Signatur: BArch, MfS, BdL/Dok., Nr. 8323, Bl. 1-18
Die Stasi überwachte bereits Mitte der 1980er Jahre verschiedene jugendliche Subkulturen wie Punks, Skinheads und Heavy-Metal-Fans. Bei den beiden letzteren stellte sie zunehmend faschistische Ausprägungen fest.
Am Abend des 17. Oktobers 1987 überfielen rechtsextreme Skinheads ein Punkkonzert in der Ost-Berliner Zionskirche. Neben der Punkband "Die Firma" spielte auf dem Konzert auch "Element of Crime" aus West-Berlin. Als die Konzertbesucherinnen und -besucher die vollbesetzte Kirche verließen, schlugen etwa 30 angetrunkene Neonazis aus Ost- und West-Berlin auf sie ein. Dabei brüllten sie faschistische Parolen wie "Juden raus", "Kommunistenschweine" und "Sieg Heil!". Anwesende Volkspolizisten registrierten das Geschehen, hielten sich aber im Hintergrund und griffen erst ein, nachdem ein Notruf eingegangen war.
Bei den anschließenden Ermittlungen arbeiteten Staatssicherheit und Volkspolizei eng zusammen. Der Überfall auf die Zionskirche zeigte, dass es trotz der geleugneten Existenz von Rechtsextremismus in der DDR eine gewaltbereite Neonazi-Szene gab. Da westliche Medien bereits einen Tag später über den Vorfall berichteten, konnten auch die DDR-Medien dieses Ereignis nicht mehr stillschweigend übergehen. Für die Gerichtsverfahren stimmte sich die Staatssicherheit eng mit der Justiz der DDR ab. Im ersten Prozess erhielten die vier Hauptangeklagten zunächst unerwartet niedrige Strafen zwischen einem und zwei Jahren Haft. Nachdem es Proteste gegen die Urteile gegeben hatte, forderte die Generalstaatsanwaltschaft in Abstimmung mit dem Obersten Gericht der DDR in den Berufungsverhandlungen ein höheres Strafmaß. Die Neonazis aus Ost-Berlin erhielten schließlich Haftstrafen bis zu vier Jahren.
In der vorliegenden Information aus dem Jahr 1986 führt die Staatssicherheit die Gruppe der "Skinheads" als eine Erscheinungsform "negativ-dekadenter Jugendlicher" neben den "Punkern" und "Heavy-Metal-Fans" auf. Neonazistische Tendenzen unter "Skinheads" und "Heavy-Metal-Fans" waren der Stasi bereits bekannt: "Diese Personenkreise zeichnen sich neben der Bereitschaft zur Gewaltanwendung durch solche Eigenheiten wie Nationalismus, Ausländerfeindlichkeit bis hin zur Propagierung antikommunistischen und antisowjetischen Gedankenguts aus." Der Bericht zeigt, dass sich die DDR-Geheimpolizei neben den Punks auch mit den Skinheads bzw. "Heavys" zu dieser Zeit bereits ausführlicher auseinandergesetzt hatte. Sie stellte fest, dass sich "bereits eine gewisse Organisationsstruktur erkennen" lasse und sich bestimmte Jugendklubs und Gaststätten als feste Treffpunkte für die Skinhead-Szene etablierten.
Die Mehrheit der festgestellten Verbindungen bestanden nur postalisch und teilweise auch nur einmalig. Andere wiederum werden durch persönliche Treffen in Berlin vertieft und ausgebaut. Charakteristisch ist, daß einige der Kontaktpartner im Operationsgebiet - vor allem im deutschsprachigen Raum - an ihre Partner in der DDR konkrete Fragen zur "Punk-Bewegung" in der DDR bzw. in ihrer Heimatstadt übersandten. Die teilweise direkt als "Fragespiegel" bezeichneten Abschnitte der postalischen Verbindungen beinhalteten z.B. folgende Fragen:
- Welche Rolle spielt "Punk" in dieser Stadt?
- Seit wann gibt es "Punk" in der DDR?
- Von wo aus ist der "Punk" zu Euch durchgedrungen?
- Wie lange gibt es Eure Band?
- Welche Möglichkeiten für eigene Musikdarbietungen bestehen?
- Welche Möglichkeiten der Veröffentlichung gibt es?
- Wer spielt in Eurer Band - was machen die Mitglieder außer Musik zu spielen?
- Gibt es Vorbilder?
- Thema und Inhalt der Texte?
- Was gibt es für Gruppen in der DDR?
- Welche Probleme gibt es bei Konzerten?
- Welche Probleme gibt es mit den Staatsorganen?
- Wie ist das Verhältnis Kirche-Punk?
- Wie stehen Eure Eltern zu Euch?
- Wie sieht Eure Zukunft aus?
Verknüpft wurden derartige Fragen mit Forderungen bezüglich der Übersendung von Fotos bzw. Musikkassetten. Oft geht bereits aus dem Inhalt und Charakter der Briefe der BRD-Personen hervor, daß diese eine antikommunistische, antisowjetische, teilweise faschistische Einstellung besitzen. Dies stellt aber für die Punks in der DDR keinen Hinderungsgrund dar, die gestellten Forderungen zu erfüllen. Aus dem übersandten Material fertigten die Partner in der BRD in ihren "Fanzinen" Berichte über das Leben der Punks in der DDR. Diese Berichte wurden entsprechend den politischen Einstellungen der Herausgeber "frisiert" und stellten dann in jedem Fall Veröffentlichungen dar, die geeignet sind, den Interessen der DDR zu schaden und die Jugend- und Kulturpolitik der SED zu diffamieren.
Aufgrund derartiger Handlungen wurden 1985 u.a. gegen 4 operativ bearbeitete Punker Ermittlungsverfahren gemäß § 219 StGB mit Haft eingeleitet.
Die objektive und subjektive Erfüllung der Anforderung an diesen Straftatbestand der ungesetzlichen Verbindungsaufnahme konnte nachgewiesen werden. Weiterhin wurde bekannt, daß bei persönlichen Treffen mit BRD-Punkanhängern in der Hauptstadt der DDR, Berlin, wiederholt mit "DDR-Punk-Musik" bespielte Kassetten an diese Personen übergeben wurden.
Mit Operationsgebiet bezeichnete das MfS zusammenfassend alle Länder, in denen bzw. gegen die es geheimdienstliche Aktionen durchführte. Zumeist waren damit die Bundesrepublik Deutschland und Westberlin gemeint, der Begriff konnte aber auch jedes andere westliche oder neutrale Land einschließen. Aufgrund besonderer innenpolitischer Entwicklungen galten 1968/69 auch die Tschechoslowakei, spätestens seit den 70er Jahren faktisch Rumänien und in den 80er Jahren auch Polen als Operationsgebiet.
Erstes Stadium des Strafverfahrens, steht formal unter Leitung des Staatsanwaltes (§ 87 StPO/1968). Die eigentlichen Ermittlungen werden von den staatlichen Untersuchungsorganen (Polizei, MfS, Zoll) durchgeführt (§ 88 StPO/1968) und vom Staatsanwalt beaufsichtigt (§ 89 StPO/1968).
Tatsächlich waren für die Ermittlungen des MfS lediglich die zuvor vom MfS ausgewählten Staatsanwälte der Abteilungen IA zuständig, die gemäß MfS-internen Regelungen keine Einsicht in Unterlagen oder Ermittlungen, die nicht der StPO entsprachen, bekommen durften. Faktisch gab es daher eine doppelte Aktenführung in der zuständigen Linie IX: den internen Untersuchungsvorgang und die für Staatsanwaltschaft und Gericht bestimmte Gerichtsakte und somit keine wirksame staatsanwaltschaftliche Aufsicht über die MfS-Ermittlungen. Einleitung wie auch Einstellung des Ermittlungsverfahrens konnten selbständig von den Untersuchungsorganen verfügt werden (§§ 98, 141 StPO/1968).
Mit dem Ermittlungsverfahren verbunden waren Eingriffe in die persönliche Freiheit Beschuldigter durch die Untersuchungsorgane wie die Beschuldigten- und Zeugenvernehmung, die Durchsuchung, die Beschlagnahme, die Festnahme oder die Untersuchungshaft. In der Tätigkeit des MfS stellte das Ermittlungsverfahren einen besonders wirksamen Teil des repressiven Vorgehens gegen politische Gegner dar.
Signatur: BArch, MfS, BdL/Dok., Nr. 8323, Bl. 1-18
Die Stasi überwachte bereits Mitte der 1980er Jahre verschiedene jugendliche Subkulturen wie Punks, Skinheads und Heavy-Metal-Fans. Bei den beiden letzteren stellte sie zunehmend faschistische Ausprägungen fest.
Am Abend des 17. Oktobers 1987 überfielen rechtsextreme Skinheads ein Punkkonzert in der Ost-Berliner Zionskirche. Neben der Punkband "Die Firma" spielte auf dem Konzert auch "Element of Crime" aus West-Berlin. Als die Konzertbesucherinnen und -besucher die vollbesetzte Kirche verließen, schlugen etwa 30 angetrunkene Neonazis aus Ost- und West-Berlin auf sie ein. Dabei brüllten sie faschistische Parolen wie "Juden raus", "Kommunistenschweine" und "Sieg Heil!". Anwesende Volkspolizisten registrierten das Geschehen, hielten sich aber im Hintergrund und griffen erst ein, nachdem ein Notruf eingegangen war.
Bei den anschließenden Ermittlungen arbeiteten Staatssicherheit und Volkspolizei eng zusammen. Der Überfall auf die Zionskirche zeigte, dass es trotz der geleugneten Existenz von Rechtsextremismus in der DDR eine gewaltbereite Neonazi-Szene gab. Da westliche Medien bereits einen Tag später über den Vorfall berichteten, konnten auch die DDR-Medien dieses Ereignis nicht mehr stillschweigend übergehen. Für die Gerichtsverfahren stimmte sich die Staatssicherheit eng mit der Justiz der DDR ab. Im ersten Prozess erhielten die vier Hauptangeklagten zunächst unerwartet niedrige Strafen zwischen einem und zwei Jahren Haft. Nachdem es Proteste gegen die Urteile gegeben hatte, forderte die Generalstaatsanwaltschaft in Abstimmung mit dem Obersten Gericht der DDR in den Berufungsverhandlungen ein höheres Strafmaß. Die Neonazis aus Ost-Berlin erhielten schließlich Haftstrafen bis zu vier Jahren.
In der vorliegenden Information aus dem Jahr 1986 führt die Staatssicherheit die Gruppe der "Skinheads" als eine Erscheinungsform "negativ-dekadenter Jugendlicher" neben den "Punkern" und "Heavy-Metal-Fans" auf. Neonazistische Tendenzen unter "Skinheads" und "Heavy-Metal-Fans" waren der Stasi bereits bekannt: "Diese Personenkreise zeichnen sich neben der Bereitschaft zur Gewaltanwendung durch solche Eigenheiten wie Nationalismus, Ausländerfeindlichkeit bis hin zur Propagierung antikommunistischen und antisowjetischen Gedankenguts aus." Der Bericht zeigt, dass sich die DDR-Geheimpolizei neben den Punks auch mit den Skinheads bzw. "Heavys" zu dieser Zeit bereits ausführlicher auseinandergesetzt hatte. Sie stellte fest, dass sich "bereits eine gewisse Organisationsstruktur erkennen" lasse und sich bestimmte Jugendklubs und Gaststätten als feste Treffpunkte für die Skinhead-Szene etablierten.
Besonders unter den bereits genannten negativen jugendlichen Erscheinungsformen in der DDR, den "Skinheads" und "Heavy-Metal-Fans" ("Heavy’s") charakterisierten sich in deren Denk-und Handlungsweisen deutliche Merkmale heraus, die auf eine Verherrlichung des Faschismus hinweisen. Diese Personenkreise zeichnen sich neben der Bereitschaft zur Gewaltanwendung durch solche Eigenheiten wie Nationalismus, Ausländerfeindlichkeit bis hin zur Propagierung antikommunistischen und antisowjetischen Gedankenguts aus.
In westlichen Medien werden die Zunahmen faschistischer Tendenzen unter Skinheads wie folgt beschrieben:
"Skins betrachten sich selbst als unpolitisch, verhalten sich jedoch sehr wohl politisch, wenn sie durch Sprüche und Symbole, die eindeutig politisch besetzt sind, ihre Anschauungen vertreten. Die Verwendung faschistischer Symbole dient dabei nicht nur der Provokation nach außen, sondern auch der Schaffung eines Zusammengehörigkeitsgefühls nach innen."
"Die bereits vorhandenen Denkmuster machten die Skins zu einem bevorzugten Rekrutierungsfeld z.B. der "Aktionsfront Nationaler Sozialisten" (ANS von Michael Kühnen), der NPD-Jugendorganisation, Junge Nationaldemokraten (JN) u.a.".
"Geschulte neofaschistische Kader wurden gezielt auf die Skin-Gruppen angesetzt, paßten sich ihrer Umgebung an und erwarben persönliches Vertrauen, setzten sich durch körperliche Gewalt in einem oder anderem Fall an die Spitze von Gruppen".
Es ist festzustellen, daß sich diese Jugendlichen in Gruppierungen zusammenschließen, die bereits eine gewisse Organisationsstruktur erkennen lassen. Die Gruppierungen tragen spezielle Namen, die oft in Form selbstgefertigter Aufnäher auf der Kleidung getragen werden, z. B. "Iron Faist" (Eiserne Faust), "Black Eagels" (Schwarze Adler) usw. Besonders stark ausgeprägt ist diese Erscheinung bei den "Heavys". Durch die Massenmedien der DDR wird die Musikrichtung des Heavy-Rock ebenfalls propagiert, da sich eine große Zahl von Berufs- und Amateur-Rockgruppen auf diese aktuelle Musikrichtung eingestellt haben. Veranstaltungen, auf denen solche Gruppen auftreten, stellen mögliche Konzentrationspunkte für die negativ in Erscheinung tretenden "Heavys" dar.
Von besonderem operativen Interesse sind solche Einrichtungen (Jugendklubs, Gaststätten), die sich einseitig auf ein derartiges Musikangebot spezialisieren und sich damit zu Treff- und Konzentrationspunkten der negativ-dekadenten Jugendlichen profilieren. Bei den bisher festgestellten Erscheinungen dieser Art war dies stets auf mangelnde staatliche Autorität, Anleitung, Kontrolle der zuständigen staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen zurückzuführen. So mußte z.B. 1985 ein Jugendklub in Berlin-Prenzlauer Berg über einen längeren Zeitraum geschlossen werden, da sich dieser in o.g. Art und Weise mit einem speziellen Programm - sogenannter Heavy-Feten - zu einem Konzentrationspunkt negativ-dekadenter Personenkreise entwickelt hatte. Bereits das konzentrierte Auftreten dieser militanten, gewalttätigen, an faschistische "Vorbilder" erinnernde jugendlichen Personen, führt zu einer starken Verunsicherung der Bürger. Dies kam u.a. 1985 in mehreren Eingaben aus der Bevölkerung zum Ausdruck.
Signatur: BArch, MfS, BdL/Dok., Nr. 8323, Bl. 1-18
Die Stasi überwachte bereits Mitte der 1980er Jahre verschiedene jugendliche Subkulturen wie Punks, Skinheads und Heavy-Metal-Fans. Bei den beiden letzteren stellte sie zunehmend faschistische Ausprägungen fest.
Am Abend des 17. Oktobers 1987 überfielen rechtsextreme Skinheads ein Punkkonzert in der Ost-Berliner Zionskirche. Neben der Punkband "Die Firma" spielte auf dem Konzert auch "Element of Crime" aus West-Berlin. Als die Konzertbesucherinnen und -besucher die vollbesetzte Kirche verließen, schlugen etwa 30 angetrunkene Neonazis aus Ost- und West-Berlin auf sie ein. Dabei brüllten sie faschistische Parolen wie "Juden raus", "Kommunistenschweine" und "Sieg Heil!". Anwesende Volkspolizisten registrierten das Geschehen, hielten sich aber im Hintergrund und griffen erst ein, nachdem ein Notruf eingegangen war.
Bei den anschließenden Ermittlungen arbeiteten Staatssicherheit und Volkspolizei eng zusammen. Der Überfall auf die Zionskirche zeigte, dass es trotz der geleugneten Existenz von Rechtsextremismus in der DDR eine gewaltbereite Neonazi-Szene gab. Da westliche Medien bereits einen Tag später über den Vorfall berichteten, konnten auch die DDR-Medien dieses Ereignis nicht mehr stillschweigend übergehen. Für die Gerichtsverfahren stimmte sich die Staatssicherheit eng mit der Justiz der DDR ab. Im ersten Prozess erhielten die vier Hauptangeklagten zunächst unerwartet niedrige Strafen zwischen einem und zwei Jahren Haft. Nachdem es Proteste gegen die Urteile gegeben hatte, forderte die Generalstaatsanwaltschaft in Abstimmung mit dem Obersten Gericht der DDR in den Berufungsverhandlungen ein höheres Strafmaß. Die Neonazis aus Ost-Berlin erhielten schließlich Haftstrafen bis zu vier Jahren.
In der vorliegenden Information aus dem Jahr 1986 führt die Staatssicherheit die Gruppe der "Skinheads" als eine Erscheinungsform "negativ-dekadenter Jugendlicher" neben den "Punkern" und "Heavy-Metal-Fans" auf. Neonazistische Tendenzen unter "Skinheads" und "Heavy-Metal-Fans" waren der Stasi bereits bekannt: "Diese Personenkreise zeichnen sich neben der Bereitschaft zur Gewaltanwendung durch solche Eigenheiten wie Nationalismus, Ausländerfeindlichkeit bis hin zur Propagierung antikommunistischen und antisowjetischen Gedankenguts aus." Der Bericht zeigt, dass sich die DDR-Geheimpolizei neben den Punks auch mit den Skinheads bzw. "Heavys" zu dieser Zeit bereits ausführlicher auseinandergesetzt hatte. Sie stellte fest, dass sich "bereits eine gewisse Organisationsstruktur erkennen" lasse und sich bestimmte Jugendklubs und Gaststätten als feste Treffpunkte für die Skinhead-Szene etablierten.
Mit dem Erscheinungsbild dieser Jugendlichen sind Handlungsweisen verbunden, die sich u.a. wie folgt äußern:
- Absingen faschistischer Lieder in der Öffentlichkeit;
- faschistische Grußerweisung in der Öffentlichkeit;
- Bedrohung und Beschimpfung progressiv auftretender Jugendlicher;
- Tragen faschistischer Symbole, Orden, Uniformteile;
- Auftreten in nach westlichem Vorbild organisierten "Wehrsportgruppen".
Territoriale Schwerpunkte im Auftreten von Jugendlichen mit faschistischen Verhaltensweisen/Handlungen sind die Bezirke Magdeburg, Leipzig, Erfurt, FranMurt/Oder sowie die Hauptstadt Berlin. Als ein weiterer Ausdruck der hier dargestellten Erscheinung müssen auch die im August 1985 bei der Rennsportveranstaltung in Brno/CSSR festgestellten feindlichen Handlungen von Jugendlichen aus der DDR eingestuft werden.
Die dabei mit faschistischer Grußerweisung, Absingen des "Deutschlandliedes" und Liedern der faschistischen Wehrmacht sowie Widerstandshandlungen in Erscheinung getretenen Personen waren "uniformähnlich" bekleidet und trugen zum Teil "adlerähnliche" Rückenaufnäher auf ihren Lederjacken. Bei den festgestellten Personen handelte es sich um 16 Personen aus dem Bezirk Frankfurt/Oder und 12 Jugendlichen aus dem Bezirk Rostock.
Des weiteren ist festzustellen, daß sich in Einzelfällen Punker mit Personen des politischen Untergrundes, vor allem mit Personen des literarisch-künstlerischen Bereiches verbinden und gemeinsam Veranstaltungen durchführen. Im Rahmen der Bearbeitung der Mitglieder der "Punk-Band" "Schleimkeim" (Erfurt), gegen die bereits 1983 ein Ermittlungsverfahren durchgeführt wurde und die jetzt wieder aktiv sind, wurde bekannt, daß der operativ bekannte Anderson die Gruppe dazu inspirierte, ihre Musik in einem privaten Tonstudio aufzeichnen zu lassen und diese Aufzeichnungen als Grundlage für eine in Westberlin erscheinende Platte mit "DDR-Punk-Gruppen" bereitzustellen.
Zur Absicherung der Gruppe "Schleimkeim" sollten deren Produktionen unter dem Pseudonym "Saukerle" erfolgen.
Inoffiziell und offiziell wurde bekannt, daß zwischenzeitlich die Produktion dieser Platte durch die private Plattenfirma "Aggressive Rockmusik" erfolgte. Am 15.6.1985 wurde im Rahmen der RIAS-Treffpunkt-Sendung nach einem Wortbeitrag "Punks in der DDR" auf eine Platte mit DDR-Punk-Gruppen ... hingewiesen. Daraus wurden zwei Titel der Gruppe "Saukerle" alias "Schleimkeim" "Norm, Norm, Norm ..." sowie "Untergrund und Anarchie ..." abgespielt. Auf der B-Seite der Platte befinden sich Aufnahmen der DDR-Punk-Band "Zwitschermaschine" (Pseudonym). Von der Moderatorin wurde ein zur Platte gehörendes "Beiblatt" verlesen (siehe Anlage 3), das von den Beteiligten selbst entworfen worden sein soll und eine klare Formulierung der Ziele und Absichten der Punk-Musik-Produzenten der DDR darstellt (Mitschnitt des Beitrages liegt bei der HA XX/2 vor).
Erstes Stadium des Strafverfahrens, steht formal unter Leitung des Staatsanwaltes (§ 87 StPO/1968). Die eigentlichen Ermittlungen werden von den staatlichen Untersuchungsorganen (Polizei, MfS, Zoll) durchgeführt (§ 88 StPO/1968) und vom Staatsanwalt beaufsichtigt (§ 89 StPO/1968).
Tatsächlich waren für die Ermittlungen des MfS lediglich die zuvor vom MfS ausgewählten Staatsanwälte der Abteilungen IA zuständig, die gemäß MfS-internen Regelungen keine Einsicht in Unterlagen oder Ermittlungen, die nicht der StPO entsprachen, bekommen durften. Faktisch gab es daher eine doppelte Aktenführung in der zuständigen Linie IX: den internen Untersuchungsvorgang und die für Staatsanwaltschaft und Gericht bestimmte Gerichtsakte und somit keine wirksame staatsanwaltschaftliche Aufsicht über die MfS-Ermittlungen. Einleitung wie auch Einstellung des Ermittlungsverfahrens konnten selbständig von den Untersuchungsorganen verfügt werden (§§ 98, 141 StPO/1968).
Mit dem Ermittlungsverfahren verbunden waren Eingriffe in die persönliche Freiheit Beschuldigter durch die Untersuchungsorgane wie die Beschuldigten- und Zeugenvernehmung, die Durchsuchung, die Beschlagnahme, die Festnahme oder die Untersuchungshaft. In der Tätigkeit des MfS stellte das Ermittlungsverfahren einen besonders wirksamen Teil des repressiven Vorgehens gegen politische Gegner dar.
Erscheinungsformen "negativ-dekadenter" Jugendlicher Dokument, 1 Seite
Proberaum der Punkband Schleimkeim in Stotternheim bei Erfurt 5 Fotografien
Information an alle Bezirksverwaltungen des MfS und diverse Hauptabteilungen zu "kriminellen/rowdyhaften Jugendlichen" Dokument, 12 Seiten
Eröffnungsbericht zum Operativen Vorgang "Ring" Dokument, 2 Seiten