Signatur: BArch, MfS, BV Suhl, AFO, Nr. 2/89, Bl. 100-103
Bis zur deutschen Wiedervereinigung lagen sogenannte Grenzinformationsstellen entlang der innerdeutschen Grenze. In den Zonenrandgebieten Bayerns, Hessens, Niedersachsens und Schleswig-Holsteins sowie in Westberlin informierten sich dort jedes Jahr Zehntausende Menschen über das DDR-Grenzregime.
Die Grenzinformationsstellen boten Text- und Bildtafeln, Informationsbroschüren und Schaumodelle, die den Aufbau der Grenzanlagen verdeutlichten. Außerdem thematisierten regelmäßig stattfindende Filmvorführungen, Lesungen und Vorträge die historischen Entwicklungen, die zur deutschen Teilung führten. Weiterhin beschäftigten sich diese mit den politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in der DDR.
Als besonderer Programmpunkt galten die Fahrten und Wanderungen an die innerdeutsche Grenze, die mit erklärenden Einweisungen in den Grenzaufbau einhergingen. Die Grenzinformationsstellen waren den Ostberliner Machthabern ein Dorn im Auge, da diese die staatliche Integrität der DDR in Frage stellten. Die SED übertrug ihrer Geheimpolizei die Aufgabe, möglichst viele Belege für den vermeintlich konterrevolutionären Charakter zu sammeln und die Arbeit zu behindern.
Als Feindobjekte bezeichnete das MfS westliche Institutionen und Organisationen, von denen angeblich subversive Aktivitäten gegen die DDR und andere kommunistische Staaten ausgingen. Im Juli 1984 legte die Arbeitsgruppe Grenzsicherheit der KD Hildburghausen die Feindobjektakte "Thüringenblick" an. Anfänglich finden sich in dem Vorgang die Grenzinformationsstellen Breitensee und Dürrenried sowie der Aussichtsturm "Bayernturm" bei Sternberg/Zimmerau.
Im Jahr 1987 stufte die KD Hildburghausen auch die "Henneberger Warte" auf dem Georgenberg bei Bad Rodach als Feindobjekt ein. Konkret finden sich in dem Dokument durchzu-führende Kontrollmaßnahmen und Ermittlungen zu den Leitern der beiden Grenzinformationsstellen und zu Personen, die an der "Henneberger Warte" den Besuchern Hinweise bei der Beobachtung gaben sowie zu Inhabern von Hotels, kleinen Verkaufsständen und Gaststätten. Der verantwortliche Mitarbeiter in der KD Hildburghausen versprach sich davon, operative Anhaltspunkte zu finden, um das Engagement der betreffenden Personen einschränken oder beenden zu können.
2. Weitere Bilanzierung des operativen Kräftebestandes der KD unter dem Gesichtspunkt bestehender oder zu erschließender Verbindungen unter Einbeziehung von Verwandten und Bekannten in die Ortschaften des westlichen Grenzvorfeldes. Analysierung des Ein- und Ausreiseverkehrs in die BRD-Ortschaften Breitensee, Dürrenried, Sternberg/Zimmerau und Rodach mit dem Ziel, weitere nutzbare Verbindungen herauszuarbeiten.
Termins: laufend
Verantw.: Oltn. Blaufuß
Ref.-Leiter Grenzsicherung
3. Fortsetzung der OPK "Steinbruch" zum DDR-Verbindungspartner des Personals des Objektes "Bayernturm"
[anonymisiert]
[anonymisiert]
[anonymisiert]
mit dem Ziel der weiteren Aufklärung des Kontaktes zu Angehörigen der GSSD (Objekt Großer Gleichberg) sowie der in diesem Zusammenhang bedeutsamen Verbindungsaktivitäten zu den genannten BRD-Personen.
Termin für Sachstandsbericht: 30.08.1987
Verantw.: Oltn. Blaufuß
4. Aufnahme des Objektes "Georgenberg" - Aussichtsturm bei Rodach - in die Bearbeitung der FOA "Thüringenblick" und Aufklärung der an diesem Objekt (Gaststätte "Jägersruh") tätigen Personen analog dem Objekt Sternberg/Zimmerau.
Termin: 30.09.1987
Verantw.: Oltn. Blaufuß
5. Weitere Aufklärung des Objektes "Informationsstelle" Dürrenried unter Nutzung der bisher herausgearbeiteten Verbindungen in die genannten BRD-Ortschaften.
Verantw.: Oltn. Blaufuß
Operative Beobachtung
Die Beobachtung zählte zu den konspirativen Ermittlungsmethoden, die in der Regel von operativen Diensteinheiten in Auftrag gegeben und von hauptamtlichen Mitarbeitern der Linie VIII (Hauptabteilung VIII) durchgeführt wurden. Dabei wurden sog. Zielpersonen (Beobachtungsobjekte genannt) über einen festgelegten Zeitraum beobachtet, um Hinweise über Aufenthaltsorte, Verbindungen, Arbeitsstellen, Lebensgewohnheiten und ggf. strafbare Handlungen herauszufinden. Informationen aus Beobachtungen flossen in Operative Personenkontrollen, Operative Vorgänge oder Sicherheitsüberprüfungen ein. Im westlichen Ausland wurden Beobachtungen meist von IM unter falscher Identität ausgeführt.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Die Aktenkategorie Feindobjektakte (FOA) wurde 1981 als Informationssammlung zu Objekten außerhalb der DDR eingeführt. Vorläufer war der Feindobjektvorgang. Sogenannte Feindobjekte waren in der Abteilung XII zu registrieren. War eine koordinierte Bearbeitung bzw. Aufklärung des Feindobjekts durch mehrere operative Diensteinheiten notwendig, konnten neben einer Zentralen Feindobjektakte bei der hauptverantwortlichen Diensteinheit noch Teilakten registriert und durch die anderen an der Bearbeitung bzw. Aufklärung beteiligten Diensteinheiten geführt werden. Abgeschlossene oder eingestellte Feindobjektakten wurden bei der zuständigen Abteilung XII im Bestand Allgemeine Sachablage archiviert.
Das MfS verstand unter Grenzsicherung Maßnahmen der DDR an ihrer Grenze zur Bundesrepublik und zu Westberlin sowie zum angrenzenden Territorium, um die gewünschte Ordnung durchzusetzen und Störungen, einschließlich Fluchtversuche, abzuwenden. Dagegen wurden die Maßnahmen an den Grenzen zur CSSR und zur VR Polen als Grenzüberwachung bezeichnet.
Zur unmittelbaren Grenzsicherung eingesetzt waren die Grenztruppen (bis 1961 Deutsche Grenzpolizei) und ihre Freiwilligen Helfer, die Grenzbrigade Küste der Volksmarine, Mitarbeiter der Deutschen Volkspolizei und ihre Freiwilligen Helfer, Mitarbeiter der Zollverwaltung, Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes und ihre inoffiziellen Mitarbeiter. Eine mittelbare Verantwortlichkeit lag bei den örtlichen Räten, die vielfältige organisatorische Maßnahmen sicherzustellen hatten.
1952/53 und 1956 war die Grenzpolizei dem MfS jeweils für mehrere Monate unterstellt. Am 27.5.1952 erließ daher der Minister für Staatssicherheit eine "Polizeiverordnung über die Einführung einer besonderen Ordnung an der Demarkationslinie". Das MfS-Statut von 1969 zählte den Schutz der "Staatsgrenze mit spezifischen Mitteln und Methoden" zur Hauptaufgabe des MfS. Spätestens seit dem Mauerbau 1961 wurde der Staatssicherheitsdienst eingebunden in ein einheitliches, immer komplexeres System zur Verhinderung von Fluchten in die Bundesrepublik bzw. nach Westberlin (Republikflucht), auch über die Ostsee, und zum Schutz der Staatsgrenze bis hin zur Klärung von Vorkommnissen im Grenzgebiet.
Das MfS beteiligte sich mit eigenen Kräften an der Grenzsicherung (zum Beispiel durch die Passkontrolleinheiten und die Kontrolle neuralgischer Punkte wie der Berliner Kanalisation), wirkte mit den anderen Einrichtungen zusammen, überwachte sie zugleich und trug die letzte Hauptverantwortung. Dabei wurden über die reine Grenzsicherung hinaus das gesamte Grenzgebiet und seine Zugänge kontrolliert. Im MfS lag die Verantwortung für Grenzsicherheit bei einem stellvertretenden Minister, zuletzt bei Gerhard Neiber.
Für das Funktionieren der eigentlichen Grenzsicherung durch Grenztruppen und die Grenzbrigade Küste war im MfS seit 1953 die Hauptabteilung I (HA I) zuständig. Keinesfalls sollten Grenzsoldaten zum Einsatz kommen, die sich weigerten, auf Flüchtende zu schießen, oder bei denen Fluchtgefahr bestand. Hierfür bot ein differenziertes System der Personalauswahl die Gewähr. Schon eine Musterung für die Grenztruppen war nur möglich, wenn die MfS-Kreisdienststelle nach der heimlichen Überprüfung (Aktion "grün") des potenziellen Kandidaten zugestimmt hatte.
In allen Grenz(ausbildungs)regimentern saßen Verbindungsoffiziere der HA I, armeeintern als "Verwaltung 2000" bezeichnet. Während der mehrmonatigen Ausbildung überprüften sie den Wehrpflichtigen weiter - die sog. Filtrierung. Wer keine Gewähr bot, dass er dem geforderten Auftrag nachkommen würde, wurde versetzt. Zahlenmäßig waren diese Nichtzuführungen zur Linie erheblich. Auch die Grenzkompanien waren mit inoffiziellen Mitarbeitern durchsetzt. Zugleich kam es zwischen dem Verbindungsoffizier und dem jeweiligen Kompaniechef zu regelmäßigen offiziellen Einschätzungen über die Zuverlässigkeit jedes Grenzers.
Zur HA I gehörte auch die Abteilung Grenzsicherheit. Sie trug für dieses Arbeitsfeld die Gesamtverantwortung im MfS. Die Abteilung sollte für ein einheitliches Funktionieren des tief gestaffelten Systems der Grenzsicherung sorgen. Dazu existierten Unterabteilungen in den Bezirksverwaltungen (BV) der Grenzbezirke Erfurt, Gera, Karl-Marx-Stadt (Chemnitz), Magdeburg, Potsdam, Schwerin und Suhl. Die Leiter dieser Unterabteilungen waren zugleich als Grenzbeauftragte für den Bezirk die offiziellen Vertreter des MfS in allen die Staatsgrenze betreffenden Fragen - mit Billigung Honeckers. In den Grenz-Kreisdienststellen existierte in der Regel ein Sachgebiet "Grenze".
Die Grenzaufklärung der HA I überwachte Regionen, die sich für Fluchttunnel eigneten und ermittelte bei Störungen und "Angriffen" vom westlichen Territorium aus, etwa zu Einrichtungen, die das brutale Grenzregime anprangerten, zu Protestaufmärschen und bei Beschädigungen der Grenzanlagen.
Sowohl gelungene als auch misslungene Fluchtversuche führten zu einer eingehenden Untersuchung durch die MfS-Spezialkommissionen (Vorkommnisuntersuchung). Hier wurde auch vermerkt, inwieweit Grenzsoldaten sich angemessen verhalten hatten, beispielsweise ob die Abgabe von Schüssen nicht eine Überreaktion war. Dabei wog eine gelungene Flucht schwerer als die Tötung des Flüchtlings: Selbst wenn Befehle zweifelsfrei überschritten oder gestellte Flüchtige regelrecht exekutiert wurden, hatte dies keine strafrechtlichen Folgen für den betreffenden Grenzsoldaten.
Seit einer Ballonflucht im Jahre 1979 sollte die Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG)/6 weitere spektakuläre Fluchtversuche verhindern. Dazu dienten Karten, in denen geeignete Stellen für heimliche Starts mit Luftfahrzeugen besonders markiert waren. Auffällige Materialbeschaffungen oder die Ausleihe von Fachliteratur wurden überwacht.
Die eigentliche Passkontrolle an den Grenzübergangsstellen und damit ggf. die Festnahme übernahmen Passkontrolleinheiten, die zur Hauptabteilung VI (HA VI) bzw. den Abteilung VI (Überwachung Staatsapparat) zählten. Die Hauptabteilung VII (HA VII) überwachte den Einsatz der Polizei an den Zugängen zum Grenzgebiet (Volkspolizei und Staatssicherheit).
Die Aussetzung des Schießbefehls vom April 1989 galt auch für MfS Mitarbeiter an der Grenze. Noch in den letzten Wochen des Staatssicherheitsdienstes wurde die Gewährleistung der inneren Sicherheit der Grenztruppen als unbedingt durchzuführende Aufgabe angesehen.
Die OPK wurde 1971 in Abgrenzung zum Operativen Vorgang eingeführt. Auf der Grundlage der MfS-Richtlinien 1/71 und 1/81 zielte sie auf die Überprüfung von Verdachtsmomenten zu Verbrechen und Straftaten, das Erkennen "feindlich-negativer" Haltungen, aber auch den vorbeugenden Schutz von Personen in sicherheitsrelevanten Positionen. Auch Ausländer konnten unter OPK gestellt werden.
Zur Informationsbeschaffung wurden staatliche Organe, Betriebe und Institute, gesellschaftliche Organisationen, die Deutsche Volkspolizei und andere Stellen sowie, wenn erforderlich, operative Mittel und Methoden einbezogen. Die OPK endete mit einem Abschlussbericht. Die bearbeitete Person galt bis dahin als aktiv erfasst, da OPK zu den registrierpflichtigen Vorgängen zählten.
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Signatur: BArch, MfS, BV Suhl, AFO, Nr. 2/89, Bl. 100-103
Bis zur deutschen Wiedervereinigung lagen sogenannte Grenzinformationsstellen entlang der innerdeutschen Grenze. In den Zonenrandgebieten Bayerns, Hessens, Niedersachsens und Schleswig-Holsteins sowie in Westberlin informierten sich dort jedes Jahr Zehntausende Menschen über das DDR-Grenzregime.
Die Grenzinformationsstellen boten Text- und Bildtafeln, Informationsbroschüren und Schaumodelle, die den Aufbau der Grenzanlagen verdeutlichten. Außerdem thematisierten regelmäßig stattfindende Filmvorführungen, Lesungen und Vorträge die historischen Entwicklungen, die zur deutschen Teilung führten. Weiterhin beschäftigten sich diese mit den politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in der DDR.
Als besonderer Programmpunkt galten die Fahrten und Wanderungen an die innerdeutsche Grenze, die mit erklärenden Einweisungen in den Grenzaufbau einhergingen. Die Grenzinformationsstellen waren den Ostberliner Machthabern ein Dorn im Auge, da diese die staatliche Integrität der DDR in Frage stellten. Die SED übertrug ihrer Geheimpolizei die Aufgabe, möglichst viele Belege für den vermeintlich konterrevolutionären Charakter zu sammeln und die Arbeit zu behindern.
Als Feindobjekte bezeichnete das MfS westliche Institutionen und Organisationen, von denen angeblich subversive Aktivitäten gegen die DDR und andere kommunistische Staaten ausgingen. Im Juli 1984 legte die Arbeitsgruppe Grenzsicherheit der KD Hildburghausen die Feindobjektakte "Thüringenblick" an. Anfänglich finden sich in dem Vorgang die Grenzinformationsstellen Breitensee und Dürrenried sowie der Aussichtsturm "Bayernturm" bei Sternberg/Zimmerau.
Im Jahr 1987 stufte die KD Hildburghausen auch die "Henneberger Warte" auf dem Georgenberg bei Bad Rodach als Feindobjekt ein. Konkret finden sich in dem Dokument durchzu-führende Kontrollmaßnahmen und Ermittlungen zu den Leitern der beiden Grenzinformationsstellen und zu Personen, die an der "Henneberger Warte" den Besuchern Hinweise bei der Beobachtung gaben sowie zu Inhabern von Hotels, kleinen Verkaufsständen und Gaststätten. Der verantwortliche Mitarbeiter in der KD Hildburghausen versprach sich davon, operative Anhaltspunkte zu finden, um das Engagement der betreffenden Personen einschränken oder beenden zu können.
6. Einschätzung der Aktivitäten des Personals der "Informationsstelle" Breitensee unter Nutzung der Rentnerrreisenden
[anonymisiert]
Termin für Aussprache: 30.05.1987
Verantw.: Oltn. Blaufuß
7. Durch das Referat Grenzsicherung sind weiterhin zuverlässige Rentnerreisende und Reisende in dringenden Familienangelegenheiten, die in die interessierenden BRD-Orte reisen, zielgerichtet auf die Erarbeitung von Informationen über die betreffenden feindlichen Einrichtungen und deren Personal vorzubereiten und abzuschöpfen.
Termin: laufend
Verantw.: Oltn. Blaufuß
Leiter Referat Grenzsicherung
8. Weitere abgestimmte Zusammenarbeit mit der HA I / UA Aufklärung Meiningen. Schwerpunkt bilden die Nutzung der Potenzen der HA I zur Aufklärung der interessierenden Einrichtungen und des dort tätigen Personals sowie deren Verbindung zu staatlichen Organen und feindlichen Stellen der BRD auf der Grundlage des vorliegenden speziellen Informationsbedarfs.
Termin: laufend
Verantw.: Oltn. Blaufuß
9. Koordinierung erforderlicher operativer Maßnahmen mit der HA I / UA Aufklärung zu den politischen Höhepunkten im westlichen Grenzvorfeld mit dem Ziel einer verstärkten Sicherung der betreffenden Grenzabschnitte sowie Dokumentierung der Aktivitäten gegen die Staatsgrenze.
Verantw.: Leiter der KD
10. Fortführung der Fahndungsmaßnahmen der Abt. VI und M zu den mit den Feindobjekten in Zusammenhang stehenden Personen.
Termin: laufend
Verantw.: Oltn. Blaufuß
Abteilung M (Postkontrolle)
Die 1951/52 entstandene Abt. M im MfS Berlin und in den BV führte die bis 1952 von den Abt. VIa betriebene Postkontrolle fort. Die Abt. M gliederte sich anfangs in die Leitung und die Referate I (Information/Stimmungsberichte), II (Haupttelegrafenamt) und III (Kontrollpunkt 1). In den BV hießen die Außenstellen AFAS (Aussortierungsstellen für antidemokratische Schriften bzw. Auftragsfahndung bei abgehenden Sendungen). Die Postkontrolle war bis 1989 als Abt. 12 bzw. Abt. XII in die Struktur der Deutschen Post eingebaut. Die auf der Grundlage der Postauswertung erstellten Stimmungsberichte sollten das MfS in die Lage versetzen, jederzeit ein Bild über die Stimmung der Bevölkerung der verschiedenen sozialen Schichten zu erhalten. Mitte der 50er Jahre wurde begonnen, die Möglichkeiten der Abt. M bei Personenüberprüfungen systematisch zu nutzen.
Im Zusammenhang mit der internationalen Anerkennung der DDR richtete die Abt. M 1973 die "Kurierstelle für Botschaftspost" (KfB) ein. In den 70er Jahren kam es zur verstärkten Entwicklung sowie zum Einsatz von Brieföffnungsautomaten, Briefschließmaschinen und der Röntgentechnik. Um die zwischen der Bundespost und der Deutschen Post der DDR vereinbarte verkürzte Bearbeitungszeit im Postverkehr zu gewährleisten, wurde 1984 die Abt. PZF als neue Abt. M 4 in die Linie M übernommen und dadurch Doppelarbeit abgebaut. Von 1979 bis 1983 war der Mitarbeiterbestand um 41,5 Prozent gestiegen.
Nach dem Tode des bis zu diesem Zeitpunkt zuständigen Stellv. des Ministers Beater übernahm Mielke die HA II und die dieser zugeordnete Abt. M des MfS Berlin in seinen Verantwortungsbereich. Im Oktober 1989 gehörten der Linie M 2192 Offiziere an (MfS Berlin 516, BV 1676). Da das Postgeheimnis in den Verfassungen der DDR seit 1949 nominell verbrieft war, räumte der letzte Leiter der Abt. M, Generalmajor Rudi Strobel, im November 1989 ein, dass für die Tätigkeit der Linie M eine eindeutige gesetzliche Regelung fehle.
Hauptabteilung I (NVA und Grenztruppen)
Die Hauptabteilung I war zuständig für die Überwachung des Ministeriums für Nationale Verteidigung sowie der nachgeordneten Führungsorgane, Truppen und Einrichtungen einschließlich der Grenztruppen der DDR. Armeeintern trug die Hauptabteilung I die Bezeichnung "Verwaltung 2000". Ihre Mitarbeiter wurden als Verbindungsoffiziere bezeichnet. Der Armeeführung war die Hauptabteilung I jedoch weder unterstellt noch rechenschaftspflichtig.
Die Hauptabteilung I ging im Dezember 1951 aus den Abteilungen VII a, VII b und VII c hervor. Seit 1956 (Gründung der Nationalen Volksarmee) trugen ihre Struktureinheiten die taktische Bezeichnung des Truppenteils bzw. der Einheit, für deren abwehrmäßige Sicherung sie zuständig waren. Der Mauerbau 1961 und die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1962 sorgten für Zäsuren in der Arbeit der Hauptabteilung I.
Von 1956 bis 1961 war die Hauptabteilung I außerdem für die Überwachung der Bereitschaftspolizei zuständig und von 1958 bis 1986 für das Wachregiment des MfS. Die Arbeit der Hauptabteilung I umfasste folgende Aufgaben:
Der Leiter der Hauptabteilung I unterstand einem Ministerstellvertreter, zuletzt Gerhard Neiber. Leiter der Hauptabteilung I waren 1950-1953 Heinz Gronau, 1953-1955 Ottomar Pech, 1955-1981 Karl Kleinjung und ab 1981 Manfred Dietze. Der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung I umfasste 1986 knapp 300.000 Soldaten und Zivilbeschäftigte. Hierfür waren ihr 1989 2.223 Planstellen zugeteilt, darunter jede 2. Stelle für IM-führende Mitarbeiter. Die Hauptabteilung I verfügte über 13 Planstellen für Offiziere im besonderen Einsatz (OibE). 1987 führte die Hauptabteilung I 22.585 Inoffizielle Mitarbeiter (IM) und Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit (GMS). Zu den Informanten zählten nicht nur Militärangehörige oder Zivilbeschäftigte. Die Zahl der IM, die die Hauptabteilung I im Westen führte, lag unter 150. Die Bearbeitung von Operativen Vorgängen (OV) und Operativen Personenkontrollen (OPK) war vergleichsweise gering. Sie betrug 1988 59 OV und 312 OPK.
Operative Beobachtung
Die Beobachtung zählte zu den konspirativen Ermittlungsmethoden, die in der Regel von operativen Diensteinheiten in Auftrag gegeben und von hauptamtlichen Mitarbeitern der Linie VIII (Hauptabteilung VIII) durchgeführt wurden. Dabei wurden sog. Zielpersonen (Beobachtungsobjekte genannt) über einen festgelegten Zeitraum beobachtet, um Hinweise über Aufenthaltsorte, Verbindungen, Arbeitsstellen, Lebensgewohnheiten und ggf. strafbare Handlungen herauszufinden. Informationen aus Beobachtungen flossen in Operative Personenkontrollen, Operative Vorgänge oder Sicherheitsüberprüfungen ein. Im westlichen Ausland wurden Beobachtungen meist von IM unter falscher Identität ausgeführt.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Die Aktenkategorie Feindobjektakte (FOA) wurde 1981 als Informationssammlung zu Objekten außerhalb der DDR eingeführt. Vorläufer war der Feindobjektvorgang. Sogenannte Feindobjekte waren in der Abteilung XII zu registrieren. War eine koordinierte Bearbeitung bzw. Aufklärung des Feindobjekts durch mehrere operative Diensteinheiten notwendig, konnten neben einer Zentralen Feindobjektakte bei der hauptverantwortlichen Diensteinheit noch Teilakten registriert und durch die anderen an der Bearbeitung bzw. Aufklärung beteiligten Diensteinheiten geführt werden. Abgeschlossene oder eingestellte Feindobjektakten wurden bei der zuständigen Abteilung XII im Bestand Allgemeine Sachablage archiviert.
Das MfS verstand unter Grenzsicherung Maßnahmen der DDR an ihrer Grenze zur Bundesrepublik und zu Westberlin sowie zum angrenzenden Territorium, um die gewünschte Ordnung durchzusetzen und Störungen, einschließlich Fluchtversuche, abzuwenden. Dagegen wurden die Maßnahmen an den Grenzen zur CSSR und zur VR Polen als Grenzüberwachung bezeichnet.
Zur unmittelbaren Grenzsicherung eingesetzt waren die Grenztruppen (bis 1961 Deutsche Grenzpolizei) und ihre Freiwilligen Helfer, die Grenzbrigade Küste der Volksmarine, Mitarbeiter der Deutschen Volkspolizei und ihre Freiwilligen Helfer, Mitarbeiter der Zollverwaltung, Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes und ihre inoffiziellen Mitarbeiter. Eine mittelbare Verantwortlichkeit lag bei den örtlichen Räten, die vielfältige organisatorische Maßnahmen sicherzustellen hatten.
1952/53 und 1956 war die Grenzpolizei dem MfS jeweils für mehrere Monate unterstellt. Am 27.5.1952 erließ daher der Minister für Staatssicherheit eine "Polizeiverordnung über die Einführung einer besonderen Ordnung an der Demarkationslinie". Das MfS-Statut von 1969 zählte den Schutz der "Staatsgrenze mit spezifischen Mitteln und Methoden" zur Hauptaufgabe des MfS. Spätestens seit dem Mauerbau 1961 wurde der Staatssicherheitsdienst eingebunden in ein einheitliches, immer komplexeres System zur Verhinderung von Fluchten in die Bundesrepublik bzw. nach Westberlin (Republikflucht), auch über die Ostsee, und zum Schutz der Staatsgrenze bis hin zur Klärung von Vorkommnissen im Grenzgebiet.
Das MfS beteiligte sich mit eigenen Kräften an der Grenzsicherung (zum Beispiel durch die Passkontrolleinheiten und die Kontrolle neuralgischer Punkte wie der Berliner Kanalisation), wirkte mit den anderen Einrichtungen zusammen, überwachte sie zugleich und trug die letzte Hauptverantwortung. Dabei wurden über die reine Grenzsicherung hinaus das gesamte Grenzgebiet und seine Zugänge kontrolliert. Im MfS lag die Verantwortung für Grenzsicherheit bei einem stellvertretenden Minister, zuletzt bei Gerhard Neiber.
Für das Funktionieren der eigentlichen Grenzsicherung durch Grenztruppen und die Grenzbrigade Küste war im MfS seit 1953 die Hauptabteilung I (HA I) zuständig. Keinesfalls sollten Grenzsoldaten zum Einsatz kommen, die sich weigerten, auf Flüchtende zu schießen, oder bei denen Fluchtgefahr bestand. Hierfür bot ein differenziertes System der Personalauswahl die Gewähr. Schon eine Musterung für die Grenztruppen war nur möglich, wenn die MfS-Kreisdienststelle nach der heimlichen Überprüfung (Aktion "grün") des potenziellen Kandidaten zugestimmt hatte.
In allen Grenz(ausbildungs)regimentern saßen Verbindungsoffiziere der HA I, armeeintern als "Verwaltung 2000" bezeichnet. Während der mehrmonatigen Ausbildung überprüften sie den Wehrpflichtigen weiter - die sog. Filtrierung. Wer keine Gewähr bot, dass er dem geforderten Auftrag nachkommen würde, wurde versetzt. Zahlenmäßig waren diese Nichtzuführungen zur Linie erheblich. Auch die Grenzkompanien waren mit inoffiziellen Mitarbeitern durchsetzt. Zugleich kam es zwischen dem Verbindungsoffizier und dem jeweiligen Kompaniechef zu regelmäßigen offiziellen Einschätzungen über die Zuverlässigkeit jedes Grenzers.
Zur HA I gehörte auch die Abteilung Grenzsicherheit. Sie trug für dieses Arbeitsfeld die Gesamtverantwortung im MfS. Die Abteilung sollte für ein einheitliches Funktionieren des tief gestaffelten Systems der Grenzsicherung sorgen. Dazu existierten Unterabteilungen in den Bezirksverwaltungen (BV) der Grenzbezirke Erfurt, Gera, Karl-Marx-Stadt (Chemnitz), Magdeburg, Potsdam, Schwerin und Suhl. Die Leiter dieser Unterabteilungen waren zugleich als Grenzbeauftragte für den Bezirk die offiziellen Vertreter des MfS in allen die Staatsgrenze betreffenden Fragen - mit Billigung Honeckers. In den Grenz-Kreisdienststellen existierte in der Regel ein Sachgebiet "Grenze".
Die Grenzaufklärung der HA I überwachte Regionen, die sich für Fluchttunnel eigneten und ermittelte bei Störungen und "Angriffen" vom westlichen Territorium aus, etwa zu Einrichtungen, die das brutale Grenzregime anprangerten, zu Protestaufmärschen und bei Beschädigungen der Grenzanlagen.
Sowohl gelungene als auch misslungene Fluchtversuche führten zu einer eingehenden Untersuchung durch die MfS-Spezialkommissionen (Vorkommnisuntersuchung). Hier wurde auch vermerkt, inwieweit Grenzsoldaten sich angemessen verhalten hatten, beispielsweise ob die Abgabe von Schüssen nicht eine Überreaktion war. Dabei wog eine gelungene Flucht schwerer als die Tötung des Flüchtlings: Selbst wenn Befehle zweifelsfrei überschritten oder gestellte Flüchtige regelrecht exekutiert wurden, hatte dies keine strafrechtlichen Folgen für den betreffenden Grenzsoldaten.
Seit einer Ballonflucht im Jahre 1979 sollte die Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG)/6 weitere spektakuläre Fluchtversuche verhindern. Dazu dienten Karten, in denen geeignete Stellen für heimliche Starts mit Luftfahrzeugen besonders markiert waren. Auffällige Materialbeschaffungen oder die Ausleihe von Fachliteratur wurden überwacht.
Die eigentliche Passkontrolle an den Grenzübergangsstellen und damit ggf. die Festnahme übernahmen Passkontrolleinheiten, die zur Hauptabteilung VI (HA VI) bzw. den Abteilung VI (Überwachung Staatsapparat) zählten. Die Hauptabteilung VII (HA VII) überwachte den Einsatz der Polizei an den Zugängen zum Grenzgebiet (Volkspolizei und Staatssicherheit).
Die Aussetzung des Schießbefehls vom April 1989 galt auch für MfS Mitarbeiter an der Grenze. Noch in den letzten Wochen des Staatssicherheitsdienstes wurde die Gewährleistung der inneren Sicherheit der Grenztruppen als unbedingt durchzuführende Aufgabe angesehen.
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Signatur: BArch, MfS, BV Suhl, AFO, Nr. 2/89, Bl. 100-103
Bis zur deutschen Wiedervereinigung lagen sogenannte Grenzinformationsstellen entlang der innerdeutschen Grenze. In den Zonenrandgebieten Bayerns, Hessens, Niedersachsens und Schleswig-Holsteins sowie in Westberlin informierten sich dort jedes Jahr Zehntausende Menschen über das DDR-Grenzregime.
Die Grenzinformationsstellen boten Text- und Bildtafeln, Informationsbroschüren und Schaumodelle, die den Aufbau der Grenzanlagen verdeutlichten. Außerdem thematisierten regelmäßig stattfindende Filmvorführungen, Lesungen und Vorträge die historischen Entwicklungen, die zur deutschen Teilung führten. Weiterhin beschäftigten sich diese mit den politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in der DDR.
Als besonderer Programmpunkt galten die Fahrten und Wanderungen an die innerdeutsche Grenze, die mit erklärenden Einweisungen in den Grenzaufbau einhergingen. Die Grenzinformationsstellen waren den Ostberliner Machthabern ein Dorn im Auge, da diese die staatliche Integrität der DDR in Frage stellten. Die SED übertrug ihrer Geheimpolizei die Aufgabe, möglichst viele Belege für den vermeintlich konterrevolutionären Charakter zu sammeln und die Arbeit zu behindern.
Als Feindobjekte bezeichnete das MfS westliche Institutionen und Organisationen, von denen angeblich subversive Aktivitäten gegen die DDR und andere kommunistische Staaten ausgingen. Im Juli 1984 legte die Arbeitsgruppe Grenzsicherheit der KD Hildburghausen die Feindobjektakte "Thüringenblick" an. Anfänglich finden sich in dem Vorgang die Grenzinformationsstellen Breitensee und Dürrenried sowie der Aussichtsturm "Bayernturm" bei Sternberg/Zimmerau.
Im Jahr 1987 stufte die KD Hildburghausen auch die "Henneberger Warte" auf dem Georgenberg bei Bad Rodach als Feindobjekt ein. Konkret finden sich in dem Dokument durchzu-führende Kontrollmaßnahmen und Ermittlungen zu den Leitern der beiden Grenzinformationsstellen und zu Personen, die an der "Henneberger Warte" den Besuchern Hinweise bei der Beobachtung gaben sowie zu Inhabern von Hotels, kleinen Verkaufsständen und Gaststätten. Der verantwortliche Mitarbeiter in der KD Hildburghausen versprach sich davon, operative Anhaltspunkte zu finden, um das Engagement der betreffenden Personen einschränken oder beenden zu können.
11. Vorbereitung von B-Maßnahmen der Abt. VIII im Zusammenhang der Einreise- und Trefftätigkeit der operativ-interessierenden Personen im Territorium der Kreise Hildburghausen und Meiningen.
Termin: 30.03.1987 (Im Rahmen OPK "Steinbruch")
Verantw.: Oltn. Blaufuß
12. Gewährleistung einer ständigen Zusammenarbeit mit der HA I/ UA Grenzsicherheit Suhl zur aktuellen Auswertung erarbeiteter operativ-bedeutsamer Informationen und Abstimmung/Präzisierung geplanter operativer Maßnahmen.
Termin: laufend
Verantw.: Refo-Leiter 2
Operativer Mitarbeiter
[Unterschrift]
Blaufuß
Oberleutnant
Operative Beobachtung
Die Beobachtung zählte zu den konspirativen Ermittlungsmethoden, die in der Regel von operativen Diensteinheiten in Auftrag gegeben und von hauptamtlichen Mitarbeitern der Linie VIII (Hauptabteilung VIII) durchgeführt wurden. Dabei wurden sog. Zielpersonen (Beobachtungsobjekte genannt) über einen festgelegten Zeitraum beobachtet, um Hinweise über Aufenthaltsorte, Verbindungen, Arbeitsstellen, Lebensgewohnheiten und ggf. strafbare Handlungen herauszufinden. Informationen aus Beobachtungen flossen in Operative Personenkontrollen, Operative Vorgänge oder Sicherheitsüberprüfungen ein. Im westlichen Ausland wurden Beobachtungen meist von IM unter falscher Identität ausgeführt.
1950 entstanden; 1958 Aufwertung zur HA VIII.
Die Aktenkategorie Feindobjektakte (FOA) wurde 1981 als Informationssammlung zu Objekten außerhalb der DDR eingeführt. Vorläufer war der Feindobjektvorgang. Sogenannte Feindobjekte waren in der Abteilung XII zu registrieren. War eine koordinierte Bearbeitung bzw. Aufklärung des Feindobjekts durch mehrere operative Diensteinheiten notwendig, konnten neben einer Zentralen Feindobjektakte bei der hauptverantwortlichen Diensteinheit noch Teilakten registriert und durch die anderen an der Bearbeitung bzw. Aufklärung beteiligten Diensteinheiten geführt werden. Abgeschlossene oder eingestellte Feindobjektakten wurden bei der zuständigen Abteilung XII im Bestand Allgemeine Sachablage archiviert.
Die OPK wurde 1971 in Abgrenzung zum Operativen Vorgang eingeführt. Auf der Grundlage der MfS-Richtlinien 1/71 und 1/81 zielte sie auf die Überprüfung von Verdachtsmomenten zu Verbrechen und Straftaten, das Erkennen "feindlich-negativer" Haltungen, aber auch den vorbeugenden Schutz von Personen in sicherheitsrelevanten Positionen. Auch Ausländer konnten unter OPK gestellt werden.
Zur Informationsbeschaffung wurden staatliche Organe, Betriebe und Institute, gesellschaftliche Organisationen, die Deutsche Volkspolizei und andere Stellen sowie, wenn erforderlich, operative Mittel und Methoden einbezogen. Die OPK endete mit einem Abschlussbericht. Die bearbeitete Person galt bis dahin als aktiv erfasst, da OPK zu den registrierpflichtigen Vorgängen zählten.
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Eröffnungsbericht zum Anlegen der Feindobjektakte "Thüringenblick" Dokument, 8 Seiten
Maßnahmen zur Grenzsicherung während des Berlin-Besuchs des US-Präsidenten Ronald Reagan Dokument, 3 Seiten
Aufzeichnungen eines Stasi-Offiziers der Dienststelle Hildburghausen über eine Beratung am 4. Dezember 1989 Dokument, 2 Seiten
Konzeption zur Sicherung des Bauexportvorhabens mit der Firma E. Golin Dokument, 6 Seiten