Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 754/70, Bd. 44, Bl. 396
Horst Einsiedel arbeitete als Ingenieur in Ost-Berlin. Er fühlte sich eingeschränkt und kam beruflich nicht voran. Er wollte nicht in die SED eintreten, auch nicht den Kontakt zu seiner Mutter und Schwester in West-Berlin abbrechen. Frustriert fasste er den Entschluss, in den Westteil der Stadt zu fliehen. Seiner Ehefrau erschien eine Flucht wegen der kleinen Tochter zu riskant.
Einsiedel wagte es dennoch. Am 15. März 1973 wurde er von DDR-Grenzposten erschossen. Die Staatssicherheit wollte unbedingt jegliches Aufsehen vermeiden. Mit großem Aufwand täuschte sie zunächst ein Gewaltverbrechen vor, später dann einen Unfalltod. "Ich stand unter Schock und habe denen das alles geglaubt", erinnert sich die Ehefrau. Dass Horst Einsiedel an der Mauer getötet worden ist, erfuhr seine Familie erst nach der deutschen Vereinigung im Zuge strafrechtlicher Ermittlungen.
Seine Flucht in den Westen plante Horst Einsiedel von einem Ost-Berliner Friedhof aus, auf dem sein Vater begraben liegt. Der Friedhof lag unmittelbar an den Grenzanlagen. Mithilfe von Friedhofsleitern gelang es ihm, die ersten Hindernisse zu überwinden. Dann wurde er von den Grenzposten bemerkt und beschossen. Er starb noch auf dem Mauerstreifen.
Die ahnungslose Familie gab eine Vermisstenanzeige auf und die Ehefrau wurde im Präsidium der Volkspolizei am Alexanderplatz mehrfach von MfS-Mitarbeitern befragt. Sie wollten herausfinden, ob Frau Einsiedel etwas von den Fluchtplänen ihres Mannes wusste.
Das MfS strickte die Legende eines Gewaltverbrechens und täuschte vor, den leeren PKW von Horst Einsiedel im Wald gefunden zu haben.
Nach intensiver Fahndungsarbeit der Kriminalpolizei des PdVP im Zusammenwirken mit den anderen Polizeikräften gelang es am Samstag, den 24.03.73 den PKW "Trabant 601" pol. Kennzeichen IV 82-89 / Farbe: grau in einem Waldgelände (Schneise) ca. 2 km Luftlinie nördlich der Autobahn Berliner Ring (Süd) unverschlossen aufgefunden. Die Zündschlüssel befanden sich im Zündschloß. Äußerlich wies der PKW keine sichtbaren Schäden auf.
Nähere Hinweise zum PKW-Fund wird sie noch zu gegebener Zeit bekommen, wenn alle Ermittlungshandlungen, die damit im Zusammenhang stehen, abgeschlossen sind.
Im Zusammenhang mit dem Fahndungserfolg nach dem PKW kann sowohl ein ungesetzlicher Grenzübertritt ihres Ehemannes als auch die Möglichkeit, daß gegen ihren Mann ein Verbrechen verübt wurde nicht ausgeschlossen werden.
Die Arbeiten der Kriminalpolizei in beiden Richtungen werden mit aller Intensität fortgesetzt.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Inszenierte fiktive Sachverhalte und Vorwände, die bei bestimmten Personen gewünschte Verhaltensweisen auslösen und/oder das MfS in die Lage versetzen sollten, an bestimmte Informationen zu gelangen, wobei der nachrichtendienstliche Hintergrund der Vorgänge unerkannt bleiben sollte. Die Legende sollte glaubwürdig sein und auf realen, überprüfbaren Gegebenheiten beruhen. Je nach operativer Zielsetzung gab es die Reise-, Ermittlungs-, Gesprächs-, Kontakt-, Ausweich- und Rückzugslegenden.
Bericht über ein abgehörtes Gespräch im Haus der Familie Einsiedel Dokument, 1 Seite
Sachstandsbericht der Arbeitsgruppe Sicherheit über die Untersuchungen zu Werner Teske Dokument, 4 Seiten
Bericht über die Festnahme des ehemaligen Grenzpolizisten Manfred Smolka Dokument, 4 Seiten
Bericht zur Selbstverbrennung von Pfarrer Oskar Brüsewitz in Zeitz Dokument, 9 Seiten