügen oder kriegsverherrlichenden Darstellungen.
Die ZAGG schickte die Information an alle eingebundenen Diensteinheiten, im vorliegenden Fall an die Hauptabteilung XVIII, die mit der "Sicherung" der Volkswirtschaft betraut war.
- den Versand bzw. Empfang von Software, außer wenn es eindeutig erkennbar ist, daß es sich um Spielprogramme handelt, die ausgehend von ihrem Inhalt nicht verboten sind [handschriftliche Ergänzung: ?]
- Kontaktaufnahmen von DDR-Bürgern zu Versandfirmen, Herstellern von Hardware und Software sowie zu Computerclubs im NSW
- die Zugehörigkeit zu einem Computerclub und eine Tätigkeit auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung [handschriftliche Ergänzung: ?]
- Reisekader oder Geheimnisträger, die im Besitz eines y Computer sind oder sich darum bemühen [handschriftliche Ergänzung: ?]
- die Nutzung privater Computertechnik und Software für dienstliche Aufgaben bzw. die Nutzung dienstlicher Computertechnik und Software für private Zwecke
- bestehende Verbindungen in das NSW oder SW, aus denen hervorgeht, daß sie für einen unkontrol1ierten Informationsabfluß genutzt werden oder in jeglicher anderer Form politisch-operative Relevanz erlangen können.
Handlungen können auch operative Bedeutsamkeit erlangen, wenn über abgeschlossene Nutzerverträge zwischen Besitzern der privaten Computertechnik und der Arbeitsstelle es in den Staatsorganen und Betrieben dazu kommt, daß
- die private Computertechnik mitgebracht wird und so eine Nutzung während der Arbeitszeit erfolgt
- eine Verlagerung der Rechnerarbeit in die Freizeitsphäre, d.h. nach Hause, praktiziert wird
- durch die Existenz gleicher oder kompatibler Technik nur der Transport der Datenträger zwischen der Arbeitsstelle und der Wohnung erfolgt.
Beim Abschluß derartiger Nutzerverträge sind die Forderungen zur Durchsetzung der Datensicherheit und die Weisung 3/88 des Ministers der Finanzen [unterstrichen: (demzufolge dürfen von Betrieben und staatlichen Einrichtungen - keine finanzielle Mittel für solche Nutzerverträge bereitgestel1t werden)] von vornherein durchzusetzen. Es darf zu keinem unkontrol1ierten Datenabfluß in den privaten Bereich kommen. [handschriftliche Ergänzung: ?]
In Durchsetzung persönlicher Interessen, z.B. auf dem Gebiet der Dissertation/Promotion, der Patenterarbeitung usw. werden mit und ohne Wissen der betreffenden Arbeitsstellen verschiedene Komplexe nur in der Freizeitsphäre bearbeitet und erst das völlig fertige Ergebnis wird dann vorgelegt.
Hauptabteilung XVIII (Volkswirtschaft)
Nach dem Vorbild der "Verwaltung für Wirtschaft" in der sowjetischen Hauptverwaltung für Staatssicherheit erhielt das am 8.2.1950 gebildete MfS eine Einrichtung, die zunächst unter der Bezeichnung Abteilung III bzw. Hauptabteilung III agierte. Vorläufer war die von Mielke geleitete Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft im MdI. Die Kernaufgaben bestanden in der Sabotageabwehr, im Schutz des Volkseigentums und in der Überwachung der Betriebe. Für die SAG Wismut wurde 1951 eine separate Struktureinheit, die Objektverwaltung "W" gegründet.
1955 wurde die systematische Überprüfung von Leitungskadern (später Sicherheitsüberprüfungen), 1957 der Aufbau des Informantennetzes, die Zusammenarbeit mit staatlichen Leitern und Parteisekretären, der Aufbau von Operativgruppen und Objektdienststellen sowie die Gewinnung von IM für Schlüsselpositionen in wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Institutionen etabliert. Mit der Auflösung der Abteilung VI erhielt die HA III den Auftrag zur Sicherung volkswirtschaftlicher Maßnahmen auf dem Gebiet der Landesverteidigung.
1964 erfolgte im Zusammenhang mit den Reformen in der DDR-Volkswirtschaft die Umbenennung der HA III in HA XVIII. Die neue Struktur basierte auf dem Produktionsprinzip, das zunächst auf die führenden Wirtschaftszweige Bau und Industrie fokussiert war. Andere Wirtschaftsobjekte wurden nach dem Territorialprinzip von den Kreisdienststellen bearbeitet. Der HA XVIII in der Zentrale entsprachen gemäß dem Linienprinzip auf der Bezirksebene die Abteilungen XVIII der Bezirksverwaltungen. Sicherungsschwerpunkte waren vor allem Außenhandel, Wissenschaft und Technik sowie die Verteidigungsindustrie. Mit der Richtlinie 1/82 wurde der Akzent auf die Gewährleistung der inneren Stabilität verschoben. Strukturelle Auswirkungen hatte insbesondere die Hochtechnologie Mikroelektronik. 1983 wurde die für den Bereich KoKo zuständige AG BKK aus der für den Außenhandel zuständigen Abteilung 7 der HA XVIII herausgelöst.
Zuletzt wies die Organisationsstruktur 6 Arbeitsbereiche und 62 Referate auf. Sie diente vor allem der Aufklärung gegnerischer Geheimdienste ("Arbeit im und nach dem Operationsgebiet"), der inneren Abwehrarbeit in den Betrieben und Institutionen, der Gewährleistung der inneren Stabilität, der Wahrung von Sicherheit, Ordnung und Geheimnisschutz sowie der Unterstützung der Wirtschaft durch "effektivitäts- und leistungsfördernde Maßnahmen". Leiter der HA XVIII waren Knoppe (1950–1953), Hofmann (1953–1957), Weidauer (1957–1963), Mittig (1964–1974) und Kleine (1974–1989). Der hauptamtliche Mitarbeiterbestand stieg 1954–1989 von 93 auf 646, auf der gesamten Linie XVIII waren es zuletzt 1623. 1989 arbeiteten für die Linie XVIII ca. 11.000 IM.
Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz (ZAGG) ging 1968 hervor aus der Arbeitsgruppe Sicherung von Staatsgeheimnissen (AG SVS). Aufgaben: politisch-operative Sicherung ausgewählter Staats- und Dienstgeheimnisse sowie von Geheimnisträgern und Einflussnahme auf Organe und Einrichtungen zur Gewährleistung des Geheim(nis)schutzes; dazu u. a. ständige Überprüfung und Kontrolle der Beachtung der Rechtsvorschriften zum Geheimschutz.
Signatur: BArch, MfS, HA XVIII, Nr. 45818, Bl. 84-95
Die Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz des MfS nahm eine zentrale Rolle bei der Überwachung der Computerszene in der DDR ein. In einer Information von April 1988 informierte sie die anderen Diensteinheiten über ihre "Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Nutzung privater Rechentechnik".
In den 70er und 80er Jahren erlebte die Mikroelektronik einen weltweiten Aufschwung, von dem auch die DDR nicht unberührt blieb. Auf der 6. Tagung des Zentralkomitees der SED im Juni 1977 erklärte die politische Führungsspitze sie zur Schlüsseltechnologie, in die bis 1989 Milliarden flossen. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) besorgte im Westen die nicht einfuhrgestattete Hard- und Software sowie das nötige "Know-how" für die Produktion und Ausbildung von Fachpersonal.
Mit der neuen wirtschaftspolitischen Ausrichtung kamen Mitte der 80er Jahre die ersten Heimcomputer in der DDR auf den Markt. Diese hielten zwar auch Einzug in die Privathaushalte. Im Vergleich zum Westen waren sie in der DDR aber vor allem in Einrichtungen, wie Schulen, Jugendclubs und Volkseigenen Betrieben, zu finden. Die geringen Produktionszahlen und hohen Kaufpreise machten eine flächendeckende private Nutzung unmöglich.
Diese wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Wunsch nach Austausch mit Gleichgesinnten trugen maßgeblich dazu bei, dass sich in den 80er Jahren in der ganzen DDR Computerclubs bildeten. Wer selbst kein Gerät besaß, konnte hier die entsprechende Hard- und Software finden und nutzen. Von Rostock bis Suhl schlossen sich Computerbegeisterte zu solchen Interessengemeinschaften zusammen, um zu programmieren, Software zu tauschen und zu spielen. Neben staatlich initiierten Clubs bildeten Computerfans vereinzelt auch ihre eigenen Vereinigungen im privaten Umfeld.
Die Mitte der 80er Jahre einsetzende private Nutzung von Heimcomputern beschäftigte ab 1986 verstärkt auch die Stasi. Die Geheimpolizei wollte wissen, was die jungen Menschen mit ihren Geräten anstellten. Nachdem die zuständige Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz (ZAGG) des MfS bereits Mitte der 80er Jahre mit ihren Untersuchungen begonnen hatte, fasste sie im April 1988 ihre Erkenntnisse in einem zwölfseitigen Dokument zusammen. Die ZAGG war landesweit für die Überwachung der Computerszene verantwortlich und koordinierte das Vorgehen zwischen den MfS-Diensteinheiten.
Im vorliegenden Dokument stellte Wilfried Fetsch, Oberstleutnant bei der ZAGG, fest, dass in der DDR zunehmend Computertechnik aus dem Westen genutzt werde. Besorgt werde diese über entsprechende West-Kontakte. Die Stasi stellte nicht nur großes "Interesse breiter Bevölkerungsschichten an der Technik", sondern auch die "Herausbildung von Interessengemeinschaften oder Computerclubs" fest. Am Ende nennt sie die Schwerpunkte ihrer "vorbeugenden, schadensabwendenden Abwehrarbeit", zu denen u. a. die Überwachung der West-Kontakte vom Computerbesitzerinnen und -besitzern und die Unterbindung des Handels mit verbotener Software zählten. Dazu gehörten etwa Spiele mit "antisozialistischem Charakter", d. h. NS-Bezügen oder kriegsverherrlichenden Darstellungen.
Die ZAGG schickte die Information an alle eingebundenen Diensteinheiten, im vorliegenden Fall an die Hauptabteilung XVIII, die mit der "Sicherung" der Volkswirtschaft betraut war.
Um hier das Abfließen von Informationen zu verhindern, ist durch den staatlichen Auftraggeber schon in der Projektierungsphase Einfluß auf die Durchsetzung der Datensicherheit zu nehmen.
Bei der Realisierung von Privatinitiativen zur Softwareentwicklung ist die "Honoraranordnung Softwareleistungen" vom 27.10.1987 vollinhaltlich durchzusetzen. Ein Datenabfluß in den privaten Anwenderbereich, z.B. in private Handwerksbetriebe usw., der den Forderungen der Honoraranordnung zuwiderläuft und damit die Datensicherheit beeinträchtigt, ist nicht zuzulassen.
Ein Teil der Besitzer von privater Computertechnik betreiben einen schwunghaften Handel mit Hard- und Software.
In einigen Fällen konnte nachgewiesen werden, daß für im Eigenbau hergestellte Hardware die Bezahlung zum Teil in DM/DBB gefordert wird. [handschriftliche Ergänzung: normal]
Zum Beispiel bietet eine Person aus Gera Hardware mit folgender Preiszusammensetzung an:
- Speicheroszilloskop für 1.200 Mark und 110 DM/DBB
- Betriebssystemschaltung für den Computer C-64 für 150 Mark und 20 DM/DBB
- MIDI-Interface für 200 Mark und 70 DM/DBB
- Light-Computer für den Computer C-128 für 180 Mark und 40 DM/DBB
- MPS 802 Umbau für 220 Mark und 25 DM/DBB.
Beim Handel mit Software handelt es sich in vielen Fällen um Raubkopien aus dem NSW, die so in der DDR verbreitet werden.
In diesem Zusammenhang muß beachtet werden, daß bei der Nutzung dieser Software die Gefahr des Einschleppens von [durchgestrichen: sogenannten] Computerviren gegeben ist.(l)
(1)
Bei den Computerviren handelt es sich um versteckte Programme, die in der kopierten Software enthalten sein können und sehr schwer nachzuweisen sind.
Diese Programme können sich selbständig aktivieren und "infizieren" dann andere Programme, was zur Zerstörung oder Manipulierung der bearbeiteten Daten und Informationen führen kann. Zu beachten ist, daß derart infizierte Programme unter Umständen lange Zeit fehlerfrei weiterarbeiten können. Die Virenprogramme können sich selbst verändern und dadurch Suchprozeduren ausweichen.
Hauptabteilung XVIII (Volkswirtschaft)
Nach dem Vorbild der "Verwaltung für Wirtschaft" in der sowjetischen Hauptverwaltung für Staatssicherheit erhielt das am 8.2.1950 gebildete MfS eine Einrichtung, die zunächst unter der Bezeichnung Abteilung III bzw. Hauptabteilung III agierte. Vorläufer war die von Mielke geleitete Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft im MdI. Die Kernaufgaben bestanden in der Sabotageabwehr, im Schutz des Volkseigentums und in der Überwachung der Betriebe. Für die SAG Wismut wurde 1951 eine separate Struktureinheit, die Objektverwaltung "W" gegründet.
1955 wurde die systematische Überprüfung von Leitungskadern (später Sicherheitsüberprüfungen), 1957 der Aufbau des Informantennetzes, die Zusammenarbeit mit staatlichen Leitern und Parteisekretären, der Aufbau von Operativgruppen und Objektdienststellen sowie die Gewinnung von IM für Schlüsselpositionen in wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Institutionen etabliert. Mit der Auflösung der Abteilung VI erhielt die HA III den Auftrag zur Sicherung volkswirtschaftlicher Maßnahmen auf dem Gebiet der Landesverteidigung.
1964 erfolgte im Zusammenhang mit den Reformen in der DDR-Volkswirtschaft die Umbenennung der HA III in HA XVIII. Die neue Struktur basierte auf dem Produktionsprinzip, das zunächst auf die führenden Wirtschaftszweige Bau und Industrie fokussiert war. Andere Wirtschaftsobjekte wurden nach dem Territorialprinzip von den Kreisdienststellen bearbeitet. Der HA XVIII in der Zentrale entsprachen gemäß dem Linienprinzip auf der Bezirksebene die Abteilungen XVIII der Bezirksverwaltungen. Sicherungsschwerpunkte waren vor allem Außenhandel, Wissenschaft und Technik sowie die Verteidigungsindustrie. Mit der Richtlinie 1/82 wurde der Akzent auf die Gewährleistung der inneren Stabilität verschoben. Strukturelle Auswirkungen hatte insbesondere die Hochtechnologie Mikroelektronik. 1983 wurde die für den Bereich KoKo zuständige AG BKK aus der für den Außenhandel zuständigen Abteilung 7 der HA XVIII herausgelöst.
Zuletzt wies die Organisationsstruktur 6 Arbeitsbereiche und 62 Referate auf. Sie diente vor allem der Aufklärung gegnerischer Geheimdienste ("Arbeit im und nach dem Operationsgebiet"), der inneren Abwehrarbeit in den Betrieben und Institutionen, der Gewährleistung der inneren Stabilität, der Wahrung von Sicherheit, Ordnung und Geheimnisschutz sowie der Unterstützung der Wirtschaft durch "effektivitäts- und leistungsfördernde Maßnahmen". Leiter der HA XVIII waren Knoppe (1950–1953), Hofmann (1953–1957), Weidauer (1957–1963), Mittig (1964–1974) und Kleine (1974–1989). Der hauptamtliche Mitarbeiterbestand stieg 1954–1989 von 93 auf 646, auf der gesamten Linie XVIII waren es zuletzt 1623. 1989 arbeiteten für die Linie XVIII ca. 11.000 IM.
Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz (ZAGG) ging 1968 hervor aus der Arbeitsgruppe Sicherung von Staatsgeheimnissen (AG SVS). Aufgaben: politisch-operative Sicherung ausgewählter Staats- und Dienstgeheimnisse sowie von Geheimnisträgern und Einflussnahme auf Organe und Einrichtungen zur Gewährleistung des Geheim(nis)schutzes; dazu u. a. ständige Überprüfung und Kontrolle der Beachtung der Rechtsvorschriften zum Geheimschutz.
Information der Arbeitsgruppe Geheimnisschutz zur Bildung von Computerclubs in der DDR Dokument, 3 Seiten
Information über die Nutzung von Computertechnik durch oppositionelle Gruppen Dokument, 2 Seiten
IM-Bericht über den Ost-Berliner Computerclub im Haus der jungen Talente Dokument, 2 Seiten
Mitgliedskarte aus dem Computerclub "Chaotic Crew" in Karl-Marx-Stadt Dokument, 1 Seite