Signatur: BStU, MfS, HA XX, Nr. 4808, Bl. 12-23
In einer Auswertung des X. Schriftstellerkongresses dokumentierte die Staatssicherheit kritische Äußerungen der Rednerinnen und Redner. Sie vermutete, dass der Kongress nicht nur bei den Literaturschaffenden den Auftakt für "staatsunabhängige Strukturen" und oppositionelle Aktivitäten bilden könnte.
Literatinnen und Literaten litten in der DDR unter der Bevormundung durch das SED-Regime. Gegen die Zensur regte sich in den 80er Jahren vermehrt offene Kritik. Die zuständige Kulturabteilung des Zentralkomitees der SED, die dem Chefideologen und Politbüromitglied Kurt Hager unterstand, lehnte Lockerungen ab. Der X. DDR-Schriftstellerkongress, der am 24. November 1987 in Gegenwart von Generalsekretär Erich Honecker und sechs weiteren SED-Politbüromitgliedern begann, zeigte aber auf, dass diese harte Linie zunehmend offen kritisiert wurde. Die Staatssicherheit schenkte einzelnen kritischen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Kongresses und ihrer Meinung nach "feindlich-negativen Kräften" besondere Beachtung.
Bereits im Vorfeld des Kongresses machten verschiedene Autorinnen und Autoren deutlich, dass sie eine staatliche Bevormundung nicht mehr widerspruchslos hinnehmen würden. Häufig kamen sie in diesem Zusammenhang auch auf den Aderlass durch die Abwanderung von Schriftstellerinnen und Schriftstellern aus der DDR zu sprechen.
Da der Schriftstellerkongress in die Verantwortung der Kulturabteilung des SED-Zentralkomitees fiel, konnte die Staatssicherheit seinen Verlauf nicht offen und pauschal kritisieren. Dennoch macht der vorliegende Stasi-Bericht deutlich, dass diese Veranstaltung aus Sicht der Geheimpolizei geradezu aufrührerischen Charakter hatte. So seien in einigen kritischen Redebeiträgen sichtbar grundlegende Positionen der DDR-Staatsmacht angegriffen und der Kongress genutzt worden, um subversive Ziele zu propagieren.
Als besonders negativ bewertete die Stasi einen Brief der in Ost und West erfolgreichen Schriftstellerin Christa Wolf, die dem Kongress ferngeblieben war. Wolf setzte sich darin für die Wiederaufnahme der im Jahr 1979 aus dem Schriftstellerverband ausgeschlossenen Autoren ein.
Die Staatssicherheit mutmaßte, dass von dem Kongress eine Signalwirkung für weitere Aktivitäten ausgehen werde, um die "Dialogbereitschaft des Staates zu testen". Es sollten Schlussfolgerungen für die politisch-operative Arbeit gezogen werden, um einen "störungsfreien" Ablauf der für 1988 angesetzten kulturpolitischen Veranstaltungen zu gewährleisten.
Es könne, nach seiner Meinung, nicht mehr geduldet werden, daß sich die Leitung des VS der BRD für Belange der DDR-Schriftsteller nicht zuständig fühlt. Er werde versuchen, in diesen Fragen den Rahmen des Dokumentes
"Der Streit der Ideologien und die
gemeinsame Sicherheit"'
"abzuklopfen" und die DDR auf die Probe zu stellen.
Als markante Form des Vorgehen von Einrichtungen und Personen im Operationsgebiet muß auch die gezielte Interviewtätigkeit mit ehemaligen DDR-Bürgern und solchen, die mit Genehmigung von zentraler Stelle langfristig im NSW leben, angesehen werden. Der Verbreitung von umfangreichen Falschmeldungen zum konkreten künstlerischen Bereich in der DDR wird breiter Raum eingeräumt. Als markantes Beispiel sei an dieser Stelle die im Mitteilungsblatt der französischen Nationalversammlung vom 02.11.1987 veröffentlichte Anfrage des französischen Abgeordneten
Bruno Bourg-Broc
(Vorsitzender der Freundschaftsgesellschaft Frankreich - BRD)
genannt. Dieser bringt dann zum Ausdruck, daß er Aufmerksamkeit des Außenministers Frankreichs auf die Tatsache lenken möchte, daß dem DDR-Schriftsteller Christoph Hein zum zweiten Mal durch die Behörden der DDR ein Ausreisevisum nach Frankreich verweigert wurde. Durchgeführte Überprüfungen ergaben, daß Hein mehrfach in Frankreich war und eine angestrebte Einladung aus persönlichen Gründen ablehnte.
Eine nichtzuunterschätzende operative Bedeutung nahm vor und während des X. Schriftstellerkongresses der DDR die inspirierende Rolle solcher ehemaliger DDR-Bürger, wie des operativ hinlänglich bekannten Feindes
Roland Jahn
(Berlin-West)
ein. Nachweislich sind diese Personenkreise daran interessiert, möglichst rechtzeitig ein Maximum an Informationen sowohl über die globale Situation im jeweiligen künstlerischen Bereich als auch über zu erwartende, für ihre Zwecke interessant erscheinende Auffassungen und Sachverhalte zu erhalten, um ihr Vorgehen zu präzisieren bzw. ihren Informationszwängen gegenüber anderen Stellen im Operationsgebiet nachzukommen.
Bekämpfung von Widerstand und Opposition umschreibt, was zwischen 1950 und 1989 als eine Kernaufgabe des MfS galt. Gegen den Willen eines Großteils der ostdeutschen Bevölkerung wurde eine Diktatur etabliert, die nicht durch Wahlen legitimiert war: Dies war einer der Gründe für die Bildung des MfS am 8.2.1950.
Um ihren gesellschaftlichen Alleinvertretungs- und Herrschaftsanspruch zu sichern, schuf sich die SED als Repressions- und polizeistaatliche Unterdrückungsinstanz das MfS - das konsequenterweise so auch offiziell von ihr als "Schild und Schwert der Partei" bezeichnet wurde. Bereits in der "Richtlinie über die Erfassung von Personen, die eine feindliche Tätigkeit durchführen und von den Organen des MfS der DDR festgestellt wurden" vom 20.9.1950 wurde dementsprechend festgelegt, dass "alle Personen" zu registrieren seien, deren Verhalten geeignet war, die "Grundlagen" der DDR in Frage zu stellen.
Ferner wurde bestimmt, dass "über Personen, die eine feindliche Tätigkeit ausüben, [...] Vorgänge" anzulegen sind und über "die erfassten Personen [...] eine zentrale Kartei" einzurichten ist. Das offensive Vorgehen gegen Regimegegner erfuhr eine Ergänzung in den gleichzeitig getroffenen Festlegungen zur Übergabe der als "feindlich" klassifizierten Personen an die Staatsanwaltschaften.
Das MfS wurde somit bei der Bekämpfung von Widerstand und Opposition zur Ermittlungsinstanz; die nachfolgenden Urteile gegen Oppositionelle und Regimekritiker ergingen in enger Kooperation mit den vom MfS zumeist vorab instruierten Gerichten und zum Schein vermeintlicher Rechtsstaatlichkeit unter Hinzuziehung von mit dem MfS häufig zusammenarbeitenden Rechtsanwälten.
Inhalte, Auftreten und Erscheinungsbild von politisch abweichendem Verhalten, Widerstand und Opposition wandelten sich im Laufe der DDR-Geschichte. Zugleich änderten sich auch die Strategien und Methoden des MfS in Abhängigkeit vom konkreten Erscheinungsbild von Protest und Widerstand, aber auch analog zum Ausbauniveau des Apparates und seines Zuträger- und Informantennetzes sowie zur jeweils getroffenen Lageeinschätzung und unter Berücksichtigung der politischen Rahmenbedingungen.
Zu allen Zeiten gab es in beinahe allen Bevölkerungsgruppen und in allen Regionen Aufbegehren, Opposition und Widerstand. In den ersten Jahren nach Gründung der DDR gingen die SED und das MfS mit drakonischen Abschreckungsstrafen (u. a. Todesurteilen) gegen politische Gegner vor. Gefällt wurden die Urteile nicht selten in penibel vorbereiteten Strafprozessen mit präparierten Belastungszeugen und unter Verwendung erzwungener Geständnisse.
In mehreren Orten der DDR wurden z. B. Oberschüler (Werdau, Leipzig, Werder, Eisenfeld, Fürstenberg/Oder, Güstrow), die anknüpfend an das Vorbild der Gruppe "Weiße Rose" in der NS-Diktatur Widerstand geleistet hatte, zum Tode oder zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt, weil sie Informationen gesammelt und Flugblätter verteilt hatten. Manch einer von ihnen überlebte die Haftbedingungen nicht oder nur mit dauerhaften gesundheitlichen Schäden.
Im Laufe der 50er Jahre ging das MfS schrittweise zum verdeckten Terror über. Nach wie vor ergingen langjährige Zuchthausstrafen; politische Opponenten, die von Westberlin aus die Verhältnisse in der DDR kritisierten, wurden - wie Karl Wilhelm Fricke 1955 - in geheimen Operationen entführt, nach Ostberlin verschleppt, in MfS-Haft festgehalten und vor DDR-Gerichte gestellt (Entführung).
Das Bestreben der SED, sich in der westlichen Öffentlichkeit aufgrund dieser ungelösten Fälle und angesichts eklatanter Menschenrechtsverletzungen nicht fortlaufender Kritik ausgesetzt zu sehen, führte, begünstigt durch die Absicht, der maroden Finanz- und Wirtschaftslage mit westlicher Unterstützung beizukommen, schrittweise zu einem Wandel. Im Ergebnis kam es auch zu einer Modifikation der MfS-Strategien im Vorgehen gegenüber Widerstand und Opposition.
Neben die im Vergleich zu den 50er Jahren zwar niedrigeren, für die Betroffenen aber nach wie vor empfindlich hohen Haftstrafen traten als beabsichtigt "lautloses" Vorgehen die Strategien der Kriminalisierung und Zersetzung. In einem "Entwurf der Sektion politisch-operative Spezialdisziplin" des MfS, der auf 1978 zu datieren ist, wird hierzu ausgeführt: "Um der Behauptung des Gegners die Spitze zu nehmen, dass wir ideologische Meinungsverschiedenheiten oder Andersdenkende mit Mitteln des sogenannten politischen Strafrechts bekämpfen, sind dazu noch wirksamer Maßnahmen zur Kriminalisierung dieser Handlungen sowie nicht strafrechtliche Mittel anzuwenden."
In der Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" vom Januar 1976 wurden unter Punkt 2.6 "die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung" geregelt und unter Punkt 2.6.2 die "Formen, Mittel und Methoden der Zersetzung" erörtert. Jene reichten u. a. von der "systematischen Diskreditierung des öffentlichen Rufes" auch mittels "unwahrer […] Angaben" und der "Verbreitung von Gerüchten" über das "Erzeugen von Misstrauen", dem "Vorladen von Personen zu staatlichen Dienststellen" bis zur "Verwendung anonymer oder pseudonymer Briefe, […] Telefonanrufe".
Mit der "Ordnungswidrigkeitenverordnung" (OWVO) von 1984 ging man zudem verstärkt dazu über, politisch unliebsame Personen, sofern sie sich an Protesten beteiligten, mit Ordnungsstrafen zu überziehen und sie somit materiell unter Druck zu setzen. All diese Maßnahmen sollten nach außen hin den Eindruck erwecken, dass das MfS weniger rigoros als in früheren Jahren gegen Regimegegner vorging.
Nach der Freilassung von Oppositionellen, die kurz zuvor während der Durchsuchung der Umweltbibliothek 1987 und nach den Protesten am Rande der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration 1988 in Berlin inhaftiert worden waren, äußerten selbst SED-Mitglieder Zweifel, ob das MfS noch in der Lage sei, offensiv und effektiv gegen politische Opponenten vorzugehen.
Hochgerüstet und allemal zum Einschreiten bereit, trat das MfS jedoch noch bis in den Herbst 1989 gegenüber weniger prominenten Menschen in Aktion, die Widerstand leisteten, inhaftierte diese und ließ gegen sie hohe Haftstrafen verhängen. Bis zum Ende der DDR schritt das MfS bei sog. Demonstrativhandlungen ein und ging gegen - wie es hieß - ungesetzliche Gruppenbildungen vor.
Mit Operationsgebiet bezeichnete das MfS zusammenfassend alle Länder, in denen bzw. gegen die es geheimdienstliche Aktionen durchführte. Zumeist waren damit die Bundesrepublik Deutschland und Westberlin gemeint, der Begriff konnte aber auch jedes andere westliche oder neutrale Land einschließen. Aufgrund besonderer innenpolitischer Entwicklungen galten 1968/69 auch die Tschechoslowakei, spätestens seit den 70er Jahren faktisch Rumänien und in den 80er Jahren auch Polen als Operationsgebiet.
Signatur: BStU, MfS, HA XX, Nr. 4808, Bl. 12-23
In einer Auswertung des X. Schriftstellerkongresses dokumentierte die Staatssicherheit kritische Äußerungen der Rednerinnen und Redner. Sie vermutete, dass der Kongress nicht nur bei den Literaturschaffenden den Auftakt für "staatsunabhängige Strukturen" und oppositionelle Aktivitäten bilden könnte.
Literatinnen und Literaten litten in der DDR unter der Bevormundung durch das SED-Regime. Gegen die Zensur regte sich in den 80er Jahren vermehrt offene Kritik. Die zuständige Kulturabteilung des Zentralkomitees der SED, die dem Chefideologen und Politbüromitglied Kurt Hager unterstand, lehnte Lockerungen ab. Der X. DDR-Schriftstellerkongress, der am 24. November 1987 in Gegenwart von Generalsekretär Erich Honecker und sechs weiteren SED-Politbüromitgliedern begann, zeigte aber auf, dass diese harte Linie zunehmend offen kritisiert wurde. Die Staatssicherheit schenkte einzelnen kritischen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Kongresses und ihrer Meinung nach "feindlich-negativen Kräften" besondere Beachtung.
Bereits im Vorfeld des Kongresses machten verschiedene Autorinnen und Autoren deutlich, dass sie eine staatliche Bevormundung nicht mehr widerspruchslos hinnehmen würden. Häufig kamen sie in diesem Zusammenhang auch auf den Aderlass durch die Abwanderung von Schriftstellerinnen und Schriftstellern aus der DDR zu sprechen.
Da der Schriftstellerkongress in die Verantwortung der Kulturabteilung des SED-Zentralkomitees fiel, konnte die Staatssicherheit seinen Verlauf nicht offen und pauschal kritisieren. Dennoch macht der vorliegende Stasi-Bericht deutlich, dass diese Veranstaltung aus Sicht der Geheimpolizei geradezu aufrührerischen Charakter hatte. So seien in einigen kritischen Redebeiträgen sichtbar grundlegende Positionen der DDR-Staatsmacht angegriffen und der Kongress genutzt worden, um subversive Ziele zu propagieren.
Als besonders negativ bewertete die Stasi einen Brief der in Ost und West erfolgreichen Schriftstellerin Christa Wolf, die dem Kongress ferngeblieben war. Wolf setzte sich darin für die Wiederaufnahme der im Jahr 1979 aus dem Schriftstellerverband ausgeschlossenen Autoren ein.
Die Staatssicherheit mutmaßte, dass von dem Kongress eine Signalwirkung für weitere Aktivitäten ausgehen werde, um die "Dialogbereitschaft des Staates zu testen". Es sollten Schlussfolgerungen für die politisch-operative Arbeit gezogen werden, um einen "störungsfreien" Ablauf der für 1988 angesetzten kulturpolitischen Veranstaltungen zu gewährleisten.
Im Verlauf des X. Schriftstellerongresses wurde dabei sichtbar, daß täglich Informationen über den betreffenden Kongreßtag ausgetauscht wurden und Führungskräfte politischer Untergrundtätigkeit ihre Kontaktpartner sowohl in der BRD/WB, aber auch unter bevorrechteten Personen in der DDR über sogenannte wichtige Diskussionsbeiträge informierten und ständig als "Kenner, Sachverständige" sowie für journalistische Vorhaben zur Verfügung standen.
So war der in der DDR akkreditierte Korrespondent
Peter Nöldechen
bereits am 25.11.1987, also vorher, darüber informiert, daß die Schriftstellerin
Helga Schubert
am 26.11.1987 einen Antrag zur Wiederaufnahme der 1979 aus dem Schriftstellerverband der DDR ausgeschlossenen Schriftsteller einbringen wollte. Genauestens hatte er darüber Kenntnis, daß die Schubert angeblich immer wieder durch einen "Trick", nämlich indem man sie auf die Geschäftsordnung des Korgresses verwiesen habe, "abgeblockt" worden sei.
Wie bereits genannt, hatten während des Kongresses erstmalig ständig akkreditierte Korrespondenten aus dem NSW die Möglichkeit, unmittelbar an der Diskussion im Plenum journalistisch tätig zu werden, was von diesen umfassend genutzt wurde. Die BRD war an jedem Kongreßtag mit über 10 Pressevertretern anwesend. Die Journalisten und Korrespondenten dieses Landes führten zahlreiche Interviews mit DDR-Schriftstellern durch. Interesse zeigten sie vor allem an solchen Autoren und Schriftstellern, wie de Bruyn, Hein, Braun,/Schubert, Schütz.
Mit der Berichterstattung über den Schriftstellerkongreß in der Vorbereitungs-, Durchführungs- und Auswertungsphase zeigte sich der enorme Stellenwert der Westmedien im Rahmen der Unterstützung für Personen mit abweichender, negativer oder feindlicher politischer Grundhaltung zu den gesellschäftlichen Verhältnissen in der DDR.
In den Komplex der operativ bedeutsamen Erscheinungen und Sachverhalte im Zusammenhang mit der Durchführung und den sicherheitspolitischen Konsequenzen des X. Schriftstellerkongresses der DDR müssen auch die Äußerungen des Schriftstellers
Stephan Hermlin
Berlin
gegenüber dem Mitarbeiter des Deutschlandfunks der BRD, Harald Kleinschmidt, am 27.11.1987 eingeordnet werden.
Bekämpfung von Widerstand und Opposition umschreibt, was zwischen 1950 und 1989 als eine Kernaufgabe des MfS galt. Gegen den Willen eines Großteils der ostdeutschen Bevölkerung wurde eine Diktatur etabliert, die nicht durch Wahlen legitimiert war: Dies war einer der Gründe für die Bildung des MfS am 8.2.1950.
Um ihren gesellschaftlichen Alleinvertretungs- und Herrschaftsanspruch zu sichern, schuf sich die SED als Repressions- und polizeistaatliche Unterdrückungsinstanz das MfS - das konsequenterweise so auch offiziell von ihr als "Schild und Schwert der Partei" bezeichnet wurde. Bereits in der "Richtlinie über die Erfassung von Personen, die eine feindliche Tätigkeit durchführen und von den Organen des MfS der DDR festgestellt wurden" vom 20.9.1950 wurde dementsprechend festgelegt, dass "alle Personen" zu registrieren seien, deren Verhalten geeignet war, die "Grundlagen" der DDR in Frage zu stellen.
Ferner wurde bestimmt, dass "über Personen, die eine feindliche Tätigkeit ausüben, [...] Vorgänge" anzulegen sind und über "die erfassten Personen [...] eine zentrale Kartei" einzurichten ist. Das offensive Vorgehen gegen Regimegegner erfuhr eine Ergänzung in den gleichzeitig getroffenen Festlegungen zur Übergabe der als "feindlich" klassifizierten Personen an die Staatsanwaltschaften.
Das MfS wurde somit bei der Bekämpfung von Widerstand und Opposition zur Ermittlungsinstanz; die nachfolgenden Urteile gegen Oppositionelle und Regimekritiker ergingen in enger Kooperation mit den vom MfS zumeist vorab instruierten Gerichten und zum Schein vermeintlicher Rechtsstaatlichkeit unter Hinzuziehung von mit dem MfS häufig zusammenarbeitenden Rechtsanwälten.
Inhalte, Auftreten und Erscheinungsbild von politisch abweichendem Verhalten, Widerstand und Opposition wandelten sich im Laufe der DDR-Geschichte. Zugleich änderten sich auch die Strategien und Methoden des MfS in Abhängigkeit vom konkreten Erscheinungsbild von Protest und Widerstand, aber auch analog zum Ausbauniveau des Apparates und seines Zuträger- und Informantennetzes sowie zur jeweils getroffenen Lageeinschätzung und unter Berücksichtigung der politischen Rahmenbedingungen.
Zu allen Zeiten gab es in beinahe allen Bevölkerungsgruppen und in allen Regionen Aufbegehren, Opposition und Widerstand. In den ersten Jahren nach Gründung der DDR gingen die SED und das MfS mit drakonischen Abschreckungsstrafen (u. a. Todesurteilen) gegen politische Gegner vor. Gefällt wurden die Urteile nicht selten in penibel vorbereiteten Strafprozessen mit präparierten Belastungszeugen und unter Verwendung erzwungener Geständnisse.
In mehreren Orten der DDR wurden z. B. Oberschüler (Werdau, Leipzig, Werder, Eisenfeld, Fürstenberg/Oder, Güstrow), die anknüpfend an das Vorbild der Gruppe "Weiße Rose" in der NS-Diktatur Widerstand geleistet hatte, zum Tode oder zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt, weil sie Informationen gesammelt und Flugblätter verteilt hatten. Manch einer von ihnen überlebte die Haftbedingungen nicht oder nur mit dauerhaften gesundheitlichen Schäden.
Im Laufe der 50er Jahre ging das MfS schrittweise zum verdeckten Terror über. Nach wie vor ergingen langjährige Zuchthausstrafen; politische Opponenten, die von Westberlin aus die Verhältnisse in der DDR kritisierten, wurden - wie Karl Wilhelm Fricke 1955 - in geheimen Operationen entführt, nach Ostberlin verschleppt, in MfS-Haft festgehalten und vor DDR-Gerichte gestellt (Entführung).
Das Bestreben der SED, sich in der westlichen Öffentlichkeit aufgrund dieser ungelösten Fälle und angesichts eklatanter Menschenrechtsverletzungen nicht fortlaufender Kritik ausgesetzt zu sehen, führte, begünstigt durch die Absicht, der maroden Finanz- und Wirtschaftslage mit westlicher Unterstützung beizukommen, schrittweise zu einem Wandel. Im Ergebnis kam es auch zu einer Modifikation der MfS-Strategien im Vorgehen gegenüber Widerstand und Opposition.
Neben die im Vergleich zu den 50er Jahren zwar niedrigeren, für die Betroffenen aber nach wie vor empfindlich hohen Haftstrafen traten als beabsichtigt "lautloses" Vorgehen die Strategien der Kriminalisierung und Zersetzung. In einem "Entwurf der Sektion politisch-operative Spezialdisziplin" des MfS, der auf 1978 zu datieren ist, wird hierzu ausgeführt: "Um der Behauptung des Gegners die Spitze zu nehmen, dass wir ideologische Meinungsverschiedenheiten oder Andersdenkende mit Mitteln des sogenannten politischen Strafrechts bekämpfen, sind dazu noch wirksamer Maßnahmen zur Kriminalisierung dieser Handlungen sowie nicht strafrechtliche Mittel anzuwenden."
In der Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" vom Januar 1976 wurden unter Punkt 2.6 "die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung" geregelt und unter Punkt 2.6.2 die "Formen, Mittel und Methoden der Zersetzung" erörtert. Jene reichten u. a. von der "systematischen Diskreditierung des öffentlichen Rufes" auch mittels "unwahrer […] Angaben" und der "Verbreitung von Gerüchten" über das "Erzeugen von Misstrauen", dem "Vorladen von Personen zu staatlichen Dienststellen" bis zur "Verwendung anonymer oder pseudonymer Briefe, […] Telefonanrufe".
Mit der "Ordnungswidrigkeitenverordnung" (OWVO) von 1984 ging man zudem verstärkt dazu über, politisch unliebsame Personen, sofern sie sich an Protesten beteiligten, mit Ordnungsstrafen zu überziehen und sie somit materiell unter Druck zu setzen. All diese Maßnahmen sollten nach außen hin den Eindruck erwecken, dass das MfS weniger rigoros als in früheren Jahren gegen Regimegegner vorging.
Nach der Freilassung von Oppositionellen, die kurz zuvor während der Durchsuchung der Umweltbibliothek 1987 und nach den Protesten am Rande der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration 1988 in Berlin inhaftiert worden waren, äußerten selbst SED-Mitglieder Zweifel, ob das MfS noch in der Lage sei, offensiv und effektiv gegen politische Opponenten vorzugehen.
Hochgerüstet und allemal zum Einschreiten bereit, trat das MfS jedoch noch bis in den Herbst 1989 gegenüber weniger prominenten Menschen in Aktion, die Widerstand leisteten, inhaftierte diese und ließ gegen sie hohe Haftstrafen verhängen. Bis zum Ende der DDR schritt das MfS bei sog. Demonstrativhandlungen ein und ging gegen - wie es hieß - ungesetzliche Gruppenbildungen vor.
Signatur: BStU, MfS, HA XX, Nr. 4808, Bl. 12-23
In einer Auswertung des X. Schriftstellerkongresses dokumentierte die Staatssicherheit kritische Äußerungen der Rednerinnen und Redner. Sie vermutete, dass der Kongress nicht nur bei den Literaturschaffenden den Auftakt für "staatsunabhängige Strukturen" und oppositionelle Aktivitäten bilden könnte.
Literatinnen und Literaten litten in der DDR unter der Bevormundung durch das SED-Regime. Gegen die Zensur regte sich in den 80er Jahren vermehrt offene Kritik. Die zuständige Kulturabteilung des Zentralkomitees der SED, die dem Chefideologen und Politbüromitglied Kurt Hager unterstand, lehnte Lockerungen ab. Der X. DDR-Schriftstellerkongress, der am 24. November 1987 in Gegenwart von Generalsekretär Erich Honecker und sechs weiteren SED-Politbüromitgliedern begann, zeigte aber auf, dass diese harte Linie zunehmend offen kritisiert wurde. Die Staatssicherheit schenkte einzelnen kritischen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Kongresses und ihrer Meinung nach "feindlich-negativen Kräften" besondere Beachtung.
Bereits im Vorfeld des Kongresses machten verschiedene Autorinnen und Autoren deutlich, dass sie eine staatliche Bevormundung nicht mehr widerspruchslos hinnehmen würden. Häufig kamen sie in diesem Zusammenhang auch auf den Aderlass durch die Abwanderung von Schriftstellerinnen und Schriftstellern aus der DDR zu sprechen.
Da der Schriftstellerkongress in die Verantwortung der Kulturabteilung des SED-Zentralkomitees fiel, konnte die Staatssicherheit seinen Verlauf nicht offen und pauschal kritisieren. Dennoch macht der vorliegende Stasi-Bericht deutlich, dass diese Veranstaltung aus Sicht der Geheimpolizei geradezu aufrührerischen Charakter hatte. So seien in einigen kritischen Redebeiträgen sichtbar grundlegende Positionen der DDR-Staatsmacht angegriffen und der Kongress genutzt worden, um subversive Ziele zu propagieren.
Als besonders negativ bewertete die Stasi einen Brief der in Ost und West erfolgreichen Schriftstellerin Christa Wolf, die dem Kongress ferngeblieben war. Wolf setzte sich darin für die Wiederaufnahme der im Jahr 1979 aus dem Schriftstellerverband ausgeschlossenen Autoren ein.
Die Staatssicherheit mutmaßte, dass von dem Kongress eine Signalwirkung für weitere Aktivitäten ausgehen werde, um die "Dialogbereitschaft des Staates zu testen". Es sollten Schlussfolgerungen für die politisch-operative Arbeit gezogen werden, um einen "störungsfreien" Ablauf der für 1988 angesetzten kulturpolitischen Veranstaltungen zu gewährleisten.
Das auf Wunsch von Kleinschmidt zustandegekommene journalistische Vorhaben wurde bereits vor dem Schriftstellerkongreß zwischen beiden Personen vereinbart, fand sofort die Zustimmung von Hermlin und wurde am 27.11.1987,nicht auf dem Territorium der DDR, sondern in Berlin (West) realisiert. Der Schriftsteller Hermlin bringt dabei als erstes zum Ausdruck, daß mit diesem kulturpolitischen Höhepunkt ein "guter Beitrag" zu "Glasnost" geliefert wurde. Übereinstimmend mit den bereits auf dem Kongreß genannten Diskussionsbeiträgen, der de Bruyn, Hein, Teschke u. a., macht auch Hermlin aus seiner politischen Grundhaltung, er sei ein absoluter Gegner der "Zensur" kein Hehl. Bilanzierend gibt er zu verstehen, daß der Kongreß Fortschritte hinsichtlich der Abschaffung der staatlichen Einflußnahme auf literarische Erzeugnisse gemacht habe und bringt seine tiefe Befriedigung darüber zum Ausdruck, daß diese Forderungen in Beiträgen auf dem Kongreß erhoben worden, was die zuvor genannte politisch-operative Bewertung des abgestimmten Vorgehens bestätigt. Hermlins Bestrebungen gehen dahin, Anstrengungen zu unternehmen, möglichst die Gesamtheit der Diskussionsbeiträge zu drucken, anschließend zu veröffentlichen und somit die, seiner Auffassung nach, wichtigen Beiträge der gesellschaftlichen Öffentlichkeit in der DDR zur Kenntnis zu geben.
Weiterhin fordert Hermlin mehr Zuhilfenahme dieses Westmediums, die Auswirkungen des Stalinismus auf dem Gebiet der DDR anzuprangern und zu beseitigen. Ausdrücklich unterstreicht er, daß er absolut für die Aufführung des sowjetischen Films
"Die Reue"
in der DDR eintritt.
In seinen Äußerungen schließt Hermlin nicht aus, daß die sicherheitspolitischen Maßnahmen gegen die Feinde der DDR in der Zionskirche, im Zusammenhang mit dem Schriftstellerkongreß und der Einschüchterung sogenannter mißliebiger Randgruppen zu sehen sind.
Unmißverständlich gibt der Genannte zu verstehen, daß er die Grundhaltung vertritt, daß das Vorgehen gegen diese Personenkreise ein Ausdruck solcher Kräfte in der DDR ist, die Gegner der gesellschaftlichen Entwicklung in der UdSSR, anderen sozialistischen Ländern und der Entspannung insgesamt seien. Mit seinen Ausführungen ist er weiterhin bestrebt, dem Empfängerkreis seiner Worte aufzuzeigen, daß es auch andere Auffassungen gibt, was er damit begründet, daß interessierte Kräfte bestrebt sind, den Schaden zu begrenzen, was in der Freilassung der festgenommenen Personen zum Ausdruck kam.
Bekämpfung von Widerstand und Opposition umschreibt, was zwischen 1950 und 1989 als eine Kernaufgabe des MfS galt. Gegen den Willen eines Großteils der ostdeutschen Bevölkerung wurde eine Diktatur etabliert, die nicht durch Wahlen legitimiert war: Dies war einer der Gründe für die Bildung des MfS am 8.2.1950.
Um ihren gesellschaftlichen Alleinvertretungs- und Herrschaftsanspruch zu sichern, schuf sich die SED als Repressions- und polizeistaatliche Unterdrückungsinstanz das MfS - das konsequenterweise so auch offiziell von ihr als "Schild und Schwert der Partei" bezeichnet wurde. Bereits in der "Richtlinie über die Erfassung von Personen, die eine feindliche Tätigkeit durchführen und von den Organen des MfS der DDR festgestellt wurden" vom 20.9.1950 wurde dementsprechend festgelegt, dass "alle Personen" zu registrieren seien, deren Verhalten geeignet war, die "Grundlagen" der DDR in Frage zu stellen.
Ferner wurde bestimmt, dass "über Personen, die eine feindliche Tätigkeit ausüben, [...] Vorgänge" anzulegen sind und über "die erfassten Personen [...] eine zentrale Kartei" einzurichten ist. Das offensive Vorgehen gegen Regimegegner erfuhr eine Ergänzung in den gleichzeitig getroffenen Festlegungen zur Übergabe der als "feindlich" klassifizierten Personen an die Staatsanwaltschaften.
Das MfS wurde somit bei der Bekämpfung von Widerstand und Opposition zur Ermittlungsinstanz; die nachfolgenden Urteile gegen Oppositionelle und Regimekritiker ergingen in enger Kooperation mit den vom MfS zumeist vorab instruierten Gerichten und zum Schein vermeintlicher Rechtsstaatlichkeit unter Hinzuziehung von mit dem MfS häufig zusammenarbeitenden Rechtsanwälten.
Inhalte, Auftreten und Erscheinungsbild von politisch abweichendem Verhalten, Widerstand und Opposition wandelten sich im Laufe der DDR-Geschichte. Zugleich änderten sich auch die Strategien und Methoden des MfS in Abhängigkeit vom konkreten Erscheinungsbild von Protest und Widerstand, aber auch analog zum Ausbauniveau des Apparates und seines Zuträger- und Informantennetzes sowie zur jeweils getroffenen Lageeinschätzung und unter Berücksichtigung der politischen Rahmenbedingungen.
Zu allen Zeiten gab es in beinahe allen Bevölkerungsgruppen und in allen Regionen Aufbegehren, Opposition und Widerstand. In den ersten Jahren nach Gründung der DDR gingen die SED und das MfS mit drakonischen Abschreckungsstrafen (u. a. Todesurteilen) gegen politische Gegner vor. Gefällt wurden die Urteile nicht selten in penibel vorbereiteten Strafprozessen mit präparierten Belastungszeugen und unter Verwendung erzwungener Geständnisse.
In mehreren Orten der DDR wurden z. B. Oberschüler (Werdau, Leipzig, Werder, Eisenfeld, Fürstenberg/Oder, Güstrow), die anknüpfend an das Vorbild der Gruppe "Weiße Rose" in der NS-Diktatur Widerstand geleistet hatte, zum Tode oder zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt, weil sie Informationen gesammelt und Flugblätter verteilt hatten. Manch einer von ihnen überlebte die Haftbedingungen nicht oder nur mit dauerhaften gesundheitlichen Schäden.
Im Laufe der 50er Jahre ging das MfS schrittweise zum verdeckten Terror über. Nach wie vor ergingen langjährige Zuchthausstrafen; politische Opponenten, die von Westberlin aus die Verhältnisse in der DDR kritisierten, wurden - wie Karl Wilhelm Fricke 1955 - in geheimen Operationen entführt, nach Ostberlin verschleppt, in MfS-Haft festgehalten und vor DDR-Gerichte gestellt (Entführung).
Das Bestreben der SED, sich in der westlichen Öffentlichkeit aufgrund dieser ungelösten Fälle und angesichts eklatanter Menschenrechtsverletzungen nicht fortlaufender Kritik ausgesetzt zu sehen, führte, begünstigt durch die Absicht, der maroden Finanz- und Wirtschaftslage mit westlicher Unterstützung beizukommen, schrittweise zu einem Wandel. Im Ergebnis kam es auch zu einer Modifikation der MfS-Strategien im Vorgehen gegenüber Widerstand und Opposition.
Neben die im Vergleich zu den 50er Jahren zwar niedrigeren, für die Betroffenen aber nach wie vor empfindlich hohen Haftstrafen traten als beabsichtigt "lautloses" Vorgehen die Strategien der Kriminalisierung und Zersetzung. In einem "Entwurf der Sektion politisch-operative Spezialdisziplin" des MfS, der auf 1978 zu datieren ist, wird hierzu ausgeführt: "Um der Behauptung des Gegners die Spitze zu nehmen, dass wir ideologische Meinungsverschiedenheiten oder Andersdenkende mit Mitteln des sogenannten politischen Strafrechts bekämpfen, sind dazu noch wirksamer Maßnahmen zur Kriminalisierung dieser Handlungen sowie nicht strafrechtliche Mittel anzuwenden."
In der Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" vom Januar 1976 wurden unter Punkt 2.6 "die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung" geregelt und unter Punkt 2.6.2 die "Formen, Mittel und Methoden der Zersetzung" erörtert. Jene reichten u. a. von der "systematischen Diskreditierung des öffentlichen Rufes" auch mittels "unwahrer […] Angaben" und der "Verbreitung von Gerüchten" über das "Erzeugen von Misstrauen", dem "Vorladen von Personen zu staatlichen Dienststellen" bis zur "Verwendung anonymer oder pseudonymer Briefe, […] Telefonanrufe".
Mit der "Ordnungswidrigkeitenverordnung" (OWVO) von 1984 ging man zudem verstärkt dazu über, politisch unliebsame Personen, sofern sie sich an Protesten beteiligten, mit Ordnungsstrafen zu überziehen und sie somit materiell unter Druck zu setzen. All diese Maßnahmen sollten nach außen hin den Eindruck erwecken, dass das MfS weniger rigoros als in früheren Jahren gegen Regimegegner vorging.
Nach der Freilassung von Oppositionellen, die kurz zuvor während der Durchsuchung der Umweltbibliothek 1987 und nach den Protesten am Rande der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration 1988 in Berlin inhaftiert worden waren, äußerten selbst SED-Mitglieder Zweifel, ob das MfS noch in der Lage sei, offensiv und effektiv gegen politische Opponenten vorzugehen.
Hochgerüstet und allemal zum Einschreiten bereit, trat das MfS jedoch noch bis in den Herbst 1989 gegenüber weniger prominenten Menschen in Aktion, die Widerstand leisteten, inhaftierte diese und ließ gegen sie hohe Haftstrafen verhängen. Bis zum Ende der DDR schritt das MfS bei sog. Demonstrativhandlungen ein und ging gegen - wie es hieß - ungesetzliche Gruppenbildungen vor.
Einschätzung der HA XX zum X. Schriftstellerkongress der DDR Dokument, 3 Seiten
Information über Aktivitäten des Verbands Deutscher Schriftsteller (VS) in Vorbereitung des X. Schriftstellerkongresses Dokument, 2 Seiten
Ergänzende Information über den bundesdeutschen Verband deutscher Schriftsteller Dokument, 2 Seiten
Bericht der BV Berlin zu Gruppengesprächen im Schriftstellerverband der DDR Dokument, 3 Seiten