Signatur: BArch, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 11386, Bl. 398-403
Der Neonazi-Überfall auf die Zionskirche im Herbst 1987 machte die Skinhead-Szene in der DDR einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Die Stasi verstärkte nun ihre Maßnahmen gegen die rechtsextreme Subkultur und überprüfte in regelmäßigen Abständen deren Wirkung.
Am Abend des 17. Oktobers 1987 überfielen rechtsextreme Skinheads ein Punkkonzert in der Ost-Berliner Zionskirche. Neben der Punkband "Die Firma" spielte auf dem Konzert auch "Element of Crime" aus West-Berlin. Als die Konzertbesucherinnen und -besucher die vollbesetzte Kirche verließen, schlugen etwa 30 angetrunkene Neonazis aus Ost- und West-Berlin auf sie ein. Dabei brüllten sie faschistische Parolen wie "Juden raus", "Kommunistenschweine" und "Sieg Heil!". Anwesende Volkspolizisten registrierten das Geschehen, hielten sich aber im Hintergrund und griffen erst ein, nachdem ein Notruf eingegangen war.
Bei den anschließenden Ermittlungen arbeiteten Staatssicherheit und Volkspolizei eng zusammen. Der Überfall auf die Zionskirche zeigte, dass es trotz der geleugneten Existenz von Rechtsextremismus in der DDR eine gewaltbereite Neonazi-Szene gab. Da westliche Medien bereits einen Tag später über den Vorfall berichteten, konnten auch die DDR-Medien dieses Ereignis nicht mehr stillschweigend übergehen. Für die Gerichtsverfahren stimmte sich die Staatssicherheit eng mit der Justiz der DDR ab. Im ersten Prozess erhielten die vier Hauptangeklagten zunächst unerwartet niedrige Strafen zwischen einem und zwei Jahren Haft. Nachdem es Proteste gegen die Urteile gegeben hatte, forderte die Generalstaatsanwaltschaft in Abstimmung mit dem Obersten Gericht der DDR in den Berufungsverhandlungen ein höheres Strafmaß. Die Neonazis aus Ost-Berlin erhielten schließlich Haftstrafen bis zu vier Jahren.
Die vorliegende Bilanz der BV Berlin zur Bekämpfung der Neonazi-Szene vom 12. August 1988 klingt zunächst ernüchternd: "Die Anzahl der Skinheads hat in Berlin trotz verstärkter gesellschaftlicher Einflußnahme nicht abgenommen." Aus der Szene ausscheidende Skinheads würden durch immer neue Jugendliche ersetzt. Allerdings seien Straftaten durch Neonazis erheblich zurückgegangen. Als Gründe dafür führt die Stasi die konsequente Verfolgung und Abschreckung durch hohe Strafen an.
Berzirksverwaltung für
Staatssicherheit Berlin
Abteilung XX
Berlin, 12. August 1988
ho. - Tel.: 42 301
Lageeinschätzung zum Stand der Bekämpfung des politisch-motivierten Rowdytums im I. Halbjahr 1988
1. Zahlenmäßige Darstellung der Ergebnisse der politisch-operativen Bearbeitung des politisch-motivierten Rowdytums
1.1. Anzahl der erkannten Skin-Anhänger und der Gruppierungen/Konzentrationen
[Auslassung]; März 1988; März 1988; Juni 1988; Juni 1988
[Auslassung]; Personen; Gruppen; Personen; Gruppen
Friedrichshain; 20; 0; 20; 0
Hellersdorf; 24; 3; 51; 3
Hohenschönhausen; 33; 0; 33; 1
Köpenick; 27; 2; 22; 3
Lichtenberg; 55; 0; 40; 0
Marzahn; 11; 2; 11; 3
Mitte; 18; 3; 18; 3
Pankow; 15; 0; 15; 0
Prenzl. Berg; 15; 2; 37; 2
Treptow; 18; 3; 21; 3
Weißensee; 21; 0; 26; 1
[Auslassung]; 257; 15; 294; 19
dazu kommen noch zwei überregionale Gruppierungen (Borussen und Anale Gang), die sich vorwiegend aus rowdyhaften Anhängern der Berliner Fußballcubs zusammensetzen und bei Heim- und Auswärtspielen der beiden Fußballmannschaften in Erscheinung treten.
Entsprechend den übereinstimmenden Erkenntnissen der VP und der Bezirksverwaltung ist gegenwärtig ein Stand von etwa 300 Skinheads und aktiven Symphatisanten festzustellen. Darüber hinaus sind etwa 400 bis 500 Jugendliche und Jungerwachsenen der Hauptstadt bekannt, die als zeitweilige Mitläufer oder Symphatisanten festgestellt wurden, jedoch bisher nicht mit feindlich-negativen Positionen oder gewaltorientierten Aktivitäten bekannt wurden.
Linie XX (Staatsapparat, Kirchen, Kultur, Untergrund)
Die Hauptabteilung XX bildete den Kernbereich der politischen Repression und Überwachung der Staatssicherheit. In Struktur und Tätigkeit passte sie sich mehrfach an die sich wandelnden Bedingungen der Herrschaftssicherung an. Die Diensteinheit ging 1964 durch Umbenennung aus der Hauptatbeilung V hervor, die ihrerseits in den Abteilungen V und VI (1950–1953) ihre Vorläufer hatte.
Die Hauptabteilung XX und die ihr nachgeordneten Abteilungen XX in den Bezirksverwaltungen (Linie XX) sowie entsprechende Arbeitsbereiche in den KD überwachten wichtige Teile des Staatsapparates (u. a. Justiz, Gesundheitswesen und bis 1986 das Post- und Fernmeldewesen), die Blockparteien und Massenorganisationen, den Kultur- und Sportbereich, die Medien und die Kirchen sowie SED-Sonderobjekte und Parteibetriebe. Federführend war die Hauptabteilung XX auch bei der Bekämpfung der "politischen Untergrundtätigkeit" (PUT), also der Opposition.
Ab der zweiten Hälfte der 50er Jahre und verstärkt seit dem Beginn der Entspannungspolitik fühlte sich das SED-Regime zunehmend durch die "politisch-ideologische Diversion" (PiD) bedroht. Die Schwächung der "Arbeiter-und-Bauern-Macht" durch "ideologische Aufweichung und Zersetzung" galt als Hauptinstrument des Westens bei der Unterminierung der DDR. Auch bei der Bekämpfung der PiD hatte die Hauptabteilung XX innerhalb des MfS die Federführung.
Das Erstarken der Bürgerrechtsbewegung (Friedens-, Umwelt- und Menschenrechtsgruppen) in der DDR führte in den 80er Jahren zu einem weiteren Bedeutungszuwachs der Linie XX. In der DA 2/85 bestätigte Minister Mielke dementsprechend die Federführung der Hauptabteilung XX bei der Bekämpfung der PUT.
Im Verlauf der fast 40-jährigen Entwicklung der Hauptabteilung XX veränderte sich ihre Struktur mehrfach. In der Endphase verfügte sie über neun operative Abteilungen und vier Funktionalorgane der Leitung (Sekretariat, Arbeitsgruppe der Leitung, Koordinierungsgruppe des Leiters, Auswertungs- und Kontrollgruppe).
Die Hauptabteilung V lag ab 1953 zunächst im unmittelbaren Anleitungsbereich von Mielke in seiner Eigenschaft als 1. Stellvertreter des Staatssicherheitschefs. Ab 1955 war der stellvertretende Minister Bruno Beater und 1964–1974 der stellv. Minister Fritz Schröder auf der Ebene der MfS-Leitung für die Hauptabteilung XX zuständig. Beide waren zuvor selbst (Beater 1953–1955, Schröder 1955–1963) Leiter der Hauptabteilung V. Seit 1975 gehörte die Hauptabteilung XX zum Verantwortungsbereich von Mielkes Stellvertreter Rudi Mittig. Von 1964 bis zur Auflösung des MfS leitete Kienberg die Hauptabteilung XX. Ihm standen seit 1965 zwei Stellvertreter zur Seite.
1954 waren in der Hauptabteilung V insgesamt 139 Mitarbeiter beschäftigt. Im Herbst 1989 verfügte die Hauptabteilung XX über 461 Mitarbeiter, von denen mehr als 200 als IM-führende Mitarbeiter eingesetzt waren.
In den 15 Bezirksverwaltungen waren auf der Linie XX im Oktober 1989 insgesamt knapp 1.000 Kader und damit auf der gesamten Linie XX fast 1.500 hauptamtliche Mitarbeiter im Einsatz. Gleichzeitig konnte allein die Hauptabteilung XX mit etwas mehr als 1.500 IM auf einen überdurchschnittlich hohen Bestand an inoffiziellen Kräften zurückgreifen. Ihrem Aufgabenprofil entsprechend spiegelt sich nicht zuletzt in der Entwicklung der Hauptabteilung XX auch die Geschichte von Opposition, Widerstand und politischer Dissidenz in der DDR. Im Herbst 1989 wurden von der Diensteinheit 31 Operative Vorgänge (10 Prozent aller Operativen Vorgänge im Berliner Ministeriumsbereich) und 59 Operative Personenkontrollen (8,7 Prozent) bearbeitet.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
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Der Neonazi-Überfall auf die Zionskirche im Herbst 1987 machte die Skinhead-Szene in der DDR einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Die Stasi verstärkte nun ihre Maßnahmen gegen die rechtsextreme Subkultur und überprüfte in regelmäßigen Abständen deren Wirkung.
Am Abend des 17. Oktobers 1987 überfielen rechtsextreme Skinheads ein Punkkonzert in der Ost-Berliner Zionskirche. Neben der Punkband "Die Firma" spielte auf dem Konzert auch "Element of Crime" aus West-Berlin. Als die Konzertbesucherinnen und -besucher die vollbesetzte Kirche verließen, schlugen etwa 30 angetrunkene Neonazis aus Ost- und West-Berlin auf sie ein. Dabei brüllten sie faschistische Parolen wie "Juden raus", "Kommunistenschweine" und "Sieg Heil!". Anwesende Volkspolizisten registrierten das Geschehen, hielten sich aber im Hintergrund und griffen erst ein, nachdem ein Notruf eingegangen war.
Bei den anschließenden Ermittlungen arbeiteten Staatssicherheit und Volkspolizei eng zusammen. Der Überfall auf die Zionskirche zeigte, dass es trotz der geleugneten Existenz von Rechtsextremismus in der DDR eine gewaltbereite Neonazi-Szene gab. Da westliche Medien bereits einen Tag später über den Vorfall berichteten, konnten auch die DDR-Medien dieses Ereignis nicht mehr stillschweigend übergehen. Für die Gerichtsverfahren stimmte sich die Staatssicherheit eng mit der Justiz der DDR ab. Im ersten Prozess erhielten die vier Hauptangeklagten zunächst unerwartet niedrige Strafen zwischen einem und zwei Jahren Haft. Nachdem es Proteste gegen die Urteile gegeben hatte, forderte die Generalstaatsanwaltschaft in Abstimmung mit dem Obersten Gericht der DDR in den Berufungsverhandlungen ein höheres Strafmaß. Die Neonazis aus Ost-Berlin erhielten schließlich Haftstrafen bis zu vier Jahren.
Die vorliegende Bilanz der BV Berlin zur Bekämpfung der Neonazi-Szene vom 12. August 1988 klingt zunächst ernüchternd: "Die Anzahl der Skinheads hat in Berlin trotz verstärkter gesellschaftlicher Einflußnahme nicht abgenommen." Aus der Szene ausscheidende Skinheads würden durch immer neue Jugendliche ersetzt. Allerdings seien Straftaten durch Neonazis erheblich zurückgegangen. Als Gründe dafür führt die Stasi die konsequente Verfolgung und Abschreckung durch hohe Strafen an.
1.2. Strafrechtliche Maßnahmen gegen Skinheads und Symphatisanten im Zeitraum vom 01.01.1988 bis 30.06.1988
39 EV gegen 71 Beschuldigte abgeschlossen davon 49 Beschuldigte mit Haft
24 EV gegen 46 Beschuldigte eingeleitet davon 30 Beschuldigte mit Haft
Die Ermittlungsverfahren wurden in engem Zusammenwirken mit den entsprechenden territorialen Diensteinheiten des MfS durch die VP geführt. In Zuständigkeit des MfS erfolgte die Bearbeitung der beiden Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten an der rowdyhaften Schändung des jüdischen Friedhofs in Prenzlauer Berg sowie gegen die im Rahmen der Sendung des BRD-Fernsehens "Kontraste" erkannten Skinheads aus der Hauptstadt
1.3. Vorkommnisse mit Skinheads und angrenzende Delikte gewaltorientierten Rowdytums in der Hauptstadt
Zahlenmäßige Übersicht:
März; 12
April; 9
Mai; 10
Juni; 6
insgesamt; 37
Zu den 37 im Zeitraum vom 20. Februar bis 20. Juni 1988 erfaßten operativ relevanten Vorkommnissen, an denen Skinheads und deren Symphatisanten aus der Hauptstadt beteiligt waren, können folgende zusammengefaßte Aussagen getroffen werden:
- Die Mehrzahl dieser Vorkommnisse (23) wurde durch mehrere Täter (2 -12 Personen) verursacht. In 12 Fällen wurden eindeutig Einzelpersonen als Verursacher festgestellt. In 2 Fällen von Hetzschmierereien laufen zur Zeit noch Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter.
- Entsprechend den Delikt-Arten nehmen Schmierereien, Herabwürdigungen sowie Belästigungen ohne körperliche Gewalt mit 17 bekanngewordenen Vorkommnissen den größten Anteil ein. In 13 Fällten war das Auftreten von Skinheads mit Körperverletzungen verbunden, wobei die Skala von gruppeninternen Schlägereien bis hin zu Raub mit Körperverletzung reicht. Die 7 bekanntgewordenen Vorkommnisse von Rowdytum und mutwilliger Zerstörung wurden ausschließlich von mehreren Tätern gemeinschaftlich begangen.
- Bei den bekanntgewordenen Vorkommnissen, an denen Skinheads bzw. deren Symphatisanten beteiligt waren, ist allgemein ein Rückgang der brutalen Anwendung körperlicher Gewalt zu verzeichnen.
- Ein spürbarer Rückgang ist bei Delikten im Sinne des Widerstandes gegen staatliche Maßnahmen zu verzeichnen. Skinheadtypische Delikte
Erstes Stadium des Strafverfahrens, steht formal unter Leitung des Staatsanwaltes (§ 87 StPO/1968). Die eigentlichen Ermittlungen werden von den staatlichen Untersuchungsorganen (Polizei, MfS, Zoll) durchgeführt (§ 88 StPO/1968) und vom Staatsanwalt beaufsichtigt (§ 89 StPO/1968).
Tatsächlich waren für die Ermittlungen des MfS lediglich die zuvor vom MfS ausgewählten Staatsanwälte der Abteilungen IA zuständig, die gemäß MfS-internen Regelungen keine Einsicht in Unterlagen oder Ermittlungen, die nicht der StPO entsprachen, bekommen durften. Faktisch gab es daher eine doppelte Aktenführung in der zuständigen Linie IX: den internen Untersuchungsvorgang und die für Staatsanwaltschaft und Gericht bestimmte Gerichtsakte und somit keine wirksame staatsanwaltschaftliche Aufsicht über die MfS-Ermittlungen. Einleitung wie auch Einstellung des Ermittlungsverfahrens konnten selbständig von den Untersuchungsorganen verfügt werden (§§ 98, 141 StPO/1968).
Mit dem Ermittlungsverfahren verbunden waren Eingriffe in die persönliche Freiheit Beschuldigter durch die Untersuchungsorgane wie die Beschuldigten- und Zeugenvernehmung, die Durchsuchung, die Beschlagnahme, die Festnahme oder die Untersuchungshaft. In der Tätigkeit des MfS stellte das Ermittlungsverfahren einen besonders wirksamen Teil des repressiven Vorgehens gegen politische Gegner dar.
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Lageeinschätzung zur Skinhead-Szene in Berlin Dokument, 3 Seiten
Einschätzung der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Berlin Abteilung IX zum OV "Konzert" Dokument, 3 Seiten
Einschätzung über die in der DDR existierenden Skinheads Dokument, 13 Seiten
Eröffnungsbericht zum Operativen Vorgang "Ring" Dokument, 2 Seiten