Signatur: BStU, MfS, HA XX, Nr. 4808, Bl. 12-23
In einer Auswertung des X. Schriftstellerkongresses dokumentierte die Staatssicherheit kritische Äußerungen der Rednerinnen und Redner. Sie vermutete, dass der Kongress nicht nur bei den Literaturschaffenden den Auftakt für "staatsunabhängige Strukturen" und oppositionelle Aktivitäten bilden könnte.
Literatinnen und Literaten litten in der DDR unter der Bevormundung durch das SED-Regime. Gegen die Zensur regte sich in den 80er Jahren vermehrt offene Kritik. Die zuständige Kulturabteilung des Zentralkomitees der SED, die dem Chefideologen und Politbüromitglied Kurt Hager unterstand, lehnte Lockerungen ab. Der X. DDR-Schriftstellerkongress, der am 24. November 1987 in Gegenwart von Generalsekretär Erich Honecker und sechs weiteren SED-Politbüromitgliedern begann, zeigte aber auf, dass diese harte Linie zunehmend offen kritisiert wurde. Die Staatssicherheit schenkte einzelnen kritischen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Kongresses und ihrer Meinung nach "feindlich-negativen Kräften" besondere Beachtung.
Bereits im Vorfeld des Kongresses machten verschiedene Autorinnen und Autoren deutlich, dass sie eine staatliche Bevormundung nicht mehr widerspruchslos hinnehmen würden. Häufig kamen sie in diesem Zusammenhang auch auf den Aderlass durch die Abwanderung von Schriftstellerinnen und Schriftstellern aus der DDR zu sprechen.
Da der Schriftstellerkongress in die Verantwortung der Kulturabteilung des SED-Zentralkomitees fiel, konnte die Staatssicherheit seinen Verlauf nicht offen und pauschal kritisieren. Dennoch macht der vorliegende Stasi-Bericht deutlich, dass diese Veranstaltung aus Sicht der Geheimpolizei geradezu aufrührerischen Charakter hatte. So seien in einigen kritischen Redebeiträgen sichtbar grundlegende Positionen der DDR-Staatsmacht angegriffen und der Kongress genutzt worden, um subversive Ziele zu propagieren.
Als besonders negativ bewertete die Stasi einen Brief der in Ost und West erfolgreichen Schriftstellerin Christa Wolf, die dem Kongress ferngeblieben war. Wolf setzte sich darin für die Wiederaufnahme der im Jahr 1979 aus dem Schriftstellerverband ausgeschlossenen Autoren ein.
Die Staatssicherheit mutmaßte, dass von dem Kongress eine Signalwirkung für weitere Aktivitäten ausgehen werde, um die "Dialogbereitschaft des Staates zu testen". Es sollten Schlussfolgerungen für die politisch-operative Arbeit gezogen werden, um einen "störungsfreien" Ablauf der für 1988 angesetzten kulturpolitischen Veranstaltungen zu gewährleisten.
Teschke äußerte sich über einen "Traum von kultureller Selbstverwaltung", der irgendwann Wirklichkeit werden müsse. Griebner berief sich auf Genossen Gorbatschow, dem zu verdanken sei, daß die Geschichte unseres Staates nun auch bei uns nicht mehr verfälscht werden dürfe.
In der Diskussion im Plenum wurden durch den Schriftsteller
Jurij Koch
Cottbus
in aggressiver und demagogischer Weise Probleme des Umweltschutzes aufgeworfen und er forderte die kollektive, öffentliche Diskussion dieser Probleme.
Ähnliche Äußerungen wurden durch den Schriftsteller
Karl-Heinz Steinmüller
Halle
und weitere Autoren in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen gestellt. Sichtbarer Ausdruck dieser Denk- und Verhaltensweisen waren die provozierenden und demonstrativen Protest und Unmutsäußerungen solcher Personen während der Ausführungen des Ministers für Umweltschutz und Wasserwirtschaft
Hans Reichel.
Die Berliner Autorin
Irina Liebmann
nahm in ihrem Diskussionsbeitrag vor dem Plenum zum Problem eines staatsunabhängigen
"Theaters der Autoren"
Stellung und brachte zum Ausdruck, daß sie es nicht versteht, wie man dieses Vorhaben ablehnen und als Irrweg bezeichnen kann.
Operativ zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch das Auftreten und die politischen Äußerungen solcher Autoren und Schriftsteller, die aufgrund ihrer unmittelbaren Tätigkeit, aber auch durch ihre, die gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR negierenden bzw. abweichenden (Haltungen zu Teilbereichen der Politik der Partei, im Blickfeld von Institutionen und Einrichtungen im Operationsgebiet stehen.
Bekämpfung von Widerstand und Opposition umschreibt, was zwischen 1950 und 1989 als eine Kernaufgabe des MfS galt. Gegen den Willen eines Großteils der ostdeutschen Bevölkerung wurde eine Diktatur etabliert, die nicht durch Wahlen legitimiert war: Dies war einer der Gründe für die Bildung des MfS am 8.2.1950.
Um ihren gesellschaftlichen Alleinvertretungs- und Herrschaftsanspruch zu sichern, schuf sich die SED als Repressions- und polizeistaatliche Unterdrückungsinstanz das MfS - das konsequenterweise so auch offiziell von ihr als "Schild und Schwert der Partei" bezeichnet wurde. Bereits in der "Richtlinie über die Erfassung von Personen, die eine feindliche Tätigkeit durchführen und von den Organen des MfS der DDR festgestellt wurden" vom 20.9.1950 wurde dementsprechend festgelegt, dass "alle Personen" zu registrieren seien, deren Verhalten geeignet war, die "Grundlagen" der DDR in Frage zu stellen.
Ferner wurde bestimmt, dass "über Personen, die eine feindliche Tätigkeit ausüben, [...] Vorgänge" anzulegen sind und über "die erfassten Personen [...] eine zentrale Kartei" einzurichten ist. Das offensive Vorgehen gegen Regimegegner erfuhr eine Ergänzung in den gleichzeitig getroffenen Festlegungen zur Übergabe der als "feindlich" klassifizierten Personen an die Staatsanwaltschaften.
Das MfS wurde somit bei der Bekämpfung von Widerstand und Opposition zur Ermittlungsinstanz; die nachfolgenden Urteile gegen Oppositionelle und Regimekritiker ergingen in enger Kooperation mit den vom MfS zumeist vorab instruierten Gerichten und zum Schein vermeintlicher Rechtsstaatlichkeit unter Hinzuziehung von mit dem MfS häufig zusammenarbeitenden Rechtsanwälten.
Inhalte, Auftreten und Erscheinungsbild von politisch abweichendem Verhalten, Widerstand und Opposition wandelten sich im Laufe der DDR-Geschichte. Zugleich änderten sich auch die Strategien und Methoden des MfS in Abhängigkeit vom konkreten Erscheinungsbild von Protest und Widerstand, aber auch analog zum Ausbauniveau des Apparates und seines Zuträger- und Informantennetzes sowie zur jeweils getroffenen Lageeinschätzung und unter Berücksichtigung der politischen Rahmenbedingungen.
Zu allen Zeiten gab es in beinahe allen Bevölkerungsgruppen und in allen Regionen Aufbegehren, Opposition und Widerstand. In den ersten Jahren nach Gründung der DDR gingen die SED und das MfS mit drakonischen Abschreckungsstrafen (u. a. Todesurteilen) gegen politische Gegner vor. Gefällt wurden die Urteile nicht selten in penibel vorbereiteten Strafprozessen mit präparierten Belastungszeugen und unter Verwendung erzwungener Geständnisse.
In mehreren Orten der DDR wurden z. B. Oberschüler (Werdau, Leipzig, Werder, Eisenfeld, Fürstenberg/Oder, Güstrow), die anknüpfend an das Vorbild der Gruppe "Weiße Rose" in der NS-Diktatur Widerstand geleistet hatte, zum Tode oder zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt, weil sie Informationen gesammelt und Flugblätter verteilt hatten. Manch einer von ihnen überlebte die Haftbedingungen nicht oder nur mit dauerhaften gesundheitlichen Schäden.
Im Laufe der 50er Jahre ging das MfS schrittweise zum verdeckten Terror über. Nach wie vor ergingen langjährige Zuchthausstrafen; politische Opponenten, die von Westberlin aus die Verhältnisse in der DDR kritisierten, wurden - wie Karl Wilhelm Fricke 1955 - in geheimen Operationen entführt, nach Ostberlin verschleppt, in MfS-Haft festgehalten und vor DDR-Gerichte gestellt (Entführung).
Das Bestreben der SED, sich in der westlichen Öffentlichkeit aufgrund dieser ungelösten Fälle und angesichts eklatanter Menschenrechtsverletzungen nicht fortlaufender Kritik ausgesetzt zu sehen, führte, begünstigt durch die Absicht, der maroden Finanz- und Wirtschaftslage mit westlicher Unterstützung beizukommen, schrittweise zu einem Wandel. Im Ergebnis kam es auch zu einer Modifikation der MfS-Strategien im Vorgehen gegenüber Widerstand und Opposition.
Neben die im Vergleich zu den 50er Jahren zwar niedrigeren, für die Betroffenen aber nach wie vor empfindlich hohen Haftstrafen traten als beabsichtigt "lautloses" Vorgehen die Strategien der Kriminalisierung und Zersetzung. In einem "Entwurf der Sektion politisch-operative Spezialdisziplin" des MfS, der auf 1978 zu datieren ist, wird hierzu ausgeführt: "Um der Behauptung des Gegners die Spitze zu nehmen, dass wir ideologische Meinungsverschiedenheiten oder Andersdenkende mit Mitteln des sogenannten politischen Strafrechts bekämpfen, sind dazu noch wirksamer Maßnahmen zur Kriminalisierung dieser Handlungen sowie nicht strafrechtliche Mittel anzuwenden."
In der Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" vom Januar 1976 wurden unter Punkt 2.6 "die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung" geregelt und unter Punkt 2.6.2 die "Formen, Mittel und Methoden der Zersetzung" erörtert. Jene reichten u. a. von der "systematischen Diskreditierung des öffentlichen Rufes" auch mittels "unwahrer […] Angaben" und der "Verbreitung von Gerüchten" über das "Erzeugen von Misstrauen", dem "Vorladen von Personen zu staatlichen Dienststellen" bis zur "Verwendung anonymer oder pseudonymer Briefe, […] Telefonanrufe".
Mit der "Ordnungswidrigkeitenverordnung" (OWVO) von 1984 ging man zudem verstärkt dazu über, politisch unliebsame Personen, sofern sie sich an Protesten beteiligten, mit Ordnungsstrafen zu überziehen und sie somit materiell unter Druck zu setzen. All diese Maßnahmen sollten nach außen hin den Eindruck erwecken, dass das MfS weniger rigoros als in früheren Jahren gegen Regimegegner vorging.
Nach der Freilassung von Oppositionellen, die kurz zuvor während der Durchsuchung der Umweltbibliothek 1987 und nach den Protesten am Rande der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration 1988 in Berlin inhaftiert worden waren, äußerten selbst SED-Mitglieder Zweifel, ob das MfS noch in der Lage sei, offensiv und effektiv gegen politische Opponenten vorzugehen.
Hochgerüstet und allemal zum Einschreiten bereit, trat das MfS jedoch noch bis in den Herbst 1989 gegenüber weniger prominenten Menschen in Aktion, die Widerstand leisteten, inhaftierte diese und ließ gegen sie hohe Haftstrafen verhängen. Bis zum Ende der DDR schritt das MfS bei sog. Demonstrativhandlungen ein und ging gegen - wie es hieß - ungesetzliche Gruppenbildungen vor.
Mit Operationsgebiet bezeichnete das MfS zusammenfassend alle Länder, in denen bzw. gegen die es geheimdienstliche Aktionen durchführte. Zumeist waren damit die Bundesrepublik Deutschland und Westberlin gemeint, der Begriff konnte aber auch jedes andere westliche oder neutrale Land einschließen. Aufgrund besonderer innenpolitischer Entwicklungen galten 1968/69 auch die Tschechoslowakei, spätestens seit den 70er Jahren faktisch Rumänien und in den 80er Jahren auch Polen als Operationsgebiet.
Signatur: BStU, MfS, HA XX, Nr. 4808, Bl. 12-23
In einer Auswertung des X. Schriftstellerkongresses dokumentierte die Staatssicherheit kritische Äußerungen der Rednerinnen und Redner. Sie vermutete, dass der Kongress nicht nur bei den Literaturschaffenden den Auftakt für "staatsunabhängige Strukturen" und oppositionelle Aktivitäten bilden könnte.
Literatinnen und Literaten litten in der DDR unter der Bevormundung durch das SED-Regime. Gegen die Zensur regte sich in den 80er Jahren vermehrt offene Kritik. Die zuständige Kulturabteilung des Zentralkomitees der SED, die dem Chefideologen und Politbüromitglied Kurt Hager unterstand, lehnte Lockerungen ab. Der X. DDR-Schriftstellerkongress, der am 24. November 1987 in Gegenwart von Generalsekretär Erich Honecker und sechs weiteren SED-Politbüromitgliedern begann, zeigte aber auf, dass diese harte Linie zunehmend offen kritisiert wurde. Die Staatssicherheit schenkte einzelnen kritischen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Kongresses und ihrer Meinung nach "feindlich-negativen Kräften" besondere Beachtung.
Bereits im Vorfeld des Kongresses machten verschiedene Autorinnen und Autoren deutlich, dass sie eine staatliche Bevormundung nicht mehr widerspruchslos hinnehmen würden. Häufig kamen sie in diesem Zusammenhang auch auf den Aderlass durch die Abwanderung von Schriftstellerinnen und Schriftstellern aus der DDR zu sprechen.
Da der Schriftstellerkongress in die Verantwortung der Kulturabteilung des SED-Zentralkomitees fiel, konnte die Staatssicherheit seinen Verlauf nicht offen und pauschal kritisieren. Dennoch macht der vorliegende Stasi-Bericht deutlich, dass diese Veranstaltung aus Sicht der Geheimpolizei geradezu aufrührerischen Charakter hatte. So seien in einigen kritischen Redebeiträgen sichtbar grundlegende Positionen der DDR-Staatsmacht angegriffen und der Kongress genutzt worden, um subversive Ziele zu propagieren.
Als besonders negativ bewertete die Stasi einen Brief der in Ost und West erfolgreichen Schriftstellerin Christa Wolf, die dem Kongress ferngeblieben war. Wolf setzte sich darin für die Wiederaufnahme der im Jahr 1979 aus dem Schriftstellerverband ausgeschlossenen Autoren ein.
Die Staatssicherheit mutmaßte, dass von dem Kongress eine Signalwirkung für weitere Aktivitäten ausgehen werde, um die "Dialogbereitschaft des Staates zu testen". Es sollten Schlussfolgerungen für die politisch-operative Arbeit gezogen werden, um einen "störungsfreien" Ablauf der für 1988 angesetzten kulturpolitischen Veranstaltungen zu gewährleisten.
Einen herausragend negativen Stellenwert nimmt in diesem Zusammenhang die Schriftstellerin
Christa Wolf
Berlin
ein.
Obwohl seitens staatlicher Organe und gesellschaftlicher Kräfte vielfältige Anstrengungen/ unternommen wurden, die Genannte zu einer Teilnahme am Kongreß zu bewegen, lehnte die Wolf diese, wegen "anderer Verpflichtungen" ab.
Nachdem der X. Schriftstellerkongreß der DDR eröffnet war, versuchte die Wolf nunmehr in schriftlicher Art und Weise, gehalten in Briefform, ihre politischen Ansichten und Forderungen den Delegierten zur Kenntnis zu bringen, was durch ihr raffiniertes Vorgehen, welches jedoch auch gleichzeitig das abgestimmte Vorgehen der Wolf und des de Bruyn sichtbar macht, gelang.
Einerseits verschickte die Wolf den Brief mit ihren Forderungen an den Präsidenten des Schriftstellerverbandes der DDR, Hermann Kant, mit der Bitte, diesen auf dem Kongreß zu verlesen, andererseits gehörte auch de Bruyn zu den Adressaten. Da die Wolf nicht Deligierte des Kongresses war, erfolgte die Festlegung, diesen Brief nicht zu verlesen und den de Bruyn auch dahingehend zu orientieren, so zu verfahren, was von diesem jedoch nicht akzeptiert wurde. In ihrem Schreiben fordert die Wolf, wenn auch mittelbar, die erneute Aufnahme der aus dem Verband ausgeschlossenen Autoren und Schriftsteller und setzt sich nachhaltig für eine Integration der, nach ihrer Meinung, jungen kritischen Autoren in die Verbandsarbeit ein.
(Anlage: Brief von Christa Wolf an den Präsidenten des Schriftstellerverbandes der DDR, zur operativen Information und Einschätzung von Entwicklungstendenzen im literarischen Bereich.)
Bewertet man die inhaltliche Abfassung der verschiedenen Diskussionsbeiträge und die darin enthaltenen politischen Standpunkte sowie die gestellten Forderungen nach Veränderungen in der staatlichen Ordnung in der DDR, ist nicht auszuschließen, daß sich einzelne Diskussionsredner anhand der offensichtlichen Analogien in ihren Äußerungen wechselseitig abgestimmt haben.
Selbst unter Berücksichtigung des durchdachten Vorgehens dieser Personenkreise und der damit verbundenen, nicht vollständigen Offenlegung ihrer politischen Grundhaltung, wird in den Beiträgen eindeutig sichtbar, daß von ihnen letztendlich grundlegende Rechtspositionen der sozialistischen Staatsmacht der DDR angegriffen werden und das Forum des Kongresses genutzt wurde, um diesen Zielstellungen Öffentlichkeitswirksamkeit zu verleihen.
Bekämpfung von Widerstand und Opposition umschreibt, was zwischen 1950 und 1989 als eine Kernaufgabe des MfS galt. Gegen den Willen eines Großteils der ostdeutschen Bevölkerung wurde eine Diktatur etabliert, die nicht durch Wahlen legitimiert war: Dies war einer der Gründe für die Bildung des MfS am 8.2.1950.
Um ihren gesellschaftlichen Alleinvertretungs- und Herrschaftsanspruch zu sichern, schuf sich die SED als Repressions- und polizeistaatliche Unterdrückungsinstanz das MfS - das konsequenterweise so auch offiziell von ihr als "Schild und Schwert der Partei" bezeichnet wurde. Bereits in der "Richtlinie über die Erfassung von Personen, die eine feindliche Tätigkeit durchführen und von den Organen des MfS der DDR festgestellt wurden" vom 20.9.1950 wurde dementsprechend festgelegt, dass "alle Personen" zu registrieren seien, deren Verhalten geeignet war, die "Grundlagen" der DDR in Frage zu stellen.
Ferner wurde bestimmt, dass "über Personen, die eine feindliche Tätigkeit ausüben, [...] Vorgänge" anzulegen sind und über "die erfassten Personen [...] eine zentrale Kartei" einzurichten ist. Das offensive Vorgehen gegen Regimegegner erfuhr eine Ergänzung in den gleichzeitig getroffenen Festlegungen zur Übergabe der als "feindlich" klassifizierten Personen an die Staatsanwaltschaften.
Das MfS wurde somit bei der Bekämpfung von Widerstand und Opposition zur Ermittlungsinstanz; die nachfolgenden Urteile gegen Oppositionelle und Regimekritiker ergingen in enger Kooperation mit den vom MfS zumeist vorab instruierten Gerichten und zum Schein vermeintlicher Rechtsstaatlichkeit unter Hinzuziehung von mit dem MfS häufig zusammenarbeitenden Rechtsanwälten.
Inhalte, Auftreten und Erscheinungsbild von politisch abweichendem Verhalten, Widerstand und Opposition wandelten sich im Laufe der DDR-Geschichte. Zugleich änderten sich auch die Strategien und Methoden des MfS in Abhängigkeit vom konkreten Erscheinungsbild von Protest und Widerstand, aber auch analog zum Ausbauniveau des Apparates und seines Zuträger- und Informantennetzes sowie zur jeweils getroffenen Lageeinschätzung und unter Berücksichtigung der politischen Rahmenbedingungen.
Zu allen Zeiten gab es in beinahe allen Bevölkerungsgruppen und in allen Regionen Aufbegehren, Opposition und Widerstand. In den ersten Jahren nach Gründung der DDR gingen die SED und das MfS mit drakonischen Abschreckungsstrafen (u. a. Todesurteilen) gegen politische Gegner vor. Gefällt wurden die Urteile nicht selten in penibel vorbereiteten Strafprozessen mit präparierten Belastungszeugen und unter Verwendung erzwungener Geständnisse.
In mehreren Orten der DDR wurden z. B. Oberschüler (Werdau, Leipzig, Werder, Eisenfeld, Fürstenberg/Oder, Güstrow), die anknüpfend an das Vorbild der Gruppe "Weiße Rose" in der NS-Diktatur Widerstand geleistet hatte, zum Tode oder zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt, weil sie Informationen gesammelt und Flugblätter verteilt hatten. Manch einer von ihnen überlebte die Haftbedingungen nicht oder nur mit dauerhaften gesundheitlichen Schäden.
Im Laufe der 50er Jahre ging das MfS schrittweise zum verdeckten Terror über. Nach wie vor ergingen langjährige Zuchthausstrafen; politische Opponenten, die von Westberlin aus die Verhältnisse in der DDR kritisierten, wurden - wie Karl Wilhelm Fricke 1955 - in geheimen Operationen entführt, nach Ostberlin verschleppt, in MfS-Haft festgehalten und vor DDR-Gerichte gestellt (Entführung).
Das Bestreben der SED, sich in der westlichen Öffentlichkeit aufgrund dieser ungelösten Fälle und angesichts eklatanter Menschenrechtsverletzungen nicht fortlaufender Kritik ausgesetzt zu sehen, führte, begünstigt durch die Absicht, der maroden Finanz- und Wirtschaftslage mit westlicher Unterstützung beizukommen, schrittweise zu einem Wandel. Im Ergebnis kam es auch zu einer Modifikation der MfS-Strategien im Vorgehen gegenüber Widerstand und Opposition.
Neben die im Vergleich zu den 50er Jahren zwar niedrigeren, für die Betroffenen aber nach wie vor empfindlich hohen Haftstrafen traten als beabsichtigt "lautloses" Vorgehen die Strategien der Kriminalisierung und Zersetzung. In einem "Entwurf der Sektion politisch-operative Spezialdisziplin" des MfS, der auf 1978 zu datieren ist, wird hierzu ausgeführt: "Um der Behauptung des Gegners die Spitze zu nehmen, dass wir ideologische Meinungsverschiedenheiten oder Andersdenkende mit Mitteln des sogenannten politischen Strafrechts bekämpfen, sind dazu noch wirksamer Maßnahmen zur Kriminalisierung dieser Handlungen sowie nicht strafrechtliche Mittel anzuwenden."
In der Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" vom Januar 1976 wurden unter Punkt 2.6 "die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung" geregelt und unter Punkt 2.6.2 die "Formen, Mittel und Methoden der Zersetzung" erörtert. Jene reichten u. a. von der "systematischen Diskreditierung des öffentlichen Rufes" auch mittels "unwahrer […] Angaben" und der "Verbreitung von Gerüchten" über das "Erzeugen von Misstrauen", dem "Vorladen von Personen zu staatlichen Dienststellen" bis zur "Verwendung anonymer oder pseudonymer Briefe, […] Telefonanrufe".
Mit der "Ordnungswidrigkeitenverordnung" (OWVO) von 1984 ging man zudem verstärkt dazu über, politisch unliebsame Personen, sofern sie sich an Protesten beteiligten, mit Ordnungsstrafen zu überziehen und sie somit materiell unter Druck zu setzen. All diese Maßnahmen sollten nach außen hin den Eindruck erwecken, dass das MfS weniger rigoros als in früheren Jahren gegen Regimegegner vorging.
Nach der Freilassung von Oppositionellen, die kurz zuvor während der Durchsuchung der Umweltbibliothek 1987 und nach den Protesten am Rande der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration 1988 in Berlin inhaftiert worden waren, äußerten selbst SED-Mitglieder Zweifel, ob das MfS noch in der Lage sei, offensiv und effektiv gegen politische Opponenten vorzugehen.
Hochgerüstet und allemal zum Einschreiten bereit, trat das MfS jedoch noch bis in den Herbst 1989 gegenüber weniger prominenten Menschen in Aktion, die Widerstand leisteten, inhaftierte diese und ließ gegen sie hohe Haftstrafen verhängen. Bis zum Ende der DDR schritt das MfS bei sog. Demonstrativhandlungen ein und ging gegen - wie es hieß - ungesetzliche Gruppenbildungen vor.
Signatur: BStU, MfS, HA XX, Nr. 4808, Bl. 12-23
In einer Auswertung des X. Schriftstellerkongresses dokumentierte die Staatssicherheit kritische Äußerungen der Rednerinnen und Redner. Sie vermutete, dass der Kongress nicht nur bei den Literaturschaffenden den Auftakt für "staatsunabhängige Strukturen" und oppositionelle Aktivitäten bilden könnte.
Literatinnen und Literaten litten in der DDR unter der Bevormundung durch das SED-Regime. Gegen die Zensur regte sich in den 80er Jahren vermehrt offene Kritik. Die zuständige Kulturabteilung des Zentralkomitees der SED, die dem Chefideologen und Politbüromitglied Kurt Hager unterstand, lehnte Lockerungen ab. Der X. DDR-Schriftstellerkongress, der am 24. November 1987 in Gegenwart von Generalsekretär Erich Honecker und sechs weiteren SED-Politbüromitgliedern begann, zeigte aber auf, dass diese harte Linie zunehmend offen kritisiert wurde. Die Staatssicherheit schenkte einzelnen kritischen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Kongresses und ihrer Meinung nach "feindlich-negativen Kräften" besondere Beachtung.
Bereits im Vorfeld des Kongresses machten verschiedene Autorinnen und Autoren deutlich, dass sie eine staatliche Bevormundung nicht mehr widerspruchslos hinnehmen würden. Häufig kamen sie in diesem Zusammenhang auch auf den Aderlass durch die Abwanderung von Schriftstellerinnen und Schriftstellern aus der DDR zu sprechen.
Da der Schriftstellerkongress in die Verantwortung der Kulturabteilung des SED-Zentralkomitees fiel, konnte die Staatssicherheit seinen Verlauf nicht offen und pauschal kritisieren. Dennoch macht der vorliegende Stasi-Bericht deutlich, dass diese Veranstaltung aus Sicht der Geheimpolizei geradezu aufrührerischen Charakter hatte. So seien in einigen kritischen Redebeiträgen sichtbar grundlegende Positionen der DDR-Staatsmacht angegriffen und der Kongress genutzt worden, um subversive Ziele zu propagieren.
Als besonders negativ bewertete die Stasi einen Brief der in Ost und West erfolgreichen Schriftstellerin Christa Wolf, die dem Kongress ferngeblieben war. Wolf setzte sich darin für die Wiederaufnahme der im Jahr 1979 aus dem Schriftstellerverband ausgeschlossenen Autoren ein.
Die Staatssicherheit mutmaßte, dass von dem Kongress eine Signalwirkung für weitere Aktivitäten ausgehen werde, um die "Dialogbereitschaft des Staates zu testen". Es sollten Schlussfolgerungen für die politisch-operative Arbeit gezogen werden, um einen "störungsfreien" Ablauf der für 1988 angesetzten kulturpolitischen Veranstaltungen zu gewährleisten.
Die Berichterstattung der Westmedien über diese Forderungen trug regelrecht "aufrufenden" Charakter und wurde unter anderem genutzt, um selbst diese politischen Zielstellungen als Versuch zur Herstellung der Einheit von Verfassung und gesellschaftlicher Realität zu deklarieren.
Charakteristisch für die dem X. Schriftstellerkongreß von politisch-negativen und indifferenten Schriftstellern beigemessene übergreifende Bedeutung für künftige gesellschaftliche Entwicklungstendenzen in der DDR ist die Äußerung eines bekannten Autors, daß es auch (positive) Schriftsteller gäbe, die durch die den Kongreß beherrschende Offenheit verschreckt seien. Diese müßten "die neuen Freiheiten erst gebrauchen lernen."
Zusätzlich eingeleitete politisch-operative Abwehrmaßnahmen in der Vorbereitung dieses kulturpolitischen Ereignisses machen sichtbar, daß feindliche Kräfte und Einrichtungen im Operationsgebiet, Mitarbeiter legaler Basen des Feindes auf dem Territorium der DDR, aber auch Führungskräfte und Exponenten politischer Untergrundtätigkeit solche Ereignisse im kulturell-künstlerischen Bereich intensiv und langfristig in ihre gegen die Politik der Partei und Regierung der DDR gerichteten Pläne, Absichten und Handlungen einbeziehen. Dabei sind sie bestrebt, widersprüchliche, aber auch vereinzelt fest gestellte, massive negative bis feindliche Auffassungen öffentlichkeitswirksam, vor allem mit Hilfe der Westmedien, darzustellen.
Die Absicht des Vorstandes des Verbandes deutscher Schriftsteller der BRD, den ehemaligen DDR-Bürger
Erich Loest
als Vertreter der BRD-Schriftsteller zum Kongreß zu entsenden, muß als politische Provokation angesehen werden und deutet darauf hin, daß in der Leitung des VS der BRD mit der Neuwahl des Leitungsgremiums unter der Vorsitzenden
Anna Jonas
sowie den Beisitzern Günter Grass und Johano Strasser Personen politischen Einfluß ausüben, die die bilateralen Beziehungen der Verbände negativ beeinflussen können.
Zu beachten sind in diesem Zusammenhang auch Äußerungen des Strasser (Mitglied der SPD-Grundwertekommission und Mitherausgeber der operativ bedeutsamen Zeitschrift L ' 80), daß er persönlich in der Leitung des VS einen neuen Stil in der Auseinandersetzung mit der DDR durchsetzen werde.
Bekämpfung von Widerstand und Opposition umschreibt, was zwischen 1950 und 1989 als eine Kernaufgabe des MfS galt. Gegen den Willen eines Großteils der ostdeutschen Bevölkerung wurde eine Diktatur etabliert, die nicht durch Wahlen legitimiert war: Dies war einer der Gründe für die Bildung des MfS am 8.2.1950.
Um ihren gesellschaftlichen Alleinvertretungs- und Herrschaftsanspruch zu sichern, schuf sich die SED als Repressions- und polizeistaatliche Unterdrückungsinstanz das MfS - das konsequenterweise so auch offiziell von ihr als "Schild und Schwert der Partei" bezeichnet wurde. Bereits in der "Richtlinie über die Erfassung von Personen, die eine feindliche Tätigkeit durchführen und von den Organen des MfS der DDR festgestellt wurden" vom 20.9.1950 wurde dementsprechend festgelegt, dass "alle Personen" zu registrieren seien, deren Verhalten geeignet war, die "Grundlagen" der DDR in Frage zu stellen.
Ferner wurde bestimmt, dass "über Personen, die eine feindliche Tätigkeit ausüben, [...] Vorgänge" anzulegen sind und über "die erfassten Personen [...] eine zentrale Kartei" einzurichten ist. Das offensive Vorgehen gegen Regimegegner erfuhr eine Ergänzung in den gleichzeitig getroffenen Festlegungen zur Übergabe der als "feindlich" klassifizierten Personen an die Staatsanwaltschaften.
Das MfS wurde somit bei der Bekämpfung von Widerstand und Opposition zur Ermittlungsinstanz; die nachfolgenden Urteile gegen Oppositionelle und Regimekritiker ergingen in enger Kooperation mit den vom MfS zumeist vorab instruierten Gerichten und zum Schein vermeintlicher Rechtsstaatlichkeit unter Hinzuziehung von mit dem MfS häufig zusammenarbeitenden Rechtsanwälten.
Inhalte, Auftreten und Erscheinungsbild von politisch abweichendem Verhalten, Widerstand und Opposition wandelten sich im Laufe der DDR-Geschichte. Zugleich änderten sich auch die Strategien und Methoden des MfS in Abhängigkeit vom konkreten Erscheinungsbild von Protest und Widerstand, aber auch analog zum Ausbauniveau des Apparates und seines Zuträger- und Informantennetzes sowie zur jeweils getroffenen Lageeinschätzung und unter Berücksichtigung der politischen Rahmenbedingungen.
Zu allen Zeiten gab es in beinahe allen Bevölkerungsgruppen und in allen Regionen Aufbegehren, Opposition und Widerstand. In den ersten Jahren nach Gründung der DDR gingen die SED und das MfS mit drakonischen Abschreckungsstrafen (u. a. Todesurteilen) gegen politische Gegner vor. Gefällt wurden die Urteile nicht selten in penibel vorbereiteten Strafprozessen mit präparierten Belastungszeugen und unter Verwendung erzwungener Geständnisse.
In mehreren Orten der DDR wurden z. B. Oberschüler (Werdau, Leipzig, Werder, Eisenfeld, Fürstenberg/Oder, Güstrow), die anknüpfend an das Vorbild der Gruppe "Weiße Rose" in der NS-Diktatur Widerstand geleistet hatte, zum Tode oder zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt, weil sie Informationen gesammelt und Flugblätter verteilt hatten. Manch einer von ihnen überlebte die Haftbedingungen nicht oder nur mit dauerhaften gesundheitlichen Schäden.
Im Laufe der 50er Jahre ging das MfS schrittweise zum verdeckten Terror über. Nach wie vor ergingen langjährige Zuchthausstrafen; politische Opponenten, die von Westberlin aus die Verhältnisse in der DDR kritisierten, wurden - wie Karl Wilhelm Fricke 1955 - in geheimen Operationen entführt, nach Ostberlin verschleppt, in MfS-Haft festgehalten und vor DDR-Gerichte gestellt (Entführung).
Das Bestreben der SED, sich in der westlichen Öffentlichkeit aufgrund dieser ungelösten Fälle und angesichts eklatanter Menschenrechtsverletzungen nicht fortlaufender Kritik ausgesetzt zu sehen, führte, begünstigt durch die Absicht, der maroden Finanz- und Wirtschaftslage mit westlicher Unterstützung beizukommen, schrittweise zu einem Wandel. Im Ergebnis kam es auch zu einer Modifikation der MfS-Strategien im Vorgehen gegenüber Widerstand und Opposition.
Neben die im Vergleich zu den 50er Jahren zwar niedrigeren, für die Betroffenen aber nach wie vor empfindlich hohen Haftstrafen traten als beabsichtigt "lautloses" Vorgehen die Strategien der Kriminalisierung und Zersetzung. In einem "Entwurf der Sektion politisch-operative Spezialdisziplin" des MfS, der auf 1978 zu datieren ist, wird hierzu ausgeführt: "Um der Behauptung des Gegners die Spitze zu nehmen, dass wir ideologische Meinungsverschiedenheiten oder Andersdenkende mit Mitteln des sogenannten politischen Strafrechts bekämpfen, sind dazu noch wirksamer Maßnahmen zur Kriminalisierung dieser Handlungen sowie nicht strafrechtliche Mittel anzuwenden."
In der Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" vom Januar 1976 wurden unter Punkt 2.6 "die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung" geregelt und unter Punkt 2.6.2 die "Formen, Mittel und Methoden der Zersetzung" erörtert. Jene reichten u. a. von der "systematischen Diskreditierung des öffentlichen Rufes" auch mittels "unwahrer […] Angaben" und der "Verbreitung von Gerüchten" über das "Erzeugen von Misstrauen", dem "Vorladen von Personen zu staatlichen Dienststellen" bis zur "Verwendung anonymer oder pseudonymer Briefe, […] Telefonanrufe".
Mit der "Ordnungswidrigkeitenverordnung" (OWVO) von 1984 ging man zudem verstärkt dazu über, politisch unliebsame Personen, sofern sie sich an Protesten beteiligten, mit Ordnungsstrafen zu überziehen und sie somit materiell unter Druck zu setzen. All diese Maßnahmen sollten nach außen hin den Eindruck erwecken, dass das MfS weniger rigoros als in früheren Jahren gegen Regimegegner vorging.
Nach der Freilassung von Oppositionellen, die kurz zuvor während der Durchsuchung der Umweltbibliothek 1987 und nach den Protesten am Rande der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration 1988 in Berlin inhaftiert worden waren, äußerten selbst SED-Mitglieder Zweifel, ob das MfS noch in der Lage sei, offensiv und effektiv gegen politische Opponenten vorzugehen.
Hochgerüstet und allemal zum Einschreiten bereit, trat das MfS jedoch noch bis in den Herbst 1989 gegenüber weniger prominenten Menschen in Aktion, die Widerstand leisteten, inhaftierte diese und ließ gegen sie hohe Haftstrafen verhängen. Bis zum Ende der DDR schritt das MfS bei sog. Demonstrativhandlungen ein und ging gegen - wie es hieß - ungesetzliche Gruppenbildungen vor.
Mit Operationsgebiet bezeichnete das MfS zusammenfassend alle Länder, in denen bzw. gegen die es geheimdienstliche Aktionen durchführte. Zumeist waren damit die Bundesrepublik Deutschland und Westberlin gemeint, der Begriff konnte aber auch jedes andere westliche oder neutrale Land einschließen. Aufgrund besonderer innenpolitischer Entwicklungen galten 1968/69 auch die Tschechoslowakei, spätestens seit den 70er Jahren faktisch Rumänien und in den 80er Jahren auch Polen als Operationsgebiet.
Einschätzung der HA XX zum X. Schriftstellerkongress der DDR Dokument, 3 Seiten
Information über Aktivitäten des Verbands Deutscher Schriftsteller (VS) in Vorbereitung des X. Schriftstellerkongresses Dokument, 2 Seiten
Ergänzende Information über den bundesdeutschen Verband deutscher Schriftsteller Dokument, 2 Seiten
Bericht der BV Berlin zu Gruppengesprächen im Schriftstellerverband der DDR Dokument, 3 Seiten