Signatur: BStU, MfS, HA I, Fo, Nr. 365, Bild 57
Luftbildaufnahme zeigt die Grenze der DDR zur Gropiusstadt im West-Berliner Bezirk Neukölln. Sie ist Teil einer Bilderserie aus den Jahren 1988/89 von Luftaufnahmen, die Grenzübergangsstellen und Grenzanlagen dokumentieren.
Anfang der 60er Jahre flüchteten abertausende Menschen aus der DDR. Das Land stand auch deshalb wirtschaftlich und politisch vor dem Ruin. Besonders über die zu diesem Zeitpunkt durchlässige Sektorengrenze zwischen West- und Ost-Berlin fanden viele Flüchtlinge den Weg in den Westen. Die SED-Führung wusste sich angesichts der desolaten Lage nicht anders zu helfen, als auch diese Grenze abzuschotten. Eine Mauer sollte die Massenflucht stoppen, die DDR stabilisieren und so der SED die Macht im Land sichern.
Eine zentrale Rolle spielte dabei die DDR-Geheimpolizei. Das Ministerium für Staatssicherheit sicherte im Auftrag der SED den Bau der Mauer ab, spürte Mauer-Kritiker und Fluchtwillige auf und sorgte, auch in den Folgejahrzehnten, für die Vertuschung von Todesschüssen durch DDR-Grenzer. Zwischen 1961 und 1989 starben allein in Berlin mindestens 138 Menschen an der Mauer.
Bis zum Ende der 1980er Jahre baute die DDR die Grenze zu Westdeutschland und zu West-Berlin immer weiter aus. Das war besonders in Berlin sichtbar. Aus der Grenze war ein Todesstreifen geworden, überwacht von Stasi-Angehörigen an den Grenzübergängen und Soldaten der Grenztruppen, die Fluchtversuche überall entlang der Mauer notfalls auch mit der Waffe verhindern sollten. Diesen Zustand dokumentieren Fotos, die während eines Hubschrauberflugs im Sommer und Herbst 1988 sowie im Frühjahr 1989 entstanden.
Zu sehen ist auf dem vorliegenden Bild die Grenze der DDR zur Gropiusstadt im Westberliner Bezirk Neukölln. Die Bebauung dieses Ortsteils war maßgeblich vom Mauerbau beeinflusst, infolge dessen die Wohnhäuser deutlich höher als vorgesehen errichtet wurden.
Die Aufnahmen wurden von einem Kampfhubschrauber aus angefertigt. Auf manchen Bildern dieser Fotostrecke sind Luft-Boden-Raketenbehälter zu erkennen, die außen am Hubschrauber angebracht waren. Es handelt sich wahrscheinlich um ein in der Sowjetunion entwickelten Helikopter des Typs Mil Mi-8. Vermutlich haben Piloten der NVA in einem solchen Modell das Gebiet überflogen und die Fotos zu Dokumentationszwecken gemacht. Wer diese Fotos beauftragt hatte und warum sie zu dem Zeitpunkt erstellt wurden, ist in der Überlieferung nicht erkennbar.
Luftbildaufnahme des Grenzverlaufs entlang der West-Berliner Gropiusstadt in Berlin-Neukölln. Deren mehrgeschössige Wohnhäuser sind im oberen Bildabschnitt zu erkennen. Direkt an der Mauer, die in der Bildmitte von links nach rechts verläuft, ist ein kleines Waldstück gelegen – das heutige Vogelschutzgebiet am Wildmeisterdamm. Rechts davon sind Sportanlagen zu sehen. Unterhalb des Mauerverlaufs ist braches Land. Ein Wachturm ist in der rechten Bildhälfte abgebildet. Eine Straße und jeweils ein schmaler Weg links und rechts davon führen vom rechten unteren Bildrand zur Mauer in der Bildmitte. Die Straße ist im Grenzbereich unterbrochen. Am unteren Bildrand ist der Schatten des Helikopters zu sehen, bei dessen Flug das Bild entstanden ist. Es scheint im Winter aufgenommen worden zu sein. Die darauf abgebildeten Bäume haben keine Blätter.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Luftbild der Grenze am Britzer Verbindungskanal in Berlin-Neukölln 1 Fotografie
Luftbilder der Grenze an der Glienicker Brücke 3 Fotografien
Luftbildaufnahmen der Grenzübergangsstelle Staaken an der Heerstraße 5 Fotografien
Luftbild der Grenzanlagen entlang des Britzer Verbindungskanals zwischen Neukölln und Treptow 1 Fotografie