Signatur: BArch, MfS, BdL/Dok., Nr. 8323, Bl. 1-18
Die Stasi überwachte bereits Mitte der 1980er Jahre verschiedene jugendliche Subkulturen wie Punks, Skinheads und Heavy-Metal-Fans. Bei den beiden letzteren stellte sie zunehmend faschistische Ausprägungen fest.
Am Abend des 17. Oktobers 1987 überfielen rechtsextreme Skinheads ein Punkkonzert in der Ost-Berliner Zionskirche. Neben der Punkband "Die Firma" spielte auf dem Konzert auch "Element of Crime" aus West-Berlin. Als die Konzertbesucherinnen und -besucher die vollbesetzte Kirche verließen, schlugen etwa 30 angetrunkene Neonazis aus Ost- und West-Berlin auf sie ein. Dabei brüllten sie faschistische Parolen wie "Juden raus", "Kommunistenschweine" und "Sieg Heil!". Anwesende Volkspolizisten registrierten das Geschehen, hielten sich aber im Hintergrund und griffen erst ein, nachdem ein Notruf eingegangen war.
Bei den anschließenden Ermittlungen arbeiteten Staatssicherheit und Volkspolizei eng zusammen. Der Überfall auf die Zionskirche zeigte, dass es trotz der geleugneten Existenz von Rechtsextremismus in der DDR eine gewaltbereite Neonazi-Szene gab. Da westliche Medien bereits einen Tag später über den Vorfall berichteten, konnten auch die DDR-Medien dieses Ereignis nicht mehr stillschweigend übergehen. Für die Gerichtsverfahren stimmte sich die Staatssicherheit eng mit der Justiz der DDR ab. Im ersten Prozess erhielten die vier Hauptangeklagten zunächst unerwartet niedrige Strafen zwischen einem und zwei Jahren Haft. Nachdem es Proteste gegen die Urteile gegeben hatte, forderte die Generalstaatsanwaltschaft in Abstimmung mit dem Obersten Gericht der DDR in den Berufungsverhandlungen ein höheres Strafmaß. Die Neonazis aus Ost-Berlin erhielten schließlich Haftstrafen bis zu vier Jahren.
In der vorliegenden Information aus dem Jahr 1986 führt die Staatssicherheit die Gruppe der "Skinheads" als eine Erscheinungsform "negativ-dekadenter Jugendlicher" neben den "Punkern" und "Heavy-Metal-Fans" auf. Neonazistische Tendenzen unter "Skinheads" und "Heavy-Metal-Fans" waren der Stasi bereits bekannt: "Diese Personenkreise zeichnen sich neben der Bereitschaft zur Gewaltanwendung durch solche Eigenheiten wie Nationalismus, Ausländerfeindlichkeit bis hin zur Propagierung antikommunistischen und antisowjetischen Gedankenguts aus." Der Bericht zeigt, dass sich die DDR-Geheimpolizei neben den Punks auch mit den Skinheads bzw. "Heavys" zu dieser Zeit bereits ausführlicher auseinandergesetzt hatte. Sie stellte fest, dass sich "bereits eine gewisse Organisationsstruktur erkennen" lasse und sich bestimmte Jugendklubs und Gaststätten als feste Treffpunkte für die Skinhead-Szene etablierten.
Wirkungen der gegnerischen politisch-ideologischen Diversion unter den negativ-dekadenten Jugendlichen der DDR zeigen sich gegenwärtig u.a. in deren öffentlichkeitswirksamem Auftreten als "Punker", "Skinhead's" bzw. "Heavy-Metal-Fans" (Rocker), verbunden mit gesellschaftswidrigen Verhaltensweisen.
Nach vorliegenden Informationen der Bezirksverwaltungen müssen gegenwärtig ca. 1.000 Jugendliche in der DDR zu diesen Kreisen gerechnet werden.
Im folgenden eine kurze Charakteristik der bedeutsamsten Erscheinungsformen:
"Punker"
- Verwahrloste, teilweise zerrissene, beschmutzte bzw. beschmierte Bekleidung - auffälliges, meist gefärbtes Haar, auffällige Frisuren (Irokesen-Schnitt, abstehende Haare);
- Verherrlichen anarchistische Ideen, lehnen die bestehenden Staatsformen bzw. jegliche staatliche Autorität ab;
- Aggressives, provozierendes Auftreten;
- "Punker" untergliedern sich selbst noch einmal hinsichtlich bestimmter Interessen bzw. äußerer Merkmale in verschiedene Arten (New Romantik’s, Hard-Core-Punk, Schmuddel-Punk, KID-Punk usw.);
- "Punk’s" werden etwa seit 1982 in die "offene Jugendarbeit" einiger evangelischer Kirchgemeinden einbezogen.
"Skinhead's"
- Militante Bekleidung (Röhrenjeans, Bomberjacken, hohe mit Eisen beschlagene Arbeitsschuhe), Haare extrem kurz geschnitten bzw. Glatze (daher der Name);
- Charakterisieren sich durch starke Verherrlichung und Anwendung von Gewalt und Brutalität, suchen gewaltsame Auseinandersetzung, sehr aggressives Verhalten;
- Oft werden Elemente der faschistischen Ideologie übernommen und propagiert (Rassenhaß, übersteigert es Nationalbewußtsein als "Deutsche" usw.);
- Existieren im negativen Anhang von Oberliga-Fußballklubs und nutzen die statt findenden Heim- und Auswärtsspiele zielgerichtet zum Provozieren und zum Herbeiführen von Auseinandersetzungen mit Anhängern der "gegnerischen" Mannschaft;
- Seit etwa 1983/84 Einbeziehung in die "offene Jugendarbeit".
"Heavy-Metal-Fans"
- Meist Lederbekleidung (Stiefel, Lederhosen bzw. Jeans, Lederjacken, Ledermützen), die mit Nieten, Ketten, Aufnähern u.ä. besetzt sind;
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Signatur: BArch, MfS, BdL/Dok., Nr. 8323, Bl. 1-18
Die Stasi überwachte bereits Mitte der 1980er Jahre verschiedene jugendliche Subkulturen wie Punks, Skinheads und Heavy-Metal-Fans. Bei den beiden letzteren stellte sie zunehmend faschistische Ausprägungen fest.
Am Abend des 17. Oktobers 1987 überfielen rechtsextreme Skinheads ein Punkkonzert in der Ost-Berliner Zionskirche. Neben der Punkband "Die Firma" spielte auf dem Konzert auch "Element of Crime" aus West-Berlin. Als die Konzertbesucherinnen und -besucher die vollbesetzte Kirche verließen, schlugen etwa 30 angetrunkene Neonazis aus Ost- und West-Berlin auf sie ein. Dabei brüllten sie faschistische Parolen wie "Juden raus", "Kommunistenschweine" und "Sieg Heil!". Anwesende Volkspolizisten registrierten das Geschehen, hielten sich aber im Hintergrund und griffen erst ein, nachdem ein Notruf eingegangen war.
Bei den anschließenden Ermittlungen arbeiteten Staatssicherheit und Volkspolizei eng zusammen. Der Überfall auf die Zionskirche zeigte, dass es trotz der geleugneten Existenz von Rechtsextremismus in der DDR eine gewaltbereite Neonazi-Szene gab. Da westliche Medien bereits einen Tag später über den Vorfall berichteten, konnten auch die DDR-Medien dieses Ereignis nicht mehr stillschweigend übergehen. Für die Gerichtsverfahren stimmte sich die Staatssicherheit eng mit der Justiz der DDR ab. Im ersten Prozess erhielten die vier Hauptangeklagten zunächst unerwartet niedrige Strafen zwischen einem und zwei Jahren Haft. Nachdem es Proteste gegen die Urteile gegeben hatte, forderte die Generalstaatsanwaltschaft in Abstimmung mit dem Obersten Gericht der DDR in den Berufungsverhandlungen ein höheres Strafmaß. Die Neonazis aus Ost-Berlin erhielten schließlich Haftstrafen bis zu vier Jahren.
In der vorliegenden Information aus dem Jahr 1986 führt die Staatssicherheit die Gruppe der "Skinheads" als eine Erscheinungsform "negativ-dekadenter Jugendlicher" neben den "Punkern" und "Heavy-Metal-Fans" auf. Neonazistische Tendenzen unter "Skinheads" und "Heavy-Metal-Fans" waren der Stasi bereits bekannt: "Diese Personenkreise zeichnen sich neben der Bereitschaft zur Gewaltanwendung durch solche Eigenheiten wie Nationalismus, Ausländerfeindlichkeit bis hin zur Propagierung antikommunistischen und antisowjetischen Gedankenguts aus." Der Bericht zeigt, dass sich die DDR-Geheimpolizei neben den Punks auch mit den Skinheads bzw. "Heavys" zu dieser Zeit bereits ausführlicher auseinandergesetzt hatte. Sie stellte fest, dass sich "bereits eine gewisse Organisationsstruktur erkennen" lasse und sich bestimmte Jugendklubs und Gaststätten als feste Treffpunkte für die Skinhead-Szene etablierten.
- Charakterisieren sich ebenfalls durch Verherrlichung von Gewalt und Brutalität, neigen zur Verherrlichung des Faschismus durch das Tragen entsprechender Symbole sowie durch entsprechende Handlungen;
- Anhänger der sogenannten "Heavy-Metal-Musik" (extrem harter Rock);
- Militantes, gewalttätiges Erscheinungsbild wird vereinzelt durch Tragen von "Phantasieuniformen" verstärkt (Anlehnung an SS-, SA- bzw. HJ-Uniformen, ohne daß eine absolute Identität mit den Vorbildern erreicht wird);
- Aktivitäten im Rahmen von Jugendklubs, Gaststätten usw., bisher keine Einbeziehung in die "offene Jugendarbeit".
Bereits kurz nach den ersten öffentlichkeitswirksamen Auftritten von Punks im Jahre 1981/82 wurde erarbeitet, daß sich bestimmte Kräfte der evangelischen Kirche unter dem Deckmantel der Beschäftigung mit dieser "sozialen Randgruppe" bemühten, o.g. Jugendliche in geeigneter Art und Weise in die "offene Jugendarbeit" einzubeziehen.
Eine Reihe kirchlicher Amtsträger lassen sich bei der [unterstrichen: Einbeziehung von Punks in die kirchliche Jugendarbeit] von religiösen Motivationen - sich allen Menschen zu widmen - leiten, tolerieren jedoch deren feindlich-negative Aktivitäten bzw. Verhaltensweisen und Denkkonzeptionen.
Etwa seit 1983 ist eine regelmäßige Teilnahme von "Punkern" und "Skinhead's" an den verschiedensten kirchlichen Jugendveranstaltungen zu verzeichnen, insbesondere an solchen mit überörtlicher Beteiligung wie "Bluesmessen", "Werkstattage" bzw. "Friedenswerkstätten". Bei diesen Veranstaltungen stellen die Punks eine Minderheit dar.
Diese Form der "offenen Jugendarbeit" wird genutzt, um unter Mißbrauch kirchlicher Einrichtungen die Punk-Anhänger zu konzentrieren und feindlich-negativ zu beeinflussen. Besonders aktiv treten dabei kirchliche Kräfte in Erscheinung, die operativ als feindlich-negativ bekannt sind.
Der Inhalt und die Form der "offenen Jugendarbeit" wird so gestaltet, daß über die Organisierung jugendgemäßer Aktivitäten eine kontinuierliche Einflußnahme auf die teilnehmenden Jugendlichen gewährleistet ist.
Von den kirchlichen Verantwortlichen werden auch Aktionen außerhalb kirchlicher Räume inspiriert.
Als Beispiele können die Aktivitäten der Berliner Punker angeführt werden, wie "Chaotenwanderungen" in den Bezirk Potsdam, versuchte Kranzniederlegungen an den Mahn- und Gedenkstätten Sachsenhausen, Ravensbrück sowie Mahnmal für die Opfer des Faschismus in Berlin, Unter den Linden, und Wochenendaufenthalte von Punkergruppen in Jugendherbergen. Mit diesen Aktivitäten wurden zum einen eine Öffentlichkeitswirksamkeit erreicht und zum anderen Kontakte und Verbindungen in die angrenzenden Bezirke hergestellt und ausgebaut.
Signatur: BArch, MfS, BdL/Dok., Nr. 8323, Bl. 1-18
Die Stasi überwachte bereits Mitte der 1980er Jahre verschiedene jugendliche Subkulturen wie Punks, Skinheads und Heavy-Metal-Fans. Bei den beiden letzteren stellte sie zunehmend faschistische Ausprägungen fest.
Am Abend des 17. Oktobers 1987 überfielen rechtsextreme Skinheads ein Punkkonzert in der Ost-Berliner Zionskirche. Neben der Punkband "Die Firma" spielte auf dem Konzert auch "Element of Crime" aus West-Berlin. Als die Konzertbesucherinnen und -besucher die vollbesetzte Kirche verließen, schlugen etwa 30 angetrunkene Neonazis aus Ost- und West-Berlin auf sie ein. Dabei brüllten sie faschistische Parolen wie "Juden raus", "Kommunistenschweine" und "Sieg Heil!". Anwesende Volkspolizisten registrierten das Geschehen, hielten sich aber im Hintergrund und griffen erst ein, nachdem ein Notruf eingegangen war.
Bei den anschließenden Ermittlungen arbeiteten Staatssicherheit und Volkspolizei eng zusammen. Der Überfall auf die Zionskirche zeigte, dass es trotz der geleugneten Existenz von Rechtsextremismus in der DDR eine gewaltbereite Neonazi-Szene gab. Da westliche Medien bereits einen Tag später über den Vorfall berichteten, konnten auch die DDR-Medien dieses Ereignis nicht mehr stillschweigend übergehen. Für die Gerichtsverfahren stimmte sich die Staatssicherheit eng mit der Justiz der DDR ab. Im ersten Prozess erhielten die vier Hauptangeklagten zunächst unerwartet niedrige Strafen zwischen einem und zwei Jahren Haft. Nachdem es Proteste gegen die Urteile gegeben hatte, forderte die Generalstaatsanwaltschaft in Abstimmung mit dem Obersten Gericht der DDR in den Berufungsverhandlungen ein höheres Strafmaß. Die Neonazis aus Ost-Berlin erhielten schließlich Haftstrafen bis zu vier Jahren.
In der vorliegenden Information aus dem Jahr 1986 führt die Staatssicherheit die Gruppe der "Skinheads" als eine Erscheinungsform "negativ-dekadenter Jugendlicher" neben den "Punkern" und "Heavy-Metal-Fans" auf. Neonazistische Tendenzen unter "Skinheads" und "Heavy-Metal-Fans" waren der Stasi bereits bekannt: "Diese Personenkreise zeichnen sich neben der Bereitschaft zur Gewaltanwendung durch solche Eigenheiten wie Nationalismus, Ausländerfeindlichkeit bis hin zur Propagierung antikommunistischen und antisowjetischen Gedankenguts aus." Der Bericht zeigt, dass sich die DDR-Geheimpolizei neben den Punks auch mit den Skinheads bzw. "Heavys" zu dieser Zeit bereits ausführlicher auseinandergesetzt hatte. Sie stellte fest, dass sich "bereits eine gewisse Organisationsstruktur erkennen" lasse und sich bestimmte Jugendklubs und Gaststätten als feste Treffpunkte für die Skinhead-Szene etablierten.
In vielen der Jungen Gemeinden, die sich als Trefforte der Punk-Anhänger entwickelten (siehe Anlage), räumten die verantwortlichen feindlich klerikalen Personenkreise den "Punk's" die Möglichkeit ein, ihre dekadenten Vorstellungen zu verbreiten. Dazu gehören das Einstudieren von "Spielszenen" und Unterstützung bei der Bildung von "Punk-Bands". Sowohl aus dem Inhalt der zum Teil selbstverfaßten Texte der "Punk-Gruppen", wie auch aus dem Inhalt der "Spielszenen" gehen deutlich feindlich-negative, hetzerische und verleumderische Aussagen gegen die sozialistische Gesellschaftsordnung in der DDR und die staatlichen Organe hervor. Weiterhin werden die "Auffassungen der Punk's" propagiert und anwesende Jugendliche zum "Aussteigertum" und zur Übernahme "alternativer Lebensformen" animiert. Insbesondere in den Texten der sich illegal bildenden "Punk-Bands" zeigen sich faschistische, anarchistische und pazifistische Aussagen, die deutlich auf den Einfluß der politisch-ideologischen Diversion des Gegners und feindlich-negativer Personen hinweisen.
Im Rahmen einer Veranstaltung am 07.12.1985 in der Christusgemeinde Halle trat u.a. die "Punk-Band" "L'Attentat" aus Leipzig auf. Die musikalischen Darbietungen dieser Gruppe waren von einer starken antisowjetischen Haltung geprägt und wurden mit einem Dia-Vortrag sowie der Verwendung von Zitaten aus dem Buch "Die Ehre ein Soldat zu sein" unterlegt. Es wurde z.B. ein "Afghanistanlied" gespielt, bei welchem sich vor der Bühne ein Punk aufstellte und den Arm zum "Hitlergruß" erhob!
Von selten einzelner kirchlicher Amtsträger erhalten diese Gruppen materielle und ideelle Unterstützung (Technik, Instrumente, Hinweise, Möglichkeiten zum Proben). Textauszüge von in der DDR existierenden illegalen "Punk-Bands", die im Zusammenhang mit den durch die BV Potsdam, Neubrandenburg und Dresden gegen Punk-Anhänger durchgeführten Ermittlungsverfahren bekannt wurden, sind als Anlage beigefügt (Anlage 4).
Die bisher in mehreren kirchlichen Objekten durchgeführten überörtlichen "Punktreffen", deren Beteiligung zwischen 50-300 Personen lag, stellen ein wesentliches Moment zur Verbreitung des "Punk's" dar.
Die illegalen Punk-Bands und ihr Auftreten wirken als bestimmender Grund für die Teilnahme an Veranstaltungen bzw. Zusammenrottungen solcher Personenkreise. In diesem Sinne werden sie auch von den feindlich klerikalen Kräften gezielt genutzt, um negativ-dekadente Jugendliche für die Veranstaltungen - besonders im Rahmen der "offenen Jugendarbeit" zu gewinnen.
Um einer einseitigen Interessenlage dieser Jugendlichen entgegenzuwirken, verändern die Veranstalter den Programmablauf, indem Auftritte solcher Gruppen von Spielszenen oder Wortbeiträgen abgelöst werden. Diese Spielszenen und Wortbeiträge ergänzen direkt die feindlichen Aussagen der Texte der Punk-Bands.
Erstes Stadium des Strafverfahrens, steht formal unter Leitung des Staatsanwaltes (§ 87 StPO/1968). Die eigentlichen Ermittlungen werden von den staatlichen Untersuchungsorganen (Polizei, MfS, Zoll) durchgeführt (§ 88 StPO/1968) und vom Staatsanwalt beaufsichtigt (§ 89 StPO/1968).
Tatsächlich waren für die Ermittlungen des MfS lediglich die zuvor vom MfS ausgewählten Staatsanwälte der Abteilungen IA zuständig, die gemäß MfS-internen Regelungen keine Einsicht in Unterlagen oder Ermittlungen, die nicht der StPO entsprachen, bekommen durften. Faktisch gab es daher eine doppelte Aktenführung in der zuständigen Linie IX: den internen Untersuchungsvorgang und die für Staatsanwaltschaft und Gericht bestimmte Gerichtsakte und somit keine wirksame staatsanwaltschaftliche Aufsicht über die MfS-Ermittlungen. Einleitung wie auch Einstellung des Ermittlungsverfahrens konnten selbständig von den Untersuchungsorganen verfügt werden (§§ 98, 141 StPO/1968).
Mit dem Ermittlungsverfahren verbunden waren Eingriffe in die persönliche Freiheit Beschuldigter durch die Untersuchungsorgane wie die Beschuldigten- und Zeugenvernehmung, die Durchsuchung, die Beschlagnahme, die Festnahme oder die Untersuchungshaft. In der Tätigkeit des MfS stellte das Ermittlungsverfahren einen besonders wirksamen Teil des repressiven Vorgehens gegen politische Gegner dar.
Erscheinungsformen "negativ-dekadenter" Jugendlicher Dokument, 1 Seite
Proberaum der Punkband Schleimkeim in Stotternheim bei Erfurt 5 Fotografien
Information an alle Bezirksverwaltungen des MfS und diverse Hauptabteilungen zu "kriminellen/rowdyhaften Jugendlichen" Dokument, 12 Seiten
Eröffnungsbericht zum Operativen Vorgang "Ring" Dokument, 2 Seiten