Signatur: BStU, MfS, Abt. BCD, Nr. 587, Bl. 60-65
Auf das Reaktorunglück in Tschernobyl reagierte die Bundesrepublik Deutschland mit Messung nuklearer Strahlung an der Grenze. Fahrzeuge und Züge, deren Belastung festgesetzte Grenzwerte überschritt, durften nicht passieren.
Der Super-GAU im sowjetischen Kernkraftwerk Tschernobyl am 26. April 1986 war der bis dahin schwerste nukleare Unfall bei der zivilen Nutzung der Kernkraft. Die Folgen des Unglücks waren beispiellos. Die unkontrolliert entwichene Radioaktivität war immens, kannte weder Landes- noch Kontinentalgrenzen und ihre Langzeitfolgen halten bis heute an.
Wie der SED-Staat insgesamt sah sich das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) durch Tschernobyl zahlreichen Herausforderungen ausgesetzt. Unmittelbar musste der politische und ideologische Schaden für die SED-Diktatur begrenzt werden. Das Credo "Von der Sowjetunion lernen, heißt siegen lernen" wirkte nach dem Reaktorunglück hohl. Mit dem Unfall entstand über Nacht zudem eine neue sicherheitspolitische Herausforderung. Die ostdeutsche Anti-Kernkraftwerks-Bewegung, die in Opposition zu der Kernenergiepolitik, der Umweltpolitik und der Informationspolitik der SED-Partei- und DDR-Staatsführung stand, musste nun konsequent bekämpft werden.
Auch die Wirtschaft der DDR war von Schaden bedroht: Die Bundesrepublik Deutschland, ein wichtiger Abnehmer für Lebensmittel ostdeutscher Produktion, ließ aus Angst vor verstrahlter Ware Lieferungen nicht mehr ohne weiteres über die Grenze. Schon kurz nach Bekanntwerden des Unglücks beschloss die Bundesrepublik Grenzwerte für die radioaktive Belastung einreisender Fahrzeuge. PKW, LKW und Schienenfahrzeuge, bei denen höhere Belastungen gemessen wurden, durften die Grenze nicht passieren. Das erschwerte den ohnehin schon belasteten Außenhandel der DDR noch weiter – die Stasi sah sich gezwungen, aktiv zu werden.
Innerhalb kürzester Zeit wurden unmittelbar vor der Grenze Kontrollpunkte eingerichtet, an denen die Strahlenbelastung der Fahrzeuge auf dem Weg in die Bundesrepublik gemessen wurde. Wenn nötig wurden die Fahrzeuge dekontaminiert, also eilig gewaschen. Daran beteiligten sich auch Offiziere der Staatssicherheit. Das großangelegte Waschprogramm hatte unkontrollierte Folgen für die Umwelt der DDR. Eine sachgerechte Entsorgung der verstrahlten Abwässer fand oftmals nicht statt, sie flossen ohne weitere Behandlung ab. An den eingerichteten Waschplätzen dokumentierte die Geheimpolizei noch Jahre später deutlich erhöhte Strahlenwerte.
grenzüberschreitende Verkehr im wesentlichen reibungslos verläuft.
Zur Kontrolle und Unterstützung der festgelegten Maßnahmen befinden sich seit dem 01. Mai 1986 ständig ca. 150 Kräfte des Bereiches Chemischer Dienst des Ministeriums für Staatssicherheit vor Ort im Einsatz, welche bisher einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der gestellten Aufgaben leisteten. Durch diese
Kräfte wurden bisher insgesamt an der Grenze zur BRD 3900 Kfz. gemessen und davon 960 behandelt und im Grenzeingang von der VR Polen bzw. CSSR 8100 Kfz. gemessen und davon 150 behandelt.
Durch den Minister für Verkehrswesen wurden in Abstimmung mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten die Leiter der Verkehrspolitischen Abteilungen an den Botschaften der DDR in der VR Polen und der CSSR sowie anderer sozialistischer Staaten informiert, um über die zuständigen Ministerien dieser Länder das Vorgehen der DDR durch analoge Maßnahmen bereits auf ihrem Territorium zu unterstützen. Im Falle festgestellter überhöhter Radioaktivität wurde festgelegt, Straßenfahrzeuge und Güterwagen - mit Ausnahme die aus dem Versandgebiet der UdSSR - zurückzuweisen.
Die Aktivitäten seitens der DDR wurden durch Entaktivierungseinheiten der GSSD an der Staatsgrenze Ost (Straße und Eisenbahn) wirksam unterstützt. Dadurch ging seit dem 09. Mai 1986 die Zahl der Zurückweisungen von Kraftfahrzeugen an der Ost- und Westgrenze der DDR zurück.
Zu einem Zeitpunkt, als sich auf Grund der verstärkten gegnerischen Aktivitäten die Zurückweisungen von Kraftfahrzeugen erhöhte und sich die Lage durch Ausdehnung des willkürlichen Vorgehens der BRD auf den Eisenbahngüterverkehr entsprechend einem Fernschreiben der Deutschen Bundesbahn vom 07. Mai 1986 zuspitzte, wurden in Zusammenarbeit zwischen den vorgenannten Diensteinheiten des Ministeriums für Staatssicherheit und dem Ministerium für Verkehrswesen Vorschläge unterbreitet, die durch angewiesene Maßnahmen des Genossen Minister mit hoher Wirksamkeit durchgesetzt wurden.
Bekämpfung von Widerstand und Opposition umschreibt, was zwischen 1950 und 1989 als eine Kernaufgabe des MfS galt. Gegen den Willen eines Großteils der ostdeutschen Bevölkerung wurde eine Diktatur etabliert, die nicht durch Wahlen legitimiert war: Dies war einer der Gründe für die Bildung des MfS am 8.2.1950.
Um ihren gesellschaftlichen Alleinvertretungs- und Herrschaftsanspruch zu sichern, schuf sich die SED als Repressions- und polizeistaatliche Unterdrückungsinstanz das MfS - das konsequenterweise so auch offiziell von ihr als "Schild und Schwert der Partei" bezeichnet wurde. Bereits in der "Richtlinie über die Erfassung von Personen, die eine feindliche Tätigkeit durchführen und von den Organen des MfS der DDR festgestellt wurden" vom 20.9.1950 wurde dementsprechend festgelegt, dass "alle Personen" zu registrieren seien, deren Verhalten geeignet war, die "Grundlagen" der DDR in Frage zu stellen.
Ferner wurde bestimmt, dass "über Personen, die eine feindliche Tätigkeit ausüben, [...] Vorgänge" anzulegen sind und über "die erfassten Personen [...] eine zentrale Kartei" einzurichten ist. Das offensive Vorgehen gegen Regimegegner erfuhr eine Ergänzung in den gleichzeitig getroffenen Festlegungen zur Übergabe der als "feindlich" klassifizierten Personen an die Staatsanwaltschaften.
Das MfS wurde somit bei der Bekämpfung von Widerstand und Opposition zur Ermittlungsinstanz; die nachfolgenden Urteile gegen Oppositionelle und Regimekritiker ergingen in enger Kooperation mit den vom MfS zumeist vorab instruierten Gerichten und zum Schein vermeintlicher Rechtsstaatlichkeit unter Hinzuziehung von mit dem MfS häufig zusammenarbeitenden Rechtsanwälten.
Inhalte, Auftreten und Erscheinungsbild von politisch abweichendem Verhalten, Widerstand und Opposition wandelten sich im Laufe der DDR-Geschichte. Zugleich änderten sich auch die Strategien und Methoden des MfS in Abhängigkeit vom konkreten Erscheinungsbild von Protest und Widerstand, aber auch analog zum Ausbauniveau des Apparates und seines Zuträger- und Informantennetzes sowie zur jeweils getroffenen Lageeinschätzung und unter Berücksichtigung der politischen Rahmenbedingungen.
Zu allen Zeiten gab es in beinahe allen Bevölkerungsgruppen und in allen Regionen Aufbegehren, Opposition und Widerstand. In den ersten Jahren nach Gründung der DDR gingen die SED und das MfS mit drakonischen Abschreckungsstrafen (u. a. Todesurteilen) gegen politische Gegner vor. Gefällt wurden die Urteile nicht selten in penibel vorbereiteten Strafprozessen mit präparierten Belastungszeugen und unter Verwendung erzwungener Geständnisse.
In mehreren Orten der DDR wurden z. B. Oberschüler (Werdau, Leipzig, Werder, Eisenfeld, Fürstenberg/Oder, Güstrow), die anknüpfend an das Vorbild der Gruppe "Weiße Rose" in der NS-Diktatur Widerstand geleistet hatte, zum Tode oder zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt, weil sie Informationen gesammelt und Flugblätter verteilt hatten. Manch einer von ihnen überlebte die Haftbedingungen nicht oder nur mit dauerhaften gesundheitlichen Schäden.
Im Laufe der 50er Jahre ging das MfS schrittweise zum verdeckten Terror über. Nach wie vor ergingen langjährige Zuchthausstrafen; politische Opponenten, die von Westberlin aus die Verhältnisse in der DDR kritisierten, wurden - wie Karl Wilhelm Fricke 1955 - in geheimen Operationen entführt, nach Ostberlin verschleppt, in MfS-Haft festgehalten und vor DDR-Gerichte gestellt (Entführung).
Das Bestreben der SED, sich in der westlichen Öffentlichkeit aufgrund dieser ungelösten Fälle und angesichts eklatanter Menschenrechtsverletzungen nicht fortlaufender Kritik ausgesetzt zu sehen, führte, begünstigt durch die Absicht, der maroden Finanz- und Wirtschaftslage mit westlicher Unterstützung beizukommen, schrittweise zu einem Wandel. Im Ergebnis kam es auch zu einer Modifikation der MfS-Strategien im Vorgehen gegenüber Widerstand und Opposition.
Neben die im Vergleich zu den 50er Jahren zwar niedrigeren, für die Betroffenen aber nach wie vor empfindlich hohen Haftstrafen traten als beabsichtigt "lautloses" Vorgehen die Strategien der Kriminalisierung und Zersetzung. In einem "Entwurf der Sektion politisch-operative Spezialdisziplin" des MfS, der auf 1978 zu datieren ist, wird hierzu ausgeführt: "Um der Behauptung des Gegners die Spitze zu nehmen, dass wir ideologische Meinungsverschiedenheiten oder Andersdenkende mit Mitteln des sogenannten politischen Strafrechts bekämpfen, sind dazu noch wirksamer Maßnahmen zur Kriminalisierung dieser Handlungen sowie nicht strafrechtliche Mittel anzuwenden."
In der Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" vom Januar 1976 wurden unter Punkt 2.6 "die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung" geregelt und unter Punkt 2.6.2 die "Formen, Mittel und Methoden der Zersetzung" erörtert. Jene reichten u. a. von der "systematischen Diskreditierung des öffentlichen Rufes" auch mittels "unwahrer […] Angaben" und der "Verbreitung von Gerüchten" über das "Erzeugen von Misstrauen", dem "Vorladen von Personen zu staatlichen Dienststellen" bis zur "Verwendung anonymer oder pseudonymer Briefe, […] Telefonanrufe".
Mit der "Ordnungswidrigkeitenverordnung" (OWVO) von 1984 ging man zudem verstärkt dazu über, politisch unliebsame Personen, sofern sie sich an Protesten beteiligten, mit Ordnungsstrafen zu überziehen und sie somit materiell unter Druck zu setzen. All diese Maßnahmen sollten nach außen hin den Eindruck erwecken, dass das MfS weniger rigoros als in früheren Jahren gegen Regimegegner vorging.
Nach der Freilassung von Oppositionellen, die kurz zuvor während der Durchsuchung der Umweltbibliothek 1987 und nach den Protesten am Rande der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration 1988 in Berlin inhaftiert worden waren, äußerten selbst SED-Mitglieder Zweifel, ob das MfS noch in der Lage sei, offensiv und effektiv gegen politische Opponenten vorzugehen.
Hochgerüstet und allemal zum Einschreiten bereit, trat das MfS jedoch noch bis in den Herbst 1989 gegenüber weniger prominenten Menschen in Aktion, die Widerstand leisteten, inhaftierte diese und ließ gegen sie hohe Haftstrafen verhängen. Bis zum Ende der DDR schritt das MfS bei sog. Demonstrativhandlungen ein und ging gegen - wie es hieß - ungesetzliche Gruppenbildungen vor.
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Signatur: BStU, MfS, Abt. BCD, Nr. 587, Bl. 60-65
Auf das Reaktorunglück in Tschernobyl reagierte die Bundesrepublik Deutschland mit Messung nuklearer Strahlung an der Grenze. Fahrzeuge und Züge, deren Belastung festgesetzte Grenzwerte überschritt, durften nicht passieren.
Der Super-GAU im sowjetischen Kernkraftwerk Tschernobyl am 26. April 1986 war der bis dahin schwerste nukleare Unfall bei der zivilen Nutzung der Kernkraft. Die Folgen des Unglücks waren beispiellos. Die unkontrolliert entwichene Radioaktivität war immens, kannte weder Landes- noch Kontinentalgrenzen und ihre Langzeitfolgen halten bis heute an.
Wie der SED-Staat insgesamt sah sich das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) durch Tschernobyl zahlreichen Herausforderungen ausgesetzt. Unmittelbar musste der politische und ideologische Schaden für die SED-Diktatur begrenzt werden. Das Credo "Von der Sowjetunion lernen, heißt siegen lernen" wirkte nach dem Reaktorunglück hohl. Mit dem Unfall entstand über Nacht zudem eine neue sicherheitspolitische Herausforderung. Die ostdeutsche Anti-Kernkraftwerks-Bewegung, die in Opposition zu der Kernenergiepolitik, der Umweltpolitik und der Informationspolitik der SED-Partei- und DDR-Staatsführung stand, musste nun konsequent bekämpft werden.
Auch die Wirtschaft der DDR war von Schaden bedroht: Die Bundesrepublik Deutschland, ein wichtiger Abnehmer für Lebensmittel ostdeutscher Produktion, ließ aus Angst vor verstrahlter Ware Lieferungen nicht mehr ohne weiteres über die Grenze. Schon kurz nach Bekanntwerden des Unglücks beschloss die Bundesrepublik Grenzwerte für die radioaktive Belastung einreisender Fahrzeuge. PKW, LKW und Schienenfahrzeuge, bei denen höhere Belastungen gemessen wurden, durften die Grenze nicht passieren. Das erschwerte den ohnehin schon belasteten Außenhandel der DDR noch weiter – die Stasi sah sich gezwungen, aktiv zu werden.
Innerhalb kürzester Zeit wurden unmittelbar vor der Grenze Kontrollpunkte eingerichtet, an denen die Strahlenbelastung der Fahrzeuge auf dem Weg in die Bundesrepublik gemessen wurde. Wenn nötig wurden die Fahrzeuge dekontaminiert, also eilig gewaschen. Daran beteiligten sich auch Offiziere der Staatssicherheit. Das großangelegte Waschprogramm hatte unkontrollierte Folgen für die Umwelt der DDR. Eine sachgerechte Entsorgung der verstrahlten Abwässer fand oftmals nicht statt, sie flossen ohne weitere Behandlung ab. An den eingerichteten Waschplätzen dokumentierte die Geheimpolizei noch Jahre später deutlich erhöhte Strahlenwerte.
Im Ergebnis der zentralen Beschlußfassung wurden weitere vorbeugende Gegenmaßnahmen an Schwerpunkten des Grenzeinganges im Eisenbahngüterverkehr an den Grenzen der DDR zur VR Polen und CSSR sowie zum Fährverkehr ab 06. Mai 1986 wirksam.
In Abstimmung mit dem Ministerium für Nationale Verteidigung kamen Spezialeinheiten der Nationalen Volksarmee und GSSD zum Einsatz.
Die politisch motivierte Zweckbestimmung, die Willkürlichkeit und die vordergründig gegen die Sowjetunion gerichteten feindseeligen Aktivitäten unter Mißbrauch des grenzüberschreitenden Straßen- und Eisenbahngüterverkehr werden insbesondere durch folgende Tatsachen hervorgehoben:
Die Kontrollmaßnahmen auf Radioaktivität erfolgen nicht lückenlos an allen Grenzkontrollstellen der BRD.
So wurden im bayrischen Raum an der Grenzkontrollstelle Rudolphstein und im norddeutschen Gebiet an der Grenzkontrollstelle Lübeck-Schlutup (Straße) sowie im Eisenbahnverkehr an dem Grenzübergang Herrnburg/Lübeck bisher keine Zurückweisungen vorgenommen bzw. gegnerische Aktivitäten registriert.
Am 07. Mai 1986 wurde das Ministerium für Verkehrswesen und weitere 18 europäische Bahnverwaltungen durch ein dringendes Fernschreiben der Deutschen Bundesbahn, Zentralstelle Mainz, davon unterrichtet, daß wegen des Verdachts radioaktiver Verunreinigung von Schienenfahrzeugen Annahmeverweigerungen erfolgen.
Die angekündigten Maßnahmen beziehen sich auf alle Güterwagen aus den Versandgebieten der sozialistischen Staatengemeinschaft sowie der übrigen Länder, die Empfänger des Fernschreibens sind. Vom Empfang des Fernschreibens wurde die Sowjetische Staatsbahn offenbar vorsätzlich ausgeschlossen und damit über diese Einschränkungen im Transitverkehr im unklaren gelassen, obwohl das Versandgebiet UdSSR voll in die Annahmesperre einbezogen wurde.
Bekämpfung von Widerstand und Opposition umschreibt, was zwischen 1950 und 1989 als eine Kernaufgabe des MfS galt. Gegen den Willen eines Großteils der ostdeutschen Bevölkerung wurde eine Diktatur etabliert, die nicht durch Wahlen legitimiert war: Dies war einer der Gründe für die Bildung des MfS am 8.2.1950.
Um ihren gesellschaftlichen Alleinvertretungs- und Herrschaftsanspruch zu sichern, schuf sich die SED als Repressions- und polizeistaatliche Unterdrückungsinstanz das MfS - das konsequenterweise so auch offiziell von ihr als "Schild und Schwert der Partei" bezeichnet wurde. Bereits in der "Richtlinie über die Erfassung von Personen, die eine feindliche Tätigkeit durchführen und von den Organen des MfS der DDR festgestellt wurden" vom 20.9.1950 wurde dementsprechend festgelegt, dass "alle Personen" zu registrieren seien, deren Verhalten geeignet war, die "Grundlagen" der DDR in Frage zu stellen.
Ferner wurde bestimmt, dass "über Personen, die eine feindliche Tätigkeit ausüben, [...] Vorgänge" anzulegen sind und über "die erfassten Personen [...] eine zentrale Kartei" einzurichten ist. Das offensive Vorgehen gegen Regimegegner erfuhr eine Ergänzung in den gleichzeitig getroffenen Festlegungen zur Übergabe der als "feindlich" klassifizierten Personen an die Staatsanwaltschaften.
Das MfS wurde somit bei der Bekämpfung von Widerstand und Opposition zur Ermittlungsinstanz; die nachfolgenden Urteile gegen Oppositionelle und Regimekritiker ergingen in enger Kooperation mit den vom MfS zumeist vorab instruierten Gerichten und zum Schein vermeintlicher Rechtsstaatlichkeit unter Hinzuziehung von mit dem MfS häufig zusammenarbeitenden Rechtsanwälten.
Inhalte, Auftreten und Erscheinungsbild von politisch abweichendem Verhalten, Widerstand und Opposition wandelten sich im Laufe der DDR-Geschichte. Zugleich änderten sich auch die Strategien und Methoden des MfS in Abhängigkeit vom konkreten Erscheinungsbild von Protest und Widerstand, aber auch analog zum Ausbauniveau des Apparates und seines Zuträger- und Informantennetzes sowie zur jeweils getroffenen Lageeinschätzung und unter Berücksichtigung der politischen Rahmenbedingungen.
Zu allen Zeiten gab es in beinahe allen Bevölkerungsgruppen und in allen Regionen Aufbegehren, Opposition und Widerstand. In den ersten Jahren nach Gründung der DDR gingen die SED und das MfS mit drakonischen Abschreckungsstrafen (u. a. Todesurteilen) gegen politische Gegner vor. Gefällt wurden die Urteile nicht selten in penibel vorbereiteten Strafprozessen mit präparierten Belastungszeugen und unter Verwendung erzwungener Geständnisse.
In mehreren Orten der DDR wurden z. B. Oberschüler (Werdau, Leipzig, Werder, Eisenfeld, Fürstenberg/Oder, Güstrow), die anknüpfend an das Vorbild der Gruppe "Weiße Rose" in der NS-Diktatur Widerstand geleistet hatte, zum Tode oder zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt, weil sie Informationen gesammelt und Flugblätter verteilt hatten. Manch einer von ihnen überlebte die Haftbedingungen nicht oder nur mit dauerhaften gesundheitlichen Schäden.
Im Laufe der 50er Jahre ging das MfS schrittweise zum verdeckten Terror über. Nach wie vor ergingen langjährige Zuchthausstrafen; politische Opponenten, die von Westberlin aus die Verhältnisse in der DDR kritisierten, wurden - wie Karl Wilhelm Fricke 1955 - in geheimen Operationen entführt, nach Ostberlin verschleppt, in MfS-Haft festgehalten und vor DDR-Gerichte gestellt (Entführung).
Das Bestreben der SED, sich in der westlichen Öffentlichkeit aufgrund dieser ungelösten Fälle und angesichts eklatanter Menschenrechtsverletzungen nicht fortlaufender Kritik ausgesetzt zu sehen, führte, begünstigt durch die Absicht, der maroden Finanz- und Wirtschaftslage mit westlicher Unterstützung beizukommen, schrittweise zu einem Wandel. Im Ergebnis kam es auch zu einer Modifikation der MfS-Strategien im Vorgehen gegenüber Widerstand und Opposition.
Neben die im Vergleich zu den 50er Jahren zwar niedrigeren, für die Betroffenen aber nach wie vor empfindlich hohen Haftstrafen traten als beabsichtigt "lautloses" Vorgehen die Strategien der Kriminalisierung und Zersetzung. In einem "Entwurf der Sektion politisch-operative Spezialdisziplin" des MfS, der auf 1978 zu datieren ist, wird hierzu ausgeführt: "Um der Behauptung des Gegners die Spitze zu nehmen, dass wir ideologische Meinungsverschiedenheiten oder Andersdenkende mit Mitteln des sogenannten politischen Strafrechts bekämpfen, sind dazu noch wirksamer Maßnahmen zur Kriminalisierung dieser Handlungen sowie nicht strafrechtliche Mittel anzuwenden."
In der Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" vom Januar 1976 wurden unter Punkt 2.6 "die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung" geregelt und unter Punkt 2.6.2 die "Formen, Mittel und Methoden der Zersetzung" erörtert. Jene reichten u. a. von der "systematischen Diskreditierung des öffentlichen Rufes" auch mittels "unwahrer […] Angaben" und der "Verbreitung von Gerüchten" über das "Erzeugen von Misstrauen", dem "Vorladen von Personen zu staatlichen Dienststellen" bis zur "Verwendung anonymer oder pseudonymer Briefe, […] Telefonanrufe".
Mit der "Ordnungswidrigkeitenverordnung" (OWVO) von 1984 ging man zudem verstärkt dazu über, politisch unliebsame Personen, sofern sie sich an Protesten beteiligten, mit Ordnungsstrafen zu überziehen und sie somit materiell unter Druck zu setzen. All diese Maßnahmen sollten nach außen hin den Eindruck erwecken, dass das MfS weniger rigoros als in früheren Jahren gegen Regimegegner vorging.
Nach der Freilassung von Oppositionellen, die kurz zuvor während der Durchsuchung der Umweltbibliothek 1987 und nach den Protesten am Rande der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration 1988 in Berlin inhaftiert worden waren, äußerten selbst SED-Mitglieder Zweifel, ob das MfS noch in der Lage sei, offensiv und effektiv gegen politische Opponenten vorzugehen.
Hochgerüstet und allemal zum Einschreiten bereit, trat das MfS jedoch noch bis in den Herbst 1989 gegenüber weniger prominenten Menschen in Aktion, die Widerstand leisteten, inhaftierte diese und ließ gegen sie hohe Haftstrafen verhängen. Bis zum Ende der DDR schritt das MfS bei sog. Demonstrativhandlungen ein und ging gegen - wie es hieß - ungesetzliche Gruppenbildungen vor.
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Signatur: BStU, MfS, Abt. BCD, Nr. 587, Bl. 60-65
Auf das Reaktorunglück in Tschernobyl reagierte die Bundesrepublik Deutschland mit Messung nuklearer Strahlung an der Grenze. Fahrzeuge und Züge, deren Belastung festgesetzte Grenzwerte überschritt, durften nicht passieren.
Der Super-GAU im sowjetischen Kernkraftwerk Tschernobyl am 26. April 1986 war der bis dahin schwerste nukleare Unfall bei der zivilen Nutzung der Kernkraft. Die Folgen des Unglücks waren beispiellos. Die unkontrolliert entwichene Radioaktivität war immens, kannte weder Landes- noch Kontinentalgrenzen und ihre Langzeitfolgen halten bis heute an.
Wie der SED-Staat insgesamt sah sich das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) durch Tschernobyl zahlreichen Herausforderungen ausgesetzt. Unmittelbar musste der politische und ideologische Schaden für die SED-Diktatur begrenzt werden. Das Credo "Von der Sowjetunion lernen, heißt siegen lernen" wirkte nach dem Reaktorunglück hohl. Mit dem Unfall entstand über Nacht zudem eine neue sicherheitspolitische Herausforderung. Die ostdeutsche Anti-Kernkraftwerks-Bewegung, die in Opposition zu der Kernenergiepolitik, der Umweltpolitik und der Informationspolitik der SED-Partei- und DDR-Staatsführung stand, musste nun konsequent bekämpft werden.
Auch die Wirtschaft der DDR war von Schaden bedroht: Die Bundesrepublik Deutschland, ein wichtiger Abnehmer für Lebensmittel ostdeutscher Produktion, ließ aus Angst vor verstrahlter Ware Lieferungen nicht mehr ohne weiteres über die Grenze. Schon kurz nach Bekanntwerden des Unglücks beschloss die Bundesrepublik Grenzwerte für die radioaktive Belastung einreisender Fahrzeuge. PKW, LKW und Schienenfahrzeuge, bei denen höhere Belastungen gemessen wurden, durften die Grenze nicht passieren. Das erschwerte den ohnehin schon belasteten Außenhandel der DDR noch weiter – die Stasi sah sich gezwungen, aktiv zu werden.
Innerhalb kürzester Zeit wurden unmittelbar vor der Grenze Kontrollpunkte eingerichtet, an denen die Strahlenbelastung der Fahrzeuge auf dem Weg in die Bundesrepublik gemessen wurde. Wenn nötig wurden die Fahrzeuge dekontaminiert, also eilig gewaschen. Daran beteiligten sich auch Offiziere der Staatssicherheit. Das großangelegte Waschprogramm hatte unkontrollierte Folgen für die Umwelt der DDR. Eine sachgerechte Entsorgung der verstrahlten Abwässer fand oftmals nicht statt, sie flossen ohne weitere Behandlung ab. An den eingerichteten Waschplätzen dokumentierte die Geheimpolizei noch Jahre später deutlich erhöhte Strahlenwerte.
Infolge des Fernschreibens wurden jedoch bis zum Zeitpunkt keine verschärfenden Kontrollen der BRD festgestellt.
Die willkürlichen Maßnahmen der BRD zur Zurückweisung erfolgten im Eisenbahngüterverkehr zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt als im Kraftverkehr.
Der Reisezugverkehr sowie die Binnenschiffahrt wurden davon gänzlich ausgeschlossen.
Durch die getroffenen Festlegungen und realisierten Maßnahmen der Zusammenarbeit innerhalb des Ministeriums für Staatssicherheit sowie mit den Partnern des Zusammenwirkens konnte dazu beigetragen werden, den willkürlichen Handlungen seitens der BRD in geeigneter Form entgegenzuwirken und die dadurch eingetretenden Verluste für die Volkswirtschaften der DDR und der anderen sozialistischen Länder auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Die gegenwärtige Lage zeigt weiterhin eine rückläufige Tendenz bei den Zurückweisungen von Fahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr mit der DDR.
Bekämpfung von Widerstand und Opposition umschreibt, was zwischen 1950 und 1989 als eine Kernaufgabe des MfS galt. Gegen den Willen eines Großteils der ostdeutschen Bevölkerung wurde eine Diktatur etabliert, die nicht durch Wahlen legitimiert war: Dies war einer der Gründe für die Bildung des MfS am 8.2.1950.
Um ihren gesellschaftlichen Alleinvertretungs- und Herrschaftsanspruch zu sichern, schuf sich die SED als Repressions- und polizeistaatliche Unterdrückungsinstanz das MfS - das konsequenterweise so auch offiziell von ihr als "Schild und Schwert der Partei" bezeichnet wurde. Bereits in der "Richtlinie über die Erfassung von Personen, die eine feindliche Tätigkeit durchführen und von den Organen des MfS der DDR festgestellt wurden" vom 20.9.1950 wurde dementsprechend festgelegt, dass "alle Personen" zu registrieren seien, deren Verhalten geeignet war, die "Grundlagen" der DDR in Frage zu stellen.
Ferner wurde bestimmt, dass "über Personen, die eine feindliche Tätigkeit ausüben, [...] Vorgänge" anzulegen sind und über "die erfassten Personen [...] eine zentrale Kartei" einzurichten ist. Das offensive Vorgehen gegen Regimegegner erfuhr eine Ergänzung in den gleichzeitig getroffenen Festlegungen zur Übergabe der als "feindlich" klassifizierten Personen an die Staatsanwaltschaften.
Das MfS wurde somit bei der Bekämpfung von Widerstand und Opposition zur Ermittlungsinstanz; die nachfolgenden Urteile gegen Oppositionelle und Regimekritiker ergingen in enger Kooperation mit den vom MfS zumeist vorab instruierten Gerichten und zum Schein vermeintlicher Rechtsstaatlichkeit unter Hinzuziehung von mit dem MfS häufig zusammenarbeitenden Rechtsanwälten.
Inhalte, Auftreten und Erscheinungsbild von politisch abweichendem Verhalten, Widerstand und Opposition wandelten sich im Laufe der DDR-Geschichte. Zugleich änderten sich auch die Strategien und Methoden des MfS in Abhängigkeit vom konkreten Erscheinungsbild von Protest und Widerstand, aber auch analog zum Ausbauniveau des Apparates und seines Zuträger- und Informantennetzes sowie zur jeweils getroffenen Lageeinschätzung und unter Berücksichtigung der politischen Rahmenbedingungen.
Zu allen Zeiten gab es in beinahe allen Bevölkerungsgruppen und in allen Regionen Aufbegehren, Opposition und Widerstand. In den ersten Jahren nach Gründung der DDR gingen die SED und das MfS mit drakonischen Abschreckungsstrafen (u. a. Todesurteilen) gegen politische Gegner vor. Gefällt wurden die Urteile nicht selten in penibel vorbereiteten Strafprozessen mit präparierten Belastungszeugen und unter Verwendung erzwungener Geständnisse.
In mehreren Orten der DDR wurden z. B. Oberschüler (Werdau, Leipzig, Werder, Eisenfeld, Fürstenberg/Oder, Güstrow), die anknüpfend an das Vorbild der Gruppe "Weiße Rose" in der NS-Diktatur Widerstand geleistet hatte, zum Tode oder zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt, weil sie Informationen gesammelt und Flugblätter verteilt hatten. Manch einer von ihnen überlebte die Haftbedingungen nicht oder nur mit dauerhaften gesundheitlichen Schäden.
Im Laufe der 50er Jahre ging das MfS schrittweise zum verdeckten Terror über. Nach wie vor ergingen langjährige Zuchthausstrafen; politische Opponenten, die von Westberlin aus die Verhältnisse in der DDR kritisierten, wurden - wie Karl Wilhelm Fricke 1955 - in geheimen Operationen entführt, nach Ostberlin verschleppt, in MfS-Haft festgehalten und vor DDR-Gerichte gestellt (Entführung).
Das Bestreben der SED, sich in der westlichen Öffentlichkeit aufgrund dieser ungelösten Fälle und angesichts eklatanter Menschenrechtsverletzungen nicht fortlaufender Kritik ausgesetzt zu sehen, führte, begünstigt durch die Absicht, der maroden Finanz- und Wirtschaftslage mit westlicher Unterstützung beizukommen, schrittweise zu einem Wandel. Im Ergebnis kam es auch zu einer Modifikation der MfS-Strategien im Vorgehen gegenüber Widerstand und Opposition.
Neben die im Vergleich zu den 50er Jahren zwar niedrigeren, für die Betroffenen aber nach wie vor empfindlich hohen Haftstrafen traten als beabsichtigt "lautloses" Vorgehen die Strategien der Kriminalisierung und Zersetzung. In einem "Entwurf der Sektion politisch-operative Spezialdisziplin" des MfS, der auf 1978 zu datieren ist, wird hierzu ausgeführt: "Um der Behauptung des Gegners die Spitze zu nehmen, dass wir ideologische Meinungsverschiedenheiten oder Andersdenkende mit Mitteln des sogenannten politischen Strafrechts bekämpfen, sind dazu noch wirksamer Maßnahmen zur Kriminalisierung dieser Handlungen sowie nicht strafrechtliche Mittel anzuwenden."
In der Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" vom Januar 1976 wurden unter Punkt 2.6 "die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung" geregelt und unter Punkt 2.6.2 die "Formen, Mittel und Methoden der Zersetzung" erörtert. Jene reichten u. a. von der "systematischen Diskreditierung des öffentlichen Rufes" auch mittels "unwahrer […] Angaben" und der "Verbreitung von Gerüchten" über das "Erzeugen von Misstrauen", dem "Vorladen von Personen zu staatlichen Dienststellen" bis zur "Verwendung anonymer oder pseudonymer Briefe, […] Telefonanrufe".
Mit der "Ordnungswidrigkeitenverordnung" (OWVO) von 1984 ging man zudem verstärkt dazu über, politisch unliebsame Personen, sofern sie sich an Protesten beteiligten, mit Ordnungsstrafen zu überziehen und sie somit materiell unter Druck zu setzen. All diese Maßnahmen sollten nach außen hin den Eindruck erwecken, dass das MfS weniger rigoros als in früheren Jahren gegen Regimegegner vorging.
Nach der Freilassung von Oppositionellen, die kurz zuvor während der Durchsuchung der Umweltbibliothek 1987 und nach den Protesten am Rande der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration 1988 in Berlin inhaftiert worden waren, äußerten selbst SED-Mitglieder Zweifel, ob das MfS noch in der Lage sei, offensiv und effektiv gegen politische Opponenten vorzugehen.
Hochgerüstet und allemal zum Einschreiten bereit, trat das MfS jedoch noch bis in den Herbst 1989 gegenüber weniger prominenten Menschen in Aktion, die Widerstand leisteten, inhaftierte diese und ließ gegen sie hohe Haftstrafen verhängen. Bis zum Ende der DDR schritt das MfS bei sog. Demonstrativhandlungen ein und ging gegen - wie es hieß - ungesetzliche Gruppenbildungen vor.
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Bericht über die Havarie im Kernkraftwerk Tschernobyl Dokument, 3 Seiten
Schäden in der Produktion von Röntgenfilmen wegen des Reaktorunglückes in Tschernobyl Dokument, 2 Seiten
Übergabe von Materialien an den KGB wegen der Havarie in Tschernobyl Dokument, 1 Seite
Bericht zur radioaktiven Strahlenbelastung in der DDR nach dem Reaktorunglück in Tschernobyl Dokument, 7 Seiten