Signatur: BArch, MfS, AOP, Nr. 3309/84, Bd. 1, Bl. 125-127
Nachdem die Stasi im November 1982 Grabungen zur Bergung von Porzellanpuppen durchgeführt hatte, leitete sie deren Verkauf in die Wege. Der Leiter der Hauptabteilung VII, Joachim Büchner, unterrichtete Stasi-Minister Erich Mielke über die erzielten Erlöse.
Der DDR-Antikhandel hatte die Erwirtschaftung von Devisen zur Aufgabe. Durch den Verkauf von Antiquitäten und Kunstgegenständen aus dem Besitz von Privatleuten, Galerien, Bibliotheken, Schlössern, Museen und Archiven generierte der Staat Einnahmen. Eine besondere Rolle kam dabei der Kunst und Antiquitäten GmbH (KuA) zu, die bis 1990 das Monopol für den Export von Antiquitäten und Kunstgegenständen besaß. Organisatorisch gehörte sie zum Bereich Kommerzielle Koordinierung unter Staatssekretär im Ministerium für Außenhandel und Offizier im besonderen Einsatz Alexander Schalck-Golodkowski.
Die KuA, das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), die Kriminalpolizei, die Zollverwaltung und die Finanzbehörden sorgten dafür, die Stücke für die devisenträchtigen Märkte nutzbar zu machen. Sie setzten Sammler sowie Kunst- und Antiquitätenhändler gezielt unter Druck, kriminalisierten, verhafteten, verurteilten und enteigneten sie.
Das MfS tauschte fortlaufend Informationen über Sammler sowie Kunst- und Antiquitätenhändler aus und führte diese tatsächlichen bzw. angeblichen Schieber und Spekulanten der Steuerfahndung zu. Dies brachte mit sich, dass sich aus den Ermittlungen heraus Erkenntnisse über Kunstgegenstände und Antiquitäten ergaben, die sich die KuA für ihre Devisengeschäfte einverleiben konnte. Zwischen der Hauptabteilung (HA) VII/13 und der KuA bestanden intensive Arbeitsbeziehungen, die sich in regelmäßigen Beratungen, gemeinsamen Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsaktionen sowie in Gutachter- und Expertentätigkeiten niederschlugen.
1982 wurde das MfS auf illegale Grabungen nach Porzellanpuppen und Puppenteilen in Katzhütte (Thüringer Wald) aufmerksam. Am 28. Juli leitete die HA VII/13 die Operative Personenkontrolle (OPK) "Puppe" ein. Die Stasi klärte Personenzusammenhänge auf, prüfte, ob Hinweise auf Straftaten nach Strafgesetzbuch der DDR vorlagen und woher die Porzellanpuppen und Puppenteile stammten. Anfang September 1982 registrierte sie die OPK nach Erhärtung der Tatbestände zum Operativen Vorgang (OV) um. Am 6. September 1982 schlugen MfS, Volkspolizei und Steuerfahndung zu: Die Verantwortlichen kamen in Haft, Räumlichkeiten wurden durchsucht.
Ab dem 1. November kamen in Katzhütte (Bezirk Suhl) schweres Gerät und Mitarbeiter der MfS-Bezirksverwaltung Suhl zum Einsatz. Diese bargen, reinigten, sortierten und verpackten innerhalb von knapp zwei Wochen circa 3,5 Tonnen an unterschiedlichsten Porzellanpuppen und Puppenteilen. Etwa zur gleichen Zeit förderten bei Ohrdruf (Bezirk Erfurt) Angehörige des MfS-Wachregiments ungefähr 1,1 Tonnen Grabungsgut zutage. Mitarbeiter der HA VII/13 sammelten anschließend die geborgenen und verpackten Kleinantiquitäten in den MfS-Bezirksverwaltungen Erfurt und Suhl ein und übergaben sie der KuA.
Über die Verwertung ließ sich Mielke persönlich berichten. Der Leiter der HA VII, Joachim Büchner, konnte in einem Schreiben vom 22. Dezember 1982 erste Erfolge verkünden. Die Geschäftemacher der KuA hatten Puppenköpfe und anderweitige Puppenteile an Firmen in den Niederlanden, den USA und der Bundesrepublik verkauft. Die KuA bot zunächst nur solche Stücke an, die relativ schwer am Markt zu veräußern waren. Mit Blick auf Absatzmöglichkeiten in der Schweiz, Italien, der Bundesrepublik und den USA prognostizierte die KuA einen zu erwartenden Erlös von mehreren Millionen D-Mark.
Hierbei handelt es sich um etwa 0,5 % der Gesamtmenge.
Durch die Beräumung der Halde in Katzhütte konnte eine Fläche von etwa 1 ha rekultiviert und der dortigen Jugendherberge als Volleyballplatz und Liegewiese übergeben werden.
Im Bezirk Erfurt, Kreis Gotha, Gemeinde Ohrdruf, wurden durch 21 Genossen des Wachregimentes "Feliks Dzierzynski" im Zeitraum vom 08.11. - 24.11.1982 eine Kippe und 2 alte Fabrikgebäude beräumt.
Dabei wurden
1.124 Kilogramm
Porzellanpuppenteile und
1.000 Gipsformen
zur Herstellung von Puppenteilen geborgen, gewaschen, verpackt und durch die HA VII/13 dem Außenhandelsunternehmen Kunst und Antiquitäten GmbH Berlin übergeben.
Durch die Beräumung der Kippe wurden 1,2 ha landwirtschaftliche Nutzfläche gewonnen und der LPG Ohrdruf zur Verfügung gestellt.
Ein Testverkauf von etwa 6 % der gesicherten Puppenteile an die Firma
Merrits - USA
erbrachte einen Devisenertrag von
50.000,- DM/DBB.
Aus handelstaktischen Gründen wurden in den Testverkäufen zunächst nur solche Teile angeboten, die schwer absetzbar sind.
Durch die leitenden Genossen des Außenhandelsbetriebes wird eingeschätzt, daß im Interesse der Erzielung eines hohen Devisenertrages der Absatz der bisher zur Verfügung gestellten Werte über einen längerfristigen Zeitraum betrieben werden muß.
Hauptabteilung VII (Ministerium des Innern, Deutsche Volkspolizei)
Die Hauptabteilung VII und die ihr zugeordnete Linie VII waren für das Ministerium des Innern (MdI) und die ihm nachgeordneten Bereiche zuständig, d.h. für die Kriminalpolizei (insbesondere deren Arbeitsrichtung I/K I), die Schutz-, Verkehrs- und Bereitschaftspolizei, die Kampfgruppen, den Betriebsschutz, den Strafvollzug, das Pass- und Meldewesen, die Feuerwehr, das Deutsche Rote Kreuz, das Zentrale Aufnahmeheim in Röntgental, das Archivwesen, Geodäsie und Kartographie sowie die Politische Verwaltung des MdI, die medizinischen Einrichtungen der Volkspolizei und die Bereiche Innere Angelegenheiten der staatlichen Verwaltungen.
Zum Teil reichte der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung bzw. Linie VII über das MdI hinaus, so etwa gegenüber der Zivilverteidigung, die seit 1977 dem MfNV unterstand. Andere nachgeordnete Bereiche des MdI wurden indes aus fachlichen Gründen von anderen Diensteinheiten der Staatssicherheit abgesichert, so etwa die Arbeitsrichtung Observation der Kriminalpolizei (I/U) (durch die Hauptabteilung VIII), das Wachkommando Missionsschutz (durch die HA II) oder die Transport- und Wasserschutzpolizei (durch die HA XIX).
Gegenüber den Kampfgruppen sowie den lokalen Abteilungen Innere Angelegenheiten teilte sich die Linie VII die Zuständigkeit mit anderen Diensteinheiten. Die Abteilung VII der Verwaltung Groß-Berlin war zeitweise auch für die "Bearbeitung" der Polizei von Westberlin zuständig.
Gleichwohl fungierte die Linie VII als Generalbevollmächtigter des Mielke-Imperiums gegenüber der Volkspolizei. Hatte sie in den 50er Jahren vor allem gegen auffällige Volkspolizisten ermittelt sowie vermutete Spionage aufgedeckt, durchleuchtete sie die Polizei in den späteren Jahren immer stärker prophylaktisch, knüpfte ein weites Netz von Zuträgern im dienstlichen wie im privaten Bereich der Volkspolizisten und beeinflusste auch zunehmend die fachlichen Entscheidungen auf Leitungsebene.
Verfügte die Abteilungen VII im MfS 1958 über 38 Mitarbeiter in drei Referaten, so wurde sie im Folgejahr zur HA aufgewertet und wuchs bis 1989 auf 319 hauptamtliche Geheimpolizisten in acht Abteilungen an. Hinzu kamen 510 Mitarbeiter in den Abteilungen VII der BV sowie 264 sogenannte Abwehroffiziere Volkspolizei, seit 1981 der verlängerte Arm der Linie VII in den KD.
Wachregiment des MfS "Feliks Dzierżyński"
Das am 1.1.1951 als "Wachbataillon A" gegründete Wachregiment des MfS, welches seit 1967 den Namen des ersten sowjetischen Geheimdienstchefs Feliks Dzierżyński trug, wuchs im Laufe der Jahrzehnte zu einer Wach- und Sicherungstruppe mit 11.000 Angehörigen an (1989). Als militärisch-operativer Arm des MfS bezeichnet, hatte das Wachregiment, in und um Ostberlin stationiert, in erster Linie die Aufgabe, Partei- und Staatsobjekte wie die Politbürosiedlung Wandlitz zu bewachen sowie zeitweilig bestimmte Einsatzräume zu beziehen, um die Sicherheit führender Repräsentanten der DDR einschließlich ihrer Gäste zu gewährleisten.
Im Krisen- und Kriegsfall sollten die "Dzierżyński-Soldaten" die SED-Parteiführung schützen und bei inneren Unruhen eingreifen. Ihre "militärisch-tschekistische" Ausbildung war auf den Orts- und Häuserkampf ausgerichtet. Die Bewaffnung bestand zuletzt neben den üblichen Infanteriewaffen aus Panzerbekämpfungsmitteln, Flugabwehrraketen und mehr als 400 Schützenpanzerwagen.
Das Wachregiment rekrutierte sich zu etwa 80 Prozent aus freiwillig drei Jahre dienenden Soldaten und Unteroffizieren. Die SED-Führung und Mielke wollten in den Angehörigen des Wachregiments politische Soldaten sehen, die in einem besonderen Treueverhältnis zur Partei- und Staatsführung stehen sollten. Ihre Sonderstellung wurde durch einen besonderen Fahneneid, Uniformen aus Offiziersstoff, Ärmelstreifen und durch eine bessere Besoldung unterstrichen.
Gegenüber anderen bewaffneten Organen entwickelten die MfS-Soldaten deshalb gelegentlich Formen überheblichen Verhaltens. Es existierte zeitweise so etwas wie ein Korpsgeist, man begriff sich als eine Art "Rote Garde". Einsätze am 17. Juni 1953 und am 13. August 1961 stellte man in der Traditionspflege besonders heraus.
Im Oktober 1989 erfolgte gegen Demonstranten in Ostberlin der letzte "Sicherungseinsatz" von kleineren Teilen des Wachregiments; danach verweigerte die Mehrheit der Soldaten den bisherigen "absoluten Gehorsam". Die Modrow-Regierung löste das Wachregiment im Dezember 1989 auf.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Zur Durchdringung von Ministerien und anderen wichtigen Stellen des Staatsapparates, der Wirtschaft, aber auch außerhalb der DDR setzte das MfS hauptamtliche Mitarbeiter als Offizier im besonderen Einsatz (OibE) ein. Sie agierten dort verdeckt und mit einer legendierten Biografie ausgestattet. Schwerpunkte waren das System der Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben, Residenten sowie Wachkräfte in den Auslandsvertretungen der DDR.
In einigen Bereichen arbeiteten zeitweise regelrechte OibE-Strukturen, etwa im MdI der DDR (Personendatenbank), dem Entwicklungszentrum des Kombinates Robotron oder der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität. 1983 gab es 3.471 OibE, danach sank die Zahl. 1988 verfügten 27 Diensteinheiten der MfS-Zentrale über 1.856 OibE.
Die OPK wurde 1971 in Abgrenzung zum Operativen Vorgang eingeführt. Auf der Grundlage der MfS-Richtlinien 1/71 und 1/81 zielte sie auf die Überprüfung von Verdachtsmomenten zu Verbrechen und Straftaten, das Erkennen "feindlich-negativer" Haltungen, aber auch den vorbeugenden Schutz von Personen in sicherheitsrelevanten Positionen. Auch Ausländer konnten unter OPK gestellt werden.
Zur Informationsbeschaffung wurden staatliche Organe, Betriebe und Institute, gesellschaftliche Organisationen, die Deutsche Volkspolizei und andere Stellen sowie, wenn erforderlich, operative Mittel und Methoden einbezogen. Die OPK endete mit einem Abschlussbericht. Die bearbeitete Person galt bis dahin als aktiv erfasst, da OPK zu den registrierpflichtigen Vorgängen zählten.
Der Operative Vorgang (OV) war ein registrierpflichtiger Vorgang und Sammelbegriff für Einzel- bzw. Gruppenvorgänge (Registrierung, TV und ZOV). Er wurde angelegt, um im Rahmen von verdeckten, aber zum Teil auch offenen Ermittlungen gegen missliebige Personen vorgehen zu können (Anweisung 14/52 vom 10.9.1952: Vorgangsordnung; 1976 durch Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" neu geregelt).
Ausgangspunkt des OV waren zumeist Hinweise auf, aus MfS-Sicht, strafrechtlich relevante Tatbestände (in der Regel Verstöße gegen die in der DDR geltenden politischen Normen), die es zu überprüfen galt. Bestandteil der nach einem klaren Abfolgeprinzip zu erstellenden OV waren "Maßnahmepläne" und ggf. in ihnen enthaltene Maßnahmen der Zersetzung, die vor allem dann zur Anwendung gelangten, wenn eine Inhaftierung aus taktischen Erwägungen als nicht opportun galt.
Im OV ermittelte das MfS nicht nur gegen die betreffende Person, es wurden auch Erkundigungen zum familiären Umfeld, zum Freundes- und Kollegenkreis u. ä. eingeholt. Konnten Delikte keinen Personen unmittelbar zugeordnet werden (z. B. Flugblätter, Losungen, anonyme Briefe), wurde ein OV gegen unbekannt eröffnet. Darin wurden die nach den Vorstellungen des MfS potenziell als Urheber in Frage kommenden Personen dahingehend überprüft, ob ihnen die "Tat" nachzuweisen war.
Häufig ging dem OV eine Operative Personenkontrolle (OPK) voraus. OV waren mit Vorschlägen zur Ahndung der nachgewiesenen Straftatverletzungen (z. B. Ermittlungsverfahren; Anwerbung; Zersetzungsmaßnahmen) bzw. bei Nicht-Bestätigung des Ausgangsverdachts durch Einstellen der Bearbeitung abzuschließen.
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Signatur: BArch, MfS, AOP, Nr. 3309/84, Bd. 1, Bl. 125-127
Nachdem die Stasi im November 1982 Grabungen zur Bergung von Porzellanpuppen durchgeführt hatte, leitete sie deren Verkauf in die Wege. Der Leiter der Hauptabteilung VII, Joachim Büchner, unterrichtete Stasi-Minister Erich Mielke über die erzielten Erlöse.
Der DDR-Antikhandel hatte die Erwirtschaftung von Devisen zur Aufgabe. Durch den Verkauf von Antiquitäten und Kunstgegenständen aus dem Besitz von Privatleuten, Galerien, Bibliotheken, Schlössern, Museen und Archiven generierte der Staat Einnahmen. Eine besondere Rolle kam dabei der Kunst und Antiquitäten GmbH (KuA) zu, die bis 1990 das Monopol für den Export von Antiquitäten und Kunstgegenständen besaß. Organisatorisch gehörte sie zum Bereich Kommerzielle Koordinierung unter Staatssekretär im Ministerium für Außenhandel und Offizier im besonderen Einsatz Alexander Schalck-Golodkowski.
Die KuA, das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), die Kriminalpolizei, die Zollverwaltung und die Finanzbehörden sorgten dafür, die Stücke für die devisenträchtigen Märkte nutzbar zu machen. Sie setzten Sammler sowie Kunst- und Antiquitätenhändler gezielt unter Druck, kriminalisierten, verhafteten, verurteilten und enteigneten sie.
Das MfS tauschte fortlaufend Informationen über Sammler sowie Kunst- und Antiquitätenhändler aus und führte diese tatsächlichen bzw. angeblichen Schieber und Spekulanten der Steuerfahndung zu. Dies brachte mit sich, dass sich aus den Ermittlungen heraus Erkenntnisse über Kunstgegenstände und Antiquitäten ergaben, die sich die KuA für ihre Devisengeschäfte einverleiben konnte. Zwischen der Hauptabteilung (HA) VII/13 und der KuA bestanden intensive Arbeitsbeziehungen, die sich in regelmäßigen Beratungen, gemeinsamen Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsaktionen sowie in Gutachter- und Expertentätigkeiten niederschlugen.
1982 wurde das MfS auf illegale Grabungen nach Porzellanpuppen und Puppenteilen in Katzhütte (Thüringer Wald) aufmerksam. Am 28. Juli leitete die HA VII/13 die Operative Personenkontrolle (OPK) "Puppe" ein. Die Stasi klärte Personenzusammenhänge auf, prüfte, ob Hinweise auf Straftaten nach Strafgesetzbuch der DDR vorlagen und woher die Porzellanpuppen und Puppenteile stammten. Anfang September 1982 registrierte sie die OPK nach Erhärtung der Tatbestände zum Operativen Vorgang (OV) um. Am 6. September 1982 schlugen MfS, Volkspolizei und Steuerfahndung zu: Die Verantwortlichen kamen in Haft, Räumlichkeiten wurden durchsucht.
Ab dem 1. November kamen in Katzhütte (Bezirk Suhl) schweres Gerät und Mitarbeiter der MfS-Bezirksverwaltung Suhl zum Einsatz. Diese bargen, reinigten, sortierten und verpackten innerhalb von knapp zwei Wochen circa 3,5 Tonnen an unterschiedlichsten Porzellanpuppen und Puppenteilen. Etwa zur gleichen Zeit förderten bei Ohrdruf (Bezirk Erfurt) Angehörige des MfS-Wachregiments ungefähr 1,1 Tonnen Grabungsgut zutage. Mitarbeiter der HA VII/13 sammelten anschließend die geborgenen und verpackten Kleinantiquitäten in den MfS-Bezirksverwaltungen Erfurt und Suhl ein und übergaben sie der KuA.
Über die Verwertung ließ sich Mielke persönlich berichten. Der Leiter der HA VII, Joachim Büchner, konnte in einem Schreiben vom 22. Dezember 1982 erste Erfolge verkünden. Die Geschäftemacher der KuA hatten Puppenköpfe und anderweitige Puppenteile an Firmen in den Niederlanden, den USA und der Bundesrepublik verkauft. Die KuA bot zunächst nur solche Stücke an, die relativ schwer am Markt zu veräußern waren. Mit Blick auf Absatzmöglichkeiten in der Schweiz, Italien, der Bundesrepublik und den USA prognostizierte die KuA einen zu erwartenden Erlös von mehreren Millionen D-Mark.
Gegenwärtig sind durch die Genossen Maßnahmen eingeleitet, den Markt Italiens und der Schweiz zu erschließen und die Verkäufe nach Obersee zu aktivieren. Der BRD-Markt soll ebenfalls aus taktischen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt erschlossen werden.
Eine genaue Angabe der Wertgröße hinsichtlich des Devisenertrages beim Absatz der Gesamtmenge der bisher übergebenen Puppenteile und Nippes ist nicht möglich, wird jedoch mehrere Millionen Valuta betragen.
Durch zielgerichtete Ermittlungen wurden in den Bezirken Suhl und Erfurt bisher weitere 4 Halden mit Porzellanpuppen und Nippes festgestellt und gesichert. Die Bergungsmaßnahmen werden unverzüglich durchgeführt, sobald die Witterungsbedingungen dies zulassen.
Des weiteren wurde durch die Arbeitsgruppe der HA VII/13 ein Schriftenarchiv der weltberühmten Puppenfirma
Kämmer und Reinhard - Waltershausen [durchgestrichen: in Ohrdruf]
festgestellt. Nach Rücksprache mit der Außenhandelsfirma ist auch dieses Archiv im nichtsozialistischen Ausland absetzbar.
Testverkäufe von 6 Katalogen dieser Firma brachten einen Erlös von
80 - 120 DM/DBB je Katalog;
etwa 200 Kataloge sind noch vorhanden.
Die Gesamtkosten für den Einsatz der Kräfte und Technik für die Durchführung der bisherigen Bergungsarbeiten betrugen 40.000,- Mark.
Anlage
1 Bilddokumentation
Büchner
Generalmajor
Hauptabteilung VII (Ministerium des Innern, Deutsche Volkspolizei)
Die Hauptabteilung VII und die ihr zugeordnete Linie VII waren für das Ministerium des Innern (MdI) und die ihm nachgeordneten Bereiche zuständig, d.h. für die Kriminalpolizei (insbesondere deren Arbeitsrichtung I/K I), die Schutz-, Verkehrs- und Bereitschaftspolizei, die Kampfgruppen, den Betriebsschutz, den Strafvollzug, das Pass- und Meldewesen, die Feuerwehr, das Deutsche Rote Kreuz, das Zentrale Aufnahmeheim in Röntgental, das Archivwesen, Geodäsie und Kartographie sowie die Politische Verwaltung des MdI, die medizinischen Einrichtungen der Volkspolizei und die Bereiche Innere Angelegenheiten der staatlichen Verwaltungen.
Zum Teil reichte der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung bzw. Linie VII über das MdI hinaus, so etwa gegenüber der Zivilverteidigung, die seit 1977 dem MfNV unterstand. Andere nachgeordnete Bereiche des MdI wurden indes aus fachlichen Gründen von anderen Diensteinheiten der Staatssicherheit abgesichert, so etwa die Arbeitsrichtung Observation der Kriminalpolizei (I/U) (durch die Hauptabteilung VIII), das Wachkommando Missionsschutz (durch die HA II) oder die Transport- und Wasserschutzpolizei (durch die HA XIX).
Gegenüber den Kampfgruppen sowie den lokalen Abteilungen Innere Angelegenheiten teilte sich die Linie VII die Zuständigkeit mit anderen Diensteinheiten. Die Abteilung VII der Verwaltung Groß-Berlin war zeitweise auch für die "Bearbeitung" der Polizei von Westberlin zuständig.
Gleichwohl fungierte die Linie VII als Generalbevollmächtigter des Mielke-Imperiums gegenüber der Volkspolizei. Hatte sie in den 50er Jahren vor allem gegen auffällige Volkspolizisten ermittelt sowie vermutete Spionage aufgedeckt, durchleuchtete sie die Polizei in den späteren Jahren immer stärker prophylaktisch, knüpfte ein weites Netz von Zuträgern im dienstlichen wie im privaten Bereich der Volkspolizisten und beeinflusste auch zunehmend die fachlichen Entscheidungen auf Leitungsebene.
Verfügte die Abteilungen VII im MfS 1958 über 38 Mitarbeiter in drei Referaten, so wurde sie im Folgejahr zur HA aufgewertet und wuchs bis 1989 auf 319 hauptamtliche Geheimpolizisten in acht Abteilungen an. Hinzu kamen 510 Mitarbeiter in den Abteilungen VII der BV sowie 264 sogenannte Abwehroffiziere Volkspolizei, seit 1981 der verlängerte Arm der Linie VII in den KD.
Wachregiment des MfS "Feliks Dzierżyński"
Das am 1.1.1951 als "Wachbataillon A" gegründete Wachregiment des MfS, welches seit 1967 den Namen des ersten sowjetischen Geheimdienstchefs Feliks Dzierżyński trug, wuchs im Laufe der Jahrzehnte zu einer Wach- und Sicherungstruppe mit 11.000 Angehörigen an (1989). Als militärisch-operativer Arm des MfS bezeichnet, hatte das Wachregiment, in und um Ostberlin stationiert, in erster Linie die Aufgabe, Partei- und Staatsobjekte wie die Politbürosiedlung Wandlitz zu bewachen sowie zeitweilig bestimmte Einsatzräume zu beziehen, um die Sicherheit führender Repräsentanten der DDR einschließlich ihrer Gäste zu gewährleisten.
Im Krisen- und Kriegsfall sollten die "Dzierżyński-Soldaten" die SED-Parteiführung schützen und bei inneren Unruhen eingreifen. Ihre "militärisch-tschekistische" Ausbildung war auf den Orts- und Häuserkampf ausgerichtet. Die Bewaffnung bestand zuletzt neben den üblichen Infanteriewaffen aus Panzerbekämpfungsmitteln, Flugabwehrraketen und mehr als 400 Schützenpanzerwagen.
Das Wachregiment rekrutierte sich zu etwa 80 Prozent aus freiwillig drei Jahre dienenden Soldaten und Unteroffizieren. Die SED-Führung und Mielke wollten in den Angehörigen des Wachregiments politische Soldaten sehen, die in einem besonderen Treueverhältnis zur Partei- und Staatsführung stehen sollten. Ihre Sonderstellung wurde durch einen besonderen Fahneneid, Uniformen aus Offiziersstoff, Ärmelstreifen und durch eine bessere Besoldung unterstrichen.
Gegenüber anderen bewaffneten Organen entwickelten die MfS-Soldaten deshalb gelegentlich Formen überheblichen Verhaltens. Es existierte zeitweise so etwas wie ein Korpsgeist, man begriff sich als eine Art "Rote Garde". Einsätze am 17. Juni 1953 und am 13. August 1961 stellte man in der Traditionspflege besonders heraus.
Im Oktober 1989 erfolgte gegen Demonstranten in Ostberlin der letzte "Sicherungseinsatz" von kleineren Teilen des Wachregiments; danach verweigerte die Mehrheit der Soldaten den bisherigen "absoluten Gehorsam". Die Modrow-Regierung löste das Wachregiment im Dezember 1989 auf.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Zur Durchdringung von Ministerien und anderen wichtigen Stellen des Staatsapparates, der Wirtschaft, aber auch außerhalb der DDR setzte das MfS hauptamtliche Mitarbeiter als Offizier im besonderen Einsatz (OibE) ein. Sie agierten dort verdeckt und mit einer legendierten Biografie ausgestattet. Schwerpunkte waren das System der Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben, Residenten sowie Wachkräfte in den Auslandsvertretungen der DDR.
In einigen Bereichen arbeiteten zeitweise regelrechte OibE-Strukturen, etwa im MdI der DDR (Personendatenbank), dem Entwicklungszentrum des Kombinates Robotron oder der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität. 1983 gab es 3.471 OibE, danach sank die Zahl. 1988 verfügten 27 Diensteinheiten der MfS-Zentrale über 1.856 OibE.
Die OPK wurde 1971 in Abgrenzung zum Operativen Vorgang eingeführt. Auf der Grundlage der MfS-Richtlinien 1/71 und 1/81 zielte sie auf die Überprüfung von Verdachtsmomenten zu Verbrechen und Straftaten, das Erkennen "feindlich-negativer" Haltungen, aber auch den vorbeugenden Schutz von Personen in sicherheitsrelevanten Positionen. Auch Ausländer konnten unter OPK gestellt werden.
Zur Informationsbeschaffung wurden staatliche Organe, Betriebe und Institute, gesellschaftliche Organisationen, die Deutsche Volkspolizei und andere Stellen sowie, wenn erforderlich, operative Mittel und Methoden einbezogen. Die OPK endete mit einem Abschlussbericht. Die bearbeitete Person galt bis dahin als aktiv erfasst, da OPK zu den registrierpflichtigen Vorgängen zählten.
Der Operative Vorgang (OV) war ein registrierpflichtiger Vorgang und Sammelbegriff für Einzel- bzw. Gruppenvorgänge (Registrierung, TV und ZOV). Er wurde angelegt, um im Rahmen von verdeckten, aber zum Teil auch offenen Ermittlungen gegen missliebige Personen vorgehen zu können (Anweisung 14/52 vom 10.9.1952: Vorgangsordnung; 1976 durch Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" neu geregelt).
Ausgangspunkt des OV waren zumeist Hinweise auf, aus MfS-Sicht, strafrechtlich relevante Tatbestände (in der Regel Verstöße gegen die in der DDR geltenden politischen Normen), die es zu überprüfen galt. Bestandteil der nach einem klaren Abfolgeprinzip zu erstellenden OV waren "Maßnahmepläne" und ggf. in ihnen enthaltene Maßnahmen der Zersetzung, die vor allem dann zur Anwendung gelangten, wenn eine Inhaftierung aus taktischen Erwägungen als nicht opportun galt.
Im OV ermittelte das MfS nicht nur gegen die betreffende Person, es wurden auch Erkundigungen zum familiären Umfeld, zum Freundes- und Kollegenkreis u. ä. eingeholt. Konnten Delikte keinen Personen unmittelbar zugeordnet werden (z. B. Flugblätter, Losungen, anonyme Briefe), wurde ein OV gegen unbekannt eröffnet. Darin wurden die nach den Vorstellungen des MfS potenziell als Urheber in Frage kommenden Personen dahingehend überprüft, ob ihnen die "Tat" nachzuweisen war.
Häufig ging dem OV eine Operative Personenkontrolle (OPK) voraus. OV waren mit Vorschlägen zur Ahndung der nachgewiesenen Straftatverletzungen (z. B. Ermittlungsverfahren; Anwerbung; Zersetzungsmaßnahmen) bzw. bei Nicht-Bestätigung des Ausgangsverdachts durch Einstellen der Bearbeitung abzuschließen.
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