Signatur: BArch, MfS, BdL/Dok., Nr. 8323, Bl. 1-18
Die Stasi überwachte bereits Mitte der 1980er Jahre verschiedene jugendliche Subkulturen wie Punks, Skinheads und Heavy-Metal-Fans. Bei den beiden letzteren stellte sie zunehmend faschistische Ausprägungen fest.
Am Abend des 17. Oktobers 1987 überfielen rechtsextreme Skinheads ein Punkkonzert in der Ost-Berliner Zionskirche. Neben der Punkband "Die Firma" spielte auf dem Konzert auch "Element of Crime" aus West-Berlin. Als die Konzertbesucherinnen und -besucher die vollbesetzte Kirche verließen, schlugen etwa 30 angetrunkene Neonazis aus Ost- und West-Berlin auf sie ein. Dabei brüllten sie faschistische Parolen wie "Juden raus", "Kommunistenschweine" und "Sieg Heil!". Anwesende Volkspolizisten registrierten das Geschehen, hielten sich aber im Hintergrund und griffen erst ein, nachdem ein Notruf eingegangen war.
Bei den anschließenden Ermittlungen arbeiteten Staatssicherheit und Volkspolizei eng zusammen. Der Überfall auf die Zionskirche zeigte, dass es trotz der geleugneten Existenz von Rechtsextremismus in der DDR eine gewaltbereite Neonazi-Szene gab. Da westliche Medien bereits einen Tag später über den Vorfall berichteten, konnten auch die DDR-Medien dieses Ereignis nicht mehr stillschweigend übergehen. Für die Gerichtsverfahren stimmte sich die Staatssicherheit eng mit der Justiz der DDR ab. Im ersten Prozess erhielten die vier Hauptangeklagten zunächst unerwartet niedrige Strafen zwischen einem und zwei Jahren Haft. Nachdem es Proteste gegen die Urteile gegeben hatte, forderte die Generalstaatsanwaltschaft in Abstimmung mit dem Obersten Gericht der DDR in den Berufungsverhandlungen ein höheres Strafmaß. Die Neonazis aus Ost-Berlin erhielten schließlich Haftstrafen bis zu vier Jahren.
In der vorliegenden Information aus dem Jahr 1986 führt die Staatssicherheit die Gruppe der "Skinheads" als eine Erscheinungsform "negativ-dekadenter Jugendlicher" neben den "Punkern" und "Heavy-Metal-Fans" auf. Neonazistische Tendenzen unter "Skinheads" und "Heavy-Metal-Fans" waren der Stasi bereits bekannt: "Diese Personenkreise zeichnen sich neben der Bereitschaft zur Gewaltanwendung durch solche Eigenheiten wie Nationalismus, Ausländerfeindlichkeit bis hin zur Propagierung antikommunistischen und antisowjetischen Gedankenguts aus." Der Bericht zeigt, dass sich die DDR-Geheimpolizei neben den Punks auch mit den Skinheads bzw. "Heavys" zu dieser Zeit bereits ausführlicher auseinandergesetzt hatte. Sie stellte fest, dass sich "bereits eine gewisse Organisationsstruktur erkennen" lasse und sich bestimmte Jugendklubs und Gaststätten als feste Treffpunkte für die Skinhead-Szene etablierten.
Vom November 1984 bis Dezember 1985 wurden folgende "Punktreffen" in kirchlichen Einrichtungen bekannt:
Oktober 1984; Hoffnungs-Kirche/Berlin-Pankow
Anzahl der Teilnehmer: 200 - 300
Auftritt der Gruppen:
"Schleimkeim"; Erfurt
"L'Attentat"; Leipzig
"Reiz"; Weimar
"Otze"; Weimar
"Demokratischer Konsum"; Berlin
"Der gesunde Garten"; Berlin
"Paranoia"; Dresden
"Tim Reffke hat Vertrauen"; Berlin
November 1984; Rüstzeitheim Grünheide/Frankfurt/Oder
Dezember 1984; Christus-Gemeinde/Halle
Anzahl der Teilnehmer: 150 - 200
Auftritt der Gruppen:
"Paranoia"; Dresden
"L'Attentat"; Leipzig
"Schleimkeim"; Erfurt
"Betonromantik"; Berlin
April 1985; Christus-Gemeinde/Halle
Anzahl der Teilnehmer: 120 - 200
Auftritt der Gruppen:
"Paranoia"; Dresden
"Schleimkeim"; Erfurt
"L'Attentat"; Leipzig
"Betonromantik"; Berlin
Mai 1985; Nordplatz-Kirche/Leipzig
Anzahl der Teilnehmer: 50 - 80
Auftritt der Gruppen:
"L'Attentat"; Leipzig
"Paranoia"; Dresden
Juni 1985; Michaeliskirche/Leipzig
Anzahl der Teilnehmer: 30 - 50
Auftritt der Gruppen:
"L'Attentat"; Leipzig
"Paranoia"; Dresden
September 1985; Junge Gemeinde Stadtmitte/Jena
Anzahl der Teilnehmer: 250 - 300
Auftritt der Gruppen:
"Paranoia"; Dresden
"Antitrott"; Frankfurt/O
"Arschlos"; Potsdam
"Schleimkeim"; Erfurt
Signatur: BArch, MfS, BdL/Dok., Nr. 8323, Bl. 1-18
Die Stasi überwachte bereits Mitte der 1980er Jahre verschiedene jugendliche Subkulturen wie Punks, Skinheads und Heavy-Metal-Fans. Bei den beiden letzteren stellte sie zunehmend faschistische Ausprägungen fest.
Am Abend des 17. Oktobers 1987 überfielen rechtsextreme Skinheads ein Punkkonzert in der Ost-Berliner Zionskirche. Neben der Punkband "Die Firma" spielte auf dem Konzert auch "Element of Crime" aus West-Berlin. Als die Konzertbesucherinnen und -besucher die vollbesetzte Kirche verließen, schlugen etwa 30 angetrunkene Neonazis aus Ost- und West-Berlin auf sie ein. Dabei brüllten sie faschistische Parolen wie "Juden raus", "Kommunistenschweine" und "Sieg Heil!". Anwesende Volkspolizisten registrierten das Geschehen, hielten sich aber im Hintergrund und griffen erst ein, nachdem ein Notruf eingegangen war.
Bei den anschließenden Ermittlungen arbeiteten Staatssicherheit und Volkspolizei eng zusammen. Der Überfall auf die Zionskirche zeigte, dass es trotz der geleugneten Existenz von Rechtsextremismus in der DDR eine gewaltbereite Neonazi-Szene gab. Da westliche Medien bereits einen Tag später über den Vorfall berichteten, konnten auch die DDR-Medien dieses Ereignis nicht mehr stillschweigend übergehen. Für die Gerichtsverfahren stimmte sich die Staatssicherheit eng mit der Justiz der DDR ab. Im ersten Prozess erhielten die vier Hauptangeklagten zunächst unerwartet niedrige Strafen zwischen einem und zwei Jahren Haft. Nachdem es Proteste gegen die Urteile gegeben hatte, forderte die Generalstaatsanwaltschaft in Abstimmung mit dem Obersten Gericht der DDR in den Berufungsverhandlungen ein höheres Strafmaß. Die Neonazis aus Ost-Berlin erhielten schließlich Haftstrafen bis zu vier Jahren.
In der vorliegenden Information aus dem Jahr 1986 führt die Staatssicherheit die Gruppe der "Skinheads" als eine Erscheinungsform "negativ-dekadenter Jugendlicher" neben den "Punkern" und "Heavy-Metal-Fans" auf. Neonazistische Tendenzen unter "Skinheads" und "Heavy-Metal-Fans" waren der Stasi bereits bekannt: "Diese Personenkreise zeichnen sich neben der Bereitschaft zur Gewaltanwendung durch solche Eigenheiten wie Nationalismus, Ausländerfeindlichkeit bis hin zur Propagierung antikommunistischen und antisowjetischen Gedankenguts aus." Der Bericht zeigt, dass sich die DDR-Geheimpolizei neben den Punks auch mit den Skinheads bzw. "Heavys" zu dieser Zeit bereits ausführlicher auseinandergesetzt hatte. Sie stellte fest, dass sich "bereits eine gewisse Organisationsstruktur erkennen" lasse und sich bestimmte Jugendklubs und Gaststätten als feste Treffpunkte für die Skinhead-Szene etablierten.
Oktober 1985; Michaeliskirche/Leipzig
Anzahl der Teilnehmer: 120 - 300
Auftritt der Gruppe:
"Rattenband"
Dezember 1985; Christus-Gemeinde/Halle
Anzahl der Teilnehmer: 200 - 250
Auftritt der Gruppen:
"Schleimkeim"; Erfurt
"Ausfluß"; Suhl
"L'Attentat"; Leipzig
Dezember 1985; Erlöserkirche/Berlin
Anzahl der Teilnehmer: 150 - 200
Auftritt der Gruppen:
"Schleimkeim"; Erfurt
"L'Attentat"; Leipzig
Die angereisten Jugendlichen zu einem "Punk-Treffen" am 07.09.1985 in Jena wurden zu ihrem Auftreten gegenüber den Schutz- und Sicherheitsorganen instruiert, indem ihnen von Seiten kirchlicher Kräfte mitgeteilt wurde, daß sie eingeladene Gäste einer angemeldeten und genehmigten kirchlichen Veranstaltung seien und man sich bei Problemen an den zuständigen kirchlichen Amtsträger wenden solle.
Die oben dargestellten operativen Erkenntnisse machen sichtbar, in welchem Umfang sich feindlich-klerikale Kräfte in diesem Bereich engagieren und in welchem Maße hier sozialismusfeindlichen Ideologien, antikommunistischerHetze und neofaschistischen Elementen Plattformen geboten werden und sozialismusfremdes Verhalten oder Verhaltensweisen gefördert werden.
Hinsichtlich der Kriminalitätsentwicklung unter Punks ist einzuschätzen, daß ein bedeutender Teil der Punk-Anhänger (Punks und Skinheads) zu den kriminell gefährdeten, zur Asozialität neigenden und vorbestraften Jugendlichen zählt. Erste Anzeichen für ihre Fehlentwicklung zeigten sich in solchen Erscheinungen, wie
- Disziplinlosigkeit, aggressives Verhalten, Suche nach offener Konfrontation mit der Umwelt;
- Begehen von kriminellen Handlungen;
- mangelnde Lern- und Leistungsbereitschaft in der Schule/Berufsausbildung, Fehlschichten und Zuspätkommen im Arbeitsbereich.
Signatur: BArch, MfS, BdL/Dok., Nr. 8323, Bl. 1-18
Die Stasi überwachte bereits Mitte der 1980er Jahre verschiedene jugendliche Subkulturen wie Punks, Skinheads und Heavy-Metal-Fans. Bei den beiden letzteren stellte sie zunehmend faschistische Ausprägungen fest.
Am Abend des 17. Oktobers 1987 überfielen rechtsextreme Skinheads ein Punkkonzert in der Ost-Berliner Zionskirche. Neben der Punkband "Die Firma" spielte auf dem Konzert auch "Element of Crime" aus West-Berlin. Als die Konzertbesucherinnen und -besucher die vollbesetzte Kirche verließen, schlugen etwa 30 angetrunkene Neonazis aus Ost- und West-Berlin auf sie ein. Dabei brüllten sie faschistische Parolen wie "Juden raus", "Kommunistenschweine" und "Sieg Heil!". Anwesende Volkspolizisten registrierten das Geschehen, hielten sich aber im Hintergrund und griffen erst ein, nachdem ein Notruf eingegangen war.
Bei den anschließenden Ermittlungen arbeiteten Staatssicherheit und Volkspolizei eng zusammen. Der Überfall auf die Zionskirche zeigte, dass es trotz der geleugneten Existenz von Rechtsextremismus in der DDR eine gewaltbereite Neonazi-Szene gab. Da westliche Medien bereits einen Tag später über den Vorfall berichteten, konnten auch die DDR-Medien dieses Ereignis nicht mehr stillschweigend übergehen. Für die Gerichtsverfahren stimmte sich die Staatssicherheit eng mit der Justiz der DDR ab. Im ersten Prozess erhielten die vier Hauptangeklagten zunächst unerwartet niedrige Strafen zwischen einem und zwei Jahren Haft. Nachdem es Proteste gegen die Urteile gegeben hatte, forderte die Generalstaatsanwaltschaft in Abstimmung mit dem Obersten Gericht der DDR in den Berufungsverhandlungen ein höheres Strafmaß. Die Neonazis aus Ost-Berlin erhielten schließlich Haftstrafen bis zu vier Jahren.
In der vorliegenden Information aus dem Jahr 1986 führt die Staatssicherheit die Gruppe der "Skinheads" als eine Erscheinungsform "negativ-dekadenter Jugendlicher" neben den "Punkern" und "Heavy-Metal-Fans" auf. Neonazistische Tendenzen unter "Skinheads" und "Heavy-Metal-Fans" waren der Stasi bereits bekannt: "Diese Personenkreise zeichnen sich neben der Bereitschaft zur Gewaltanwendung durch solche Eigenheiten wie Nationalismus, Ausländerfeindlichkeit bis hin zur Propagierung antikommunistischen und antisowjetischen Gedankenguts aus." Der Bericht zeigt, dass sich die DDR-Geheimpolizei neben den Punks auch mit den Skinheads bzw. "Heavys" zu dieser Zeit bereits ausführlicher auseinandergesetzt hatte. Sie stellte fest, dass sich "bereits eine gewisse Organisationsstruktur erkennen" lasse und sich bestimmte Jugendklubs und Gaststätten als feste Treffpunkte für die Skinhead-Szene etablierten.
Bei den begangenen Delikten handelt es sich vorwiegend um Diebstahlhandlungen, Beeinträchtigung des gesellschaftlichen Zusammenlebens der Bürger, Rowdytum, Zusammenrottung, Widerstand gegen die staatlichen Maßnahmen und öffentliche Herabwürdigung sowie um die Mißachtung weiterer Rechtsvorschriften und die Verwendung von Gegenständen, Symbolen oder Zeichen in einer den staatlichen und gesellschaftlichen Interessen widersprechenden Weise. Zum Beispiel:
- Fertigten am 5.10.1984 5 Punk-Anhänger aus Berlin, die zum Kreis der "Offenen Jugendgemeinde" der Galiläa-Kirche Berlin-Friedrichshain gehörten, zwei Plakate mit gegen den 35. Jahrestag der DDR sowie die Politik der SED gerichteten Losungen und brachten diese an einer Litfaßsäule an. Im Rahmen des Untersuchungsvorganges konnten die feindlich-negativen Motivationen für das Handeln erarbeitet werden. Darüber hinaus wurde nachgewiesen, daß die Täter aus Arbeitsscheu keiner geregelten Tätigkeit nachgingen und ihren Lebensunterhalt durch Einbruchdiebstähle (Kaufhallen, Münzfernsprecher) sowie Diebstähle von persönlichem Eigentum und gesellschaftlichem Eigentum bestritten.
- Im Rahmen einer operativen Bearbeitung mußte 1985 eine Gruppe von mehreren Punk-Anhängern, die zum Kreis der "Offenen Gemeinde" der Erlöserkirche Berlin-Lichtenberg gehörten, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, da diese sich gegenseitig Fingerfrakturen beibrachten. Durch diese kriminellen Handlungen wollten sich die betreffenden Personen dem Arbeitsprozeß entziehen, sich mit dem gezahlten Krankengeld materiell absichern und strafrecht liehen Konsequenzen entgehen. So wurden "Krankschreibungen" bis zu 12 Wochen bei Zahlung von Krankengeld erreicht. Im Rahmen der o.g. operativen Bearbeitung wurden kriminelle Aktivitäten aufgedeckt und zur strafrechtliehen Verfolgung, Zersetzung und Verunsicherung genutzt. Gleichzeitig bietet die umgehende Aufklärung und Verfolgung derartiger von "Punkern" begangener Straftaten wirksame Voraussetzung zum offensiven Vorgehen gegen die feindlich-negativen, klerikalen Kräfte, die derartige Aktivitäten dulden.
- Im April 1985 begingen 4 namentlich bekannte Punk-Anhänger aus Potsdam unter Einfluß von Alkohol Tätlichkeiten gegen Jugendliche und würdigten Straßenpassanten herab. Dabei wurde ein Jugendlicher mit Fäusten und einer mitgeführten Eisenkette zusammengeschlagen. Anschließend wurde eine Gruppe äthiopischer Staatsbürger mit den Worten "Ihr gehört ins KZ", "Euch hätte man schon längst verheizt, wir sind Deutsche" beschimpft. Alle Beteiligten bezeichneten sich als profaschistisch eingestellt und gehören zu einer Gruppierung von Punkern, die auch an Veranstaltungen im Rahmen der "offenen Jugendarbeit" teilnehmen.
- Im Februar 1986 kam es zu einer Zusammenkunft von 48 Punkern in einer Einraumwohnung in Berlin, in deren Verlauf es zu erheblichen Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit kam. Einschreitenden Kräften der DVP wurde aktiver Widerstand geleistet, diese tätlich angegriffen und mit den Worten "Bullen raus" beschimpft.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Zersetzung war eine Methode der verdeckten Bekämpfung von Personen und Personengruppen, die vom MfS als "feindlich-negativ" angesehen wurden. Ziel der Zersetzung war laut der hier einschlägigen Richtlinie zur Bearbeitung Operativer Vorgänge von 1976, gegnerische Kräfte zu zersplittern, zu lähmen, zu desorganisieren und sie untereinander und von der Umwelt zu isolieren. "Feindliche" Handlungen sollten so vorbeugend verhindert, eingeschränkt oder unterbunden werden.
Ziele der Zersetzung waren zumeist staatsunabhängige Friedens-,Ökologie- und Menschenrechtsgruppen, Ausreiseantragsteller, aktive Christen sowie Personen und Organisationen im Operationsgebiet, die das MfS der politischen Untergrundtätigkeit gegen die DDR verdächtigte.
Gegen einzelne Personen gerichtete Maßnahmen der Zersetzung waren gemäß Richtlinie 1/76 etwa die "systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens und des Prestiges auf der Grundlage miteinander verbundener wahrer, überprüfbarer diskreditierender sowie unwahrer, glaubhafter, nicht widerlegbarer und damit ebenfalls diskreditierender Angaben" oder die "systematische Organisierung beruflicher und gesellschaftlicher Misserfolge zur Untergrabung des Selbstvertrauens".
In Gruppierungen versuchte das MfS Misstrauen, Neid, Rivalitäten und gegenseitige Verdächtigung zu erzeugen und sie im Zusammenwirken mit anderen Staatsorganen durch Arbeitsplatzbindungen, Berufsverbote, Einberufungen zum Wehrdienst oder Zwangsausbürgerungen zu paralysieren. Die Zersetzung entfaltete ihre Wirksamkeit häufig durch den kombinierten Einsatz unterschiedlicher Maßnahmen in einer längerwährenden Aktion.
Die von Jürgen Fuchs als "leiser Terror" bezeichnete Zersetzung galt laut Richtlinie als "relativ selbständige Art des Abschlusses Operativer Vorgänge" und diente somit als Ersatz für Strafverfolgungsmaßnahmen, die in der Honecker-Ära insbesondere bei der Bekämpfung von Oppositionellen aus Gründen der internationalen Reputation häufig politisch nicht mehr opportun waren.
Vor der Umsetzung von Maßnahmen der Zersetzung waren entsprechende Pläne detailliert auszuarbeiten, die vom Leiter der jeweiligen HA, selbständigen Abteilung oder BV oder im Falle von Organisationen, Gruppen oder herausgehobenen Persönlichkeiten vom Minister oder seinem zuständigen Stellvertreter bestätigt werden mussten.
Erscheinungsformen "negativ-dekadenter" Jugendlicher Dokument, 1 Seite
Proberaum der Punkband Schleimkeim in Stotternheim bei Erfurt 5 Fotografien
Information an alle Bezirksverwaltungen des MfS und diverse Hauptabteilungen zu "kriminellen/rowdyhaften Jugendlichen" Dokument, 12 Seiten
Eröffnungsbericht zum Operativen Vorgang "Ring" Dokument, 2 Seiten