Signatur: BArch, MfS, BdL/Dok., Nr. 8323, Bl. 1-18
Die Stasi überwachte bereits Mitte der 1980er Jahre verschiedene jugendliche Subkulturen wie Punks, Skinheads und Heavy-Metal-Fans. Bei den beiden letzteren stellte sie zunehmend faschistische Ausprägungen fest.
Am Abend des 17. Oktobers 1987 überfielen rechtsextreme Skinheads ein Punkkonzert in der Ost-Berliner Zionskirche. Neben der Punkband "Die Firma" spielte auf dem Konzert auch "Element of Crime" aus West-Berlin. Als die Konzertbesucherinnen und -besucher die vollbesetzte Kirche verließen, schlugen etwa 30 angetrunkene Neonazis aus Ost- und West-Berlin auf sie ein. Dabei brüllten sie faschistische Parolen wie "Juden raus", "Kommunistenschweine" und "Sieg Heil!". Anwesende Volkspolizisten registrierten das Geschehen, hielten sich aber im Hintergrund und griffen erst ein, nachdem ein Notruf eingegangen war.
Bei den anschließenden Ermittlungen arbeiteten Staatssicherheit und Volkspolizei eng zusammen. Der Überfall auf die Zionskirche zeigte, dass es trotz der geleugneten Existenz von Rechtsextremismus in der DDR eine gewaltbereite Neonazi-Szene gab. Da westliche Medien bereits einen Tag später über den Vorfall berichteten, konnten auch die DDR-Medien dieses Ereignis nicht mehr stillschweigend übergehen. Für die Gerichtsverfahren stimmte sich die Staatssicherheit eng mit der Justiz der DDR ab. Im ersten Prozess erhielten die vier Hauptangeklagten zunächst unerwartet niedrige Strafen zwischen einem und zwei Jahren Haft. Nachdem es Proteste gegen die Urteile gegeben hatte, forderte die Generalstaatsanwaltschaft in Abstimmung mit dem Obersten Gericht der DDR in den Berufungsverhandlungen ein höheres Strafmaß. Die Neonazis aus Ost-Berlin erhielten schließlich Haftstrafen bis zu vier Jahren.
In der vorliegenden Information aus dem Jahr 1986 führt die Staatssicherheit die Gruppe der "Skinheads" als eine Erscheinungsform "negativ-dekadenter Jugendlicher" neben den "Punkern" und "Heavy-Metal-Fans" auf. Neonazistische Tendenzen unter "Skinheads" und "Heavy-Metal-Fans" waren der Stasi bereits bekannt: "Diese Personenkreise zeichnen sich neben der Bereitschaft zur Gewaltanwendung durch solche Eigenheiten wie Nationalismus, Ausländerfeindlichkeit bis hin zur Propagierung antikommunistischen und antisowjetischen Gedankenguts aus." Der Bericht zeigt, dass sich die DDR-Geheimpolizei neben den Punks auch mit den Skinheads bzw. "Heavys" zu dieser Zeit bereits ausführlicher auseinandergesetzt hatte. Sie stellte fest, dass sich "bereits eine gewisse Organisationsstruktur erkennen" lasse und sich bestimmte Jugendklubs und Gaststätten als feste Treffpunkte für die Skinhead-Szene etablierten.
In vielen der Jungen Gemeinden, die sich als Trefforte der Punk-Anhänger entwickelten (siehe Anlage), räumten die verantwortlichen feindlich klerikalen Personenkreise den "Punk's" die Möglichkeit ein, ihre dekadenten Vorstellungen zu verbreiten. Dazu gehören das Einstudieren von "Spielszenen" und Unterstützung bei der Bildung von "Punk-Bands". Sowohl aus dem Inhalt der zum Teil selbstverfaßten Texte der "Punk-Gruppen", wie auch aus dem Inhalt der "Spielszenen" gehen deutlich feindlich-negative, hetzerische und verleumderische Aussagen gegen die sozialistische Gesellschaftsordnung in der DDR und die staatlichen Organe hervor. Weiterhin werden die "Auffassungen der Punk's" propagiert und anwesende Jugendliche zum "Aussteigertum" und zur Übernahme "alternativer Lebensformen" animiert. Insbesondere in den Texten der sich illegal bildenden "Punk-Bands" zeigen sich faschistische, anarchistische und pazifistische Aussagen, die deutlich auf den Einfluß der politisch-ideologischen Diversion des Gegners und feindlich-negativer Personen hinweisen.
Im Rahmen einer Veranstaltung am 07.12.1985 in der Christusgemeinde Halle trat u.a. die "Punk-Band" "L'Attentat" aus Leipzig auf. Die musikalischen Darbietungen dieser Gruppe waren von einer starken antisowjetischen Haltung geprägt und wurden mit einem Dia-Vortrag sowie der Verwendung von Zitaten aus dem Buch "Die Ehre ein Soldat zu sein" unterlegt. Es wurde z.B. ein "Afghanistanlied" gespielt, bei welchem sich vor der Bühne ein Punk aufstellte und den Arm zum "Hitlergruß" erhob!
Von selten einzelner kirchlicher Amtsträger erhalten diese Gruppen materielle und ideelle Unterstützung (Technik, Instrumente, Hinweise, Möglichkeiten zum Proben). Textauszüge von in der DDR existierenden illegalen "Punk-Bands", die im Zusammenhang mit den durch die BV Potsdam, Neubrandenburg und Dresden gegen Punk-Anhänger durchgeführten Ermittlungsverfahren bekannt wurden, sind als Anlage beigefügt (Anlage 4).
Die bisher in mehreren kirchlichen Objekten durchgeführten überörtlichen "Punktreffen", deren Beteiligung zwischen 50-300 Personen lag, stellen ein wesentliches Moment zur Verbreitung des "Punk's" dar.
Die illegalen Punk-Bands und ihr Auftreten wirken als bestimmender Grund für die Teilnahme an Veranstaltungen bzw. Zusammenrottungen solcher Personenkreise. In diesem Sinne werden sie auch von den feindlich klerikalen Kräften gezielt genutzt, um negativ-dekadente Jugendliche für die Veranstaltungen - besonders im Rahmen der "offenen Jugendarbeit" zu gewinnen.
Um einer einseitigen Interessenlage dieser Jugendlichen entgegenzuwirken, verändern die Veranstalter den Programmablauf, indem Auftritte solcher Gruppen von Spielszenen oder Wortbeiträgen abgelöst werden. Diese Spielszenen und Wortbeiträge ergänzen direkt die feindlichen Aussagen der Texte der Punk-Bands.
Erstes Stadium des Strafverfahrens, steht formal unter Leitung des Staatsanwaltes (§ 87 StPO/1968). Die eigentlichen Ermittlungen werden von den staatlichen Untersuchungsorganen (Polizei, MfS, Zoll) durchgeführt (§ 88 StPO/1968) und vom Staatsanwalt beaufsichtigt (§ 89 StPO/1968).
Tatsächlich waren für die Ermittlungen des MfS lediglich die zuvor vom MfS ausgewählten Staatsanwälte der Abteilungen IA zuständig, die gemäß MfS-internen Regelungen keine Einsicht in Unterlagen oder Ermittlungen, die nicht der StPO entsprachen, bekommen durften. Faktisch gab es daher eine doppelte Aktenführung in der zuständigen Linie IX: den internen Untersuchungsvorgang und die für Staatsanwaltschaft und Gericht bestimmte Gerichtsakte und somit keine wirksame staatsanwaltschaftliche Aufsicht über die MfS-Ermittlungen. Einleitung wie auch Einstellung des Ermittlungsverfahrens konnten selbständig von den Untersuchungsorganen verfügt werden (§§ 98, 141 StPO/1968).
Mit dem Ermittlungsverfahren verbunden waren Eingriffe in die persönliche Freiheit Beschuldigter durch die Untersuchungsorgane wie die Beschuldigten- und Zeugenvernehmung, die Durchsuchung, die Beschlagnahme, die Festnahme oder die Untersuchungshaft. In der Tätigkeit des MfS stellte das Ermittlungsverfahren einen besonders wirksamen Teil des repressiven Vorgehens gegen politische Gegner dar.
Signatur: BArch, MfS, BdL/Dok., Nr. 8323, Bl. 1-18
Die Stasi überwachte bereits Mitte der 1980er Jahre verschiedene jugendliche Subkulturen wie Punks, Skinheads und Heavy-Metal-Fans. Bei den beiden letzteren stellte sie zunehmend faschistische Ausprägungen fest.
Am Abend des 17. Oktobers 1987 überfielen rechtsextreme Skinheads ein Punkkonzert in der Ost-Berliner Zionskirche. Neben der Punkband "Die Firma" spielte auf dem Konzert auch "Element of Crime" aus West-Berlin. Als die Konzertbesucherinnen und -besucher die vollbesetzte Kirche verließen, schlugen etwa 30 angetrunkene Neonazis aus Ost- und West-Berlin auf sie ein. Dabei brüllten sie faschistische Parolen wie "Juden raus", "Kommunistenschweine" und "Sieg Heil!". Anwesende Volkspolizisten registrierten das Geschehen, hielten sich aber im Hintergrund und griffen erst ein, nachdem ein Notruf eingegangen war.
Bei den anschließenden Ermittlungen arbeiteten Staatssicherheit und Volkspolizei eng zusammen. Der Überfall auf die Zionskirche zeigte, dass es trotz der geleugneten Existenz von Rechtsextremismus in der DDR eine gewaltbereite Neonazi-Szene gab. Da westliche Medien bereits einen Tag später über den Vorfall berichteten, konnten auch die DDR-Medien dieses Ereignis nicht mehr stillschweigend übergehen. Für die Gerichtsverfahren stimmte sich die Staatssicherheit eng mit der Justiz der DDR ab. Im ersten Prozess erhielten die vier Hauptangeklagten zunächst unerwartet niedrige Strafen zwischen einem und zwei Jahren Haft. Nachdem es Proteste gegen die Urteile gegeben hatte, forderte die Generalstaatsanwaltschaft in Abstimmung mit dem Obersten Gericht der DDR in den Berufungsverhandlungen ein höheres Strafmaß. Die Neonazis aus Ost-Berlin erhielten schließlich Haftstrafen bis zu vier Jahren.
In der vorliegenden Information aus dem Jahr 1986 führt die Staatssicherheit die Gruppe der "Skinheads" als eine Erscheinungsform "negativ-dekadenter Jugendlicher" neben den "Punkern" und "Heavy-Metal-Fans" auf. Neonazistische Tendenzen unter "Skinheads" und "Heavy-Metal-Fans" waren der Stasi bereits bekannt: "Diese Personenkreise zeichnen sich neben der Bereitschaft zur Gewaltanwendung durch solche Eigenheiten wie Nationalismus, Ausländerfeindlichkeit bis hin zur Propagierung antikommunistischen und antisowjetischen Gedankenguts aus." Der Bericht zeigt, dass sich die DDR-Geheimpolizei neben den Punks auch mit den Skinheads bzw. "Heavys" zu dieser Zeit bereits ausführlicher auseinandergesetzt hatte. Sie stellte fest, dass sich "bereits eine gewisse Organisationsstruktur erkennen" lasse und sich bestimmte Jugendklubs und Gaststätten als feste Treffpunkte für die Skinhead-Szene etablierten.
Vom November 1984 bis Dezember 1985 wurden folgende "Punktreffen" in kirchlichen Einrichtungen bekannt:
Oktober 1984; Hoffnungs-Kirche/Berlin-Pankow
Anzahl der Teilnehmer: 200 - 300
Auftritt der Gruppen:
"Schleimkeim"; Erfurt
"L'Attentat"; Leipzig
"Reiz"; Weimar
"Otze"; Weimar
"Demokratischer Konsum"; Berlin
"Der gesunde Garten"; Berlin
"Paranoia"; Dresden
"Tim Reffke hat Vertrauen"; Berlin
November 1984; Rüstzeitheim Grünheide/Frankfurt/Oder
Dezember 1984; Christus-Gemeinde/Halle
Anzahl der Teilnehmer: 150 - 200
Auftritt der Gruppen:
"Paranoia"; Dresden
"L'Attentat"; Leipzig
"Schleimkeim"; Erfurt
"Betonromantik"; Berlin
April 1985; Christus-Gemeinde/Halle
Anzahl der Teilnehmer: 120 - 200
Auftritt der Gruppen:
"Paranoia"; Dresden
"Schleimkeim"; Erfurt
"L'Attentat"; Leipzig
"Betonromantik"; Berlin
Mai 1985; Nordplatz-Kirche/Leipzig
Anzahl der Teilnehmer: 50 - 80
Auftritt der Gruppen:
"L'Attentat"; Leipzig
"Paranoia"; Dresden
Juni 1985; Michaeliskirche/Leipzig
Anzahl der Teilnehmer: 30 - 50
Auftritt der Gruppen:
"L'Attentat"; Leipzig
"Paranoia"; Dresden
September 1985; Junge Gemeinde Stadtmitte/Jena
Anzahl der Teilnehmer: 250 - 300
Auftritt der Gruppen:
"Paranoia"; Dresden
"Antitrott"; Frankfurt/O
"Arschlos"; Potsdam
"Schleimkeim"; Erfurt
Signatur: BArch, MfS, BdL/Dok., Nr. 8323, Bl. 1-18
Die Stasi überwachte bereits Mitte der 1980er Jahre verschiedene jugendliche Subkulturen wie Punks, Skinheads und Heavy-Metal-Fans. Bei den beiden letzteren stellte sie zunehmend faschistische Ausprägungen fest.
Am Abend des 17. Oktobers 1987 überfielen rechtsextreme Skinheads ein Punkkonzert in der Ost-Berliner Zionskirche. Neben der Punkband "Die Firma" spielte auf dem Konzert auch "Element of Crime" aus West-Berlin. Als die Konzertbesucherinnen und -besucher die vollbesetzte Kirche verließen, schlugen etwa 30 angetrunkene Neonazis aus Ost- und West-Berlin auf sie ein. Dabei brüllten sie faschistische Parolen wie "Juden raus", "Kommunistenschweine" und "Sieg Heil!". Anwesende Volkspolizisten registrierten das Geschehen, hielten sich aber im Hintergrund und griffen erst ein, nachdem ein Notruf eingegangen war.
Bei den anschließenden Ermittlungen arbeiteten Staatssicherheit und Volkspolizei eng zusammen. Der Überfall auf die Zionskirche zeigte, dass es trotz der geleugneten Existenz von Rechtsextremismus in der DDR eine gewaltbereite Neonazi-Szene gab. Da westliche Medien bereits einen Tag später über den Vorfall berichteten, konnten auch die DDR-Medien dieses Ereignis nicht mehr stillschweigend übergehen. Für die Gerichtsverfahren stimmte sich die Staatssicherheit eng mit der Justiz der DDR ab. Im ersten Prozess erhielten die vier Hauptangeklagten zunächst unerwartet niedrige Strafen zwischen einem und zwei Jahren Haft. Nachdem es Proteste gegen die Urteile gegeben hatte, forderte die Generalstaatsanwaltschaft in Abstimmung mit dem Obersten Gericht der DDR in den Berufungsverhandlungen ein höheres Strafmaß. Die Neonazis aus Ost-Berlin erhielten schließlich Haftstrafen bis zu vier Jahren.
In der vorliegenden Information aus dem Jahr 1986 führt die Staatssicherheit die Gruppe der "Skinheads" als eine Erscheinungsform "negativ-dekadenter Jugendlicher" neben den "Punkern" und "Heavy-Metal-Fans" auf. Neonazistische Tendenzen unter "Skinheads" und "Heavy-Metal-Fans" waren der Stasi bereits bekannt: "Diese Personenkreise zeichnen sich neben der Bereitschaft zur Gewaltanwendung durch solche Eigenheiten wie Nationalismus, Ausländerfeindlichkeit bis hin zur Propagierung antikommunistischen und antisowjetischen Gedankenguts aus." Der Bericht zeigt, dass sich die DDR-Geheimpolizei neben den Punks auch mit den Skinheads bzw. "Heavys" zu dieser Zeit bereits ausführlicher auseinandergesetzt hatte. Sie stellte fest, dass sich "bereits eine gewisse Organisationsstruktur erkennen" lasse und sich bestimmte Jugendklubs und Gaststätten als feste Treffpunkte für die Skinhead-Szene etablierten.
Oktober 1985; Michaeliskirche/Leipzig
Anzahl der Teilnehmer: 120 - 300
Auftritt der Gruppe:
"Rattenband"
Dezember 1985; Christus-Gemeinde/Halle
Anzahl der Teilnehmer: 200 - 250
Auftritt der Gruppen:
"Schleimkeim"; Erfurt
"Ausfluß"; Suhl
"L'Attentat"; Leipzig
Dezember 1985; Erlöserkirche/Berlin
Anzahl der Teilnehmer: 150 - 200
Auftritt der Gruppen:
"Schleimkeim"; Erfurt
"L'Attentat"; Leipzig
Die angereisten Jugendlichen zu einem "Punk-Treffen" am 07.09.1985 in Jena wurden zu ihrem Auftreten gegenüber den Schutz- und Sicherheitsorganen instruiert, indem ihnen von Seiten kirchlicher Kräfte mitgeteilt wurde, daß sie eingeladene Gäste einer angemeldeten und genehmigten kirchlichen Veranstaltung seien und man sich bei Problemen an den zuständigen kirchlichen Amtsträger wenden solle.
Die oben dargestellten operativen Erkenntnisse machen sichtbar, in welchem Umfang sich feindlich-klerikale Kräfte in diesem Bereich engagieren und in welchem Maße hier sozialismusfeindlichen Ideologien, antikommunistischerHetze und neofaschistischen Elementen Plattformen geboten werden und sozialismusfremdes Verhalten oder Verhaltensweisen gefördert werden.
Hinsichtlich der Kriminalitätsentwicklung unter Punks ist einzuschätzen, daß ein bedeutender Teil der Punk-Anhänger (Punks und Skinheads) zu den kriminell gefährdeten, zur Asozialität neigenden und vorbestraften Jugendlichen zählt. Erste Anzeichen für ihre Fehlentwicklung zeigten sich in solchen Erscheinungen, wie
- Disziplinlosigkeit, aggressives Verhalten, Suche nach offener Konfrontation mit der Umwelt;
- Begehen von kriminellen Handlungen;
- mangelnde Lern- und Leistungsbereitschaft in der Schule/Berufsausbildung, Fehlschichten und Zuspätkommen im Arbeitsbereich.
Erscheinungsformen "negativ-dekadenter" Jugendlicher Dokument, 1 Seite
Proberaum der Punkband Schleimkeim in Stotternheim bei Erfurt 5 Fotografien
Information an alle Bezirksverwaltungen des MfS und diverse Hauptabteilungen zu "kriminellen/rowdyhaften Jugendlichen" Dokument, 12 Seiten
Eröffnungsbericht zum Operativen Vorgang "Ring" Dokument, 2 Seiten